09.04.2013

WAZ OnlineService Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen - Kompletttausch der Geschäftsführung - Steuertrick mit GmbH als "Vollhafter"

Amtsgericht Essen Aktenzeichen: HRB 19944
Bekannt gemacht am: 05.04.2013 12:00 Uhr

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Veränderungen
03.04.2013

WAZ OnlineService Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Friedrichstraße 34-38, 45128 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Howe, Ingo, Arnsberg, *03.12.1963; Kopatzki, Joachim, Laatzen, *25.04.1956; Dr. Kroll, Axel, Hattingen, *26.03.1966. Nicht mehr Geschäftsführer: Zowislo, Stefan, Essen, *23.06.1963. Prokura erloschen: Gehrke, Petra, Leverkusen, *13.06.1956; Rottmann, Michael, Ibbenbüren, *04.01.1971.
Bei der WAZ OnlineService Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen fand offensichtlich ein Kompletttausch der Geschäftsführung statt. Das geht oft einher mit Veränderungen seitens der Gesellschafter und/oder des Geschäftszwecks.

Derlei geschah schon vor einem knappen Jahr und ist demnächst wieder zu erwarten:
Amtsgericht Essen Aktenzeichen: HRB 19944
Bekannt gemacht am: 27.04.2012 12:00 Uhr
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Veränderungen
24.04.2012

Ruhr Ticket Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Friedrichstraße 34-38, 45128 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 14.03.2012 beschlossen, die Firma, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag in §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Stammkapital) zu ändern sowie diesen insgesamt neu zu fassen. Neue Firma: WAZ OnlineService Verwaltungsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Verwaltung, Geschäftsführung und Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere die Übernahme der Rechtsstellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in der WAZ OnlineService GmbH & Co. KG.
Das war also einst eine "Ruhr Ticket Verwaltungsgesellschaft mbH"...

Auch einen entsprechende Änderung bei der WAZ OnlineService GmbH & Co. KG (AG Essen, HRA 9117) warte ich noch. Der letzte, mir zugängliche Eintrag stammt noch vom 03.05.2012:
Ruhr-Ticket Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Essen, Friedrichstr. 34-38, 45128 Essen. (Der Vertrieb, die Erstellung und der Betrieb von Unternehmenswebseiten sowie die Erbringung damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen.). Neue Firma: WAZ OnlineService GmbH & Co. KG. Nach Änderung der Firma nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: WAZ OnlineService Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 19944). Die Firma ist geändert.

Eine GmbH als Komplementär einer "GmbH & Co. KG" zu gründen ist ein in Deutschland zulässiger Steuervermeidungstrick: Sofern die Gewinne durch Ausschüttungen aus dem Unternehmen herausgezogen werden ist der Steuersatz der GmbH & Co KG gegenüber einer GmbH deutlich günstiger! Die Verwaltungs-GmbH tritt als formeller "Vollhafter" einer GmbH & Co KG auf. Damit wird einerseits die Haftung für den Fall der Pleite (weil der Komplementär "Vollhafter" eben auch nur beschränkt haftet) begrenzt und andererseits der Steuervorteil der GmbH & Co KG (der angeblich gewährt wurde um durch den Vollhafter eine greifende Haftung für z.B. Steuerschulden zu schaffen) erreicht. Für mich ist das nichts anderes als ein legalisierter Steuerbetrug. Ein vernünftiger Kreditgeber wird sich schon darüber informieren, dass der Eigentümer der als "Komplementär" fungierenden GmbH die gleiche Person ist wie der zweite Gesellschafter der GmbH & Co. KG - und, anders als der Staat, seine Konditionen und Bedingungen an den mit höherer Wahrscheinlichkeit möglichen Zahlungsausfall anpassen.

Ich frage mich, weshalb der Staat solche Konstrukte - die das Ziel ja deutlich verfehlen - subventioniert. Denn es findet eine nicht durch den behaupteten Zweck gerechtfertigte Steuerminderung statt. Zudem müssen die anderen, nicht so tricksenden Steuerzahler auch für einen großen Teil der Verwaltungskosten aufkommen. Profiteure sind ausgerechnet Millionäre wie Frau Petra Grothkamp oder halt die Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher von der Euroweb. Das ist gegen die Vernunft und schafft steuerliche Ungerechtigkeit.

Ich sag mal, nicht gänzlich frei von Häme: 
"Die waren Profiteure, als die Unternehmen noch Profit machten oder wären Profiteure gewesen, wenn mit der WAZ Onlineservice auch nur ein müder Euro verdient worden wäre..."

08.04.2013

Passende Werbung

Da sitze ich, wirklich nichts böses ahnend, vor meinem Artikel

"WN Online-Services - Versucht die Euroweb ein weiteres Franchising mit den Westfälischen Nachrichten"

um die Kommentare zu kontrollieren und schon fällt mein Blick auf diese, von Google hinzugefügte Werbung:


 Das tut mir jetzt noch richtig weh. Die Diagnose lautet:


"Krank gelacht"
 
(Hoffentlich wird es keine Epidemie.)

07.04.2013

Warnung: Internet Online Media AG, Schweiz - Auf betrügerische Versprechen folgt teurer und weitgehender nutzloser Vertrag

Es ist zu erwarten, dass demnächst Vertreter einer "Internet Online Media AG" Schweizer Geschäftsleuten das Blaue vom Himmel versprechen.

Diese "Internet Online Media AG" ist offensichtlich eine Tochter oder zumindest Schwester der in Deutschland spätestens seit einem Münchner Gerichtsverfahren sehr negativ bekannten "Internet Online Media GmbH" (früher "Euroweb Marketing GmbH", AG Düsseldorf HRB 54939), die wieder eine Tochter einer Euroweb Internet GmbH ist, vor deren anderen Schweizer Tochter, der  "Euroweb Internet AG", in den Medien schon verschiedentlich gewarnt wurde. Auch in Österreich ist diese Firma inzwischen als "Internet Online Media GmbH" von Wien aus aktiv (ATU64577201).

Geschäftsführer sowohl der deutschen "Internet Online Media GmbH" als auch der schweizerischen "Internet Online Media AG" und wohl auch der Wiener "Internet Online Media GmbH" ist ein Harald Daniel Fratzscher aus Düsseldorf.
Das Geschäftsgebaren der Firmen unter seiner Leitung beleuchtet ein Urteil aus München. Aus diesem ergibt sich, dass deren, ebenfalls von Harald Daniel Fratzscher geleitete Schwester oder Mutter  "Euroweb Marketing GmbH" (jetzt: "Internet Online Media GmbH") vor dem Münchner Landgericht zunächst vortrug, diese habe - wie in der Werbung versprochen - 4800 Euro an die Google Inc. für Werbeanzeigen des verklagten Kunden gezahlt. Erst nachdem die Beklagte vortrug, das dieses nicht in Übereinstimmung mit dem der Werbung widersprechenden Vertrag zu bringen sei, räumte diese ein, nur einen Teil der Summe an die Google Inc. überwiesen zu haben. Als auch daran Zweifel aufkamen weil es nachweisbar an jeglichem Erfolg der angeblich bezahlten und gestarteten Kampagne fehlte - was bei einer Google-Addword-Werbung schlicht unmöglich ist (da wird per "Klick" bezahlt) wurde seitens der Firma "Euroweb Marketing GmbH" eingeräumt, diese habe gar nichts an die Google Inc. überwiesen, was dann endlich mit der Wahrheit überein stimmte.

Zwei Lügen zum selben Gegenstand im selben Verfahren - das spricht dafür, dass (auch) diese Firma des Daniel Fratscher besonders rechtsverachtend vorgeht und auch vor den Gerichten nicht vor dem Lügen zurück schreckt.

Nach dem das Urteil im Internet veröffentlicht wurde erfolgte die Umbenennung - keineswegs aber das Ablassen von den kriminell anmutenden Geschäftsmethoden. 

Im Verfahren 416 HKO 15/12 des LG Hamburg wurde der Firma "Euroweb Marketing GmbH", also der Mutter oder Schwester der "Internet Online Media AG" ferner in einer einstweiligen Verfügung verboten ein Google Partner-Logo zu verwenden und die Bezeichnung einer anderen Gesellschaft als Diensteanbieter zu verwenden - was in erschreckender Weise die Breite der aufgetischten Lügen deutlich macht, die durch genau darin geschulten Werber vorgetragen werden.

Von den Vertretern einer "Internet Online Media AG" angesprochene Schweizer Geschäftsleute sollten sehr genau prüfen, ob der unter dem falschen Vormachen zeitlichen Drucks vorgelegte Vertrag mit den von dem Werber gemachten Versprechungen übereinstimmt und sich vor allem auch nicht zu einer voreilig gegebenen und dann bereuten Unterschrift drängen lassen. Notieren Sie womöglich gemachte Versprechen hinsichtlich von Rücktrittsfristen auf dem Vertrag, insbesondere auf dem Exemplar welches Sie dem Werber übergeben, aber auch auf dem eigenen und lassen Sie dies vom Werber explizit unterschreiben - denn bisher zeigt sich vor Gericht immer wieder, dass der Euroweb-Konzern die gemachten, aber nicht schriftlich fixierten Vereinbarungen vor Gericht frech abstreitet und dabei offensichtlich die Werber zu falschen Zeugenaussagen anhält. Die in Deutschland offensichtlich als Druckmittel versprochenen Einsparungen und Verbilligungen jedenfalls erweisen sich als falsch, das Versprechen kostenloser Leistungen als unwahr - der Vertrag erweist sich nach Auffassung vieler Kunden im Nachhinein als ebenso nutzlos wie teuer, diese Kunden fühlen sich "belogen und betrogen". Das geht auch aus einem Urteil des LG Hildesheim hervor, welches die Vorgehensweise als "arglistige Täuschung" qualifizierte, den Vertrag für nichtig erklärte und dass vor dem deutschen Bundesgerichtshof in der Revision Bestand hatte. Die "arglistige Täuschung" ist in Deutschland das zivilrechtliche Pendant zum strafrechtlichen Betrug.

In Deutschland hat sich für die Benennung des oben ersichtlichen Vorgehens des gesamten Euroweb-Konzerns der Begriff "Referenzkundenmasche" verbreitet.

Der mit abertausenden seiner Kunden vor Gericht streitende Euroweb-Konzern berichtet in Deutschland durch die eigene Anwaltskanzlei, dass auch in den Fällen, in denen die Firma auf Grund von Kündigungen und Anfechtungen gar nichts geleistet hat, die volle Vertragssumme eingeklagt wurde - was offensichtlich auch in einer, zur in die tausende gehenden Gesamtzahl der Rechtsstreite betrachtet sehr geringen Zahl der Fälle sogar gelang. Durch die Strafkammer des LG Chemnitz wurde durch eine für den Weigerungsfall angedrohte Verurteilung wegen Betruges erwirkt, dass der Euroweb-Konzern einen geschlossenen Vertrag annulliert und alle Zahlungen zurückgewährt.

All dieses sollten von Werbern der "Internet Online Media AG" oder der "Euroweb Internet AG" Angeprochene sich sehr gut merken und sehr genau bedenken.

Entsprechend dem bekannten Strickmuster wird die Firma voraussichtlich bevorzugt kleine Unternehmen ansprechen. Aus Kiel in Deutschland ist sogar bekannt, dass der Euroweb-Konzern den nicht gut deutsch sprechenden Besitzer eines Imbissstandes unter Vortäuschen falscher Tatsachen zum Abschluss nötigte, was das von der Euroweb GmbH dann noch dreist angerufene Gericht als arglistige Täuschung bewertete, wodurch der Vertrag nichtig wurde. Die vom Euroweb Konzern angestrengte Berufung wurde nach einem Hinweis des Gerichts zurück genommen.

Euroweb-Konzern ist in Deutschland übel verrufen

In Deutschland ist das Unternehmen Euroweb offensichtlich so verrufen, dass nach oder in einem trotz der miesen Methoden verlustreichen Geschäftsjahr 2011 finanziell notleidende Zeitungsverlage um Kooperationen angegangen wurden, welche die Euroweb viel Geld kosten. So schloss die Euroweb einen Kooperationsvertrag mit einem Zeitungsverlag dessen hälftigen Anteil eine Petra Grothkamp unter Aufnahme erheblicher Schulden übernahm und so in den vollen Besitz des Verlages gelangte und lies von einer speziell gegründeten Gesellschaft, einer "WAZ Onlineservices" grundsätzlich auf die bekannte Art und durch das vormals eigene Personal die nahezu gleichen Verträge verkaufen.

Nachdem diese Kooperation mit der WAZ in die Brüche ging wird gegenwärtig versucht, mit den Westfälischen Nachrichten - die sich ebenfalls mit einer Übernahme "überhoben" haben - eine "WN Onlineservices" zu etablieren unter deren Namen die Werber dann handeln. Dies spricht dafür, dass der Euroweb-Konzern es in Deutschland zunehmend vermeidet unter eigenem Name zu agieren - offenbar weil die Zielgruppe gewarnt wurde und sich gegen die falschen Versprechen und Lügen der dazu angehaltenen Werber als immer resistenter erweist. Das dies besonders in Nordrhein-Westfalen geschieht dürfte als Ursache negative Fernsehberichte der dort lokalen öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt "WDR" haben, die - sehr zum Ärger der Euroweb-Führung aus Daniel Fratzscher und Christoph Preuß - Millionen dadurch gewarnte Menschen sahen.

Hierzu passt, dass neu gegründete, am Markt aktive Tochterunternehmen des Euroweb-Konzerns Namen tragen, die das früher stolz-dreist präsentierte "Euroweb" gerade nicht beinhalten, weil der Ruf der Marke "Euroweb" negativ besetzt ist und kaum noch Geschäftsabschlüsse möglich erscheinen. Neben "Internet Online Media" ist hier auf die Berliner Webstyle GmbH zu verweisen. Unter diesem Name müssen die Schweizer - anders als die Österreicher - aber nichts befürchten, denn der Name Webstyle GmbH ist durch ein angesehenes Unternehmen besetzt und die würden eine neue, aus dem betrügerisch agierenden Euroweb-Konzern heraus gegründete Schweizer Webstyle wohl zurecht in Grund und Boden klagen, weil diese die eigene Marke missbraucht und gefährdet sähen.

Alle hier verlinkten Urteile sind rechtskräftig.

P.S. Ich und wohl auch zig-tausende Schweizer Unternehmer bedanken sich für diesen Hinweis.

Dem formellen Mitglied des Verwaltungsrates der Internet Online Media AG,  dem von Dritten auch als "Firmenbeerdiger" angesehenen Herrn René Fitzi (St. Peter-Pagig) - der seit der Auflösung seiner Holzbaugesellschaft offenbar gegen das eine oder andere Bündel Franken auch für eine ganze Anzahl deutsche Inhaber den Strohmann als "Mitglied des Verwaltungsrates" gibt, rate ich dringend dazu, die Geschäftspraxis der Firma laufend zu kontrollieren. Nicht dass sich die Schweizerischen Staatsanwälte zuerst an ihn halten - weil er doch formell mit Einzelunterschrift entscheiden kann.

Die Internet Online Media AG wurde ja gegründet um tatsächlich in der Schweiz aktiv zu sein.

04.04.2013

Die Euroweb, die Berger Law LLP, arglistige Täuschung, Lügen, ein "Sieg" vor dem BGH und ein "Leiturteil"

Die im Auftrag der Euroweb verbreiteten Berichte des Philipp Berger und des Andreas Buchholz von der Berger-Law-LLP werden immer unerträglicher, weil diese immer mehr an der Wahrheit vorbei gehen.

Derzeit bejubelt die praktisch zum Euroweb-Konzern gehörende Berger-Law-LLP unter dem Titel "Euroweb Internet GmbH gewinnt vor dem Bundesgerichtshof" den Abschluss eines Verfahrens.

Nun, "gewonnen" hat die Euroweb nicht mehr (aber auch nicht weniger) als einen "Blumentopf". Die Revision gegen das Urteil des OLG Düsseldorf I-5 U 36/12- vom 27. September 2012 wurde zurück genommen:

Aus gesundheitlichen Gründen, die beim Gegner der Euroweb (einem Betreiber einer Tanzschule) liegen. Der hat nach eigenen Angaben schlicht nicht mehr die Kraft und die Lust dazu, die ihm teuer gewordene Zeit damit zu verplempern, einen Rechtsstreit mit der Euroweb auszufechten. Lieber gehe er jetzt in die Insolvenz als der Euroweb auch nur einen Heller für die gar nicht erbrachte Leistung zu zahlen. Auch diese Forderung - und die Gerichtskosten - kann die Euroweb dem zu Folge schon mal als "zweifelhaft" bewerten und später ganz abschreiben.

Das und wie die Euroweb und deren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und des Andreas Buchholz von der Berger-Law-LLP daran goutieren und das ausschlachten ist, mit allem Verlaub, ekelerregend.

Leiturteil? Mitnichten!

Doch die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz berichten auch vorsätzlich unwahr:
"Die Entscheidung des OLG Düsseldorf -I-5 U 36/12- vom 27.09.2012 ist damit rechtskräftig und stellt nunmehr eine Leitentscheidung hinsichtlich der Abrechnung eines nach § 649 BGB gekündigten Internet-System-Vertrages dar."

Dabei steht in dem - von den Herren Berger und Buchholz mit veröffentlichtem Berufungsurteil I-5 U 36/12 klipp, klar und deutlich, dass das OLG die Revision zugelassen hat. Und zwar auf Grund wichtiger, nicht abschließend geklärter Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung:
Figur 1: § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO besagt: "Die Revision ist zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat"
Hier also von einer "Leitentscheidung" zu sprechen ist demnach nicht nur vorsätzlich falsch sondern auch frech. Es handelt sich - die Herren Philipp Karl Berger und Andreas Buchholz sind Juristen, die das obige wissen müssen - um eine aggressive Lüge. Denn jedes Gericht - auch der 5. Zivilsenat des OLG Düsseldorf selbst - kann auf Grund der gerade nicht höchstrichterlich geklärten Rechtsfragen jederzeit zu einer anderen Meinung kommen.

Im Übrigen hatte der Senat auch wie folgt kritisiert:
Figur 2: "Es reicht nicht aus, das Vorbringen der Klägerin einfach zu bestreiten."
Im Falle eines qualifizierten Bestreitens wird die Euroweb also auch vor dem 5. Zivilsenat des OLG Düsseldorf "den Kürzeren" ziehen.

Ich sollte dazu wohl mal einen Artikel schreiben. Material, um auf den wechselnden, geradezu verlogenen Vortrag der Euroweb und der Webstyle (gehalten von der Berger Law LLP des Philipp Berger und des Andreas Buchholz) auch hinsichtlich § 649 BGB zu beweisen, habe ich genug. Dazu kommt dann auch das Gutachten über die Preise der Euroweb. Und natürlich jenes über die Preisgestaltung hinsichtlich des Onlineshops, welches sehr konkret den enormen Abstand der Preise der Euroweb zu den Marktpreisen nachweist.


"Tapfer" geschwiegen haben Philipp Berger und sein Partner Andreas Buchholz über die Tatsache, dass die Euroweb oder die zum Konzern gehörende Webstyle ganze Serien (man beachte die aufeinanderfolgenden Aktenzeichen!) von Verfahren vor dem BGH verloren hat:
  1. BGH II ZR 79/09
  2. BGH VII ZR 111/10
  3. BGH VII ZR 133/10
  4. BGH VII ZR 134/10
  5. BGH VII ZR 135/10
  6. BGH VII ZR 146/10
  7. BGH VII ZR 164/10
  8. BGH, VII ZR 186/10 14.09.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  9. BGH, VII ZR 208/10 07.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  10. BGH VII ZR 223/10
  11. BGH, VII ZR 43/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  12. BGH, VII ZR 44/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  13. BGH VII ZR 45/11 
Über das folgende BGH- Verfahren haben "Rechtsanwalt" Philipp Berger und sein Partner "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz im Auftrag der Euroweb vorsätzlich falsch berichtet, der BGH habe die arglistige Täuschung nicht feststellen können:
  1. BGH, VII ZR 22/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)

Eine der aufgeworfenen Fragen ist:

Sehen so Gewinner aus?

Ich denke: 
Gewiss nicht. Die "Ligitation-PR" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz von der Berger Law LLP erweist sich mal wieder als "Lügen-PR"!


Rheinland New Media - Weiterer Name im Euroweb-Konzern

Weil die "Euroweb" angeblich so erfolgreich ist und sich angeblich so gut verkauft benötigt der Konzern fortlaufend neue Namen.  

Womöglich verstehen die Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß und Daniel Fratzscher das unten folgende auch unter "horizontaler Diversivizierung". Voraussichtlich werden also "Referenz-Kunden" unter dem weiteren Name "Rheinland New Media" angerufen, diesen kostenlose Leistungen versprochen und (wie gehabt) im Gespräch unter weiterem vorsätzlich unwahren Vormachen (z.B. eines Rücktrittrechtes) zu einer Unterschrift unter einem sich als höchst teuer und auch sonst höchst nachteilig erweisenden Vertrag genötigt - oder womöglich war oder ist es geplant, die Kunden von der Euroweb-Vertriebsorganisation des Patrick L. (den kann man als Vertriebschef in NRW ansehen) z.B. als "WN Online-Services, einer Gesellschaft der Westfälischen Nachrichten" anzuschwatzen und denen dann Verträge mit der "Rheinland New Media" anzudrehen - denn bei der geschlossenen WAZ Onlineservice lief das ebenso, da bekamen die Referenzkunden einen Vertrag mit einer "Ruhrgebiet Online Services" um zu verschleiern, dass denen tatsächlich die qualitativ oft fragwürdigen aber extrem hochpreisigen Leistungen der "Euroweb" angedreht wurden. Eine nicht geringe Anzahl dieser Kunden fühlt sich durch die Vertriebsmethode "beschissen".

Hier die Einträge aus dem Handelsregister:
Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRA 21979
Bekannt gemacht am: 11.04.2012 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen
02.04.2012

Rheinland New Media GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. (Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Software- und Hardwareprodukten jeglicher Art für die Anwendung im Internet sowie die Vermarktung von Datenbanken und Informationssystemen, der Vertrieb multimedialer Anwendungen, die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen im Software-, Hardware- und Multimediabereich im Internet.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Rheinland New Media Verwaltungs GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 67595), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.


Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 67595
Bekannt gemacht am: 27.03.2012 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen
22.03.2012

Rheinland New Media Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2012. Geschäftsanschrift: Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Gegenstand: Die Übernahme der Position als persönlich haftende Gesellschafterin an der Rheinland New Media GmbH & Co. KG in Düsseldorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Fratzscher, Daniel, Düsseldorf, *10.03.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Der bei der Euroweb eher wenig geliebte WDR soll schon versprochen haben, den Daniel Fratzscher zu ehren: Als Geschäftsführer eines gewaltigen Rudels von Firmen mit jeweils 0 Mitarbeitern, für die GEZahlt wird. Aber ob es die Euroweb in die Gewinnzone bringt wenn diese ihre Kosten so expansiv ausweitet wagen "manche Wirtschaftsexperten" ziemlich ernsthaft zu bezweifeln.

Woher der Glaube kommt, dass Scheiße sich besser verkaufen lasse, wenn man dieser ständig neue Namen gibt, weiß der Autor nicht. Der weiß darüber aber eines: 
"Egal wie man sie nennt - am Gestank ist Scheiße stets gut zu erkennen."

P.S. Danke für den Hinweis!

03.04.2013

Euroweb im Kampf um Kreditwürdigkeit? Sollen Umbenennungen und Beherrschungsverträge Vertrauen bei Banken schaffen?

Aus diversen Eintragungen im Handelsregister entnehme ich, das die Fratzscher GmbH & Co. Venture Capital KG in Euroweb Group GmbH & Co. KG unbenannt wurde und die Euroweb Holding GmbH mit dieser zuvor einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen hat:
Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 68122
Bekannt gemacht am: 11.12.2012 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen
07.12.2012

Euroweb Holding GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Mit der Fratzscher GmbH & Co. Venture Capital KG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 14791) als herrschendem Unternehmen ist am 30.11.2012 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom selben Tage zugestimmt. Wegen des weiteren Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.


Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRA 14791
Bekannt gemacht am: 29.01.2013 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen
25.01.2013

Fratzscher GmbH & Co. Venture Capital KG, Düsseldorf, Wildenbruchstraße 101, 40545 Düsseldorf. Nach Firmenänderung : Euroweb Group GmbH & Co. KG.


Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRA 14791
Bekannt gemacht am: 26.03.2013 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen
21.03.2013

Euroweb Group GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Wildenbruchstraße 101, 40545 Düsseldorf. Änderung zur eingetragenen Geschäftsanschrift: Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf.
Ein weiterer Vermögensverwalter im Konzern ist die "Euroweb Beteiligung GmbH":
Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 68787
Bekannt gemacht am: 09.10.2012 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen
01.10.2012

Euroweb Beteiligung GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2012 mit Änderung vom 21.09.2012. Geschäftsanschrift: Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Gegenstand: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Fratzscher, Daniel, Düsseldorf, *10.03.1969; Preuß, Christoph, Düsseldorf, *19.09.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
... die im Dezember 2012 eine Kapitalerhöhung von 25.000 auf 50.000 Euro bekannt gegeben hat. Das dürfte komplett in eine Neugründung einer weiteren GmbH geflossen sein.

Mir selbst ist aus dem Geschäftsberichten der Euroweb Internet GmbH bekannt, dass diese langfristige Ausleihungen (früher "Geschäftsführerkredite") aufweist, die (wie ich vermute) an Christoph Preuß und Daniel Fratzscher gingen. Geflossen sind diese dann vermutlich in die Fratzscher GmbH & Co. Venture Capital KG (jetzt Euroweb Group GmbH & Co. KG, GF Daniel Fratzscher), in die Euroweb Holding GmbH (Geschäftsführer: Fratzscher, Daniel, Düsseldorf, *10.03.1969; Preuß, Christoph, Düsseldorf, *19.09.1971) und/oder die die Euroweb Beteiligung GmbH (Geschäftsführer: wie vorstehend)

Diese kann man schon des Namens "Venture Capital" wegen als Wagniskapitalgesellschaften bezeichnen und vermuten, dass mit diesen Neugründungen von Firmen finanziert wurden und werden, die im Falle einer auch nur halbwegs vernünftigen Entwicklung an die Euroweb verkauft werden. Mit dem (fiktiven, man beachte die extreme Verluste der Tochter Euroweb AG, Zürich) Erlös werden dann wohl die (Geschäftsführer-)Kredite abgelöst.

Da derlei ein eher langfristiges Geschäft ist dürfte es den guten kaufmännischen Prinzipien widersprechen, dass diese, als langfristig zu betrachtenden Ausleihungen mit kurzfristigen Bankkrediten gegenfinanziert werden - was sich aus dem Geschäftsbericht für das Verlustjahr 2011 aber genau so ergibt.

Aus dem selben Geschäftsbericht und aus dem für das Jahr 2010 kann man schließen, dass die Euroweb nicht ganz unbeträchtliche Liquidiätsprobleme hat, auch wenn diese mit angeblichen, auf das gesteigerte Geschäftsvolumen zurück zu führenden Provisionszahlungen begründet wurden. Denn das kann so eher nicht stimmen. Die Vertriebsmitarbeiter erhalten laut den hier vorliegenden, aktuellen Verträgen Provisionen wie folgt:
Zuzüglich zu dem Gehalt gemäß §4 des Anstellungsvertrages werden monatlich unsatzbasierte Abschlussprovisionen gezahlt:
Der Umsatz berechnet sich aus allen in einem Monat zu verprovisionierenden Verträgen, dass heißt aus allen Verträgen die vom ersten Tag bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats abgeschlossen wurden. Der Umsatz besteht aus der Summe aller vertraglich mit den jeweiligen Endkunden vereinbarten Netto-Monatsentgelte.

Für einen Monatsumsatz bis 650,00 EUR wird eine einmalige Provision in Höhe von 50% des tatsächlichen Monatsumsatzes gezahlt.

Für einen Monatsumsatz von 651,00 bis 900,00 EUR wird eine einmalige Provision in Höhe von 100% des tatsächlichen Monatsumsatzes gezahlt.

Für einen Monatsumsatz von 901,00 bis 1.000,00 EUR wird eine einmalige Provision in Höhe von 150% des tatsächlichen Monatsumsatzes gezahlt.
Für einen Monatsumsatz ab 1001,00 EUR wird eine einmalige Provision in Höhe von 200% des tatsächlichen Monatsumsatzes gezahlt.
Das bedeutet, dass von der Jahresrate, welche die "Referenzkunden" der Euroweb zahlen sollen, höchstens 1/6, in etlichen Fällen sogar gar nichts an Umsatzprovisionen an den Verkäufer gezahlt wird und führt demnach zu starken Zweifeln an dieser Darstellung im Geschäftsbericht für das Verlustjahr 2011 und damit zu starken Zweifeln an der wohl sehr übermäßig optimistischen Darstellung, wonach erhöhte Provisionszahlungen wegen erhöhter Umsätze Ursache der erstmals aus dem Jahresbericht 2010 bekannten Liquiditätsengpässe sein sollen. Der gleiche Optimismus wurde vorgeführt, als die Euroweb im Geschäftsbericht 2010 für das Jahr 2011 einen höheren Gewinn ankündigte ... und dann tatsächlich einen enormen Verlust lieferte.

Mit den oben ersichtlichen Zusammenlegungen und Umbenennungen ergibt sich folgendes Bild:

Tatsächlich bemüht sich die Euroweb wohl um langfristige Drittmittel um aus dem tatsächlichem Dilemma der teuren kurzfristigen Finanzierung langfristiger Ausleihungen zu entkommen und versucht Vertrauen bei den Banken zu gewinnen um die inzwischen wohl auf Grund weiterer, mutmaßlich sogar steil ansteigenden Verluste im operativen Geschäft (durch den weiter sinkenden Erfolg der Vertriebsbemühungen) immer problematischer werdende Liquidität zu sichern.

Ob das durch die wirtschaftliche, namentliche und örtliche Zusammenlegung vom Wagniskapitalfirmen geschehen kann ist aber fraglich. Banken sehen eher auf Zahlen und Sicherheiten als auf Verträge, die wie hier vorliegend, quasi zwischen dem Schuldner und dem Schuldner eines Schuldners eines Schuldners (die beiden letzten mit hohem Wagnis, der davor ohne sicherndes Eigenkapital) geschlossen werden - die sich letztendlich auch noch alle zueinander verhalten wie Pontius und Pilatus.


Wie die Euroweb ihre Referenzkunden öffentlich blamiert - Eine "lange geistige Pause"

"Derzeit ist keine Seite online. Besuchen Sie und später wieder..."

diesen fehlerhaften Text findet Google derzeit "ungefähr 20.100" mal - und zwar auf von der Euroweb betriebenen Webseiten und auf solchen, die deren Inhalte wieder geben. Im Seiten-Titel wird "später"  "spaeter" geschrieben- wie ich bereits früher fest stellte haben die "Spezialisten" von der Euroweb erhebliche Probleme mit der Zeichenkodierung und könnten von mir, einem Schlosser, viel lernen. Deshalb das "ae" für das "ä":

Figur 1: Google findet den peinlichen Fehler 20.100 mal. Die Euroweb indes nicht...

Ich habe inzwischen eine Liste der Domains und Interessantes fest gestellt. Ähnlich wie bei der Meldung, dass  es sich um eine kurze technische Pause handele:
Figur2: Bildschirmfoto einer typischen Euroweb-Fehlermeldung

... gibt es diese Fehlermeldung auf zahlreichen Domains von Neu-Referenz-Kunden für die noch keine Webseite erstellt wurde und womöglich von Alt-Referenz-Kunden, die gekündigt oder die Zahlung verweigert haben. Die eine oder andere Domain fand ich auch bei NameDrive wieder. Die registrieren jede Domain auf sich, die frei wird und bei "Eins" nicht auf dem Baum ist.

Die "lange geistige Pause", die dazu führt, dass
  1. Google 20.100 mal einen so ausgesprochen blöden Fehler findet und 
  2. sehr viele Euroweb-Kunden sich von Anfang an bei dem Unternehmen übel blamiert werden und
  3. sich in ganz schlechten Händen fühlen

hält übrigen schon eine ganze Weile an. Dass das trotz des langen Zeitraumes
  1. niemanden aufgefallen ist und
  2. nicht korrigiert wurde
betrachte ich mal als "euroweb-typische" Folge einer "langen geistigen Pause" der Geschäftsführung der Euroweb, die jegliche (den Namen verdienende) Qualitätskontrolle ganz strikt einspart, um die ersparten Gelder in den Vertrieb stecken zu können, der im Effekt solcher Ergebnisse gerade deshalb praktisch jeden Tag ein ganzes Stück erfolgloser und teurer wird.

Figur 3: Diese Verballhornung karikiert die Zustände bei der Euroweb (nicht nur) hinsichtlich des Qualitätsmanagements.
Ganz genau genommen betrachte ich es als "extralange geistige Pause der Extraklasse" - doch ich will auch die Euroweb zu Wort kommen lassen:
"Möglich macht dies unser einzigartiges Full-Service-Konzept sowie unsere langjährige Erfahrung im Web."
Aber klar doch!

Wenn die Euroweb keine Qualitätskontrolle macht, dann mache ich die eben. Und da die Euroweb von mir trotz der offensichtlichen und multiplen Notwendigkeit keine Schulungsangebote will, gibt es die Ergebnisse dieser äußerst "werbewirksamen" Qualitätskontrolle eben öffentlich.

Ich beschreibe mal das "einzigartige Full-Service-Konzept" der Euroweb:
  • Die Qualität ist der Webseiten ist (zu) oft "traurig".
  • Das Hosting erfolgt billigst aber technisch völlig unsinnig in einem wohnzimmergroßen "Rechenzentrum" in Bulgarien mit einer (für ein "Rechenzentrum") eher fragwürdigen (um mich höflich auszudrücken), nicht voll redundanten Anbindung ans Internet - deshalb ist der Seitenaufbau langsam und die Verbindung fällt auch schon mal aus.
  • Das großmäulig versprochene CMS ist keines.
  • Die als kostenlos versprochenen Webseiten werden eben nicht kostenlos erstellt sondern sind abnorm teuer.
  • Eine Qualitätskontrolle findet ausweislich der Ergebnisse nicht statt - mit dem Ergebnis, dass Kunden der Euroweb öffentlich blamiert werden.
  • Mit einem enormen Anteil der zu Recht unzufriedenen und sich abgezockt fühlenden Kunden kommuniziert nicht etwa der Kundendienst - sondern die angeschlossene Kanzlei Berger Law LLP.
  • Die Betreiber dieses "Kundendienst-Ersatzes" (Kanzlei Berger Law LLP), die sich mit den Kunden (genauer: deren Rechtsanwälten) in einer extrem anmutenden Zahl auch vor Gericht "unterhalten",  beschreiben allen Ernstes auch noch stolz (kann man auch "dummdreist" nennen), was für eine Abzockbude die Euroweb tatsächlich ist. (Nach dem Motto: "Die Euroweb hat zwar nichts geleistet, dieser steht aber die volle Vertragssumme zu!") und widerlegen (deshalb das "dummdreist" als zulässige Meinung) die Behauptung der Euroweb, man handle "kulant".
  • Kunden, Gerichte und Öffentlichkeit werden von der Euroweb und der angeschlossenen Berger Law LLP belogen, "dass sich die Balken biegen".
  • Kritik an der in der Selbstdarstellung "gar großartigen" Euroweb üben nur böswillige Blogger, garstige Konkurrenten, zahlreiche Richter (die auf arglistige Täuschung erkennen - was als "Einzelmeinung" hingestellt wird), Kunden und die Anwälte der Kunden - also offenbar niemand, den die Euroweb ernst nehmen müsste...

Meine Meinung dazu?

Wenn ein Unternehmen jahrelang so handelt, dann ist das keine "lange geistige Pause" mehr - sondern ein nicht behebbarer, nahezu vollständiger Ausfall der Kognition. Die Folgen sind zwingend.