Man kann über Thomas Middelhof denken was man will. Insassen teutonischer Justizvollzugsanstalten haben regelmäßig auch keine Lobby. Aber wenn ein Herr Regierungsdirektor Alfred Doliwa anordnet, dass einer seiner Untersuchungshäftlinge 28 Tage lang im Abstand von höchstens 15 Minuten geweckt wird - und dieses mit einer Selbstmordgefahr begründet, welche die Untersuchung des JVA-Arztes gerade nicht hergibt, dann muss der Herr Regierungsdirektor Alfred Doliwa damit leben das ich darüber berichte. Auch das ich dieses als strafbare Folter ansehe und die fällige Strafanzeige stelle sowie öffentlich seine sofortige Amtsenthebung fordere:
Strafanzeige wegen Verdachtes der schweren Körperverletzung (mutmaßlicher Zweck: Folter) zum Nachteil eines Thomas Middlehoff
begangen in der JVA Essen (Tatort)
beschuldigt: ein Alfred Doliwa, Leiter der JVA – und andere
im „letzten Winter“ (Zeitraum)
Aus
Presseberichten entnehme ich, dass in der JVA Essen der (damalige) Untersuchungsgefangene Thomas Middelhoff 28 Tage lang wegen einer „Selbstmordgefahr“ aller 15 Minuten geweckt wurde obwohl bei Untersuchungen durch den JVA-Arzt sogar aktenkundig notiert wurde dass
"keine Suizidgefahr, keine Anhaltspunkte für ein depressives und suizidales Syndrom" bestehen. Demnach hatte eine solche Anordnung absolut keine nachvollziehbare Grundlage.
Hierdurch wurde der Untersuchungsgefangene bewusst misshandelt um ihn zu disziplinieren und um seine Verteidigungsfähigkeit zu schwächen. Höchst offensichtlich ging es hierbei auch darum, die sich aus den besonderen äußeren Umständen ergebende Führungsrolle des Gefangenen Middelhoff zu brechen. Die Motivlage ist demjenigen, der sich der Evidenz nicht verweigert, völlig klar.
Der Beschuldigte Doliwa hat nach Veröffentlichungen in der Presse den Vorgang, also das Wecken rund um die Uhr im 15 Minuten-Takt, selbst bestätigt und auch dargelegt, dass er für diese Anordnung persönlich verantwortlich ist. Als Leiter einer Vollzugsanstalt musste dem Beschuldigten völlig klar sein, dass ein derartiger Schlafentzug eine erhebliche Qual darstellt und auch zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führt, die nach den Presseberichten auch eingetreten sind. Ihm musste, da ja eine vollständig verblödete Person gerade nicht als Leiter einer JVA eingesetzt wird, auch die Unverhältnismäßigkeit und also Rechtswidrigkeit seines bzw. des von ihm angeordneten Handelns bekannt sein. Auch musste ihm bekannt sein, dass eine solche Maßnahme über einen derart langen Zeitraum im höchsten Maße quälend und zwingend höchst gesundheitsschädlich ist. Ansonsten wäre der Beschuldigte Doliwa nicht als Leiter der JVA geeignet. Nunmehr ist er aber definitiv und sofort von dem Amt zu entbinden. Gerade die Stellung des Beschuldigten schließt Fahrlässigkeit oder Verbotsirrtum aus.
Das vorgestellte Handeln des Beschuldigten ist nach meiner Ansicht strafbar als
- Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Absatz 1 Nr. 1 (Der Schlafentzug über eine so langen Zeitraum steht der Beibringung von Gift gleich) , 4 und 5 (Der extreme Schlafentzug hätte, als erhebliche Qual, gerade zu Selbstmord führen können )
- Misshandlung Schutzbefohlener, gemäß § 225 StGB, denn die JVA ist zum Schutz der Gefangenen verpflichtet, außerdem war Middelhoff spätestens nach 72 Stunden dieser Folter als gebrechlich oder krank anzusehen.
- Schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB Absatz 1 Nr. 3, denn es ist nach den Presseberichten offensichtlich zu einem Siechtum gekommen. Die veröffentlichten Symptome sind jedenfalls sehr wahrscheinlich und auch die zu erwartende Folge des extrem langen, völlig willkürlichen angeordneten Schlafentzuges.
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VstGB), welches es unter Strafe stellt, wenn man einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem man ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt. Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Vorgehen auch gerade nicht um einen Einzelfall handelt, dass derlei (eventuell nicht nur) in der JVA Essen systematisch geschieht.
Ich bin mir dessen bewusst, dass auch andere JVA nichts anderes sind als völlig rechtsfreie Zonen, in denen eine Resozialisierung gerade nicht stattfindet, in denen gewollte Rechteverweigerung und gewollte, offensichtlich rechtswidrige Maßnahmen, sogar nur zu dem Ziel der Machtdemonstration, an der Tagesordnung sind und dass dieses von der lokalen „Rechtsprechung“ höchst offensichtlich geduldet wird.
Am Tatvorwurf ändert sich nichts dadurch, dass der Leiter der JVA Doliwa die Tat mittelbar beging, in dem er diese anordnete. Hier greift § 25 StGB. Ich bin entsetzt, weil auch nach den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen offenbar noch immer die Einhaltung von Befehlsketten höheres Gewicht hat als die menschliche Vernunft. Auch die Beamten einer JVA sind regelmäßig nicht als so dumm anzusehen, dass denen nicht klar ist, dass eine solche Maßnahme völlig unverhältnismäßig ist. Denn selbst bei der Annahme einer Selbstmordgefährdung wird einem jedem klar, dass ein solcher extremer Schlafentzug zwingend zu erheblichen Schäden führt und eine Form der Folter ist. Dem beschuldigten Leiter der JVA war zu dem klar, dass die behauptete Annahme ohne Grundlage ist.
Im Gegenteil greift durch die befolgte Anordnung auch § 129a StGB „Bildung terroristischer Vereinigungen“, denn hier liegt eine Vereinigung vor, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 StGB bezeichneten Art, zuzufügen.
Die Tat wird zu dem durch die Justiz des Landes NRW nicht verfolgt werden, denn bekanntlich und gemäß meinen eigenen Erfahrungen in einem vergleichbaren Fall hackt in Justizvollzugssachen keine Krähe der anderen ein Auge aus. Hier ist zu erwarten, dass eine Strafverfolgung mit hohlen, Tatsachen verleugnenden oder verdrehenden Worten abgelehnt wird. Der Generalbundesanwalt ist hier aber auch zuständig, weil die Tat nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen. Denn zur inneren Sicherheit zählt auch der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Gefangenen in einer JVA welche hier systematisch geschädigt wurde.
Der Minister für Justiz des Landes NRW erhält dieses Schreiben weil hier unverzüglich dienstrechtliche Maßnahmen erforderlich sind, denn zweifellos ist der Beschuldigte sofort von seiner Tätigkeit als Leiter einer JVA zu entbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Reinholz
Kassel, am 5. April 2015