05.04.2012

Euroweb begeht "kerngleichen" Verstoß gegen gerichtliches Verbot - Geschäftsführer Christoph Preuß droht Haft

Das Landgericht Hamburg hat der Euroweb Internet GmbH auf dem Weg der einstweiligen Verfügung (Az. 416 HKO 15/12) erst kürzlich verboten, das folgende Logo zu verwenden:


Erst neulich hat sich Euroweb-Anwalt Philipp Berger im Bezug auf dieses gerichtliche Gebot zu einer, je nach Ansicht entweder an Dummheit oder an Dreistigkeit nur schwerlich zu überbietenden Abmahnung hinreißen lassen:


Dabei hätte er, statt sich durch den obigen Stuss selbst der öffentlichen Häme auszusetzen, besser mal seine Mandantin beraten: Nämlich dahingehend, dass diese nicht gegen das gerichtliche Verbot verstößt:

Bildschirmfoto vom 05.04.2012, 16:30.

Ganz klar: Webseite der Euroweb, Geschäftsführer ist Christoph Preuß.

Und es gibt auch keine Ausreden!

Die Euroweb ist, ausweislich der Suche weder eine von Google als "Adwords Qualified Compagnie" noch eine von Google als "Adwords Autorized Reseller" geführte Fima.

Google stellt als Bedingung für die Anerkennung und damit für die Verwendung des Logos für den "Qualifizierten Partner" , dass das Unternehmen über mindestens einen Mitarbeiter mit Qualifizierung als "AdWords-Spezialist" verfügen muss und bestimmte Umsätze erbringt. Der eine Mitarbeiter, der ausgewiesen ist, will das Unternehmen verlassen haben, ich kann weder nachprüfen ob das stimmt oder ob dieser inzwischen durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt wurde.

Und doch gibt es einen Verstoß:

Denn auch die Frage, ob die Euroweb damit werben darf, dass diese "Adwords Qualified Companie" sei, beantwortet Google:
"Was versteht man unter einem "Qualifizierten Unternehmen"?

Unternehmen, die unsere Anforderungen (hinsichtlich den Mindestausgaben und der Beschäftigung von mindestens zwei "Qualifizierten Einzelpersonen") erfüllen..."

Die Suche weist aber nur einen qualifizierten Mitarbeiter aus. Demnach darf die Euroweb Internet GmbH dieses Logo nicht verwenden:

Tut sie aber! Damit liegt ein "kerngleicher Verstoß" vor.



Das LG Hamburg hat der Euroweb Internet GmbH für jeden einzelnen Verstoß gegen die Verfügung eine Ordnungsstrafe bis zu 250.000 Euro, wenn diese nicht einbringlich ist bis zu 6 Monaten Haft oder sofort von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt höchstens 2 Jahren angedroht - die am Geschäftsführer Christoph Preuß zu vollstrecken ist.

Darüber wird das Gericht wohl bald zu entscheiden haben.

Über die Schrumpfkanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) / Kanzlei Berger LLP (Köln) und ein Exkurs

Nachdem ich erst vorgestern über den erheblichen Intelligenzschwund in den Kanzleien des Philipp Berger berichtet habe fehlen heute schon wieder zwei auf der Webseite der Kanzlei.

Aktuell geben die Webseiten wie folgt wieder:

A) Berger Law LLP, Düsseldorf:


B) Kanzlei Berger LLP, Köln:


Das sieht so aus, als würde die Kölner Adresse wohl schon bald nicht mehr existieren. Wie und das die Kölner Kanzlei "Berger Law LLP" mit (laut Webseite) nur einen "Partner" in dieser Rechtsform existieren will halte ich für höchst fragwürdig.

Exkurs: Warum wird Amin El Gendi zwar auf dem Briefpapier als Partner der Berger Law LLP - aber nicht auf der Kanzleiwebseite aufgeführt?

Man kann nur spekulieren: Vermutlich weil er da nicht gefunden werden will. Amin El Gendi wird wohl aus seiner Sicht gute Gründe dafür haben. Ob das Fehlen seines Namens und seines Konterfeis auf der Kanzleiwebseite mit einer Involvierung in wie auch immer geartete, nur von bösen Zungen behaupteten und angeblich sehr grauwertigen Geschäften in den arabischen Raum zu tun hat, sei dahingestellt - aber immerhin berichtet die Kanzlei Berger über eine zu den, von den bösen Zungen verbreiteten Gerüchten passenden Angelegenheit:

Das Landgericht Wuppertal verurteilte unlängst den Mann dazu, dem Geschäftspartner – ein im Ingenieursbereich tätiges Düsseldorfer Handelsunternehmen – sowohl Zinsen zu zahlen als auch für die Anwaltskosten aufzukommen. Auf diese dem Handelsunternehmen zustehenden Schadensersatzansprüche habe das Iran-Embargo keinerlei Einfluss, befanden die Richter und unterstützten damit die Position des Handelsunternehmens. Dessen Interessen hatte die Kanzlei BERGER LLP (Düsseldorf/Köln) vertreten.
Bis zum 15.8.2011 hieß die Firma laut UK Handelsregister jedoch "BERGER RECHTSANWALTE DUSSELDORF LLP". Im Urteil vom 29. August 2011 steht, die Vertretung hätte eine "Rechtsanwälte Berger und Partner", Köln gehabt ... eine ähnliche Namensverwirrung kennen wir vom Euroweb-Unternehmenskonklomerat, welches der Philipp Berger (mit welcher Kanzlei auch immer) regelmäßig vertritt. Auch dessen Chef Christoph Preuß weiß nicht immer, wie welche Firma sich gerade nennt.

Doch weiter aus dem Bergerschen Selbstlob:

Zum Hintergrund: Das Unternehmen hatte bei dem Händler im Dezember 2009 diverse Fahrzeuggetriebe und –getriebeteile zu einem Gesamtpreis von über 124 000 Euro bestellt. Die Waren sollten an einen im Iran befindlichen Endkunden des Unternehmens gehen.
und:
Der Händler argumentierte, das Unternehmen habe die Waren an einen Endkunden im Iran liefern wollen, aber versäumt, ein hierfür genügendes Endbenutzerzertifikat vorzulegen.
Das Endbenutzerzertifikat dürfte "etwas schwierig" zu beschaffen gewesen sein. KFZ-Ersatzteile fallen unter Kapitel 1, Absatz 1, Buchstabe e) (Dual nutzbare Güter) i. V. m. Buchstabe c) (Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial jeder Art, ein­ schließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und Ersatzteile für diese Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial, sowie von zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung) des Beschlusses 2010/413/ GASP des Rates vom 26. Juli 2010 ("Iran-Embargo")

Sollte es tatsächlich stimmen, was die bösen Zungen vortragen, dann würden gewisse andere Partner wohl vermutlich nicht so gut finden, wenn der Name und das Konterfei des Amin El Gendi in einem solchen Zusammenhang öffentlich würden. Bei dieser Art von Geschäften hält man sich wohl als Person sehr bedeckt und ich gehe davon aus, dass sich ein Beweis für eine solche, nur von ganz bösen Zungen behauptete Tätigkeit nicht finden wird.

Es könnte nämlich auch sein, dass die von Amin El Gendi mit gegründete Kanzlei Berger lediglich wegen dessen Sprachkenntnissen beauftragt wurde - und das wäre sogar sehr plausibel. "Involviert" wäre er aber schon hierdurch. "Beteiligt" aber nicht. Würde die "Düsseldorfer Handelsgesellschaft" aber im Besitz oder Mitbesitz des Amin El Gendi sein, dann gälte freilich ganz anderes.
Zurück zum Intelligenzschwund:

Der bereits von mir veröffentlichte Weggang des Piotr. Z. wurde erst jetzt auf der Webseite realisiert. Damit ist die Zahl der Anwälte wie folgt zu berechnen:

Summenbildung:

Das macht dann:
5 Anwälte + Amin El Gendi in Düsseldorf
+ 1 Anwalt in Köln
+ Inkassoanwalt Philipp Berger, der in beiden "Partner" ist.

Also nur noch 8 Anwälte. Vor Jahresfrist waren es 15. Schwund: 46,7%

Ich gratuliere Frau Katrin B. dazu, dass diese mit den verwerflichen Handlungen der Euroweb und den anderen Partnern des Philipp Karl Berger nicht mehr in Verbindung gebracht wird.

Den weiteren Intelligenzschwund von sicherlich deutlich mehr als den sich aus der Zahl der Köpfe ergebenden 11,2% bedaure ich indes gewiss nicht. Ist er doch zu meinem Vorteil...

04.04.2012

Ein typischer Referenzkunde der Euroweb?

"Ein Laien-Publizist aus Meine, der in seiner Eigenschaft als Veterinärmediziner vormaliger Referenzkunde unserer Mandantin Euroweb Internet GmbH,40549 Düsseldorf (seit 2001 erfolgreich am Markt tätig und seitdem ständig auf Expansionskurs, erstellt und unterhält für Mittelständler und Freiberufler Webseiten) war,"
kräht der Niederkrüchtener "Hobbyverleumder" Philipp Berger von der "Berger Law LLP" aus Düsseldorf auf seinem Verbalmisthaufen, den er allen Ernstes für eine "Kanzleiwebseite" hält.

Nun denn!

Fassen wir mal die wichtigen Eigenschaften dieses "Referenzkunden" zusammen;

  1. Die Euroweb hat für den Euroweb-Referenzkunde nie eine Webseite erstellt. Das kann man gar nicht oft genug wiederholen: Ein "Referenzkunde" für den gar nicht das geleistet wurde, woran er ein Interesse hatte!
  2. Die Euroweb hat die gegen den "Euroweb-Referenzkunde" angestrengte Klage sang- und klanglos über alle Instanzen verloren.
  3. Der "Euroweb-Referenzkunde" unterstützt weitere, sehr unzufriedene und sich getäuscht fühlende "Euroweb-Referenzkunden" in deren Verfahren gegen die Euroweb.
Es ist sicher weder sinnvoll noch angemessen, wenn der Philipp Berger, Unrechtsanwalt der Euroweb Internet GmbH, den Herrn Romaker als "Referenzkunde" bezeichnet. Natürlich könnte man das auch im Angesicht der Tatsachen als "dumm" bezeichnen - bildet doch der Verkehr die Eigenschaften eines solchen Referenzkunden auf das vom Verkäufer angepriesene Vertragsverhältnis ab. Zum anderen zeigt die Bezeichnung durch den Anwalt, wie gering die Euroweb und deren Unrechtsanwalt Philipp Berger die Kunden schätzt.

Wer als Anwalt mehrfach ehemalige Opfer oder Meinungsgegner der betrügerischen Geschäftspraxis der Mandantin Euroweb in deren Auftrag beleidigt, verleumdet oder herabwürdigt - und dieses dann noch mit seiner formellen Eigenschaft als "Organ der Rechtspflege" beschwert, der braucht sich nicht wundern, wenn ihm der Wind kalt ins Gesicht bläst. Oder anders: "Wer in den Aschebecher pustet wird selbst dreckig!"

Sollte jemand den niederträchtige Propaganda betreibenden Niederkrüchtener Anwalt Philipp Berger demnächst mit Gehhilfe sehen, dann ist es nicht gänzlich ausgeschlossen, dass dieser Schuß ins eigene Knie wohl psychosomatische Auswirkungen hatte. Natürlich können ihn auch tiefgläubige Mitarbeiter der eigenen Mandantin ein wenig darüber bekehrt haben, was man veröffentlicht und was nicht.

Ach ja:

"Dumm ist, wer Dummes tut, Herr Philipp Berger!"

Euroweb / Webstyle / Berger Law LLP: Im März nichts gewonnen? Nichts zu gaggern?

Der Karpfen im Teich wird von einem fürchterlichen Lärm gestört und steckt seinen Kopf aus dem Wasser. Er sieht ein Huhn und hört es fürchterlich gaggern. Nach einer ganzen Weile denkt er "Was hat das Huhn nur?"

Er fragt es also nachdem sich das Huhn endlich beruhigt hat.

Das Huhn: "Na höre mal: ich habe ein Ei gelegt!"

Der Karpfen: "Meine Frau legt viele tausende Eier und es wäre sehr verstörend und sie käme zu nichts anderem mehr, wenn sie wegen jeden Eies so ein fürchterliches Gegacker anfangen würde wie Du es tust!"
(Alte Fabel in eigener Fassung)

Sonst berichtet der Laienpublizist Philipp Berger ja über jeden einzelnen Prozess in dem die Euroweb oder die Webstyle mal was gewonnen haben und stellt diese Verfahren als "richtungsweisend" dar - wohl in dem Wissen (sonst wäre er als Anwalt kaum geeignet), dass diese Urteile Einzelurteile waren, bei denen die Gegner der Euroweb oder der Webstyle den Vortrag zu den erbrachten oder nicht erbrachten Leistungen nach § 649 BGB nicht wirksam bestritten hatten, also lediglich einen prozessualen Fehler begingen. Was die Kanzlei Berger Law LLP in den Prozessen für die Euroweb oder die Webstyle vortrug war oft genug "zweifelhaft". In einem Fall hat das LG Berlin sogar auf die Haftung des gegnerischen Anwaltes wegen grober Fahrlässigkeit verwiesen. Mehrere Gerichte gingen von einer nicht mehr glaubhaften Sachverhaltsdarstellung durch die Euroweb aus, welche die Kanzlei Berger vertrat. Anfang April 2012 findet sich im Kanzleiblog keine aktuelle "Berichterstattung" über einen "Sieg" der Euroweb oder der Webstyle. Das legt nahe, dass die nichts gewonnen haben. Sonst würde das Huhn gaggern, da tut es ja sonst auch. Und zwar verdammt laut!

Gegenteilige Urteile, also solche, bei denen die Webstyle oder die Euroweb verlor gibt es, trotz der Vielzahl in der nur bedingt "wahrheitsgemäßen Berichterstattung" des Laienpublizisten und Euroweb/Webstyle-Propagandaanwaltes Philipp Berger nicht. In der Realität schon. Viele. Sehr viel mehr, um genauer zu sein.

Dabei ist er es, der die Öffentlichkeit mit Sicherheit darüber informieren könnte, warum er (oder seine Kanzlei) in jüngster Zeit in etlichen(!) Verfahren vor dem LG Düsseldorf die Klage für die Euroweb zurück nahm und die Ansprüche der Gegner anerkannte - wohl um einem Urteil mit rufvernichtender Wirkung aus dem Wege zu gehen, wie es schon in der Sache VII ZR 22/11 geschah über welche der Anwalt Philipp Berger bis heute sogar öffentlich die Lüge verbreitet, der BGH habe die arglistige Täuschung durch die Euroweb "abstrakt" nicht erkennen können. Und sich so ganz offen auf die Seite des Unrechts stellt. Darüber, ob deshalb die Rechtsanwälte, nun sogar die "Partner", aus der "Kanzlei Berger LLP" und "Berger Law LLP" fliehen, kann man trefflich spekulieren. Ich wäre dort schon längst weg, mit solchen Vorgängen wöllte ich, wäre ich ein "Organ der Rechtspflege" nichts zu tun haben!

Bei den Klagerücknahmen greift ja, so würde Philipp Berger wohl behaupten, die Schweigepflicht. Dann sollte er aber auch das dumme Gaggern lassen.

Nein! Ich frage den Herrn Berger nicht. Ich wüsste, dass das, was von diesem Laienpropagandist als Antwort kommt (er würde nach meiner Erfahrung wohl auch nicht antworten), für eine angemessene und wahre Berichterstattung unverwertbar wäre. Man könnte sich höchstens darüber auslassen, was an der Antwort (nicht) wahr oder vorsätzlich wahrheitsverzerrend wäre. Wie die anderen Berichte des Laienpublizisten Philipp Berger, der sich immer mehr als "Unrechtsanwalt" entpuppt, auch.

03.04.2012

Weiterer Intelligenzschwund bei der Kanzlei Berger


In den Kanzleien des Niederkrüchtener Anwaltes Philipp Berger waren einst 15 Anwälte tätig.

Aktuell geben die Webseiten wie folgt wieder:

A) Berger Law LLP, Düsseldorf:


B) Kanzlei Berger LLP, Köln:


Herr Berger ist doppelt aufgeführt, Piotr Z. seit Februar 2012 in einer anderen Kanzlei. Amin El Gendi fehlt in der Liste der Düsseldorfer. Das liegt wohl daran, dass die Kanzlei trotz der ersichtlichen Fluktuation nicht genug Updates von der Euroweb gebucht hat.

Summenbildung:

Das macht dann:
6 Anwälte + Amin El Gendi in Düsseldorf
+ 1 Anwalt in Köln (Piotr Z. ist ja weg...)
+ Inkassoanwalt Philipp Berger, der in beiden "Partner" ist.

Also nur noch 9 Anwälte. Vor Jahresfrist waren es 15. Schwund: 40%

Auch hinsichtlich der jüngsten, mit allem Verlaub dämlichen Abmahnungen des Philipp Berger ist hier von einem enormen Intelligenzschwund auszugehen, der die Zahl des Personalschwundes wohl sogar erheblich übersteigt.

Ganz ehrlich: Natürlich begrüße ich den Weggang des Alexander F. aus der Bergerschen Kanzleikonstruktion. Ich finde es gut, wenn ein Rechtsanwalt wieder in seinem Beruf tätig sein will. Und ich bin gespannt, wann der "Kevin Philipp allein zu Haus" ist.

Unbelehrbar? Eurowebanwalt Philipp Berger lügt mit Wissen und unter Mithilfe der Euroweb dreist weiter - Philipp Preuß droht Geldsstrafe oder Haft

"Die Kanzlei BERGER LAW LLP hatte in einer Abmahnung an den Tierarzt und Laien-Publizisten klargestellt, dass Euroweb durchaus auch weiterhin damit werben darf, ein eigenes Rechenzentrum zu betreiben."
Dies behauptet der Rechtsanwalt Philipp Berger, dem die Einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf, Az. 34 O 5/12 und der vom mir stammende, verbundene Antrag sehr wohl bekannt ist auf der Webseite der Kanzlei Berger LAW LLP.

Und genau diese Verfügung gilt noch und untersagt der Euroweb die Verbreitung der Behauptung diese hoste die Webseiten der Kunden in einem eigenen Rechenzentrum.

Da die Kanzlei Berger die Euroweb - und damit die Mandantin - namentlich nennt. liegt nahe, dass die Euroweb den Bericht des "Rechtsanwaltes" Berger mindestens genehmigt hatte. Sonst düfte der Hobbypublizist Philipp Berger jedenfalls nicht unter Nennung des Namens seiner Mandantin berichten. Damit ist aber klar, dass die Euroweb gegen die Verfügung verstößt, denn es handelt sich hier um eine Veröffentlichung, welche inhaltlich der untersagten Behauptung sehr ähnlich ist und den gleichen falschen Eindruck erweckt. Im Juristendeutsch heisst das "kerngleicher Verstoß". Zudem nimmt die Euroweb an der Verbreitung teil, denn das lügnerische Gewäsch des Anwaltes Philipp Berger liegt auf einem, der Euroweb gehörenden Server (plesk05.euroweb.net) im Rechenzentrum einer bulgarischen Firma. Das bedeutet: Die Euroweb lässt verbreiten und nimmt daran teil, es zu verbreiten, was ihr durch das Gericht verboten ist.

Ohnehin hat das AG Düsseldorf zuletzt in einem Verweisungsbeschluss fest gestellt, dass mich die Kanzlei Berger im Auftrag der Euroweb öffentlich herabwürdigte.

Demnach wird nun das LG Düsseldorf in der Sache 34 O 5/12 über meinen Ordnungsmittelantrag entscheiden müssen. Dem Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH, Christoph Preuß droht eine Geldstrafe bis zu 250.000 Euro oder Haft bis zu 6 Monaten, sollte sich das wiederholen, dann insgesamt bis zu 2 Jahren Haft

Mal sehen, ob derlei dann Besserung bringt.


Der Laienpublizist Philipp Berger ergeht sich in leeren und dummen Drohungen
"Dennoch ist die Auseinandersetzung zwischen unserer Mandantin und dem Tierarzt wegen der Kosten, die unsere konkrete Beauftragung verursacht hat, damit noch nicht abgeschlossen, denn der Laien-Publizist hat zumindest einen Beitrag, der durch uns erfolgreich abgemahnt wurde, selbst in eigner Verantwortung verfasst, so dass in dieser Konstellation der Ausnahmetatbestand in § 10 TMG wohl nicht eingreifen dürfte."
Abgemahnt hatte der Philipp Berger, dass Herr Romaker in einem Artikel, der mit "Einstweilige Verfügung gegen Euroweb" überschrieben war, "pflichtwidrig" nicht klargestellt habe, dass es sich um einen "einstweiligen Rechtsschutz" handele.

An der Stelle habe ich mich gefragt, ob der Herr Philipp Berger nicht vielleicht nicht nur auf dem Gebiet der Publizistik, sondern auch auf dem Gebiet des Rechtes zumindest in manchen Teilbereichen ein "blutiger Laie" ist.

Aber das kann es nicht allein sein, denn das die Überschrift in dem abgemahnten Artikel, die der Anwalt auch noch aufführt(!), dem Inhalt der Abmahnung entgegen steht, dass ist jedem Rechtslaie vollkommen klar. Hier ist also von weiteren Beeinträchtigungen auszugehen. Konkret von "mutwilliger Blödheit". Worin dann wieder letztere ihre Begründung hat, dass mag die Anwaltskammer Düsseldorf, welcher (wie auch der Staatsanwaltschaft) der Vorgang vorliegt, hinsichtlich § 14 Absatz 2 Punkt 3 BRAO erkunden.

Der Hinweis liegt der Anwaltskammer bereits vor. Ebenso kennt die StA Düsseldorf den Vorgang aus einer Strafanzeige u.a. wegen Verleumdung und das für die Verleumdungen des Anwaltes Berger und der Euroweb zuständige Gericht kennt den Vorgang auch. Da waren einige Richter wohl sehr amüsiert "nicht amüsiert".

Warnung an so genannte "Rechtsanwälte"

So genannte "Organe der Rechtspflege", die sich an Straftaten ihrer so genannten "Mandanten" beteiligen (und dabei ist es egal, ob es um so genannte "Abbofallen", eine so genannte "Referenzkundenmasche", so genannten "Prozessbetrug" oder einen sonstigen, ordinären Betrug geht) kommen früher oder später in die Zeitung.

Manchmal sogar in den "Bundesanzeiger":


Und wäre ich Angestellter einer Kanzlei, die an obigen teil nimmt, dann würde ich alles tun um das zu vermeiden - und diese "unschöne Zukunftsaussicht" den großmäuligen "Partnern" überlassen.

Bei einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr (auch auf Bewährung) gibt es nämlich auch ein Berufsverbot. Da ist es sehr viel besser, man ist ohne dieses Problem, nur halt etwas früher für eine Weile nur arbeitslos statt für die Zukunft den Beruf.

Der Betroffene aus dem Bundesanzeiger hat auch immer erklärt, dass er nur seiner Profession als "Rechtsanwalt" nachgehe. Nun sieht es so aus, als wäre das "nicht ganz zutreffend". Die angesprochenen Mitarbeiter von solchen Kanzleien, seien diese in Oldenburg, Berlin, Düsseldorf, Köln, in Stuttgart oder München sollten die Reden Ihrer "Arbeitgeber" deshalb sehr kritisch sehen. Auch im Falle einer Lügenberger Kanzlei mit zwei Standorten in NRW ist im eigenen Interesse eine kritische Sicht auf die Dinge angebracht...

Wir haben uns verstanden - oder sind Sie wirklich so dumm?