28.03.2020

Eine kleine PHP-Bibliothek zur DSGVO-konformen Vermeidung von rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen und Durchsetzung eines „vorsorglichen Hausverbotes“

„Programmieren“ und „Recht“ haben sehr viel mehr Gemeinsames, als viele Laien und „im Programmieren unbedarfte“ Juristen so zu wissen glauben...

Bildschirmfoto: Konkrete Implementierungen werden natürlich optisch anders aussehen. Ich würde bei einem Anmeldeversuch einen „Systemfehler“ oder „Spam“ behaupten.

Das mögliche Aufkommen der böswilligen und durchaus kriminellen Masche, sich für Newsletter zu registrieren oder via Amazon oder Ebay Mikrokäufe bei kleinen und juristisch schlecht geschützten Unternehmen zu tätigen und - vor allem bei den Newsletteranmeldungen - von Anfang an lediglich die Absicht des Abkassierens durch nachfolgende Auskunftsverlangen und Abmahnungen (Kosten: fast 500 € pro Fall) im Auge zu haben - das haben die Macher der DSGVO durchaus gesehen. Und, genau wie im Fall des „an selbst beschleunigtem, eiligem Blei“ verstorbenen Massenabmahners und Rechtsanwaltsmissbrauchers Günter Freiherr von Gravenreuth, gibt es nach wie vor Juristen, die wohl auch sonst nicht viel können, und sich deshalb einen Typen (Gravenreuth hatte den dummdreisten kriminellen Fettsack, der sich immer noch für „Mega“ hält, ein anderer einen Obdachlosen aus Holland) suchen, in dessen Name sie massenhaft abmahnen und abzocken können.

Genau dieser Abmahnwahn und Rechtsmissbrauch der „Truppe“ um Nochanwalt Pjotr Ziental (Spitzname, vergeben von einem seriösen Anwalt: Parvus splendidus“) und Exanwalt Philipp Berger (Spitzname: „Assessor“), nebst dem offenbar beim Poker nicht besonders erfolgreichen Berufsspieler Pascal Goffart (Spitzname: „Bubble Boy“) als Strohmann („Mandant“) hat mich auf die Idee gebracht, eine datenschutzkonforme PHP-Bibliothek zu entwerfen, die man einfach in bestehende Programme einbinden kann und es ermöglicht, selbst auch einem Rechner im Scheckartenformat (Raspberry Pi) in Bruchteilen von Millisekunden die Anmeldung von solchen Typen zu unterbinden.

Das Umschreiben in andere Programmiersprachen (außer Assembler) ist (für mich) ebenso nur eine „Fingerübung“ wie das Einbinden in bestehende Newslettersysteme, Webshops und dergleichen um eine Anmeldung (nicht nur des Pascal Goffart) automatisch zu verhindern.

Ein „virtuelles Hausverbot darf man als Unternehmen auch vorsorglich gegenüber potentiellen Störern aussprechen, ebenso darf man regelmäßig selbst entscheiden mit wem man „nichts zu tun haben“, also keinen Vertrag schließen will und gemäß Art. 17 DSGV die dazu nötigen Daten auch speichern - und die Handlungsweise von „Ziental, Berger und Goffart“ ist genau eine solche Störung, denn die Anmeldungen - sogar Käufe - erfolgen offensichtlich in der Absicht später sogar dann abzumahnen, wenn die Vorraussetzungen für eine Abmahnung nicht gegeben sind. Mir liegt mindestens ein Fall vor, in welchem in der Abmahnung objektiv unwahr behauptet wird, die verlangte Auskunft sei nicht erteilt worden. Im übrigen erfolgt die Datenspeicherung auch „einwegverschlüsselt“ - also in Form „kryptographischer Hashes“. Bei dem Testskript z.B. weiß nicht mal ich selbst, welche Daten da drin stehen. Es könnten sogar meine eigenen sein...

Bildschirmfoto: „Einfach! Einfach! Einfach!“

Übrigens glaube ich auf Grund bestimmter Merkmale und Erfahrungen mit einer fast identischen Betrugsmasche sehr leise gewordener, und sehr spezieller „Freunde“ zunehmend, dass die Anmeldungen und Käufe gar nicht von dem nur angeblich - zum Zweck des Rechtsmissbrauches - am Schutz seiner Daten interessierten Pascal Goffart selbst ausgeführt werden, sondern in der Kanzlei - konkret etwa durch den „Assessor“ - unter der Angabe der Daten des „Bubble Boy“ vorgenommen werden.

Aber das ist egal, denn um „Betrug“ handelt es sich bei der Masche der Herren Pjotr Ziental, Philipp Berger, Pascal Goffart „allemal“. Die Merkmale sind a) Lügen und b) die Absicht, andere zum Zwecke des Gelderwerbs zu schädigen.

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