Es ist zu erwarten, dass demnächst Vertreter einer "Internet Online Media AG" Schweizer Geschäftsleuten das Blaue vom Himmel versprechen.
Diese "Internet Online Media AG" ist offensichtlich eine Tochter oder zumindest Schwester der in Deutschland spätestens seit einem Münchner Gerichtsverfahren sehr negativ bekannten "Internet Online Media GmbH" (früher "Euroweb Marketing GmbH",
AG Düsseldorf HRB 54939), die wieder eine Tochter einer
Euroweb Internet GmbH ist, vor deren anderen Schweizer Tochter, der "Euroweb Internet AG", in den Medien schon verschiedentlich gewarnt wurde. Auch in Österreich ist diese Firma inzwischen als "Internet Online Media GmbH" von Wien aus aktiv (ATU64577201).
Geschäftsführer sowohl der deutschen "Internet Online Media GmbH" als auch der schweizerischen "Internet Online Media AG" und wohl auch der Wiener "Internet Online Media GmbH" ist ein Harald
Daniel Fratzscher aus Düsseldorf.
Das Geschäftsgebaren der Firmen unter seiner Leitung beleuchtet ein Urteil aus München. Aus diesem ergibt sich, dass deren, ebenfalls von Harald
Daniel Fratzscher geleitete Schwester oder Mutter "Euroweb Marketing GmbH" (jetzt: "Internet Online Media GmbH") vor dem Münchner Landgericht zunächst vortrug, diese habe - wie in der Werbung versprochen - 4800 Euro an die Google Inc. für Werbeanzeigen des verklagten Kunden gezahlt. Erst nachdem die Beklagte vortrug, das dieses nicht in Übereinstimmung mit dem der Werbung widersprechenden Vertrag zu bringen sei, räumte diese ein, nur einen Teil der Summe an die Google Inc. überwiesen zu haben. Als auch daran Zweifel aufkamen weil es nachweisbar an jeglichem Erfolg der angeblich bezahlten und gestarteten Kampagne fehlte - was bei einer Google-Addword-Werbung schlicht unmöglich ist (da wird per "Klick" bezahlt) wurde seitens der Firma "Euroweb Marketing GmbH" eingeräumt, diese habe gar nichts an die Google Inc. überwiesen, was dann endlich mit der Wahrheit überein stimmte.
Zwei Lügen zum selben Gegenstand im selben Verfahren - das spricht dafür, dass (auch) diese Firma des Daniel Fratscher besonders rechtsverachtend vorgeht und auch vor den Gerichten nicht vor dem Lügen zurück schreckt.
Nach dem das Urteil im Internet veröffentlicht wurde erfolgte die Umbenennung - keineswegs aber das Ablassen von den kriminell anmutenden Geschäftsmethoden.
Im Verfahren 416 HKO 15/12 des LG Hamburg wurde der Firma "Euroweb Marketing GmbH", also der Mutter oder Schwester der "Internet Online Media AG" ferner in einer einstweiligen Verfügung verboten ein Google Partner-Logo zu verwenden und die Bezeichnung einer anderen Gesellschaft als Diensteanbieter zu verwenden - was in erschreckender Weise die Breite der aufgetischten Lügen deutlich macht, die durch genau darin geschulten Werber vorgetragen werden.
Von den Vertretern einer "Internet Online Media AG" angesprochene Schweizer Geschäftsleute sollten sehr genau prüfen, ob der unter dem falschen Vormachen zeitlichen Drucks vorgelegte Vertrag mit den von dem Werber gemachten Versprechungen übereinstimmt und sich vor allem auch nicht zu einer voreilig gegebenen und dann bereuten Unterschrift drängen lassen. Notieren Sie womöglich gemachte Versprechen hinsichtlich von Rücktrittsfristen auf dem Vertrag, insbesondere auf dem Exemplar welches Sie dem Werber übergeben, aber auch auf dem eigenen und lassen Sie dies vom Werber explizit unterschreiben - denn bisher zeigt sich vor Gericht immer wieder, dass der Euroweb-Konzern die gemachten, aber nicht schriftlich fixierten Vereinbarungen vor Gericht frech abstreitet
und dabei offensichtlich die Werber zu falschen Zeugenaussagen anhält. Die in Deutschland offensichtlich als Druckmittel versprochenen Einsparungen und Verbilligungen jedenfalls erweisen sich als falsch, das Versprechen kostenloser Leistungen als unwahr - der Vertrag erweist sich nach Auffassung vieler Kunden im Nachhinein als ebenso nutzlos wie teuer, diese Kunden fühlen sich
"belogen und betrogen". Das geht auch aus einem
Urteil des LG Hildesheim hervor, welches die Vorgehensweise als
"arglistige Täuschung" qualifizierte, den Vertrag für nichtig erklärte und dass vor dem deutschen Bundesgerichtshof in der Revision Bestand hatte. Die "arglistige Täuschung" ist in Deutschland das zivilrechtliche Pendant zum strafrechtlichen Betrug.
In Deutschland hat sich für die Benennung des oben ersichtlichen Vorgehens des gesamten Euroweb-Konzerns der Begriff "Referenzkundenmasche" verbreitet.
Der mit abertausenden seiner Kunden vor Gericht streitende Euroweb-Konzern berichtet in Deutschland durch die eigene Anwaltskanzlei, dass auch in den Fällen, in denen die Firma auf Grund von Kündigungen und Anfechtungen
gar nichts geleistet hat, die
volle Vertragssumme eingeklagt wurde - was offensichtlich auch in einer, zur in die tausende gehenden Gesamtzahl der Rechtsstreite betrachtet sehr geringen Zahl der Fälle sogar gelang.
Durch die Strafkammer des LG Chemnitz wurde durch eine für den Weigerungsfall angedrohte Verurteilung wegen Betruges erwirkt, dass der Euroweb-Konzern einen geschlossenen Vertrag annulliert und alle Zahlungen zurückgewährt.
All dieses sollten von Werbern der "Internet Online Media AG" oder der "Euroweb Internet AG" Angeprochene sich sehr gut merken und sehr genau bedenken.
Entsprechend dem bekannten Strickmuster wird die Firma voraussichtlich bevorzugt kleine Unternehmen ansprechen. Aus Kiel in Deutschland ist sogar bekannt, dass der Euroweb-Konzern den nicht gut deutsch sprechenden Besitzer eines Imbissstandes unter Vortäuschen falscher Tatsachen zum Abschluss nötigte,
was das von der Euroweb GmbH dann noch dreist angerufene Gericht als arglistige Täuschung bewertete, wodurch der Vertrag nichtig wurde. Die vom Euroweb Konzern angestrengte Berufung wurde nach einem Hinweis des Gerichts zurück genommen.
Euroweb-Konzern ist in Deutschland übel verrufen
In Deutschland ist das Unternehmen Euroweb offensichtlich so verrufen, dass nach oder in einem trotz der miesen Methoden verlustreichen Geschäftsjahr 2011 finanziell notleidende Zeitungsverlage um Kooperationen angegangen wurden, welche die Euroweb viel Geld kosten. So schloss die Euroweb einen Kooperationsvertrag mit einem Zeitungsverlag dessen hälftigen Anteil eine Petra Grothkamp unter Aufnahme erheblicher Schulden übernahm und so in den vollen Besitz des Verlages gelangte und lies von einer speziell gegründeten Gesellschaft, einer "
WAZ Onlineservices" grundsätzlich auf die bekannte Art und durch das vormals eigene Personal die nahezu gleichen Verträge verkaufen.
Nachdem diese Kooperation mit der WAZ in die Brüche ging wird
gegenwärtig versucht, mit den Westfälischen Nachrichten - die sich ebenfalls mit einer Übernahme "überhoben" haben - eine "WN Onlineservices" zu etablieren unter deren Namen die Werber dann handeln. Dies spricht dafür, dass der Euroweb-Konzern es in Deutschland zunehmend vermeidet unter eigenem Name zu agieren - offenbar weil die Zielgruppe gewarnt wurde und sich gegen die falschen Versprechen und Lügen der dazu angehaltenen Werber als immer resistenter erweist.
Das dies besonders in Nordrhein-Westfalen geschieht dürfte als Ursache negative Fernsehberichte der dort lokalen öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt "WDR" haben, die - sehr zum Ärger der Euroweb-Führung aus Daniel Fratzscher und Christoph Preuß - Millionen dadurch gewarnte Menschen sahen.
Hierzu passt, dass neu gegründete, am Markt aktive Tochterunternehmen des Euroweb-Konzerns Namen tragen, die das früher stolz-dreist präsentierte "Euroweb" gerade nicht beinhalten, weil der Ruf der Marke "Euroweb" negativ besetzt ist und kaum noch Geschäftsabschlüsse möglich erscheinen. Neben "
Internet Online Media" ist hier auf die Berliner Webstyle GmbH zu verweisen. Unter diesem Name müssen die Schweizer - anders als die Österreicher - aber nichts befürchten, denn der Name Webstyle GmbH ist durch ein angesehenes Unternehmen besetzt und die würden eine neue, aus dem betrügerisch agierenden Euroweb-Konzern heraus gegründete Schweizer Webstyle wohl zurecht in Grund und Boden klagen, weil diese die eigene Marke missbraucht und gefährdet sähen.
Alle hier verlinkten Urteile sind rechtskräftig.
P.S. Ich und wohl auch zig-tausende Schweizer Unternehmer
bedanken sich für diesen Hinweis.
Dem formellen Mitglied des Verwaltungsrates der Internet Online Media AG, dem von Dritten auch als
"Firmenbeerdiger" angesehenen Herrn René Fitzi (St. Peter-Pagig) -
der seit der Auflösung seiner Holzbaugesellschaft offenbar gegen das eine oder andere Bündel Franken auch für eine ganze Anzahl deutsche Inhaber den Strohmann als "Mitglied des Verwaltungsrates" gibt, rate ich dringend dazu, die Geschäftspraxis der Firma laufend zu kontrollieren. Nicht dass sich die Schweizerischen Staatsanwälte zuerst an ihn halten - weil er doch formell mit Einzelunterschrift entscheiden kann.
Die Internet Online Media AG wurde ja gegründet um tatsächlich in der Schweiz aktiv zu sein.