24.03.2012

Die Euroweb verliert nach arglistiger Täuschung Prozess - und lügt dreist weiter

Das Landgericht Kiel, wo in Sachen Euroweb bereits verhandelt wurde, wirft dem Unternehmen in einem angeblich (Behauptung: Euroweb) noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 13. Dezember 2011 "arglistige Täuschung" vor - und gab einem Imbissbetreiber aus Rendsburg Recht. Ihn hatte die Euroweb Internet GmbH auf Zahlung eines noch ausstehenden Betrages von annähernd 9000 Euro verklagt.

SHZ über das Verfahren des LG Kiel, Az. 2 O 135/11

Auf http://www.shz.de/nachrichten/lokales/landeszeitung/artikeldetails/article/111/eine-homepage-wird-zur-kostenfalle.html

findet sich folgende Einlassung des Euroweb-Pressesprechers Dirk Dieckmann:
"Euroweb selbst sieht sich im Recht - und baut auf die nächste Instanz: "Die angesprochene Einzelfallentscheidung des Landgerichts Kiel ist noch nicht rechtskräftig", sagt Euroweb-Pressesprecher Dirk Dieckmann. "Andere Gerichte und insbesondere solche in Berlin und Nordrhein-Westfalen an unseren Firmenstandorten beurteilen die Rechtsfragen im angefragten Sachverhalt in ständiger Rechtsprechung unterschiedlich. Allerdings wurde eine arglistige Täuschung von diesen Gerichten niemals angenommen, daher ist davon auszugehen, dass das Oberlandesgericht Schleswig diese Einzelfallentscheidung eines Einzelrichters am Landgericht Kiel nicht bestätigen wird."
Das ist aber glatt gelogen, denn es handelte sich gerade nicht um das erste Urteil, in welchen das Gericht arglistige Täuschung annahm. Und gerade am Firmensitz, in Düsseldorf gab es schon im Jahr 2008 eine Klageabweisung wegen arglistiger Täuschung. Da aber auch jüngere Urteile vorliegen kann der Euroweb-Pressesprecher Dirk Dieckmann das kaum vergessen haben. Oder will er behaupten, dass er selbst und sein Geschäftsführer so dement sei?
  1. LG Kiel, Az. 2 O 135/11 (Berufung öffentlich angekündigt)
  2. Amtsgericht Waiblingen, 7 C 798/10 (Berufung eingelegt)
  3. AG Düsseldorf, 51 C 1207/10, bestätigt in der Berufung: LG Düsseldorf, 22 S 12/10
  4. Landgericht Hildesheim, 7 S 232/09, nach Revisionsrücknahme definitiv rechtskräftig
  5. AG Ottweiler, 16 C 234/09
  6. AG Düsseldorf, 32 C 5799/09
  7. AG Düsseldorf, Az. 32 C 6293/08, bestätigt in der Berufung: LG Düsseldorf, 22 S 327/08,
Das macht 7 schöne Urteile wegen arglistiger Täuschung und 3 erfolglose Rechtsmittel bis hoch zum BGH. Und ich behaupte nicht, das diese Liste vollständig sei. Über die obige Aussage des Dirk Dieckmann kann man da nur noch staunen!

Dirk Dickmann, Pressesprecher der Euroweb Internet GmbH, kann demnach nicht mehr als Quelle vertrauenswürdiger Informationen gelten, denn er verbreitet die Unwahrheit. Da es zu seinen Pflichten gehört, sich bei der Geschäftsführung (GF Christoph Preuß) zu erkundigen bevor er unwahres Zeug verbreitet und da die Urteile der Euroweb Geschäftsführung und der Hauskanzlei mit dem ganz gewiss nicht ehrlichen Philipp Berger an Spitze bekannt sind, ist es nun zulässig über diese Aussage des Dirk Dickmann zu sagen:

"Die Euroweb lügt!"

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Klar lügt sie, sie log schon immer, ihr ganzes "Geschäftsmodell" beruht auf Lüge, arglistiger Täuschung, etc. Nun kommen noch weitere justiziable Fakten hinzu, um so besser. Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.

. hat gesagt…

Nun kommen noch weitere justiziable Fakten hinzu,

Das ist richtig. Ich schätze aber, die werden sich durch alle Instanzen hangeln und, solange kein rechtskräftiges Urteil besteht, weitermachen und sich am Ende über die lange Verfahrensdauer beklagen - in der die dreist weiter betrogen haben.

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