Ergänzende Stellungnahme zum Gutachten „Euroweb: Leistungsmöglichkeiten / Vertragserfüllung nach Treu und Glaube“ vom 16.02.2016
Das Hosting erfolgt mit völlig veralteter, teilweise höchst unsicherer Software, welche bei den offiziellen Quellen (Hersteller) auch gar nicht mehr verfügbar ist - weshalb ich dringend vermute, das die Hardware ebenso veraltet ist, denn niemand setzt neue Hardware mit alten Betriebssystemen auf, welche diese auch nicht unterstützen (Debian 5 hat einen Kernel 2.6, der z.B. weder USB 3 kann noch aktuelle RAID-Controller unterstützt). Doch schon mit der veralteten Software ist die Verfügbarkeit und Sicherheit der Webauftritte aller Kunden der Euroweb Internet GmbH
nicht gewährleistet. Erhellend ist auch die Behauptung der Euroweb Internet GmbH im Schriftsatz vom 15.08.2015 in der Sache 2-04 O 77/14 des LG Frankfurt, Seite 7:
„Die Klägerin hätte zu diesem Zweck eine ständige Verfügbarkeit der Daten gewährleistet und sowohl die Domain also auch die Emailkonten auf eigenen Hochleistungsservern gehostet.“
und weiter unten
„Der technische Betrieb erfolgt hierbei in einem eigenen Rechenzentrum der Klägerin.“
Dieser Vortrag vor dem Gericht
entspricht der durch das Oberlandesgericht Düsseldorf auf meinen Antrag hin verbotenen Werbung und enthält im ersten Satz gleich drei unwahre Behauptungen: Die
"ständige Verfügbarkeit" ist mit überalteter Software nicht gewährleistet, über
"eigene" Server verfügt diese gerade nicht und
„Hochleistungsserver“ ist im Hinblick auf die veraltete Software und die schlechte Anbindung der offenbar
"asbach-uralten" Server keine Beschönigung sondern ein in Täuschungs- also dreckiger Betrugsabsicht gehaltener, vorsätzlich unwahrer Vortrag.
Vulgus: "ne Scheißlüge"
In dem selben Schriftsatz trug die Euroweb Internet GmbH dem LG Frankfurt vor:
“Das Hosting der für die Partei zu erstellenden Internetpräsenz wäre durch die Tochtergesellschaft der Klägerin, die Euroweb OOD mit Sitz in Bulgarien erfolgt. Hierfür hätte die Klägerin monatlich 2,91 € an ihre Tochtergesellschaft zahlen müssen. Der Klägerin wären Gesamtkosten in Höhe von 2,91 x 48 = 139,68 € enstanden.“
Es handelt sich um Nettopreise.
Für 2 Euro brutto (€ 1,68 netto) bietet eine Vielzahl von Firmen ein Hosting in Deuschland an, bei dem Leistungen geboten werden, welche die von der Euroweb gewährten weit übersteigen.
Für das Jahr 2013 gab die Euroweb Internet GmbH in ihrem veröffentlichten Jahresbericht an, die Euroweb OOD, an welcher diese zu 90% beteiligt sei, habe bei einem Eigenkapital von (BGN) 807.000 [~ € 413.000] ein Jahresergebnis von (BGN) 476.000 [~ 240.000 €] erzielt.
Gleichzeitig bewarb sich die Euroweb Internet GmbH damit, über 20.000 Kunden zu haben. Rechnet man diese auf (20.000 Kunden * 2,91 € * 12 Monate) so erhält man als Ergebnis, dass die Euroweb Internet GmbH 698.400 Euro an die Euroweb OOD gezahlt haben muss, von denen aber 240.000 € als Gewinn zurück flossen.
Diese außerordentlich hohe
Gewinnmarge von fast 35% des Umsatzes und fast 60% des Eigenkapitals (sic!) zeigt auf, welche enormen Gewinne die Euroweb Internet GmbH durch die
ganz bewusste Schlechtleistung und Täuschung der Kunden beim Vertragsabschluss erzielt.
Sinnbildlich gesprochen: Den Kunden wird rotzfrech ein
„neuer Mercedes“ versprochen, der
„locker 250 Sachen“ mache. Dieser erhalten aber tatsächlich einen
„alten Fiat Ritmo, der es auf gerade mal 90 Sachen bringt, bei dem nicht mal das ÖL geschweige denn ein Keilriemen oder Reifen gewechselt wurde und der Kühler durchgerostet ist, weshalb man an jeder Tankstelle anhalten, das Fahrzeug abkühlen lassen und Wasser nachfüllen muss."
Besonders übel erscheint mir dieses, weil die notwendige Software (abgesehen von Plesk) frei verfügbar ist und offensichtlich nur der Installationsaufwand gescheut wird. Das wäre vergleichbar damit, dass Öl (kostenlos) und Keilriemen (kostenlos) nicht gewechselt wurde weil die Fahrt in die Werkstatt gescheut wird.
Die Krönung dieses Euroweb-Lügenkonzerts ist jedoch, dass sich die Euroweb-Kanzlei Buchholz und Kollegen aus Düsseldorf sich nicht schämt, am Prozessbetrug mitzuwirken, denn dem Herrn Andreas Buchholz selbst ist das Urteil des OLG Düsseldorf bekannt, in welchem der Euroweb Internet GmbH das Bewerben eines eigenen Rechenzentrums und eigener Server verboten wurde.
Er saß ja vor dem OLG Düsseldorf mit im Gerichtssaal - wenngleich als "Zuschauer" der Verhandlung.
In diesem Zusammenhang ist es eine geradezu
„dummdreist“ erscheinende Lüge, wie im Schriftsatz vom 15.08.2015 in der Sache 2-04 O 77/14 des LG Frankfurt auf Seite 7 geschehen, zu behaupten:
- „Die Klägerin hätte zu diesem Zweck eine ständige Verfügbarkeit der Daten gewährleistet und sowohl die Domain also auch die Emailkonten auf eigenen Hochleistungsservern gehostet.“
- „Der technische Betrieb erfolgt hierbei in einem eigenen Rechenzentrum der Klägerin.“
Und was die
„Hochleistungsserver“ betrifft: 2005 oder wann auch immer waren das vielleicht mal solche. Die Dinger aber 2015 noch als solche zu bezeichnen weise ich als
„vorsätzlich und dreist unwahres Vormachen“ zurück.
Übrigens: das Verfahren 2-04 O 77/14 des LG Frankfurt endete in der Berufung vor dem OLG mit einem für den Betroffenen sehr günstigen Vergleich - nach dem die vertretende Anwältin mit meiner Hilfe dem Gericht klar machen konnte, dass die
Mär von der ausschließlichen Tätigkeit fest angestellter Mitarbeiter eben nur eine
typische Euroweb-Lüge ist und dass auch einige der sonstigen Punkte der "Abrechnung nach § 649 BGB" eher
"Geschichten vom Pferde" als eine solide Abrechnung sind.
Die Lügen und der versuchte Prozessbetrug wurden für die Euroweb also richtig teuer!
Das nie rechtskräftig gewordene Urteil 2-04 O 77/14 des LG Frankfurt wurde in der Berufung also nichtig - wird aber auf der von Lügenkanzlei "Buchholz und Kollegen" betriebenen Webseite "internet-system-vertrag.info" weiterhin verbreitet - ich fand es dort ohne diesen Hinweis. Benedikt Schönbrunn von der Kanzlei "Andreas Buchholz und Kollegen" möge sich in Zukunft
sehr genau überlegen, was er in die Schriftsätze hinein schreibt
.
Weil ich ihn sonst künftig mit
"Benedikt Schönbrunn von Münchhausen" anrede.