12.09.2026

Markus Haintz (Köln) verliert für Andreas Skrziepietz vor OLG Frankfurt
Vollversagen der RichterInnen Dr. Frost, Richterin Dr. Kerl und Richter Dr. Daßbach (3. Zivilkammer des LG Frankfurt) wurde gründlich korrigiert

Die mir als „covidioten,, nazi- und kriminellenfreundlich“ sowie als „sich weitgehend Tatsachen verweigernd“  bewusste 3. Zivilkammer des LG Frankfurt hatte den Antrag der sich als angebliche „Freunde der Meinungsfreiheit“ ausgebenden Andreas Skrziepietz und dessen Anwalt Markus Haintz durch die beteiligten Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Frost, Richterin Dr. Kerl und Richter Dr. Daßbach durchgewunken.

Bemerkenswert ist, ist wie schnell und wie deutlich begründet das Oberlandesgericht den Rotz der unteren Instanz aufhob, denn am 26.08.2026 hatte die von mir übigens zuvor (und nun auch deshalb) abgelehnten RichterInnen meinen Widerspruch zurückgewiesen und am 10.09.2026 erfolgte die klipp- und klare Aufhebung (16 W 41/26):

Im Ordnungsmittelverfahren trägt der Gläubiger die volle Darlegungs- und Beweislast für einen vom Titel erfassten, konkretisierten und schuldhaften Verstoß. Eine Glaubhaftmachung, auch eidesstattliche Versicherung, genügt nicht, da wegen des repressiven Charakters von § 890 ZPO der Vollbeweis eines schuldhaften Verstoßes des Schuldners gegen die Schutzanordnung notwendig ist [vgl. Seiberl in Zöller, ZPO, 36. Aufl., § 891 Rn. 13 mwN].

Unter Zugrundelegung des geforderten strengen Prüfungsmaßstabs für die Tatbestandsverwirklichung lässt sich hier eine konkrete Zuwiderhandlung des Antragsgegners und Schuldners als Verstoß gegen die ihm mit Urteil des Landgerichts vom 4.12.2025 auferlegte Unterlassungsverpflichtung aufgrund der vorgetragenen Tatsachen nicht feststellen.

[...] 

Andererseits ist aufgrund der andauernden Streitigkeiten und gegenseitigen Vorwürfe der Parteien auch die Vermutung des Antragsgegners nicht vollkommen von der Hand zu weisen, dass der Antragsteller das mit dem Ordnungsmittelantrag beanstandete Dokument selbst auf „yumpu“ hochgeladen haben könnte, um seinem Antrag eine Grundlage zu geben. Damit verbleiben weiterhin Zweifel über eine Zuwiderhandlung des Antragsgegners, weshalb wegen des strafähnlichen Charakters von der Verhängung eines Ordnungsmittels abzusehen ist. 

Die nicht von der Hand zu weisende Vermutung, dass der „Dr. Keinarzt“ Skrziepietz das Dokument mit seinem Kraxel selbst hochgeladen hat, hege ich übrigens tatsächlich. Immerhin hatte dieser das Landgericht Frankfurt am Main ja schon einmal in der Absicht des Prozessbetruges dummdreist belogen, als er dort in einer Zivilklage angab, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt  worden - das war er aber und wusste das auch ganz genau! (2-03 o 97/25), davor hatte der sich fen wähnende aber längst nicht immer ehrliche Herr Andreas Manfred Skrziepietz dem Amtsgericht Hannover (420 C 11922/24) gegenüber vorsätzlich unwahr vorgemacht, er sei (wegen seiner Äußerungen) „weder verurteilt noch angeklagt“ - war aber beides! Strafanzeigen wegen Prozessbetruges gegen Andreas Skrziepietz hat die StA Hannover gemäß § 154 StPO nicht zur Anklage gebracht, weil der kriminelle und oft lügende Lumich wegen anderer Straftaten (inzwischen rechtskräftig) verurteilt wurde.

Im Übrigen handelt es sich bei Weitem nicht  um den ersten oder letzten „Bockmist“, den die auffällig covidioten-, nazi- und kriminellenfreundliche 3. Zivilkammer des LG Frankfurt tatsachen- und rechtsfern agiernd zu meinem Nachteil baute. Das Oberlandesgericht hat schon viel davon aufgehoben und ist noch lange nicht mit allem fertig.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ein Schlosser fährt mit einem Juristen auf dessen ureigenstem Terrain Schlitten "und ist noch lange nicht mit allem fertig."? 👀 Faszinierend.

Jörg Reinholz hat gesagt…

Nein: Ich habe geschrieben:

„Das Oberlandesgericht hat schon viel davon aufgehoben und ist noch lange nicht mit allem fertig.“

Anonym hat gesagt…

Haintz hat es also mal wieder verbockt?

Jörg Reinholz hat gesagt…

Naja. Markus Haintz wird behaupten, nur getan zu haben, wozu sein Mandant Skrziepietz ihn aufgefordert habe. Man könnte also wetten annehmen, wer es denn nun verbockt hat.

Auf jeden Fall hatte die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt durch die RichterInnen Dr. Frost, Richterin Dr. Kerl und Richter Dr. Daßbach die Sache komplett „verbockt“. Ablehnungsantrag läuft...

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