27.03.2026

Weitere Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetruges gegen Andreas Skrziepietz (Hannover)
Anwalt Markus Haintz (Köln) durch offensichtlich unwahres Behaupten teilweise mit betroffen

Zu erst einmal: 

  1. Ich bin seit dem Jahr 1999 als IT-Trainer/Dozent tätig und habe damit vor mehr als einem Vierteljahrhundert ein berufliches Tätigkeitsfeld gefunden, wie es (für mich) gar nicht besser sein kann, weil ich allen Ernstes dafür bezahlt werde, eine ganze Reihe meiner persönlichen Neigungen auzuleben.
  2. Ein „gelernter Schlosser“ bin ich auch - und ich mag es, „lockere Schrauben“ anzuziehen.
  3. Die hier und der Staatsanwaltschaft als versuchter Prozessbetrug vorgestellten Handlungen blieben erfolglos. Skrziepietz (ich gebrauche hier mal die ungebührliche „Tonart“ des selbst schnell beleidigten Herrn) hat das Verfahren also trotz des erweislich vorsätzlich unwahren Vortrages verloren.

Vorgeschichte: 

Im Verfahren des AG Hannover 409 C 10237/24 (das war jenes Verfahren in welchem der Kläger und Prozessverlierer Andreas Skrziepietz dem Amtsgericht krass unwahr vortrug, er habe ein „Journalismus-Diplom“habe ich natürlich die Kosten für den Verdienstausfall geltend gemacht.

Andreas Skrziepietz hatte sich sodann mit dem Anwalt Markus Haintz gegen die Auferlegung dieser niedrigen Kosten gewehrt. Ich hatte dem Gericht gegenüber aber glaubhaft gemacht, dass ich in den Monaten vor und nach dem Termin Aufträge hatte, mithin berufstätig bin. Das Gericht schrieb hierzu in einem Hinweisbeschluss an den Anwalt Markus Haintz:

und weiter:


 (auf der Folgeseite)

Also wusste sowohl Dr. Andreas Skrziepietz als auch der Rechtsanwalt Markus Haintz aus dem Verfahren, insbesondere seit dem Zugang des Schreibens des AG Hannover sehr genau, dass ich berufstätig bin. Das Gericht stellte weiter die Frage, ob die „Erinnerung“ (so heisst das eingelegte Rechtsmittel) zurück genommen wird. Markus Haintz hat auf dieses Schreiben am just am 08. März 2026wie nachfolgend wieder gegeben, „ein ganz klein wenig queruliert“:


Hier beginnt die eigentliche Geschichte:

Im Verfahren 10 o 131/26 des LG Kassel trug der Rechtsanwalt Markus Haintz sodann für den Verleumder und nachfolgenden Prozessverlierer Andreas Skrziepietz mit Schriftsatz vom 08. März 2026 (seine Akte ist 000141/26) u.a. wie folgt vor:

Da war der Markus Haintz „wohl etwas zu sportlich“ als er sich „sehr weit aus dem Fenster hing“, denn nachweislich wusste er  - wie eben auch Andreas Skrziepietz - am 08.03.2026, dass ich Aufträge nachgewiesen hatte, also berufstätig bin und hat das am selben Tag - an dem er also ebenfalls mit just dem Vorgang befasst war, aus welchem heraus er von meiner Beruftsätigkeit und erweislich von deren Glaubhaftmachung wusste, „mit Nichtwissen bestritten“. 

Das hat jetzt die Folge, dass ich eine Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetruges gegen Andreas Skrziepietz und Markus Haintz als Mittäter erstatten werde. [Update: Die Strafanzeige ist erstattet!]

Eine weitere, ebenfalls offensichtlich unwahre Behauptung im selben Schriftsatz des Markus Haintz für Andreas Skrziepietz bleibt ebenfalls nicht folgenlos:

 

und weiter:


Auch diese Äußerung ist grob unwahr. 

Denn Abonnenten können und konnten den Blog noch einsehen, darunter mindestens ich selbst. Den Beweis dafür, dass Andreas Skrziepietz seine Abonennten nicht kannte - und dass er, entgegen der der Behauptung vor Gericht, die Inhalte an ihm unbekannte Dritte verbreitet bzw. dieses auch will (also sind Artikel diese per Definition „öffentlich“) - hat er heute veröffentlicht:

Das wird der zweite der Teil der Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetruges - allerdings kann ich Markus Haintz hier die Mittäterschaft weder nachweisen noch nachsagen. Ich denke allerdings, dass Markus Haintz durchaus die sehr vielen Hinweise auf die Abonements und den Button eben so wenig übersehen hat wie das Gericht im Urteil auf Seiten 15, 16:

Denn sonst müsste ich ihn bei der Anwaltskammer wegen „gröblicher Demenz“ anzeigen. § 14 Absatz 2 Nr. 3 BRAO wäre im Fall einer derart umfänglichen „Merkbefreiung“ wohl „einschlägig“. Bezüglich der zu stellenden Strafanzeige hinsichtlich des Bestreitens meiner Berufstätigkeit mit Nichtwissen ist übrigens, soweit Markus Haintz betroffen ist, neben § 263 StGB auch § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO „anwendbar“.

Darüber entscheiden werden die Staatsanwaltschaft, soweit diese „berufsrechtliche Überhänge“ erkennt und meldet, also die Anwaltskammer Köln, natürlich die Gerichte. Und es kann sein, dass ihm deswegen rein gar nichts passiert, denn Dr. Andreas Skrziepietz ist nach meiner Interpretation dieses Schreibens der StA Hannover offenbar zu kriminell um ihn auch noch wegen „Lässlichkeiten“ wie Nachstellen (§ 238 StGB), Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede (§§ 185ff StGB) - letzteres in einer Vielzahl von Fällen - zu bestrafen.

Der binnen eines Monats (31 Tagen) drei mal zivilrechtlich verurteilte Rufmörder „Dr. berechtigt“ Skrziepietz hingegen scheint sich durch solche Einstellungen als „zu weiteren Straftaten regelrecht aufgefordert“ anzusehen.

Mal sehen, wann dieser Krug zerbricht.

8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Zum Thema Abonennten: Es war nicht nur Jörg der den Doc abonniert hatte und dort mitlesen konnte. Ich selber war auch dort und habe den Doc abonniert NACHDEM der Blog auf privat gestellt wurde und konnte mitlesen. Nicht nur das, jeder neue Post wurde mir automatisch per Mail zugesendet - so brauchte ich nicht ständig reinschauen. Und es gab dort auch noch einige andere Abonennten.

Anonym hat gesagt…

Und Haintz war blöd genug, das nicht zu merken.

Anonym hat gesagt…

"blöd genug, das nicht zu merken."

Sich dumm zu stellen ist in solchen Fällen allerdings die Ausrede Nr. 1

Anonym hat gesagt…

Ich würde diesem Organ der Rechts-pflege allerdings nicht abnehmen, dass er sich dumm -stellen- kann.

Jörg Reinholz hat gesagt…

Es ist allerdings gar nicht mal so selten, dass Personen, die in der Lage sind (oder das mal waren), zehntausende Seiten auswendig zu lernen (so einst Andreas Skrziepietz über Andreas Skrziepietz) absolut nicht in der Lage dazu sind, dieses Wissen auch zu verbinden, sprich die Inhalte von Seite 4096 mit denen der Seite 6025 zu verknüpfen.

Anonym hat gesagt…

Andreas Manfred hat viele Berufe, er ist u.a. Arzt, Buchautor, Blogger und Diplomjournalist, aber seinen Lebensunterhalt bestreitet er damit nicht, mal schauen wie lange er noch seinen Job ausüben kann.

Jörg Reinholz hat gesagt…

> „Andreas Manfred hat viele Berufe”

Nur selbstangeblich. Arzt ist er nicht. (AG Hannover, Az. 409 C 10237/24), Diplomjournalist ist er auch nicht. (AG Hannover, Az. 409 C 10237/24). Nur das er „jobcentererfahren“ ist kann als „wahr“ gelten. Denn damit drang er ja auch in die Öffentlichkeit und den meisten wäre das peinlich...

> „wie lange er noch seinen Job ausüben kann“

Den als Hasser, Verleumder und Hetzer? Bis die „staatlich finanzierte Terrorganisation Merkel-SAntifa“ kommt „um ihn zu holen“.

Anonym hat gesagt…

…Bis die „staatlich finanzierte Terrorganisation Merkel-SAntifa“ kommt „um ihn zu holen“….

Warum habe ich gerade ein Lied von Falco im Kopf welches Andi‘s Mutter singt:

…Jetzt hör ich sie! Sie kommen
Sie kommen, dich zu holen
Sie werden dich nicht finden
Niemand wird dich finden, du bist bei mir!

Andi, quit livin' on dreams
Andi, life is not what it seems
Such a lonely little boy in a cold, cold world
There's someone who needs you

Andi, quit livin' on dreams
Andi, life is not what it seems
You're lost in the night, don't wanna struggle and fight
There's someone, who needs you

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