03.09.2017

Urheberrechtlich geschützte Werke? Abmahnvermeidung in Deutschland


Was viele nicht wissen: Hin und wieder kommt man in die Situation, dass man sich etwas (ganz bewusst: "etwas") aus dem Internet herunterlädt und dabei womöglich (nicht zwingend: "wissentlich") statt z.B. einer freien Linuxdistribution ein "urheberrechtlich geschütztes Werk" nicht nur empfängt, sondern auch verbreitet. Dateinnamen sind halt nur Namen und wie wir wissen verstecken sich hinter Namen oft ganz unerwartete Sachverhalte, so z.B. hinter dem Titel eines "Rechtsanwaltes" gewöhnliche Kriminelle (Typen wie der hier gefahrfrei zu nennende Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth und Konsorten). Selbst hinter der Bezeichnung "Richter" steckt manchmal ein uneinsichtiger Rechtsbeuger. Manchmal treten diese in ganzen Rudeln auf, das Landgericht Kassel ist wohl nur ein - dafür aber besonders geeignetes - Beispiel für eine "vom Rechtsbeugervirus besudelte Gerichtsbude". Und der sich als ehrlich gerierende "Rechtsanwalt" Dr. Hans Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund ist nicht etwa ein "Anwalt des Rechts" sondern einer, der rotzfrech - je nach Ansicht auch "dummdreist" und/oder sogar "kriminell" - lügt.

Es ist also nicht in jeder Verpackung drin, was drauf steht und hinter dem angebotenen Download "Debian 6.0 - spanisch, englisch, griechisch" kann sich also das "urheberrechtlich geschützte Werk" namens "Malle: Deppensex in Lederhosen" verbergen. Lädt man das - selbst nur teilweise - unbedarft via Tauschprogramm herunter und stellt es also gleichzeitig - selbst nur ein paar Sekunden - der Öffentlichkeit zur Verfügung kommt der Abmahnanwalt zu Geld.

Abmahnvermeidung in Deutschland

Voraussetzung für das Treiben der Abmahner (nennen sich selbst "Spezialisten für Urheberrecht" oder "Internetrecht") ist, dass die betroffene Datei nicht nur heruntergeladen sondern auch für Dritte zur Verfügung gestellt wird. Ganz gleich, ob absichtlich oder nicht. Das heisst bei vielen Clients für die Tauschprotokolle "Hochladen" oder "upload".

Wenn man die Datenmenge für das Hochladen (wie oben für das BitTorrent-Programm Transmission gezeigt) auf 0 (Null) begrenzt, dann unterbindet man eben dieses Hochladen so wirkungsvoll, dass die von den Abmahnkanzleien wie Walldorf-Frommer beschäftigten Techniker (ein Teil von diesen "Technikern" dürfte früher in der Warez- und dann Porno- und Dialerszene unterwegs gewesen sein) bei dem Versuch, eben Daten vom Rechner herunterzuladen, zwingend scheitern.

Und wenn die scheitern, dann gibt es keine Abmahnung, weil man weder offensichtlich illegale Daten heruntergeladen und erst recht nichts verbreitet hat. So einfach ist das! Ein paar Klicks genügen:

04.08.2017

Rechtsanwalt Dr. Hans Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund, wird "nicht begeistert" sein...

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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"Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen."
§ 43 BRAO
"Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben."
§ 43a Absatz 3 BRAO

Jeder, der mich googlen kann, kann auch wissen wie ich reagiere und dass ich gerne beleuchte, welcher ganz besondere Typ von so genannten "Organen der Rechtspflege" solchen "Abzockern, Betrügern und Gerichtsbelügern" wie denen von der Euroweb auf welche Weise zu Diensten ist.

Jeder, der mich googlen kann, kann auch wissen wie gründlich man sich in Konflikten mit meiner Person - anders als beabsichtigt - selbst "ficken" kann, weil ich unwürdiges, amoralisches, asoziales und rechtswidriges Handeln von "Organen der Rechtspflege" zu gerne mit harten Worten offen lege. Als Dr. Hans Dieter Weber "übernahm" konnte ihm also auch bekannt sein, dass er das Mandat bekam, weil die quasi euroweb-eigene Kanzlei um Philipp Berger und Andreas Buchholz schon damals (auch) an mir regelrecht "zerbröselte". Darüber hätte er mal nachdenken sollen. Hat er nicht. Jedenfalls nicht genügend.

"Dumm ist, wer Dummes tut!"

In einer solchen Situation ist es einfach nur dumm, einem in solchen Fällen "erbarmungslosen" Typ wie mir mittels einer von Lügen durchsetzten Strafanzeige neue Argumente und neuen Grund für Berichte zu geben. Ein auch nur halbwegs ernst zu nehmender Rechtsanwalt, gar ein Doktor der Juristerei, hätte das, was jetzt gerade geschieht und geschehen wird, vorhergesehen und es unterlassen eine derart "hyperliquide" zu allem Überfluss noch von Lügen und Unwahrheiten strotzende Strafanzeige zu schreiben die dann schon vorgerichtlich auf den Minivorwurf zusammengeschrumpft wird, dass ich ihm vorhalte, dass ihm der Entzug der Zulassung droht. Was, als offensichtliche Meinungsäußerung, einen wahren Tatsachenhintergrund hat und durch die "insgesamt verlogene" Strafanzeige des Dr. jur Hans Dieter Weber von der Kanzlei "Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB" aus Dortmund sogar überdeutlich bestätigt wird.

Das dem Dr. jur. Weber der Entzug der Zulassung "droht" hat einen tatsächlichen Hintergrund: §§ 15, 43, 43a i.V. mit mindestens § 14 Absatz 2 Nr. 8 ("Tätigkeit, die mit seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist"), alternativ Nr. 3 (anzuwenden bei "geistigem Verfall"), alternativ Nr. 3, BRAO sind hier durchaus einschlägig und regeln den Widerruf, also Entzug der Zulassung und die möglichen Gründe. Der "Nur-Noch-Rechtsanwalt" Dr. Weber, Kanzlei AWPR Dortmund wird "nicht begeistert" sein - aber das Problem, das für ihn selbst auch noch richtig teuer (§ 469 StPO) und ein Problem seiner Mandanten (hier der Euroweb) aber noch sehr viel mehr des offenbar von ihm beauftragten Kölner Gutachters "Dipl.-Psych. Dr. med." Frieder Nau werden kann, hat er selbst auf mir als "ganz besonders dumm" erscheinende Weise verursacht.

Im Hinblick auf die Strafanzeige lasse ich mich zu Folgendem hinreißen:
"Offenbar hält der Dr. jur. Hans Dieter Weber, jeden anderen für "saublöd". Wer das tut, steht am Ende meist selbst "blöd" da."
Und dieses Ende naht in schnellen Schritten.

03.08.2017

Der Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund wird demnächst einen schweren Tag haben

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Udo Vetter berichtet über hausgemachte Probleme der Justiz, da geht es um eine, bei einer Rangelei eingerissene Jacke. Udo Vetter beklagt die Lässlichkeit wegen welcher die Justiz beschäftigt wird, die doch besseres zu tun habe.

Das ist noch gar nichts!

Ich bin angeklagt, weil ich dem Anwalt Dr. Weber aus Dortmund meine ehrliche und durch Tatsachen begründete Auffassung mitteilte, dass ihm der Entzug der Zulassung droht. Dem voran ging "unsachliches Verhalten" wie z.B. eine vorsätzlich falsche Zeugenaussage. Der nach meiner Ansicht durch die Häufigkeit seiner Lügen auffällige Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber behauptete gegenüber dem OLG Düsseldorf, ich hätte ihn "beleidigt und bedroht". Den Beweis dafür blieb er dann - bis heute - absolut schuldig.

In der 11-seitigen Strafanzeige hat er mich dann so munter wie vorsätzlich unwahr eines ganzen Sammelsuriums von Straftaten beschuldigt, sich unter anderen NACHTRÄGLICH eine Lizenz des Fotografen zur Veröffentlichung eines Bildes auf seiner Webseite (hat er selbst als "Pressefoto" zum Download angeboten) besorgt und in seiner Strafanzeige "vergessen", dass das Bild nur ein Teil eines von mir veröffentlichten Bildschirmfotos von seiner Webseite war:
Bildschirmfoto: Für die Veröffentlichung eines solchen Bildschirmfotos gelten mehrere Privilegien. Eine davon ist die "Panoramafreiheit". Der Dr. jur. Hans Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund macht a) Werbung für seine Leistungen im "Medienrecht"  und b) wohl vor, die Panoramafreiheit nicht zu kennen. Sonst wäre seine, in diesem Punkt schon von der StA verworfene Strafanzeige, eine ernst zu nehmende, strafbare Handlung.

Angeklagt wurde ich nur wegen der einen, durch wahre Tatsachen begründeten Meinungsäußerung, eben dass dem Dr. Hans-Dieter Weber der Entzug der Zulassung drohe.

Man kann sich ausmalen, was passieren wird. Die vom Gericht beabsichtigte Niederschlagung der Anklage wegen des Mangels an öffentlichem Interesse (die Staatskasse sollte auch alle Kosten tragen) habe ich rundweg abgelehnt. Soll das Gericht der nur nach eigenem Bekunden neutralen Kassler Staatsanwaltschaft und dem feinen, gar empfindsamen aber "leider nicht immer ganz ehrlichem" Herrn Dr. jur. Hans-Dieter Weber nebst der für Dortmund zuständigen Anwaltskammer mitteilen, was es vom Strafantrag, also vom Anwalt und der Anklage, also von der Staatsanwaltschaft hält...

Termin ist der 2. Oktober 2017. Der besonders im Hinblick auf seine Tätigkeit für die mafiös agierende Euroweb mir als ganz besonders "ehrenwert" erscheinende, noch zugelassene "Rechtsanwalt", Herr Dr. jur. Hans-Dieter Weber darf sich schon jetzt davor fürchten, von mir als Zeuge vernommen zu werden. Er kann es ja mit der "Umerta" versuchen und sich auf seine anwaltliche Schweigeverpflichtung berufen - aber selbst dann "zerlege" ich ihn anhand seiner schriftlichen Äußerungen derart, dass wohl nicht einmal er selbst sich danach noch einen "ehrlichen Mann" nennen will.


"Schlosserweisheit" des Tages:
"Auch aus juristischer Perspektive ist nicht jeder Dachschaden ein Sachschaden."
Ich empfehle dem Anwalt Dr. jur. Hans Dieter Weber sich, als "Geschädigten" von einem wenigstens halbwegs ernst zu nehmenden Anwalt beraten zu lassen. Wo er den findet weiß vielleicht die Anwaltskammer. Ein brauchbarer Anwalt könnte ihn in wichtigen Fragen beraten:
"Kein Zeuge ist nach dem Gesetz verpflichtet, eine Aussage zu machen, die ihn selbst Gefahr der Bestrafung aussetzt. Dieses Recht wird in § 55 StPO normiert. Es kann in diesem Zusammenhang sinnvoll sein, den Strafverfolgungsbehörden gegenüber schon im Vorfeld anzuzeigen, dass ein Aussageverweigerungsrecht besteht. Denn unter Umständen kann der Zeuge aufgefordert werden, die Tatsachen glaubhaft zu machen, auf die er die Gefahr der eigenen Verfolgung stützt. Dies ist für den Zeugen ein sensibler Bereich, denn am einfachsten kann man die Strafverfolgungsbehörden von der Gefahr der eigenen Strafverfolgung überzeugen, wenn man die entsprechenden selbst belastenden Angaben macht. Gerade dies soll aber vermieden werden. Der Zeuge tut dann gut daran, seine Gründe für ein Aussageverweigerungsrecht so vorzutragen, dass er einerseits nicht aussagen muss, andererseits aber auch kein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wird."
Zitat von: Kanzlei Tarneden und Inhestern, Hannover

Immerhin vertrete ich die Auffassung, dass Dr. Hans Dieter die Euroweb Internet GmbH beim Prozessbetrug wissentlich und willentlich unterstützt, sogar selbst das Gericht - als Zeuge - mehrfach belogen hat und wissentlich, also böswillig daran mitwirkte, dass ein vorsätzlich falsches psychlogisches "Gutachten" eines Dr. Frieder Nau aus Köln dem OLG Düsseldorf vorgelegt wurde.

Euroweb: Was hier alles so reinkommt ... Provoziert die Euroweb etwa (unwahre) Berichterstattung über Sozialbetrug?

Immer mal wieder erhalte ich anonyme Nachrichten wie die folgende. Ich kann in den meisten Fällen nicht wissen ob das alles so stimmt, in dem folgenden Einzelfall kann es aber zumindest im Detail nicht stimmen. Warum das so ist erkläre ich unter dem Zitat:
Hallo Herr Reinholz,

ein Vögelchen hat mir gezwitschert.

angeblich haben aktuell einige ehemalige Gebietsleiter der EW große Probleme mit dem Finanzamt. Die EW, die ja die komplette Lohnabrechnung für die scheinselbständigen Vertriebsbuden gemacht hat, hat angeblich seit Jahren die Lohnnebenkosten nicht bezahlt. Und da das offiziell ja selbständige Firmen waren, steht jetzt das Finanzamt mit Forderungen von bis zu 100.000,- auf der Matte.
Was daran nicht stimmt? Nun ja. Nicht, dass ich sowas der Euroweb als Organisation nicht zutraue, denn groß angelegter Beschiss (das Geschäftsmodell der Euroweb ist mindestens Beschiss) richtet sich regelmäßig gegen mehrere Seiten und das die Maxworker GmbH (am Sitz der Euroweb Deutschland GmbH) die Abrechnungen für aus der Euroweb ausgelagerten Vertriebsbuden tätigt(e) ist mir als Nachricht nicht neu. Aber auf keinen Fall ist das Finanzamt dafür zuständig, die Lohnnebenkosten (Beiträge der Sozialversicherungen) "einzutreiben". Zuständig für die Vollstreckung sind die Hauptzollämter, wenn z.B. die gesetzliche Krankenkasse keine eigene Vollstreckungsbehörde eingerichtet hat. "Auf der Matte" steht dann nämlich der Zoll. Und damit muss ich leider davon ausgehen, dass die mir anonym zugegangene Nachricht in einem wichtigen Punkt unstimmig ist. Weiter kann ich wegen dieser Unstimmigkeit derzeit auch nicht davon ausgehen, dass die Nachricht wahr ist.

Es ist schließlich auch nicht unmöglich, dass die Euroweb mich durch solche Zusendungen (es gibt mehr davon) zu einem unbedachten Bericht provozieren und sodann ausnahmsweise mal erfolgreich gegen mich klagen will. Immerhin wurde seitens der Euroweb eine Klage, die auf vorsätzlich falschen Versicherungen an Eides statt basierte, schon versucht - und verloren. Auch vorsätzlich falsche Gutachten - wie das eines Dr. Frieder Nau aus Köln in Gerichtsverfahren zu verwenden - gehört zum "Euroweb-Style". Das alles (und noch viel mehr!) richtete sich gegen mich und erfolgte in der offensichtlichen Absicht, mich durch Urteile zu diffamieren und die Euroweb wahrheitswidrig als seriöse und stets gesetzestreu agierende Organisation darzustellen.

An die Richtigkeit einer solchen Nachricht kann ich also erst dann glauben, wenn ich was schriftliches habe. Die Kopie eines entsprechenden Bescheides wäre das passende Dokument.

(Eine solche Kopie könnte mir aus vielen Quellen zugegangen sein. Das muss nicht zwingend der ehemalige Inhaber einer dieser Vertriebsagenturen selbst sein. Was meine Quellen betrifft bin ich selbst zudem ziemlich vergesslich...)

16.07.2017

Fachkräftemangel: Euroweb sucht nun noch dümmere

Nicht nur dumme Kunden, die sich derart bescheißen lassen, dass diese glauben, dass 350 €/Monat über 4 Jahre + 199 € Einstand für eine tatsächlich per Baukasten generierte (tatsächlich nicht: "individuell programmierte") Webseite ein "tolles Angebot" wäre, sondern auch strunzdumme Mitarbeiter werden von der Euroweb offensichtlich dringend benötigt. Deshalb lese ich seit Monaten immer wieder (hier buchstabengetreu wieder gegeben):
Sie bringen mit:

 - Eine Abgeschlossene Berufsausbildung

Soso. Haupt- oder besser noch: Förderschule? Es soll demnach keiner klüger als der Chef (ein gewisser Herr Christian Stein aus Bochum?) sein - oder?


12.07.2017

Überwachungsidiotie: Heinz Buschkowsky (SPD) irrt: Er wird "gefilmt UND zusammengekloppt".

Heinz Buschkowsky, (Geburtsjahr 1948, Rechtsaußen der Berliner SPD und Ex-Bürgermeister von Neuköln) stellte einen Gesetzentwurf für das Bundesland Berlin vor, der die Überwachung von "50 besonders betroffene Orte, Fahrrad-Abstellplätze und Großveranstaltungen mit 2000 bis 2500 Videokameras" legalisieren und ermöglichen soll. Kritik von Grünen und Linken wies Buschkowsky zurück:
"Ich lasse mich lieber filmen als zusammenkloppen."
Irgendwie hat er einen Denkmusterfehler: Denn die Bilder der Videokameras sollen mit Hilfe moderner Computer-Analyseprogramme ausgewertet werden, sagte sein Mitstreiter Thomas Heilmann. (CDU, Ex-Justizsenator und also geistig nah bei den Rentnern). So könnten Computer Alarm schlagen, wenn anhand bestimmter Bewegungsmerkmale Verbrechen erkannt würden. Alarmierte Polizisten könnten dann sofort eingreifen.

Sofort eingreifen?

"Sofort" bedeutet, die "alarmierten Polizisten" müssten erst mal von irgendwo herkommen. Und wenn der Kamera-Spaß, wie vorgesehen, über 5 Jahre hinweg 50 Millionen Euro kostet, dann fehlen nach Adam Ries (parteilos, noch älter aber an dem Blödsinn ganz sicher nicht beteiligt) eben jedes Jahr 10 Millionen Euro für  den Einsatz genau jener Polizisten, die in der ganz besonderen Welt des Heinz Buschkowsky und seines CDU-Kumpels Thomas Heilmann "sofort eingreifen" könnten.

Auf deutsch:

Die Herren Buschkowsky und Heilmann können sich, im Falle eines Erfolgs der Unterschriftensammlung und der Volksabstimmung, die Videos, welche zeigen wie sie "zusammengekloppt" wurden und dass die Polizei "sofort", also nur 20 Minuten später am Tatort war, jahrelang ansehen, damit beide was davon haben - also auch wirklich nicht von der dann eben auch aus ihrer politischen Arbeit resultierenden, posttraumatischen Belastungsstörung runterkommen.

11.07.2017

"Das Recht niemals beugende" Richter müssen sich auch mal was gefallen lassen: Heute: "Freisler-Vergleich"

"Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat" und „Legitimität" aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie - zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal - genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber - zumindest in dem vorliegenden Justizskandal - zuwider."
Das schrieb ein Rechtsanwalt, der seine eigene Tochter vertrat. Ich weiß nicht, was vorgefallen ist. Ich weiß aber, dass manche Richter manchmal richtig "Scheiße" bauen und ich weiß, dass eine solche, verfahrensbezogene  Äußerung, wenn man sie Richtern gegenüber in einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren äußert, nicht strafbar sein kann.

Das OLG München hat auch so entschieden:
"Es erscheint insgesamt hinnehmbar, den Ehrenschutz in Fällen wie dem vorliegenden im Rahmen der Abwägung zurücktreten zu lassen, weil Richter im Spannungsfeld zwischen der Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes einerseits und ihrer privaten Berührtheit andererseits bedenken müssen, dass ihre Entscheidungen für die Betroffenen häufig einschneidend sind und daher zu Reaktionen führen können, die sich trotz gegenteiliger Formulierung letzten Endes gar nicht gegen ihre Person oder Ehre, sondern vielmehr gegen die getroffene Entscheidung selbst und die Rechtslage als solche richten."
5. Strafsenat des Oberlandesgerichts München, Revisionsurteil vom 31. Mai 2017, Az.  5 OLG 13 Ss 81/17 (Quelle: Burhoff)

Ich hatte das vor einiger Zeit ganz ähnlich. Da war aber schon das Amtsgericht klüger als der damalige Präsident des LG Kassel und die StA Kassel zusammen.

Schon zuvor hatte ein StA Jan Uekermann herumgeheult, ich hätte keinerlei Unrechtsbewussein. Tja. Warum sollte ich im Angesicht dessen, was alles keine Rechtsbeugung sein soll, Unrechtsbewusstsein entwickeln?