20.12.2015

Euroweb Internet GmbH: Vielfacher Betrug, Lügen, Urkundenfälschung, Angriffe auf die Webserver von Kritikern und auch Falschbeschuldigung - Ist kriminelles Verhalten und Rechtsmissbrauch bei der Euroweb an der Tagesordung?

In der Reihenfolge der Überschrift

1. Vielfacher Betrug

Christoph Preuß hat am 19.10.2015 vor dem Schöffengericht des AG Leipzig eine Auflage in 5-stelliger Höhe akzeptiert. Das nach § 153a StPO eingestellte Verfahren handelte eine ganze Reihe von Betrugsstraftaten ab, die ihm im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Geschäftsführer der Euroweb vorgeworfen wurden. Ich sehe es als Schuldeingeständnis an, dass er den Vorschlag des Gerichts annahm, der auch nur deshalb zu Stande kam, weil das Verfahren auf Taten zurückging, die offenbar in den Jahren 2007 - 2010 stattfanden. In Fällen einer so lang andauernden Strafverfolgung gibt es Milderung, weil die Strafverfolgung angeblich den Angeklagten belastet (Christoph Preuß machte aber munter weiter...) und durch die späte Strafe die Wirkung zweifelhaft wäre. "Zweifelhaft" ist hier einzig das (Nicht-)Funktionieren der Justiz, die es viel zu oft versäumt, solchem "Pack" rechtzeitig das Urteil zu geben und die Gesellschaft vor Straftätern zu schützen.

"Zweifelhaft" ist auch die (Nicht-)Reaktion von Daniel Fratzscher, der sich als Haupteigentümer der Euroweb trotz des öffentlich bekannten Ausgangs des Verfahrens nicht von dem Geschäftsführer Christoph Preuß trennt. Aus meiner Sicht spricht dieses dafür, dass er von Anfang mit den Straftaten einverstanden war. Dann kann man aber auch sagen, dass den offenbar zahlreichen Straftaten etwas wie eine "mafiöse Systematik" zu Grunde liegt.

Denn eben diese Systematik wird auch aus zahlreichen Prozessen ersichtlich, in denen die Euroweb den Gerichten gegenüber log, dass die Webseiten ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern erstellt würden. (Auch) im Jahr 2015 habe ich persönlich daran teilgenommen, eine solche Lüge vor dem OLG Frankfurt zu widerlegen. Resultat: Ich bin stolz froh, dass der Beklagte (formal: Berufungskläger) keinen Schaden aus den Lügen dieser garstig-verlogenen Euroweb-Gauner hatte. Diese Lüge wurden oft vorgetragen und ist dann hoffentlich  der Stoff für den nächsten Strafprozess, wegen "Prozessbetruges", in dem Christoph Preuß diesmal ebenso hoffentlich eine Verurteilung droht, denn die Justiz sollte sich jetzt endlich mal bemühen und einem solchen Serientäter das muntere Begehen von weiteren Straftaten vergällen. Es kann aber auch sein, die StA Düsseldorf verschnarcht das Verfahren auf Anweisung der Politik - zu welcher über Marcel Fratzscher, dem Präsidenten des DIW und Bruder des Haupteigentümers und damit Hauptnutznieser Daniel Fratzscher und Hauptinteressent am Erfolg des multiplen Betruges, offenbar beste Beziehungen bestehen.

2. (Dummdreiste) Lügen

Eine der Methoden des mafiösen Vorgehens ist das Agieren mit vorsätzlich falschen Versicherungen an Eides statt (zuletzt erfolglos in der Sache 14 C O 70/15 des LG Düsseldorf versucht ) - zu denen, so sieht es für mich aus, auch die kleinen "Mitarbeiter" (die nicht mal solche der Euroweb sondern vorliegend des allerwertesten Herrn Denis Pohlan waren) angestiftet oder gar genötigt werden - und  mit gekauften "Gutachten"  wie dem des Dr. Nau aus Köln - die so offensichtlich falsch sind, wie solche nur nur offensichtlich falsch sein können. (Ich halte auch das für "dummdreist".)

Auch die neue Kanzlei des "Star- und Nazi-Anwaltes" Ralf Höcker aus Köln  machte es nicht viel besser als Philipp Berger und Co. Innerhalb weniger Wochen haben deren Dr. Conrad und Dr. Engel Gerichten gegenüber behauptet ich sei Mitbewerber und (also "fast mit dem selben Zungenschlag") ich sei das gerade nicht. Der Doktor-Titel ist (wohl besonders bei Juristen) offenbar kein Hinweis auf eine Person die nicht "von Grundauf verlogen" ist. Darüber wie schlau oder doch vielmehr dumm es von Dr. Christian Conrad und Dr. Ruben Engel (Kanzlei Ralf Höcker) ist, sich von mir bei der Teilnahme an solchen dämlichen Lüge erwischen lassen mag der Leser beurteilen. Die Klage bzw. der Antrag in der Sache wurde nach einer Breitseite von mir leise weinend zurück genommen. Immerhin: Als die Euroweb noch von Philipp Berger & Andreas Buchholz vertreten wurde reagierte diese in einer vergleichbaren Situation entweder einfach nur dümmer oder sie vertraute auf die Beugung des Rechts durch den befassten Richter Wolters vom LG Mönchengladbach.

3. Angriffe auf die Webserver von Kritikern

Nachdem ich 2010 über derlei Vorfälle berichtete griff die Euroweb meine Webserver an. Dass der versuchte Angriff so dummdreist erfolgte, dass ich ihn locker und aus der Hüfte schießend a) beweisen und b) abwehren konnte zeigt in meinen Augen auf, wie die Euroweb einzuschätzen ist. Im Jahr 2015 kam es zur Wiederholung eines solchen Vorfalls - allerdings diesmal von einer Firma ausgehend, welche die Produkte der Euroweb vertreibt und nach meiner Lesart Bestandteil der Euroweb-Mafia ist, weil diese doch offensichtlich gegründet wurde um eine Reihe von einstweiligen Verfügungen gegen die Euroweb Internet GmbH zu umgehen - also von vorn herein mit der Absicht, zum Vorteil der Euroweb rechtswidrig und durch Beschiss am Markt zu agieren.

4. Urkundenfälschung

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."  Schon wieder mal hat die Euroweb eine Urkunde verfälscht und zieht rotzfrech mit der also im Sinne des Gesetzes gefälschten Urkunde vor Gericht. Ich bin schon voller Vorfreude auf das Urteil oder die höchst eilige Klagerücknahme, welche(s) ich hoffnungsfroh für das Jahr 2016 erwarte.

5. Falschbeschuldigung

Nun denn. Im Jahr 2012 zog die vom Betrüger Christoph Preuß im Auftrag von nunmehr kein Nichtwissen mehr vorschützen könnenden Daniel Fratzscher geleitete Euroweb vor das LG Möchengladbach und behauptete, es sei eine "Herabwürdigung" wenn ich der Euroweb den Betrug nachsage. Abgesehen davon, dass ich den Prozess schon im Jahr 2014 durch eine Breitseite vor dem OLG Düsseldorf - verbunden damit, dass ich weitere prozessuale Lügen der Euroweb und der Kanzlei Berger Law LLP ("Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz) aufdeckte - gewann. Anne Sulmann, die heute noch Angestellte einer, der Berger Law LLP nachgeschobenen Organisation "Buchholz und Kollegen" ist, hat sich damals offenbar überzeugen lassen, einen von Philipp Berger verfassten, geradezu verlogenen Schriftsatz  zu unterzeichnen. Darin war dann der Satz, wonach sich die Euroweb auf eine Verletzung des § 823 BGB "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt..." berufe. Damit steht aus meiner Sicht fest, dass auch die Straftat der Falschbeschuldigung (dem Gericht wird offenbar wider besseren Wissens vorgemacht, es handele um von mir begangene Verleumdung) damals begangen wurde.

Was ich schon damals (2012) schrieb:
"In gewisser Weise lassen die Betrüger von der Euroweb Internet GmbH und die, die Interessen dieser Betrüger vertretenden Kanzlei Berger Law LLP, auch erkennen, wie verhasst ihnen kritische Beiträge über ihr dissoziales Verhalten sind."
Das gilt mit meinem heutigem Wissen noch viel mehr. Das die Herren um Christoph Preuß sich nicht schämen, das Institut des Rechtsstaates für das Vorgehen gegen wahrheitsgemäß berichtende Kritiker zu missbrauchen ist aber eine "Abartigkeit", die mir von kriminellem Pack schon aus früheren Zeiten bekannt ist. Mir ist aber auch längst (Dr. Blumenstein und Dr. Lohmann, damals, 2006 am LG Kassel) bekannt dass oft völlig versagende Richtern (hier auch der Richter Wolters vom LG Mönchengladbach, der höchst offensichtlich nicht mal lesen wollte, was im streitgegenständlichen Artikel stand und auch sonst vorgab, die Gesetze nicht zu kennen...) derlei begünstigen und das Ansehen des "Rechtsstaates" durch dieses Verhalten schwer beschädigen.

Nun, meine Herren Preuß und Fratzscher: Ich bettele geradezu um eine Klage. Versuchen Sie doch mal gegen diesen Artikel anzustinken. Ich halte nicht mehr viel vom Rechtsstaat, der im Hinblick auf systematisches Versagen der Gerichte und der Nichtverfolgung von Rechtsbeugung nur noch angeblich ein Rechtsstaat ist. Sie werden also wahrscheinlich keine Mühe haben, wie einst mit dem Richter Ralf Wolters vom LG Mönchengladbach, einen "Richter" zu finden der einen Antrag auf den Erlass einer einstweilige Verfügung offensichtlich ungelesen durchwinkt,und dann höchst offensichtlich seinen vorherigen Rechtsbruch in einer als klarer Fall von Rechtsbeugung erscheinenden Weise zu vertuschen versucht.

Aber die Aufhebung wird für Sie (wie schon die 3 Verfügungen des OLG Düsseldorf vom September 2014) - und den gefundenen Richter - so grausam, wie die fällige Aufhebung nur grausam werden kann: Denn ich kann begründen, warum das Vorhaltendes des (mafiösen) Betruges, des systematischen Lügens, der Urkundenfälschung, der Angriffe auf meinen Webserver und der Falschbeschuldigung einen wahren Tatsachenhintergrund haben.

(Und jedem rotzfrech angerufenen Richter empfehle ich dringend, die Urteile zu lesen. Und ein Ralf Wolters sollte sich aus der Sache besser raushalten!)


17.12.2015

Warnung an alle Autohändler in Österreich, Deutschland, Schweiz - PKW.de (KlickUp GmbH) jetzt ein Projekt der Euroweb? (Update)

Es machen Gerüchte die Runde. Die durch das mindestens betrügerische Geschäftsmodell und illegale Werbung bekannte Euroweb sei bei "PKW.de" eingestiegen.

Update: Die Gerüchte haben sich definitiv bewahrheitet:

Bildschirmfoto: Der "nur noch eingeschränkt mutmaßlich kriminelle" Christoph Preuß, der auf Grund der langen Verfahrensdauer trotz schwerer Vorwürfe wenige Tage zuvor in einem jahrelang durch das Gericht verschleppten Betrugsprozess in einem "Ablasshandel" eine fünfstellige Auflage akzeptierte (und im Gegenzug nicht verurteilt wurde) ist jetzt zum Geschäftsführer von PKW.de gemacht worden.

Unklar ist welche Gesellschaft aus dem inzwischen mafiös anmutenden Euroweb-Netzwerk aus formal und teilweise nur faktisch verbundenen Firmen Anteile woran übernommen haben. Die recht ungenauen Mitteilungen behaupten teilweise die Euroweb habe PKW.de "übernommen", was aber jedenfalls bis jetzt nicht auf der Webseite realisiert wurde.

Andererseits spricht dieser Umstand aber auch nicht dagegen, denn die Euroweb Internet GmbH versäumt es regelmäßig und in der Absicht, den Verkehr zu täuschen, vorsätzlich solche Änderungen dem Verkehr auf den Webseiten mitzuteilen. So macht die Euroweb bis vor wenigen Tagen dem Verkehr bewusst und vorsätzlich unwahr vor, die nicht mehr bestehende Web2Walk GmbH sei existent und führe die beworbenen Geschäfte auch aus.

Auch andere Umstände sprechen dafür, dass die Gerüchte einen wahren Kern haben: Die KlickUp GmbH hat ausweislich der Einträge beim Handelsregister in den letzten Jahren Verluste erwirtschaftet. Um diese auszugleichen wurde das Kapital geradezu regelmäßig erhöht. In die KlickUp GmbH stieg nach Pressemeldungen die Rheinische Post (welche über die Euroweb merkwürdig positiv berichtete und negative Berichte vermied) mit (angeblich) 25% ein.

Auch betreibt der höchst selbst ernannte "renommierte IT-Unternehmer" und "Entrepreneur" Boris Polenske das Bewertungsportal "bewertet.de", dessen Bewertungen höchst fragwürdig sind. Das Unternehmen seiner Gattin und die dort ebenfalls eingestiegene Euroweb werden dort jedenfalls auffallend positiv dargestellt ohne die Hintergründe (Geschäft der Gattin bzw. beteiligtes Unternehmen) zu benennen. Ich gehe also von ganz bewusst getätigten "Lügen und Fälschungen" aus. Das auch, weil mit der "Yourate GmbH" ein Unternehmen im Kreis eben jenes mafiös anmutenden Netzwerks von "Lügnern und Betrügern" existiert, welches das Verbreiten eben solcher jedenfalls für jeden nicht vollständig verblödeten erkennbar gefälschter Bewertungen geradezu wie "Sauerbier" anbietet:

Bildschirmfoto: Das hat schon einen sehr strengen Eigengeruch nach "Selbstlob-Kacke", dass die "Kuchenbude" namens Yourrate GmbH sich auf der eigenen Webseite mit rund 270 positiven "Erfahrungsberichten" bewirbt, während der zigtausendmal größere Konzern DPAG nur 180 Bewertungen (also 2/3 davon) haben soll. Auch die Euroweb-Kunden "Wirtschaft im Fronhof" und "Landgasthof Haby-Krog" haben bei Yourrate mehr "Beurteilungen" als die Deutsche Post AG! Aber die zahlen (auch) dafür auch einen Betrag an die Euroweb, der dem eines größeren Kleinwagens entspricht (Yourate zahlt den "Bewertern" übrigens nach eigenen Angaben 2 Euro/Bewertung via PayPal) - das Bewerben mit gekauften und also gefälschten Bewertungen ist laut UWG "stark gesetzwidrig" und kann teuer werden - wenn das deren Konkurrenz sieht.

Warnung an alle Autohändler in Deutschland, Österreich und der Schweiz!

Sollten die Gerüchte zutreffen, dann ist es wahrscheinlich, dass demnächst (wahrscheinlich nach Kaltanrufen) Vertreter "auftrapsen", welche nicht nur die Nennung der Firma "Euroweb" zu vermeiden suchen, sondern unter eifrigem Berufen auf eine Tätigkeit für "PKW.de" das Blaue vom Himmel versprechen, insbesondere eine Leistung, die mit der Wertigkeit eines Mercedes vergleichbar wäre und den diese geschenkt bekämen und nur das Benzin (wahrscheinlich 300 Euro im Monat) zahlen müssten. Eine solche Argumentation fand sich jedenfalls in Schulungsunterlagen der Euroweb.

Was Sie tatsächlich bekommen dürfte nach Erfahrungen mit der Euroweb dann mit einem solchen "Mercedes" vergleichbar sein:
Das Foto stammt aus Griechenland. Das wieder grenzt an Bulgarien, welches das Land ist, in welchem die versprochenen Webseiten dann in einem Geschäfts- und Bürogebäude (mit Zugang für die Öffentlichkeit!) gehostet werden.
Rechte: Jörg Reinholz
Sollten also bei Autohändlern in Deutschland, Österreich und der Schweiz Vertreter einer "EW" oder "von PKW.de", einer "Internet (Online) Media" "aufschlagen" und von "wirtschaftlichen Wundern" berichten, die mit einer Webseite oder mit deren Dienstleistungen erzielbar seien, dann sollten Sie sich das obige Bild genauer ansehen und überlegen ob Sie mit diesem Mercedes wirklich von Marathon nach Düsseldorf fahren würden nur weil Ihnen jemand von dessen "einzigartigen Glanz", der "erprobten Zuverlässigkeit", der "neuartigen Gestaltung der Motorhaube und aller Stoßfänger" und der gar "wunderbaren und stromsparenden Funktion der Glühbirnen" berichtet und damit einen Preis begründet, für den Sie einen Wagen dieser Modellreihe im "A-Zustand" und mit einer Zulassung als historisches Fahrzeug, ja sogar mit ganz frischem "TÜV" bekommen würden.

Ohnehin würden Sie ja, wenn Sie wüssten, dass Ihnen da jemand was im Auftrag eines Betrügers aufschwatzt, sehr genau prüfen, was Sie da kaufen - oder?

RechtsanwaltAbmahnbetrüger Thomas Urmann muss zahlen - Redtube-Abmahnung war Betrug - Unerträgliche Schlamperei am LG Köln

Das AG Regensburg hat mit Urteil vom 08.12.2015 das stark ehemalige "Organ der Rechtspflege" namens Thomas Urmann als auch die "Z9 Verwaltungs-GmbH" (vorher "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH") zum Schadensersatz verurteilt sowie fest gestellt, dass Thomas Urmann eine "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" beging. Im Zivilverfahren wird, jedenfalls seitens des Gerichts, der Betrug regelmäßig nicht beim Name genannt. Nach der im Urteil geäußerten Ansicht des AG Regensburg hatte Thomas Urmann die Abgemahnten jedoch arglistig getäuscht um eine Zahlung zu erwirken.

Die Täuschung und das Erlangen einer Zahlung als Ziel derselben sind aber just die Kernmerkmale des Betrugs im Sinne des StGB.

Zitate aus dem Urteil:
Hier hat der Beklagte zu 1) versucht, die Autorität des LG Köln einzusetzen, um generell die Position der Abmahnadressaten als faktisch aussichtslos erscheinen zu lassen, vgl. dazu BGH vom 05.09.2013, Az. 1 StR 162/13. Letztlich sollten auf diesem Wege juristische Laien durch die Autorität eines Organs der Rechtspflege zur Hinnahme der von den Beklagten gewünschten Sachverhaltsbewertung veranlasst werden.

Unerträgliche Schlamperei am LG Köln

Bevor Thomas Urmann und seine Mittäter von der damaligen "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" abmahnten wurde durch den Nochanwalt Sebastian vor dem oft völlig idiotisch urteilenden LG Köln in zehntausenden Einzelfällen auf Erteilung der Auskunft hinsichtlich des Anschlussinhabers geklagt (Es ging um behauptetes Filesharing). Über dieses Verfahren urteilten die Regensburger Richter:
"Vielmehr war der Antrag des Rechtsanwalts Sebastian gegenüber dem Landgericht Köln sehr unklar gehalten, so dass das Landgericht Köln bei sorgfältiger Sachbehandlung im Ergebnis sicherlich nicht so entschieden hätte wie erfolgt, insbesondere nicht mit der Begründung, es läge eine offensichtliche Rechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen über Tauschbörsen vor."
Das ist richtig und wahr: Richtern, welche den Name verdienen, hätte auffallen müssen, dass das Berliner Anwalt Daniel Sebastian verschwurbelt vortrug und dass die behauptete Rechtsverletzung seinem Vortrag selbst nach gar nicht stattfand... Das LG Köln brauchte, um das zu erkennen, erst erheblichen öffentlichen Druck.

Rechtsfreie Zone Köln und andere

Das LG Köln ist aber eine "rechtsfreie Zone" in welcher zahlreiche Richter in einer nicht hinnehmbaren Weise die Erkennung von Tatsachen verweigern und deshalb ist es neben dem LG Hamburg, dem LG Kassel und dem LG Berlin (in denen zahlreiche Richter an notorischer und unheilbarer Tatsachenresistenz leiden und eigentlich besser Grünanlagen pflegen sollten) eines jener Gerichte, welches von kriminellem Pack bevorzugt angerufen wird um diesen nicht zustehende Vorteile zu erlangen.

Haftung der Versicherung

Was jetzt die Haftung betrifft. Thomas Urmann und die ehemalige "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" (jetzt "Z9 Verwaltungs-GmbH") haften gesamtschuldnerisch. Beide hatten pflichtgemäß eine Haftpflichtversicherung. Und sollte Urmann bzw. die "Z9 Verwaltungs-GmbH" nicht zahlen können - die Versicherung muss es laut §117 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Denn der Ausschluss der Regulierung bei vorsätzlichem Handeln (was die hier besprochene Straftat nun mal ist) wirkt nur nach innen.

Soll heißen: Die Versicherung muss zahlen kann sich aber das Geld von RechtsanwaltAbmahnbetrüger Thomas Urmann und seinen allerwertesten Kollegen wieder holen.

Am 15. Januar 2012 gab die "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" bekannt, sie sei bei der
NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
Generaldirektion
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg

haftpflichtversichert. Wer also an Urmann bzw. die Rechtsanwaltsgesellschaft auf die Abmahnungen hin gezahlt hat, der kann sich das Geld notfalls von dessen Haftpflicht-Versicherung holen die dann wieder ihn selbst in Anspruch nimmt. Würden das alle oder auch nur genügend Geschädigte tun, dann wäre der Thomas Urmann wohl "pleite bis ans Lebensende" und könnte sich auf eine ganz besondere Weise gesellschaftlich nützlich machen:

Als warnendes Beispiel.

21.11.2015

Euroweb-Ableger Bitskin GmbH insolvent? Haften Referenzkunden für Steuerschulden der Bitskin GmbH?

Rechtsanwalt Hermann Kulzer, der Insolvenz-Recht "macht", berichtete schon anno 2012 "Es gibt zahlreiche Firmen wie Bitskin GmbH, Euroweb, Webstyle ua.  die  "Internet-System-Verträge" mit umfassenden Leistungen anbieten..." und warnt letztendlich vor einem Vertragsabschluss.

Es könnte  gut sein, dass er demnächst was ganz anderes zu berichten hat. Denn mir ist zu Ohren gekommen, dass die Bitskin GmbH hohe Steuerrückstände hat und dass Kunden nicht mehr an die Bitskin zahlen dürfen: Konkret liegt mir ein eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung nebst Zahlungsverbot des FA Berlin III vor, in dem von knapp 50.000 Euro Steuerschulden die Rede ist:

Bitskin: "insolvent" heisst "zahlungsunfähig"

Bereits im letzten, veröffentlichten Jahresbericht für das Jahr 2013 wies die Bitskin GmbH bei einer Bilanzsumme von € 1.340.177,26 Schulden in Höhe von € 1.002.622,27 aus, denen u.a. ein "Umlaufvermögen" in Höhe von € 934.494,56 aber kaum Bargeld, Bankguthaben oder anderes, wirklich "geldnahes" Vermögen entgegenstanden... Auch der bilanzierte Gewinn basierte auf dem Anstieg dieses "Umlaufvermögens".

Rechtsanwalt Musiol, über den die Bitskin noch vor einiger Zeit ziemlich hämisch berichtete, weil dieser der GmbH kräftig auf die Füße trat, scheint den Vorgang auch zu kennen. Er schreibt:
"Die gleichzeitig angeforderte Erklärung (Drittschuldnererklärung) sollte beantwortet werden. Gegen die Pfändung selbst können ersichtlich keine Einwendungen erhoben werden. Schließlich weiß niemand, ob die Forderungen des Finanzamts und die Pfändung rechtmäßig sind. Man muss die Pfändung also formal akzeptieren. 

Eine Zahlung auf die Forderung kann aber mit den bisherigen Einwendungen weiter zurückgewiesen werden. So empfehlen wir, am einfachsten den bisherigen Schriftwechsel, also die erfolgen Einwendungen mitzuteilen."
Ohnehin ist im Hinblick auf die Pfändung zweifelhaft, ob die Bitskin GmbH, mitgegründet von Amin El Gendi (der neuerdings als "Gendi Al" auftritt), welcher die Euroweb nicht nur mit gründete, sondern sogar als Partner von Philipp Berger und Andreas Buchholz mit vertrat, künftig die vertraglich vereinbarte Leistung noch erbringen kann und also wird. Jedenfalls bei einer "Nichtleistung" der Bitskin wird dann auch die Leistungspflicht derer "Referenzkunden" in Zukunft entfallen.

Was die Haftung der "Referenzkunden" der Bitskin GmbH für die Schulden der Bitskin GmbH natürlich begrenzt.

Euroweb, Internet Online Media, Bitskin: Denkt ihr etwa, ich sei blöd?

Seit einigen Tagen tröpfeln hier "Kommentare" von "Kommentierern" herein, welche folgende Firmen in einem guten Licht dastehen lassen (sollen):
  • Euroweb Internet GmbH
  • Internet Online Media GmbH
  • Bitskin GmbH
Nur sind diese "Kommentare" offensichtliche Fälschungen. Wirklich bemerkenswert ist, wie leicht sich das feststellen lässt.

Was ich jetzt als Schweinerei empfinde ist, dass sich in Einzelfällen die angeblichen Kunden angeblich selbst in ein schlechtes Licht rücken, z.B. durch das Behaupten angeblicher, eigener, mehrmonatiger Zahlungsrückstände.

Die "Kommentare" behalte ich: abgelegt und sauber konserviert im Spam-Ordner...

13.11.2015

Noch eine Euroweb-Lüge

Das Amtsgericht weiß es schon lange:
HRB 102938 B: web2walk GmbH, Berlin, Wallstraße 16, Haus G, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 08.09.2015 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 42518) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.

Das ist aber für Christoph Preuß, der erst kürzlich eine fünfstellige Summe zahlte um eine Verurteilung wegen Betruges zu vermeiden, kein  Grund die Webseite der erloschenen Web2Walk GmbH zu löschen.

Im Gegenteil. Er lässt vorsätzlich wahrheitswidrig auf "web2walk.com" verbreiten, diese Firma gäbe es noch:

Abruf vom 13.11.2015, 14:36 CET

Berichtenswert?

Nun ja. Das Bewerben einer verschmolzenen und ergo erloschenen Firma ist ein klarer Verstoß gegen § 5 Absatz 1 Nr. 3 UWG. Soweit zu der altbekannten und ziemlich dummdreisten Lüge, dass sich die Euroweb "jederzeit gesetzeskonform" verhalte ...


Gehostet wird diese Website (Admin C ist  der Euroweb-Vertriebschef (pardon: "media president") Christian Stein, Pagenstr. 48 Soest) nicht etwa von der Euroweb, sondern "ganz wo anders": Die IP ist nämlich 109.160.107.162 (plesk01.web2walk.de) und gehört zum Netz einer  Netguard Ldt., blvd. "Maria Luiza" N69, 4000 Plovdiv ... Die Technik ist dann doch wieder der von der Euroweb bekannte Software-Schrott: "Apache 1.3.27 (FreeBSD) Server PHP/4.2.0 at www.web2walk.com Port 80"


11.11.2015

Ablasshandel: Christoph Preuß, Euroweb und die (mir) vergangene Unschuldsvermutung

Nun, das Verfahren in Leipzig gegen Christoph Preuß wurde gleich am ersten Prozesstag eingestellt, rein formal gilt die "Unschuldsvermutung".

Allerdings erfolgte die Einstellung gegen eine fünfstellige Summe.

Hintergrund des von Christoph Preuß akzeptierten Angebotes einer Einstellung gegen Geld ist die, zu einer erheblichen Milderung führende, überlange Verfahrensdauer und die Tatsache, dass das Gericht seiner Meinung nach "besseres" zu tun hat, als gegen "mutmaßliche" Kriminelle vorzugehen, welche die "mutmaßlichen" Taten vom Schreibtisch aus begehen. Oder halt begehen lassen.

Wenn eine derart geldgierige Person wie der Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß auf einen Ablasshandel eingeht und derart viel Geld auf den Tisch legt statt den Vorwürfen zu begegnen, dann ist jedenfalls für mich das "mutmaßlich" (und damit die "Unschuldsvermutung") vom Tisch. Und das hier ist für mich also nichts anderes als eine weitere Lüge, die er (jedenfalls für mich: rotzfrech bis dummdreist) verbreiten ließ:


Oder, um es, wie ein einst Onabrücker Richter grinsend zum Knasti Michael B. zu sagen: "Dann versuchen Sie mal Ihr Glück in Frankfurt". Denn gegen Christoph Preuß und Co. sind in Düsseldorf weitere (Ermittlung-)Verfahren - u.a. wegen wahrhaft multiplen Prozessbetruges und mindestens einer vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt im Gange. Und die dürften jetzt eher nicht eingestellt werden.

Ich hätte ihn - allerdings zusammen mit Daniel Fratzscher - am liebsten im Knast gesehen.