31.03.2012

Berger LAW LLP = "Kanzlei Ahnungslos"?

Es spricht einiges dafür, dass der Verfasser der nachfolgenden "Information", welche mindestens die "Rechtsanwälte" Philipp Berger, Amin El Gendi und Andreas Buchholz verwenden, seine Berufsbezeichnung im Lotto gewonnen hat oder das diese gänzlich ohne Ansehen der Person, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Haarschnitt, Geburtsort, Piercings, Tattoos, dem Alter, vor allem aber ohne jede Prüfung und Nachweis hinsichtlich der Ausbildung oder gar der Intelligenz vergeben wurde:
Anderen als dem bestimmungsgemäßen Adressaten ist es untersagt, diese E-Mail zu lesen, zu speichern, weiterzuleiten oder ihren Inhalt auf welche Weise auch immer zu verwenden.
...
Partner: Philipp Berger, Amin El Gendi und Andreas Buchholz

Berufsbezeichnung: Rechtsanwälte (Bundesrepublik Deutschland)

Die Haftpflichtversicherung besteht bei der ERGO Versicherungsgruppe AG, Versicherungsnummer SV 72610011

Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE253718217 (FA Düsseldorf-Altstadt)

Zunächst einmal steht diese "Information" und damit das angedachte Verbot das Email zu lesen, soweit man nicht der Adressat sei, am Ende der Nachricht. Also, nachdem man das gelesen hat, erfährt man, dass die Anwälte es verboten haben wollen. Und speichern musste man die Nachricht vorher auch.

Das ist, wie wenn Mutti ganz unten in die Keksdose ganz unten einen Zettel legt, auf dem steht "Naschen verboten! Deckel abheben auch!" - Ein Kommentar mit angemessen schwarzem Humor könnte auf "Oh. Das ist sicherlich sehr wirkungsvoll!" lauten.

Weniger humorvoll wäre die Frage "Wie blöd ist das denn?"

Dann wäre da noch etwas: Die Kanzlei Berger will jedem Nichtadressaten auch untersagen, die Mail zu speichern und weiter zu leiten.

Ok. Schauen wir uns mal den Laufweg eines Mails der Kanzlei Berger an:

Return-Path: <....@berger-law.de>
Received: from mx2.mail.vrmd.de ([10.0.1.21])
by vm55.mail.vrmd.de (Cyrus v2.3.7-Invoca-RPM-2.3.7-2.el5_3.2) with LMTPA;
Thu, 25 Nov 2010 00:42:30 +0100
X-Sieve: CMU Sieve 2.3
Envelope-to: ...@fastix.de
Delivery-date: Thu, 25 Nov 2010 00:42:30 +0100
Received: from mail05.euroweb.net ([91.199.247.30])
by mx2.mail.vrmd.de with esmtp (Exim 4.69)
(envelope-from <....@berger-law.de>)
id 1PLOyr-0003eD-TS
for ....@fastix.de; Thu, 25 Nov 2010 00:42:30 +0100
Received: (qmail 18135 invoked from network); 25 Nov 2010 00:42:29 +0100
Received: from business-088-079-084-233.static.arcor-ip.net (HELO LAPPHIL) (88.79.84.233)
by mail05.euroweb.net with SMTP; 25 Nov 2010 00:42:21 +0100
From: =?iso-8859-1?Q?BERGER_Rechtsanw=E4lte?= <....@berger-law.de>

Also: Die Nachricht wurde von dem Server "mail05.euroweb.de" entgegen genommen, 9 Sekunden lang gespeichert und dann weiter geleitet. An den Server "vm55.mail.vrmd.de". Dieser hat die Nachricht
entgegen genommen, gespeichert und dann weiter geleitet. An den Server "mx2.mail.vrmd.de". Dieser hat die Nachricht entgegen genommen, gespeichert und für mich zum Abruf bereit gehalten.

Würde das Verbot der Herren "Rechtsanwälte"
Philipp Berger, Amin El Gendi und Andreas Buchholz gelten, dann hätte also weder die Euroweb Internet GmbH die Nachricht auf dem Server im Rechenzentrum der Neterra Ltd. in Bulgarien ("mail05.euroweb.de") noch die Variomedia AG auf den Servern in Potsdam speichern oder weiter leiten dürfen. Die sind ja keine Adressaten.

Dann wäre die Nachricht des Herrn Berger aber nicht bei mir angekommen, die Kanzlei könnte, würden sich die Betreiber von Mailservern artig an das Verbot halten, keine Mails versenden.

Nur die Euroweb musste von dem Verbot übrigens wissen - oder es zumindest erahnen können, wird doch der Anhang sicher auch für Mails von der "Berger Law LLP" an die Euroweb benutzt. Oh je! Die dürfen die Mails der Kanzlei Berger, die nicht für die Euroweb bestimmt sind, also nicht speichern, also nicht transportieren, denn die wissen von dem Verbot...

Fazit: Nieten im Talar(*)!

Die
"Rechtsanwälte" Philipp Berger, Amin El Gendi und Andreas Buchholz wirken ziemlich ahnungslos und verwenden eine, im Hinblick auf den Beruf als Juristen geradezu absurd dumme "Information" und versuchen so etwas zu verbieten, was nicht zu verbieten ist und was auch als wirksames Verbot keinerlei Sinn ergäbe. Zusammen mit den geradezu dämlichen Abmahnungen, von denen ich jüngst berichtete, und von dem leicht zu ergründenden Falschvortrag in mehreren Prozessen ergibt sich für mich wie folgt:

Gut, dass die Euroweb keine besseren Anwälte hat!

Allerdings muss ich zugestehen, dass die Euroweb dann auch nicht so hohe Umsätze aber auch längst nicht so viele Prozesse am Hals hätte. War doch der Herr "Rechtsanwalt" Amin El Gendi und mutmaßlich der
"Rechtsanwalt" Philipp Berger auch an der Entwicklung des Euroweb-Geschäftsmodells - also der betrügerischen "Referenzkundenmasche" - mit beteiligt.

Aber, wenn die Euroweb bessere Anwälte hätte - würden solche für jene auch so dreist lügen?


Ich frage mich, ob die Kanzlei - wegen des (besonders aber keinesfalls ausschließlich) hierdurch sichtbar werdenden geistigen Defizits - einen Risikoaufschlag für den Haftpflichtversicherungsvertrag SV 72610011 bei der ERGO-Versicherung zahlt. Angemessen wäre der Zuschlag um die Gemeinschaft der Versicherten hierdurch vor einer unangemessenen Beteiligung an einem unzweifelhaft erheblich erhöhten Risiko einer Haftungsverpflichtung zu bewahren.

Das gilt vor allem auch dann, wenn der Anhang auf eine besonders geistlose Weise "gegutenbergt", nämlich ohne jede Benutzung der eigenen Synapsen stumpf und dumm mit Copy & Paste in eigene - und auch nicht gerade die Intelligenz des Autors bezeugende - Werke übernommen wurde.

---
*) König Friedrich Wilhelm I. in Preußen, am 15. Dezember 1726:
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

30.03.2012

Die Euroweb antwortet nicht mehr ...

Die Webseite "Euroweb-Explain.de" ist weitgehend tot. Dort versprach die Euroweb einen Dialog mit Kritikern zu üben. Und äußerte sich z.B. zum Thema "Abmahnungen" wie folgt:



Nun denn, der großmäulig angekündigte Dialog - der nie wirklich stattgefunden hat - ist wohl abgebrochen. Bis auf die Startseite funktioniert da nichts mehr. Offenbar wurden etliche Dateien gelöscht. Damit sind aber auch die Links auf Seiten wie facebook tot, wo die Euroweb die zum Teil sehr bedenkliche Eigendarstellung auch noch bewarb. Wirkliche und nach meiner Ansicht greifende Argumente hat die Euroweb dort ohnehin nie vorgetragen.
"Ein Parade-Beispiel für die Wichtigkeit stringenten Web Reputation Managements bietet der brandaktuelle Fall des Full-Service-Internetdienstleisters Euroweb, der nicht mit dem Kunden, sondern vielmehr an ihm vorbei kommunizierte – und damit sein ohnehin schon schlechtes Ansehen in den Social Media weiter beschädigte. "
Quelle: Alterian B.V. Niederlassung Deutschland

Womöglich hat sich bei der Euroweb die Einsicht durchgesetzt, dass gar keine Kommunikation besser sei als eine, bei der ihr quasi sofort - und lang anhaltend in den Blogs Dritter mit einem sinngemäßen "Die Euroweb verbreitet unwahres Zeug" übers Maul gefahren wird - worauf hin diese dann verbreiten lässt, sie würde beleidigt und verleumdet. Ich bedaure wirklich, und diese Seite wird mir fehlen, denn zu gern hätte ich Einiges davon widerlegt:


... so gab es z.B. zehn (10) wunderschöne BGH-Entscheidungen, welche dieses Geschwafel widerlegten. Eingegangen wurde darauf nicht - und schon in dem angesprochenen Urteil hatte der BGH sich darauf festgelegt, dass die "Systemverträge" der Euroweb Werkverträge sind. Mit der Folge, dass diese nach §649 BGB definitiv kündbar sind. Darauf hin die Gerichte zu kritisieren, weil diese die Kündbarkeit dann auch in Urteilen bejahen, zeigt auf, dass die Euroweb sich sehr wohl in einer Art "rechtsfreie Zone" wähnte, in der die Gesetze gefälligst so auzulegen seien, wie diese es wünscht - oder dass die Euroweb auch auf "euroweb-explain.de" vorsätzlich falsch informierte - der Vulgus dafür ist: "log".

Ich habe nun den Eindruck, die Euroweb will lieber an ihr Geschwafel von Gestern nicht mehr erinnert werden und löschte dieses.

Grundfalsch und deshalb dumm ist es aber, statt dessen eine andere Offensive zu starten, nämlich gegen Kritiker mit offensichtlich unbegründeten Abmahnungen vorzugehen und sich dabei erwischen zu lassen, dass darin dann auch noch Dritte verleumdet werden - wie in den letzten Tagen geschehen - und auf diese Weise die Gesellschaft noch mehr gegen sich aufzubringen.

Nicht Web 2.0 - sondern "Dumm 2.0" - möchte man dazu sagen!

Und was die Reputation des Ladens angeht: Die können schlicht und einfach zumachen. Die öffentliche Reputation der Euroweb ist, wie es volkstümlich so schön heißt, "im Arsche". Und schuld daran sind ganz gewiss nicht irgendwelche Blogger aus Berlin, Kassel oder Meine, sondern die Euroweb und deren Kanzleien des Philipp Berger.

Hinsichtlich des verwerflichen Geschäftsmodells "Referenzkundenmasche" war aber auch nichts anderes zu erwarten:
"Ein Parade-Beispiel für die Wichtigkeit eines stringenten und schon bei der Entwicklung des Geschäftsmodells ansetzenden Reputations-Managements bietet der tiefe Fall der Euroweb-Abzocker, die nicht nur an den Kunden, sondern vielmehr auch weit an der Realität vorbei kommunizierten – und damit ihr begründet schlechtes Ansehen in den Medien weiter beschädigten."

So will ich zitiert werden.

Euer Jörg Reinholz

29.03.2012

Vier Tage - sieben Abmahnungen

Bei Thorsten Romaker ging gestern die vierte Abmahnung ein. Seit dem 25. März 2012 überzieht das "Organ der Rechtspflege" Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) den Thorsten Romaker täglich mit Abmahnungen, deren Berechtigung und/oder Inhalt "höchst zweifelhaft" ist, wie das ein Gericht sehr zurückhaltend ausdrücken würde.

Ich bin da härter:

Die Abmahnungen vom 26.3.2012 und 27.3.2012 des Philipp Karl Berger (der sich eines Auftrages des Euroweb berühmt), und die seines Kanzleipartners Andreas Buchholz ("Berger Law LLP", Düsseldorf)vom 28.3.2012 (der sich eines Auftrages des Philipp Berger berühmt) beinhalten eindeutige ehrverletzende und unwahre Äußerungen über mich.

Ich habe also zwei Mal den Philipp Berger nebst der Euroweb Internet GmbH und einmal den Andreas Buchholz nebst Philipp Berger abgemahnt. Daher die sieben im Titel.

Und heute stelle ich den ersten Verfügungsantrag. Ich muss ja nicht zuwarten, ob die Serie der Verleumdungen dieser gar feinen, systematisch arglistig täuschenden Firma und dieser "Rechtsanwälte" zu meinem Nachteil irgendwann aufhört.

Das der Berger und die Euroweb die bisher geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgeben wollen kann ich daran erkennen, dass er einfach weiter machte.

Den Halbsatz mit "machte einfach weiter" habe ich von dem angesehenen Berliner Anwalt "Jonny" Eisenberg. Der äußerte sich so über Gravenreuth. Und zu dem sehe ich viele Parallelen: So hatte mich Günter Freiherr von Gravenreuth im Jahr 2006 (nachdem ich ein Verfahren vor dem LG München gegen ihn gewann) mit Abmahnungen überzogen, deren Berechtigung ebenfalls nicht bestand.

Fünf oder sechs solcher Abmahnungen mit rund einem Dutzend Unterlassungsansprüchen habe ich ihm dann in einer Widerklage vor dem AG, LG und, nach seiner Berufung, auch vor dem OLG München um die Ohren gehauen, die Verfahren hat der Abmahnganove vollständig verloren. Nicht mit mir, "Organe der Rechtspflege"!

Auch Thorsten Romaker gewann im letzten Jahr sein Verfahren gegen die Euroweb. Ich habe bisher(!) drei einstweilige Verfügungen gegen diese erwirkt. Die Abmahnungen kommen zwar später, dafür aber zeitlich dichter als bei Günter Freiherr von Gravenreuth.

Nur mich mahnt der Philipp Berger zumindest im Augenblick nicht direkt ab.

Aber wenn ich den Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) vorliegend dabei erwische, dass er lügt und mich verleumdet, dann gibt es eben auch vor Gericht eins "auf die Mütze".

27.03.2012

Drei Abmahnungen und Lügen des Herrn Berger im Auftrag der Euroweb - oder über einen wegen seiner Abmahnung abgemahnten Abmahner

Mir sind in den letzten Tagen drei schöne Abmahnungen des allerwertesten Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) untergekommen. Ich sollte Strafanzeige wegen Körperverletzung stellen, denn ich hatte wirklich schmerzhafte Lachkrämpfe.

Davon will ich Euch berichten:

In einer Abmahnung behauptet der Abmahner, in einem Artikel des Herrn Romaker sei "pflichtwidrig" nicht geschrieben worden, dass es sich bei dem Beschluss des LG Hamburg, 416 HKO 15/12 um einen einstweiligen Rechtsschutz handele. Der Artikel steht aber unter dem Titel

"Einstweilige Verfügung gegen Euroweb"

Das ist schon selten dämlich! Günter Freiherr von Gravenreuth brachte solche Luftnummern von Abmahnungen. Einen Streitwert von 75.000 Euro hat der Gravenreuth allerdings - bei aller Unklarheit in dessen wirren Geist - dafür nicht angesetzt. Zur Erinnerung: Günter Freiherr von Gravenreuth war zwar "Rechtsanwalt", starb aber als Betrüger, der zu feige war, nach seinen Straftaten auch 14 Monate Haft (oder 2/3 davon) abzusitzen. Na gut, es hätte noch was dazu kommen können. So bis zu einem Jahr. Und pleite war er auch noch. Hat sich in dem Kleinkrieg, den er gegen mich vom Zaun brach, von mir zermahlen lassen: Geld, Frau, Wohnung - alles war weg. Sogar der Beruf.
Nun, besagter Gravenreuth machte derlei Quatsch seriell und so wie es aussieht will auch der Philipp Berger nachlegen:
In einer weiteren Abmahnung behauptet Philipp Berger im Auftrag der wohl hoch nervösen Euroweb Internet GmbH, die folgende, von mir stammende Äußerung wäre unwahr:
"Das LG Düsseldorf hat auf meinen Antrag erst kürzlich entschieden, dass die Euroweb kein eigenes Rechenzentrum bewerben darf, weil diese kein solches hat."
Philipp Berger schreibt dazu, im Auftrag der Euroweb Internet GmbH:
"Diese Behauptung ist objektiv unwahr, insbesondere existiert eine derartige gerichtliche Entscheidung nicht."
Dabei hat er kürzlich (am 9. März 2012) durch seinen Mitarbeiter Jean-Paul Bohne bei dem Landgericht Düsseldorf nicht etwa Widerspruch gegen die Verfügung 34 O 5/12 (Hier der mit der Verfügung verbundene Antrag) eingelegt, sondern die Klageerzwingung nach § 926 ZPO eingeleitet. Natürlich im Auftrag der Euroweb Internet GmbH. Diese Verfügung verbietet der Euroweb Internet GmbH das Bewerben eines eigenen Rechenzentrums. Und warum verbot das Gericht der Euroweb diese Werbung? Ich machte glaubhaft, dass die Euroweb kein Rechenzentrum hat. Konnte er wohl nicht lesen. Der Herr "Rechtsanwalt" Berger.

Doch der Herr Philipp Berger schrieb, wohl im Glücksrausch (weil er die Finger nicht still halten muss), weiter:
"Darüber hinaus verbreitet der Nutzer Reinholz in diversen anderen Kommentaren unwahre Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen und Schmähungen bezogen nicht nur auf unsere Mandantin sondern auch in Bezug auf den Unterzeichner und andere Kanzleimitarbeiter."
Und jetzt hat der Philipp Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln), ein Problem. Das ich in "diversen anderen Kommentaren unwahre Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen und Schmähungen" verbreite muss nämlich der Philipp Berger beweisen - sonst droht ihm selbst und seiner Mandantin, der Euroweb Internet GmbH, eine gerichtliche Verfügung.

Ja! Ich, der "kleine Schlosser aus dem Osten" habe wegen der Abmahnung den Abmahner abgemahnt!

Termin für die Abgabe der Unterlassungserklärung durch Philipp Berger und die Auftraggeberin seines Geschreibsels, die Euroweb Internet GmbH, ist übermorgen, 17:00 Uhr hier vorliegend. Danach geht mein Verfügungsantrag raus. Ich lasse mich doch nicht von einem jedem beliebigen "Rechtsanwalt" verleumden! Als nächstes kommen dann wohl Notare, Justiziare und vielleicht noch ein paar Jurastudienabbrecher - oder was?

Doch "Ach!", es gab da noch eine dritte Abmahnung.

Mein immer wertvoller werdender Ratschlag an die Angestellten der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) des Philipp Berger aus Niederkrüchten ...
"In diesem Zusammenhang empfehle ich den angestellten Anwälten und sonstigen Mitarbeitern der Kanzlei Berger zu prüfen, ob sich diese durch Nennung des eigenen Namens in eine Situation begeben wollen, in der diese als Helfer einer systematisch arglistig täuschenden – also “betrügenden” Firma gelten und Bekanntheit erlangen und den eigenen guten Name verbrennen wollen – wie bei Frau Sabine Meuter inzwischen schon geschehen – oder ob diese, die mit den beschönigenden und längst nicht immer vollständigen wahren Berichten verbundene Schädigung des eigenen Ansehens besser den weitgehender involvierten und auch viel besser am “Erfolg” partizipierenden Partnern Philipp Berger, P. Z., A.F. und Andreas Buchholz überlassen."
... hat dem Chef nicht gefallen. Deshalb schreibt der im Auftrag der Euroweb Internet GmbH abmahnende und dieses Mal wohl selbst so gar empörte Herr Philipp Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln):
"Die Behauptung unsere Mandantin sei eine systematisch arglistig täuschende und betrügende Firma ist nicht nur insgesamt unwahr, vielmehr stellt diese Behauptung auch eine Verleumdung unserer Mandantin dar. Unsere Mandantin täuscht weder systematisch noch auf sonstige Weise ihre Kunden. Schon gar nicht stellt die geschäftliche Betätigung unserer Mandantin eine betrügerische Handlung dar!"
Ooooch! Die Behauptung, dass die Euroweb Internet GmbH systematisch arglistig täuscht, die findet sich auf Seite 9 und 10 im Urteil 7 S 232/09 des LG Hildesheim:



In dem Abschnitt, der sich mit der Zulassung der Revision befasst steht sogar ausdrücklich, dass das Gericht von einer Vielzahl vergleichbarer Fälle ausging!

Und das ist nicht das einzige Urteil:
Die arglistige Täuschung ist auch immer betrügerisch, wenn nicht sogar Betrug im Sinne des § 263 StGB. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat auch schon seit sehr langer Zeit ein Aktenzeichen dazu: Ermittlungen wegen des Vorwurfes des Betruges. Beschuldigter: Christoph Preuß, GF der Euroweb Internet GmbH. "Weia!"

Hatte der Dirk Dieckmann etwa bei Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) nachgefragt, bevor Dirk Dieckmann, als Pressesprecher der Euroweb, diesen Unsinn erzählte?
Man beachte, dass das "betrügende" in meinem Text mit Anführungsstrichen versehen ist. Noch klarer kann man das gar nicht ausdrücken, dass es um eine Meinung darüber geht, was man von der systematischen arglistigen Täuschung der Euroweb Internet GmbH hält! Da könnten der Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) und die Euroweb Internet GmbH mit dem Geschäftsführer Philipp Preuß zwar zunächst eine einstweilige Verfügung herbeilügen, aber Bestand hätte diese nach einem Widerspruch nicht. Ich würde nicht mal eine Sekunde lang unterlassen, und sofort in den Widerspruch gehen. Einem Ordnungsmittelantrag wäre nämlich nach der allfälligen Aufhebung der Verfügung die Rechtsgrundlage entzogen.

Und dann gäbe es das Problem, dass ein Verfügungsantrag durch Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) eine Gefahr birgt - nämlich die selbst strafrechtlich verfolgt zu werden. Wegen Betruges. Dazu käme womöglich die eine oder andere, zur Glaubhaftmachung eingesetzte falsche Versicherung an Eides statt e.t.c. p.p.p. und so weiter und so fort. Und zu guter Letzt ist es so, dass der Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln), es selbst war, der über das Verfahren 7 S 232/09 für die Euroweb erst vor dem BGH brachte - und die Revision feige zurück nahm als er vom Richter Prof. Dr. Kniffka hörte, dass auch dieser dazu neige, den Sachverhalt der arglistigen Täuschung zu erkennen.

Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) titelte damals (wahrscheinlich auch im Auftrag seiner Mandantin, der Euroweb Internet GmbH) der BGH habe in der Revision den Vorwurf der arglistigen Täuschung "abstrakt" nicht erkennen können. Der Gegensatz zu den Tatsachen ist aber nicht abstrakt, sondern geradezu übermäßig offenkundig.

Und diesen lügnerischen Mist, diese Unwahrheit verbreitet der Anwalt Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) noch immer. Fakt ist, er kennt das Urteil des LG Hildesheim, er kennt die anderen Urteile und er weiß, dass wir diese auch kennen. In dieser Situation diese Abmahnung zu schreiben, das zeugt dann doch ein klein wenig von einer gewissen und mindestens partiell vorhandenen Tatsachenverdrängung - und, im Hinblick auf den Anwaltsberuf, mit allem Verlaub auch von erweiterter Unfähigkeit. Wenn er die Tatsache nicht verdrängt hat, womit rechnet der Anwalt Berger und sein Auftraggeber Christoph Preuß denn? Das seine Gegner unendlich dumm sind? Dumm ist es Dummes zu tun, und diese Abmahnung zu schreiben ist eine eben so dumme Handlung - wie es bei den beiden anderen Abmahnungen auch der Fall war.

Was jetzt den abgemahnten Tierarzt, den Herrn Romaker betrifft:

Ich vergehe vor Neid, dass der Anwalt Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Partner und "CEO" der Kanzleien "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) diesem im Auftrag der Euroweb Internet GmbH drei schöne Vorlagen für eine Klage auf negative Feststellung geliefert hat. So schön mit der Munition meiner Gegner ballern zu können - wenn ich denn wöllte oder es notwendig würde - das ist sicher ein wirklich gutes Gefühl!

Aber nicht so wie guter Sex. Eher wie gutes Essen. Oder was in der Art. Naja.

(Der Philipp Karl Berger und der Christoph Preuß dürfen sich jetzt sehr viel schlechter fühlen.)

25.03.2012

Oberlandesgericht Frankfurt (15 U 10/12): Preisgestaltung der Euroweb ist unseriös

Der 15. Senat des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main hat sich in Sachen Euroweb und "Referenzkundenmasche" wie folgt fest gelegt:
Im übrigen kann der Senat nicht nachvollziehen, dass die Kunden der Verfügungsbeklagten [Anmerkung: Euroweb Internet GmbH], zumeist Gewerbetreibende, ernsthaft annehmen, ihnen würde für die Abgabe von positiven Erfahrungsberichten oder ähnlichem ein Preisvorteil von 24.800 Euro auf die Dauer von 4 Jahren gewährt, weil sie an Stelle von an sich zu zahlenden 29.799 Euro nur 4.999 Euro zu zahlen hätten. Das eine solche Preisgestaltung unseriös wäre liegt auf der Hand.
Dankenswerterweise hat sich das LG Düsseldorf in der Sache 13 O 317/10 die Mühe gemacht, dieses in einer ähnlichen Sache und zu Lasten der Euroweb ordentlich festzustellen:

In der Tatbestandsfeststellung wird vom LG Düsseldorf ab Seite 3, letztes Viertel, wie folgt ausgeführt:

Die Beklagte wurde von einem Kundenwerber der Klägerin [hiesige Antragsgegnerin], Herrn Marko K...... am 10.4.2008 in ihrer Praxis aufgesucht, der Werber stellte sich als „Quality Manager“ der Klägerin vor.

Zu diesem Termin brachte der Werber der Klägerin ein mehrseitiges Formular mit.

Auf dessen erster Seite heißt es:

„Budget reserviert am 10.04.08 um 9:30 für:“

Darunter findet sich ein Feld, welches mit dem Stempel der Beklagten versehen wurde.

Unten auf der ersten Seite befinden sich zwei weitere Felder, eines davon ist mit Unterschrift Marketingleiter unterschrieben, mit einem Stempel der Euroweb Internet GmbH gestempelt und durch den Werber, Herrn K.... , unterschrieben. Rechts davon befindet sich ein weiteres Feld, das mit Besuchsbestätigung überschrieben ist und eine Leerzeile für Unterschrift Kunde enthält, dieses blieb unausgefüllt.


Das Gericht führt ab Seite 4, untere Hälfte, zur Preisgestaltung hinsichtlich dieses Marketingaktionsbogens wie folgt aus:

Auf der dritten Seite des mit Marketingaktion überschriebenen Schriftstücks findet sich eine Gegenüberstellung über Kosten der Webseite und sonstige Kosten der Dienstleistung von Euroweb, die sich gliedert in Felder, die mit Kunde überschrieben sind und Felder, die mit Partnerunternehmen überschrieben sind. Die Kunden, bezw, Partnerunternehmenfelder wurden handschriftlich ausgefüllt, es finden sich folgende Angaben:

Unter „Investitionskosten der Webseite“, die Produktvorstellung und Beratung vor Ort, Besuch des Webdesigners, Entwicklung und Gestaltung des Internetauftritts, Registrierung der Domains, sowie die Einrichtung von Email-Adressen umfassen sollen finden sich in der mit Kunde überschriebenen Spalte handschriftlich eingetragen „3.- 8.000,00 €“ - diese Angabe wurde wieder gestrichen. In der Spalte für für Partnerunternehmen findet sich der Wert „0,-“.

Für die Addition: Es wurde eine angebliche Ersparnis von 8.000,00 Euro vorgemacht.

Das Gericht führt weiter aus:

Unter der Überschrift „Suchmaschinenoptimierung“ die Position wird mit Kosten der Suchmaschinenoptimierung beschrieben, findet sich in der Spalte Kunde die Angabe „1.000,-/a“, bei Partnerunternehmen wiederum „0,-“

Für die Addition: Es wurde eine angebliche Ersparnis von 4.000,00 Euro (4 Jahre a 1.000 Euro) vorgemacht.

Das Gericht führt weiter aus:

Unter der Überschrift „monatliche Kosten der Dienstleistung “, die nach der Aufstellung umfassen sollen das Hosting der Webseite, die bis zu 3-malige Aktualisierung der Webseite, die Verwaltung und Pflege der Domains und E-Mailadressen, die Sicherung der Webseiten, und das so genannte Servicecenter findet sich in der Spalte für Kunden die Angabe 250,00 € pro Monat, in der Spalte Partnerunternehmen 125 €/Monat.

Für die Addition: Es wurde eine angebliche Ersparnis von 6.000,00 Euro (48*125 €) vorgemacht.

Der Endpreis für die Referenzkunden („Partnerunternehmen“) beträgt bei Berechnung über den Vertragszeitraum 48*125€ +199 € = 6.199,00 Euro.

Die angebliche Gesamtersparnis beträgt in diesem konkreten Fall 18.000,00 Euro (8.000+4.000+6.000 €).


Ich schließe mich der Auffassung des Senates an, dass diese Praxis höchst unseriös ist. Es ist Betrug im Sinne des StGB, §263 - seriell, erwerbsmäßig und bandenmäßig begangen - und zwar durch eine zu diesem Zweck geschaffene Organisation, zu der nach meiner Auffassung auch die Kanzlei Philipp Berger und deren Nachfolgeorganisationen "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) gehören.

Dies gilt um so mehr, als dass der Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH, Philipp Berger im Verfahren 11 O 4177/11 an Eides statt versicherte, dass die Euroweb auf den Gegenleistungen der (angeblichen) Referenzkunden (insbesondere Referenzschreiben, Interview) nicht bestehe und dass die Kunden, die diese
Gegenleistungen erbringen, keine finanziellen Vergünstigungen erhalten. Er wurde hierbei von Philipp Berger persönlich vertreten, dem also spätestens seit November 2011 dieser Sachverhalt und damit der Betrug bekannt ist. Die Euroweb ist nämlich nicht an der Werbung von Referenzkunden sondern ganz allgemein von Kunden interessiert, denen ein Preisvorteil nur vorgemacht wird. Spätestens seit November 2011 unterstützt der "Rechtsanwalt" Philipp Berger diesen Betrug also wissentlich - und zwar nicht nur vor Gericht, sondern auch durch Veröffentlichungen in Presseportalen und auf der Kanzleiwebseite! Ein vernünftiger Zweifel an seiner Tatbeteiligung ist ausgeschlossen.

Und wie jeder im Urteil des LG Düsseldorf nachlesen kann verlangt die
Euroweb für genau jene Kostenpositionen, die angeblich erlassen werden, vor Gericht dann zu Unrecht horrende Beträge und versucht diese auch bei Nichtleistung durchzusetzen, will "Money for Nothing". Auch das halte ich für verwerflich, unseriös und für Betrug.

Die gezeigte Versicherung an Eides statt ist übrigens falsch: Christoph Preuß versichert an Eides statt "Wir veröffentlichen auch negative Erfahrungsberichte".
Das ist keine Absichtserklärung sondern, ausweislich der Wortwahl, ein Tatsachenvortrag. Und dieser Tatsachenvortrag ist unwahr, weil sich ein solcher negativer Erfahrungsbericht nicht findet - im Angesicht der ungewöhnlich hohen Zahl der Prozesse zwischen der Euroweb und deren Kunden ist es aber nicht glaubhaft, dass negative Erfahrungsberichte nicht existieren. Preuß dazu: "einige geben ein Statement ab, welches negativ ausfällt" - veröffentlicht ist aber kein solches!

Interessant ist, dass die Versicherung an Eides statt in einem tiefen Gegensatz zu dem Marketingaktionsbogen steht, in welchem sich die "Referenzkunden" eigentlich zur Abgabe eines "definierten Erfahrungsberichtes" verpflichten und ebenso dazu, zwecks eines ersten "E-Bericht" zu einem Telefoninterview bereit zu stehen. Das steht unter "Rahmenbedingungen" und dann nochmals "Bedingungen" - ist demnach also eine ganz klare Verpflichtung zu einer Gegenleistung - die aber nur in Betrugsabsicht vorgemacht wird, denn bis heute ist die Euroweb den Beweisantritt schuldig geblieben, dass diese auch nur einen einzigen Kaufkunden zu den bis zu 25.000 Euro höheren Preisen - also abstrusen Preisen - gewonnen hat.

Ja. Durch die Versicherung an Eides statt, den Marketingbogen, und die Schulungsunterlagen der Euroweb steht die vieltausendfache Täuschung - und damit der systematische, gewerbs- und bandenmäßig begangene Betrug fest. Der vorgemachte Preisvorteil existiert gar nicht, die nur angeblich so viel günstigeren Preise für die angeblichen "Referenzkunden" sind tatsächlich abstrus hoch und werden nur durch die hier sichtbar werdende systematische arglistige Täuschung am Markt durchgesetzt. Daraus resultieren dann die Gewinne der Euroweb. Doch das Vertriebsmodell "Treppenterrier", welches diese anwendet, verursacht so exorbitant hohe Kosten, dass es ohne die Täuschung gar nicht möglich wäre, sich gegen den Wettbewerb durchzusetzen - der üblicherweise keinesfalls teure Außendienste zu (potentiellen) Kunden schickt, die zuvor keine deutliche Kaufabsicht äußerten.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Kassel hat einen Vorgang angelegt. Ob diese auch ermittelt steht im Angesicht vorherigen, vielfachen und schweren Versagens, welches bis zur offenen Lüge und zur Strafvereitelung reichte, aber in den Sternen.

Vermutlich schickt die Staatsanwaltschaft Kassel nach einer Schamfrist mal wieder Werbung für deren absolut blickdichte Filzbrillen: "Es ist nichts sichtbar..."

Und deswegen bin ich froh, dass inzwischen auch andere Staatsanwaltschaften ermitteln.

24.03.2012

Die Euroweb gewinnt Preise ... und gaggert wie wild

Die Euroweb Internet GmbH wirbt aktuell an verdammt vielen Stellen damit, dass diese Preise gewonnen habe. Sie sei zwei mal "Königsklasse":
„Best in Class“-Prädikat jetzt für „Webdesign“ und „B2B“ - Innerhalb nur einer Woche hat die Düsseldorfer Internetagentur Euroweb zweimal das „Best in Class“-Prädikat bei den internationalen Interactive Media Awards gewonnen.
Bevor man jetzt "vor Neid vergeht" oder denkt "Hach, wie sind die doch toll!" sollte man weiterlesen und sich auf einen Lachkrampf vorbereiten.

Die diese Preise vergebende "Organisation" ist nämlich nahezu unbekannt, die Domain der "Organisation" ist auf einen Michael Benjamin (also eine Privatperson) eingetragen. Dieser Michael Benjamin verdient sich mit "Preisverleihungen" auf gleich einer ganzen Anzahl von Sektoren ein "Taschengeld" und betreibt dazu - als 1-Mann-Unternehmen eine Anzahl von "Organisationen". Der tolle Preis bedeutet demnach auch nicht viel. Nur dass man Geld bezahlt hat. Nein, nein: Der Preis selbst ist natürlich kostenlos.

Um ihn bekommen zu können muss man aber seine Webseite in eine Liste eintragen lassen.

Das kostet schlappe 175 US-Dollar. Ja, das ist der Preis...

Und der Preis von 175 USD für den Eintrag in eine Liste, damit ein Michael Benjamin daraus dann Sieger in vielen Kategorien küre, dürfte die Anzahl der Wettbewerber sehr stark eingeschränkt haben.

Also gaggert das Huhn "Euroweb" wegen gar nichts... und gleich frisst es der kleine "Königstieger".

Anregung Euroweb/Webstyle - Verfahrensdatenbank

Ich mache den Geschädigten und den Anwälten derjenigen, welche sich durch die Euroweb/Webstyle geschädigt sehen, ein Angebot:

Einrichtung einer Datenbank über welche sich Urteile, Leitzsätze, vom Gericht gesehene Gründe (Tatsachenvortrag und Argumentation der Parteien zu den Sachverhalten), Richter, Kammern (und deren Haltung!) recherchieren lassen und die neben den Urteilen und Beschlüssen deshalb sämtliche Schriftsätze enthalten soll.

Ferner auch die Namen und Adressen der Gegner.

Grund:
  1. Momentan ist die Kanzlei Berger in einem nicht unerheblichen Vorteil. Diese hat Überblick über die Verfahren und kennt genau das, was die einzelnen Anwälte nicht kennen können.
  2. Außerdem ist es dann möglich, dass die Geschädigten zusammenstehen und sich die höchst unseriöse Praxis des Vertriebes der Euroweb/Webstyle auch gegenseitig als Zeugen bestätigen.
  3. Es lassen sich teils erhebliche Widersprüche seitens der Euroweb/Webstyle/Kanzlei Berger in der Argumentation in unterschiedlichen Verfahren aufdecken. Dieses hat bereits vielfach dazu geführt, dass die Euroweb Verfahren verloren hat.

Ohne jeden Zweifel wird es notwendig sein, dass sich die Anwälte hierzu von den Mandanten der Schweigepflicht entbinden lassen. Dafür gibt es aber ein wichtiges Argument:

Werte Betroffene!

Zusammen ist man stark. Als Einzelner hat man zwar eine Chance, die ließe sich aber stark erhöhen, wenn man auf einen Pool von Zeugen zurückgreifen kann.

Das betrifft auch diejenigen wenigen, die ihre Verfahren schon verloren haben - oder verloren zu haben glauben. Es gibt nämlich auch dann noch ein "Rechtsmittel". Die Restitution nach § 580 ZPO. Die ist zulässig, wenn nach der Rechtskraft einer Sache die unterlegene Partei noch eine andere Urkunde auffindet oder zu benutzen in den Stand gesetzt wird, die eine ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde. (§ 580 ZPO Nr. 7b).

Das kann alles Mögliche sein. Auch eine Versicherung an Eides statt eines neuen Zeugen, der einen zuvor vom Gericht mangels Beweises nicht anerkannten Tatsachenvortrag stützt oder ein aufgefundener Schriftsatz der Kanzlei Berger in einem gleichartigen Verfahren, in der diese für die Euroweb oder Webstyle plötzlich etwas anderes, widersprüchliches behauptet (hat) als im vorherigen oder parallelen Verfahren. Bei einigen Dingen, gerade auch beim Vortrag der Euroweb/Webstyle/Kanzlei Berger zu § 649 BGB Satz 2, kann man davon ausgehen, fündig zu werden. Da gibt es inzwischen eine erstaunliche Zahl an für die Opfer positiven Urteilen.

Das wäre ungefähr eine Tonne Salz in der Suppe dieser ganz nicht ehrlichen Bruderschaft.

Es lohnt sich also auch für diejenigen, die sich betrogen fühlen und sich dessen schämen, dass sie betrogen wurden. Der Sieg im Prozess gegen diese hinterlistigen Abzocker hinterlässt ein viel besseres Gefühl und die Aussicht darauf sollte jede Scham, sich als weiteres Opfer, als ebenfalls Betrogener und als Zeuge zur Verfügung zu stellen, mehr als nur vergehen lassen.

Stellen Sie sich vor: In ihrem Prozess könnten Sie locker 10, 100, 1000 Zeugen benennen. Das macht auch einen ganz anderen Eindruck vor dem Gericht als wenn Sie keinen Zeuge haben oder die wenigen Ihre Ehepartner oder Mitarbeiter sind.

Nur müssten Sie eben selbst dazu bereit sein, Ihre Firma dafür zu verlassen und für die anderen Opfer als Zeuge auszusagen. Dafür gibt es freilich nur Reisegeld und auch nur eine geringe Entschädigung.

Sie sind nicht dazu bereit, weil Sie meinen, das würde Sie zu viele Einnahmen kosten? Dann brauchen Sie sich nicht wundern, wenn Sie selbst vor Gericht und damit viele tausend Euro verlieren - weil Sie dann selbst auch keine Zeugen finden.

Und im Übrigen:

In den meisten Fällen werden Sie gar nicht zum Gericht müssen. Es wird wohl genügen, wenn Eidesstattliche Versicherungen vorgelegt werden. Das heißt: Sie versichern an Eides statt, dass sich etwas so und so abgespielt hat. Und das kostet Sie nicht mehr als geringe Mühe, das Porto und den Gang zum Briefkasten(diese Versicherung muss im Original vorgelegt werden)!

Zurück zur Datenbank:

Die kann ich einrichten, als formeller Betreiber des Servers - auf dem aus Gründen des Sicherheit auch nicht anderes laufen darf - sollte aber besser ein Anwalt tätig werden. Server gibt es schon ab 25... 30 Euro monatlich. Es ist auch kein Problem für mich diese Datenbank entsprechend sicher zu gestalten und technisch abgesichert zu betreiben. Ich kann das. Und ich würde es für lau tun, weil die Sache mit der Euroweb mich sehr ärgert und weil die Euroweb mich geärgert hat. Mit einem misslungenem Einbrauchsversuch (in meine Server) dieser selbst ernannten "Spezialisten" zum Beispiel.

Die Betriebskosten (besagte 25... 30 Euro monatlich) können sich ja die teilnehmenden Anwälte unter sich aufteilen. Und man kann auch mit der Teilhabe an einer solchen Datenbank werben. Immerhin verbessert diese die Aussichten in einem Prozess sehr wesentlich. Oder die Euroweb gibt die Forderungen gleich auf, wenn sich ein Anwalt meldet, der an der Datenbank teilnimmt. Steigt doch deren Prozessrisiko. Damit, so denke ich, darf man als Anwalt durchaus werben.

Ich verrate (k)ein "Geheimnis":

Ich bin nicht nur Schlosser. Ich bin auch "Privatdozent" für genau sowas.

(Soweit zu der extrem dummen Gans "Cornelia" aus Wolfhagen, die herumlügt ich wäre ein HARTZ IV- Empfänger und die Euroweb eine seriöse Firma...)