25.07.2019

Fragwürdige Kostennoten von Pjotr Z. wegen angeblichen DSGVO-Verstoßes für Pascal Goffart - Philipp Berger hoch zwei?
Zeugenaufruf

Pjotr Z. ist kürzlich "aus nicht näher beschriebenen Gründen" bei der Partnerschaftsgesellschaft "D. & Z" (58452 Witten) ausgeschieden.Möglicherweise hält er sich für "jung", braucht wegen des Ausscheidens Geld und hat sich deshalb mit einem alten Bekannten zusammen getan bei dem ich davon ausgehe, dass dieser "nicht förderlich" für seine berufliche Zukunft als so genanntes "Organ der Rechtspflege" ist:
Foto der Geschäftspost: Das "Philipp Berger hoch zwei" stammt also nicht von mir.

Der trotz seines garstigen, meiner Ansicht nach sogar kriminellen Agierens gegen mich "schwer erfolgsfreie" Ex-Eurowebanwalt Philipp Berger ist ja schon lange kein Rechtsanwalt mehr... Offenbar will nun aber sein ehemaliger Angestellter bzw. Partner mit ihm selbst als formalen Angestelltem etwas machen, was viel mit "Abmahnanwalt" und "Abmahnwahn" zu tun hat. Voraussichtlich wird er sich  "keiner Schuld bewusst" sein und sein Handeln für "völlig legal" halten. 

Wie einst der Gravenreuth.

Pjotr Z.  stellt, so ein mir angetragener Vorgang, fragwürdige Kostennoten nach behaupteten DSGVO-Verstößen für einen Pascal Goffart

Die Vorgehensweise könnte sich als rechtsmissbräuchlich, möglicherweise sogar als strafbarer Betrug erweisen, nämlich dann wenn Pjotr Z. und sein Assessor Philipp Berger mehrfach für den selben Mandanten in der genannten Weise vorgehen und es sich herausstellt, dass gar keine echte Mandant-Antwalt-Beziehung besteht und also die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Anwaltes gar nicht bestand und also auch die sich auf das Schadensersatzrecht (Art. 82 DSGVO) stützende Kostennote wissentlich den Tatsachen und dem Recht zu wider gestellt wurde.

Dieses wäre bei weitem nicht der erste Fall  in welchem Anwälte in Betrugsabsicht abmahnen und Kostennote stellen. Günter Freiherr von Gravenreuth war z.B. so einer. Auch die "Buratino-Bande" mit dem mehrfach straffällig gewordenen Ex-Anwalt S. ist mir diesbezüglich fester Begriff.

Zeugenaufruf

Falls Ihnen folgender, mir gegenüber so dargestellter, Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den Kurzschluss suchen - nämlich den mit anderen betroffenen der wahrscheinlichen Masche:

  1. Ein "Pascal Goffart", meldet sich auf einer Webseite für irgendetwas an um wenig später Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO zu verlangen.
  2. Wird die Auskunft gegeben meldet sich der Anwalt Pjotr Z. mit der Behauptung dass infolge der unvollständigen Auskunft, zum Beispiel des Fehlens eines Hinweises auf "das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde" (Art. 15 DSGV, Absatz 1, Punkt f) diesem "Pascal Goffart" ein Schaden zugefügt worden sei,
  3. und stellt eine hohe Kostenrechnung
Kontakt via:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com

Bitte senden Sie sämtlichen Schriftverkehr als gut lesbaren Scan. Sie erhalten im Gegenzug die anderen Meldungen bzw. den Schriftverkehr der anderen Fälle und können sich so ggf. gegen die unberechtigt anmutende Kostennote verteidigen.

30.06.2019

Kein "Hammelsprung": Der Rechtstaat stinkt vom Kopfe her!
Claudia Roth beging gerade keine Heldentat.

Vorwort: Mit der AfD habe ich "nichts am Hut" - Aber ausgerechnet die "Grüne" Claudia Roth, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Mitglied des Vorstandes der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft spielte gemeinsam mit den anwesenden Mitgliedern des Bundestagspräsidiums der AfD und anderen demokratiefeindlichen Kräfte in die Hände.

Bruch mit dem Recht und mit dem demokratischen Parlamentarismus

Der Bundestag ist unser Parlament. Und das Parlament ist - in einer Demokratie - für den Erlass von Gesetzen zuständig. "Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine Geschäftsordnung". Das steht im Grundgesetz - und so wie die Straßenverkehrsordnung für jeden gilt, der am Straßenverkehr teilnimmt, gilt die Geschäftsordnung für die Parlamentarier und dessen Präsidium.

Bild: Die Bürger sind doch nicht blöd: Der Bundestag war definitiv nicht beschlussfähig.

Als am 28. Juni 2019 der Bundestag ausweislich der übertragenen Bilder um 01:26 mit höchstens 80 bis 120 Abgeordneten besetzt war, war dieser nicht beschlussfähig, denn in der Geschäftsordnung steht wie folgt
Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden. Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen dabei mit.

Ist der Bundestag beschlussunfähig, hebt der Sitzungspräsident die Sitzung auf. Wurde namentliche Abstimmung verlangt, so bleibt dieses Verlangen trotz Sitzungsaufhebung in Kraft.
Claudia Roth verkündete allerdings die einmütige Haltung des Sitzungsvorstandes, der trotz der höchst offensichtlich ganz anderen Tatsachenlage darauf erkannte, dass genügend Abgeordnete anwesend seien.

Die uns in einigen Medien quasi als Heldentat präsentierte Handlung ist tatsächlich ein fulminanter Rechtsbruch durch bewusst tatsachenwidriges Behaupten a.k.a. "objektiv und subjektiv unwahrer Vortrag" a.k.a. "Lügen"! Denn mir kann keiner erzählen, dass auch nur ein Mitglied des Sitzungsvorstandes "wirklich und ernsthaft" der Auffassung war, dass mindestens die Hälfte der Parlamentarier anwesend gewesen sind oder das auch nur ein solcher Eindruck geherrscht haben könnte. Dem-, der- oder desjenigen, welche[r|s] das auch nur versucht, rate ich dazu, ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es handelt sich, weil ich eine derartige Fehlsichtigkeit bei gleichzeitig allen Mitgliedern des Präsidiums ausschließe, in Summa also um einen so bewussten wie auch "strunzdummen, wenn nicht dummdreisten"  Bruch des geltenden Rechts - zu dem schließlich auch die Geschäftsordnung des Bundestags gehört.

Und jetzt kann mir Claudia Roth mal erzählen, wie diese denn jetzt noch der erwartbaren Argumentation der demokratiefeindlichen Kräfte entgegentreten will, dass ein Bundestag, der trotz offensichtlicher Beschlussunfähigkeit entgegen der eigenen Geschäftsordnung und mit dem Instrument einer für jedermann offensichtlichen Lüge die von von der Regierung vorgeschlagenen Gesetze durchwinkt, eine völlig unnötige und teure Einrichtung sei und eigentlich nur dazu diene, treue Parteimitlieder mit einem Einkommen und fetten Pensionen zu belohnen. Solche, die dann auch vergessen, dass sie Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind und also trotz der geforderten eigenen Gewissensprüfung brav die Hand heben, wenn die Partei es verlangt (also faktisch zu "Stimmvieh" degradiert ist)  - oder halt gar nicht erst anwesend sind um im Wahlkreis erzählen zu können: "Das mit dem bürgerfeindlichen Gesetz war ich nicht! Da habe ich nicht abgestimmt."

Nach Auffassung mancher AfD-Mitglieder kann der Bundestag weg, nach meiner Auffassung muss er wieder ein Parlament und also eine demokratische Institution werden.

Der "Rechtsstaat" stinkt vom Kopfe her!

Wenn das Parlamentspäsidium den Rechtsbruch durch Tatsachenverweigerung so offen demonstriert, dann wundere ich mich nicht mehr wirklich, dass dann auch Richter - eigentlich an das Gesetz gebundene Hansel - das Recht beugen in dem diese sich offensichtlichen Tatsachen verweigern oder solche nach Gutdünken frei erfinden. Und erst recht wundere ich mich nicht mehr, wenn selbst der offensichtlichste Rechtsbruch durch bewusstes Ignorieren von vorgetragenen Tatsachen - begangen in der Absicht, sich in schwer wiegender Weise von der Rechtsordnung zu entfernen - ganz "rechtsfrei" und entgegen dem Gesetz nicht als Rechtsbeugung verfolgt wird. Denn das folgt nur dem "Gestank, der von Berlin herüberweht".

Wenn man es genau nimmt hat Claudia Roth nur klar gemacht, dass die Bundesrepublik Deutschland eben kein Rechtsstaat ist, sondern nur ein durch instrumentelles Lügen herrschendes, bürgerfremdes, wenn nicht bürgerfeindliches Bündnis(*), welches nur behauptet, ein Rechtsstaat zu sein; dessen Subjekte sich aber mit wachsender Geschwindigkeit davon entfernen, deren "Kraft dem Wohle des deutschen Volkes [zu] widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen", und ihre "Pflichten gewissenhaft [zu] erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann [zu] üben."


*) Ein "Reichsbürger" bin ich trotz dieser Sichtweise übrigens auch nicht.

27.06.2019

Euroweb-Vertriebsbuden-"Geschäftsführer": Dann platz doch vor Neid!

Schon wieder höre ich davon, dass einer der Vertriebsbuden-Geschäftsführer des Euroweb-Konzerns in einem Anstellungsgespräch behauptet haben soll, ich wäre doch nur ein irrer W..., der nichts anderes zu tun habe als den Konzern zu schädigen.

Meine Timeline der letzten 24 Monate sagt was anderes:


Jetzt kann selbiger mal vor Neid platzen.

19.05.2019

Wird Heinz-Christian Strache jetzt neuer Kanzlerkandidat der AfD?

Wie man so aus AfD-nahen Kreisen hört sei man froh darüber, dass ein gewisser  Heinz-Christian Strache neuerdings dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Immerhin habe man mit Typen, die in Österreich mehr oder weniger "Verlierer" waren, eine "tausenjährig-gute" Erfahrung - wenn man sie nur zum Kanzler der Teutonen macht.

Richtigstellung betreffend STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH

Vor ein paar Tagen habe ich geschrieben:
Typische Verträge werden zu Kosten von 250 bis 380 Euro MONATLICH bei einer fixen (angeblich sogar unkündbaren) Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen und für diesen obskuren Preis wird die Webseite dann billigst in Bulgarien in einem Büroraum in einem Geschäftshaus mit Publikumsverkehr gehostet.

Richtigstellung


Richtig ist, dass mir ein "Systemvertrag" der STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH vorliegt, dem zu Folge vier Jahre lang monatlich(!) deutlich über 380 Euro (zz. 19% Ust) + einmalig 199 € (zz. 19% Ust) gezahlt werden sollen und für diesen obskuren Preis eine Webseite erstellt und dann billigst in Bulgarien in einem Büroraum in einem Geschäftshaus mit Publikumsverkehr gehostet werden soll. Auch die Aussagen, wie und unter welchem Vormachen es zu dem Vertrag kam, liegen mir vor. Ebenso liegt mir schriftlich vor, dass die betroffene Firma sich nicht grundlos getäuscht sieht.

Richtig ist es also, wenn man das Vorgehen der STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH "Betrug" nennt und veröffentlicht, dass die Geschäftsführer und Gesellschafter der STUTTGARTER ZEITUNG mitverantwortlich sind. Richtig ist es auch zu berichten, dass die STUTTGARTER ZEITUNG indirekt an der Abzocke teilnimmt und davon profitiert - statt ihre Leser vor dieser üblen Abzocke zu warnen, was deren Aufgabe als journalistisches Medium wäre. Der zum "Hosten" genutzte Büroraum in einem Geschäftshaus mit Publikumsverkehr befindet sich in Plovdiv. Dort finden sich übrigens auch Webdesigner, die das teuer verkaufte Produkt unter sehr bulgarischen Umständen produzieren.

Bildschirmfoto des Tages:


Das Bild stammt vom Facebookauftritt der Stuttgarter Zeitung. Da steht, die FPÖ sei kriminell. Nicht, dass ich irgendwelche Sympathien für diese Partei hätte - aber für mich ist das ein Beweis dafür, dass die STUTTGARTER ZEITUNG durch den Distanzmangel und das "zu Eigen machen" selbst sehr an die Grenzen journalistischer Freiheit geht. Die oder ein beliebiger Hanswurst mit fatalen juristischen Ansichten können mich also "mal gerne" - konkret "abmahnen".

03.05.2019

"Tag der Pressefreiheit" - In Deutschland auch nur mit dem großen Maul!


Präambeln:

Presse?
  • Presse ist, wer der Öffentlichkeit berichtet.
  • Der Begriff der Presse umfasst dabei alle zur Verbreitung an die Öffentlichkeit geeigneten Druckerzeugnisse, unabhängig von Auflage oder Umfang.
(Der BGH, Das Bundesverfassungsgericht)
"Die Pressefreiheit zu schützen ist eine unserer wichtigsten Aufgaben – in unserem eigenen Land und international."

(Bundesaußenminister Heiko Maas)
Freiheit!
"Ich hätte 1989 nie gedacht, dass ich einmal darüber berichten muss, dass bundesdeutsche Gerichte ein Hort des Unrechts, der Willkür und der Rechtsbeugung sind. Ich wurde insbesondere durch aufgehobene und für falsch befundene Entscheidungen der  Richter  Lohmann und Dr. Blumenstein (LG Kassel), Richterin Stöve (LG Düsseldorf) und durch des Exrichter Wolters (LG Mönchengladbach) erst darüber belehrt, wie arrogant, voreingenommen, fehlbar und niederträchtig die deutsche Justiz in vielen Fällen sein kann und durch die befassten Staatsanwaltschaften sodann darüber, dass selbst offensichtlichste und geradezu oberdreiste Rechtsbeugungen höchst mutwillig nicht verfolgt werden - weil sich auch dieses System nach Rechtsbrüchen selbst durch weiteren Rechtsbruch schützt."

(Jörg Reinholz)
Großmaul-Rechtsstaat:
"Wir haben Gerechtigkeit gewollt und den Rechtsstaat bekommen."

(Die ent-täuschte Bärbel Bohley)

"Tag der Pressefreiheit" - In Deutschland gibt es die auch nur mit dem großen Maul!

Bevor wir in Deutschland große Töne spucken, "ach wie frei doch hierzulande die Presse und die Meinung sei", möge man sich mal in der Realität umschauen. Denn die Pressefreiheit endet zwingend dort, wo der Rechtsstaat "im Arsche" ist.

Tatsache ist, dass kleingeistige Richter und Staatsanwälte hierzulande durch stetiges Handeln die Interessen Krimineller - insbesondere wenn diese verlogene "Organe der Rechtspflege" sind - befördern und dazu in Kauf nehmen die Grundrechte - darunter das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit mit Füßen zu treten und nicht bei der Verletzung des Rechtes auf persönliche Freiheit halt machen:
Aktuelles:

Ich selbst bin explizit wegen der Überschrift "Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht" wegen angeblicher Verleumdung angeklagt, weil erst der voreingenommene Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann und dann die "zweieinhalb" Proberichterinnen nicht fassen konnten, dass der Strafantrag des Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) eben genau dessen Einlassung in genau dem Ermittlungsverfahren wegen falscher Zeugenaussage gegen ihn selbst ist - und von vorn bis hinten mit dreisten Lügen  dieses "Organs der Rechtspflge" gespickt ist.

Eigentlich würde man von Richtern und Staatsanwälten (genau wie übrigens auch von Rechtsanwälten) so viel Dämlichkeit nicht erwarten. Und da kommen wir zu den "zweieinhalb" Proberichterinnen: Eine der drei befassten Proberichterinnen (Heer) kam mir in der Verhandlung mit der Idee, dass, wenn, wie ich darstellte, tatsächlich wegen falscher uneidlicher Aussage gegen das vermeintliche "Opfer" ermittelt wurde, ich doch wegen "Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises" verurteilt werden könnte. Man kennt das als "Formalbeleidigung" .

Als Richterin hätte Frau Heer wissen müssen: Für eine Verurteilung wegen "Formalbeleidigung" gemäß § 192 StGB  besteht laut BundesverfassG, Beschluss vom  29. Juni 2016 in der Sache 1 BvR 2646/15 eine besondere Anforderung für die Annahme einer Schmähung. Nämlich das der "ehrbeeinträchtigende" Inhalt der gegenständlichen Äußerung "von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes" stand.

Und das ist, wie der Artikel beweist, definitiv nicht gegeben.  Ich weiß nicht so recht genau wieso das Amtsgericht mir derart unvorbereitete Proberichterinnen - quasi Praktikanten - zumutet.

Aber das kann sogar Absicht sein!

Denn eine weitere Sache ist vorläufig eingestellt, weil das AG Kassel, dessen Präsident der stellvertretende Präsident des LG Kassel ist, wohl inständig hofft, sich nicht damit befassen zu müssen:

Nach dem "mindestens politisch dämlichen" Strafantrag des Präsidenten des LG Kassel (den ein offensichtlicher naseweiser Staatsanwalt - offenbar ohne Prüfen und Nachdenken - zu einer Anklageschrift umschrieb, müsste das AG Kassel dann entweder nochmals(sic!) dem Präsidenten des LG Kassel recht deutlich widersprechen oder das Recht beugen und mich bewusst tatsachen- und rechtswidrig verurteilen.  Ein Urteil, dass denen dann spätestens in der Revision laut krachend um die Ohren fliegt. Und an dieser Stelle komme ich dazu, warum also die ProberichterInnen des AG Kassel einen Freispruch vermeiden wollen: Deren Beurteilungen schreibt nämlich der Präsident des LG Kassel.

Und was passierte, wenn man als Proberichter mit einem Präsident des LG Kassel (hier dem Vorgänger des aktuellen, also Dr. Wolfgang Löffler) in einen Konflikt geriet zeigt dieser, vielen nicht bekannte Artikel. Da wird nämlich - offensichtlich auf Initiative des ehemaligen Präsidenten des LG Kassel dieselbe StA Kassel, die sonst den Richtern jede noch so offensichtliche und üble Rechtsbeugung durchgehen lässt, plötzlich sehr munter und legte sogar Berufungen und Revisionen ein.

Anders ausgedrückt: Die jeweiligen Proberichterinnen setzten das Verfahren immer dann aus, wenn diese erkannten, dass ich mich gegen eine Verurteilung wehre und denen klar mache, dass auch ich weiß um was es wirklich geht: Nämlich darum, dass im Falle einer Nichtverurteilung auf den Strafantrag des unehrlichen "Organs der Rechtspflege" Dr. Weber hin die vorläufig eingestellte Sache auf den Strafantrag des LG-Präsdenten Simon hin wieder aufgenommen werden müsste - was die Kassler Justiz inzwischen ganz gewiss gern vermeiden will und sich - wie die Proberichterin Schirmer - erheblich daran stört, dass ich jetzt mein Recht wahrnehme.

Noch anders ausgedrückt, fanden die Proberichterinnen "viele schöne Gründe" sich aus der Affaire zu ziehen und das nicht etwa für mich sondern für  die "ordentliche" Kassler Justiz höchst unangenehme Verfahren durch Aussetzen der Nachfolgerin aufzuhalsen. Denn der Umstand, dass ProberichterInnen etwa aller 6 Monate die Stelle wechseln, ist sehr förderlich dafür, hier selbst kein Urteil sprechen zu müssen und sich also nicht so oder so in die Nesseln setzen zu müssen. Natürlich wird jede(r) der Betroffenen behaupten, das stimme alles gar nicht.

Tut es aber!


01.05.2019

STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH (stz-onlineservice.de) - Neuer Name für alte Abzockmasche

Auf den Hinweis eines Geschädigten hin fand ich folgenden Handelsregistereintrag:
Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 768048
Bekannt gemacht am: 30.01.2019 14:33 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

HRB 768048: STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH, Stuttgart, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2018. Geschäftsanschrift: Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Software- und Hardwareprodukten jeglicher Art für die Anwendung im Internet sowie die Vermarktung von Datenbanken und Informationssystemen, der Vertrieb multimedialer Anwendungen, die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen im Software-, Hardware- und Multimediabereich im Internet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fratzscher, Daniel, Düsseldorf, *10.03.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Also habe ich meine "Gelegenheit zur Stellungnahme: Kooperation mit Euroweb/Daniel Fratzscher" an die Redaktion der Stuttgarter Zeitung geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit einigen Jahren berichte ich über die Euroweb Internet GmbH und deren zahlreiche Ableger. (Daniel Fratzscher / Christoph Preuß / Christian Stein)

Wie mir nun bekannt wurde hat sich offenbar die Führung des Verlags dazu entschlossen, aus niedrigem finanziellen Interesse eine Kooperation mit der Firma - die ich einem Beschluss des OLG Düsseldorf zufolge übrigens Betrüger nennen darf - einzugehen und also daran teilzunehmen, die Kunden (Käufer und Inserenten der Stuttgarter Zeitung) ganz übel abzuzocken.

Das Geschäftsmodell der Herren besteht darin, durch falsches Vormachen  Leistungen zu versprechen, die dann nicht schriftlich vereinbart werden und deren Erbringung (wenn überhaupt) nicht auf dem Stand der Technik erfolgt. So habe ich unter anderem eine Verfügung gegen die Euroweb Internet GmbH erwirkt, wonach diese nicht mit einem eigenen Rechenzentrum werben darf.

Typischen Verträge werden zu Kosten von 250 bis 380 Euro MONATLICH bei einer fixen (angeblich sogar unkündbaren)  Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen und für diesen obskuren Preis wird die Webseite dann billigst in Bulgarien in einem Büroraum in einem Geschäftshaus mit Publikumsverkehr gehostet. Und das ist nur die Spitze der Spitze des Eisbergs!

(Auch) als Folge meiner Berichte und der von Dritten kauften sich die Herren bei einigen Zeitungsverlagen ein, die das zum Teil sehr schnell beendet haben.

Da ich über diese Firma seit Jahren berichte und vor diese warne gebe ich dem Verlag die Möglichkeit einer zeitnahen Stellungnahme insbesondere zu der Frage, wer warum die offenbar bestehende Kooperation einging. Dass der Betrug  seit Januar unter dem Name "STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH" stattfindet belegt der Handelregistereintrag des Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 768048, bekannt gemacht am 30.01.2019 um 14:33 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76
mobil: +49 (0)160 95093562
Jetzt bin ich ich auf die Antwort gespannt... Aber vermutlich kommen, falls überhaupt geantwortet wird,  da nur die üblichen Pressesprecherausreden. Vielleicht sogar die Behauptung, es handele sich um ein "seriöses Unternehmen" - die für ein Presseunternehmen, welches journalistisch tätig ist und also andere informiert, BLAMABEL wäre.