In der ersten Instanz seines Hauptsacheverfahrens hat der Spendenbettler und CDU-Rechtsaußen Dr. iur. Ullrich Vosgerau nun vor dem LG Hamburg verloren. Er kann in Berufung gehen.
Es geht um den „Geheimplan gegen Deutschland“ und also ein Treffen von ExProfessor Dr. iur. Ullrich Vosgerau mit bekannten Neunazigrößen in Potsdam, an dem er anno 2023 teilnahm - und zwar in dem vollen Bewusstein, mit wem er sich da traf, also von welchen Zwergenteller er aß, aus welchen Becherchen er trank und mit welchen geistigen Zwergen er sicherlich auch freundlichst - und womöglich sogar „freundlichst zustimmend“ - parlierte. Mithin wusste, in welches „Bettchen“ er sich „legte“.
Wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann liegt folgender Sachverhalt vor:
Die Äußerung seitens Correctiv.org, dass auf dem Treffen auch über eine Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen wurde, erwies sich mindestens als Meinung als wahr und richtig, denn zum einen sollten (so lese ich die Feststellungen des Landgerichts über Redebeiträge u.a. des bekannten Neunazis Sellner, solche offenbar durch Druck zu einer Ausreise bewegt werden (Holla! Das erinnert aber „sowas von“ an den 9. November und diverse Nazigesetze!), zum anderen sollten, laut den vom Gericht als Beweis heran gezogenen Wortbeiträgen, Möglichkeiten zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft geschaffen werden - just damit man dann eben ehemalige deutsche Staatsbürger ausweisen könne: im Ganzen also doch deutsche Staatsbürger ausweisen bzw. vertreiben kann. Genau wie einst im „III. Reich“.
Das steht im Urteil 324 O 6/25 des LG Hamburg:
Der Kläger trägt im Wege von eidesstattlichen Versicherungen (Anlage K 26), die auch bereits im Rahmen des Antrags im Verfahren 324 O 61/24 vorgelegt wurden, vor, dass auf dem besagten Treffen weder über eine „Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass“ gesprochen oder gar diese geplant worden sei, noch besprochen worden sei, Menschen „anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwählen und aus Deutschland auszuweisen“.
Oha!
Da hat der Dr. iur. Ullrich Vosgerau aber schön „um die Wurst herum“ versichert. Eine vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt kann man ihm nicht nachweisen - aber jedenfalls für mich steht fest, dass er damit das Gericht auf eine völlig falsche Fährte führen wollte.
Doch da ist noch etwas: Dr. iur. Ullrich Vosgerau hat nicht nur medial auf die Pauke gehauen, bzw. das von der Kanzlei des Rechts-außen-Anwalts des ebenfalls ehemaligen (nicht mehr als solchen tätigen) Professors Dr. iur. Ralf Höcker aus Köln großmäulig in die Öffentlichkeit tragen lassen, er hat auch öffentlich um Spenden geworben und (derzeit) 217.843 Euro eingeworben.
Nun, wäre ich Spender, dann würde ich mich betrogen fühlen.
Allerdings vermute ich, dass viele der Spender genau wussten oder wenigstens ahnten, dass es auf der „Geheimplan-Konferenz“ in Potsdam in der letzten Konsequenz (und wie das LG Hamburg im Kern ausführte) sehr wohl doch darum ging, deutsche Staatsbürger in irgendeiner Form (Entzug der deutschen Staatsbügerschaft vor der Ausweisung oder verpönen des Aufhalts) auszuschaffen bzw. zu einer Ausreise zu zwingen. Diese können sich kaum als „betrogen“ betrachten und es bleibt zu hoffen, dass diese fleißig weiter spenden, damit Dr. „Prozesshansel“ Ullrich Vosgerau nach der „trickreichen“ aber erfolglosen Klage nicht in Insolvenz gerät und die Anwaltszulassung verliert. Er muss ja demnächst auch die Prozesskosten seiner Gegner bezahlen und die Feststellungen des Gerichts können viele weitere Prozesse, die Vosgerau gewonnen glaubt(e), kippen.
Das Landgericht Hamburg schreibt:
Mit Antrag vom 09.02.2024 begehrte der Kläger wegen verschiedener Äußerungen in dem Artikel
den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Beklagte zu 1), wobei die Anträge nicht
deckungsgleich zu den nunmehr in diesem Rechtsstreit verfolgten Anträgen sind. Die Kammer
erließ mit Beschluss vom 26.02.2024 (Az. 324 O 61/24, Anlage K 3) eine einstweilige Verfügung
in Bezug auf die Wiedergabe von Äußerungen des Klägers in Bezug auf Wahlprüfungsbeschwerden, im Übrigen wies die Kammer den Antrag zurück. Unter anderem wies die Kammer einen Antrag zurück, der sich auf die Äußerung „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“ bezog, weil die dem Kläger vor der Veröffentlichung gewährte Stellungnahmemöglichkeit und die hierauf erfolgte Antwort des Klägers in dem Artikel zutreffend wiedergegeben worden seien. Die sofortige Beschwerde des Klägers wies das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 26.03.2024 (Az. 7 W 34/24) zurück.
Vosgerau hatte gegen mehrere Beklagte beantragt:
I. Der Beklagten zu [mehrere Nummern] wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt, in Bezug auf den Kläger zu behaupten und/oder zu verbreiten: (fette Passagen maßgeblich):
„Es bleiben zurück: […] Ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“.
und/oder
„An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich
aber nicht erinnern können“
jeweils wenn dies geschieht, wie in dem Artikel vom 10.01.2024 mit dem Titel „Geheimplan
gegen Deutschland“, abrufbar unter der URL: https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/, Anlage K1
Au Weia!
Das er die Punkte dann mit der Hauptsacheklage verfolgte hat so einiges mit „Querulanz“ zu tun, denn den dem Gericht aufgezeigten und vom Gericht gesehenen Tatsachen zu folge müsste er sich dessen voll bewusst gewesen sein. Aber vielleicht war er auch nur (oder eben „zu dem“) von der Kanzlei des Prof. Dr. Höcker aus Köln ganz schlecht beraten.
Vermutlich geht er auch in Berufung - und braucht jetzt und nach dem zu erwartendem Urteil nur noch mehr Geld.
Quak-, Dumm-, Neu- und Neonazis (und diese ganzen sehr selbst ernannten „Freunde der Meinungsfreiheit“ (also auch der Dr. „Gerichtshansel“ Andreas Skrziepietz) sollten ihm ganz schnell ganz viel spenden.
P.S.: Da Dr. „erinnerungsunwillig“ Ullrich Vosgerau sein Gebettel auf „GoFundMe“ selbst „Prozesskostenhilfe nach dem Potsdam-Treffen“ betitelt sei anzumerken, dass die Gerichte vor der Gewährung von Prozesskostenhilfe die Aussichten prüfen. Rechte Spinner - nur solche Dummen werden wohl gespendet haben - sind dazu nicht in der Lage. Weshalb nun ein Teil des erbettelten Geldes an die Gegner geht - denn niemand kann sicher fest stellen, welcher Euro von Vosgerau selbst und welcher aus den erbettelten Spenden stammt.
P.P.S.: Frage an die AfD: Sind eigentlich Russen oder Russland-Deutsche, die in Wortwahl, Gestik und Aussprache Hitler imitieren, ausreichend „assimiliert“ um die teutogermanische Staatsbügerschaft zu behalten?
P.P.P.S.: Kaum jemand wird wohl nicht immer mal wieder die Idee kommen, nach krassen Straftaten von Personen mit Migrationshintergrund, eben diese Täter auszuweisen. Denkt man aber weiter und registriert zu dem, dass es Sellner & Co. offenbar um Millionen von Personen geht, dann weiß man, wie falsch das ist.
P.P.P.P.S. In der Klageserie des Dr. Ullrich Vosgerau sehe ich eine von Schädigungsabsicht getriebene Aktion gegen die demokratische Gesellschaft, richtet sich diese und vor allem sein Aufruf doch auch gegen demokratischen Instituitionen wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er schreibt selbst: „Bis heute weigern sich ARD und ZDF, ihre Falschmeldungen richtigzustellen“ - Ich weiß nicht um welche Falschmeldung es gehen soll - und habe also berechtigt Zweifel, dass es solche sind. Dann wäre seine Behauptung selbst eine unwahre und üble Nachrede.
Nachrichten:
@CDU: „Rauswerfen, den Rest der 'Werteunion' gleich mit!“
@Anwaltskammer Berlin: „WAAAS? Der ist noch Mitglied? Ernsthaft?“
@Prof. Dr. iur. Ralf Hoecker: „Schön blamiert - nicht wahr?“
1 Kommentar:
Hoecker hat nur Erfolge. Ansonsten würde er ja auch von seinen Misserfolgen berichten. Aber wäre da überhaupt genug Platz auf seiner Webseite?
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