Update:
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
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FĂŒr die Stellung eines Antrages vor dem AG Kassel, bei der Staatsanwaltschaft Kassel und der Rechtsanwaltskammer Hamm - den öffentlich genauer zu beschreiben das Recht und die Moral im Hinblick auf die innerste PrivatsphĂ€re des Betroffenen klar verbietet - suche ich - SchriftsĂ€tze mit Anlagen
- ggf. Hinweise, BeschlĂŒsse oder Urteile dazu
- In den SchriftsĂ€tzen enthaltene Tatsachenbehauptungen stimmen nicht mit den Anlagen ĂŒberein, die zu deren Beweis oder Glaubhaftmachung beigefĂŒgt wurden.
- Diese also unwahren Tatsachenbehauptungen dienen offensichtlich der RufschÀdigung bzw. Verleumdung eines Prozessgegners, Zeugen und dergleichen.
- Womöglich (aber nicht zwingend) haben sich bereits Gerichte in Hinweisen, BeschlĂŒssen oder Urteilen negativ zu dem Vortrag geĂ€uĂert, womöglich sogar klar gestellt, dass dieser nicht mit den Anlagen ĂŒbereinstimmt. Dann hĂ€tte ich gern auch diese Urteile oder BeschlĂŒsse.
Vier solcher SchriftsĂ€tze "mit einer auffĂ€lligen QuantitĂ€t und QualitĂ€t objektiv unwahren, auf Verleumdung oder TĂ€uschung der Gerichte ausgerichteten und mit den Anlagen nicht ĂŒbereinstimmenden Vortrages" liegen hier bereits vor.
Aber der Dr. Hans-Dieter Weber ist formal "Rechtsanwalt" und nur deshalb vor Gerichten weit höher angesehen als ein normaler BĂŒrger (die blinde Justitia und die Gleichheit der BĂŒrger ist eine in Deutschland "höchst unvollkommen umgesetzte" Wunschvorstellung) und aus diesem Grund könnten "nur vier solcher SchriftsĂ€tze" fĂŒr den Erfolg des hier als "ĂŒberfĂ€llig" angesehenen Antrags bei entsprechend bornierten Entscheidern womöglich nicht ausreichen. Dies, weil z.B. viele Richter in solchen FĂ€llen "auffallend tatsachenresistent" sind.
Ich sichere zu, diese SchriftsĂ€tze oder aus diesen nicht zu veröffentlichen, sondern ausschlieĂlich fĂŒr den Antrag zu gebrauchen, der im Ăbrigen in der letzten Konsequenz dazu fĂŒhren kann, dass der Dr. Hans-Dieter Weber sich nicht mehr als Anwalt fĂŒr Mandanten in dieser Weise Ă€uĂern kann. Es sei denn natĂŒrlich Sie wĂŒnschen ausdrĂŒcklich eine solche Veröffentlichung, dann beachte ich strikt die von Ihnen genannten EinschrĂ€nkungen.
Ich bitte darum, Kopien solcher SchriftsÀtze mit den Anlagen
- per Fax an +49 561 317 22 76 oder an
- per Mail joerg.reinholz@gmail.com
2 Kommentare:
Ich wĂŒrde mal vermuten, dass das gewiss sehr seriöse Organ der Rechtspflege Dr. Hans-Dieter Weber sich in dieser Angelegenheit nicht mehr vor Gericht blicken lĂ€sst sondern die Sache ganz still und leise beerdigt haben will.
> sondern die Sache ganz still und leise beerdigt haben will.
Das kann er gerne "haben wollen". Allerdings wird das nichts. Die einzige Möglichkeit, die Sache "still und leise" zu "beerdigen" liegt bei mir. Und mein Kommentar ist: "Nicht fĂŒr Geld und gute Worte." Allerdings könnte es seine Situation aus zwingenden rechtlichen GrĂŒnden wesentlich verschlimmern, wenn sein Strafantrag durch die Instanzen gehen muss. Und damit meine ich bereits das Amtsgericht.
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