19.02.2026

„Dr. Durchgeknallt“ Andreas Skrziepietz queruliert nach einstweiliger Verfügung wegen dummdreisten Verleumdungen
... und begeht weitere Quak-Straftat

Andreas Skrziepietz aus Hannover hat mal wieder ein Verfahren verloren. Wie er selbst der Öffentlichkeit berichtet, hat das Landgericht Kassel auf meinen Antrag (den ich unvertreten stellte und durchsetzte) hin eine einstweilige Verfügung erlassen. Das Aktenzeichen ist 10 O 159/26, es geht mal wieder um üble Verleumdungen und Beleidigungen, welche der Intensivtäter ejakuliert.

Über den genauen Inhalt der Verfügung berichte ich später, da ich diese (anders als meinen Antrag) inhaltlich noch nicht kenne. Inzwischen gab es aber, weil ich wegen einer Seminarreise dienstlich drei Wochen lang abwesend war, Zustellungen an meine Anwältin. Und die sind interessant.

Andreas Skrziepietz maulte nämlich, nachdem er den Verfügungsantrag zur Stellungnahme erhielt  zunächst öffentlich wie wie folgt:

(Bildschirmfoto: Dummes Gequake von Dr. „Durchgeknallt“ Andreas Skrziepietz - Die Verfügung ging nämlich „glatt durch“!)

Prozessbetrüger, Lügner und Irre sind - vor allem aus Sicht von quakenden und verlogenen Querulanten (siehe Wiedergabe oben), die tatsächlich öffentlich (deshalb erging die Verfügung) und vor Gericht lügen (damit wurde der Verfügungsantrag begründet), immer die anderen. Beim Hochstapler Skrziepietz (der vor Gericht unwahr behauptete, ein Journalistendiplom zu haben - was auch „Prozessstoff“ im obigen Verfahren war) sind es stets die anderen, die getan haben sollen, was er selbst erweislich beging. Seine unwahre Behauptung, ich sei ein „Prozessbetrüger“, ist Gegenstand einer weiteren Abmahnung und wird - wenn er nicht unterlässt - Gegenstand eines weiteren Prozesses - die fällige Strafanzeige werde ich unabhängig davon auch erstatten.

Nun ja. Ich habe nicht gezögert - sondern die mir „molto stupido“ durch Skrziepietz (so spricht der Lumich andere an) verschaffte Gelegenheit genossen - und dem Gericht sodann das obige „freundlich kommentiert“ zukommen lassen: 

Dadurch wurde sein Artikel zum „Selbstknieschuss“.  Bestimmt hatte er am 6. Februar einen Orgasmus - ich glaube nämlich im Hinblick auf die niedrige Qualität und hohe Quantität des Rotzes, den der selbst ernannte „Diplomjournalist“ quakt, einen Orgasmus bzw. Befriedigung erlangt Andreas Skrziepietz nur wenn er beleidigt, verleumdet, hetzt und also „stalkt“. 

Allerdings kann „Dr. Durchgeknallt“ noch irrer:

Nach dem Erlass der Verfügung quak-querulierte und verleumdete er wie folgt:

 

Bild: Es wird nur sehr, sehr wenige geben, die nach Ansicht seines Hassblogs und dieses Schreibens (es gibt mehr davon) an eine geistige Gesundheit des „Dr. Haledol“ Andreas Skrziepietz zu glauben vermögen und wohl eher sehr viele, die ihm selbst einen Besuch einer Fachabteilung für Psychiatrie und Neurologie als „sehr dringlich“ nahe legen würden.

Dr. „Intensivtäter“ Andreas Skrziepietz verträgt es überhaupt nicht, dass ich ihn einen „Prozessbetrüger“ nenne, obwohl genau der anno 2020 wegen Volksverhetzung verurteilte Quaknazi derjenige ist, der im Verfahren des LG Frankfurt, Az. 2-03 o 97/24 dummdreist log, dass er nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden sei - und so kurzzeitig durch die getäuschte Richterin Dr. Ina Frost das Verbot erlangte, dass ich nicht berichten dürfe, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Ein geradezu klassischer Prozessbetrug.

Wie das Gericht reagierte:

Frau Professor Dr. Dreyer ist übrigens die abgelehnte Richterin. Die hat (wohl) die Verfügung (mit) erlassen, was trotz Ablehnungsantrages erlaubt ist.

Und was deren Anwort betrifft, so übersetze ich diese aus gegebenen Anlass (den Geschehnissen vor dem Erlass der Verfügung) mal für Andreas Skrziepietz vom umständlichen und nur mit heilem Hirn verständlichen „Juristenplapla“ ins „Echtdeutsche“: 

„Sie quaken dummes Zeug, Sie Querulant!“

Ich verwette allerdings meinen Popo: Das versteht er auch nicht. Ob Andreas Skrziepietz rafft, dass er die bisherige (hier ohnehin als „absurd“ anmutende)  Zuneigung des Gerichts verloren hat? Dazu wird es bei dem, sich offensichtlich und offensichtlich großmäulig „intelektuell weit über seine Grenzen erhebenden ehemaligen Medizinstudenten“ eher schon länger nicht mehr reichen.

P.S.: Andreas Skrziepietz hat heute wegen der obigen Verleumdung und anderen Dummquakens zwei weitere Abmahnungen bekommen, welche ich auch als Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft geben werde. Inzwischen betrachtet der brandaktuelle Prozessverlierer es allen Ernstes als „Sieg“ (er behauptet, es sei für mich eine „Schlappe“) wenn bezüglich eines Verfügungsantrages eine mündliche Verhandlung (Güteverhandlung) angesetzt wird. Dumm nicht nur von sondern auch für Ihn: Ich werde die weitere, beleidigende Äußerung dem Gericht vorstellen, bei dem Andreas Skrziepietz und sein krimineller Charakter offensichtlich nur noch nicht ausreichend bekannt ist. Das erwartbare Ergebnis? Siehe oben.

„Dumm ist, wer dummes Zeug quakt, 
Herr Dr. Andreas Skrziepietz!“

P.P.S.: Außerdem hat der sich für „gar klug“ haltende, tatsächliche „Dr. unwissend“ Andreas Skrziepietz offensichtlich noch nicht mitbekommen, dass die Amtsgerichte für einen Streitwert bis € 10.000 zuständig sind und quakt dumm herum, ich hätte demnach wohl kein Geld für Anwälte mehr. Ein paar Tage vorher schrieb der üble Verleumder dem LG Kassel (siehe oben), ich wöllte ihn durch die Verfahren vor Landgerichten „finanziell schädigen“. Tatsächlich war es, der sich mehrfach in öffentlicher Schrift an den durch ihn verursachten Schaden durch Prozesskosten ergötzt - regelrecht „einen runtergeholt“ - hat. Über die Niedersächsische Justiz schreibt der Hassblogger und Quaknazi Skrziepietz, dass diese eine Terrorjustiz sei, ihn verfolge und in den Knast bringen wolle, weil er nicht „linksgrün versifft“ sei. Dabei will die Justiz - wie auch ich - das Andreas Skrziepietz mit den Straftaten aufhört.

Also vom „Dummquaken“ lässt.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Das wird ja immer verworrener und komplizierter. Im Hinblick auf eine mögliche Verteidigung des Gegners durch einen gewissen und für seine Aufsehen erregenden "Erfolge" – hüstel – bekannten Querdullie-Anwaltes muss unbedingt darauf geachtet werden, dass für diesen nicht zu viele juristische Fallstricke in diesem Streit entstehen, die dann wieder zu handwerklichen Fehlern führen könnten. Sonst hat der Gegner noch mehr Grund in sein Kissen zu weinen und steigert sich womöglich so sehr in seinen Wahn, dass die Abholung und Unterbringung in einer Einrichtung mit Personal in weißen Kitteln schnell und unabdingbar erfolgen muss.

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