Der mir seinem dummen, rechtsextremen (Feststellung durch OLG Frankfurt) Gequake und seit dem Jahr 2022 mit blöden, strafbaren Beleidigungen und Verleumdungen „gewaltig auf den Sack gehende“ Dr. „Rufmord“ Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (58) ist offenbar dement. Denn er kann sich an sein eigenes, dummdreist anmutendes, Geschreibsel von vor kaum mehr als einem Jahr nicht erinnern:
Am 16.01.2025 schrieb er meiner Anwältin:
„Wahr ist, dass gegen mich gehetzt wurde, weil ich mich weigerte, eine Maske zu tragen,“
Am 11.03.2026 verleumdet er mich, in dem er nunmehr Folgendes quakte:
„Der Irre behauptet übrigens, daß ich den Maulkorb verweigert hätte. Eine weitere Lüge des
Gewohnheitslügners Reinholz, denn nach Einführung der Maulkorbpflicht habe ich ihn dort,
wo es verlangt wurde, stets getragen.“
Es gibt weitere Fälle, die den Verdacht einer (vorsätzlichen) Demenz begründen:
So hat Andreas Skrziepietz am 09.04.2025 vor dem LG Frankfurt behauptet, ihm wäre „zum damaligen Zeitpunkt [gemeint: Ende Dezember 2024] noch überhaupt nicht bekannt [gewesen], dass er wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt wurde.“ Die Verurteilung erfolgte per Strafbefehl (Az. 245 Cs 79/24 1151 Js 1130/24) am 24.05.2024, deren Rechtskraft trat am 19.06.2024 ein. Ein solcher Strafbefehl wird übrigens stets durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Er muss sich also vorhalten lassen, dass er entweder gelogen hatte oder dement ist.
Ebensowenig konnte oder wollte er sich ausweislich eines Verfügungsantrages schon im März 2025 daran erinnern, dass er am 28.09.2020 wegen Volksverhetzung verurteilt wurde und behauptet, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden - weshalb ich ihm Prozessbetrug vorwerfe, denn genau das war Gegenstand des Prozesses.
Der u.a. wegen „Rufmords“ erheblich vorbestrafte Herr Doktor Skrziepietz bezeichnet mich also als „Gewohnheitslügner Reinholz“ und führt als Grund dafür eine, als „weitere Lüge“ bezeichnete Äußerung an, die aber tatsächlich auf seiner eigenen Äußerung beruht! Das LG Kassel hat wegen zahlreicher ähnlicher Äußerungen (mich als Lügner bezeichnet und mir Lügen vorgehalten, die aber erweislich gar keine waren) eine Verfügung erlassen und 5(!) weitere Anträge mit bis zu 13(!) Unterlassungsverlangen sind gestellt. Ein Ordnungsmittelantrag ist gestellt, weil er nach meiner Ansicht in besonders dummdreister Weise - und vielfach - gegen die Verfügung verstoßen hat. Ich glaube, der Dr. „berechtigt“ Skrziepietz „kriegt da so Einiges nicht mehr in sein Hirn“! Jedenfalls bin ich sehr neugierig, was für einen wirren Gedankenmüll der sich selbst für „klug und geistig gesund“ und andere für „irre“ haltende Dr. Skrziepietz in seinem Hirn nunmehr zusammenbrauen und an das Gericht senden wird oder schon gesendet hat.
Hinweis: „Maulkorb“ war und ist übrigens die praktisch nur unter den „Covidioten“ üblich gewesene Wortwahl für die seinerzeit zu tragenden Schutzmasken und nimmt Bezug darauf, dass diese krass unwahr behaupteten, deren Meinungfreiheit sei eingeschränkt. Etwas anderes kommt auch hier nicht in Frage. Der „Dummquaknazi“ Andreas Manfred Skrziepietz, der zudem in Julius-Streicher-Manier von „linksgrün versifften Feinden der Meinungsfreiheit“ schwafelt, reiht sich also mit dieser Wortwahl selbst in die Reihe jener unsolidarischen und selbstsüchtigen wie auch selbstgefälligen, krakelenden Meckerer ein, die von großen Teilen der Bevölkerung als „Covidioten“ bezeichnet wurden oder es noch werden.
P.S. Die fällige Strafanzeige und den Strafantrag wegen Rufmords habe ich gestellt.
P.P.S. Skrziepietz hatte, das schrieb er selbst (und hat es wohl auch „nur vergessen“) Ende anno 2020 (also ca. 25 Jahre nach seinem Studium) vor, Arzt zu werden.
Gottlob ist daraus (aus der Approbation als Arzt) nichts geworden!
Mit der obig demonstrierten Demenz hätte er, wenn er denn als Arzt tätig geworden wäre, wohl auch jeden Morgen neu vergessen, dass neben seiner Praxis schon ein Massengrab für seine, durch Vergesslichkeit entstandenden „Kunstfehler“ gebuddelt wurde - und einfach weiter gemacht während nebenan die Leichen in der Grube stanken. Womöglich hätte er später - ganz bestimmt von Markus Haintz (Köln) höchst energisch vertreten - öffentlich behauptet, die von ihm höchstselbst mit einer Impfbefreiung ausgestatteten seien alles „Impfopfer“. Das ist jedenfalls der obige Stil.
1 Kommentar:
Man neigt ja dazu, dem Prozessgegner anzuraten, sich einen anderen Anwalt zu suchen. Aber ich frage mich auch, welcher auch nur durchschnittlich begabte Anwalt wäre denn so blöde, sich für diesen Kerl zum Volltrottel zu machen. Da wird der Skrziepietz wohl also kaum eine Wahl haben. Ist wie beim Obst: wenn das zu hoch hängt, muss man sich halt mit dem angegammelten Zeug vom Boden begnügen.
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