30.05.2026

Hat Rechts(außen-)Anwalt Markus Haintz „vollversagt“?
Akteneinsichtsgesuch 17 Tage nach Beschluss

Schon bekannt: Im Verfahren 10 o 159/26 des LG Kassel erging am 5.Mai 2026 ein Ordnungsmittelbeschluss gegen Andreas Skrziepietz aus Hannover, der es nicht lassen konnte, ihm untersagte, dreckige Verleumdungen meiner Person zu wiederholen.

Vertreten wurde Skrziepietz vom mindestens gelegentlich arrogant-dumm quakenden Rechts(außen-)Anwalt Markus Haintz, über den man im Hinblick auf seine Veröffentlichungen wohl sagen kann, dass er selbst mit covidiodistisch (siehe unten) und rechtsextrem anmutenden Äußerungen in die Öffentlichkeit drängt und das Justizssystem ganz offensichtlich, also auch „offen“ missbraucht. Z.B. in dem er - offensichtlich nur um ihm nicht genehmen Politikern durch die „Berichterstattung“ zu schaden - Strafanzeigen stellt, bei denen er, wie er selbst schreibt, von vorn herein davon ausgeht, dass diese keine Wirkung entfalten werden. Siehe Bildschirmfoto unten.

Neu: 

  • Erst am 22. Mai 2026 beantragt Markus Haintz (Köln) in der selben Sache 10 o 159/26 des LG Kassel Akteneinsicht!

Ich denke mal, das hat er - zum möglichen Nachteil seines Mandanten - viel zu spät getan. Die Akteneinsicht hätte er meiner Meinung nach (aus sachlichen, nicht rechtlichen Gründen) beantragen müssen bevor er also - nach nunmehriger eigener Ansicht möglicherweise nicht ausreichender - Aktenkenntnis zum Ordnungsmittelantrag Stellung genommen hat.

  • Das späte, erst 17 Tage nach der Verurteilung seines Mandanten erfolgende Akteneinsichtsgesuch mutet wie ein sehr schwer wiegender beruflicher Fehler, mithin ein „Vollversagen“ an.

Inzwischen hatte Markus Haintz - der zeitlich parallel Fristverlängerungsanträge stellt - viel Zeit dafür aufgewandt, um im Internet rechtsdummen Mist herumzuquaken und um Spenden zu betteln.

Blick in die Zukunft: 

Markus Haintz sollte sich entscheiden, ob er als „Medien.Haintz“ nur noch „quaknazidummfaselnd“ um Spenden betteln oder als „Organ der Rechtspflege“ tätig sein will. Es kann sonst im Hinblick auf § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO gut sein, dass demnächst die Anwaltskammer Köln diese Entscheidung für ihn trifft, denn „die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist oder das Vertrauen in seine Unabhängigkeit gefährden kann“. Ich denke, das liegt hier vor und ich erinnere meine Leser daran, dass Verfahren manchmal jahrelang dauern und das ein Anwaltswechsel mitten im Verfahren (jedenfalls in den meisten Fällen) im Hinblick auf die neu notwendige Einarbeitung in den Fall nachteilig sein kann.

Da mich aber regelmäßig nur rechtsextreme und/oder kriminelle Pappnasen verklagen bin ich ganz weit davon entfernt, irgendwelchen Lesern zu empfehlen, den Markus Haintz nicht zu beauftragen. Ganz im Gegenteil: Ich empfehle jedem, der mich verklagt, ganz dringend die „Plappergusche“ Markus Haintz. Ich will ja gewinnen!

Bild: „Dummes Gewäsch“ über den eigenen, offenen Missbrauch der Justiz durch Stellung einer Strafanzeige, welche von Markus Haintz offensichtlich nur zum Zweck der Herabwürdigung des Felix Banaszak und der Förderung seines eigenen „Medienunternehmens“ sowie seiner Spendenbettelei gestellt wurde.
(Im Hinblick auf die oft tatsachenferne Rechtsprechung muss ich das altbekannte jedes Mal neu zeigen, wennn ich mich darauf stütze: Weil durchschnittliche Leser angeblich zu doof sind, einem Link zu folgen. Was ich über Richter(innen) denke, die sowas „raushauen“, steht auf einem anderen Blatt.)
 
 
Bild: Den schlagenden Beweis für öffentliches covidiodistisches Geschwätz des Markus Haintz liefert seine eigene Wortwahl „Covid-gentherapieren“ am 7. Januar 2025 auf „X“

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ein weiterer Anwalt auf dem Weg ins berufliche und gesellschaftliche Abseits. Und genau da gehört er auch hin. Juristen müssen sich für solche Kollegen ja schämen. Der ganze Berufsstand leidet darunter.

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