Fundstück und Anlass dieses Artikels:
Im obigen Zusammenhang bedeutet „MD“ unzweifelhaft „medical doctor“ und „MA“ eben „Master of Arts“. Dass Andreas Skrziepietz einen Titel als „Master of Arts“ erworben hat, das halte ich für höchst zweifelhaft. Den „Dr. med.“ darf er noch führen. Bis die Medizinische Hochschule Hannover sich darüber im Klaren ist, ob seine Straftaten mit dem Arztberuf vereinbar sind. Zitat aus § 17 der Promotionsordnung der MHH:
„Der Doktortitel ist bei schwerem Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis oder rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Straftat, jeweils in Bezug auf die Promotion, oder einer Straftat, die gegen die ärztliche oder zahnärztliche Berufsordnung verstößt, zu entziehen.“
In §3 der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen steht:
„Dem Arzt ist neben der Ausübung seines Berufs die Ausübung einer anderen Tätigkeit untersagt, welche mit den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufs nicht vereinbar ist.“
im von den Ärzten zu leistende, Gelöbnis steht dann noch:
„Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.“
Mit seinem niedrigen Hassen und Hetzen ist das alles nicht in Übereinstimmung zu bringen. Ich habe dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft also den Hinweis gegeben, die Verurteilungen dem Prüfungsamt zu melden. Im Negativfall kann, wie deren Promotionsordnung aussagt, der Titel aberkannt werden.
Verbreitet hat die Behauptung, er sei „MA“, also „master of arts“ wie oben ersichtlich der Verlag „Sage Journals“. Allerdings muss man, wenn man da Werke einreicht, zu jedem Werk eine Autorenliste beifügen. Hierbei ist es üblich auch die Titel der Autoren anzugeben und es wird vom Verlag verlangt, bestehende Verbindungen zu Hochschulen anzugeben. Man kann viel glauben - aber ich glaube nicht, dass der Verlag „Sage Journals“ den angeblichen Titel als „Master of Arts“ erfunden hat. Das war, so vermute und denke ich, ein gewisser Andreas Skrziepietz aus Hannover höchstselbstpersönlich. Der neigt dazu „schwer aufzuschneiden“:
Die Geschichte erinnert mich nämlich daran, dass er
- auch schon vor Gericht in einer Klage behauptete ein „Diplom-Journalist“ zu sein, in dem er behauptete, er habe ein Journalismus-Diplom und vor einem anderen Gericht - wieder in einer Klage - bestritt, dass er sich zum „Diplom-Journalist“ ernannt habe. Das Strafverfahren wegen Titelmissbrauchs wurde nach § 154 StPO eingestellt, weil er wegen anderen Straftaten bereits eine Strafe zu erwarten habe. Die er auch erhielt. Und wenig später noch eine.
- verbreitete, er sei ein „Spezialist für Traumatologie“ - und vor Gericht sodann die Unwahrheit einem Verlag zuschob. Nur hatte er das Dokument mit dieser Aussage auf seinem Server veröffentlicht - und also selbst verbreitet. Weshalb das AG Hannover mir zubillgte, ihn in diesem Zusammenhang berechtigt ein „Großmaul“ zu nennen.
- darauf besteht, dass er „Arzt“ gewesen sei, weil er vor 30 Jahren mal eine Zulassung zum „Arzt im Praktikum“ hatte, welches er - nach eigenen Behaupten nie leistete und seit dem offenbar auch nicht auf dem Gebiet der Medizin tätig ist. Bekannt ist, dass „Dr. KeinArzt“ Skrziepetz öffentlich im Forum der Ärtzezeitung mit seinen eigenen Erfahrungen mit dem Jobcenter prahlte, sich zwei Saisons lang als Schauspieler auf einer Kleinstbühne bemühte, vom 31.01. bis 31.05.2013 an einer Aktivierungsmaßnahme teilnahm, sich danach offenbar (und aus offensichtlichen Gründen erfolglos) als „Webdesigner“ versuchte und natürlich seine wohl ebenso erfolgsfreie „Docmacher“-Nummer. Es war dem „Ex-Perte“ (Was ist ein „Perte“? Was macht er seit er kein „Perte“ mehr ist?) nicht zu peinlich deshalb zu klagen - und das obwohl
ihmjedem mit funktionierendem Verstand klar sein dürfte, dass viele seine damalige Zulassung zum Praktikum ganz deutlich von der Berufszulassung unterscheiden: Eine Zulassung zum Arztberuf hatte er nämlich nie. - Dem Landgericht Frankfurt wollte er weis machen (die ihn vertretende Kanzlei Haintz trägt den Gerichten auch wahnhaft anmutenden Gedankenmüll von Mandanten vor, den angesehene Rechtsanwälte nie vortragen würden), als „Mediziner“ könne und dürfe der Noch-Dr. „berechtigt“ Diagnosen auf dem Gebiet der Psychiatrie stellen und sich in diesem Zusammenhang quasi alles erlauben.
- Aktuell versucht sich „Dr. Verleumdicus“ Skrziepietz - diesen „Ehren“-Titel habe ich ihm nichtamtlich verliehen um sein hassvoll-hässliches Schriftschlecht zu würdigen - in übler und niedriger Verleumdungsabsicht dennoch wieder darin, mich krank zu schreiben.
Obige 5 Punkte sprechen übrigens - neben und zusammen mit den zahlreichen strafrechtlichen Verurteilungen des Andreas Skrziepietz - durchaus für eine Störung. Und zwar eine für eine narzistische Verhaltensstörung. Und zwar eine ausgewachsene!

5 Kommentare:
Der Andi sammelt Titel wie kleine Kindern am Strand bunte Steine.
Er erinnert mit seiner Erfolglosigkeit ganz stark an CliffBarnes, den ewigen Verlierer
Dr. Med den Rasen kann es einfach nicht lassen. Wenn das Hippokrates wüsste... 👀🤣
*musikanmach*
https://youtu.be/YoWom0CCRKM
Vielleicht hat er mal einen fahren lassen und den Titel Master Of Farts verliehen bekommen.
In der AB Szene war er wegen dieser Problematik unter einer humorvollen Abwandlung seine Nachnamens bekannt, wenn er das jetzt liest wird er sich erinnern und sich wieder darüber grämen. 😅
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