In der Berufungsache Erdogan ./. Böhmermann, OLG Hamburg (Az. 7 U 34/17) findet heute eine Farce statt, die sich "mündliche Verhandlung" nennt. Ich erwarte vom OLG Hamburg, dass dieses in Person des altbekannten Richters Buske die bisherige Rechtsbeugung der Richterin Simone Käfer vom LG Hamburg fortsetzt. Urteile der inzwischen zwei Pressekammern des LG Hamburg haben Aktenzeichen, welche mit "324 O" oder "325 O" beginnen und sind es inzwischen wegen dieses Brandzeichens sämtlich wert, auf missachtete Tatsachen, absichtlich falsche Rechtsauslegungen und rechtsbeugerische Begünstigung von Kriminellen untersucht zu werden.
In der Vorinstanz hatte die Richterin Simone Käfer, in allen ersichtlichen Punkten Nachfolgerin und quasi "Ex-Lehrling" des allen Ernstes trotz der bekannten Fehlleistungen ans OLG beförderten Richters Andreas Buske, dem Jan Böhmermann faktisch die Äußerung verboten, dass man gewisse Dinge über den "Neo-Osmanen-Sultan" Erdogan NICHT sagen dürfte. (LG Hamburg, einstweilige Verfügung: 324 O 255/16, Hauptsache 324 O 402/1)
In der Veröffentlichung fehlt die Einleitung, in welcher Böhmermann erklärt, dass man das wiedergegebene NICHT sagen dürfte. Dafür finden sich Auslassungszeichen, über welche das Gericht schreibt:
Auch in diesen diesen "Unterbrechungen" wird aber von Jan Böhmermann jeweils ausgesagt, dass man das, was das Gericht wiedergibt, eben NICHT sagen dürfe. Über zwei Verfahren hinweg hat die Richterin Simone Käfer diesen Umstand ignoriert - und sich klar tatsachen- und rechtswidrig darauf zurück gezogen, einzelne Passagen sinnentstellend zu isolieren um so die gewünschte Verurteilung begründen zu können. Das ist "Hamburger Methode", dieses rechtswidrige Vorgehen hat dies Richterin Simone Käfer von just jenem Richter Andreas Buske gelernt, der jetzt die Berufung "macht".
Ist das Rechtsbeugung?
In meinem Augen: "Ja. Ganz klar." Aber die sich selbst schützende und insoweit mafiös agierende Justiz wird das unter eifriger Verwendung von Textbausteinen ganz anders sehen.
Was sagt die "außerhamburgische Rechtsprechung" dazu?
"Wegen seines die Meinungsfreiheit
verdrängenden Effekts ist der Begriff der Schmähkritik eng auszulegen.
Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine
Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss
vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der
Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht,
der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und
gleichsam an den Pranger gestellt werden soll."
und
"Nach diesen Grundsätzen sind die
angegriffenen Äußerungen nicht als Schmähkritik zu qualifizieren. Auch
hier ist nämlich zu beachten, dass eine Aussage nicht isoliert gewürdigt
werden darf, sondern in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen ist, in
dem sie gefallen ist."
Beide, geradezu gebetsmühlenartig wiederholte Kernsätze des BGH und des BVerfassG hat die Richterin Simone Käfer ganz bewusst ignoriert. Allerdings wird die Abteilung "Staatsanwaltschaft", der 1949 mit gegründeten "Justizmafia-Textbausteingesellschaft ohne Verantwortung und Haftung" ("Justizmafia-Tbst GoVuH") diese Rechtsbeugung nicht etwa verfolgen sondern durch Strafvereitlung und Schlimmeres fortsetzen.
Der Innenminister sei aber auch der Verfassungsminister. "Vorsichtig und zurückhaltend ausgedrückt, ist es für einen Verfassungsminister doch
sehr hilfreich, wenn er Jurist ist", sagte de Maizière (zu N-TV).
den fließenden Verkehr mit Kennzeichnungsüberwachungssystemen registrieren und
selbst Kreuzungen in "ansonsten ruhigen Wohngegenden" zu "Kriminalitätsschwerpunkten" erklären und dann klar verfassungswidrig mit Kameras überwachen wollte?
Ob das mit Seehofer besser wird kann ich noch nicht wissen. Bei SPD, CDU, CSU sollte man ja bürgerfeindliche, antiliberale und verfassungswidrige Gesetze jederzeit erwarten. Aber in der Vergangenheit waren Bundesinnenminister sogar dann so etwas wie "Grundgesetzvergesser", wenn diese von der FDP kamen.
Dem Thomas de Maizière gebe ich auf Grund seines extremen Überwachungswahns ein ganz persönliches und tränenfreies "Jo schleich di endlich!" auf den Weg!
§ 183 StGB "Exhibitionistische Handlungen" wurde zu Letzt am 21.01.2015 geändert. Der stammt also aus den "modernen" Zeiten, in denen zwischen "Bubli" und "Madli" kaum noch unterschieden werden darf (und manchmal nur mit Mühe kann).
Dessen Absatz 1 lautet wie folgt:
Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische
Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.
Wieso hat Marlies Krämer und der sie unterstützende Verein "Deutscher Juristinnenbund (DJB)" sich eigentlich noch nicht über die darin liegende, klar verfassungswidrige Ungleichbehandlung beschwert? Bei mancher Frau, sogar solchen die sich nach etlichen "Schönheitsoperationen" exhibitionierend in irgendwelche Container oder Camps drängen, ist der Anblick ja auch dazu geeignet, schwerste Verstörungen bei anderen Personen zu bewirken.
Also Leute: Wenn schon "Gleichberechtigung", dann "richtig"! Ändert den Paragraph § 183 Absatz 1 StGB in:
Eine Person, welche eine andere Person durch eine exhibitionistische
Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.
"Im Rahmen eines Drittmittelprojekts mit der Universität Passau, Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik (For..Net), wurde der vorliegende Gesetzentwurf durch Professor Dirk Heckmann und die For..Net-Geschäftsführerin Anne Paschke als Vorschlag für eine zielführende politische Diskussion zum Persönlichkeitsrechtsschutz im Internet verfasst."
Besagter Dirk Heckmann ist Professor in Passau. Nicht jeder wird es wissen, aber von mir aus in Richtung Süden gesehen liegt das links (obwohl der Dirk Heckmann in mancherlei Hinsicht ein "Weit-Rechts"-Professor ist) und ganz schön weit hinter ganz schön vielen, ganz schön dichten Wäldern. Ansonsten an der Donau.
Der "Ganz-Rechts-Prof. Heckmann" (ist in der CSU) hatte jetzt eine Idee zu einem Gesetzesvorschlag, von dem er selbst schreibt:
"Gleichwohl bleibt dies natürlich ein Diskussionsvorschlag ohne den Anspruch zu erheben, dass dies genau so umgesetzt werden müsste."
Da habe ich ja gerade noch mal Glück gehabt, denn im Kern läuft der tollwütig-hinterwäldlerische Gesetzesvorschlag auf eine geradezu faschistoid anmutende Verwässerung (die Donau prägt wohl auch) des Rechts auf Verbreitung von Tatsachen und Meinungen aus Art. 5 Grundgesetz hinaus. Falls davon was durchkommt wird es sicherlich "Meinungsfreiheitsverbesserungsgesetz" genannt. Die große Koalition erlässt fast nur "Verbesserungsgesetze", die halt nur nichts verbessern.
Im Kern will Dirk Heckmann folgendes:
Die Strafdrohung für sogar für einfache Beleidigungen(sic!) auf soll sich auf zwei Jahre verdoppeln, wenn ein "ehrverletzender Inhalt über das Internet einer erheblichen Anzahl von Personen zugänglich gemacht" wurde.
Sein wildester Traum sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, "wenn die Tat
geeignet ist, die Lebensgestaltung einer Person nachhaltig zu
beeinträchtigen oder sogar leichtfertig dazu beiträgt, dass der
Betroffene von Cybermobbing sich das Leben nimmt". Ich bin gespannt, wie der Beweis geführt werden soll. Wahrscheinlich durch erweiterte richterliche Willkür, die "nur noch nicht" zulässig ist.
Für "schwere Ehrverletzungen im Internet" soll kein Strafantrag des vermeintlichen Opfers mehr erforderlich sein. Wenn mich also jemand "Arschloch" nennt soll die Staatsanwaltschaft von sich aus ermitteln - und sich nicht daran stören, dass ich mich von einem Satz wie "Vorsicht: Der Jörg Reinholz ist ein echt krasses Arschloch, von seinem Schwanz tropfen Blut, Scheiße und Tränen der von ihm gefickten Ex-Anwälte!"gewiss nicht "verleumdet" und schon gar nicht "beleidigt" fühle?
Das ist doch "Quatsch mit Soße"!
An den gewiss "tollen" Vorschlägen des Dirk Heckmann fehlt eigentlich nur noch der, die Justiz zu entlasten. Dies durch Errichtung einer Sonderstaatsanwaltschaft mit dem Recht zur standrechtlichen Erschießung ohne Anhörung des Angeklagten, vor allem aber mit schicken schwarzen Uniformen nebst gewissen Runen, die so ein wenig nach Blitzen aussehen und das Internet symbolisieren. Und natürlich den Totenköpfen, die an die armen Rechtsanwälte erinnern, welche sich nach öffentlicher Bloßstellung ihres jahrelangen, ungestörten kriminellen (sich selbst bezeichnen solche natürlich als "stets rechtmäßig handelnd") Treibens wegen angeblichen Verleumdungen erschossen. Und die Errichtung einer besonderen Einrichtung für die Resozialsierung der durch die Schutzstaffel "Meinungsfreiheit"nur noch nicht erschossenen fehlt auch in seinem Gesetzesvorschlag . In Dachau gäbe es bestimmt ein ausgezeichnet geeignetes Gelände. Allerdings wäre das auch eher ein Thema für die Durchführungsbestimmungen mit denen von "großen" Koalitionen üblicherweise alles, was im eigentlichen "Verbesserungs-"Gesetz gerade noch mit der Verfassung in Übereinstimmung gebracht werden könnte, endgültig ins Grundgesetzwidrige verkehrt wird.
Seine merkwürdigen Ideen beruhen "auf der Auswertung umfangreicher Studien, die von der ARAG SE gemeinsam mit dem Bündnis gegen Cybermobbing und Frau Dr. Katzer von 2013 bis 2016 in diesem Themenfeld durchgeführt wurden." Das schreibt der "Weit-Rechts"-Professor Dirk Heckmann jedenfalls über seinem merkwürdig anmutenden und irgendwie 85 Jahre zu spät kommenden Vorschlag.
"Die Vermittlung von Medienkompetenz und der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor negativen medialen Einflüssen in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit sind Kernanliegen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit dem Internet.”
und mit
“Das ZDF ist sich seit jeher dieser Verantwortung bewusst. Für das ZDF ist Jugendmedienschutz nicht nur die Anwendung geltenden Rechts, sondern Grundelement seiner gesamten Arbeit und ein Qualitätsmerkmal seiner Programme. Weit über das vom Gesetz vorgegebene Maß hinaus hat das ZDF eigene, sehr weit gehende Jugendmedienschutz-Vorschriften für sich entwickelt, die im Programm konsequent umgesetzt werden.”
noch einen drauf setzt. Das sind ziemlich viele Worte für "Wir machen vor jede Brustwarze, Ohrfeige oder "harte Rede" ein Schild "Für Jugendliche unter 100 Jahren nicht geeignet".
Wie der vom ZDF lauthals reklamierte, "weit über das vom Gesetz vorgegebene Maß" gehende Jugendschutz damit in Übereinstimmung zu bringen sein soll, dass im Auftrag eben des selben ZDF vom "Qualitätsquotenfernsehmacher" Oliver Koytek und Frau Dr. Caterina Katzer eine fünfzehnjährige vor einem Rechner gesetzt wird, und mit Pädophilen chattet, bleibt im Dunklen.
Ich denke nämlich, der Frau Doktorin Caterina Katzer vom "Bündnis gegen Cybermobbing" ging es sehr viel mehr darum, in der Dauerschleichwerbesendung des Oliver Koytek (bewirbt u.a. sehr regelmäßig den TÜV Rheinland) ihr Buch und letztendlich auch die Spendensammelorganisation zu bewerben. Ab einer gewissen Gier wird man schon blind dafür, was man da (ab Minute 25:30) wirklich getan hat:
(Sicherheitshalber: Im Startbild ist weder Oliver Koytek, noch ein Kinderschänder, noch Caterina Katzer und erst kein 15-jähriges Mädel zu sehen!)
Ich meine damit, dass das von Oliver Koytek grundlos aber sehr werbewirksam eingesetzte "süße, blond gelockte, deutsche, 15-jährige Mädchen" ohne diese blind machende Gier nicht einer solchen Gefahr ausgesetzt worden wäre. Nämlich der Gefahr auf die Idee zu kommen, genau dieses Spiel mit den Pädophilen einfach mal alleine auszutesten: Das war ja so "locker", "völlig gefahrfrei" und "Geil! Der perverse Typ hat sich binnen Minuten sogar einen "runter geholt" ...
Das müssen auch ihre Freundinnen sehen!
"Aber he! Eine schleichwerbende Frau Doktor und ein äußerst ehrempfindlicher Vollpfostenprogramm-Macher kann ja nicht immer an ALLES denken!"
Das Motto der "real & fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH" ist
"Quote durch Qualität"
Nun denn, da ist wohl auch eine gewisse Großkotzigkeit enthalten. Gerade eben habe ich die Grobfassung einer Berufungsbegründungschrift bzw. des nach § 313 StPO notwendigen Zulassungsantrages verfasst.
Hintergrund ist, dass das AG Bonn einen Dritten zu 15 Tagessätzen wegen "Beleidigung" verurteilte, weil der brave Richter Reppel trotz einer dagegen sprechenden Tatsachenlage ganz cool aber völlig beweisfrei davon ausging, dass dieser Dritte Verfasser und Absender eines Emails gewesen sei, in dem der allerwerteste und sich als "Journalist" selbst hoch schätzende Herr Koytek als „Schleichwerbungsbetrüger“, „Mädchenfilmer", „Mitarbeiterverdächtiger“, „Prozessbetrüger“ und "Vollpfostenjournalist“ angesprochen wurde. Der Dritte wurde also kürzlich vom AG Bonn in Person des Hellsehers und Richters Dominik Reppel, nur wegen dem Wort "Vollpfostenjournalist“ zu nur 15 "Tagessätzen" a 10 Euro verurteilt- was den Herrn Koytek nicht besonders glücklich gemacht haben soll.
Der Rechtslaie Oliver Koytek hatte sich wohl weit mehr erhofft. Auch weil er dafür nicht nur einmal nach Bonn fahren musste.
In der Grobfassung der Berufungsbegründungsschrift kritisiere ich erst die unzulässige Behinderung der Verteidigung und dann die hellseherische Würdigung eines gar nicht vorhandenen Beweises und lege dar, dass "Vollpfostenjournalist“ eine nachvollziehbare, also zulässige Meinungsäußerung über die Tätigkeit des Herrn Oliver Koytek ist. Weiter warum sich genau jener Unterschichtfernsehmacher Oliver Koytek die Bezeichnungen als „Schleichwerberbetrüger“, „Mädchenfilmer", „Mitarbeiterverdächtiger“, „Prozessbetrüger“ gefallen lassen muss. letztendlich lege ich dar dass er sich - just wegen der Zulässigkeit der Worte „Schleichwerbungsbetrüger“ und „Mädchenfilmer" - und wegen des klar rechtswidrigen Zustandekommens mancher Details seiner als "Journalismus" getarnten und eben nicht gekennzeichneten Dauerwerbesendungen und wegen dem von den "eher nicht ganz freiwillig" Mitwirkenden "verbrochenen" Mist sowie der offensichtlichen Adressierung eben dieser "ZDF-Bildungsbeiträge" an die geistige Unterschicht (also an "komplette Vollpfosten") - auch die Bezeichnung als "Vollpfostenjournalist“ gefallen lassen muss. Ich habe mir einiges von seinem Zeug angesehen und fasse mal meinen Eindruck zusammen: Er filmt wie ein Vollpfosten ausgerechnet komasaufende Vollpfosten für gaffende Vollpfosten - und will dennoch kein "Vollpfostenjournalist" sein?
Ich glaube der "quotengeile" Herr Oliver Koytek von der "real & fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH" ist nunmehr über die Berufung und die "Litigation-PR" ganz bestimmt nicht glücklich.
Er kann mich deshalb gerne anzeigen oder verklagen. Und danach für die zahlreichen Vollpfosten-Gaffer (das von ihm angesprochene Publikum) eine "Reality-TV"-Beitrag über Leute bringen, die selbst hart austeilen aber auf Kritik empfindsamer als die "Prinzessin auf der Erbse" reagieren, sich "angepisst" sehen und die Justiz sinnfrei mit ihren Nickligkeiten belasten.
Frau V. von der Kanzlei WALDORF FROMMER "Rechtsanwälte", deren langes und teures Studium der Rechtswissenschaften zu dem "eher wenig ehrenhaften" Resultat führte, dass diese nunmehr schnöde, serielle Abmahnungen unterschreibt und verschickt hat mir allen Ernstes wegen einer "asbach-alten" Sache geschrieben. (Hier der Bettelbrief von Waldorf-Frommer-Abmahnanwälte mit der auf erpressische Weise erhobenen Forderung) Ich weiß nicht ganz genau, warum die Abmahnanwälte sich einem Konflikt mit mir aussetzen, denn im Hinblick auf die vorhersehbare Uneinbringlichkeit und die Nebenfolgen für die Serienbrief- und Textbaustein-Anwälte "Waldorf Frommer" selbst erscheint es mir als "ausgesprochen blöd", das auch nur zu versuchen.
Hier die frühere Kommunikation mit diesen Münchner "Abmahnfritzen", die wohl "jung sind und das Geld brauchen":
Die frühere Sachbearbeiterin N. soll die Kanzlei Waldorf Frommer "Abmahnanwälte" übrigens nach knapp 2 Jahren Tätigkeit in einer Laune verlassen haben, die ich, damit sich die Leser ein Bild machen können, mit "laut schreiend und wild mit den Armen rudernd"umschreibe - ohne mich freilich darauf festzulegen, dass das physikalisch richtig ist. Die nunmehrige Sachbearbeiterin V. hat ihre Zulassung seit 2016. Ich frage mich ob ich ein geeigneter Gegner für diese frühe Phase des "Erfahrungen sammeln" bin, in der diese steckt. Freilich kann Frau V. was von mir lernen, aber gegen einen "kleinen Schlosser aus dem Osten" zu verlieren ist für Anwälte eine absolut negative und psychisch extrem belastende Erfahrung. Das weiß ich seit dem Freitod des Günter Freiherr von Gravenreuth. Und der wurde 2010 beerdigt. Da hat die Frau N. wohl so sehr für die Zwischen-Prüfungen gebüffelt, dass die das nicht mitbekommen hat. Sonst hätte sie mir gar nicht erst geschrieben - glaub ich.
Im Hinblick auf die Unverschämtheit der erneuten Forderung in der alten Sache ist eine klare Ansage fällig:
Allerwerteste Damen und Herren,
im Hinblick auf den früheren Schriftverkehr (aus dem Jahr 2015!) in der
bezeichneten Angelegenheit und der Aussichtlosigkeit der von Ihnen
rotzfrech angedrohten Klage stehen Sie ganz kurz davor, von mir als
"Betrüger" klassifiziert zu werden.
Sollten Sie allen Ernstes für Ihre Mandanten klagen werde ich
a) gewinnen,
b) öffentlich berichten und hierbei nicht vergessen,
c) den Umstand der auffällig späten Wiederaufnahme der Sache durch Sie
zu würdigen.
Jedem Volltrottel ist klar, dass es Ihnen tatsächlich gar nicht um die
Verhinderung einer Wiederholung der behaupteten Rechtsverletzung geht.
Kennen Sie den Begriff des "Rechtsmissbrauchs aus niedrigem Interesse"
schon? Ich werde diesen mit der Kanzlei "WALDORF FROMMER Rechtsanwälte"
- und den handelnden Personen - zu verknüpfen wissen.
Ich vermeide es rein aus Gründen der Höflichkeit, Ihnen hinreichend
konkret mitzuteilen, was genau Sie mich mal können.
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Am 13.02.2018 um 12:37 schrieb WALDORF FROMMER Rechtsanwälte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegendes Schreiben übersenden wir Ihnen mit der Bitte um
Kenntnisnahme und ggf. zur weiteren Veranlassung. Natürlich stehen wir
Ihnen bei Fragen innerhalb unserer Geschäftszeiten jederzeit telefonisch
zur Verfügung. Gerne können Sie sich an unser Sekretariat bzw. den
sachbearbeitenden Rechtsanwalt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
WALDORF FROMMER
Rechtsanwälte
WALDORF FROMMER
post@waldorf-frommer.de
fon +49 89 248899-710
fax +49 89 248899-711
Beethovenstr. 12 80336 München
waldorf-frommer.de
*Wir bloggen!*
Aktuelle Urteile und News unter news.waldorf-frommer.de
Sofern die Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß nicht binnen 48 Stunden (also bis zum 08.02. 2018 um 13:00 Uhr ) vollständig vom Prozessbetrug in der Sache 14e 0 93/16 des LG Düsseldorf zurücktreten und mir diesen Rücktritt nicht bis zum o.g. Zeitpunkt glaubhaft machen werde ich gegen diese beiden "soliden" Herren sehr ernsthafte und aus meiner Sicht sehr gut, nämlich schlüssig und beweisfest begründete Strafanzeige wegen Prozessbetruges erstatten. Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erheben und dass ein ordentliches Gericht diese beiden, mir vor allem durch notorisches Lügen bekannten Herren auch verurteilen wird.
Christoph Preuß ist als Geschäftsführer für den vorgeworfenen
Prozessbetrug verantwortlich, Daniel Fratzscher ist als Haupteigentümer, welcher nach eigenen Angaben in der Euroweb kaufmännisch mitwirkt, auch
Hauptnutznießer. Ich gehe wegen dieser kaufmännischen Tätigkeit im
Unternehmen und wegen der angebotenen Zeugenaussage davon aus, dass er an der vorgeworfenen Tat wissentlich
beteiligt ist.
Hinweis an die Leser: Es ist die Sache eines Dritten. Die Euroweb hat in einem Prozess vor dem LG Düsseldorf um die Kündigung nach §649 BGB (seit 01.01.2018: §648 BGB) mal wieder Beträge geltend gemacht welche ihr nicht zustehen und hierzu (aus meiner Sicht) in der als "niedrig" einzustufenden Gewinnerzielungsabsicht bewusst unwahr vorgetragen, also das Gericht getäuscht.