Übermorgen ist Verhandlung in zwei Berufungssaches vor dem OLG Frankfurt, die zum einen der Kläger Andreas Skrziepietz aus Hannover, zum anderen Frau Dr. Ina Frost vom LG Frankfurt notwendig machte, weil diese nicht begriff - und „par tout“ nicht wahrhaben wollte - dass der Kläger diese und das Recht übelst missbraucht. Der ejakulierte schnell noch:
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Bild: Das Ejakulat des Andreas Skrziepietz vom Morgen (1). |
Skrziepietz hat tatsächlich binnen kurzer Zeit drei Abmahnungen wegen kackblöder Verleumdungen und strunzdoofer Beleidigungen bekommen. Ich hatte die „Muße“ etliche Dutzend solcher „Artikel“ von ihm durchzugehen und dabei Unmengen seiner Ejakulate von der Sorte des folgenden Verbaldrecks wahrzunehmen, ihn also zu Recht abgemahnt. Das kann er nicht bestreiten, denn seine Anwälte haben die Abmahnungen - nebst den Ejakulaten) auch schon und dürfen nicht für ihn lügen.
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Bild: Das Ejakulat des Andreas Skrziepietz vom Morgen (2). |
Ich antworte mal:
Mein lieber Andreas Skrziepietz,
das wäre doch gar nicht mehr nötig gewesen!
Sie können sich nach der wirklich beeindruckend strunzdoofen Aneinanderreihung dieser Verleumdungen und Beleidigungen jede Hoffnung in die Haare schmieren, dass Sie am Donnerstag auch nur irgendetwas aufrecht erhalten können. Da Sie zudem öffentlich schreiben, dass Sie „ein wenig enttäuscht“ sind, weil Sie vom Verfassungsschutz „noch nicht mal als Delegetimierer“ erfasst sind, können Sie spätestetens jetzt auch vergessen, dass man Sie nicht einen („ziemlich irren“) „Nazi“, „Rechtsextremen“, sogar „Rechtsradikalen“ nennen darf. Nur eine sich selbst so positionierende Person kann aus dem Anlass enttäuscht sein. Weinen Sie ruhig weiter - lassen Sie es raus.
Auch das Verbot, Sie einen „ziemlich irren Hass- und Hetzblogger“ oder einen „Verbalterrorist“ zu nennen können Sie „in der Pfeife rauchen“ - denn Sie demonstrieren durch öffentliche Schrift überdeutlich, dass Sie genau das - und auch ein „Stalker“ sind.
Sie können mir aber auch nicht verbieten, Ihnen berechtigte Abmahnungen zu senden, deren Zugang Sie mir ja so fleißig und wortreich bestätigen. Denn als Blogbetreiber sind Sie sogar verpflichtet, genau dafür eine Adresse zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme - just für Abmahnungen - anzubieten. Da Sie mich also tatsächlich öffentlich grundlos des Stalkings beschuldigen - während Sie solche Handlungen erweislich vornehmen - können Sie sich das Verbot, Sie einen „Stalker“ zu nennen, noch viel mehr „in die Haare schmieren“.
Tja. Und was den „Feigling“ betrifft: Ausgerechnet Sie nennen mich einen Feigling? Ich habe immerhin Wehrdienst geleistet. Und ich schreibe in Blogs mit Impressum - was Sie, der Sie zahlreiche Menschen verleumden und beleidigen (Sie wurden deshalb mehrfach verurteilt), würstchenfeige vermeiden.
Ich könnte hier und jetzt die ganze Verfügung und das ganze Urteil durchgehen - aber ich vermute mal, Ihre Anwälte haben Sie ausreichend oft davor gewarnt, weiter solchen Mist zu schreiben. Und diese haben Sie sicher auch davor gewarnt, weiter zu stalken - was Sie dennoch getan haben.
Da Sie das dennoch tun ist für mich der Beweis, dafür, dass in Ihrem Köpfchen mehr als nur ein paar Milliarden Synapsen „abgeraucht“ sind. Und wie schon oben geschrieben: Das wäre gar nicht mehr nötig gewesen. Ihre Anwälte dürften ziemlich entmutigt in die Verhandlung gehen, denn da ist nichts mehr zu retten. Ich weiß es, und Ihre Anwälte auch.
P.S.:
Allerwertester Herr Andreas Skrziepietz: Bei laufenden Ermittlungsverfahren darf der VS eine Registrierung auch Ihrer niederträchtigen und kriminellen Person als Nazi, Delegetimierer, Reichsbürger, Verräter oder meinetwegen Vollcovidiot verschweigen. § 30 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes ist hier wohl einschlägig. Und für Typen wie Sie ist in Hannover ohnehin die Kriminalfachinspektion 4.2 (Fachgebiet: „Nazis, Covidioten, Reichsbürger, Delegetimierer; Extremisten, die vor allem das große Maul schwingen“) zuständig. Das haben Sie ja selbst veröffentlicht. (Danke auch dafür!)
Aber vielleicht ergibt sich für Sie über kurz oder lang eine Zuständigkeit der Betreuungsbehörde. Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht könnten sich im Hinblick auf die stark anschwellende Zahl Ihrer Straftaten darauf verständigen. Wurden Sie schon zur Begutachtung Ihrer Schuldfähigkeit vorgeladen? Sind Sie deshalb so wütend? Und wie viele Synapsen sind dabei „abgeraucht“(¹)?
¹) Fachjargon aus der IT für „Zerstörung elektronischer Bauteile thermische Überlastung“
2 Kommentare:
Scheint irgendwie eine weit fortgeschrittene Form von Geisteskrankheit zu sein, dass AfD-...lutscher und Nazis so oft ihre Gegner als Nazis beschimpfen. Selbst ein Affe erkennt sich im Spiegel. Aber Nazis sind dermaßen psychisch Gestörte, dass sie sich selbst nicht mehr sehen. Oder von ihrer eigenen Erscheinung so angewidert sind, dass sie sich selbst nicht mehr sehen wollen.
(Editiert veröffentlicht)
Dabei stalkt Cliff Barnes alias Andreas doch seit Jahren mehrere Leute, siehe seine Videos und AB-Foren.
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