10.04.2015

Neue Euroweb-Urteile 2015: Die Euroweb verliert Verfahren geradezu in Serie

Glaubt man unbedarft weil uninformiert den einseitigen und "nicht immer ganz ehrlichen" Berichten der Kanzlei um Andreas Buchholz, Ex-Partner Philipp Berger und anderen, dann geht die Euroweb stets "sowas von siegreich von der Matte", wie man nur siegreich sein könnte. Zahlreiche Urteile (also längst nicht nur die von mir mir erwirkten) belegen jedoch das Gegenteil und zeigen auf, dass es sich hierbei um schnöde (wenn nicht miese), auf wirtschaftliche Interessen der Herren Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Christian Stein gerichtete Propaganda der quasi haus- (oder doch schon leib-?) eigenen Kanzlei "Buchholz & Kollegen" handelt.

Tatsächlich verliert die Euroweb nämlich die Verfahren geradezu in Serie!

RA Thorsten Wachs schreibt am 03.03.2015:
"Da erzielt die Euroweb nach zahlreichen Niederlagen vor dem BGH (vgl. u.a. Urteile des VII. Zivilsenats vom 24.03.2011 sowie 26.07.2011) endlich einmal einen Erfolg vor dem BGH - allerdings nur, weil die dortigen Rechtsanwälte wie berichtet die Zahlen zur Kalkulation schlicht bestritten, aber nichts eigenes vorgetragen haben - und dennoch geht die Niederlagenserie der Euroweb weiter:

Das LG Düsseldorf hat den Rückzahlungsanspruch eines Mandanten i.H.v. 8.800,- EUR für rechtmäßig erachtet und die Euroweb antragsgemäß verurteilt (LG Düsseldorf, Urt. V. 15.01.2015, 21 S 186/12). Das Urteil ist rechtskräftig!"
RA Thorsten Wachs schreibt am 03.03.2015:
"Am 19.02.2015 hat das AG Charlottenburg eine Klage der Euroweb auf Zahlung nach vorzeitiger Kündigung gemäß § 649, S. 2 BGB abgewiesen (AG Charlottenburg, Versäumnisurteil vom 19.02.2015, 235 C 440/14). Das Urteil des AG Charlottenburg erging mithin nach der Entscheidung des BGH vom 08.01.2015, VII ZR 6/14, wonach die Kalkulation der Euroweb - in dem dortigen Verfahren - ausreichend war. Und dennoch unterlag die Euroweb schon wieder!"
Hinweis: In der einen BGH-Sache, welche die Euroweb ausnahmsweise gewann, hat diese hinsichtlich der Kalkulation nicht etwa wirklich ausreichend vorgetragen - der Vortrag wurde seitens der Gegner lediglich nicht ausreichend qualifiziert bestritten!

Kontakt:

Rechtsanwalt Thorsten Wachs

Heideweg 44,
47239 Duisburg (Rumeln-Kaldenhausen)

Fon: 02151/789 09 30
Fax: 02151/789 09 31
Mobil: 0163/812 22 33

08.04.2015

Die Euroweb, das angebliche "Rechenzentrum", das LG Düsseldorf und (m)ein "vielleicht vergessener" Ordnungsmittelantrag

Die Euroweb Internet GmbH des Daniel Fratzscher und des Christoph Preuß hat ganz eindeutig gegen eine gerichtliche Verfügung verstoßen, wird aber leider mit einem sehr hellblauen Auge davonkommen. "Richterliches Ermessen" nennt man das:


Der Antrag blieb "vielleicht" viel zu lange liegen. Die zu zahlende Summe erscheint außergewöhnlich und unangemessen, sogar unanständig gering. Aber, weil ich die Frau Dr. Stöve nicht mit noch mehr, deren Ermessen korrigierenden Beschlüssen und Urteilen des OLG Düsseldorf, (ver)ärgern will, habe ich gerade eben die Anwältin mit der Zustimmung beauftragt. Es ist ja durchaus so, dass die Denkzettelfunktion einer Ordnungsstrafe im umgekehrt äquivalenten Verhältnis zu dem (nicht von mir verursachten) Zeitablauf zwischen der Straftat und dem Urteil steht. Damit gäbe es rein formal ein durchaus nicht gänzlich von der Hand zu weisendes Argument für eine derart auffällig niedrige Ordnungsstrafe, dem ich allerdings auch die, mit höchst unredlichen Mitteln (wie dreisten Lügen und sogar einem "echt doofen" Gefälligkeitsgutachten) erfolgte Verteidigung in den Sachen 34 O 32/12 + 20 U 66/13 entgegenstellen und als Merkmal einer starken kriminellen Energie darstellen kann.

Bildschirmfoto: Vorsätzlich unwahre Behauptung (beschönigend für "Dreckslüge") der Euroweb gegenüber dem WDR.

Diesmal muss der Christoph Preuß also noch nicht in den Knast. Aber, wenn er so weiter macht, dann wird das noch. (Er kann sich ja auch gerne von den, meinen Gegnern wärmestens empfohlenen Herren Euroweb-Anwälten Philipp Berger und Andreas Buchholz nebst dem von mir nicht für klüger gehaltenen Herrn Jean Paul Bohne beraten lassen und dieser äußerst günstigen Lösung nicht zustimmen um von mir dann postwendend eine "geradezu dumme Uneinsichtigkeit" bescheinigt zu bekommen.)


Update

Die vom Euroweb-Anwalt Jean Paul Bohne (Buchholz und Kollegen) vertretene Euroweb meint, der Vergleichsvorschlag sei nichts für die Euroweb und lässt durch Jean Paul Bohne nicht zu Ende gedachten Unsinn vortragen, lehnt den Vergleich also ab.

Zu meiner Freude, denn dann wir es eben teurer.

07.04.2015

Webstyle GmbH (Berlin) "frisst" Versäumnisurteil (verliert gegen einen "kleinen ostzonalen Schlosser") und lügt weiter

Ich habe es ganz vergessen zu berichten: Die Berliner Webstyle GmbH des selben Daniel Fratzscher, der auch Chef der Euroweb ist, hat kürzlich (Januar 2015) in der Sache 38 O 30/12 des LG Düsseldorf ein Versäumnisurteil hinnehmen müssen.

Im Jahr 2012 hatte diese, von der damaligen Berger Law LLP beratene Webstyle GmbH, sich dreist lügend als eine solche beworben, welche ein eigenes Rechenzentrum betreibe.

Was glatt gelogen war.


Auf meine Abmahnung ging die Firma nicht ein. Das Verfahren musste nach meinem Antrag vor dem LG Düsseldorf dann erst in einem Vorverfahren, in welchen ich (ein "kleiner ostzonaler Schlosser") mich selbst gegen gegen den Widerstand der Firma nebst deren Anwaltskamarilla der jetzigen Kanzlei "Buchholz & Kollegen (Düsseldorf)" vertrat, vor dem OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 43/12 vom 15.09.2015) vorentschieden werden. Trotz der recht eindeutigen Entscheidung des OLG gab Daniel Fratzscher die Unterlassungserklärung nicht ab - dann hätte Erledigung erklärt werden können. Aber zum Termin am 09.01.2015 erschien dann niemand für die Webstyle GmbH. Folge: Versäumisurteil.

Es wird weiter gelogen, dass sich die Balken biegen

Der Streit geht noch ein wenig weiter. Aber, jedenfalls im EV-Verfahren, nur noch um den Streitwert, also um schnödes Geld. Nunmehr behauptet der Euroweb-Anwalt Jean-Paul Bohne namens der Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher wie folgt:


Warum das eine Lüge ist? Nun ganz einfach: Die Webstyle GmbH und Daniel Fratzscher ganz persönlich haben ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an der Sache. Denn Daniel Fratzscher hatte mit der Behauptung eines eigenen Rechenzentrums zahlreiche Kunden erheblich belogen und getäuscht - also betrogen. Diese hätten die Verträge fristlos kündigen können (und können das noch immer!) oder die Verträge wegen Täuschung anfechten können, denn die Leistung wird eben nicht wie versprochen durch das Hosten in einem eigenem Rechenzentrum erbracht. Und in den Büchern der Webstyle stehen noch immer Forderungen aus diesen Verträgen in bedeutender Höhe.

Auch eine Unterlassungserklärung, mit welcher die Wiederholungsgefahr ausgeräumt wird, oder eine Anerkennung des Versäumnisurteils als "letzte Regelung" liegt hier immer noch nicht vor. Demnach hat der Daniel Fratzscher wohl doch ein erhebliches Interesse daran, weiterhin potentielle Kunden zu belügen.

Ich frage mich, ob und wie sachgerecht die Herren Philipp Berger, Andreas Buchholz, Jean Paul Bohne und Frau Anne Sulmann von der ehemaligen Berger Law LLP den Daniel Fratzscher wohl beraten haben und wieso der Bruder des "Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Professor für Makroökonomie und Finanzen an der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitglied des Beirats des Bundesministeriums für Wirtschaft", Marcel Fratzscher, keine besseren Rechtsberater findet. Womöglich gibt es diese schon - haben ihm aber mitgeteilt, was er gerade nicht hören wollte. Nämlich etwas wie:

"Und warum, Herr Daniel Fratzscher, hören Sie mit den beschissenen Lügen nicht einfach auf?"

05.04.2015

Folter in deutschem Knast: Der Fall "Thomas Middelhoff" wird ein Fall "Regierungsdirektor Alfred Doliwa"

Man kann über Thomas Middelhof denken was man will. Insassen teutonischer Justizvollzugsanstalten haben regelmäßig auch keine Lobby. Aber wenn ein Herr Regierungsdirektor Alfred Doliwa anordnet, dass einer seiner Untersuchungshäftlinge 28 Tage lang im Abstand von höchstens 15 Minuten geweckt wird - und dieses mit einer Selbstmordgefahr begründet, welche die Untersuchung des JVA-Arztes gerade nicht hergibt, dann muss der Herr Regierungsdirektor Alfred Doliwa damit leben das ich darüber berichte. Auch das ich dieses als strafbare Folter ansehe und die fällige Strafanzeige stelle sowie öffentlich seine sofortige Amtsenthebung fordere:

Strafanzeige wegen Verdachtes der schweren Körperverletzung (mutmaßlicher Zweck: Folter) zum Nachteil eines Thomas Middlehoff

begangen in der JVA Essen (Tatort)
beschuldigt: ein Alfred Doliwa, Leiter der JVA – und andere
im „letzten Winter“ (Zeitraum)

Aus Presseberichten entnehme ich, dass in der JVA Essen der (damalige) Untersuchungsgefangene Thomas Middelhoff 28 Tage lang wegen einer „Selbstmordgefahr“ aller 15 Minuten geweckt wurde obwohl bei Untersuchungen durch den JVA-Arzt sogar aktenkundig notiert wurde dass "keine Suizidgefahr, keine Anhaltspunkte für ein depressives und suizidales Syndrom" bestehen. Demnach hatte eine solche Anordnung absolut keine nachvollziehbare Grundlage.

Hierdurch wurde der Untersuchungsgefangene bewusst misshandelt um ihn zu disziplinieren und um seine Verteidigungsfähigkeit zu schwächen. Höchst offensichtlich ging es hierbei auch darum, die sich aus den besonderen äußeren Umständen ergebende Führungsrolle des Gefangenen Middelhoff zu brechen. Die Motivlage ist demjenigen, der sich der Evidenz nicht verweigert, völlig klar.

Der Beschuldigte Doliwa hat nach Veröffentlichungen in der Presse den Vorgang, also das Wecken rund um die Uhr im 15 Minuten-Takt, selbst bestätigt und auch dargelegt, dass er für diese Anordnung persönlich verantwortlich ist. Als Leiter einer Vollzugsanstalt musste dem Beschuldigten völlig klar sein, dass ein derartiger Schlafentzug eine erhebliche Qual darstellt und auch zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führt, die nach den Presseberichten auch eingetreten sind. Ihm musste, da ja eine vollständig verblödete Person gerade nicht als Leiter einer JVA eingesetzt wird, auch die Unverhältnismäßigkeit und also Rechtswidrigkeit seines bzw. des von ihm angeordneten Handelns bekannt sein. Auch musste ihm bekannt sein, dass eine solche Maßnahme über einen derart langen Zeitraum im höchsten Maße quälend und zwingend höchst gesundheitsschädlich ist. Ansonsten wäre der Beschuldigte Doliwa nicht als Leiter der JVA geeignet. Nunmehr ist er aber definitiv und sofort von dem Amt zu entbinden. Gerade die Stellung des Beschuldigten schließt Fahrlässigkeit oder Verbotsirrtum aus.

Das vorgestellte Handeln des Beschuldigten ist nach meiner Ansicht strafbar als
  • Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Absatz 1 Nr. 1 (Der Schlafentzug über eine so langen Zeitraum steht der Beibringung von Gift gleich) , 4 und 5 (Der extreme Schlafentzug hätte, als erhebliche Qual, gerade zu Selbstmord führen können )
  • Misshandlung Schutzbefohlener, gemäß § 225 StGB, denn die JVA ist zum Schutz der Gefangenen verpflichtet, außerdem war Middelhoff spätestens nach 72 Stunden dieser Folter als gebrechlich oder krank anzusehen.
  • Schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB Absatz 1 Nr. 3, denn es ist nach den Presseberichten offensichtlich zu einem Siechtum gekommen. Die veröffentlichten Symptome sind jedenfalls sehr wahrscheinlich und auch die zu erwartende Folge des extrem langen, völlig willkürlichen angeordneten Schlafentzuges.
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VstGB), welches es unter Strafe stellt, wenn man einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem man ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt. Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Vorgehen auch gerade nicht um einen Einzelfall handelt, dass derlei (eventuell nicht nur) in der JVA Essen systematisch geschieht.

Ich bin mir dessen bewusst, dass auch andere JVA nichts anderes sind als völlig rechtsfreie Zonen, in denen eine Resozialisierung gerade nicht stattfindet, in denen gewollte Rechteverweigerung und gewollte, offensichtlich rechtswidrige Maßnahmen, sogar nur zu dem Ziel der Machtdemonstration, an der Tagesordnung sind und dass dieses von der lokalen „Rechtsprechung“ höchst offensichtlich geduldet wird.

Am Tatvorwurf ändert sich nichts dadurch, dass der Leiter der JVA Doliwa die Tat mittelbar beging, in dem er diese anordnete. Hier greift § 25 StGB. Ich bin entsetzt, weil auch nach den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen offenbar noch immer die Einhaltung von Befehlsketten höheres Gewicht hat als die menschliche Vernunft. Auch die Beamten einer JVA sind regelmäßig nicht als so dumm anzusehen, dass denen nicht klar ist, dass eine solche Maßnahme völlig unverhältnismäßig ist. Denn selbst bei der Annahme einer Selbstmordgefährdung wird einem jedem klar, dass ein solcher extremer Schlafentzug zwingend zu erheblichen Schäden führt und eine Form der Folter ist. Dem beschuldigten Leiter der JVA war zu dem klar, dass die behauptete Annahme ohne Grundlage ist.

Im Gegenteil greift durch die befolgte Anordnung auch § 129a StGB „Bildung terroristischer Vereinigungen“, denn hier liegt eine Vereinigung vor, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 StGB bezeichneten Art, zuzufügen.

Die Tat wird zu dem durch die Justiz des Landes NRW nicht verfolgt werden, denn bekanntlich und gemäß meinen eigenen Erfahrungen in einem vergleichbaren Fall hackt in Justizvollzugssachen keine Krähe der anderen ein Auge aus. Hier ist zu erwarten, dass eine Strafverfolgung mit hohlen, Tatsachen verleugnenden oder verdrehenden Worten abgelehnt wird. Der Generalbundesanwalt ist hier aber auch zuständig, weil die Tat nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen. Denn zur inneren Sicherheit zählt auch der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Gefangenen in einer JVA welche hier systematisch geschädigt wurde.

Der Minister für Justiz des Landes NRW erhält dieses Schreiben weil hier unverzüglich dienstrechtliche Maßnahmen erforderlich sind, denn zweifellos ist der Beschuldigte sofort von seiner Tätigkeit als Leiter einer JVA zu entbinden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz


Kassel, am 5. April 2015

02.04.2015

Antidemokratische Umtriebe: Auch deutsche Blogger können jederzeit auf No-Fly-Liste landen

"Kein Aprilscherz: Die "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) warnt davor, dass französischen P2P-Nutzern mit dem geplanten EU-Sammelsystem für Flugpassagierdaten Schwierigkeiten drohen, wenn sie fliegen wollen."
schreibt heise.de unter Betonung, dass das kein Aprilscherz sei, und weiter:
"EDRi verweist eigens darauf, dass sich dies nach einem schlechten Aprilscherz anhöre, die Sorge aber von den Fakten gedeckt sei. Nach dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sollen Passenger Name Records (PNR) wie Namen, E-Mail-Adressen, Telefon-, Konten- und Kreditkartennummern oder Essenswünschen fünf Jahre aufbewahrt werden. Auf die zugreifen sollen Sicherheitsbehörden bei Terrorismus und "schweren Straftaten" dürfen. Sie sollen die Informationen auch gegen andere Datenbanken abgleichen dürfen."

Nach EU-Recht fallen unter "Schwerverbrechen" Delikte, auf die eine "Höchststrafe von mindestens drei Jahren" steht.

"Raubkopieverbrecher" - Aber das ist noch gar nichts!

Im angeblich demokratischen Deutschland gibt es einen § 187 im StGB:
"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Blogs oder Webseiten werden von der Justiz mit Schriften gleichgestellt, denn §11 Absatz 3 StGB besagt: "Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen."

Das bedeutet dann, dass Deutsche Blogger in diesem, angeblich ach so freien Europa, auf einer "No-Fly" Liste landen können.

Willkommen im Polizeistaat!

Doch auch Nichtblogger sind gefährdet, denn da wäre noch: § 103 "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" mit einer Strafandrohung von bis zu 5 Jahren Haft für das "Verbrechen", einen gewissen Kim oder folternde oder uns auspionierendes Pack völlig korrekt mit "fucking ass"  ("gefickter Arsch")  zu titulieren.

Offenbar haben, ganz anders als es in den Büchern steht, Hitler oder Stalins Truppen doch die gesamte EU erobert. Den Rest besorgen dann Richter am LG Hamburg, Berlin, Köln, Marburg oder Kassel, welche die Meinungsfreiheit offenbar hassen, diese jedenfalls hinter den Interessen kriminellen Packs oder, in Marburg: hinter die von Politikern die Neonazis bewusst unterstützen, zurück treten lassen - und sich dabei allen Ernstes auf den Wille des Volkes berufen.

Noch mehr faschistoide Umtriebe: 

"Innenminister De Maizière prüft Ausweispflicht auf Schengen-Flügen" - schreibt der SPON. Hintergrund ist, dass dass dieses Mitglied einer Familie, deren Mitglieder deutschen Diktaturen aller Couleur dienstbar war,  nicht einfach in einer Liste nachsehen konnte wer auf dem Unglücksflug in der Maschine saß. Und das dieses also ermittelt werden muss, in dem man die Überreste der Verstorbenen genetisch mit deren Zahnbürsten abgleicht. Ein inzwischen einfaches und billiges Verfahren. Doch gute alte Polizeiarbeit zu leisten ist angeblich zu viel - die rot-schwarzen Überwachungsfanatiker wollen definitiv einen Polizei- und Überwachungsstaat bei dem die nur noch Datenbanken abfragen müssen um dann die Greiftrupps - gegen Schwerverbrecher wie z.B. Blogger - losschicken zu können. So einfach hätten das die Nazis bei dem Geschwistern Scholl gerne gehabt! Übrigens müsste der Gentest dennoch gemacht werden, damit die Hinterbliebenen auch die richtigen Särge bekommen. Daran sieht man, wie dumm diese Ausrede ist: Rot-Schwarz will die Bürger kontrollieren und gängeln.

Und deshalb nimmt die Überwachung der Bürger in gar nicht mehr so kleinen Schritten immer mehr die Formen, die man man von von einem stalinistischen oder faschistoiden Staatsgebilde erwarten würde. Denn auf uns kommt folgendes zu:
  • Vorratsdatenspeicherung - bei der gespeichert wird, wer mit wem wie und von wo aus kommuniziert. Auch wo man sich gerade aufhält.
  • PKW-Maut - bei der gespeichert wird, wer wann und mit wem in welchem Fahrzeugwo hin fährt.
  • Die besagte Fluggastdatenspeicherung...
Und ich sage voraus:
  • Auch für Bahnfahrer wird es demnächst eine Ausweispflicht geben. Man wird sich diesem Land nicht mehr unbeobachtet bewegen können. Der Grund dafür wird sich schon bald finden. Wenn nicht - da war doch mal was...
  • Die Polizei fordert den Zugriff auf Daten von Stromzählern - und schon bald wird uns jemand vom Typ eines Mitglieds der Familie der De Maizières erzählen, auch der Zugriff auf diese Daten sei "alternativlos", um Schwerverbrechern habhaft zu werden  - oder so gar schwere Straftaten wie das Bloggen, also das Verbreiten unangenehmen und deshalb von faschistoid denkenden Richtern denkwidrig aber staatskonform zu "wahrheitswidrig" erklärten Tatsachen  zu verhindern. Wie damals, von 1933 bis 1945.
  • Die DDR war ein regelrecht "freies Land" - jedenfalls gegenüber dem, was Politiker der nur angeblichen demokratischen Parteien aus dem rot-schwarzen Antidemomokratie-Bündnis vorhaben (Hinweis: Die Nazis konnten sich auch darauf berufen, dass man diese doch gewählt habe!) Denn im Endeffekt laufen alle derer Vorhaben darauf hinaus, auch die Reisefreiheit zu beschränken - oder was glauben denn die Leser, was wohl passiert, wenn eine Person aller paar Kilometer auf der Autobahn rausgewinkt wird, wegen ausufernder Kontrollen Flüge oder Züge verpasst? Das kommt einem faktischen Reiseverbot gleich.
  • Willkommen in der rot-schwarzen Zone!

EW Deutschland - Eigene Leistungen nicht gut genug?

Die von EW-Deutschland Chef Christian Stein ins Rennen geschickten Werber sollen den Kunden angeblich erzählen, die Webseiten würden in einem für diese Firma in Bulgarien errichtetem "Rechenzentrum" gehostet.

Gemeint ist mit "Rechenzentrum" ein umgebastelter Büroraum in einem Büro- und Geschäftshaus in der bulgarischen Provinz, in welchem das inzwischen nicht mehr ganz zeitgemäße "Blech" gammelt, mit welchem die Webseiten der Euroweb-Kunden (und die der anderen Kunden des gerade unter seiner Kostenlast zusammenbrechenden "Konzerns") ausgeliefert werden:

Die Leistung wurde nicht besser - aber die Preise hat die Euroweb inzwischen gewaltig erhöht!

Das ist der Grund, warum sich Seiten der Euroweb-Kunden so unendlich langsam aufbauen: eine lange Leitung.

Falls das mit dem Ausliefern überhaupt gerade geht. Denn auf den letzten Metern zum Server schlägt der "Schrott" voll zu: Fast 40% Paketverluste sind eine "Hausnummer", bei welcher ein deutscher Hoster neue Technik kaufen oder sich neue Leitungen legen lassen würde. Die Euroweb hat aber nur eine...


Tatsache ist, dass die Webseite der Euroweb Deutschland GmbH des Christian Stein selbst, aus genau den gezeigten Gründen "ew.de", bei Strato gehostet wird. Also bei einem anderen, wenngleich nicht jedem als "excellent" geltendem, aber seriösen deutschen Anbieter. Der Server hat die IP 85.214.56.109 die zum Strato-Rechenzentrum in Berlin gehört.



Bei dem von der Euroweb Deutschland GmbH als Hoster gewähltem Wettbewerber gibt es nämlich diese Paketverluste nicht - und der Ping ist sehr viel schneller am Ziel.

Offenbar will der werte Herr EW-Deutschland Chef Christian Stein nicht die vielfältigen "Vorteile" in Kauf nehmen, die er den auf diese Weise übel abgezockten Kunden für abnorm teueres Geld aufschwatzen lässt.

Ich nenne das "Betrug"!

Übrigens: Auch die Euroweb Internet GmbH hostet die eigene Webseite nicht etwa selbst...

01.04.2015

Völlige Kehrtwende bei der Euroweb: "it's cashtime now!"

[Die Leser haben es bemerkt: Das war mein Aprilscherz 2015]

Wie Daniel Fratzscher und Christoph Preuß soeben auf einer von YouTurbe live übertragenen Pressekonferenz mitteilten, werde die Euroweb Internet GmbH künftig zu folgenden Konditionen verkaufen:
  • € 500,00 für die Erstellung der Webseite (einmalig),
  • € 0,75 für das Hosting und Email (monatlich, in Jahresraten zu 9,00 €),
  • € 25,00 pro Text-Update einer Seite,
  • € 50,00 für das Einfügen einer neuen Seite,
  • € 10,00 für das Löschen einer Seite.
(Alle Preise z.Z. Umsatzsteuer, Angebot nur an Gewerbetreibende)

Man habe errechnet, dass dieses die, auch der Dienstleistung entsprechenden Preise sind, die man nehmen könne wenn man zukünftig auf die Belästigung der Kunden mit Kaltanrufen und unnötige Gerichtsverfahren verzichte und die Webseiten (wie die eigenen ja auch) auf angemieteten Servern in Deutschland hoste.

Bestandskunden, welche auf die neuen Konditionen umstellen wollen, sollen sich bei TED melden:


Bestandskunden, die sich bis zum Ablauf des ersten April 2015 dort melden erhalten darüber hinaus einen Nachlass vom 3 Monatsbeträgen. Außerdem verlost die Euroweb einen Zimmerspringbrunnen mit LED-Lampen(!), im Wert von 29,99 Euro, den sonst nur kleine krebskranke Mädchen von der Euroweb-Stiftung geschenkt bekommen!