14.09.2026

Absurd und krude: Der Rechtsextremist und Hassblogger Andreas Skrzipietz (Hannover) will einer „linken“ Partei beigetreten sein.
Ist es das Personkultbündnis BSW? Wen will er „verarschen“?

Das OLG Frankfurt am Main hat es mir rechtskräftig erlaubt, den wegen seines Dummquakens (Hetze, Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohung) multibel verurteilten Andreas Skrziepietz als „Rechtsextremist und Hassblogger“ zu bezeichnen. (Urteil vom 28.08.2025, Az. 16 U 151/24) Hintergrund sind seine öffentlichen Schriften, darunter seine häufige Wortwahl „linksgrün versifft“, „Demokratten“ und das ebenfalls häufige und extrem verhetzende Behaupten, die Grünen seien eine „Kinderfickerpartei“, dazu noch ausländerfeindliche Äußerungen - was ihn als Nachahmer des Echtnazis Julius Streicher gelten lässt. Der hetzte übrigens längst nicht nur gegen Juden sondern auch gegen politische Gegner - außerhalb und sogar innerhalb der NSDAP!  

Wie mir mitgeteilt wurde will Andreas Skrzipietz (Hannover) jetzt einer „linken“ Partei beigetreten sein.

Da aktuell ein Verfahren vor dem OLG Frankfurt stattfindet, in welchem es darum geht, ob die sein Quaken beleuchtende Wertung „Quaknazi“ und „Julius-Streicher-Ersatz“ rechtens sind, werte ich das als Versuch, das Oberlandesgericht zu täuschen - auch wenn der Versuch als „untauglich“ anmutet. Zugleich behaupte er, so die Mitteilung an mich, er habe sich nicht ausländerfeindlich geäußert, weil die Betroffene und von ihm wegen deren Migrationshintergrundes - ausgerechnet in einem Artikel des Andreas Skrziepietz mit dem bezeichenden Titel „Mein Kampf“ - öffentlich übel verhetzte Person eine deutsche Staatsbürgerin sei. 

Wen will er also “verarschen“?

Offensichtlich verwechselt Andreas Skrzipietz (Hannover) die 16. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Frankfurt mit der sich durch wiederholt tatsachen- und rechtsfernes Agieren auf Seite eines wegen mulibler Strafaten verurteilten, rechtsradikalen Intensivtäters stellenden 3. Zivilkammer des LG Frankfurt unter Dr. Ina Frost.

Dem BSW (falls das die „linke“ Partei ist, der er beigetreten ist) seien die Mitgliedsbeiträge gegönnt. Allerdings sollte das Personkultbündnis besser prüfen, wen es aufnimmt - wenn es denn weiter als „links“ gelten will.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Vielleicht war Andi ja auf einem AfD-Treffen in Thüringen oder Anhalt und hat sich etwas wie "Polacken sind hier auch nicht wllkommen!" anhören müssen.

Anonym hat gesagt…

Dem ist zuzutrauen, dass er sich vor Gericht damit verteidigt, kein rechtsextremer Hetzer sein zu können, da er ja einer linken Partei angehört. Für blöd genug halte ich ihn. Will er sich wieder vom erfolgsverwöhnten Herrn Haintz vertreten lassen?

Jörg Reinholz hat gesagt…

> „Will er sich wieder vom erfolgsverwöhnten Herrn Haintz vertreten lassen? “

Aber ja doch! Der fleißig quaktivistischen Schwachfug veröffentlichende Herr MöchteGernMedienMogul Markus HAINTZ hat übrigens bezüglich der Berufung des Andreas Skrziepietz dem Oberlandesgericht seine Überlastung mit Eil- und Fristsachen angezeigt und um eine Nachfrist für die Berufungsbegründung gebeten...

Anonym hat gesagt…

Wer hätte das gedacht ... Der erfolgsverwöhnte Herr Anwalt will mal wieder mächtig viel zu tun haben und kann Fristen nicht einhalten. So so. Wer soll ihm das noch glauben?

Anonym hat gesagt…

Anwälte, die politisch aktiv sind, können eben das ein ums andere Mal bei Gericht Fristen versäumen. Kann manchen manchmal immer wieder passieren! 😝🤣

*musikanmach*
https://www.flowmusic.app/song/171a746f-c6f5-419a-a2f4-0a9b1c68a669

Jörg Reinholz hat gesagt…

> „bei Gericht Fristen versäumen“

Aus juristischen Gründen der Hinweis: Formaljuristisch hat Markus HAINTZ die Fristen nicht „versäumt“ sondern rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragt, weil er es nicht schaffte, neben seiner umfangreichen Tätigigkeit als Hassverspritzer und rechtsextremer Multiplikator, alle Frist- und Eilsachen rechtzeitig zu bearbeiten. Das mit der „umfangreichen Tätigigkeit als Hassverspritzer und rechtsextremer Multiplikator“ hat er mangels Wahrheitstreue nur nicht in seine Begründung aufgenommen.

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