04.05.2012

Zweiter Kurstag: [Nicht]Abmahnen für Euroweb-Anwälte

Der Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten lässt den angestellten Anwalt Jean-Paul Bohne wie folgt jammern:
"Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/arglistige-vergleichsoffensive-der.html
wird durch die Äußerungen:
  • „dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen“
  • „die von diesen getäuschten“
  • „Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten" sind Merkmale des Betruges“
  • „offenkundigen Beschiss“

unserem Mandanten Täuschung und Betrug vorgeworfen.
[...]
Hierdurch wird die Intention des Autors unmissverständlich klar
und eindeutig. Unser Mandant wird als Betrüger, Lügner und Mitglied
einer kriminellen Organisation dargestellt. Diese jede Legalität
verlassende Vorgehensweise durchzieht als roter Faden den gesamten Blog."
Jeder, sogar ein nahezu grenzdebiler Gegner wird hier lachen.
 
Doch jetzt ersthaft. Meine Äußerung lautet nämlich vollständig:
"Da die "Berger Rechtsanwälte" des Philipp Karl Berger öffentlich und in den Vergleichsvorschlägen einzig auf die wenigen, einzelnen Fälle eingehen, in denen die Euroweb und die Webstyle auf Grund von schwer wiegenden Versäumnissen der jeweiligen Beklagten oder deren Anwälte gewonnen hatten, kann man davon ausgehen, dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen um nachfolgend einen für die Euroweb oder die Webstyle vorteilhaften Vergleichsabschluss zu erzielen. "
Der wahre Tatsachenhintergrund ist, dass die Anwälte der Berger Law LLP die bereits beim Vertragsabschluss getäuschten Kunden der Euroweb/Webstyle angehen und sich bewusst (auch) auf Urteile berufen, in denen sich letztendlich findet, dass die Gerichte den grob fahrlässig(!) verspäteten oder unterlassen Vortrag monieren und darlegen, dass diese in dem jeweiligen Einzelfall(!) deshalb nicht anders entscheiden konnten. Das wird freilich nicht dargestellt, es wird vorgemacht, dass eine Klage der Euroweb erfolgreich sein wird.

Die vielen, den Anwälten bekannten, gegenteiligen Urteile in welchen die Gerichte sinngemäß sagen: "Jawoll! Die Euroweb (oder Webstyle) hat arglistig getäuscht" - die erwähnen die Euroweb-Anwälte nicht, auch nicht, das diese im Streit um die Zahlungen gemäß § 649 BGB nahezu regelmäßig verlieren, wenn die Gegner vollständig vortragen. Oft deshalb, weil der Vortrag, den die selben Anwälte für die Euroweb & Co. halten höchst "widersprüchlich" und, so inzwischen zahlreiche Gerichte in noch zahlreicheren Urteilen: unwahr oder "nicht mehr glaubhaft" ist.

Natürlich darf darüber sagen, „dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen“.

Denn das tun sie. Die Anwälte der Kanzlei Berger werden als das dargestellt, was diese sind: Nämlich als Personen, die andere - als Mitglied einer tief strukturierten, arbeitsteilig agierenden Organisation - ganz bewusst täuschen. In jedem andern Fall müssten diese dement sein und den Beruf aufgeben. Sich auf Unwissenheit berufen zu wollen ist in der Sache aussichtslos. Es gibt auch keine Verpflichtung für die Anwälte so tätig zu werden. Die Berufsfreiheit der Anwälte erlaubt es die Teilnahme an einem Beschiss dieser üblen Art abzulehnen.


Der zweite Satz lautet vollständig:
"Diese Damen und Herren der "Berger Law LLP" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz "nehmen es also zumindest in Kauf", dass die von diesen getäuschten einen für diese nachteiligen Vertrag abschließen, den diese nicht abschließen würden, wenn diese wüssten, dass die Gerichte in jüngster Zeit zunehmend die Klagen der Euroweb und jüngst auch der Webstyle GmbH wegen arglistiger Täuschung oder aber (und dies geradezu reihenweise!) wegen begründeten Misstrauens in die Richtigkeit der vorgelegten Abrechnung abweisen."
Der Vergleich ist ein neuer Vertrag und damit die Betroffenen diesen abschließen tragen die  Anwälte der Euroweb nur das vor, was diesen passt und sie tun dies sehr wohl in dem Wissen, dass deren Vortrag insgesamt so nicht stimmt. Die Täuschungsabsicht ist evident. Das Motiv ist klar, es geht darum, einen neuen Vertrag (den Vergleich) und also Zahlungen zu erwirken, deren Rechtsgrundlage ohne den Vergleich mehr als nur fragwürdig ist. Denn diese Forderungen sind gemäß sehr vieler Urteile praktisch nur durchsetzbar wenn die Gegner vor Gericht grob fahrlässig(!) verspätet oder nicht genügend vortragen. Deshalb nehmen ja die selben Anwälte der Kanzlei Berger fast zeitgleich(!) für die Euroweb zahlreichen Klagen vor dem LG Düsseldorf zurück.

Diese wissen also was sie tun. Obwohl Sie es besser lassen sollten. Und lassen dürfen.

Der Satz „Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten" sind Merkmale des Betruges“ ist nichts anderes als eine alternative Formulierung des Kerngedankens des § 263 StGB. Die Bundesrepublik Deutschland ist (manche sagen: angeblich) ein demokratischer Staat. Wichtigstes Merkmal eines demokratischen Staates ist, dass dieser von einem mündigen Bürger ausgeht. Ein mündiger Bürger darf aber andere mündige Bürger auch vor Gefahren für Leib, Seele und Vermögen warnen. Auch vor der Gefahr, betrogen oder beschissen zu werden. Das gilt auch - und sogar besonders - wenn so genannte "Rechtsanwälte" als Personen auf der Seite der Betrüger tätig sind und ihre Rolle als "Organe der Rechtspflege" missbrauchen um einen Betrug zu vollenden und Beschiss zu begehen. Dafür hat der Gesetzgeber sogar einen Paragraphen erlassen - den § 193 StGB.

Dieser §193 StGB berechtigt jeden Bürger dieses Landes warnend "Betrug! Betrug!" und sogar, um einen solchen zu fassen, "Haltet den Dieb!" zu rufen. Er gilt auch dann wenn der Betrüger, ein Helfer des Betrügers oder der Dieb ein "Rechtsanwalt" ist. Anders als manche behaupten muss man - als mündiger Bürger - gerade nicht zuwarten bis oder ob ein Gericht auf Betrug oder Diebstahl erkennt. Denn das wäre genau die Entmündigung welcher der Artikel 5 des Grundgesetzes gemeinsam mit § 193 StGB vorbaut.

Und jetzt kommen wir zum "offenkundigen Beschiss": Der Teilsatz lautet vollständig: 
"denn ganz anders als seine Teilnahme am offenkundigen Beschiss wäre das wohl aus seiner sehr offiziellen Sicht mit seiner Rolle als "Organ der Rechtspflege" schlicht "unvereinbar"."
Nun, die "Abmahnung" belegt, dass ich damit recht hatte. Nur handelt der Philipp Berger eben entgegen dem Anspruch. Um sich dann darüber zu beklagen, dass berichtet wird, er habe getan, was er besser gelassen hätte.

Und der Anwalt Philipp Karl Berger nimmt am Beschiss der Euroweb offensiv teil, denn er veröffentlicht - und zwar, ich kann es beweisen, in deren Auftrag - nur positive Berichte und solche Berichte über Verfahren, in denen die Euroweb gewonnen hat. Über die zahlreichen Urteile wegen arglistiger Täuschung schweigt er - oder er lügt wie in seinem verworrenen und unsinnigen Bericht über die BGH-Sache VII ZR 22/11. Denn dem Anwalt Berger muss ja, wenn man keine Demenz annehmen will, klar sein, dass die Sache ganz anders gelaufen ist als er darstellt und er müsste - wenn man weiter keine schwere Demenz annimmt - auch wissen, dass die arglistige Täuschung gerade kein "atypisches" Vorkommnis bei der Euroweb ist, sondern geradezu deren Geschäftsgrundlage!

Philipp Karl Berger nimmt also bewusst am Beschiss Teil.  Und wenn er sich ertappt fühlt, dann lässt er durch einen recht jungen, und wohl unerfahrenen und jetzt bemitleidenswerten Kollege abmahnen.

So verdirbt man dann noch den Ruf junger Anwälte.

"Beschiss" ist übrigens immer Meinung. Man darf sogar sagen, die Preise beim Elektromarkt "X" seien "Beschiss". Der Anwalt Bohne muss wirklich noch viel lernen, sonst hätte er das nicht abgemahnt. Und ich nehme an, die Kanzlei Berger LAW LLP ist in dieser Hinsicht kein geeigneter Ort für junge Anwälte, die erst noch Erfahrungen und Wissen sammeln sollen oder wollen.

Mit dem wenigen oder falschen, was diese da lernen, wird es sogar übermäßig schwierig gegen jemanden anzukommen, der nur ein kleiner Schlosser aus dem Osten ist.

Zuletzt der Punkt, warum man so nicht abmahnen sollte:


Wer das obige abmahnt oder abmahnen lässt, der begibt sich in die Gefahr, dass ein Gericht dann fest stellt, dass daran nichts rechtswidriges ist. Und nach dem man da in ein kleines Feuer gepustet hat, gibt es plötzlich durch das Urteil einen höllischen Feuersturm. So spielt man bei einem unerhörtem persönlichen Risiko dem Gegner in die Hände und gibt diesem die Mittel in die Hand seine kritischen und warnenden Äußerungen mit dem Segen der Gerichte zu beschweren.

Philipp Berger von der Kanzlei Berger LAW LLP hat es getan. Ich frage mich jetzt woher er die Qualifikation nimmt um sich als "Ansprechpartner im Medienrecht" zu präsentieren, was er ja auf der Webseite der Kanzlei auch tut:



03.05.2012

Kurzkapitel: Verleumden für so genannte "Rechtsanwälte"

Jean Paul Bohne von der die Kanzlei Berger LAW LLP behauptet über mich im Auftrag der Euroweb des Christoph Preuß und seines Chefs Philipp Berger wie folgt:
Mit Schreiben vom 27.10.2010 stellte ebenso die Staatsanwaltschaft Kassel, Aktenzeichen 2820Js39234/10, im Bezug auf den Blogger Herrn
Reinholz fest: „Der Beschuldigte ist allein der STA Kassel Adressat von über 110 Strafanzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet, die sämtlich in Zusammenhang mit dem im Internet ausgefochtenen „Privatkrieg“ des Beschuldigten mit Abmahnanwälten, Inkassofirmen pp. stehen. Ein Unrechtsbewußtsein fehlt bei dem Beschuldigten völlig- im Gegenteil: Eine Hauptverhandlung wäre das von ihm erhoffte Forum, seine kruden Thesen zu verbreiten. (...)“
Ich habe die Kanzlei Berger  LAW LLP mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass der Kassler Staatsanwalt Uekermann hier seine Privatmeinung geäußert habe. Er hat sich auch bereits bei mir entschuldigt - wenn auch indirekt. Der Kanzlei Berger ist auch bewusst, dass der Kassler Staatsanwalt Uekermann diese Behauptungen auf Grund seines derzeitigen Wissenstandes nicht aufrecht erhalte - das habe ich der Kanzlei - insbesondere dem uneinsichtigen Chef Philipp Karl Berger ebenfalls mehrfach mitgeteilt. Das findet sich auch in Gerichtsakten von Verfahren an denen Philipp Berger beteiligt war. Die Kanzlei kennt den Sachverhalt also.

Wenn nun, das ist geschehen, der "Rechtsanwalt" Jean Paul Bohne im Auftrag des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger bewusst und vorsätzlich dieses uralte und zurück genommene Schreiben weiter zitiert ohne auf die Rücknahme einzugehen, dann lügt er nicht nur, dann verleumdet er mich auch ganz bewusst und genau dann und deswegen ist er sehr weit davon entfernt, das zu sein oder zu tun, in jedem Fall zu lassen, was man von einem "Organ der Rechtspflege" (als zu unterlassen) erwartet.

Verleumden ist das Begehen einer Straftat. Straftaten zu begehen kann keine "Rechtspflege" sein, Herr "Rechtsanwalt" Jean Paul Bohne!


Sollte ich eine treffliche Ein-Wort-Antwort formulieren wollen oder müssen, dann wäre diese weder jugend- noch straffrei, geschweige denn sowas wie höflich. Sie begänne mit einem "W".



[Nicht-]Abmahnen für Lügner - ein Schnellkurs darin, wie man es niemals tun sollte


Die bulgarische Neterra Ltd. hatte im Jahr 2010 laut der mir vorliegenden Bilanz ein Anlagevermögen(!) von 20.369.000 bulgarischen Leva. Dies entspricht grob gerechnet 12 Milionen Euro. Der Gewinn betrug 2.373.000 Leva, das sind, ganz grob überschlagen, 1,5 Mio Euro.

Im Rechenzentrum der Neterra  Ltd. lässt die Euroweb hosten - allerdings nur die Kundenseiten, denn dieses Hosting  führt allein auf Grund der großen Entfernung zu heftigen Problemen. Die Euroweb hatte behauptet, diese hoste in einem eigenen Rechenzentrum und diese LÜGE hat das LG Düsseldorf der Euroweb auf meinen Antrag hin in einer einstweiligen Verfügung verboten.

Danach hatte der "Rechtsanwalt" Philipp Berger diese mit "dumm-dreist" sicher richtig bewertete Lüge weiter verbreitet und zwar in Abmahnungen, in öffentlichen Presseportalen (die den Shit überwiegend nach meinem Hinweis gleich wieder löschten) und auf der eigenen Webseite - die von der Euroweb betrieben wird.

Einen Ordnungsmittelantrag habe ich gestellt. Der Euroweb droht jetzt eine Geldstrafe, Christoph Preuß droht sogar Haft.

Die Kanzlei des Niederkrüchterner "Rechtsanwaltes" Philipp Berger lässt, soweit die hier besprochene Abmahnung echt ist, durch den Jean-Paul Bohne für die Euroweb Internet GmbH behaupten:
Richtig ist vielmehr, dass Herr Reinholz eine Einstweilige Verfügung gegen unsere Mandantin erwirkte. Nicht richtig ist allerdings, was der Blogger aber behauptet, dass damit abschließend geklärt sei, ob es sich bei der Angabe unserer Mandantin, sie verfüge über ein eigenes Rechenzentrum, um eine Lüge handele. Das Verfahren wird derzeitig weitergeführt.

Das Rechenzentrum ist letztlich in der Verfügungsgewalt unserer
Mandantin. Der Blogger verbreitet wissentlich unwahre Tatsachen.
Das verlangt nach einer Antwort!

1.)

Gelogen  - und zwar vorsätzlich gelogen - ist schon die Behauptung, dass ich behauptet habe, dass "damit abschließend geklärt sei, ob es sich bei der Angabe unserer Mandantin, sie verfüge über ein eigenes Rechenzentrum, um eine Lüge handele." Ich habe nämlich stets von einer einstweiligen Verfügung berichtet.


Es kann aber natürlich sein, dass Leute mit ausländisch klingenden Vornamen wie "Jean-Paul", "Philipp" oder "Christoph" meinen, dass man so viel Deutsch nicht verstehen können muss, um zu begreifen, was das Wort "einstweilig" bedeutet. Die meinen wohl, man müsse sich nicht daran halten, es sei aber was "abschließendes". Beides ist falsch wie der Herr Preuß bald erfahren wird.

2.)

Wenn die Euroweb das Rechenzentrum der Neterra Ltd. in der Verfügungsgewalt haben will, dann ist erstens schon mal vorsätzlich unwahr, denn eine solche Kontrolle hat immer der Eigentümer oder jemand, dem er diese Kontrolle übeträgt. Und das ist die Euroweb nicht: Nichts aus dem Jahresbericht der Euroweb Internet GmbH lässt auf eine Investition in Bulgarien in Höhe von auch nur 30% des Anlagevermögens der übrigens schon seit 15 (und nicht nur 11, wie die Euroweb) Jahren existierenden Neterra Ltd. schließen.  Soweit die Euroweb Internet GmbH überhaupt Investitionen in Bulgarien ausweist, so sind  das in deren Jahresbericht für das Jahr 2010 gerade mal 90% von 477.109, also ca. 430.00 Euro an Anteilen einer "Euroweb OOD, Bulgarien". Selbst wenn diese an der Neterra Ltd. beteiligt wäre: Mit 1/27 hat man nunmal nicht die Herrschaft über ein 12 Mio - Euro-Unternehmen. Zudem hätte dann die Euroweb auch einen Gewinn aus einer solchen Beteiligung ausweisen müssen. Ja und dann ist da ja noch die höchst fragwürdige Behauptung der Euroweb, diese habe in Bulgarien ein "Entwicklungszentrum" - Wo bitte ist denn im Falle einer solchen Beteiligung das Geld dafür geblieben?

Die Behauptung, dass die Euroweb die Verfügungsgewalt über das Rechenzentrum der Neterra Ltd. hat, steht damit als vorsätzlich unwahr fest. Diese ist dort im Rahmen eines Colocation-Vertrages lediglich eine von vielen "Mit-Mieterinnen", mehr nicht. Damit besteht aber die Verfügungsgewalt nicht. Sonst könnte jeder der Millionen Kunden von 1und1, Hetzner oder der Telekom behaupten, diese hätten die Verfügungsgewalt über deren Netze und Rechenzentren - diese nun wirklich dämliche Behauptung hat also das Zeug zu einem Treppenwitz.

3.)

Gelogen - verwerflich, dreist und in niederträchtigster Verleumdungsabsicht gelogen - ist demnach auch die von Jean-Paul Bohne verbreitete Behauptung der Euroweb und des Philipp Berger, ich würde lügen. Das sollte man niemals tun, wenn man gerade selbst lügt.

Verbreitet haben die drei Lügen, falls die Abmahnung echt ist, ein Herr Jean-Paul Bohne im Auftrag des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger (von der wohl nicht nur in der Haftung beschränkten Berger-Law LLP) und des Christoph Preuß (von der Euroweb Internet Gesellschaft mit ebenfalls nicht nur beschränkter Haftung, sondern auch mit stark beschränkter Ehrlichkeit).

Und was die erzwungene Hauptsacheklage betrifft, die wird die Euroweb nun wohl zwingend verlieren, denn ich kenne nun das "Argument". Es ist ein Witz und leicht zu widerlegen. Ich bin der Falsche für eine solche juristische Luftnummer, ich jedenfalls bin nicht der Volltrottel für den man mich in diesen Kreisen offenbar auf Grund von bloßem Wunschdenken hält.

In dieser Hinsicht belügen sich die Herren Preuß und Berger nämlich ganz offensichtlich nicht nur die Öffentlichkeit sondern vor allem auch sich selbst.

Erster Kurstag: Lügen oder [das] Lügen lassen für Philipp Berger und die Euroweb

In der Abmahnung lässt Philipp Berger (offenbar, denn die Abmahnung kann gefälscht sein) seinen Angestellten  Jean-Paul Bohne ausführen:
Daraufhin stellt der Blogger noch einen wettbewerbsrechtlich
unzulässigen -vermeintlichen- Preisvergleich auf:
  • „Alternatives Angebot: 5*48+150*4+1500 Euro
    = 2300 Euro über vier Jahre. Bis auf die 5 Euro monatlich
    praktisch jederzeit kündbar, mit erheblichen Mehrwert gegenüber den von der Euroweb erbrachten "Leistungen".“
Wie sich aus XXXXXXXX ergibt, ist der Blogger Wettbewerber unserer Mandantin im Xxxxxxx. Als ein solcher ist es unzulässig, Preisvergleiche des Konkurrenten dergestalt zu tätigen. Es ist unlauter, auf vermeintlich stark überhöhte Preise eines Mitbewerbers hinzuweisen, vgl. §§ 3 Abs. 1; 4 Nr. 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (OLG Karlsruhe GRUR 1994, 130, 131: „horrend“; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Auflage, § 4 Rn. 7.26).

Das sollte man unter gewissen Umständen nicht vortragen.

Zum ersten natürlich, wenn sich auf dem Blog keinerlei Bezug zu einem geschäftlichen Angebot ergibt. So was gewinnt man dann nicht vor Gericht. Was man vor Gericht nicht gewinnen kann überhaupt abzumahnen ist jedenfalls für einen "Rechtsanwalt" eine schon außerordentlich dumme Handlung. Und diese provoziert die Entgegnung, dass es sich bei dem erhobenen Unterlassungsanspruch schon wieder mal ganz eindeutig um eine Lüge handelt. Außerdem mache ich keine stumpf-primitiven Webseiten mit Fotos aus kostenlosen Quellen, die ich dann in Bulgarien hoste - und vor allem bescheiße ich meine Kunden nicht indem ich denen einrede, die erhielten kostenlos, wofür ich dann sehr wohl kassiere. Ich bin kein Wettbewerber von ordinären, arglistig täuschenden Betrügern, bei denen ich trotz meiner Farbschwäche einfach nur "rot" sehe!

Zum zweiten sollte man das natürlich nicht behaupten, wenn man seine Meinung zumindest in Rechtssachen öfter ändert als andere das Hemd:
  1. Also Ende 2010/Anfang 2011 war man bei der Euroweb und in der Kanzlei Berger offiziell und vor Gericht der Meinung, ich sei Wettbewerber der Euroweb.
  2. Ende 2011 war man bei der Euroweb und in der Kanzlei Berger offiziell und vor Gericht der Meinung, ich sei KEIN Wettbewerber der Euroweb, man verleumdete mich sogar - so wie Ende 2010 auch - als  Empfänger von Sozialhilfe. Da hatte ich die Euroweb verklagt. Die Sache ist noch offen. Die dreckige Verleumdung zog eine einstweilige Verfügung nach sich, der Sinnlos-Widerspruch dagegen ist noch offen und inzwischen nur teurer und sinnloser geworden.
  3. Und schon Ende April 2012 ist man bei der Euroweb und in der Kanzlei Berger wieder offiziell und vor Gericht der Meinung, ich sei Wettbewerber der Euroweb.

Ja, wie blöd ist das denn?

Da haben wir ihn: Den substantiellen Vorwurf der Lüge, den ich gegenüber dem feinen Herrn Berger und der Euroweb gegenüber wegen dieser Sache und wegen "tausend" solcher anderen Lügereien erhebe.

Und dann kommen wir zur Verleumdung in dem betonten Wort "vermeintlich": Die Euroweb bietet eine bestimmte Leitung an. Leistungsbeschreibungen kann man den Urteilen entnehmen, in denen die Gerichte akribisch Angaben darüber machen, wofür die Euroweb denn Geld haben wollte. Und nur in Einzelfällen bekommen hat.

Da ist es keinerlei Problem ein alternatives Angebot durchzurechnen. Mit dem "Schniebelwichs", den kann man auch "Prozessmasche" nennen, dass man die Preise und "Leistungen" der Euroweb mit keinem anderen Angebot vergleichen könne, ist es nunmehr definitiv vorbei.

Wenn der Herr Berger dieses Geschwafel für die Euroweb nochmal bringt, dann lache mich nicht tot (das würde ihn wohl freuen) sondern laut aus.

Angebliche Beschwerde der Kanzlei Berger

Google hat an mich eine angebliche Beschwerde eines angeblichen "Rechtsanwalt Jean-Paul Bohne" weiter geleitet. Ich veröffentliche den Palaver mal weitgehend unkommentiert, weil ich Zweifel habe, dass ein Rechtsanwalt oder eine bei geistiger Gesundheit befindliche  Person das je so geschrieben hätte. In den nächsten Tagen werden wir mit dieser lustigen Drohung viel Spaß haben.

Folgendes merke ich noch an: Ein "Rechtsanwalt Bohne" ist auf der Webseite der Berger Law LLP nicht gelistet. Und mich selbst abzumahnen war man sich wohl entweder zu fein oder wohl vielmehr zu feige... Dann klage ich eben auf negative Feststellung. Das geht. Ich begrüße den Lügen lassenden Herrn Berger, dessen ausführendes "Organ der Rechtspflege" Jean Paul Bohne und die nunmehr nicht weniger zu bemitleidende Euroweb in der Höhle des Löwen.

Ich mache noch eine Anmerkung: Die Abmahnung ist von falschen Tatsachenbehauptungen -  Lügen und Verleumdungen - durchzogen. Das habe ich nie anders erwartet. Das hier z.b.  klar rechtswidrig verlangt wird, den gesamten Blog zu löschen  zeigt (sofern man die Abmahnung als echt annimmt) doch deutlich, dass zwischen der Rechtstreue und dem Handeln der Kanzlei eine tiefe und breite Schlucht nebst einem darin tosenden Fluss liegt. Denn der angebliche "Rechtsanwalt Bohne" will sogar Artikel über Suppen gelöscht sehen!  

Das ist erbärmlich und spricht für eine tief sitzende und rechtswidrige Schädigungsabsicht! - Mich würde es also nicht wundern, wenn ich demnächst aus der Kanzlei höre:

"Fälschung, Fälschung! - Wir waren das nicht!"

Mich würde aber noch sehr viel weniger wundern wenn demnächst aus der Kanzlei zu hören wäre "Es ist eine Verleumdung [Alternativen: Beleidigung oder nach §192 StGB strafbar] zu behaupten, wir hätten die Löschung eines Suppenrezeptes verlangt!" Denn genau das ist der Stil der folgenden Abmahnung:
AutoDetectedBrowser: Internet Explorer 8
AutoDetectedOS: Windows XP
IIILanguage: de
IssueType: lr_legalother
Language: de
agree: checked
companyname: BERGER LAW LLP
country_residence: DE
dmca_signature: Jean-Paul Bohne
dmca_signature_date_day: 24
dmca_signature_date_month: 4
dmca_signature_date_year: 2012
full_name: Jean-Paul Bohne
geolocation: DE
hidden_dmca_category:
hidden_product: blogger
legalother_explain:
Google Inc.
Attn: Blogger Legal Support
1600 Amphitheatre Pkwy
Mountain View, CA 94043,
USA
URGENT !
Düsseldorf, 23.04.2012
Unser Zeichen: ZR 3110/12 (bitte stets angeben)
Euroweb Internet GmbH / Berger, P. ./. Google Inc.
Hinweis auf Verbreitung von Rechtsverletzungen unter:
http://joerg-reinholz.blogspot.de/
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die BERGER LAW LLP, Werdener Str. 6, 40227 Düsseldorf,
zeigen an, die rechtlichen Interessen des Unternehmens Euroweb Internet GmbH, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf, sowie des Herrn Philipp Berger, Schubertstr. 2, 41372 Niederkrüchten, zu vertreten. Unsere Vollmachten werden anwaltlich versichert.

Unter der URL: http://joerg-reinholz.blogspot.de/
wird unsere Mandantschaft mehrfach beleidigt, verleumdet und in
ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie in ihrem Recht an der
ungestörten Ausübung ihres eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes verletzt. Der Blog ist durchzogen von Beleidigungen, §185 Strafgesetzbuch (StGB), Übler Nachrede, § 186 StGB, und Verleumdungen, § 187 StGB. Im Übrigen ist auch auf § 192 StGB zu verweisen. Jedem objektiv Dritten ist offenkundig, dass der Blog inhaltlich die Grenzen des Rechtmäßigen verlassen hat. Sie trifft daher eine Pflicht zum unverzüglichen Handeln.

Unsere Mandanten haben gegen Sie als Diensteanbieter Hostprovider einen Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) analog, ebenso aus § 823 Abs. 1 BGB
Verbindung mit Art. 1 und 2 Grundgesetz (GG), und §§ 823 Abs. 2 BGB, 185 Strafgesetzbuch (StGB), 1004 BGB analog. und § 1004 in ff.
Bereits in der Vergangenheit erwirkten unsere Mandanten und andere Personen Einstweilige Verfügungen gegen Sie aufgrund widerrechtlicher Blogs mit ähnlichen Inhalten. Exemplarisch sei auf das Verfahren P. Berger ./. Google Inc. vor dem Landgericht Köln, Aktenzeichen 28 O 475/11, verwiesen (gegenständlicher Blog: http://rechtsfreie-zone-euroweb.blogspot.com). In diesem Zusammenhang gaben Sie bereits eine Abschlusserklärung ab. Ebenso fügen wir zwei Beschlüsse des Landgerichts Düsseldorf (12 O 548/10 und 12 O 475/10) gegen Sie anbei (gegenständlicher Blog: http://rechtsfreie-zone-kassel.blogspot.com).
Insbesondere ist es Ihnen untersagt, dass auf Ihrer damals registrierten
Domain http://rechtsfreie-zone-euroweb.blogspot.com/2011/06/euroweb-
uber-rechtsanwaelte.html verbreitet wird, unser Mandant sei ein Lügner.
Dies geschieht dem zum Trotze weiterhin über Ihr Angebot, freilich unter einer anderen URL. Der Blog http://rechtsfreie-zone-euroweb.blogspot.com und http://rechtsfreie-zone-euroweb.blogspot.com wurden von Ihnen mittlerweile auch entfernt.

Der Blogger Herr Jörg Reinholz, Hafenstr. 67, 34125 Kassel,
verbreitet nun über Ihren Dienst www.blogspot.de, genauer unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/, unter anderem Beleidigungen
und Verleumdungen zum Nachteil unserer Mandantschaft.
Wie Sie feststellen werden, handelt es sich dabei letztlich um die Fortführung der von Ihnen bereits entfernten Blogs. Ihnen ist auch aus diesem Grunde ein kurzfristiges Handeln zu zumuten.

Wir fordern Sie daher auf, den Blog http://joerg-reinholz.blogspot.de/ ebenfalls unverzüglich zu entfernen. Inhalt des Blogs ist erneut hauptsächlich die Verbreitungen von Halbwahrheiten, Verleumdungen und weiteren Angriffen zum Nachteil unserer Mandanten.

Bekanntlich haften Sie aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung
als Inhaber der Webseite blogspot.de für die Rechtsverletzungen ab Kenntnis, vgl. § 10 S. 1 Nr. 2 Telemediengesetz. Den Inhalt des gegenständlichen Blogs bringen wir Ihnen hiermit als Ganzes zur Kenntnis, werden dies noch nachfolgend auch konkretisieren. Wie Sie erkennen werden, ist der Blog auf eine gezielte Diffamierung und Schädigung unserer Mandanten gerichtet, ebenso wie die bereits genannten und von Ihnen entfernten Quasi-Vorgänger-Blogs.

Selbst schreibt der Blogger im Bezug auf die Pflege einer Datenbank in
seinem Eintrag unter der URL: http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/anregung-eurowebwebstyle.html
"Ich kann das. Und ich würde es für lau tun, weil die Sache mit
der Euroweb mich sehr ärgert und weil die Euroweb mich geärgert hat."

Auch hieraus wird deutlich, dass Ihr Blog-Angebot von Herrn Jörg
Reinholz einzig für einen persönlichen Feldzug gegen unsere Mandanten missbraucht wird.
Mit Schreiben vom 27.10.2010 stellte ebenso die Staatsanwaltschaft Kassel, Aktenzeichen 2820Js39234/10, im Bezug auf den Blogger Herrn
Reinholz fest: „Der Beschuldigte ist allein der STA Kassel Adressat von über 110 Strafanzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet, die sämtlich in Zusammenhang mit dem im Internet ausgefochtenen „Privatkrieg“ des Beschuldigten mit Abmahnanwälten, Inkassofirmen pp. stehen. Ein Unrechtsbewußtsein fehlt bei dem Beschuldigten völlig- im Gegenteil: Eine Hauptverhandlung wäre das von ihm erhoffte Forum, seine kruden Thesen zu verbreiten. (...)“

Der Blogger nutzt -wie auch den deutschen Strafverfolgungsbehörden bekannt ist - also das Internet für einen „Privatkrieg“ aus. Soweit der Blogger versucht, seine bewussten Halbwahrheiten, Beleidigungen,
Üblen Nachreden und Verleumdungen als vermeintliche Meinungsäußerungen zu kaschieren, kann dies nicht zu einer Rechtfertigung für seine Äußerungen dienen. Nicht entscheidend ist nämlich, ob der Blogger unwahren Tatsachenbehauptungen mit Floskeln wie „meiner Meinung nach“ u.ä. einleitet oder abschließt. Der Umstand, dass der Blogger Tatsachenbehauptungen in Form einer
Meinungsäußerung kleidet, nimmt dieser Äußerung nicht den Charakter der Tatsachenbehauptung. Vielmehr gilt: Stehen sich als widerstreitende Interessen -wie vorliegend- die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und unter anderem das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2, 1 GG) gegenüber, kommt es für die Zulässigkeit einer Äußerung maßgeblich darauf an, ob es sich um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt. Tatsachen sind innere und äußere Vorgänge, die zumindest theoretisch dem Beweis zugänglich
sind und sich damit als wahr oder unwahr feststellen lassen (BGH
NJW 52,660 - Constanze; 66, 296 - Höllenfeuer; AfP 1975, 804 - Brüning
I).

Unabdingbare Voraussetzung für eine zutreffende Einordnung einer
Äußerung ist die Ermittlung des Aussagegehalts. Dabei ist auf den
objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen
Durchschnittslesers abzustellen (vgl. BGH NJW 1998, 3047). Bei Werturteilen geht der Persönlichkeitsschutz in der Regel der
Meinungsfreiheit vor, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die
Menschenwürde, als Schmähkritik oder als Formalbeleidigung
darstellt. Die bewusste Behauptung unwahrer Tatsachen fällt -und das muss betont werden- überhaupt nicht in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG WRP 03, 69, 70 - JUVE-Handbuch; BVerfGE 54, 148 = NJW 80, 2072, 2073).

Selbst wahre Tatsachenmitteilungen, die jedoch durchtränkt sind
von (zumindest schlüssiger) Kundgabe der tiefen Missachtung, können
ein solches Gewicht aufweisen, dass sie eine gegenüber der wahren
Tatsachenbehauptung selbständige Beleidigung darstellen und unzulässig sind, vgl. § 192 StGB.

Hierunter fällt als Beispiel der sog. Publikationsexzess. Ein
solcher ist dem Blogger vorzuwerfen, und zwar mittels Ihrer Plattform. Die unbändige Mitteilung der persönlichen Missachtung gegenüber unseren Mandanten hat jegliches -vermeintlich berechtigte- Maß aus Sicht eines jeden objektiven Dritten verlassen. Aus denselben Gründen kann sich der Blogger auch nicht auf die vermeintliche Wahrnehmung berechtigter Interessen (mehr) berufen. Die Form der Mitteilungen und Dichtheit der Herabwürdigungen machen den Blog als solchen rechtswidrig. Er ist in einem besonders herabwürdigenden Ton formuliert, besonders gehässig eingekleidet und beinhaltet lediglich
eine tendenziöse Zusammenstellung von Tatsachen mit Schädigungs-
und Beleidigungs- sowie Verleumdungsabsicht.

Dies vorangestellt, substantiieren wir im Einzelnen:

Folgende Äußerungen sind aus den vorbenannten Gründen und
Gesetzesbestimmungen rechtswidrig und daher zu entfernen:
1.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/arglistige-vergleichsoffensive-der.html
wird durch die Äußerungen:
  • „dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen“
  • „die von diesen getäuschten“
  • „Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten" sind Merkmale des Betruges“
  • „offenkundigen Beschiss“

unserem Mandanten Täuschung und Betrug vorgeworfen. Der Blogger
kann wohl kaum behaupten, gerichtliche Entscheidungen vorweisen zu können, die unseren Mandanten, und zwar persönlich, des Betruges schuldig befunden haben. Dieser Eindruck soll jedoch bewusst und absichtlich wider besserem Wissens durch die Verknüpfung der Aussagen bei jedem Leser geweckt werden, um unseren Mandanten und mittelbar auch unsere Mandantin verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. So nutzt der Blogger auch nachfolgende „Labels“ für seinen Text: „arglistige Täuschung, Betrug, Chistoph Preuß, Daniel Fratzscher, Euroweb, Kanzlei Berger, Lügen, Mafia, Philipp Berger“
Hierdurch wird die Intention des Autors unmissverständlich klar
und eindeutig. Unser Mandant wird als Betrüger, Lügner und Mitglied
einer kriminellen Organisation dargestellt. Diese jede Legalität
verlassende Vorgehensweise durchzieht als roter Faden den gesamten Blog.

2.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/euroweb-waz-das-joint-venture-oder.html
verbreitet der Blogger die -unwahre- Tatsachenbehauptung, unsere
Mandantin unterhalte gesetzeswidrige Beziehungen zu einem anderen
Unternehmen, und zwar in Form einer „mafiösen Zusammenarbeit“.
Dies wird mit der Absicht veröffentlicht, um unsere Mandantin
verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht wird verletzt.

3.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/lg-bautzen-euroweb-tauscht-arglistig.html

heißt es unwahr:
  • „systematisch und in vielen tausenden Fällen begangenen Betrug der Euroweb“

Unsere Mandantschaft ist strafrechtlich nicht (!) wegen Betruges
verurteilt worden ist. Es wird die unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt, dass tausende Fälle des begangenen Betruges jedoch vorlägen. Der Blogger kann jedoch erst Recht keine tausenden Betrugsfälle nachweisen. Die sog. Labels unter dem Blogeintrag lauten:
„Abzocke, arglistige Täuschung, Betrug, Chistoph Preuß, Daniel
Fratzscher, Euroweb, Mafia, organisierte Kriminalität, Philipp Berger“
Mit dieser Verkettung werden unsere Mandanten als Angehörige der
organisierten Kriminalität gebrandmarkt und verächtlich gemacht
wie herabgewürdigt.

4.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/redaktioneller-hinweis.html
kommentiert jemand den Beitrag rechtswidrig mit:
  • „Namensvetter von den Betrügern“

Dies ist eine unwahre, beleidigende und verleumderische Tatsachenbehauptung dergestalt, als dass unser Mandant nicht des Betruges schuldig gesprochen worden ist. Der Eintrag ist zu entfernen.

5.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/die-euroweb-vertraut-der-eigenen.html
heißt es:
  • „viele Lügen“
  • „die Euroweb Internet GmbH (...) über ein eigenes Rechenzentrum verfüge, in welchem diese die Webseiten ihrer Kunden hoste. Das war gelogen.“

Richtig ist vielmehr, dass Herr Reinholz eine Einstweilige Verfügung gegen unsere Mandantin erwirkte. Nicht richtig ist allerdings, was der Blogger aber behauptet, dass damit abschließend geklärt sei, ob es sich bei der Angabe unserer Mandantin, sie verfüge über ein eigenes Rechenzentrum, um eine Lüge handele. Das Verfahren wird derzeitig weitergeführt.

Das Rechenzentrum ist letztlich in der Verfügungsgewalt unserer
Mandantin. Der Blogger verbreitet wissentlich unwahre Tatsachen.
Ferner schreibt der Blogger:
  • „Wer die Mails an und von den Kunden dann im bulgarischen Rechenzentrum so alles mit liest steht übrigens auch in den Sternen.“

Mit dieser Aussage wird die Geschäftsehre und Rechtstreue unserer Mandantin in Abrede gestellt und das allgemeine Vertrauen zu dieser bewusst schädigend angegriffen.

6.
Nicht nur unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/lg-dresden-euroweb-erklart.html
bezeichnet der Blogger unsere Mandanten wie folgt:
  • „"Rechtsanwalt"“

Die Anführungszeichen suggerieren, unser Mandant sei kein Rechtsanwalt und maße sich diese Bezeichnung lediglich an. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Unser Mandant ist sei dem Jahre 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Zweifellos möchte der Blogger mit dieser gezielten Nutzung der Anführungszeichen unseren Mandanten herabwürdigen. Es soll der Eindruck vermittelt werden, unser Mandant sei kein pflichtbewusster und ordnungsgemäß handelnder Rechtsanwalt, der sich an die Berufsregeln hält. Die Zeichensetzung ist gewollt als Herabwürdigung gewählt.

Ferner:
  • „Propagandaminister des Euroweb-Reiches und der Webstyle-Kolonie"

Damit werden unser Mandanten mit den Nazi-Verbrechen und dem deutschen Imperialismus in Verbindung gebracht. Unser Mandant soll die Rolle des Nazi-Propagandaministers Joseph Goebbels und unsere Mandantin die Rolle des Dritten Reiches übernehmen. Unsere Mandantschaft steht in keiner Verbindung mit dem Nationlsozialismus oder dem Imperialismus. Dieser Vergleich und diese Darstellung sind nicht nur vollkommen inakzeptabel, sondern stellen Formalbeleidigungen, Schmähungen und Ehrverletzungen von
erheblichem Maße dar.

Darüber hinaus heißt es im Text:
  • “niederträchtig lügt“

Lüge und Niederträchtigkeit werden unserer Mandantschaft persönlichkeitsrechtsverletzend vorgeworfen. Auch weitere Formalbeleidigungen und Schmähungen folgen:

  • „Da die Euroweb und deren 8 oder 9 verbliebenen Anwälte nicht die Intelligenz aufbrachten (...)“
  • „dumm von den 8 oder 9 Anwälten der Kanzlei Berger und dem Geschäftsführer der Euroweb“
  • „insbesondere weil der mit der Lüge beauftragte und um die Lüge wissende Anwalt diesen Mist auch noch in etlichen Presseportalen veröffentlichte.“
  • „bei so wenig Intelligenz, wie aus dem Weiterverbreiten einer Lüge auch nach einem Unterlassungsbefehl zu schließen ist, baut man halt auch beliebigen anderen "Scheiß".“

Man mag seine eigene Bewertung kundtun, seine eigene Meinung und
etwas als „unintelligent“ ansehen. Dies geschieht vorliegend jedoch in
Kombination mit dem Vorwurf von Lügen und mit offenkundiger persönlicher Verachtung. Im Zusammenhang sind die Ausführungen als beleidigend und verleumderisch nicht nur zu bewerten, sondern auch vom Urheber so gemeint. Letzteres dürfte er wohl nicht bestreiten.

Daraufhin stellt der Blogger noch einen wettbewerbsrechtlich
unzulässigen -vermeintlichen- Preisvergleich auf:
  • „Alternatives Angebot: 5*48+150*4+1500 Euro
    = 2300 Euro über vier Jahre. Bis auf die 5 Euro monatlich
    praktisch jederzeit kündbar, mit erheblichen Mehrwert gegenüber den von der Euroweb erbrachten "Leistungen".“

Wie sich aus XXXXXXXX ergibt, ist der Blogger Wettbewerber unserer Mandantin im Xxxxxxxxx. Als ein solcher ist es unzulässig, Preisvergleiche des Konkurrenten dergestalt zu tätigen. Es ist unlauter, auf vermeintlich stark überhöhte Preise eines Mitbewerbers hinzuweisen, vgl. §§ 3 Abs. 1; 4 Nr. 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (OLG Karlsruhe GRUR 1994, 130, 131: „horrend“; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Auflage, § 4 Rn. 7.26).
Mit der Tatsachenbehauptung:
  • „Das wäre ja keine Werbung für die Firma, von der er praktisch sein ganzes Anwaltsleben wirtschaftlich abhängig ist.“

wird über unseren Mandanten unzulässig verbreitet, er sei kein unabhängiges Organ der Rechtspflege, sondern abhängig. Dies stellt  eine Diffamierung dar und ist nicht nur als beleidigend, sondern auch als rufschädigend, insbesondere gegenüber potentiellen Mandanten, zu qualifizieren. Durch die
  • „Labels: Euroweb, Kanzlei Berger, Lügen, Mafia,“

bezeichnet der Autor unsere Mandantschaft wiederholt als zur
organisierten Kriminalität zugehörig, wenn auch subtil. Letzteres hat jedoch keine Auswirkung auf die Rechtsverletzungen zum Nachteil unserer Mandantschaft. Diese wird bewusst, sogar in Schädigungsabsicht, verächtlich gemacht und herabgewürdigt.

7.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/lg-kiel-arglistige-tauschung-das-urteil.html
sind aus bereits vorgenannten Gründen die nachfolgenden
Formulierungen rechtswidrig:
  • „"Rechtsanwalt"“
  • „Anscheinspropagandaminister des Euroweb-Reiches mitsamst der nicht weniger arglistig täuschenden Kronkolonie "Webstyle GmbH"“
  • „Abzocke“
  • „das in Lehrgängen bei der Euroweb erlernte Abzocken“
  • „Das spricht darüber hinaus auch für eine im Rahmen der "Euroweb-Schulungen" dieses "Euroweb-Treppenterriers" erfolgte "Euroweb-Gehirnwäsche"!“

8.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/die-waz-onlineservice-wie-die-euroweb.html

ist aus vorgenannten Gründen unzulässig:
  • „Labels: Euroweb, Mafia“
9.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/warum-der-rechtsanwalt-philipp-berger.html
  • „Inkassobutze Philipp Berger“

„Butze“ bedeutet in etwa „Schreckgestalt“ und macht unseren
Mandanten verächtlich.
  • „der Lügner Philipp Berger“
  • „Philipp Berger (...) bezahlter Schönredner (...) der nicht nur vor
  • Gericht (...) lügt“
  • „Er tut das, weil er wirtschaftlich abhängig ist.“
  • „"seine" Kanzleien“

10.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/zur-klarstellung-und-gerichtlichen.html
  • „Philipp Berger, Propagandaanwalt“
  • „systematisch arglistig täuschende Firma ist, (m)eine Tatsachenbehauptung, der, dass die Euroweb Internet GmbH eine betrügende Firma“
  • „Ihr geschmackloses, unsachliches, polemisches und oft tatsachenfernes Gekrähe auf dem "Kanzleimist"“
11.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/ein-typischer-referenzkunde-der-euroweb.html
heißt es:
  • „kräht der Niederkrüchtener "Hobbyverleumder" Philipp Berger von der "Berger Law LLP" aus Düsseldorf auf seinem Verbalmisthaufen, den er allen Ernstes für eine "Kanzleiwebseite" hält.“

    „Hobbyverleumder“
    stellt eine Formalbeleidigung und rechtswidrige Schmähkritik dar, ebenso gilt dies für:
  • „der Philipp Berger, Unrechtsanwalt der Euroweb Internet GmbH“
  • „Unrechtsanwalt Philipp Berger“

12.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/vier-tage-sieben-abmahnungen.html

  • „Ich muss ja nicht zuwarten, ob die Serie der Verleumdungen dieser gar feinen, systematisch arglistig täuschenden Firma und dieser "Rechtsanwälte" zu meinem Nachteil irgendwann aufhört.“

Damit werden unsere Mandanten beleidigt und verleumdet. Die in
Bezug genommenen Personen sind vielmehr in der Tat Rechtsanwälte.
Die Euroweb Internet GmbH wird als „systematisch arglistig
täuschende Firma“ diffamiert.

Erneut: Es stellt eine Beleidigung dar, die Berufsbezeichnung
unseres Mandanten in Anführungszeichen zu setzen (OLG Hamm, NJW 1982, 1656; Fischer, StGB, § 185 Rn 9). Hiermit wird diesem die Fähigkeit abgesprochen, als Rechtsanwalt tätig zu sein. Er wird in seiner (Berufs-)Ehre herabgesetzt. Ebenso wird -wahrheitswidrig- suggeriert, unser Mandant sei in Wahrheit kein Rechtsanwalt und maße sich diese Bezeichnung lediglich an.

13.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/die-abmahnungen-und-lugen-des-herrn.html

wertet der Blogger unseren Mandanten ebenfalls ab:
  • „(...) Lügen des Herrn Berger im Auftrag der Euroweb (...)“

Die Bezeichnung als Lügner stellt eine Beleidigung im Sinne des
§ 185 StGB dar. Eine Beleidigung ist jeder Angriff auf die Ehre eines
anderen durch Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung. Durch die Bezeichnung als regelmäßiger Lügner wird deutlich eine Missachtung ausgedrückt.

Der Blogger beleidigt weiter:
  • „(...) allerwertesten Herrn Philipp Karl Berger (...)“
  • "Das ist schon selten dämlich!"
  • "(...) solche Luftnummern von Abmahnungen."
  • "Der Herr "Rechtsanwalt" Berger."
  • "(...) die Euroweb Internet GmbH systematisch arglistig täuscht (...)"
  • "(...) und die Revision feige zurück nahm (...)"
  • "Und diesen lügnerischen Mist, diese Unwahrheit verbreitet der
  • Anwalt Philipp Karl Berger (...)"

14.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/oberlandesgericht-frankfurt-15-u-1012.html

titelt der Autor:
  • "Oberlandesgericht Frankfurt (15 U 10/12): Preisgestaltung der Euroweb ist unseriös"

Diese Behauptung ist unwahr und geeignet, unseren Mandanten
verächtlich zu machen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nicht geschrieben, dass die Preisgestaltung unserer Mandantin unseriös „ist“, wie sich auch aus dem Blog-Eintrag im Weiteren selbst ergibt.
  • „(...)"Referenzkundenmasche" (...)“

In dem vorliegenden, konkreten Zusammenhang hat das Wort
„Masche“ eine offensichtlich negative Konnotation im Sinne eines unseriösen Tricks, Winkelzugs und einer unlauteren Vorgehensweise und Manipulation seitens unserer Mandantschaft. Sie wird damit als unseriös und kriminell bezeichnet.

  • "Es ist Betrug im Sinne des StGB, §263 - seriell, erwerbsmäßig und bandenmäßig begangen - und zwar durch eine zu diesem Zweck geschaffene Organisation, zu der nach meiner Auffassung auch die Kanzlei Philipp Berger und deren Nachfolgeorganisationen "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) gehören."

Erneut: Unsere Mandantschaft ist nicht des Betruges schuldig
gesprochen. Unseren Mandanten jedoch werden auf dem Blog Verbrechen vorgeworfen.

  • "Spätestens seit November 2011 unterstützt der "Rechtsanwalt" Philipp Berger diesen Betrug also wissentlich"
  • "Ein vernünftiger Zweifel an seiner Tatbeteiligung ist ausgeschlossen."

Unser Mandant ist nicht als Tatbeteiligter eines Betruges
verurteilt worden.
  • "Auch das halte ich für verwerflich, unseriös und für Betrug."

Die Beleidigungen und Verleumdungen werden als "Meinungen"
versucht, verdeckt zu werden. Der Blogger überschreitet das zulässige Maß jedoch bei weitem.

  • "Ja. Durch die Versicherung an Eides statt, den Marketingbogen, und die Schulungsunterlagen der Euroweb steht die vieltausendfache Täuschung - und damit der systematische, gewerbs- und bandenmäßig begangene Betrug fest."

Dies steht sicherlich nicht fest.
  • "Der vorgemachte Preisvorteil existiert gar nicht, die nur angeblich so viel günstigeren Preise für die angeblichen "Referenzkunden" sind tatsächlich abstrus hoch und werden nur durch die hier sichtbar werdende systematische arglistige Täuschung am Markt durchgesetzt"

15.
Unter

http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/anregung-eurowebwebstyle.html

verlässt der Autor offenkundig die Grenzen des Zulässigen:
  • „(...) höchst unseriöse Praxis des Vertriebes der Euroweb/Webstyle (...)“
  • "Das wäre ungefähr eine Tonne Salz in der Suppe dieser ganz nicht ehrlichen Bruderschaft."
  • "Der Sieg im Prozess gegen diese hinterlistigen Abzocker"
16.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/die-euroweb-verliert-nach-arglistiger.html

  • „Hauskanzlei“

Die Bezeichnung der Kanzlei unseres Mandanten als „Hauskanzlei“ ist
rechtswidrig. Denn durch diese Formulierung wird suggeriert,
unser Mandant führe keine unabhängige Kanzlei, sondern sei in einer „euroweb- eigenen“ Kanzlei tätig.

Jedenfalls ist diese Auslegung für den unbefangenen Leser
möglich, was entsprechend der Rechsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch ausreichend ist

(vergleiche: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom: 25.10.2005- 1 BvR 1696/98 - 25.10.2005).

Durch diese Äußerung wird unserem Mandanten unterstellt, er
verstoße gegen seine Berufspflichten aus § 46 BRAO, § 1 Abs. 3 BORA. Denn nach § 46 BRAO darf ein Rechtsanwalt für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen  Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft zur Verfügung stellen muss, vor Gerichten oder Schiedsgerichten nicht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig werden.

Durch die Bezeichnung „Hauskanzlei“ wird unserem Mandanten ein
Verstoß gegen § 46 BRAO vorgeworfen. Die Verbreitung dieser Aussage ist ehrenrührig und greift maßgeblich in das Selbstbestimmungsrecht unseres Mandanten ein und verletzt seine Eigenart in seinem beruflichen Wirken. Die Äußerungen sind geeignet, das
berufliche Ansehen unseres Mandanten zu schädigen und seine
Berufsausführung zu gefährden.

17.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/euroweb-gescheiterter-betrugsversuch-im.html

  • (...) ist die Euroweb Internet GmbH mit einem Betrugsversuch gescheitert.“
  • „(...)der Betrug ist misslungen (...)“
  • „(...) die Euroweb vor Gericht so grob lügend (...)“
  • „Ja, das Gericht sollte getäuscht werden, damit es der Euroweb
  • Internet GmbH einen Zahlungsanspruch zuerkennt. Das genau ist Prozessbetrug, (...)“
  • „Noch mehr Lügen, noch mehr Betrügereien (...)“
  • „Vor dem LG Berlin ging die Lüge durch, weil verspätet vorgetragen wurde.“
  • „Hier ist der Prozessbetrug also vorläufig gelungen.“

Ein Prozessbetrug wurde nicht festgestellt.


18.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/uber-philipp-berger-und-das-offentliche.html
folgen Verleumdungen durch Formalbeleidigungen und Schmähkritik:
  • „Philipp Berger und das öffentliche Lügen - und über Lügen der Euroweb vor Gericht“
  • „(...) öffentlich lügende "Rechtsanwalt" Philipp Berger (...)“
  • „(...) des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger (...)“
  • „(...) wenn die Euroweb mal wieder und für was auch immer ein falsches Zeugnis braucht.“
  • „Das ist ergo die zweite Lüge des Philipp Berger (...)“
  • „Die dritte Lüge des Philipp Berger (...)“
  • „Und genau dieses dissoziale Ziel verfolgt der "Rechtsanwalt" ganz offensichtlich auch mit seinem verlogenem Artikel.“
  • „Das sich weder die öffentlichen Lügen des Philipp Berger noch seine öffentlichen Herabwürdigungen im Auftrag seiner Mandantin mit seiner Rolle als "Organ der Rechtspflege" vertragen liegt auf der Hand.“
  • „(...) diese mit den vorgehaltenen Lügen zu vergleichen und
  • dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger (...)“

19.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/was-philipp-berger-sorgfaltigst-nicht.html

  • „Der offenbar nicht mit zu vielen Bedenken oder gar zu viel Intellekt gesegnete Niederkrüchtener Anwalt Philipp Berger“
  • „(...) die betrügerisch agierende Euroweb (...)“
  • „Was er - eben wegen der Täuschungsabsicht – (...)“
  • „(...) Ausführungen zu dem versuchten Betrug (...)“
20.
Unter

http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/der-euroweb-anwalt-philipp-berger-und.html

  • „Der Euroweb-Anwalt Philipp Berger und das Inkasso für garstige Betrüger“

Durch „Euroweb-Anwalt“ wird, wie oben bereits dargelegt, unserem
Mandanten ein Verstoß gegen § 46 BORA vorgeworfen, die Behauptung ist demnach ehrenrührig und daher ebenfalls rechtswidrig.

21.
Unter

http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/die-euroweb-sportler-politiker-und-die.html

  • „(...) betrügerisch agierende Euroweb Internet GmbH (...)“
  • „(...)Merkmale organisierter Kriminalität (...)“
  • „(...) arglistig täuschende und betrügerisch agierende Euroweb
  • Internet GmbH (...)“
  • „(...)auch kriminelle Weise öffentlich und vor Gericht vertritt (...)“
  • „Und wenn ein Anwalt wie Philipp Berger so offensichtlich unbegründete Abmahnung verschickt, dann ist das - außerhalb einer temporären oder anhaltenden Verblödung - nur mit dieser Machtausübung - und zwar zu dem Zweck der Förderung der Interessen einer kriminellen Organisation zu erklären“

22.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/amin-el-gendi-runder-der-betrugerisch.html

  • „Amin El Gendi: Gründer der betrügerisch agierenden Euroweb wieder offiziell bei der Berger-Kamarilla“
  • „(...) kriminelle Zusammenspiel von Euroweb und Anwaltskanzlei(en) Berger (...)“
  • „(...) Verdacht des Tatbestands der organisierten Kriminaltität (...)“

23.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/aniel-fratzscher-webstyle-gmbh.html

  • „Das kann - und darf - man "Lüge" nennen“
  • „(...)dämlichen Lügen im Prozess wegen des Vorwurfes des Betruges. (...)“

24.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/gerichte-erkennen-arglistige-tauschung.html

  • „Der "Rechtsanwalt" Philipp (...)“
  • „(...) das arglistig täuschende, also betrügerisch agierende Unternehmen
  • Euroweb Internet GmbH und dessen Töchter (...)“
  • „(...) dass der "Rechtsanwalt" hier auftragsgemäß Propaganda (...) betreibt. Das er darüber hinaus auch an der arglistigen Täuschung und damit am Betrug durch diese Firmen teilnimmt liegt auf der Hand.“
  • „(...) und in eindeutiger Betrugsabsicht (...)“

25.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/philipp-berger-belastigt-euroweb.html

  • „Herr Berger: Haben Sie die Abmahnung etwa in einem, hinsichtlich der Tätigkeit nicht vertretbaren geistigen Zustand verfasst?
  • Litten Sie an einer temporären Dyslexie oder kognitivenStörungen?“
  • „Oder handelt es sich gar um die Anwendung von Gewalt/anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel?“
  • „Ein "Rechtsanwalt" (der den Name verdient) hätte damit rechnen müssen.“

Nach alledem wird deutlich, mit welcher Intensität Ihre
Plattform zum Nachteil unserer Mandantschaft aus Verachtung gegenüber dieser ausgenutzt wird. Die genannten Formulierungen und URLs sind bei Weitem sicherlich auch nicht abschließend und vollständig.

Der Blog als solcher verfolgt die Schädigung unserer Mandanten.
Die Aussagen des Herrn Reinholz haben den alleinigen Zweck, unseren
Mandanten Herrn Berger als Person sowie sein Berufsbild bzw. seine Eignung als Rechtsanwalt herabzuwürdigen. Unsere Mandantin wird in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht auf das Äußerste angegriffen,
um diese zu schädigen. Der Blogger selbst macht kein Geheimnis daraus, dass er aus Ärger gegen unsere Mandanten handelt. Die Darstellungen und Formulierungen auf dem Blog haben die Grenzen der geschützten Meinungsfreiheit mittlerweile verlassen.

Wir fordern Sie auf, den Blog, jedenfalls die rechtsverletzenden Äußerungen unter den genannten URLs, unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 04.05.2012, 15:00 Uhr mitteleuropäische Zeit
zu entfernen.

Wir werden unseren Mandanten raten, gerichtliche Wege
einzuschlagen, sollten Sie diesem rechtswidrigen Verhalten mittels Ihrer
Internetplattform nicht unverzüglich und vor allem nachhaltig Einhalt gebieten. Wir erklären bereits jetzt ausdrücklich, dass dieses Schreiben
an den Blogger weitergeleitet werden darf.

Bohne
Rechtsanwalt

02.05.2012

Die Euroweb-Kanzlei Berger - eine "Intelligenzfreie Zone"?

Die Berger LAW  LLPdes Philipp Berger verbreitet folgenden Schmarren: 
Die über den MDR verbreitete Äußerung der Optikerin, eine Euroweb-Mitarbeiterin habe eine Unterschrift unter einem Vertrag des Internetdienstleisters erschlichen, sei ehrenrührig, urteilten die Richter. Einen Beweis hierfür gebe es nicht. Damit könnte Euroweb im geschäftlichen Ansehen ein erheblicher Schaden zugefügt werden.
Hätten der Christoph Preuß von der Euroweb in dessen Auftrag das veröffentlicht wurde und die dieses veröffentlichende Kanzlei Berger LAW LLP für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investiert, dann wüssten diese, wie ich öffentlich kontere:

Gerichte stellen seit Jahren immer wieder die arglistige Täuschung durch die Euroweb, deren Tochterfirmen und Mitarbeiter fest!

Damit wird der Euroweb im geschäftlichen Ansehen tatsächlich ein erheblicher Schaden zugefügt. Allerdings ist das auch deren Schuld. Und ehrenrührig ist es allemal.

Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist.

Darüber hinaus sieht es so aus, als habe die Euroweb, letzten Monat keinen Prozess gewonnen und in gewisser Weise lassen die Bosse der Euroweb Internet GmbH, und die, die Interessen dieses, sich alle Ernstes auch noch als "rechtschaffen" bezeichnet sehenden Herrn Christoph Preuß vertretenden Kanzlei BERGER LAW LLP.  auch erkennen, wie verhasst ihnen kritische Beiträge über deren rechtswidriges Verhalten sind.

Getroffene Hunde bellen eben.

Noch etwas zum LG Köln:

Der MDR ging gegen eine Entscheidung des LG Köln nicht vor. Über dieses weiß der echte Rechtsanwalt Udo Vetter  wie folgt zu berichten:
Die Gedanken sind frei. Meinungen ebenfalls, sogar öffentlich geäußerte. Es könnte also alles so einfach sein, würde der Meinungsdetektor mancher Gerichte nicht so zuverlässig in dem Maße versagen, wie sie ihren Ruf als bundesweit bedeutsame “Pressekammern” verteidigen wollen. Ein Beispiel hierfür liefert wieder mal das Landgericht Berlin, das derzeit mit den Kollegen in Köln um den zweiten Platz auf der Wichtigkeitsskala rangelt. Unangefochten ist natürlich nach wie vor das Landgericht Hamburg, dessen meinungsunfreundliche Urteile ja schon Legende sind.
Auf der "Wichtigkeitsskala" stehen hier Gerichte, die bevorzugt  von Betrügern wie diesem  oder dem damaligen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth angerufen werden um öffentliche Warnungen vor deren Lügen und Betrug zu unterdrücken.

Da nach dem LG Köln das OLG Köln als Berufungsinstanz folgt  und bisher sehr deutlich zu erkennen gab, dass es nur höchst selten den Blödsinn, den das Landgericht verzapfte, zu korrigieren wünscht müsste ein solcher Fall bis vor den BGH oder das Verfassungsgericht getrieben werden.

Das, und die hämische Berichterstattung des "Rechtsanwaltes" und Euroweb-Propagandaministers Philipp Berger über ein weiteres (zu erwartendes) Schandurteil des OLG Köln und sein erfahrungsgemäß zu erwartendes Verschwiegen oder Lügen über die womöglich für den MDR dann positive höchstinstanzliche Entscheidung wollte der MDR wohl vermeiden - oder er folgte schlicht wirtschaftlichen Geboten.

Wöllte der MDR sich mit jedem garstigen Gegner dieser Art bis vor die höchste Instanz kloppen, dann hätten dessen Juristen viel zu tun. Und hinsichtlich der geringen öffentlichen Akzeptanz der Kölner Gerichte - die nicht mehr behaupten können, dass diese (auch) in meinem Name urteilen - muss man sich fragen, ob das Vorgehen gegen ein Urteil eines von breiten gesellschaftlichen Kreisen nicht mehr akzeptierten Gerichtes überhaupt Sinn macht oder doch nur Gebührenverschwendung wäre.

Die Euroweb-Kanzlei Berger - eine "Intelligenzfreie Zone"?

§
@google/blogspot.com:

Entgegen der Darstellung, die zur Sperrung des ursprünglichen Artikels führte gibt es KEINE rechtskräftige Entscheidung eines Gerichtes zur Unterlassung auch nur einer Äußerung in diesem Artikel! Die offenbar von Philipp Berger vorgelegte einstweilige Verfügung 8 O 65/12 des LG Mönchengladbach hat ihre Rechtskraft verloren, denn der Antrag auf diese Unterlassungsverfügung wurde zurückgenommen nachdem durch eine Entscheidung des OLG Düsseldorf klar wurde, dass die einstweilige Verfügung aufzuheben ist!:

Contrary to the presentation which led to the blocking of the original article, there is NO final decision by a court to refrain from any statement in this article! The provisional order No. 8 O 65/12 of the LG Mönchengladbach, which was apparently submitted by Philipp Berger, has lost its legal force, because the application for this injunction has been withdrawn after was made clear by a decision of the Higher Regional Court Düsseldorf that the injunction must be lifted!

Contrairement à la présentation qui a conduit au blocage de l’article original, aucun tribunal n’a pris de décision finale pour s’abstenir de toute déclaration dans cet article! L'ordonnance provisoire 8 O 65/12 du LG Mönchengladbach, qui aurait été présentée par Philipp Berger, a perdu sa force légale, car la demande en injonction a été retirée après a été clairement établi par une décision du tribunal régional supérieur de Düsseldorf que l'injonction doit être levée!

与导致原始文章被封锁的陈述相反,法院没有最终决定不在本文中作出任何陈述。 显然由Philipp Berger提交的LG门兴格拉德巴赫临时命令8 O 65/12已失去其法律效力,因为此禁令的申请已在 根据杜塞尔多夫高等地方法院的决定明确表示必须解除禁令
Die Berger LAW LLP des Philipp Berger verbreitet folgenden Schmarren:
Die über den MDR verbreitete Äußerung der Optikerin, eine Euroweb-Mitarbeiterin habe eine Unterschrift unter einem Vertrag des Internetdienstleisters erschlichen, sei ehrenrührig, urteilten die Richter. Einen Beweis hierfür gebe es nicht. Damit könnte Euroweb im geschäftlichen Ansehen ein erheblicher Schaden zugefügt werden.
Hätten der Christoph Preuß von der Euroweb in dessen Auftrag das veröffentlicht wurde und die dieses veröffentlichende Kanzlei Berger LAW LLP für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investiert, dann wüssten diese, wie ich öffentlich kontere:

Gerichte stellen seit Jahren immer wieder die arglistige Täuschung durch die Euroweb, deren Tochterfirmen und Mitarbeiter fest!
Damit wird der Euroweb im geschäftlichen Ansehen tatsächlich ein erheblicher Schaden zugefügt. Allerdings ist das auch deren Schuld. Und ehrenrührig ist es allemal.

Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist.

Darüber hinaus sieht es so aus, als habe die Euroweb, letzten Monat keinen Prozess gewonnen und in gewisser Weise lassen die Bosse der Euroweb Internet GmbH, und die, die Interessen dieses, sich alle Ernstes auch noch als "rechtschaffen" bezeichnet sehenden Herrn Christoph Preuß vertretenden Kanzlei BERGER LAW LLP.  auch erkennen, wie verhasst ihnen kritische Beiträge über deren rechtswidriges Verhalten sind.

Getroffene Hunde bellen eben.

Noch etwas zum LG Köln:

Der MDR ging gegen eine Entscheidung des LG Köln nicht vor. Über dieses weiß der echte Rechtsanwalt Udo Vetter  wie folgt zu berichten:
Die Gedanken sind frei. Meinungen ebenfalls, sogar öffentlich geäußerte. Es könnte also alles so einfach sein, würde der Meinungsdetektor mancher Gerichte nicht so zuverlässig in dem Maße versagen, wie sie ihren Ruf als bundesweit bedeutsame “Pressekammern” verteidigen wollen. Ein Beispiel hierfür liefert wieder mal das Landgericht Berlin, das derzeit mit den Kollegen in Köln um den zweiten Platz auf der Wichtigkeitsskala rangelt. Unangefochten ist natürlich nach wie vor das Landgericht Hamburg, dessen meinungsunfreundliche Urteile ja schon Legende sind.
Auf der "Wichtigkeitsskala" stehen hier Gerichte, die bevorzugt  von Betrügern wie diesem  oder dem damaligen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth angerufen werden um öffentliche Warnungen vor deren Lügen und Betrug zu unterdrücken.

Da nach dem LG Köln das OLG Köln als Berufungsinstanz folgt  und bisher sehr deutlich zu erkennen gab, dass es nur höchst selten den Blödsinn, den das Landgericht verzapfte, zu korrigieren wünscht müsste ein solcher Fall bis vor den BGH oder das Verfassungsgericht getrieben werden.

Das, und die hämische Berichterstattung des "Rechtsanwaltes" und Euroweb-Propagandaministers Philipp Berger über ein weiteres (zu erwartendes) Schandurteil des OLG Köln und sein erfahrungsgemäß zu erwartendes Verschwiegen oder Lügen über die womöglich für den MDR dann positive höchstinstanzliche Entscheidung wollte der MDR wohl vermeiden - oder er folgte schlicht wirtschaftlichen Geboten.

Wöllte der MDR sich mit jedem garstigen Gegner dieser Art bis vor die höchste Instanz kloppen, dann hätten dessen Juristen viel zu tun. Und hinsichtlich der geringen öffentlichen Akzeptanz der Kölner Gerichte - die nicht mehr behaupten können, dass diese (auch) in meinem Name urteilen - muss man sich fragen, ob das Vorgehen gegen ein Urteil eines von breiten gesellschaftlichen Kreisen nicht mehr akzeptierten Gerichtes überhaupt Sinn macht oder doch nur Gebührenverschwendung wäre.