Mein Artikel „Dürfen Anwälte so krass querulieren? Der (ganz tiefe) Fall des Anwaltes und Spendenbettlers Markus Haintz (Köln).“ vom 19. April 2026 hat eine Fortsetzung:
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| Klarstellung: Es gab nie einen wirksam geschlossenen Vergleich zwischen Skrziepietz und mir. |
Der pressebekannte Ganz-rechts-Anwalt Markus Haintz, der für sich in Anspruch nimmt, als „Organ der Rechtspflege“ gelten zu wollen, gibt den Richtern der 10. Zivilkammer des LG Kassel also auf, „sich mit Art. 5 GG auseinanderzusetzen“ und ejakuliert den sinnleeren Satz
„Die persönlichkeitsrechtsfreundliche Rechtssprechung dieser Kammer konnten wir in dieser Art und Weise noch an keiner anderen Pressekammer in Deutschland vorfinden.“
Und der „Dampfplauderer“ will „demnächst in einem geeigneten Fall auf die Kammer zurück kommen, um Unterlassungsansprüche durchzusetzen“. Ich lese da heraus, der selbsternannte „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“, der für den ebenfalls selbsternannten „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ und Hassblogger Andreas Skrziepietz - der just gegen die Zurückweisung seines Untersagungswunsches gegen mich eine Beschwerde führt (das AG Kassel urteilte, kurz und grob ausgedrückt, meine Äußerung stelle keine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar und sei durch das Recht auf Meinungsfreiheit geschützt), hat gerade keinen solchen Fall - und „geifert also drohend“. Weiter labert er - in ganz offensichtlicher Schmähungsabsicht - schon wieder über Zeug, welches mit dem Prozessstoff nichts zu tun hat. Und auch als „grob unrichtig“ erscheint. Denn „Insolvenz“ (Nein: Ich bin nicht insolvent) und „Prozessfähigkeit“ sind „zwei ganz verschiedene Paar Schuhe“. Ein Jurist sollte das eigentlich wissen. Ich bin ein „vermeintlich kleiner Schlosser aus dem Osten“ und weiß das! Wieso also schreibt Markus Haintz, der offenbar eine ganze Firma (Haintz.media GmbH) in der Schweiz betreibt um sich in einer Vielzahl von Artikeln öffentlich als großartigen Jurist auszugeben (und um für diese Firma wie auch für sich selbst unter Quaknazis und Covidioten um Spenden zu betteln), solchen Quatsch?
Ich gebe ihm die ultimative Gelegenheit, in dem ich das obige als „Querulieren auf Kosten seines Mandanten“ bezeichne und ganz klar sage, dass es aus meiner Sicht klüger (und für seinen Mandant Skrziepietz billiger) gewesen wäre, die Beschwerde stumpf und einfach zurück zu nehmen.
Und ich notiere meine Meinung: „Boah! Da haben sich aber zwei gefunden. In Überzeugungen und geistiger Fitness der beiden sehe ich viele Übereinstimmungen!“

7 Kommentare:
"Ein Jurist sollte das eigentlich wissen."
Äh, ich dachte, es geht um Haintz.
„Äh, ich dachte, es geht um Haintz.“
Naja. Auch der Haintz, von dem ein Polizist laut dachte, der sei beim Verfassungsschutz, bleibt Jurist. Ich habe nicht behauptet, dass er ein fähiger Jurist ist. Darin, auf vielen Kanälen um Spenden von Idioten[¹] zu betteln - Naja: Darin ist er allerdings so gut, dass ich es a) für eine gute Idee und b) für wünschenswert halte[²], dass er seine berufliche Karriere zu 100% darauf konzentriert.
¹) Einer versprach ihm sogar schon 20 Euro. Zahlbar ab nächsten Monat und in Raten, wenn ich das richtig gelesen habe.
²) Ich kann auch Positives schreiben.
Vorsicht! Wäre Haintz Komiker, dann könnte er Schaffenshöhe und Urheberrechte gelten machen.
Gewissermaßen ist er ja sowas in der Art.
Wo Du Recht hast hast Du Recht:
https://youtu.be/zkgYcsdimpk?is=F1rzycr6MtaTErJa
Bei dem „Boah! Da haben sich aber zwei gefunden. In Überzeugungen und geistiger Fitness der beiden sehe ich viele Übereinstimmungen!“ habe ich den Kaffee ausgeprustet. Da kann der Haintz für sich oder für den Skitzelpitz abmahnen. :-)
Wo die Liebe hinfällt... 👀
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