23.03.2026

Das perfekte Beispiel für „dummdreist”:
Handeln des Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover) und des Rechtsanwaltes Markus Haintz (Köln).

Wenn ein „Dr. med.“ und ein „Rechtsanwalt“ einen Brief an ein Gericht schreiben, dann möchte man meinen, da steht „kluges Zeug“ drin. Dem ist aber, das folgende Geschehen zeigt es, nicht immer so:

Ausgerechnet in einem Prozess wegen Verleumdung die „Nummer“ zu bringen, dass der beklagte Herr Doktor Skrziepietz seinen „gar goldigen und in allen Punkten rechtmäßigen Blog“ doch für die Öffentlichkeit geschlossen habe und diese (übrigens: laut Seiten 11, 12 des Beschlusses nicht greifende) Behauptung dem Gericht gegenüber mit einem Bildschirmfoto zu „garnieren“, was denn da aufscheine, wenn man den Blog aufruft - woraus dem ich mal den folgenden Ausschnitt zeige:

Bild: Wiedergabe wie auf Seite 11 des Beschlusses

Das ist einfach nur dummdreistes Handeln. Denn es ist geradezu unfassbar dreist und dumm, als Verklagter in einem Verleumdungsprozess  - oder eben als dessen Anwalt - dem Gericht durch eine weitere Beleidigung so deutlich aufzuzeigen welche niedrigen Absichten der verklagte Verleumder Andreas Skrziepietz tatsächlich verfolgt.

„Meine“ Anwältin hätte mir „den Kopf abgeschraubt“ und mir deutlich gemacht, dass nur ein „perfekter Idiot“ derlei tun und die eigene Position derart „schlimmdumm“ schädigen würde. Diese hätte den „Bockmist“ keineswegs dem Gericht übersandt!

Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover) hat es indes so gewollt und „sein“ Anwalt Markus Haintz - der ihn gegen Honorar genau vor solchem dummen Handeln und der folgenden Unbill schützen sollte - hat es getan. Und nicht nur das: Der „gar göttliche” Herr Haintz hat die Auffassung geäußert, dass diverse Äußerungen doch schon von einem früheren Verbot erfasst wären - die der „gar rechtstreue“ Andreas Skrziepietz aber lange nach dem Verbot noch verbreitete. 

Damit hat der Anwalt  - man sehe mir nach, dass ich das so werte - den Mandant „regelrecht hingehangen“, weil er so (auch das ist nur meine Wertung, der sich das Gericht und meine Leser anschließen können oder eben nicht) den Vorsatz der Verstöße seines Mandanten quasi direkt behauptet hat.

Hat es irgendetwas gebracht?

Nein. Jedenfalls nicht dem „Dr. Hassverspritz“. Die von einem einfachen, kleinem Schlosser aus dem Osten beantragte einstweilige Verfügung wurde gegen den vereinten Widerstand des sich für „hochklug“ haltenden Herrn Dr. und dessen, angeblich „sehr guten“ Rechtsanwalt erlassen...

„Dumm“ ist eben, wer „dummes“ tut; „dreist“ ist also wer „dreistes“ tut - und obiges ist unfassbar „dummdreist“ - gerade weil die so handelnden (ein „Dr. med.“ und ein „Rechtsanwalt“) doch genau wissen sollten dass diese sich mit der Nummer derart krass „selbst verarschen“, dass sich der Autor fragt, wo die denn - BITTE - waren, „als der Herr das Hirn verteilte“.

Vielleicht sollte Markus Haintz dabei bleiben, sein „Magazin“  mit merkwürdigen Artikeln zu füllen, die unter Quaknazis, Covidioten, Quer-„denkern“, Putin-Freunden, Klimaleugnern und solchen, die man auch glatt für einen „Julius-Streicher-Ersatz“ halten kann, sicherlich beliebt sind. Vielleicht zahlen diese „GanzDummJubler“ ihn ja besser DAFÜR (z.B. per Spenden-Abo)

Denn dieser Vorgang, der sich vorliegend als ein „Komplettversagen“ darstellt, lässt es als „sehr fraglich“ erscheinen, ob der als Rechtsanwalt tätige Markus Haintz (noch) dazu in der Lage ist, die Interessen seines oder überhaupt eines Mandanten zu wahren. Dr. med. Andreas Skrziepietz war immerhin so ehrlich, seine persönliche Nichteignung zum Arztberuf schon im Jahr 2004 durch öffentliche Schrift anzuerkennen:

Bild: Diese Aussage des Andreas Skrziepietz ist - ab dem „aber“ - tatsächlich wahr.

P.S.: Wegen der obigen Äußerung im Blog ist ein weiterer Verfügungsantrag  anhängig.

P.P.S.: Ich sehe einen engen Zusammenhang zwischen der hier sichtbaren „Leistung“  des Rechtsanwalts Markus Haintz und eben manchen, „Intelligenz vermissen lassenden“ Inhalten, die er via „Haintz Media“ verbreitet.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Inzwischen lösen Nachrichten, dass es der, sich Rechtsanwalt nennende Haintz mal wieder versemmelt hat, nicht mal mehr Erstaunen, Freude oder Kopfschütteln aus. Man hat sich so sehr daran gewöhnt. Vermutlich ist aber die Basis ideologisch durchgeknallter Vollpfosten noch groß genug, für eine ausreichende Geschäftsgrundlage zu sorgen.

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