04.03.2015

Umladung: Gerichtstermin findet nun am 21.4.2015 statt

Update: Der Termin hat sich geändert:

Neuer Termin: 21. April 2015; 12:15; OLG Düsseldorf Cecilienallee 3, Raum A224 

Früherer Sachstand:

Auch ich kann Fehler machen: Der bisher veröffentlichte Termin für die Berufungsverhandlung des Christoph Preuß, welcher dieser sich mit allerhand dreisten Lügen gegen eine einstweilige Verfügung wehrt, welche neben der Euroweb auch ihm die notorisch betriebenen Kaltanrufe untersagt, findet nicht wie bisher veröffentlicht am 15.3 statt, sondern am 10.03.2015.

Interessierte Spontanzeugen und Beobachter sollten sich also den korrekten Termin:

10. März 2015; 15:15; OLG Düsseldorf Cecilienallee 3, Raum A224

notieren.

Euroweb-Chef Christoph Preuß weiß von nichts - oder ist er etwa ein "pathologischer" Lügner?

Ich habe da ein paar Zahlen, die auch Christoph Preuß mit seinem Computer aus einer Datenbank der Euroweb abrufen könnte:

105.000 verbotene Kaltanrufe!
(Die Zahl stammt aus einem begrenztem Zeitraum und betrifft ein begrenztes Gebiet.)

Davon gingen:

45.000 an Angerufene aus "Empfehlungen" und
60.000 an Angerufene aus dem Projekt "Cashtime", bei dem die Außendienste der Euroweb quasi jede einzelne Telefonnummer und Adresse abschreiben oder abfotografieren, welche sie sehen. Von Werbung, von Auslagen, Firmenschildern, sogar von Fahrzeugen. Laut Euroweb-Handbuch sollen Telefonnummern auf Fahrzeugen sogar direkt an der Kreuzung angerufen werden - was gleich mehrfach illegal ist, denn Freisprechanlagen haben zwar die Herren Fratzscher, Preuß und Stein - die Außendienste indes nicht.

Die 105.000 illegalen Kaltanrufe führten zu folgenden Ergebnissen:

  • 8.000 Termine vereinbart (viele, etwa .2500) davon finden dann doch nicht statt!),
  • 47.000 auf "Wiedervorlage" gelegt,
  • 15.000 Angerufene haben bekundet, dass diese kein Interesse haben,
  • 6.000 Firmen waren falsch (Privatpersonen, oder Firma längst aufgelöst),
  • 2.000 Telefonnummern waren falsch,
  • 200 "Verbannungen",
  • 18.000 mal wurde nicht abgenommen.
Die Zahlen sind grob gerundet und stammen aus einem begrenztem Zeitraum und betreffen ein begrenztes Gebiet. (Genaueres werde ich nicht schreiben um die Quelle nicht verraten - aber es ist aus den Zahlen klar, dass das kein einfacher Außendienst mehr ist.) Genau so oder noch enger begrenzt als das Gebiet ist offenbar die Wahrheitsliebe und die Rechtstreue des Christoph Preuß, der vor dem OLG Düsseldorf erklären lasst, dass er das nicht angeordnet habe und nichts davon wisse und dass die wenigen, einzelnen Anrufe ja doch ein Zeichen für seine Rechtstreue seien.

Woll!

Als ich genau das las, stufte ich ihn vom vom "notorischen Lügner" zum "pathologischen Lügner" - herauf oder herab, dass ist ja immer einer Frage der Ansicht und es gibt Leute, die mögen diese Art, sich selbst dem verlogenstem Pack zuzuordnen.

So dreist lässt Christoph Preuß "seine" Anwälte vor Gericht lügen.
(OLG Düsseldorf, 1-20 U 140/12, Schreiben des Dr. Weber vom 01.10.2014)

Am Dienstag, dem 21. April, (das ist der neu bekannt gegebene Termin) findet vor dem OLG Düsseldorf eine Verhandlung statt. Und ich bin sehr gespannt darauf, ob das OLG dem feinen, empfindlichen, auf seien Ruf bedachten, nach eigenem Behaupten sogar stets rechtstreuen und dabei doch höchst verlogenen Herrn Preuß glauben wird, der angeblich nicht wissen will, was in der von der Euroweb betriebenen Datenbank steht und das die Euroweb-Außendienste mit der Datenbank und gemäß dem zugehörigen Handbuch eine illegale Telefondrückerei betreiben. Aber ich kann dem als Zeuge geladenem Daniel Fratzscher gerne zeigen, an was für einer Datenbank er Haupteigentümer ist und was für Handbücher an die Drücker ausgegeben werden - ich kann ihm die Zahlen vorlegen und ich werde es veröffentlichen, falls das Gericht feststellt, dass (auch) er als Zeuge gelogen habe.

Der Termin und die Blamage findet natürlich nur statt, falls der Herr Dr. Weber von der Kanzlei AWPR aus dem fernen Dortmund ihm nicht gut zuredet und die Berufung zurück nimmt. Macht er das nicht, dann gibt es eben - nach einer allfälligen Überraschung für den Herrn Christoph Preuß, den Daniel Fratzscher und Christian Stein - ein Urteil, das wohl ziemlich herb ausfallen wird.

Hinweis: Der Termin ist neu auf den 21.4.2015 fest gelegt. Früher genannte Termine sind überholt.

02.03.2015

Euroweb? So blöd muss man erst mal sein!

Vor ein paar Wochen habe ich geschrieben, dass die Euroweb Deutschland GmbH des Christoph Stein allerhand Geld für die Bewerbung einer Webseite ausgibt, um den Benutzern dann KEINE Webseite zu präsentieren.

Das Problem ist behoben. Allerdings stellt sich die Frage nach dem "Wie?" - und da gibt es erstaunliches zu berichten.

Das Unternehmen, welches obwohl es im September 2014 gegründet wurde "lediglich" behauptet  "seit über 10 Jahren" am Markt tätig zu sein (das Wort "lediglich" wurde eingefügt um darauf hinzuweisen, dass der Herr Christoph Stein sich auch gröberer Lügen bedient) hat eine verkettete Umleitung gebaut:

Das ist es, wonach der Server gefragt wird:

 wget -d http://www.ew.de

Erste Umleitung:
HTTP/1.1 301 Moved Permanently
Date: Mon, 02 Mar 2015 09:16:06 GMT
Server: Apache
Location: https://www.ew.de/

welcher der Browser jetzt brav folgt, weil nun endlich auch ein passendes Zertifikat eingerichtet wurde.

Zweite Umleitung:
HTTP/1.1 301 Moved Permanently
Date: Mon, 02 Mar 2015 09:16:06 GMT
Server: Apache
Location: https://ew.de/

Möglicherweise will der Herr Christoph Stein sich die Domain OhJe.de sichern, denn dann können seine als "Suchmaschinen-Spezialisten" beworbenen Schüler-Praktikanten und Lehrlinge ja mal versuchen, eine sachgerechte Umleitung von WehOhWei.OhJe.de zu ew.de hinzubekommen.
 Was ja für die von der Euroweb abstrus niedrig bezahlten "Fachkräfte" viel zu schwierig zu sein scheint ... kein Wunder, dass der Herr Christian Stein auch die falschen Referenzen nicht löschen lassen kann. Wobei ich mir bei letzterem Punkt doch recht sicher bin, dass das noch sehr viel mehr daran liegt, dass dieser Euroweb-Zeuge ein verlogenes A..., Pardon: ein verlogener Zeitgenosse ist.

Dann wäre da noch das hier:
X-Powered-By: PHP/5.3.21
X-Drupal-Cache: HIT
Etag: "1424963646-0"
Content-Language: de
Link: <https://ew.de/>; rel="canonical", \ <https://plus.google.com/104487273196653938228> \
rel="author"
Dazu wie folgt: PHP 5.3.21 ist mehr als "nur geringfügig" veraltet.  Und dann sollten sich die von der Euroweb zwecks Werbung zu solchen ernannten "Euroweb-Spezialisten" mal die Handbücher nehmen und nachschauen, was in den HTTP-Header, was in den HTML-Header gehört statt dem armen PHP auch noch aufzuerlegen die falschen Header unschädlich zu machen. Und vor allem sollten die "Euroweb-Suchmaschinenoptimierer" mal in Fachbüchern nachlesen, was es bedeuten würde wenn der <link rel="canonical" ... > denn funktionieren würde, Sie "Euroweb-Suchmaschinenspezialist"!

Ganz ehrlich, Sie "Media-Präsident"! - Wenn "Ihr" Unternehmen Webdesign verkaufen will, dann sollten Sie sich auch ein wenig technische Intelligenz leisten. Sonst müssen Sie früher oder später die Content-Language auf "vvwvbv" ändern. Das steht für

"Voll verlogene Werbung von bekannten Versagern"!

25.02.2015

Europäischer Gerichtshof: Betrügerisch agierende Drücker (Versicherungen, Euroweb) dürfen heimlich gefilmt werden

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat beschlossen: Betrügerisch agierende Drücker (wie z.B von Versicherungen oder der Euroweb) dürfen heimlich gefilmt werden.

EMGR, Az: 21830/09

Das öffentliche Interesse, über Missstände und "fragwürdige" Praktiken informiert zu werden, sei höher zu werten als der Schutz der Privatsphäre des heimlich gefilmten Vertreters, urteilte der Menschenrechtsgerichtshof. Das Urteil sollten sich die, viel zu oft verlogenes und kriminelles Pack schützenden Richter des LG Hamburg, des LG Berlin aber auch des LG Marburg, Mönchengladbach, Köln und des LG Kassel sowie deren Obergerichte zur Fortbildung kommen lassen.

Könnte sein, ein solcher Film - von einem Besuch eines Euroweb-Vertreters - ist bald online, denn das Material existiert schon.

18.02.2015

Euroweb Deutschland GmbH - Dieser Verbindung wird nicht vertraut - Der Firma begründet auch nicht.

Da hat der Christian Stein von der Euroweb Deutschland GmbH ganz schön die große Fresse und behauptet, die Euroweb Deutschland GmbH biete "optimale Lösungen" ...

.. natürlich kann er noch - das Lügen ist ihm ja gerade offenbar nicht gerade peinlich (sonst würde er nicht der Öffentlichkeit derart dummdreiste Lügen auftischen) behaupten, das folgende sei die optimale Lösung für die Bedürfnisse der Euroweb Deutschland GmbH.

Also: Wenn ich mich bei der Eingabe der URL der Webseite der Euroweb Deutschland GmbH vertippe, dann bekomme ich von Google folgende Anzeige der Euroweb Deutschland GmbH angezeigt. Die Euroweb Deutschland GmbH zahlt also dafür, dass ich von Google zu www.ew.de geschickt werde...


Da die Euroweb offenbar die eigenen Formulare nicht in den Griff bekommt, haben die nach meiner letzten Veröffentlichung darüber kurzerhand alle Besucher auf eine mit HTTPS gesicherte Webseite weiter geleitet ... und seit dem passiert das hier:

Bildschirmfoto: Browserabhängig ist nur, wie das gestaltet ist. Der Fehler an sich taucht bei allen Browsern so auf - es sei denn natürlich, man hat das falsche Sicherheitszertifikat (dauerhaft) akzeptiert - was gar jeder nicht Benutzer darf und kann.

Das Zertifikat der tollen Firma gilt nur für "ew.de", nicht aber für "www.ew.de". Der Browser zeigt also die obige oder eine sinnentsprechende Fehlermeldung.

Mithin bezahlt die Euroweb also die Google Inc. dafür, dass potentielle Kunden sofort sehen:

"Euroweb? Ah! Sieh her: Die Firma taugt nichts!"

Ganz ehrlich: Einer Firma, die
  • erstens schon zu blöd ist, das richtige Sicherheitszertifikat zu bestellen und, wenn dsa schon falsch lief, 
  • dann auch so blöd ist, "für teuer Geld" die nicht funktionierende URL Adresse Webseite zu bewerben
  • und dann außerdem noch so bekloppt ist, zur falschen Webseite weiter zu leiten (das sollte man können, wenn "Sorgenfreiheit" bewirbt)
also drei (3) verkettete Fehler macht - ohne welche das nicht obige nicht sichtbar würde - der traue ich nicht zu, dass die Kundenseiten vernünftig gestalten, verwalten, sicher programmieren und hosten kann! Offenbar kontrolliert in der Firma keiner, was die Lehrlinge, Praktikanten und sonstigen, prekär bezahlten "Spezialisten" anstellen!

Übrigens: Die Euroweb Deutschland GmbH traut, wie die Euroweb Internet GmbH auch, der eigenen Leistung nicht: ew.de wird bei Strato gehostet. Für die belogenen, beschissenen und übel abgezockten Kunden indes ist das billigst-Hosting (die zahlen dafür ein wenig mehr als einen Euro im Monat...) in einem sehr merkwürdigen, von einer Euroweb-Tochter gemieteten (und von zwei Eurob-Töchtern genutzten) Raum in einem Büro- und Geschäftshaus in Bulgarien mit einer höchst fragwürdigen Internetanbindung (Für ein Büro wäre die wohl ok... für einen Hoster definitiv nicht) gerade gut genug.

Soweit zu der potentiellen Kunden gegenüber getätigten Behauptung, dass für die Euroweb extra "ein Rechenzentrum gebaut worden" sei - was sind das doch für lächerliche Lügen und was sind das für erbärmliche, lächerliche und dumme Lügner!

15.02.2015

Euroweb, Strohmann Christian Stein - ist er kriminell? Will er in den Knast?

Christian Stein, Geschäftsführer der Euroweb Deutschland GmbH und insoweit Strohmann des Daniel Fratzscher wie des Christoph Preuß, verstößt seit dem 12.02.2015 um 12:20 ziemlich dreist gegen die Verfügung des LG Düsseldorf (Az. 14c O 2 / 15), welche ihm die Bewerbung der Euroweb Deutschland GmbH mit diversen Webseiten untersagt, welche die Euroweb Deutschland GmbH nicht erstellt hat.

Erste Kenntnis vom Verbot des ohnehin verbotenen durch Übersendung eines Scans der Verfügung hat der feine, wohl höchst empfindlich auf seinen Ruf bedachte, oft lügende und offenbar auch sonst "nicht immer ganz" rechtstreue Eurowebber Christian Stein seit 07.02.2015 um 15:00. Zugestellt wurde diese durch den hierfür zuständigen Gerichtsvollzieher am 12.02.2015 um 12:20.

So eine Löschung auf einer Webseite ist schnell bearbeitet, das dauert nur ein paar (etwa 5) Minuten.  Er hatte also genug Zeit, der Verfügung des Gerichtes Genüge zu tun oder dieses anzuweisen. Getan hat er offensichtlich nichts - was eine vorsätzliche, nicht ganz unerhebliche, und mit bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder bis zu 6 Monaten Haft bedrohte Untat ist.

Am Dienstag stelle ich den Ordnungsmittelantrag.

13.02.2015

Euroweb gewinnt vor dem höchsten Arbeitsgericht

Das Oberarbeitsgericht in Saalhausen bei Lennestadt hat in dem Verfahren 4 U 111/15 mit unangreifbaren Endurteil vom 10.02.2015 zugunsten von Euroweb entschieden. Als höchstes Instantgericht des Landes Sachsen-Anhalt verwarf es die Klage eines muslimistischen Bewerbers mit Migrationshintergrund, der Sozialleistungen bezieht und sich nach der Ablehnung angeblich "nur wegen seines Glaubens" zurück gewiesen fühlte und mit einer völlig überzogenen  Schadensersatzforderung gegen das weltweit einzigabartige Unternehmen Euroweb vor das Gericht zog.

Das höchste Instantgericht des Landes Niedersachsen erkannte richtig, dass der ehrliche Bewerber keinesfalls für eine Tätigkeit als Mitarbeiter bei Euroweb, dem Marktführer in der Erstellung von Webseiten (wenn am 21. August um 14 Uhr MEZ im Nildelta Frost und die CDU/CSU-Koaltion herrscht, während in der Hölle die Eisbären und Pinguine gemeinsam Winterschlaf halten) geeignet ist. Denn der Bewerber gab auf Nachfrage des Vertriebsleiters C. S. an, sich selbstverständlich an die Regeln seines Glaubens halten zu wollen und bestätigte diese Aussage auch vor Gericht. Insbesondere hatte er vor, "jedenfalls bewusst nichts Unwahres zu sagen" und sich an die Gesetze zu halten!

Die, die Rechte und das Ansehen von Euroweb wahrende Kanzlei Filipp Pärvers, Andre Puchstolz und Sturian Platzefker trug dem eifrig nickendem Gericht sodann vor, dass unter diesen Umständen eine Erfüllung der dienstvertraglichen Pflichten per se völlig unmöglich sei, weil das Lügen und Betrügen genau den Kernbereich einer Tätigkeit als Werber bei Euroweb darstellt und führten ein Urteil der Strafkammer des LG Chemnitz (Az. 7 Ns 620 Js 18272/10) hierfür als Beweis an.

Auch hinsichtlich des weinerlichen Argumentes des gescheiterten Klägers, dass ja auch Christen nicht lügen oder gar betrügen dürften, folgte das Oberarbeitsgericht in Saalhausen bei Lennestadt der Argumentation der Heldenkanzlei Filipp Pärvers, Andre Puchstolz und Sturian Platzefker, welche für das Internationale Großunternehmen Euroweb darstellten, dass diese Regelung aus der Bibel völlig überholt sei - wovon die tägliche und pressebekannte Übung zumindest der bekannteren und/oder mit Ministerposten gesegneten Mitglieder von CDU und CSU Zeugnis ablege. Im Urteil verwiesen die Richter außerdem auf deren eigene Erfahrungen aus zahllosen Strafsachen gegen solche, sich zur neoliberalen Marktwirtschaft bekennende Christen und wiesen die Schadensersatzklage insoweit völlig richtig zurück.

Nicht mehr untersucht hat das Gericht, ob denn die großartige Euroweb Group überhaupt "passiv legitimiert" sei. Insoweit blieb die Argumentation der wahlweise auch auf Arzthaftungs-, Äußerungs-, Jagd-, Miet-, Kauf-, Scheidungs-, Sport-, Vaterschaft-, Verkehrs-, Versicherungs- oder Strafrecht spezialisierten Kanzlei Filipp Pärvers, Andre Puchstolz und Sturian Platzefker, wonach die Einstellungen gar nicht bei Euroweb, dem größten Arbeitgeber für Personen mit einem IQ unter Körpertemperatur in der Schweiz, Deutschland, Österreich und Bulgarien, sondern bei irgendwelchen praktisch insolventen Kleinstunternehmen erfolgen, unberücksichtigt. Notfalls wäre das in einem späteren Verfahren von der weltweit einzigartigen Kanzlei Filipp Pärvers, Andre Puchstolz und Sturian Platzefker welche, ohne eine BGH-Zulassung zu haben, Verfahren bis hoch zum Buntesgerichthof prägt, zu klären.

Vorstehendes ist eine Verballhornung von veröffentlichten Berichten der Euroweb-Kanzlei "Buchholz und Kollegen", Düsseldorf (zuvor: "Berger Law LLP," zuvor Kanzlei Berger Köln und Düsseldorf, zuvor "El Gendi und Berger, Rechtsanwälte"). Gefundene Wahrheits-Körnchen dürfen behalten und sogar gegessen werden. Ob diese schmecken und für jedermann bekömmlich sind weiß der Autor freilich nicht.