13.04.2012

Die „WAZ-Onlineservice“ hat gar nichts mit der Euroweb zu tun (Oder doch?) - Rebuild

Vorwort:
Dies ist Rebuild eines Artikels aus dem Webcache, vom 13. Juni 2011. Der Artikel war in dieser Form auf der "Rechtsfreien Zone" verfügbar und wurde von Wordpress gelöscht ohne das hierfür ein Grund gegeben war. Nichts an diesem Artikel ist rechtswidrig. Einige Grafiken waren trotz größten Bemühens nicht aufzutreiben, an diese Stellen habe ich für Ersatz gesorgt.

Motiv für die Wiederherstellung ist ein künftiger Artikel, in dem ich über das Verhältnis der Euroweb und der WAZ-Gruppe ausführe. Der wird gewiss interessant.

Der Artikel vom Juni 2011:
Die „WAZ-Onlineservice“ hat gar nichts mit der Euroweb zu tun (Oder doch?)

Wenn man den „Vertriebsexperten“ der “WAZ-Onlineservice“ (Ruhrgebiet OnlineServices GmbH / WAZ NewMedia GmbH & Co. KG; melden sich am Telefon mit „von der WAZ“) zuhört, dann haben diese mit der Euroweb Internet GmbH „rein gar nichts“ zu tun.

Aber stimmt das auch?

(Ich bitte um Entschuldigung: Hier folgen ein paar technische Untersuchungen, die den weniger geneigten Lesern natürlich als langatmig und uninteressant erscheinen werden. Einfach nicht lesen. Ein wichtiger Hinweis für diejenigen, welche durch Cold Calls dieser sehr speziellen „WAZ“ belästigt werden, steht am Ende des Artikels.)

Aber zunächst schauen wir uns den aktuellen Auftritt der „WAZ-Onlineservice“ (Ruhrgebiet OnlineServices GmbH / WAZ NewMedia GmbH & Co. KG) an. Der liegt auf der Adresse http://www.waz-onlineservices.de/.

Dank der Netztools von Freund fastix kann man diese Adresse genauer untersuchen:

Zunächst einmal die Domain „waz-onlineservice.de“ mit whois:

whois für waz-onlineservices.de: Daniel Fratzscher (Euroweb) ist Admin C

Daniel Fratzscher, Gladbecker Str. 425, Essen. Daniel Fratscher ist Geschäftsführer der Webstyle GmbH, einem Tochterunternehmen der Euroweb Internet GmbH – die er selbst mit gründete. Die Adresse ist interessant:

Die Adresse des "WAZ-Online-Service-Admin C" ist die Adresse der Euroweb Vertriebsniederlassung Essen

Das ist also die Essener Euroweb-Vertriebsrepräsentanz. Na toll! Das reicht aber nicht allein für den Nachweis, dass die “WAZ-Onlineservice“ (Ruhrgebiet OnlineServices GmbH / WAZ NewMedia GmbH & Co. KG) eine Nachfolgeorganisation oder Tochter der Euroweb ist.

Wenn es nicht weitere Hin- und Beweise gäbe.

Auf der Webseite der „WAZ-Onlineservice“ finden sich „Referenzen“:

Eine davon ist die „Vereinsgaststätte Krämer“. Untersuchen wir die mal mit den Webtools.

Zunächst das whois auf die Domain „vereinsgaststaette-kraemer.de“:

Christoph Preuß ist Admin C von WAZ-Online-Service-Referenzseiten

Ups! Euroweb. Zuletzt aktualisiert am 11. Februar 2011. Gab es da die „WAZ-Onlineservice“ überhaupt schon? Und jetzt sehen wir nach der IP-Adresse von vereinsgaststaette-kraemer.de:

Die "Vereinsgaststätte Krämer" hat die IP 91.199.247.31 und den Mailserver mx02.euroweb.net

Ups. Euroweb. Ein NS-Lookup auf diese IP 91.199.247.31 liefert den Servername „plesk06.euroweb.net“:

Und jetzt die whois mit der IP-Adresse 91.199.247.31:

WAZ-Online-Service-Referenzseite liegt auf einem Server der Euroweb!

Euroweb, Euroweb, Euroweb! Interessant ist der Name von Georgi Grozdev, der hier mit der Euroweb-Adresse drin steht. Denn wenn wir uns die IP-Adresse von WAZ-Onlineservice.de anschauen:

Der Server von waz-onlineservices.de hat die IP-Adresse 94.156.146.21.

Dann taucht der Eurowebber wieder auf: Konkret im whois zur IP-Adresse 94.156.146.21:

Georgi Grozdev von der Euroweb verwaltet das Netzwerk der "WAZ Online Services".

Mit Adresse in Bulgarien und zweitem Vorname Angelov. Und jetzt werfen wir mal einen Blick auf die altbekannte Webseite „phoning.eurweb.net“:

Und? Schauen wir uns mal mit traceroute an, wo die Server stehen: Traceroute ist das Mittel der Wahl:

Welch „Zufall“! Die Euroweb und die WAZ-Onlineservice hosten in Bulgarien beim gleichen Dienstleister. Für beide ist in Person des Georgi (Angelov) Grozdev auch noch Mitarbeiter tätig, der in Bulgarien jedenfalls eine Post- und Email-Adresse hat! Das wird wohl das „Euroweb-Entwicklungszentrum in Bulgarien“ sein: Ein Büro, von welchem aus die in einem großen Rechenzentrum lokalisierten Server der Euroweb verwaltet werden, welche zu gleich auch die der „WAZ-Onlineservice“ sind.

Fazit:

Personen, Adressen, Technik: Alles von der Euroweb. Auch wenn die Herren Fratzscher und Preuß mit vereinten Kräften, Geschichten am Telefon, einer neuen Adresse und mit Hilfe der „Vertretungsberechtigten Geschäftsführer: Erik Peper, Mark-Oliver Multhaup, Volker Wentz„ vormachen wollen, dass diese „WAZ-Onlineservice“ nichts mit der Euroweb zu tun hat, so wird sich wohl herausstellen, dass auch die „Persönlich haftende Gesellschafterin: WAZ NewMedia Verwaltungs GmbH, Registergericht Essen, Registernummer: HRB 12840″ nichts anderes als eine Euroweb-Tochter ist und sich im Besitz der selben Personen findet, die auch die Euroweb besitzen und betreiben. Darüber, wer in dieser Firma das tatsächliche „Sagen“ hat, braucht man nicht wirklich zu spekulieren: Zu viele Namen der „Euroweb-Großkopferten“ tauchen da wieder auf.

Wenn man dann noch liest, was Thorsten Romaker alles herausgefunden hat - nämlich dass die „WAZ-Onlineservice“das Geschäftsmodell der Euroweb 1:1 übernommen haben, den gleichen Systemvertrag mit den gleichen falschen Versprechungen von wegen „kostenloser Erstellung von Webseiten“ und vor allem verbotenen Telefonanrufen (Cold Calls) an den Mann bringen, dann versteht man auch warum seitens der tatsächlich verantwortlichen Preuß und Fratzscher versucht wird, hier eine juristische, physische und personelle Trennung vorzutäuschen. Nämlich um gerichtliche Verfügungen zu umgehen: konkret wohl u.a. die Verfügung des LG Düsseldorf Az. 34 O 173/11.

  • Aus dem Google Cache, vom 9. Juni 2011 20:12:47 GMT stammte folgende Information: Die WAZ-Onlineservice saß an der Adresse der Euroweb in Düsseldorf
  • Aus dem Google Cache, 9. Juni 2011 20:12:47 GMT stammte folgende Information: Der Euroweb-Gründer Daniel Fratzscher war Geschäftsführer der WAZ-Onlineservice GmbH

Wirklich gelungen ist das Verstecken nicht. Alles weitere entscheiden in naher Zukunft die Gerichte.

Sollten Sie von der „WAZ-Onlineservice“ (Ruhrgebiet OnlineServices GmbH/WAZ NewMedia GmbH & Co. KG; behaupten, die „WAZ“ rufe an und es gehe um eine Partnerschaft im Bereich „Print und Web“) belästigt werden, so dürfte eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Stefan Richter, Bürgerheimstr. 23, 10365 Berlin, Telefon Telefon: (030) 47475582, Telefax Telefax: (030) 47475583, Email anwalt (bei) kanzlei-richter.com, das Mittel der Wahl sein. Wir jedenfalls glauben dass das LG Düsseldorf sich die Umgehung seines Beschlusses in der Sache 34 O 173/11 nicht gefallen lassen wird. Dann haben entweder der Herr Preuß, der Herr Fratzscher oder die neuen Geschäftsführer ein echtes Problem: Bis zu 6 Monate Haft für den Einzelfall, maximal 2 Jahre Haft drohen.

Viel Spaß dabei!




Deutscher Finanzminister Schäuble verleumdet die Schweizer Justiz

„Die Schweiz ist ein Rechtsstaat, die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat...“
sagte der deutsche Finanzminister Schäuble am Rande des EU-Finanzministertreffens in Kopenhagen.
„Die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden sind in der Schweiz so unabhängig wie in Deutschland...“
Wenn das kein „Treppenwitz“ war, dann war das Verleumdung!

Wären die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz so unabhängig wie in Deutschland, dann gäbe es solche "ordre de mufti" nicht und die Gleichstellung der Schweiz mit der Bananenrepublik Deutschland ist ein klassischer Fall der Beleidigung.

Lügen haben kurze Beine

Sehr kurze Beine sogar!

Warum der "Rechtsanwalt" Philipp Berger so verwerflich handelt

Seit dem Weggang des A.F. ist der Inkassobutze Philipp Berger plötzlich Ansprechpartner für Medien- und Wettbewerbsrecht. In dem als Bildschirmfoto wieder gegebenen "Artikel" erweckt der Lügner Philipp Berger den falschen Eindruck, die Staatsanwaltschaft habe auf seine Strafanzeige(n) hin gegen mich Anklage erhoben. Und, er kann sich nicht auf ein "Versehen" berufen: Er lügt vorsätzlich und niederträchtig. Wer vorsätzlich unwahr vormacht, der lügt und wer lügt ist ein Lügner. Das gilt auch für "Rechtsanwälte". Aber warum handelt der "Rechtsanwalt" Berger so?

Was treibt dieses "Organ der Rechtspflege" Philipp Berger zu solchen wüsten Lügen und Verleumdungen?

Seine Geschichte, die eng mit den betrügerischen Aktivitäten der Euroweb und den mit dieser untrennbar verbundenen Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Amin El Gendi verknüpft ist! Man kann aber auch sagen, der schnöde Mammon. Das Motiv ist, wie so oft bei Niederträchtigkeiten, ein niedriges.

In seiner Abmahnung vom 09.04.2012 schreibt Philipp Karl Berger an Thorsten Romaker, er sei im Jahr 2001 als Anwalt zulassen worden.

Noch im gleichen Jahr, das ist durchaus ungewöhnlich, wird er "Partner" der Kanzlei "El Gendi & Berger".
(Quelle: Axonas- Ein Versuch von Julio Lambing, S. 15, 2. Absatz)

Diese ist, dass kann man so sagen, die Vorläuferorganisation der heutigen "Berger LAW LLP", Düsseldorf und der "Kanzlei Berger LLP", Köln. Ausweislich des "Briefpapiers" seiner Abmahnungen vom März 2012 ist Amin El Gendi auch "Partner" der "Berger LAW LLP" - taucht aber auf der Webseite nicht auf. Über die Motive habe ich mir bereits Gedanken gemacht.

Derselbe Amin El Gendi ist aber ebenfalls im Jahr 2001 aufgefallen - und zwar als ebenso wie Christoph Preuß als "netter junger Mann". Bei einer Proximedia Deutschland GmbH. (Quelle: Axonas- Ein Versuch von Julio Lambing, S. 14 unten)

Wie aus der Proximedia durch die Herren Christoph Preuß, Daniel Fratscher, Amin El Gendi die heutige Euroweb mitsamst dem betrügerischen Geschäftsmodell "Referenzkundenmasche" entstand - und das man dieses "Geschäftsmodell" nicht nur für Webseiten, sondern auch für Alarmanlagen anwendet(e), kann man ebenfalls in diesem, inzwischen zum Standardwerk gewordenem Bericht über die Euroweb des Julio Lambing nachlesen. Auch einiges zur früheren Konzernstruktur.

Bemerkenswert ist aber, dass der anno 2001 gerade frisch zugelassene Anwalt Berger mit einem in diese betrügerischen Geschäfte tief involviertem Amin El Gendi das gründete, was die Euroweb von Anfang an dringend brauchte: Eine Anwaltskanzlei, die offenbar ohne jede Bedenken und Rücksichten die wirtschaftlichen Interessen jener durchsetzt, die sehr wohl und von Anfang an mit Lug und Trug agierten.

Und seit dem Jahr 2001, also dem Jahr seiner Anwaltszulassung, ist der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger als "Inkassobutze" und zuletzt auch zunehmend als bezahlter Schönredner tätig, der nicht nur vor Gericht für die Euroweb und die verbundenen Unternehmen (Webstyle, WAZ Onlineservice, Europian Website Company, Web2walk, Maxworker ... und wie diese alle heißen mögen) lügt, sondern auch die Öffentlichkeit täuscht und, das ist vor Düsseldorfer Gerichten bereits bewiesen worden, auch die Aufgabe hat, vor Gericht und mit öffentlicher übler Nachrede gegen Meinungsgegner der Euroweb vorzugehen. Das ist gewiss nicht die Aufgabe eines "Organes der Rechtspflege".

Er tut das, weil er wirtschaftlich abhängig ist. Ohne die ständige Vertretung der Euroweb wären "seine" Kanzleien wirtschaftlich genau da, wo deren Ruf es durch seine verzerrenden und teilweise erheblich unwahren Berichte und sein Handeln schon jetzt ist, nämlich "im Eimer". Geht die Referenzkundenmasche vor Gericht "den Bach runter", dann folgen die Euroweb und deren Derivate - die können ja nicht anders am Markt agieren. Geht aber die Euroweb, dann kann der Philipp Berger ja mal versuchen am Markt zu überleben - und ich fürchte, dass wird ihm nicht gelingen: Führt man nämlich seine bisherigen Abmahnungen weiter und bedenkt man die dann eintretende Situation, so ist es nach seinen bisher schon bekannten Sinnlosabmahnungen nicht undenkbar dass er auch seine Bank wegen Verleumdung anklagt und anzeigt - weil die Kontoauszüge nicht das wiedergeben, was seiner "rechtsanwaltlichen" Ansicht nach da zu stehen hat.

Das und wie er das Recht für die Interessen seiner Brötchengeber - die wie ich gezeigt habe nichts als seine höchst eigenen sind - zu missbrauchen sucht zeigten ja gerade seine jüngsten Abmahnungen, mit denen er sich gar nicht vor ein Gericht zu wagen braucht. Jeder halbwegs brauchbare Richter würde ihm den "Kopf abschrauben" - was natürlich sinnbildlich gemeint ist. Und ich spekuliere in diesem Sinnbild nicht darüber, ob dieser angenommene und brauchbare Richter das tun würde um nachzusehen, was denn da, außer einem "Abmahnwahn", überhaupt drin sei. In meinem Sinnbild würde er genau dieses nämlich ganz gewiss und ganz gewiss zu genau diesem Zweck tun!

Kritik, so das Verfassungsgericht, darf ehrlich, verletzend, polemisch, heftig ausfallen. Sie soll ja weh tun. Und bei einer Entgegnung auf so niederträchtige Verleumdungen darf man auch auf besonders scharfe Weise reagieren.

In diesem Sinne darf ich dem "gerichtsbekanntem Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger auch mitteilen, dass er es ist, der mit seinen Handlungen den Rechtsfrieden nicht mehr bedroht, sondern ganz eindeutig stört und dass er es ist, der - über andere erweckt er ja selbst den Eindruck - querulatorisch handelt. Nicht weil er, als "Rechtsanwalt", seine "Seele verkaufte", sondern weil er es ist, der nach eigenem Behaupten nicht nur Blogger, sondern auch die Staatsanwaltschaften und die Gerichte per Post belästigt. Unter anderem mit Strafanzeigen, die so sinnlos sind, dass man dem Rechtsanwalt an den Kopf fassen möchte um zu prüfen, ob es ein Fieber ist, dass zu Wahnvorstellungen führt.

Zum Beispiel zu dem Wahn, dass der derjenige, der von einer Hand voll, inzwischen teils dutzendfach(!) verurteilter Lügner und Krimineller in über hundert sinnlosen Strafanzeigen (des Sagens der Wahrheit!) beschuldigt wurde (das bin ich!), ein "Querulant" sei. Die vom "Organ der Rechtspflege" Philipp Berger zwar verlinkte, aber wohl entweder gar nicht gelesene oder nicht verstandene Definition für "Querulant", sagt nämlich: Nicht der Beschuldigte, sondern der Anzeigensteller ist der Querulant. Freilich kann der Anwalt die Definition wohl verstanden haben - dann aber ist seine Beleidigungsabsicht unverkennbar.

Und wer stellte jüngst nach eigenem Bekunden solche Strafanzeigen wegen angeblicher Beleidigungen und Verleumdungen in beachtlicher Zahl? Der niederträchtig handelnde Philipp Karl Berger "himself" ... und zwar gegen "Gott, die Welt und Blogger".

Also frage ich:

"Wer, bitte, ist denn hier der Querulant, Herr Philipp Karl Berger?"

12.04.2012

LG Berlin: Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher täuscht arglistig - Philipp Berger lügt weiter

Die "Berliner" Webstyle GmbH bekam vom LG Berlin mit einem schönen Urteil bestätigt, dass diese arglistig täuscht. Das es genau wie wie bei der Konzernmutter Euroweb Internet GmbH nicht um einen einzelnen Fall der Lüge geht, sondern ebenfalls um eine systematische arglistige Täuschung, liegt auf der Hand.

Am, für den Ruf der Webstyle GmbH und des Daniel Fratzscher desatröesen Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. März 2012, Az. 51 S 26/11, fällt auf, dass das Gericht nicht bei der Abweisung der Klage wegen der arglistigen Täuschung des übervorteilten Kunden stehen blieb, sondern auch eine Prozesslüge monierte:

Mit Schriftsatz vom 14. März 2012 wurde durch die Kanzlei Berger, vermutlich vom "Partner" und "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz, vorgetragen, dass bei der Erstellung der Webseiten nichts zu ersparen gewesen sei, weil in der Folge der Kündigung die fest angestellten Mitarbeiter beschäftigungslos herumgesessen hätten, statt vertragsgemäß die Webseite zu basteln.

Das Gericht hat das mit dem Geschäftsbericht für das Jahr 2010 verglichen und fest gestellt, dass die Webstyle GmbH anno 2010 "durchschnittlich" keinen Mitarbeiter hatte. Da dieser Vortrag bei weitem nicht zum ersten Male erfolgte kann man auch hier von einer vorsätzlichen, systematischen, höchst arglistigen Täuschung ausgehen: Und zwar der des Gerichts!

Das Urteil ist wohl auch die Folgen eines der bedenklich einseitigen und die Euroweb wie auch die Webstyle bewerbenden und zu Unrecht positiv darstellenden "Berichterstattung" des Philipp Berger, der übermäßig offensichtlich das Ziel verfolgt, durch eine tatsachenverzerrende, also lügnerische Berichterstattung die Kunden der Euroweb von einer Kündigung abzuhalten:


Philipp Berger hat also erst Anfang März von einem Verfahren berichtet, wo die obige und deutlich als zu erkennende prozessuale Lüge noch durchging. Das hatte Folgen.

Darauf hin habe nämlich ich selbst bei der zuständigen StA Berlin-Moabit Strafanzeige wegen Prozessbetruges gestellt und diese in Kopie dem Gericht zur Akte gereicht, aber auch veröffentlicht, was am Vortrag der Kanzlei Berger für die Euroweb nicht stimmen kann. Ob der die Gegner vertretende Anwalt dann nochmals hinsichtlich der Mitarbeiterzahl und also der wohl "gewohnheitsmäßig" zu nennenden prozessualen Lüge der Webstyle so vorgetragen hat weiß ich nicht. Das die Kanzlei des Andreas Buchholz und des Philipp Berger weiter so vortrug, war, mit allem Verlaub, einfach nur dumm.

Offensichtlich hat sich das Gericht sehr zu Herzen genommen, das es so dreist belogen wurde, denn es hätte, nachdem es den ersten Grund (die arglistige Täuschung) für die Klageabweisung gefunden hatte, dazu nicht mehr zu weiteren Gründen ausführen müssen. Das Urteil würde sich also wie ein

"Packts eich und kimmts nimma wieda!"

lesen, wenn es denn aus München wäre. Ist es aber nicht, in München gibt es davon eine andere Version. Dort hatte das Gericht ebenfalls bemängelt, dass es von einer anderen, auch von der Kanzlei der Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz vertretenen Euroweb-Tochter belogen wurde. (LG München, Az 12 O 9629/10). Urteile, welchen einen vergleichbaren Vortrag für die Konzernmutter Euroweb anzweifeln gibt es in Düsseldorf inzwischen mehr als genug, dort behauptet die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz regelmäßig, die Euroweb Internet GmbH beschäftige 300 feste Mitarbeiter - laut Geschäftsbericht sind es aber weniger als die Hälfte.

Auch deshalb gehe ich nicht nur davon aus, dass die Kunden systematisch arglistig getäuscht werden. Nein! Denn nach dieser Täuschung werden auch die Gerichte ebenso systematisch arglistig belogen um die Richter zu täuschen um also einen Prozessbetrug zu begehen. Ich gehe davon aus, dass nicht nur die Geschäftsführer Christoph Preuß und Daniel Fratzscher (beide Düsseldorf) sehr genau wissen, was diese da tun, sondern auch die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz von der Kanzlei Berger LAW LPP, Düsseldorf.

Vermutlich werden wir von Herrn Berger bald mal wieder lesen, dass das alles gar nicht stimme und das man in die Revision gehen werde. Um dann viele Monate später mal wieder von ihm zu lesen, dass der BGH bei der Prüfung eines "atypischen Aspektes des Systemvertrages einer Mandantin" die arglistige Täuschung habe nicht feststellen können - weil die Revision von ihm zurück genommen wurde. "Kleinlaut" kann er wohl auch dann nicht, wenn es angebracht wäre. Und "ehrlich" vorzutragen scheint für Herrn Berger mit einer Verletzung seines sehr persönlichen Berufsethos einherzugehen. Besonders wenn er veröffentlicht.

Unwahre Darstellungen des Herrn "Rechtsanwalt" Philipp Berger

Erwartungsgemäß berichtet die Kanzlei Berger nunmehr nicht etwa über das Urteil des LG Berlin, sondern über einen der selten Fehlgriffe.

An dem von der Kanzlei Berger veröffentlichten Urteil fällt folgende Passage auf:


Auf deutsch: Das ist gar nicht so die Regel, wie es der Herr Philipp berger großmäulig verkündet, sondern ein "Unfall", denn der unterlegenen Partei wird vom Gericht vorgehalten, einen entscheidungsrelevanten Beweis verspätet angetreten zu haben, bzw. benannt zu haben (Zeugenaussage).

Über den Aspekt der arglistigen Täuschung führt Herr Berger wie folgt aus:
"In diesem Aspekt unterscheidet sich die Sichtweise das Landgerichts Düsseldorf erheblich von anderen landgerichtlichen Urteilen, die sich ebenfalls in der Vergangenheit mit § 123 BGB befasst haben. Keines dieser Urteile hat bislang die bedeutende Frage der Kausalität näher beleuchtet, sondern gegebenenfalls lediglich formelhaft und abstrakt Ausführungen dazu gemacht."
Das ist schon unwahr. Die bekannten Urteile gegen die Euroweb und die Webstyle wegen arglistiger Täuschung sind nicht formelhafter oder gar abstrakter als das vorliegende. Vielmehr ist es so, dass den Gerichten hier anders vorgetragen wurde (s.o.). Die Urteile als Liste und mit Links, damit der Leser sich davon ein Bild machen kann:


Doch der Euroweb-Propangandaanwalt Philipp Berger schreibt weiter:
"Die Richter des Landgerichts Düsseldorf liegen damit nach unserem Verständnis auf einer Linie mit dem Gerichtshof (BGH), VII ZR 22/11. In der seinerzeitigen mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende, Prof. Dr. Rolf Kniffka, ebenfalls Bedenken hinsichtlich der für die Annahme einer arglistigen Täuschung erforderlichen Kausalität geäußert und insgesamt darauf hingewiesen, dass der Senat den Fall nicht abschließend beraten habe. Im Ergebnis jedenfalls konnte auch der Gerichtshof (BGH) keine abschließende Entscheidung in dieser komplexen Rechtsfrage fällen."
Das ist eine Unverschämtheit wie man sie selten erlebt!

Der BGH konnte in der Revision nur deshalb keine Entscheidung fällen, weil die Euroweb die Revision zurücknahm. Hierbei konnte nur die Vermeidung eines harschen und unangenehmen höchstrichterlichen Urteils in welchen die arglistige Täuschung festgestellt wird und das zweifellos großen Einfluss auf die weiteren Euroweb-Urteile gehabt hätte, das Motiv für die Rücknahme sein, wie sich aus der Revisionsbegründung der Euroweb unzweifelhaft ergibt.

Prof. Dr. Rolf Kniffka, der vorsitzende Richter in der Sache VII ZR 22/11 hatte bei der Einführung in das Verfahren nämlich sehr wohl klar gestellt, dass er dem LG Hildesheim hinsichtlich der arglistigen Täuschung folgen werde. Das sollte vermieden werden - und der von dem mal wieder "nicht ganz wahrheitsgemäß" berichtende Herr Berger besprochene "Unfall" ist eben nicht die Regel, sondern die Ausnahme, wie die anderen und von ihm tunlichst verschwiegenen Sachen
deutlich aufzeigen.

Was auch nach diesem einseitigen und einen falschen Eindruck erweckenden, also täuschendem Bericht des "Propagandaministers des Euroweb-Reiches" Philipp Berger bleibt ist aber in jedem Fall die Gewissheit, dass die Euroweb und deren Töchter mit höchst fragwürdigen Methoden Kunden übervorteilen und selbst im Falle einer Kündigung auf der Bezahlung gar nicht erbrachter Leistungen bestehen.

Das ist nicht nur unverschämt, es zeigt auch, dass das Unternehmen Euroweb und dessen Töchter wie die Webstyle keinerlei Kulanz zeigt und die Rufschädlichkeit eines solchen Handelns für den kurzfristigen Gewinn hinnimmt. Mithin ist es richtig zu sagen, das Unternehmen "nimmt seine Kunden aus". Wie es um den Rest des "Services" bestellt ist kann man sich danach denken: "Abgezockt und stehen gelassen" ist hierzu eine jedenfalls als Meinungsäußerung erlaubte Aussage.

05.04.2012

Zur Klarstellung und gerichtlichen Überprüfung

Philipp Berger, Propagandaanwalt der Euroweb Internet GmbH, tönt lautsprecherisch auf der Webseite der "Berger Law LLP":


“Dieser Mensch vertritt immer wieder lautstark und in seiner Art und Weise oftmals die Grenzen des guten Geschmacks überschreitend die Ansicht, unsere Mandantin sei eine „systematisch arglistig täuschende – also ‚betrügende‘ Firma“.
Und mahnt Dritte deswegen ab. Ich halte das für dumm. Warum zeigt sich jetzt gleich:


Ultimative Aufforderung zum "Stunk suchen":

Meine allerwertesten Herren Christoph Preuß (Euroweb Internet GmbH) und Philipp Berger (Berger Law LLP):

Ich, der ehrliche Schlosser Jörg Reinholz, Hafenstr. 67, 34125 Kassel vertrete die Ansicht, die Euroweb Internet GmbH ist eine systematisch arglistig täuschende – und also "betrügende" Firma.

Konkret ist der Absatz, wonach die Euroweb Internet GmbH eine systematisch arglistig täuschende Firma ist, (m)eine Tatsachenbehauptung, der, dass die Euroweb Internet GmbH eine betrügende Firma sei, ist eine darauf basierende Meinung. Das ist aber schon aus der Zeichensetzung deutlich.
Und jetzt erwarte ich Ihre Abmahnung und dann Ihre Klage!

Oder ist Ihr geschmackloses, unsachliches, polemisches und oft tatsachenfernes Gekrähe auf dem "Kanzleimist" (ich meine den angeblichen "Blog" der Berger Law LLP) nur ein Zeugnis einer unangebrachten Großmäuligkeit, Herr Philipp Karl Berger aus der Schubertstr. Nr. 2 in Niederkrüchten?
Warum ich vor einer Klage keine Sekunde lang Angst habe:

Dem erkennenden Richter empfehle ich nämlich im Falle eines Antrages sehr dringend folgende Akten beizuziehen:
Verlinkte Abschriften/Scans finden Sie an der originalen Stelle dieses Artikels:
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/zur-klarstellung-und-gerichtlichen.html

Und ich berufe mich schon jetzt auf Artikel 5 Grundgesetz i. V. m. § 193 StGB. Falls ein Verfügungsantrag ohne Verhandlung abgelehnt wird (und das ist nach den Urteilen ziemlich wahrscheinlich) bitte ich - als Betroffener - schon jetzt höflich und gewiss nicht undankbar um eine Ausfertigung.

So, meine allerwertesten Herren Berger und Preuß - jetzt will ich es wissen: Haben Sie den Mut auch mit mir den Streit dazu zu suchen - oder etwa nicht? Haben Sie nur die "große Fresse"?


Sollte der Herr Berger und oder der Herr Preuß meinen, diese könnten auf eine, von mir als feige empfundene Weise Google in Anspruch nehmen kündige ich die sofortige Reaktion durch negative Feststellungsklage oder eine eigene Unterlassungsklage an.
Mit dem fälligen, alle gegen mich erhobenen Ansprüche abweisendem Urteil oder mit dem gleichartigen Beschluss "tapeziere" ich
  1. Niederkrüchten
  2. Düsseldorf
  3. das Internet
Ich bin bereit, meine Autorenschaft jederzeit und jedermann per Fax oder Brief (bei Anforderung Rückporto beilegen) zu bestätigen.

Nun, wollen Sie es versuchen? Wenn nicht, dann sollten Sie nicht so einen erbärmlichen Mist veröffentlichen, meine Herren Philipp Berger und Christoph Preuß!

Jörg Reinholz, Schlosser
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Fax: 0561 317 22 76

Hinweis zur Kommentarfunktion:

Unter diesem Artikel kommentiere nur ich. Das wird eine Art "Tagebuch", oder "Tageszähler" in welchem ich die, auf den Artikel folgenden Ereignisse beschreibe. Natürlich nehme ich Mitteilungen zur Kenntnis, veröffentlichen werde ich hier jedoch keine Kommentare Dritter.

Euroweb begeht "kerngleichen" Verstoß gegen gerichtliches Verbot - Geschäftsführer Christoph Preuß droht Haft

Das Landgericht Hamburg hat der Euroweb Internet GmbH auf dem Weg der einstweiligen Verfügung (Az. 416 HKO 15/12) erst kürzlich verboten, das folgende Logo zu verwenden:


Erst neulich hat sich Euroweb-Anwalt Philipp Berger im Bezug auf dieses gerichtliche Gebot zu einer, je nach Ansicht entweder an Dummheit oder an Dreistigkeit nur schwerlich zu überbietenden Abmahnung hinreißen lassen:


Dabei hätte er, statt sich durch den obigen Stuss selbst der öffentlichen Häme auszusetzen, besser mal seine Mandantin beraten: Nämlich dahingehend, dass diese nicht gegen das gerichtliche Verbot verstößt:

Bildschirmfoto vom 05.04.2012, 16:30.

Ganz klar: Webseite der Euroweb, Geschäftsführer ist Christoph Preuß.

Und es gibt auch keine Ausreden!

Die Euroweb ist, ausweislich der Suche weder eine von Google als "Adwords Qualified Compagnie" noch eine von Google als "Adwords Autorized Reseller" geführte Fima.

Google stellt als Bedingung für die Anerkennung und damit für die Verwendung des Logos für den "Qualifizierten Partner" , dass das Unternehmen über mindestens einen Mitarbeiter mit Qualifizierung als "AdWords-Spezialist" verfügen muss und bestimmte Umsätze erbringt. Der eine Mitarbeiter, der ausgewiesen ist, will das Unternehmen verlassen haben, ich kann weder nachprüfen ob das stimmt oder ob dieser inzwischen durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt wurde.

Und doch gibt es einen Verstoß:

Denn auch die Frage, ob die Euroweb damit werben darf, dass diese "Adwords Qualified Companie" sei, beantwortet Google:
"Was versteht man unter einem "Qualifizierten Unternehmen"?

Unternehmen, die unsere Anforderungen (hinsichtlich den Mindestausgaben und der Beschäftigung von mindestens zwei "Qualifizierten Einzelpersonen") erfüllen..."

Die Suche weist aber nur einen qualifizierten Mitarbeiter aus. Demnach darf die Euroweb Internet GmbH dieses Logo nicht verwenden:

Tut sie aber! Damit liegt ein "kerngleicher Verstoß" vor.



Das LG Hamburg hat der Euroweb Internet GmbH für jeden einzelnen Verstoß gegen die Verfügung eine Ordnungsstrafe bis zu 250.000 Euro, wenn diese nicht einbringlich ist bis zu 6 Monaten Haft oder sofort von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt höchstens 2 Jahren angedroht - die am Geschäftsführer Christoph Preuß zu vollstrecken ist.

Darüber wird das Gericht wohl bald zu entscheiden haben.