14.02.2024

Heute nur ein Bild ...

Ich unterbreche nur kurz die Serie über die „interessante Abmahnung“ des Andreas Skrziepietz aus Hannover, denn ich muss ja auch mal arbeiten.  

Dafür gibt es ein Selbstbildnis meiner Person mit dem Titel „Du hast Dich mit dem Falschen angelegt!"

Das Bild zeigt den Alptraum erbärmlich feiger und verlogener Krimineller, welche im Machtwahn die große Fresse schwingen, glauben jedermann beleidigen zu können - sich bei Widerstand und Widerworten, gar einer wahren Beschreibung ihres Tuns, plötzlich als „ach so ehrliche,  ach so rechtstreue und gar empfindsame“ Personen geben und so weinerlich herumheulend wie feige lügend beim Staat nach Hilfe suchen
  

Beschreibung: „Das Bild zeigt den Alptraum erbärmlich feiger und verlogener Krimineller, welche im Machtwahn die große Fresse schwingen, glauben jedermann beleidigen zu können - sich bei Widerstand und Widerworten, gar einer wahren Beschreibung ihres Tuns, plötzlich als „ach so ehrliche,  ach so rechtstreue und gar empfindsame“ Personen geben und so weinerlich herumheulend wie feige lügend just beim Staat - den manche von ihnen hassen - nach Hilfe greinen.“

12.02.2024

Abmahnungen können sehr interessant sein. (II)
Der Fall des „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus Hannover - Heute: „Schmerzensgeld“

Ich selbst kenne das von einem Logistikdienstleister:

„Es gibt keinen Auftrag, den wir nicht haben wollen, weil es einen Preis gibt, zu dem wir den haben wollen.“

Dieser, bei genauem Hinschauen unmoralisch wirkende Ansatz ist gerade unter Rechtsanwälten weit verbreitet. Deren moralische Rechtfertigung besteht häufig (nehmen wir z.B. die öffentlichen Äußerungen von Ralf Höcker) darin, dass ja sogar ein Kindermörder Anspruch auf Verteidigung habe. Was unzweifelhaft der Fall und insoweit richtig ist.

Nein: Die vorliegende Abmahnung stammt nicht von Ralf Höcker - ich nenne den „kritzelwitzelnden“ Junganwalt der angeblich auf „Medienrecht“ spezialisierten Kanzlei (und diese selbst) - derzeit - nicht. 

Obwohl ich das dürfte.

Nur ist die behauptete „Verteidigung“ oft tatsächlich ein, mit Absicht und Bedacht deren wirtschaftliche Existenz bedrohender Angriff auf Journalisten - eben so häufig (mittelbar) ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und Demokratie - und deshalb „moralisch verwerflich“. (Was bei einigen Sachen, derer Ralf Höcker sich öffentlich berühmt, der Fall ist.)

-

Der Fall des Andreas „Verbalterrorist“ Skrziepietz aus Hannover

In der bereits angesprochenen Abmahnung vom 29.01.2024 um 17:13, die weder einer sachlichen noch juristischen Beurteilung stand hält, dafür aber nachweislich zum Vorwurf des Betruges führende Unwahrheiten enthält, setzt ein nur noch nicht genannter Junganwalt einer nur noch nicht genannten Kanzlei einen

„Gegenstandswert“ von 64.000 Euro

wegen nur behaupteter „Ehrverletzungen“ zum angeblichen Nachteil des besagten „Ex-Docmachers“ und gegenwärtigen Verbalterroristen Andreas Skrizepietz aus Hannover an.

Nur ist dieser „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover weder Fürst noch Konzernlenker, sondern ein „deutlich drittklassiger“, weil wenig eloquenter Verbalterrorist - und nicht mal so prominent wie die „Operationsergebnisse“, die im „Dschungel“ von RTL zeigen, welch schweren ästhetischen Schaden „Schönheits“-Chirurgen vermittels Silikon am Menschen anrichten können. Zudem ist völlig unklar, wovon der mit seinem großmäuligem Verbaldreck in die Öffentlichkeit drängende „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover überhaupt lebt: Immerhin hat er zu jeder Tageszeit genug Zeit gefunden mich mit wohl hunderten belästigenden „Kommentaren“ - darunter aberdutzende strunzblöde Beleidigungen - zu überziehen und für diesen Zweck tief nachzuforschen - was Stalking ist.

Ich habe ergo die Vermutung, dass der Betrag von 64000 Euro das Jahresbruttoeinkommen des „Ex-Docmachers“ Skrziepietz aus Hannover weit übersteigt: Immerhin hat mir jemand (ich nenne meine Quellen nicht) „erzählt“ - ich weiß nicht, ob das stimmt -  Andreas Skrziepietz wohne wieder bei seinen Altvorderen im Kinderzimmer. Was schon ein „Geschmäckle“ hätte weil er ja - nach eigenem öffentlichen Behaupten - vor 25 Jahren ein Studium mit dem „3. Staatsexamen“ abgeschlossen haben will... Rein ökonomisch betrachtet wäre das - ich meine das „Wohnen im Kinderzimmer“ - sicherlich auch für einen also über 50-jährigen sinnvoll.  Und viel „Damenbesuch“ wird  der Andreas Skrziepietz aus Hannover wohl - im Hinblick auf seine öffentlichen Äußerungen - auch nicht haben.

Auch hinderlich im Hinsicht auf den obskur hohen Streitwert: Mein Blog ist nur ein Blog und keineswegs ein Massenmedium. Der Leserkreis ist insofern beschränkt, als dass sich z.B. Personen, welche via Anbruf bei einer Servicenummer Geld dafür ausgeben, um die besagten Silikonwülste im Dschungel zu halten, mit diesem Blog „eher überfordert“ fühlen dürften. Anders ausgedrückt: Dieser Blog wendet sich an eine „kleinere und interessierte“ Leserschaft. Und natürlich an jene, deren „Tun, Tuten und Blasen“ ich hier bespreche. Die wieder interssieren sich aber nur - angstvoll - dafür, was ich über sie selbst zu berichten weiß.

Warum also dieser obskur hohe Ansatz?

Nun, das ist einfach. Der Anwalt berechnet seine Gebühren nach RVG. Und zu dieser gibt es eine Tabelle, die sehr schön zeigt, dass diese Gebühren vom Gegenstandswert abhängen. Je höher also der Gegenstandswert ist - um so höher ist also die Gebühr. 

Wenn also der „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus dem fernen Hannover (Die Kanzlei sitzt hunderte Kilometer von Hannover und auch weit von Kassel entfernt) anruft und will, dass man dem „gar bösen“ Schlosser Jörg Reinholz eine Liste von Äußerungen untersage und dabei unbewusst sein Schädigungsinteresse darlegt, dann fragt sich ein Anwalt stets, ob diese Äußerungen nicht auch berechtigt sein können und wägt ab:

  • Will ich dieses Mandat?
  • Was, wenn der Jörg Reinholz recht hat? 

Und kann, (sofern er was taugt) aufmerksam geworden durch dem Umstand, das als „Nazis“ betitelte doch eigentlich bei Höckers in Köln, Nahrath, Klemke & Co., meinetwegen auch Mandic anrufen, binnen Minuten durch eine Google-Suche erfahren,  dass der Fall „mindestens heikel“ ist, die prozessualen Aussichten „mies bis beschissen“ sind. Aber weil der Anwalt „jung ist und das Geld braucht“ kommt er zu obigem ...

„Es gibt kein Mandat, welches wir nicht haben wollen, weil es einen Preis gibt, zu dem wir das haben wollen.“

Ich weiß, dass viele, wenn nicht alle Anwälte die aus dem „Gegenstandswert“ berechneten Gebühren nicht nur als Entlohnung  oder Aufwandsentschädigung ansehen, sondern als ein. ihnen vermeintlich  zustehendes „Schmerzensgeld“.  Das hat zwar der Gesetzgeber so nicht vorgesehen - weshalb das auch unzulässig ist - wird aber gemacht.  Und im Hinblick auf solche ganz besonderen Patienten Mandanten wie eben den Andreas Skrziepietz aus Hannover ist es auch „menschlich verständlich“.

Das Beste daran ist: Wutblinde Mandanten steigen, ihrem Schädigungsinteresse folgend, hoch erfreut auf sowas gerne ein - weil die denken vermeinen, dass der Gegner - das bin vorliegend ich selbst - das bezahlen muss. So wird das auch bei „Ex-Docmachers“ Andreas Skrizepietz gelaufen sein. Naja. Da ist er jetzt ärmer und kann dem schlechten Geld gutes solches hinterherwerfen - auf dass er noch ärmer werde.

Ein Gericht kann den Streitwert ändern. Das hat z.B. das AG Kassel in dem Fall gemacht, in dem der seinerzeit berühmte Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth gegen mich - persönlich - verlor

  • Das Gericht wollte dem schon damals weitgehend insolventen und die eigenen Mandanten betrügenden Günter Freiherr von Gravenreuth wohl die Nachricht mitgeben, dass seine Ehre nicht mehr viel wert sei. 

Genau das war damals die Intention meines Antrags.

Im Falle des „Ex-Docmachers“ Skrziepietz aus Hannover wird es - im Falle einer Klage oder eines Antrags auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung - dabei bleiben. Denn ich werde wohl nicht erneut einen Antrag stellen, in dessen Folge der von seinem offensichtlichem Schädigungsinteresse  getriebene Andreas Skrizepietz weniger Schaden erleidet als von ihm selbst als mein Schaden beabsichtigt. Aber ich werde es keinesfalls versäumen, auf den in diesem Item vorliegenden Rechtsmissbrauch hinzuweisen.

In den Folgebeiträgen werde ich die erhobenen aber - wenn es nach Recht und Gesetz geht - nicht durchsetzbaren Unterlassungsverlangen „besprechen“. Der Andreas Skrziepietz aus Hannover hat sich mit der Abmahnung für über 2147,83 Euro - die als Gebühr aus dem Gegenstandswert resultieren - also „selbst ein schönes Ei gelegt“.

P.S.

Ich vermute mal, der abmahnende Anwalt - der mindestens inzwischen die Prozessaussichten beurteilen können sollte, weil ich der Abmahnung widersprochen habe - hat für die Klage „leider keine Kapazitäten“ und dem Andreas Skrziepietz aus Hannover nahe gelegt, sich dafür einen anderen Anwalt zu suchen oder es besser zu lassen. Und vielleicht gibt es sogar  „gewisse Spannungen“ zwischen Anwalt und Mandant, weil letzterer die rund 2150 Euro aus dem obskuren Gegenstandwert von € 64000 „nur noch nicht“ bezahlt hat - weil ebendieser Andreas Skrziepietz aus Hannover glaubte, das ich das müsse. (Was leicht vorhersehbar nicht der Fall ist.)

Aber in irgendeinem Dorf irgendwo im  im „#Bestendeutschlanddasesjegab“ (bei Nazis und Covidioten beliebtes Schlagwort, welches auch  Andreas Skrziepietz verwendet) wird es (wohl) einen solchen Juristen geben, der schon vormittags am „Anwaltsarbeitsplatz“ in „seiner“ Küche gemeinsam mit seiner Tagesration aus einer viereckigen Flasche um den Tisch herum sitzt und nach einer solch großzügigen Alimentierung hungert - also für eine Handvoll Kupfermünzen „zu jeder Schandtat bereit ist“ - auch dazu, in einem Prozess „Wasser zu saufen“ - also „unterzugehen“.

Na dann: „Prost!“

11.02.2024

(Serie:) Abmahnungen können sehr interessant sein.
Der Fall des „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus Hannover.
Auf üble Beleidigungen und Stalking folgen „Lüge und Betrug“ - Letzte Warnung an dessen „Rechtsanwalt“!

Abmahnungen habe ich schon aberdutzende bekommen und glaube sogar, dass sich mancher der Abmahnenden - womöglich auch der ausstellende Jurist beim Anblick des Machwerks vor dem Versand oder der Genehmigung selbst befriedigte - um viel später entsetzt zu begreifen, wie übel er sich damit reingeritten hat. Denn offensichtlich steht jeden Morgen irgendwo der eine oder andere Narzist auf, der noch nicht gerafft hat, dass ich den richtigen Weg, mit unberechtigten und deshalb mit dummdreisten Lügen gespickten Abmahnungen umzugehen, sehr gut kenne. 

Und ist wegen dieses Wissensmangels nicht ausreichend gewarnt.

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Eine solche - sehr interessante - Abmahnung habe ich am 29.01.2024 um 17:13 - übrigens nur per „Zustellung“ in den Spamordner meines Emailkontos - erhalten. In dieser wird sich gar bitter und für „gar teuer Geld“ über Folgendes beklagt (Teil 1 der Serie):

Ich habe über den - mich mit Beleidigungen der „untersten Sorte“ überziehenden - „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus Hannover wie folgt geschrieben ...

Im Hinblick auf sein aktuelles Dasein und Verhalten  glaube ich, er hat wegen Aussichtslosigkeit hinsichtlich § 3 Absatz Nr. 2 oder 3 der Bundesärzteordung den Abbrobationsantrag gar nicht erst gestellt - denn „Docmacher“ Andreas Skrziepietz vertickt zwecks Lebenserwerb ein paar Bücher - deren Autor er gerade nicht ist - bei Amazon.

In einer über 2147 Euro teuren Abmahnung lässt „Docmacher“ Andreas Skrziepietz wie folgt lügen:

Da (erste Zeile) steht also behaupten Sie.  Im Text steht aber glaube ich.

So wurde aus einer ganz klaren Meinungsäußerung unter offensichtlich absichtlicher Weglassung des relevanten Teils meiner Meinungsäußerung vorsätzlich unwahr (vulgus: lügend) eine Tatsachenbehauptung konstruiert. Denn entweder ist der Anwalt also nicht nur für eine Medienrechtskanzlei, sondern den ganzen Beruf völlig ungeeignet - oder hat absichtsvoll die Wahrheit durch die Weglassung verzerrt und sodann gelogen. Der „Ex-Docmacher" Andreas Skrziepietz aus Hannover, der anderen gegen Geld Hilfe bei „Text  und Recherche“ anbot, hat diese objektiv leicht als unwahr erkennbaren Behauptung - und weiteren Unsinn genehmigt - und so zu der eigenen gemacht.

Ich gehe von Betrug im Sinne des StGB aus, denn da steht auch:

Da will sich also der „Ex-Docmacher" Andreas Skrziepietz aus Hannover - offensichtlich durch sowohl objektiv wie auch subjektiv unwahres Behaupten Geld verschaffen.

Der ist aber nicht nur ein „Lügel“, denn da wäre noch das hier:

Der Anwalt will also mit „verdienen“. Der nicht etwa „sportliche“ sondern krass überzogene „Gegenstandswert“ aus dem sodann die also ebenfalls klar überhöhte Forderung (die ich weder bezahlen muss noch werde) berechnet wurde, spricht auch dafür, dass ich beschisssen - betrogen - werden sollte. Hinzu kommt der Versuch, mir durch enge Fristsetzung eine angemessene Prüfung der erhobenen Forderungen zu erschweren:

In der Absicht, den unzweifelhaft vorliegenden Betrugsversuch zu vollenden, wurde sodann auch noch ganzt bewusst unzulässig „Druck gemacht“ - denn in der Abmahnung wird, zur „Begründung“ der unzumutbar und also unzulässig kurzen Fristsetzung ein Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung angedroht - der vorliegend von vorn herein völlig aussichtslos, weil gar nicht zulässig ist:

Hinter der angedrohten Inanspruchnahme eilgerichtliche(r) Hilfe“ kann sich nur ein Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung verbergen. Ein solcher ist aber nicht zulässig, wenn er Monate - oder, wie hier vorliegend - teilweise sogar gar Jahre - nach der als „rechtswidrig“ behaupteten Handlung erfolgte. Und falls jemand was von erster Kenntnissnahme gehört hat: Just im Rahmen seines Stalkings hat der „Ex-Docmacher" Andreas Skrziepietz aus Hannover es möglich gemacht, zu beweisen, dass er diese Kenntnis binnen Stunden - manchmal sogar Minuten - hatte.

Hier will mich also jemand „verarschen“  und ist offensichtlich zu blöd dazu, mal über mich nachzulesen. Denn ich habe oft genug gezeigt, wie ich mit sowas umgehe.

Dieser dreiste Täuschungsversuch war - im Hinblick auf meine Person - von Anfang an untauglich. Also „dummdreist“.

Doch das deutsche Strafgesetzbuch hat dafür in § 263 StGB klare Worte:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Die Voraussetzungen dafür,  mindestens den „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover wegen des strafrechtlichen Vorwurfes des versuchten Betruges zu verfolgen, sehe ich als erfüllt an.

Da der „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus Hannover mich im Rahmen seines dummen Stalkings auch als arm bezeichnet hat, und so seine stets niedrige Absicht einer finanziellen Schädigung offenlegte, ist wohl auch dieser Absatz einschlägig:

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

...

3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

... denn da laut Absatz 2 schon der Versuch strafbar ist, ist auch hinsichtlich § 263 Absatz 3 Nr. 3 StGB auf die Absicht abzustellen. Und die hat der „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover klar geäußert.

Im Fall des „Ex-Docmachers“ Andreas Skrizepietz aus Hannover ist fest zu halten, das dieser sich nicht dazu bequemte, innerhalb der von mir gesetzten Frist (ebenalls bis Freitag, 09. Februar 2024) auf die, die durch unwahre Behauptungen erhobenen Forderungen zu verzichten.

Letzte Warnung an den Rechtsanwalt:

Sollte der - bis hier her - nicht genannte Anwalt auch nur noch einen einzigen weiteren Versuch unternehmen (oder inzwischen unternommen worden sein) - und zu meinem Nachteil - offensichtlich wissentlich - unwahres Zeug behaupten, mithin zu lügen, dann nenne ich dessen Name und die Kanzlei öffentlich und beschreibe genau, was er getan hat.

Das hat schon rund einem Dutzend anderer Anwälte - darunter ein beachtlicher Teil von, nachfolgend zum „Ex-Rechtsanwalt“  mutierten Exemplaren der Gattung „Organ der Rechtspflege“ nicht gefallen. Und kein Einziger dieser als Assessor, „Knasti“ oder Selbstmörder geendeten Idioten - z.T. just mit Doktortitel - konnte seine, nunmehr daraus folgende, dreckige Schädigungsabsicht verwirklichen.

Das multible Scheitern ganzer Riegen solcher „zum Kotzen“ verlogenen, „bis zum Erbrechen“ arroganten, feigen und garstigen „Wichte mit Anwaltskarte“ kann man genau in diesem Blog nachlesen.

Haben Sie mich verstanden?

28.01.2024

„Deutschland-Geschwindigkeit“: Die Autobahnbrücke Rahmede

Italien:

Am 3. August 2020 wurde die neue San-Giorgio-Brücke (1067 Meter lang, 45 Meter hoch) in Genua eröffnet. Sie ersetzt die im August 2018 eingestürzte Morandi-Brücke. 

Deutschland:

Die Autobahnbrücke Rahmede an der A45 bei Lüdenscheid (453 Meter lang, 75 Meter hoch) wurde - nachdem deren Sanierungsbedürftigkeit mindestens ein Jahrzehnt lang bekannt war (Das Bauwerk erhielt bei der Brückenhauptprüfung 2011 eine Zustandsnote 3,0  - „nicht ausreichend“) - Ende 2021 und übrigens nur zufällig vor einem Zusammenbruch gesperrt und im Mai 2023 gesprengt. Ab Mitte 2026 soll der Verkehr dort an der A45 auf je zwei verengten Fahrspuren in beiden Richtungen wieder rollen, Ende 2027 soll dann die Brücke komplett fertig sein. 

Statt die Brücke rechtzeitig zu sanieren oder zu ersetzen wurden auch nach 2011 und vor 2021 aus bürokratischen Gründen (unzureichenden Planungen, Erhaltung des Baurechts) oder auch nur wegen des politischen Prestiges Bauwerke errichtet (z.B. Soda-Brücken, aber auch Straßen und anderes), die jahrzehntelang ungenutzt herumstehen und sodann vielleicht - nach einer Sanierung oder nach einem Umbau, die/der teurer kommt als der Neubau dieser Bauwerke es war - (oft nur teilweise oder als „Grünbrücke” u[n,m]genutzt) in Betrieb genommen werden. Während solche Bauwerke also „für teuer Geld“ gammeln geht auf den Umleitungen der A45 wegen der Belastungen durch den umgeleiteten Verkehr Brücke für Brücke „den Bach runter“ und den Bürgern dieses Landes - die mit ihren Steuern, Abgaben und Gebühren für die Infrastruktur zahlen - werden horrende Kosten durch vorliegend krasse Umwege und Umleitungen in Umleitungen über teils schon zuvor überlastete Strecken und also Staus zugemutet. 

Und niemand - insbesondere kein Verkehrsminister - ist daran Schuld, geschweige denn haftbar.

„Deutschland-Geschwindigkeit Trantütigkeit“

In Deutschland braucht man für ein vergleichbares Bauwerk also drei Mal so lang wie in Italien. Ob nun wirklich 2026 eine Hälfte der Brücke in Betrieb geht und ob die ganze Brücke wirklich 2027 fertig sein wird, steht in den Sternen. Denn bevor der erste Bagger anrollt muss eine enorme Menge Widerstände - alle höchst bürokratischer Natur - überwunden  werden.  Und jeder einzelne eröffnet einen Klageweg für rücksichtlose Unzufriedene jeglicher Couleur. Der dann Jahre oder gar jahrzehntelang durch die Instanzen verschleppt wird. Und bei dem es - selbst wenn Umweltschutz der angebliche Klagegrund sein soll - letztendlich und also tatsächlich um Geld geht.

Im Zweifelsfall  kann nämlich eine Firma die Fertigstellung aufhalten, in dem diese bis zum Bundesverwesungsgericht Bundesverwaltungsgericht z.B. dagegen klagt, bei der Ausschreibung zur Montage von Verkehrschildern benachteiligt worden zu sein. Ebenso führt die gewohnheitsmäßige Verantwortungsdelegierung mit dem Ziel einer „Nichtverantwortlichkeit“ also Verantwortungslosigkeit innerhalb der teutogermanischen Bürokratie dazu, dass am Bau dieser (wie jeder anderen Brücke) wesentlich mehr Häuptlinge als Indianer (Bürokraten als Arbeiter) beteiligt sind. Und diese Schreibtischhelden brauchen sodann auch noch ein Mehrfaches der Zeit dafür, ihre Entscheidungen auf andere abzuwälzen, als dafür, anhand von Tatsachen und Gesetzen zu entscheiden: Genau das ist die Ursache der „Deutschland-Geschwindigkeit Trantütigkeit“.

Ein anderer Grund hierfür ist, dass es in Deutschland einerseits kein Problem ist, die Rechte - und den Rechtsweg und für „kleine Bürger“ (übrigens sowohl Tatopfern als auch Angeklagten) durch „Beschleunigungs-Gesetze“ zu beschneiden, andererseits fast jeder andere Prozess zur Schaffung neuer Gesetze wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte aussieht. Und wenn es um deren Geld geht hört beim Gesetzgeber (dem Parlament) der Spaß auf. Besteht dieses „Spiegelbild der Gesellschaft“  doch zu einem merkwürdig großen Teil aus Staats-„Dienern“ und Juristen und inzwischen wohl auch aus Personen, die schon in der X. Generation vom Staat teuer alimentiert „Verantwortung tragen“ - genauer: versagen und die Verantwortung von sich weisen. Was übrigens eine gewisse Ähnlichkeit zu manchen Bürgergeldempfängern aufzeigt - die aber (anders als die Schreibtisch-Häuptlinge) „sanktioniert“ werden.

Nachtrag:

Nein. Die AfD löst das Problem nicht. Dazu braucht es einen Konsens wie in den Nachkriegjahren, keine Spalter und vor allem keine sich um Pfründe streitende Neu-Nazis.


20.01.2024

Kante zeigen: Gegen AFD-Nazis, -Putinisten, -Quermäuler, -Covidioten, -Klimaleugner, -Trump-Fans, -Reichsbürger, -Demokratiehasser, das Spalter-Pack.
Kurz: Gegen die tatsächlichen Volksverräter!


Termine:

Samstag, 20. Januar:

  • Aachen Hauptbahnhof, 16 Uhr
  • Ansbach, Rathaus, 14.30 Uhr
  • Aschaffenburg Herstallturm, 12 bis 18 Uhr
  • Bamberg Bahnhofsvorplatz, 14.30 Uhr
  • Bergisch Gladbach, Altes Pastorat, 11 Uhr
  • Braunschweig Schloßplatz, 14 Uhr
  • Buxtehude, Has' und Igel Brunnen, 11 bis 18 Uhr
  • Castrop-Rauxel, Forumsplatz, 17 Uhr
  • Celle, Vorplatz der Congress Union, 15 Uhr
  • Dortmund CineStar, 15 Uhr
  • Dortmund, S-Bahn Dortmund-Dorstfeld Süd, 16 Uhr
  • Eberswalde, Marktplatz, 17 Uhr
  • Erfurt Domplatz, 12 Uhr
  • Eschwege, Werdchen, 13 Uhr
  • Frankfurt, Römer, 13 Uhr - 35.000 Teilnehmer
  • Freiburg im Breisgau, Platz der Alten Synagoge, 12.30 Uhr
  • Gaggenau, Marktplatz, 17 Uhr
  • Halle/Saale August-Bebel-Platz, 14 Uhr - 16.000 Teilneghmer
  • Hannover Opernplatz, 14 Uhr - 35.000 Teilnehmer
  • Heidelberg Schwanenteichanlage, 15 Uhr
  • Karlsruhe Marktplatz, 12.30 Uhr
  • Kassel Friedrichsplatz, 14 Uhr - 15.000 (laut Polizei!) statt erwarteter 1.000 Teilnehmer
  • Kevelaer, Rathaus, 11 Uhr
  • Koblenz, Münzplatz, 11 Uhr
  • Limburg, Bahnhofsvorplatz, 11 Uhr
  • Lippstadt, Rathausplatz, 11 bis 18 Uhr
  • Luckenwalde, Marktplatz, 15 Uhr
  • Lübeck, Markt, 15 Uhr
  • Lüneburg, Marktplatz, 17 Uhr
  • Magdeburg, Willy-Brandt-Platz, 14 Uhr
  • Nürnberg, Willy-Brandt-Platz, 14 Uhr
  • Nürtingen, Schillerplatz, 15 Uhr
  • Offenburg, Platz der Verfassungsfreunde, 11 bis 18 Uhr
  • Oldenburg, Schlossplatz, 16 Uhr
  • Osterholz, Stadthalle, 18 Uhr
  • Perleberg, Großer Markt, 14 Uhr
  • Pirmasens, Unterer Schlossplatz, 10 Uhr
  • Pforzheim, Leopoldplatz, 15 Uhr
  • Recklinghausen, Altstadtmarktplatz, 11 bis 18 Uhr
  • Rotenburg (Niedersachsen), Geranienbrücke, 11 Uhr
  • Rott am Inn, Bahnhof, 17 Uhr
  • Spremberg, Pfortenplatz, 13.30 (Abfahrt ab Berlin 11.30, Ostkreuz)
  • Stuttgart am neuen Schloss, 14 Uhr
  • Ulm, Münsterplatz, 15.30 Uhr
  • Westerland/Sylt, Rathausplatz, 14 Uhr
  • Wildeshausen, Am Markt, 11 bis 18 Uhr
  • Wilhelmshaven, Valiosplatz, 12 Uhr
  • Wuppertal, Hauptbahnhof, 13 Uhr
  • Würzburg, Marktplatz, 12 Uhr

Sonntag, 21. Januar:

  • Baden-Baden, Reinhard-Fieser-Brücke, 15 Uhr
  • Berlin, Brandenburger Tor / Kanzleramt, 16 Uhr
  • Bonn, Markt, 12 Uhr / 14 bis 18 Uhr
  • Bremen Marktplatz, 12 Uhr
  • Chemnitz Karl-Marx-Monument, 15 Uhr
  • Coburg Marktplatz, 15 Uhr
  • Cottbus, Stadthalle, 11 bis 14 Uhr - 3500 (laut Polizei) Teilnehmer
  • Detmold, Marktplatz, 13 Uhr
  • Döbeln, Obermarkt, 14 Uhr
  • Dresden Schlossplatz, 14 Uhr
  • Euskirchen, Alter Mark, 12 Uhr
  • Flensburg, Auf dem Südmarkt, 14 bis 18 Uhr
  • Freiburg, Platz der Alten Synagoge, 15 Uhr
  • Fürstenwalde Marktplatz, 15 Uhr
  • Görlitz Gauß-Weber-Denkmal, 14 Uhr
  • Göttingen, 14 Uhr bis 18 Uhr
  • Henstedt-Ulzburg, Rathaus, 15 Uhr
  • Herrenberg, Stadthalle, 12.30 Uhr
  • Kleve Bahnhof, 14 Uhr
  • Köln Alter Markt, 12 Uhr
  • Leipzig Marktplatz, 15 Uhr
  • Mühlheim an der Ruhr, Rathausmarkt, 15 Uhr
  • München Siegestor, 14 Uhr - 80.000 (laut Polizei) Teilnehmer
  • Neubrandenburg, Marktplatz, 14 Uhr
  • Neuhaus, Sporthalle, 17 Uhr
  • Offenbach a.M., Rathaus, 11 Uhr
  • Perleberg, Großer Markt
  • Pirna Friedenspark, 15 Uhr
  • Pinneberg, Drosteiplatz, 15 Uhr
  • Radeberg, Markt, 15 Uhr
  • Regensburg, Haidplatz, 11 Uhr
  • Strausberg, Landsberger Tor, 11 Uhr
  • Stuttgart Marktplatz, 15 Uhr
  • Torgau, Marktplatz, 15 Uhr
  • Vechta, Europaplatz, 12 Uhr

Montag, 22. Januar:

  • Bayreuth, Marktplatz, 16 Uhr
  • Berlin-Pankow, Braunes Haus, 17.15
  • Freiberg, Obermarkt, 17 Uhr
  • Görlitz, Marienplatz, 18.30 Uhr
  • Greifswald, Marktplatz, 18 Uhr
  • Meißen, Marktplatz, 19 Uhr
  • Neutraubling, St.-Michaels-Platz, 17.30 Uhr
  • Paderborn, Schützenhof, 18 Uhr
  • Schriesheim, Altes Rathaus, 18 Uhr
  • Soest, Rathausbögen, 18 Uhr
  • Zittau, Marktplatz, 18 Uhr

Dienstag, 23. Januar

  • Darmstadt, Friedensplatz, 17.30 Uhr
  • Eitorf, Bahnhofsvorplatz, 17.30 Uhr
  • Heilbronn, Ort wird noch benannt, 18 Uhr

Mittwoch, 24. Januar:

  • Oberhausen, Friedensplatz, 18 Uhr
  • Schorndorf, Künkelinhalle, 17.30 Uhr
  • Witten, Saalbau, 17.30 Uhr

Donnerstag, 25. Januar:

  • Hagen, 18 Uhr
  • Mönchengladbach, Sonnenhausplatz, 18 Uhr
  • Siegen, Bismarckplatz, 17.30 Uhr
  • Wiesbaden, Hauptbahnhof, 18 Uhr

Freitag, 26. Januar:

  • Puderbach, Dorfgemeinschaftshaus, 17.30 Uhr

Samstag, 27. Januar

  • Düsseldorf DGB-Haus, 18 Uhr
  • Lübeck Altstadt, 13 Uhr
  • Mannheim, Alter Messplatz, 16 Uhr