24.08.2013

Euroweb hat ab 2014 ein heftiges Problem; Arglistige Täuschung in Grundsatzurteil (BGH) möglich

"Die Unternehmen verhindern Grundsatzurteile dadurch, dass sie kurz vor Urteilsverkündung die Forderung des einzelnen Kunden befriedigten oder die Revision vor dem Bundesgerichtshofs (BGH) zurücknehmen"

Versicherungsombudsmann Professor Günter Hirsch

Ab dem Jahr 2014 sollen Revisionen vor dem BGH nur noch mit Zustimmung der Gegner zurückgenommen werden können. Das wird wohl dazu führen, dass viele betrügerisch agierende Unternehmen (darunter fallen nach meiner Ansicht grundsätzlich auch alle Versicherungen) Revisionen vermeiden und den BGH wesentlich entlasten.

Ein großes Problem für die Euroweb

Gerade die Euroweb Internet GmbH ließ durch den diese vertretenden Anwalt in der Vergangenheit in folgenden 5 Fällen zurücknehmen um ein Grundsatzurteil wegen arglistiger Täuschung zu vermeiden:
  1. BGH, VII ZR 186/10 14.09.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  2. BGH, VII ZR 208/10 07.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  3. BGH, VII ZR 22/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  4. BGH, VII ZR 43/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  5. BGH, VII ZR 44/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
Die bis Juli die Euroweb vertretende Kanzlei Berger Law LLP (Philipp Berger, Andreas Buchholz) hat im Falle der Sache VII ZR 22/11 danach sogar - lügend - verkündet, der BGH habe die arglistige Täuschung nicht erkennen können - obwohl der vorsitzende Richter Prof, Dr. Kniffka des zuständigen 7. Zivilsenates ganz klipp und klar darlegte, dass er die arglistige Täuschung erkenne: Er wird von in der Verhandlung Anwesenden mit Worten wie "Arglistiger geht es kaum noch!" zitiert.

Auch das OLG Frankfurt hat die mit der Referenzkundenmasche verbundene  Preisgestaltung, also das Geschäftsgebaren der Euroweb bereits als "unseriös" eingestuft. Wenn man den juristischen Kauderwelch in die vom deutschen Volk tatsächlich verwendete Sprache übersetzt und weiß, dass sich die Zivilgerichte beim Feststellen strafrechtlich relevanter Sachverhalte bis zur Rechtsverweigerung zurückhalten, dann kann man auch sagen, "Das OLG hat den Betrug ganz klipp und klar erkannt".

Die Zahl der (Ober-)Gerichte, welche also eine Abweisung der Zahlungsklagen der Euroweb wegen der dem Betrug nahestehenden Arglist abweisen oder abweisen würden wächst demnach ständig.

Ab dem Jahr 2014 wird die Euroweb also Revisionen vermeiden

Denn die Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher wissen, was dann "abgehen" würde.

Oder eben nicht. Anderes haben die ja auch nicht (ein)sehen können.

Sinnbild: Gewitterstimmung, Rechte: Jörg Reinholz

14.08.2013

Berger Law LLP (Restanwälte: Philipp Berger + Andreas Buchholz) - insgesamt mehr als 86% Intelligenzverlust

Über: Intelligenzverlust

Die von "Rechtsanwalt" Philipp Berger (Düsseldorf/Niederkrüchten) und "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz (Düsseldorf) geführte Kanzlei  hat seit dem Jahr 2010 insgesamt mehr als 86% der Anwälte verloren. Die Rumpfkanzlei besteht aus zwei "Restanwälten", ehemals waren es 15..

Wie schon am ersten August festgestellt gibt die Kanzlei eine virtuelle Adresse - dazu noch außerhalb des Kammerbezirkes an in dem die beiden "Restanwälte" zugelassen sind - an, was nicht zulässig ist.

Wie es weitergehen kann:

Es wird befürchtet, dass die Kanzlei "Berger Law LLP" demnächst auch noch einen Insolvenzantrag stellt, die "virtuelle Adresse" und die Auflösung der Verträge mit sämtlichen angestellter Anwälten lassen die Insolvenz jedenfalls dringend vermuten. In diesem Zusammenhang kann nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere der Restanwalt Philipp Berger (Düsseldorf/Niederkrüchten)  nicht mehr über die Prozesskostenhilfeanträge Dritter identifizierend berichtet, sondern über die eigenen.

Über: Schlechte VERLIERER, anwaltliches Motzen und Selbstmitleid:

Die "aktuelle" (korrekt benannt: zu Lasten eines Kollegen höchst bösartige) "Berichterstattung" der Berger Law LLP stellt sich somit ganz ähnlich wie das Herummotzen des Günter Freiherr von Gravenreuth vor dessen Verurteilung und dann dem Selbstmord dar. Auch dieser kriminelle Anwalt erging sich in persönlichen Angriffen, während ihn das Selbstmitleid zerfraß. Ich unterstelle den Herren  Berger und Buchholz dass diese nichts anderes als schlechte VERLIERER sind.

Dieses gilt gerade auch vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Verfolgung mindestens des Philipp Berger - die gerade hinsichtlich des Berufes keineswegs mit "MILDE" enden wird..

Das Ende?

So wie es aussieht ist die Berger Law LLP nicht mehr mit Sachen der Euroweb Internet GmbH befasst.

Sinnbild: Beste-Laune-Wetter in den Dolomiten (Rechte: Jörg Reinholz, August 2013)


03.08.2013

Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP" jetzt im virtuellen Büro - womöglich "Küchenanwälte", hohes Risiko für Mandaten: schwerer Berufsrechtsverstoß


Figur 1 (Bildschirmfoto): Auf Knall und Fall eine neue Adresse.  Üblicherweise würden bei einem Umzug in eine andere Stadt sich zumindest einige Angestellte für einen Arbeitgeberwechsel entscheiden.

Das ist seit dem 1. August 2013 die neue Adresse der Berger Law LLP. Auf die Frage, warum die Berger Law LLP "umgezogen" ist, gibt es derzeit und von denen keine Antwort, aber einen Hinweis:

Figur 2 (Schreiben vom 15.07.2013): Hat sich die Euroweb von der Berger Law LLP oder die Berger Law LLP von der Euroweb getrennt?

Warum jetzt die Berger Law LLP die Vertretung der Euroweb niederlegte  ist nicht bekannt. Wahrscheinlich sind:

Da die Berger Law LLP aber die Euroweb Internet GmbH und deren Töchter (z.B. Webstyle GmbH) als praktisch einzigen Kunde hatte folgt aus der wahrscheinlichen Beendigung dieser Partnerschaft das die Berger Law LLP ebenso wahrscheinlich nicht mehr genügend Einnahmen hat um den Mietvertrag in der Werdener Str. 6 in Düsseldorf aufrecht erhalten zu können und eine sehr billige Lösung suchte. Sowas um die 199 Euro käme da gerade recht!

Die Adresse im Tower 185 ist bekannt. Eine Bürosuite, sehr viele Firmen: 
 
Figur 3 (Bildschirmfoto): Angebot der Excellent Buiness Centers GmbH: 199 Euro für ein virtuelles Büro. Bei der "eigenen" Faxnummer hätten die Anwälte der Berger Law LLP wohl genauer hinsehen sollen. Und mangels eigenem Wissen übers Berufsrecht wohl die Anwaltskammer fragen, ob das so geht...

Schauen wir mal nach den Telefonnummern:

Für alle Anwälte der "Berger Law LLP"

Tel. 069 / 505047 - 412
Fax 069 / 505047 - 450

Das "OFI Orthopädisches Forschungsinstitut Frankfurt":

Tel. 069 / 505047 - 411
Fax 069 / 505047 - 450

Das "Excellent Business Center Frankfurt":

Tel. 069 / 505047 - 0
Fax 069 / 505047 - 450.

Ich muss mit dieser Aufzählung nicht weiter machen, das genügt vollauf.

Also hat die Kanzlei Berger Law LLP (Partner und Geschäftsführer Philipp Berger und Andreas Buchholz) die gleiche Faxnummer, wie die Frankfurter Niederlassung der Kölner Excellent Business Centers GmbH und außerdem noch ein orthopädisches Forschungsinstitut. Und wohl sehr viele andere, darunter womöglich sogar höchst zweifelhafte Firmen.

Denn ganz offensichtlich handelt es sich demnach um das Angebot "Virtual Office", welches wie folgt beschrieben wird:
Repräsentative Geschäftsadresse
Eigene Telefon- & Faxnummer
Anrufentgegennahme im Firmennamen
Briefannahme inklusive
50 Anrufannahmen inklusive
4 Stunden kostenlose Nutzung des Konferenzraums, Tagesbüros oder Lounge inkl. W-LAN
€ 199 statt € 611,- See more at: http://www.excellent-bc.de/frankfurt/tower-185.php#sthash.m35ONzYg.dpuf
Demnach hat die Kanzlei Berger Law LLP der Herren Berger und Buchholz wohl ein "kleines" Problem mit der Adresse. Das ist seit ich 2010 zum ersten mal mit Philipp Berger Kontakt hatte die Dritte Adresse: Der garstige Krefelder "Rechtsanwalt" Andreas Neuber titulierte Dritte schon wegen weitaus weniger Umzügen (und zu Unrecht) als "Mietnomaden". (Ich habe das gespeichert, Herr Neuber!)

"Küchenanwälte"?

Für mich stellt sich jetzt folgende Frage, wo arbeiten denn jetzt die Partner und Angestellten der Berger Law LLP tatsächlich? Zu Hause? Für diese Fälle hat sich der Volksmund den oft als "böse und herabwürdigend" empfundenen Begriff "Küchenanwälte" ausgedacht.

Figur 4 (Bildschirmfoto): Weitere Adresse einer Firma des Philipp Berger. Man beachte die Telefonnummer. Abzocker machen sowas. Bei seriösen Personen ist derlei strikt verpönt. Die Böcklinstr. 16 in Düsseldorf ist laut Google Streetview ein Wohnhaus. Die letzte bekannte Wohnadresse von Philipp Berger ist Schuberstr. 2 in 41372 Niederkrüchten. Bezirk des LG Mönchengladbach und damit der Rechtsanwaltskammer Mönchengladbach. Inkassobutzen müssen übrigens die zulassende Aufsichtsbehörde im Impressum angeben. Die fehlt. Das wirft erhebliche Zweifel an der Seriosität  und Rechtstreue des "Organs der Rechtspflege" Philipp Berger auf. Das besonders deshalb, weil ich dem Philipp Berger schon mehrfach in diesem Blog auf das unvollständige Impressum hinwies, was in seiner Kanzlei auch abgerufen wurde und worauf hin sich am - seit dem vorsätzlich - rechtswidrigen Zustand nichts änderte.

Hohes Risiko für potentielle Mandanten  - Verstoß gegen Berufsrecht?

Fakt  ist, die Faxnummer 069 / 505047 - 450 ist eine solche, die von vielen Firmen - den Kunden der "Excellent Business Centers GmbH" und von dieser selbst - genutzt wird. Damit werden die Inhalte der Faxe an die "Rechtsanwälte" der Berger Law LLP aber erweislich Dritten bekannt. Irgend wer muss das Fax ja lesen und dann weitersenden. Nicht wahr?

Ich stelle mir gerade den denkbaren Fall vor, dass ein Frankfurter einen mehrdimensional erfahrenen Strafverteidiger, z.B. wegen eines Vergewaltigungsvorwurfes braucht und dessen Schwiegermutter "in spe" diejenige ist, welche dessen Fax "kurz anlesen und dann an den richtigen Empfänger weitersenden" soll...

Ich kann mir auch sonst partout nicht vorstellen, dass das ein Mandant möchte, noch das solches berufsrechtlich zulässig sein könnte. Was ist denn mit der anwaltlichen Schweigepflicht, meine Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Herr Andreas Buchholz? Das Sie die Angestellten eines solches Büroservices (die vielleicht sogar Leiharbeiterin ist) wie eine eigene Rechtsanwaltsgehilfin belehren und überwachen können Sie ja demnächst spaßeshalber mal der alten oder neuen Anwaltskammer erzählen!

Und was passiert, wenn der Dienstleister versehentlich ein Fax oder Post an die falsche Adresse weiter leitet?

Weiter ergibt sich aus der Entgegennahme und dem Weiterversand von Poststücken (also auch Zustellungen!) "Briefannahme inklusive" die Gefahr, dass bei den in vielen Fällen kurzen Notfristen von nur einer Woche eine Säumnis der Kanzlei entsteht, die dann (z.B. gemäß § 85 Abs. 2 ZPO) zu Lasten der Mandaten geht. Auf deutsch: Man hat ein signifikant erhöhtes Risiko Prozesse und damit Vermögen und sogar seine Freiheit zu verlieren wenn die Kanzlei eine solche virtuelle Adresse verwendet.

Meine Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Herr Andreas Buchholz:

Wie passt das zur Sorgfaltspflicht? Sie sollten potentielle Mandanten unbedingt auf diese Risiken hinweisen. Ach? Dann bekommen Sie kein Mandat mehr? Ja, das ist richtig. Und besser für die Rechtssuchenden.

Dann wäre da noch was: Wenn der Anwalt keine Kanzlei im Bezirk der Kammer unterhält, dann ist die Zulassung zu widerrufen. Es ist höchst zweifelhaft, ob die Berger Law LLP und damit die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz überhaupt eine Kanzlei im Sinn des Gesetzes (der Berufsordnung) unterhalten.

Und nimmt denn das "Excellent Business Center" Zustellungen an?


Sollten die Herren Berger und Buchholz der Kammer gegenüber eine andere Adresse angeben, dann wäre die im Impressum der Berger Law LLP falsch.

Das ist böse, böse, böse!


Ups!

Waren das am 1.8. womöglich drei traurige Gestalten, die sehen wollten, WER denen die "schönen" Aufträge und praktisch wohl auch schon den Job "versaut" hat?

Es täte mir, wenn es denn zuträfe, GEWISS NICHT leid.

Hier gehts für die Partner und Angestellten dann wohl weiter.

Ich erinnere den Anwalt Philipp Berger und seinen Partner Andreas Buchholz an mein erstes Mail aus dem Jahr 2010. Es sieht so aus, als wäre dieses die Phase, in der sich meine damaligen Ankündigungen als zutreffende Voraussage erweisen - angedeutet hat sich das schon viel früher.

Philipp Berger wollte - wohl weil er meint, RECHTSANWÄLTE seien dem Rest der Welt überlegen - nicht auf mich hören.  

Das und den nenn ich mal "grundlos arrogant".


Weiterführend: 


01.08.2013

Freispruch für Kritiker des Philipp Berger (Euroweb-Kanzlei Berger Law LLP) (Update)

Am 28.7.2013 habe ich wie folgt berichtet:
"Am Donnerstag, dem 1. August um 13:00 Uhr ergibt sich vor dem AG Kassel eine gute Gelegenheit dem Philipp Berger von der die Euroweb vertretenden Berger Law LLP unangenehme Fragen in einem Strafverfahren zu stellen."
Diese Gelegenheit habe ich genutzt und reichlich vorgelegt.

Das Resultat ist (für mich: erwartungsgemäß)  ein 

Freispruch.

Es dürfte sich damit um eine weitere Dimension für den urplötzlich auf den Gebiet des Strafrechts "mehrdimensional erfahrenen" Philipp Berger handeln, welche diesen Fachmann wundert und das Volk (in dessen Name das Urteil gesprochen wird) amüsiert.

Zitate aus dem Mund der Richterin:
  1. "schwierige Rechtsfrage",
  2. "müssten die Akten von dutzenden Verfahren lesen und noch einen Termin machen",
  3. "Abgrenzungsproblem" ... "grenzwertige Äußerung" ... "bewegt sich mit seinen Äußerungen hart an der Grenze" ... "müsste die Frage geklärt werden, ob er das Gericht nur auf Verhaltensweisen hinweisen wollte"
  4. "selbst ein Verbotsirrtum käme in Frage"
  5. "Äußerung war nicht öffentlich" - "fraglich, ob das überhaupt zu bestrafen ist"
  6. "müssen überlegen, wie wir beiden Seiten was geben"
Ich denke auch, dass das Gericht mir darin folgte, dass Philipp Berger, mehrfach bewusst falsch vor den Gerichten vortrug um sich selbst oder der Euroweb und deren Töchtern einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Ich habe mehrere solche Fälle vorgetragen, die erweislich falschen Äußerungen konkret benannt, und auch vorgetragen warum die Berger Law LLP nach meiner Ansicht in Betrugsabsicht bewusst falsch vortrug. Ging es doch um meine Äußerung in einem Gerichtsverfahren, der Philipp Berger sei ein Krimineller.

Philipp Berger, der mit seinem Strafantrag also grandios scheiterte, erschien (wohl) gleich mit drei mit weiteren Anwälten oder Mitarbeitern (Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska habe ich erkannt) der Kanzlei. Scheinbar gibt's da nicht viel zu tun

Andererseits könnte ich mich geadelt fühlen, weil der Philipp Berger offenbar gegen mich nicht alleine "an kann" und deshalb des seelischen und juristischen Beistandes "der halben Kanzlei" bedarf. Der "kleine Schlosser aus dem Osten" Jörg Reinholz ist nicht mehr nur "Chefsache" - jetzt arbeitet man schon im Team! Und das mal wieder erfolgsfrei.


Im Verfahren wurden dem Philipp Berger eine Menge für ihn schwieriger Fragen - zum größten Teil hinsichtlich vorsätzlich unwahrer Vorträge in zahlreichen Prozessen gestellt, die er zum großen Teil auch dann unter Hinweis auf seine Schweigepflicht nicht beantwortete, wenn er über den gleichen Sachverhalt zuvor öffentlich berichtet hatte. Das fand und finde (wohl) nicht nur ich merkwürdig. Sichtbar und auffällig war, dass Philipp Berger wohl auf Grund der ihn aufregenden Fragen mehrfach sehr komisch schaute und den Eindruck erweckte, dass er ein "gastronomisches Problem" habe - von dem ich nicht annehme, dass es durch Nahrung verursacht wurde.

Ich tippe, gewiss nicht grundlos, auf "Aufregung".

So habe ich ausgeführt, dass die Kanzlei Berger vor dem Kammergericht Berlin (Az. 23 U 229/11) vorsätzlich unwahr vortrug, die Euroweb Design GmbH arbeite ausschließlich und vertraglich gebunden für die Webstyle GmbH, vor dem LG Düsseldorf jedoch parallel vortrug, die Euroweb Design GmbH arbeite ausschließlich und vertraglich gebunden für die Euroweb Internet GmbH. Das im gleichen Zeitraum. Ich habe es mir nicht verkneifen können, die anwesenden Begleiter, namentlich nenne ich hier Andreas Buchholz, vor einer Wiederholung derartiger prozessualer Lügen zu warnen. Philipp Berger erklärte auch hierzu, er sei durch die Mandate zum Schweigen verpflichtet...

Ich habe z.B. auch vorgelegt, dass Philipp Berger in einem Artikel öffentlich vorsätzlich unwahr vormachte, der BGH habe die arglistige Täuschung nicht erkennen können - und vorgetragen, dass Prof. Dr. Kniffka vom BGH in genau diesem Verfahren (VII ZR 22/11) aussagte, dass er der Revision der Euroweb keine Folge geben werde, weil er die arglistige Täuschung als gegeben ansah.Worauf hin die Euroweb die Revision zurück zog.

Philipp Berger hat hierzu - als Zeuge - ausgesagt, er habe nie öffentlich unwahr vorgemacht, dass der BGH die arglistige Täuschung der Euroweb nicht habe erkennen können und auf meine Nachfrage, Zitieren und Vorlage über den Artikel ausgesagt, "Jedes Wort darin ist wahr". Das habe heute der Staatsanwaltschaft Kassel als vorsätzliche Falschaussage, verbunden mit der Absicht der Freiheitsberaubung, angezeigt.

Ich habe vorgetragen, dass die Kanzlei anno 2001 von Philipp Berger und dem Gründungsmitglied der Euroweb, Amin El Gendi, nahezu zeitgleich mit der Firma gegründet wurde. Wozu die Euroweb von Anfang an eine quasi hauseigene Kanzlei benötigte kann sich jeder vorstellen.

Ich habe vorgetragen, dass Philipp Berger mehrfach - auch zu meinem Nachteil - versuchte, sich Domains weit unter Wert anzueignen. Das betraf die Domain Nerdcore.de die bis zu 25.000 Euro Wert war und die er für 100 Euro "an Zahlung statt" (was juristisch ein großer Unterschied zu "erfüllungshalber" ist, z.B. eine Rücküberweisung des den Pfändungsbetrag übersteigenden Mehrerlöses - den die Euroweb prompt "spenden" wollte - ausschließt!). Dazu trug ich vor, dass Philipp Berger seine Firma "M&B SkyConcept Manojlovic & Berger UG (haftungsbeschränkt)" in "Nerdcore Sky Systems UG" umbenannte - die Domain dann also an ihn weitergegeben werden sollte. Ich trug also vor, dass der angestrebte Schaden hier bei 24.900 Euro lag. Auch im Falle einer weiteren von Philipp Berger betriebenen Pfändung konnte ich vorlegen, dass dieser für 300 Euro - wieder an Zahlung statt - äußerst billig an meine Domain "dieWohnung.de" kommen wollte. Das vom Gericht bestellte Wertgutachten kam dann zu einem Wert von ca. 3700 Euro. Angestrebter Schaden demnach: 3400 Euro. Fatal für Philipp Berger: Er wollte auch "fastix.de" für 300 Euro und damit weit unter Wert an sich bringen und hatte die "Nerdcore Sky Systems UG" voreilig in "fastix Sky Systems GmbH" umbenannt und die Marke "fastix" für diese Firma eintragen lassen (kostet 360 Euro). Auch dieses äußerst böswillige Verhalten habe ich vorgetragen und das war dem Gericht aus der beigezogenen Akte auch bekannt. Übrigens hat der Philipp Berger für das Wertgutachten 1800 Euro "gelatzt". Auf den Kosten wird er wohl sitzen bleiben.

Eine weitere, wesentliche Rolle dürfte der Blog einer gewissen "Gerichtsreporterin" gespielt haben über den ich dem Gericht vortrug, dass dieser von der Kanzlei Berger Law LLP betrieben wurde, und das sich darin - neben Formalbeleidigungen mehrfach Berichte über Sachverhalte fanden, die nur mir, ggf. der Euroweb und stets dem Herrn Philipp Berger aus Niederkrüchten bekannt waren. Darunter auch Auskünfte, welche die Staatsanwaltschaft Kassel dem Philipp Berger rechtswidrig zukommen ließ.

Philipp Berger versuchte schon wieder den unwahren Eindruck zu erwecken, ich habe noch nie ein Verfahren gegen die Euroweb gewonnen, dabei trägt schon die Abschlusserklärung hinsichtlich der Verbotsverfügung des AG Düsseldorf wegen der aus dem Netz der Euroweb erfolgten Angriffe auf meine Webserver seine Unterschrift. Was ich dann auch sofort vortrug. Außerdem versuchte er dem Gericht vorzumachen, dass nur ich Strafanzeigen gegen ihn gestellt habe. Auch hier wusste er aber: Das ist nicht wahr, denn mindestens die Strafanzeige wegen des Vorfalls vor dem OLG Düsseldorf / Cafe Luise stammt vom Präsidenten des OLG. (Was ich dann auch sofort vortrug.) Seine Aussage über die vielen Anzeigen: Er müsse ja schon Angst haben bei einer Verkehrskontrolle verhaftet zu werden. Da musste ich kurz lachen: Demnach muss Philipp Berger nämlich doch - neben so gar praktisch erscheinenden, genauer an den für Ihn richtigen Stellen auftretenden Erinnerungslücken - etwas haben wie ein Textgedächtnis.

Auch mein Vortrag, dass Philipp Berger das LG Düsseldorf in der Sache 34 O 32/12 hinsichtlich meiner Klagebefugnis bewusst täuschen wollte, fand Gehör beim Gericht. Immerhin hatte er nur eine Woche vor dem Datum des die Klagebefugnis verneinenden Schriftsatzes, auf der eigenen Webseite genau aus jener Veröffentlichung des AG Kassel zitiert, die meine Klagebefugnis bejaht. Auch diesen Artikel habe ich prompt vorgelegt.

Dann legte ich eine aktuelle einstweilige Verfügung des LG Hamburg vor, mit der die Verbreitung eines Artikels des Herrn "Rechtsanwalts" Philipp Berger untersagt wird - Anspruchsgrundlage sind (wie meist in solchen Sachen) §§ 823, 1004 BGB in Verbindung mit §§ 185 ff StGB, hier besonders auch §186 StGB. Das LG Hamburg folgte meiner Darstellung, dass ich in dem Artikel verleumdet werde.

Ich war also gut vorbereitet!

Entsprechend mies entwickelte sich die Stimmung unter der Berger-Mannschaft. Ich würde sogar sagen, diese - insbesondere Philipp Berger - haben recht "bedröppelt" geschaut, als diese nach dem mit dem Freispruch einhergehenden Ende der Verhandlung das Gericht auffällig eilig verließen. Das war dem Habitus nach keine Gruppe stolzer Anwälte mehr (dieser Eindruck wurde vor der Verhandlung zu erwecken versucht) sondern ein "Häufchen Elend".

Die Staatskasse, also der Steuerzahler, trägt alle (notwendigen) Auslagen (also auch die meinen) des von Philipp Berger aus meiner Sicht höchst mutwillig verursachten Verfahrens. Da die mindestens zwei, mutmaßlich drei begleitenden Partner und Angestellte der Berger Law LLP keine Rolle in dem Prozess spielten und deren Kosten nicht ersetzt werden, wird der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger die Reisekosten sicherlich unter "Gruppenreise, Betriebsausflug" verbuchen. Für einen ganzen Tag Abwesenheit erhalten Selbständige (soweit ich es weiß) übrigens ganz "Hartz-IV-mäßig" 32 Euro: Außer Spesen nichts gewesen! 

Ach so: Nicht zu Hause nachmachen

Der Freispruch war aus den besonders unter 2. in den Zitaten der Richterin zu findenden Gründen nur einer der 2. (in meiner persönlichen Skala sogar nur der 4.) Klasse und erfolgte in der Form also um Arbeit (die Durchsicht dutzender Verfahrensakten) zu vermeiden. Ich hätte gerne einen der Ersten Klasse gehabt, habe aber keinen "Beschwer". Nur zu gern hätte ich das Gericht dazu gebracht, das Verhalten des Philipp Berger zu bewerten und in einem Urteil meine Äußerung, dieser sei ein Krimineller, als eine hinsichtlich des Tatsachenhintergrundes eindeutig zulässige Wertung zu bezeichnen.

Anderseits: Freispruch ist Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft wird, da diese den Vorschlag der Richterin mit trug, keine Rechtsmittel geltend machen - der Freispruch ist damit praktisch rechtskräftig.

Eine neue Erkenntnis:

Laut Philipp Berger hat Andreas Buchholz das Passwort für die Benutzung des "CMS" unter berger-law.de. Ob das stimmt? Wer weiss das schon? In Folge des mir bekannten Verhaltens der Anwälte der Berger Law LLP würde ich mich jedenfalls für die Wahrhaftigkeit und Richtigkeit einer der Aussagen eines Mitgliedes der Kanzlei definitiv nicht verbürgen wollen. Das gilt für Zivilverfahren und nun auch für Strafprozesse. Aber in meiner Strafanzeige vom 2.8.2013 gehe ich davon aus...

Ein Ratschlag an "Rechtsanwalt" Philipp Berger:

Er mache nie wieder vor, ich sei ein "Querulant" und nicht prozessfähig. Sonst schlage ich zurück. Denn genau seinen Strafantrag - und so manchen Vortrag vor Gericht - betrachte ich unter den mir bekannten Umständen sehr begründet als querulatorisch. Hat er das verstanden oder soll ich das dem allerwertesten Herrn "Rechtsanwalt" Philipp Berger in GROSSBUCHSTABEN hinter die Ohren schreiben?

Ein Ratschlag an Christoph Preuß von der Euroweb:

Philipp Berger hat ausgesagt - und das steht dann auch im Protokoll - das er (respektive die Kanzlei) mit der Berichterstattung ("Ligitation PR") von den Mandanten beauftragt ist. Ich empfehle der Euroweb daher diese auf unwahre, die Markteilnehmer täuschende Berichte (die also Werbung sind) zu prüfen.

Da wäre die Sache mit den 20.000 Kunden, der glatten öffentlichen Lüge des Philipp Berger, dass aus einem Schriftstück eines Steuerberaters irgendwas mit 40.000 Kunden zitiert worden wäre, da wäre die Sache mit dem eigenen Rechenzentrum (die Verfügung 34 O 5/12 ist noch in Kraft!) und dann diese sorgfältige und zur Täuschung der Marktteilnehmer geeignete und offensichtlich auch dazu bestimmte Auswahl bei der Berichterstattung. So fehlt z.B. die Richtigstellung, dass die einstweilige Verfügung gegen den WDR aufgehoben ist. Und von den zahlreichen verlorenen Verfahren findet man auf der Webseite der Berger Law LLP gleich mal gar nichts - das nenne ich eine Scheinwelt!

Ich vermute, der Christoph Preuß will sich, vertreten von wem auch immer, nicht mit mir darüber streiten.

Am besten wäre, die Berger LAW LLP entfernt die, eindeutig auf Desinformation getrimmte Berichterstattung über die Euroweb und die Webstyle komplett. Der Herr Andreas Buchholz hat laut Philipp Berger das Passwort und ein Anruf dürfte hier in Anbetracht der Herstellung eines rechtskonformen Zustandes nicht zu viel Mühe machen.

Und außerdem betreibt die Euroweb den Server billigst in Bulgarien - nicht in einem "Rechenzentrum", sondern in einem ordinärem Bürogebäude und mit einer ordinären, für Rechenzentren weder geeigneten noch vorgesehenen Standleitung angeschlossen. Wie bei den übrigen Kunden auch mit kostenloser Software: Apache, PHP, MySQL und darüber hinaus mit Plesk und "hostet" um die 1300 Kunden pro Server. Was die Kanzlei Berger für die Euroweb vor dem AG Wolfsburg im Verfahren mit dem Aktenzeichen 13 C 53/09 - um die tatsächlich extrem hohen Preise zu begründen - bestritten hat ... Interessant, wenn die Webseiten der Kanzlei Berger auf ".php" enden und die Mailadressen der Kanzleimitglieder mit Plesk verwaltet werden. Klar habe ich auch das vorgetragen.  

Und auch in diesem Fall die Betrugsabsicht beim Name genannt!

Update, 2.8.2013:

Auf Grund einer höchst aktuellen, gemeinschaftlich und zu meinem Nachteil begangenen Straftat (§§ 185 ff StGB, also Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede in öffentlicher Schrift) des Philipp Berger und des Andreas Buchholz halte ich es für möglich, dass doch noch ein "Freispruch erster Klasse" daraus wird. Immerhin ging es ja um meine Einschätzung, dass der Philipp Berger ein Krimineller sei. Philipp Berger musste - wohl aus so sehr "niedrigen" Gründen wie Niedertracht und Rachsucht mir gegenüber - unmittelbar nach dem Ende der Verhandlung noch einen Beweis dafür liefern. Andreas Buchholz nahm teil, weil nur er (so Philipp Berger als unter Strafandrohung zur Wahrheit verpflichteter "Zeuge") das Passwort zum CMS hat und als "Rechtsanwalt" erkennen konnte was er damit veröffentlichte.

Ich habe auf Grund der Vorkommnisse zwei Strafanzeigen (die erste ist ein Strafantrag) gestellt:
  1. Gegen Philipp Berger und Andreas Buchholz. beide Berger Law LLP, "Tower185", Frankfurt am Main wegen Verleumdung, Herabwürdigung und Beleidigung durch öffentliche Schrift.
  2. Gegen Philipp Berger wegen einer vorsätzlich falschen Aussage in einem Strafverfahren, die aus meiner Sicht mit der Absicht des Versuches der Freiheitsberaubung verbunden war.

Ich habe dafür folgende Worte:

"Dumm ist,
wer Dummes tut!"


29.07.2013

Euroweb/Webstyle+Berger - Eine gute Gelegenheit für Opfer und deren Anwälte

Am Donnerstag, dem 1. August um 13:00 Uhr ergibt sich vor dem AG Kassel eine gute Gelegenheit dem Philipp Berger von der die Euroweb vertretenden Berger Law LLP unangenehme Fragen in einem Strafverfahren zu stellen.

Formell bin ich der Angeklagte und ebenso formell ist Philipp Berger seiner Behauptung nach das "Opfer". Die "Straftat"? Ich habe den Philipp Berger in einem Schriftsatz an ein Gericht(!) als "Kriminellen" bezeichnet, was ich im Anbetracht meines Wissens über den Mann nicht nur für eine zulässige Meinungsäußerung sondern darüber hinaus noch für eine wahre Tatsachenbehauptung halte.

Da mir bekannt ist, dass die Berger Law LLP des Philipp Berger in einer nahezu unüberschaubaren Zahl von Prozessen für die Euroweb wissentlich unwahr vorgetragen hat und dabei stets in der Absicht handelte, für die Euroweb durch diese Täuschung des Gerichtes einen Vermögensvorteil zu erwirken will ich die Gelegenheit nutzen um dem Philipp Berger schwierige Fragen zu stellen.

Als "Opfer" ist er Zeuge und er darf, bei Androhung einer empfindlichen Strafe nicht unwahr aussagen - nur schweigen darf er, um sich nicht selbst zu belasten. Wie dessen "Schweigen" wirken wird, wo es doch um die Frage geht, ob es überhaupt eine Beleidigung sein kann, wenn man den Philipp Berger den bekannten Tatsachen gemäß als einen "Kriminellen" bezeichnet kann sich jeder denken. Das gleiche gilt übrigens, wenn er sich auf seine Schweigepflicht beruft - während ich vorlege, wann wo und warum er selbst und sein Partner Andreas Buchholz die Gerichte belogen und was er veröffentlichte.

Ich fordere als Opfer und Anwälte auf, mir weitere, dem Herrn Philipp Berger  zu stellende Fragen zu übermitteln.

Ich werde wörtliche Protokollierung und dann Einsicht in dieses Protokoll verklangen, daraus auch veröffentlichen. Damit das Verfahren wenigstens einen Nutzen hat.

Der höchst uneinsichtigen Staatsanwaltschaft Kassel werde ich am Donnerstag ein weiteres Mal beibringen, dass auch ein Rechtsanwalt, also ein so genanntes "Organ der Rechtspflege", ein höchst ordinärer Krimineller sein kann.

Ich rechne, weil ich einen schönen "Katalog" an den Berger zu stellende Fragen und dazu dann nicht nur Gerichtsakten habe, fest mit einem Freispruch und lade zu diesem "Fest für die Gerechtigkeit" herzlich ein.

Freilich werde ich über den Vorgang öffentlich berichten. Auch darüber, wie dreist sich der Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten verhielt, als er im vollen Wissen um seine prozessualen Lügen und im vollen Wissen darüber, dass er als Anwalt in zahlreiche Betrugshandlungen verstrickt ist, behauptete, es sei "Verleumdung" und "Beleidigung", ihn, das sogenannte "Organ der Rechtspflege" als als einen "Kriminellen" zu bezeichnen.

Um das Gericht über dessen Teilnahme an kriminellen Handlungen aufzuklären sind dann auch die verlogenen Veröffentlichungen dieses besonderen Exemplars der Gattung "Rechtsanwalt" (um ihn nicht einen "zweiten Gravenreuth" zu nennen) von höchstem Interesse...

Und die habe ich alle sorgfältig gespeichert.

Pech für den Philipp Karl Berger. Und für die StA Kassel, die mal wieder mehr glaubt als ermittelt. Ich halte jetzt beide für dumm, denn

"Dumm ist,
wer Dummes tut!"

Ach so. Das Gericht hat einen Teil der Anklage bereits auf meine scharfen Proteste hin gar nicht erst zugelassen, weil keine Straftat vorlag. Das war die Anzeige des Präsidenten des LG Kassel, der ein Problem damit hatte, dass ich zweien seiner Richter "Rechtsbeugung" vorhielt.

Auch hier war der Hintergrund, dass ich genügend Anhaltspunkte dafür vorbringen konnte, dass die von mir vorgetragene Tatsache wahr ist.

22.07.2013

Berger Law LLP + Euroweb: Noch eine gerichtsbekannte Niederlage


I.)

Tja. Ich weiß ganz und gar überhaupt nicht warum... kann ja sein, der Herr Berger will den Verlust des Verfahrens nachher nur auf den Dortmunder Kollegen schieben. Oder man hat eingesehen, dass die Chancen für die Euroweb besser ohne den Herrn Berger stehen, der neuerdings nicht gerade kleine Niederlagen gegen mich (einen Schlosser)  geradezu einsammelt. Wobei ich mich frage, was denn bei der gegenwärtigen Sachlage besser werden sollte.

Mindestens eines wird die Beauftragung des neuen Anwaltes aus dem fernen Dortmund mit sich bringen: Dieser wird den Prozessstoff nun sortieren und vor allem versachlichen - mindestens letzteres lag sehr weit außerhalb der geistigen Potenz des Philipp Berger. Wie dann die fällige Neubewertung aussieht wird sich zeigen. Womöglich gibt ja der neue Anwalt den guten Rat, bei mir die Unterlassungserklärung sang und klanglos abzugeben, beim Gericht die Erledigungserklärung.

Was den neuen Anwalt betrifft, wäre dieser gerade in den Strafsachen wohl eine ganz brauchbare Adresse für die "Großkopferten" bei der Euroweb. Sein Aufsatz "Der zivilrechtliche Vertrag als Rechtfertigungsgrund im Strafrecht", erschienen in Duncker + Humblot, "Schriften zum Strafrecht", Band 68, könnte doch inhaltlich - und ich betone, dass es Zufall ist - in einem sehr engem Zusammenhang mit den Anklagen gegen den Christoph Preuß stehen.

Und Dortmund liegt ja auch schon ein gutes Stück auf dem Weg nach Leipzig.

II.)


Wie allerdings der von mir anonymisierte Florian P. auf das Briefpapier der höchst negativ bekannten Kanzlei Berger Law LLP kommt ist mir ein Rätsel. Der hat die Kanzlei vor gefühlten Ewigkeiten verlassen. Chaos in der Kanzlei? Das kenne ich vom Gravenreuth.

Abmahnen muss der Herr Florian P. das aber selber.

Nachtrag

Mir wird gerade zugeflüstert, dass Philipp Berger seine Berufungsentgegnungsschrift bei der Euroweb vorlegen musste. Es sei dann, unter gleichzeitigem Feilhalten auffälliger Gesichtsausdrücke, sehr merkwürdig geatmet worden. Danach wurde dann der neue Anwalt beauftragt. Ich weiß aber weder wer da flüstert, warum er flüstert und ob ich das glauben kann oder vielmehr soll - und dann auch nicht warum ich das soll. Aber es klingt in den Grundzügen schon mal äußerst plausibel. Nur die Ausschmückungen halte ich für übertrieben. Also für geringfügig übertrieben natürlich.

Ich weiß ja, dass einem bei den Bergerschen Schriftsätzen gelegentlich entweder die Lachkrankheit zu Boden reißt oder die Hutschnur glüht. Oft beides zu gleich.


20.07.2013

Euroweb/Anwalt Philipp Berger - Pressekammer des LG Hamburg verbietet auf Antrag eines Schlossers die Verbreitung unwahrer und verleumdender Äußerungen des "Rechtsanwalts" (Update)

Das LG Hamburg hat auf meinen Antrag die Verbreitung von unwahren, despektierlichen und verleumdenden Äußerungen, mit denen der "Rechtsanwalt" Philipp Berger (wohnhaft: Niederkrüchten, tätig: Berger Law LLP Düsseldorf) an die Öffentlichkeit drang, verboten. Philipp Berger ist nicht nur als "Rechtsanwalt" tätig: Im Auftrag der betrügerisch agierenden Euroweb Internet GmbH und deren, wegen vielfachen Betruges angeklagtem Chef Christoph Preuss belog oder belügt er vielfach die Gerichte, hielt oder hält er Zeugen zur Straftat der uneidlichen Falschaussage an. Weiter ist er offensichtlich beauftragt, mit unwahren Äußerungen gegen Kritiker vorzugehen und diese öffentlich und vor Gericht übel zu verleumden, also zu diffamieren. Philipp Berger nennt das "Ligitation PR" und behauptet unwahr ein sachliches Interesse zu haben.

Insoweit kann man sagen:
"Dieser Philipp Karl Berger ist nicht nur eine Person die oft lügt sondern auch in krimineller Weise für die Euroweb Internet GmbH tätig."

(Einladung)

Am 1. August um 13:00 wird das AG Kassel (und sogar auf den Strafantrag dieses in ganz besonderer Weise "ehrenwerten" Herrn hin) darüber entscheiden, ob es unter diesen Umständen überhaupt noch eine Straftat sein kann, wenn man diesen "ehrenwerten" Herrn Philipp Berger selbst als einen "Kriminellen" bezeichnet. Ich denke, das wird nicht nur zu einer neuen Dimension der Erfahrungen dieses neulich zum Strafrechtler mutierten Anwaltes, sondern auch ein Fest für die Gerechtigkeit.

Bemerkenswertes:

Ich, ein einfacher Schlosser, habe den Antrag auf den Erlaß der Verfügung vor dem Landgericht selbst gestellt. § 920 Abs. 3 ZPO macht dieses möglich.

Figur 1: Noch vor kurzer Zeit hat der verursachende Anwalt Berger über sich behauptet und vorgemacht, er sei "Ansprechpartner", also besonders erfahren im "Medienrecht": Dann muss er wohl besonders dreist - oder aber besonders dumm sein, wenn seine Artikel auf den Antrag eines Schlossers - der nicht mal durch einen Anwalt vertreten ist - verboten werden. Womöglich und wahrscheinlich trifft beides zu.

Ich will den diffamierenden Schund dieses auf kriminelle Weise tätigen "Rechtsanwalts" nicht weiter verbreiten, auch nicht in einem Gerichtsbeschluss. Deshalb verweise ich auf das Aktenzeichen:
LG Hamburg 324 O 322/13, Beschluss vom 17.07.2013

Update, 31.8.2013:

Ein Widerspruch wurde kostenpflichtig zurück genommen.


Figur 2: Wie man sieht habe ich mich selbst vertreten. Im Widerspruchsverfahren geht das nicht. Der Robin ... von der Lahn zahlt jetzt doppelt "Lehrgeld". Ob es ihm der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger (Niederkrüchten/Düsseldorf) zurück erstattet? Ich glaube nicht.