Mich interessiert daran vor allem ein Satz:
TK-Behandlungsfehler-Experte Jonas Petersen verwies auf eine weitere strukturelle Schwäche: "Selbst wenn wir in den Abrechnungsdaten klare Hinweise auf Behandlungsfehler sehen, dürfen wir die Versicherten aufgrund der aktuellen Gesetze nicht darauf hinweisen", sagte er den Funke-Zeitungen.
Die Versicherten selbst wohl nicht. Aber ich habe in den frühen 90ern mal ein Praktikum bei einer Betriebskrankenkasse gemacht. Aufgabe war eine in den Folgejahren auf „Knopfdruck“ wiederholbare, (halb-)automatische Erstellung des Jahresgeschäftsberichts genau dieser BKK mit vielen tollen Diagrammen aus den Buchungsdaten (die mussten dazu von einem Unix-Server exportiert und eingelesen werden). Letzteres war das „halb“ vor „automatisch“. Also ein typischer IT-Job, den übrigens oft Freiberufler erledigen und das auch dürfen, denn das wäre „Systemsoftware“, die sich eben von „Gemeinsoftware“ dadurch unterscheidet, dass diese für genau einen Anwendungsfall und das System des Kunden entwickelt wird.
Nach dem ich den Job in vier Wochen statt 3 Monaten erledigt hatte stellte sich die Frage nach meiner Verwendung, denn ein Vertrag ist schließlich ein Vertrag und muss bedient werden. Also habe ich einer der Kolleginnen geholfen und stichprobenartig Abrechnungen von Ärzten geprüft - womit ich beim Thema bin. Sprich die Abrechnungsdaten und Krankschreibungen sorgfältig gelesen und, wenn mir eine Verordnung (Medikamente oder andere Behandlungsmaßnahmen) nutzlos oder krude erschien, die zuständige Kollegin alarmiert. Welche sich das das dann ansah.
Die hat, sofern ich richtig lag, dann den Arzt bzw. die Ärztin konsultiert und ihm die Leviten gelesen.
Allerdings lagen die „Probleme“ regelmäßig eher an schlampiger Dokumentation. Volkstümlich ausgedrückt: Wenn also ein Arzt ein Medikament gegen Kopfschmerzen verschrieben hatte aber in seiner Abrechnung die ICD-Codes für Magenschmerzen notierte konnte es gut sein, der Patient hatte schlicht beides und dazu ein Alkoholproblem. Aus unbegreiflichen Gründen konnte der Arzt oder die Ärztin aber nur eines davon erfassen.
Ich denke, wir haben außer Geldverschwendung auch Einiges anderes korrigiert.
Meine „medizinischen“ Vorkenntnisse bestanden bis dato darin, eine Person durch die Prüfungen einer akademischen Laufbahn auf dem Gebiet der Pharmazie gebracht zu haben... diese Person hat übrigens einen tollen Job bekommen, weil der Personalchef auf Grund der Tatsache, dass deren Bewerbungsschreiben offensichtlich mit einem Computer erstellt und ausgedruckt wurde, annahm, dass diese auch über solche Kenntnisse verfügt:
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| (Foto von --Xocolatl 19:17, 30 June 2007 (UTC) - Eigenes Werk, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2326983) |
Ich kenne da eine kriminelle Großfresse, die hat zwar Medizin studiert, vor 30 Jahren mal eine Zulassung als „Arzt im Praktikum“ gehabt, dieses nie angetreten, sich statt dessen erfolgsfrei als Schauspieler auf Kleinstbühnen, dem Übersetzen und Vorlesen von Büchern Dritter versucht - also womöglich in ihrem beschissen anmutenden Leben weniger auf dem Gebiet der Medizin tat als ich - und behauptet, obwohl diese Eminenz nie den Arztberuf ergriffen hat und auch selbst vor Gericht angab, die Berufszulassung nie beantragt zu haben, dreist „Ich war Arzt“.
Derselbe Hetzer zerbricht sich meinen Kopf, ob ich als Freiberufler tätig sein darf, kommt auch da beim Lesen nur soweit wie es seinem krude funktionierendem Hirn gefällt. Also begreift der folgendes nicht oder will es nicht begreifen:
Beispiele für Berufe, die bisher regelmäßig den freien Berufen zugerechnet wurden:
EDV-Berater, soweit er Systemsoftware entwickelt. Dies ist ein dem Ingenieur (Katalogberuf der freien Berufe) ähnlicher Beruf. Dies gilt sowohl für den Hochschulabsolventen (Dipl.-Informatiker oder vergleichbare naturwissenschaftliche Ausbildung) als auch für den Autodidakten, der den Nachweis entsprechender theoretischer Kenntnisse anhand eigener praktischer Arbeiten erbringt
(siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofes)
Zum Glück ist dieser „Nixkneiser“ nie als Arzt tätig geworden. Vermutlich hätten einige seiner Abrechnungen einen Feuerwehreinsatz ausgelöst: Ganz schnell die Medikamente einkassieren und den hoffentlich noch lebenden Patienten (oder halt die Patientin) zur Stabilisierung und Entgiftung ins Krankenhaus bringen.
Derlei kommt übrigens durchaus vor. Ich weiß nur nicht wie oft und ob es da auch einen neuen Rekord gab.

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