Zu erst einmal:
- Ich bin seit dem Jahr 1999 als IT-Trainer/Dozent tätig.
- Die hier und der Staatsanwaltschaft als Prozessbetrug vorgestellte Handlungen blieben erfolglos. Skrziepietz (ich gebrauche hier mal die „Tonart“ des selbst schnell beleidigten Herrn) hat also trotz des erweislich vorsätzlich unwahren Vortrages verloren.
Vorgeschichte:
Im Verfahren des AG Hannover 409 C 10237/24 (das war jenes Verfahren in welchem der Prozessverlierer Andreas Skrziepietz dem Amtsgericht krass unwahr vortrug, er habe ein „Journalismus-Diplom“) habe ich die Kosten für den Verdienstausfall geltend gemacht.
Andreas Skrziepietz hatte sich sodann mit dem Anwalt Markus Haintz gegen die Auferlegung dieser niedrigen Kosten gewehrt. Ich hatte dem Gericht gegenüber aber glaubhaft gemacht, dass ich in den Monaten vor und nach dem Termin Aufträge hatte, mithin berufstätig bin. Das Gericht schrieb hierzu in einem Hinweisbeschluss an den Anwalt Markus Haintz:

und weiter:
(auf der Folgeseite)
Also wusste sowohl Dr. Andreas Skrziepietz als auch Markus Haintz seit dem Zugang des Schreibens des AG Hannover - auf welches er am just am 08. März 2026 wie nachfolgend wieder gegeben reagierte:
Hier beginnt die eigentliche Geschichte:
Im Verfahren 10 T 131/26 des LG Kassel trug der Rechtsanwalt Markus Haintz sodann für den Verleumder Andreas Skrziepietz mit Schriftsatz vom 08. März 2026 (seine Akte ist 000141/26) u.a. wie folgt vor:
Da war der Markus Haintz „wohl etwas zu sportlich“ als er sich „sehr weit aus dem Fenster hing“, denn nachweislich wusste er - wie eben auch Andreas Skrziepietz - am 08.03.2026, dass ich Aufträge nachgewiesen hatte, also berufstätig bin und hat das am selben Tag - an dem er also ebenfalls mit just dem Vorgang befasst war, aus welchem heraus er von meiner Beruftsätigkeit und erweislich von deren Glaubhaftmachung wusste, „mit Nichtwissen bestritten“.
Das hat jetzt die Folge, dass ich eine Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetruges gegen Andreas Skrziepietz und Markus Haintz als Mittäter erstatten werde. [Update: Die Strafanzeige ist erstattet!]
Eine weitere, ebenfalls offensichtlich unwahre Behauptung im selben Schriftsatz des Markus Haintz für Andreas Skrziepietz bleibt ebenfalls nicht folgenlos:
und weiter:
Auch diese Äußerung ist grob unwahr. Denn Abonnenten können und konnten den Blog noch einsehen, darunter mindestens ich selbst. Den Beweis dafür, dass Andreas Skrziepietz seine Abonennten nicht kannte - und dass er, entgegen der der Behauptung vor Gericht, die Inhalte an ihm unbekannte Dritte verbreitet bzw. dieses auch will (also sind diese per Definition „öffentlich“) - hat er heute veröffentlicht:
Das wird der zweite der Teil der Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetruges - allerdings kann ich Markus Haintz hier die Mittäterschaft weder nachweisen noch nachsagen. Ich denke allerdings, dass Markus Haintz durchaus die sehr vielen Hinweise auf die Abonements und den Button eben so wenig übersehen hat wie das Gericht im Urteil auf Seiten 15, 16:
Denn sonst müsste ich ihn bei der Anwaltskammer wegen „gröblicher Demenz“ anzeigen. § 14 Absatz 2 Nr. 3 BRAO wäre dann wohl „einschlägig“. Bezüglich der zu stellenden Strafanzeige hinsichtlich des Bestreitens meiner Berufstätigkeit mit „Nichtwissen“ ist übrigens, soweit Markus Haintz betroffen ist, neben § 263 StGB auch § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO „anwendbar“.
Darüber entscheiden werden die Staatsanwaltschaft, soweit diese „berufsrechtliche Überhänge“ erkennt und meldet, also die Anwaltskammer Köln, natürlich die Gerichte. Und es kann sein, dass ihm deswegen rein gar nichts passiert, denn Dr. Andreas Skrziepietz ist nach meiner Interpretation dieses Schreibens der StA Hannover offenbar zu kriminell um ihn auch noch wegen „Lässlichkeiten“ wie Nachstellen (§ 238 StGB), Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede (§§ 185ff StGB) - letzteres in einer Vielzahl von Fällen - zu bestrafen.
Der Verleumder „Dr. berechtigt“ Skrziepietz hingegen scheint sich durch solche Einstellungen als „zu weiteren Straftaten regelrecht aufgefordert“ anzusehen. Mal sehen, wann dieser Krug zerbricht.








1 Kommentar:
Zum Thema Abonennten: Es war nicht nur Jörg der den Doc abonniert hatte und dort mitlesen konnte. Ich selber war auch dort und habe den Doc abonniert NACHDEM der Blog auf privat gestellt wurde und konnte mitlesen. Nicht nur das, jeder neue Post wurde mir automatisch per Mail zugesendet - so brauchte ich nicht ständig reinschauen. Und es gab dort auch noch einige andere Abonennten.
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