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Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/warum-der-rechtsanwalt-philipp-berger.html
„Butze“ bedeutet in etwa „Schreckgestalt“ und macht unseren
- „Inkassobutze Philipp Berger“
Mandanten verächtlich.
„"seine" Kanzleien“
Das erweist sich als "Griff ins Abmahn-Klo"
Vor Gericht müsste sich der Inkassobutze Philipp Berger mit mir nämlich darüber unterhalten, warum er denn in der Schubertstraße 2 in Niederkrüchten, also quasi am Küchentisch, eine "GI Gerichtsinkasso GmbH" betrieb. Sollte und soll der Name "GI Gerichtsinkasso GmbH" denn nicht Furcht unter denen verbreiten, die auf dem geistigen Niveau eines Kleinkindes stehen geblieben sind?
Inkasso ist normal schon ein schwieriges Geschäft... und oft nicht gerade wirklich seriös. Ein Schreiben einer "GI Gerichtsinkasso GmbH" würde ich jedenfalls sofort und ungeöffnet zu den Bullen bringen:
"He, kuckt mal: Post von einem Betrüger. Behauptet, er wäre das Gerichtsinkasso. Da sind vielleicht bekannte Fingerabdrücke drauf! Ich hab den Umschlag deshalb zu gelassen."Was wohl das Landgericht Köln dazu sagt, wenn dem Philipp Berger das "Inkassobutze" so gar hochnotpeinlich und die Mühen einer Klage wert sein soll - die "GI Gerichtsinkasso GmbH" aber nicht?
Vielleicht "Rechtsmissbrauch" ?
Das hört man leider viel zu selten wenn irgendwelche garstigen, selbst das Recht verletzenden und lautschreierischen "Rechtsanwälte" wegen irgendwelchem Kinderkram bei einem Streitwert von 50.000 Euro vor den Gerichten herummosern. Und dann beklagen sich die Gerichte, die solches und kriminelles Volk sogar durch höchst merkwürdige Urteile anziehen wie Scheiße die Fliegen (Die Pressekammer des LG Berlin ist genau darin Meister!) wegen der vielen Verfahren - statt dem vom alten Fritz in schwarze Talare gesteckten Pack ("auf das man diese Spitzbuben schon vom weiten erkenne") diese Kindereien zu verübeln und die Zahl der Verfahren dadurch - hier endlich auch mal
Im Namen des Volkes...radikal um 25% zu senken.
(das die von garstigen Anwälten angezettelte Scheiße bezahlen muss!)"
"Ein Bi-Ba-Butzemann, der geht im Kreis herum. Fidelbum!"
Dafür, dass „Butze“ tatsächlich „in etwa Schreckgestalt“ bedeute, fehlt es mir an jeder Quelle. Ich wollte nicht "Inkassofritze" schreiben, denn "Fritze" ist für mich ein Typ in Ringelsocken und mit einer Rohrzange, der alles kaputt macht. Oder der Typ aus dem Witz, der meint, dass derjenige, der schwangere Frauen [im Bus] sitzen lässt, ein Gentleman sei. Oder ein alter Preuße. Oder halt der mit den Fischen.
Zurück zum "Butzemann" !
Wikipedia führt dazu aus:
Der Butzemann, auch Butz oder Buschemann (sowie auch Bütze, Butze, Putz, Boz, Buz, Butzenmann, Bullebeiß, Busemand, Buhmann, Boesman oder Böög genannt und artverwandt mit dem Schwarzen Mann) ist eine gespensterhafte, kobold- oder zwergenartige Figur, die vorwiegend aus dem süddeutschen, schweizerischen, aber auch im norddeutschen und skandinavischen Raum bekannt ist und dort stark gefürchtet wurde. In neuerer Zeit taucht diese Figur jedoch hauptsächlich als Kinderschreckfigur auf, wenn dies auch nicht ihr ursprünglicher Charakter war.Nochmal, weil es so schön ist:
"In neuerer Zeit taucht diese Figur jedoch hauptsächlich als Kinderschreckfigur auf, wenn dies auch nicht ihr ursprünglicher Charakter war."Doch zunächst fehlt es für die Abmahnung schon daran, dass ich den Begriff "Butze" oder "Butzemann" jedenfalls so gar nicht gebraucht habe. Auch einen "Kinderschreck" habe ich den Philipp Berger definitiv nicht genannt. Ich habe seinen Habitus also stets ignoriert und habe auch nicht vor mich darüber zu äußern, denn das ist Privatsache.
Doch selbst wenn man, wie das LG Köln oder das LG Hamburg es gelegentlich tun, eine äußerst krasse Auslegung, ja selbst eine vollkommen willkürliche Wortergänzung als das annimmt, was beim Leser ankommt, dann ist der "Inkassobutze" lediglich "eine gefürchtete Figur, die Inkasso betreibt".
Tja. Und das soll entehrend sein, während das reichlich unlautere Vormachen eines angeblichen "Gerichtsinkassos" nicht selbstentehrend sein soll?
Also wenn der Anwalt Philipp Berger das ernsthaft beweint, so muss ich, weil ich so weichherzig bin, einfach nachgeben. Der Berger-Philipp ist wirklich einer der letzten vor denen ich mich fürchten würde, jedenfalls so lange dem niemand gefährliche Gegenstände in die Hand gibt. Insofern will ich auf die Bezeichnung verzichten oder diese künftig verniedlichen:
"Inkassobützlein" halte ich nunmehr für angebracht. Und fortan vielleicht auch "Abmahnbützlein", denn eine Figur, vor der man sich nur sehr wenig fürchtet, die aber Abmahnerei und Inkasso betreibt, die darf, ja muss man geradezu so nennen!
Das wird sich gleich konkretisieren:
Der Anwalt Philipp Karl Berger lässt durch den angestellten Anwalt Jean Paul Bohne bitter beklagen, dass ich das "seine" vor dem Wort "Kanzleien" in Anführungstriche gesetzt habe. "Echt niedlich!" - sage ich dazu.
Ich halte mal fest: Die Kanzleien heißen:
- Berger Law LLP
- Kanzlei Berger LLP
In beiden Kanzleien ist der Herr Philipp Karl Berger ein "Partner". Die Kölner Kanzlei hatte einst noch zwei Partner - die sind dem Herrn Berger offenbar (sie werden auf den Webseiten nicht mehr genannt) "abhanden gekommen" - um es höflich, geradezu euphemistisch zu sagen - das kann man nämlich auch anders ausdrücken! Die Düsseldorfer Kanzlei hat noch einen Partner, da macht sich ein Herr Andreas Buchholz für die Euroweb krumm. Der ist laut Webseite der Kanzlei auch "Rechtsanwalt".
Die Kanzleien tragen also nur den Name des Herrn Berger. Erst wenn man weiter sucht erhält man die Information, dass diese gerade nicht dem Herrn Berger allein gehören - oder, wie die Kölner "Kanzlei Berger LLP": allein gehörten. Die Zweifel an der Alleinherrschaft des Herrn Berger sind also berechtigt, anderes ist dem „"seine" Kanzleien“ nicht zu entnehmen.
Was will der allerwerteste Niederkrüchtener Anwalt Philipp Karl Berger also?
Sich vor Gericht eine weitere bissige Bemerkung des Richters einfangen, das nichts ersichtlich sei, weshalb er das abgemahnt habe? Und wieso zwei Juristen das nicht einfällt bevor die mit diesem Unsinn erst Dritte und dann sogar ein Gericht belästigen? Sich einen kaum verblümten Hinweis auf "Schabernack und Rechtsmissbrauch" abholen?
Den Hinweis auf Schabernack hat der "Rechtsanwalt" jetzt schon mal von mir.
Das "Abmahnbützeleinichen" (vor dem ich mich begründet gar nicht fürchte) kann diesen Bescheid aber auch gerne in einem gelben Umschlag bekommen. Es (das "Abmahnbützeleinichen") muss nur denken, es kann das genau so aussitzen wie einst "die Birne" den CDU-Spendenskandal.
Die vorliegende Abmahnung ist also geradezu ein Lehrbuchbeispiel dafür, wie man durch eine solche seine eigene Situation erheblich verschlimmert. Mithin ein Lehrbuchbeispiel für eine juristische Dummheit!
Im höflichsten Fall wird der Richter den Unsinn schweigend ignorieren und über einen dritten Kanal mitteilen lassen, "dass nach einer Begründung für die Klageabweisung sehr viel(!) besser(!!) nicht(!!!) gefragt werde!"
