12.06.2013

Philipp Berger (Düsseldorf, Niederkrüchten) oder: "Wie dumm darf (oder muss) ein Euroweb-Anwalt eigentlich sein?"

Anlass und Grund zu diesem Artikel liefert mal wieder eine Veröffentlichung des Philipp Karl Berger, Chef der Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP"...

In einem älterem Artikel, in dem dieser "Rechtsanwalt" meine Person schmäht, liefert er den erstklassigen Beweis dafür, dass er das LG Düsseldorf in der Sache 34 O 32/12 ziemlich dreist belogen hat. Neun Tage nach dem dort eine wahre Tatsache aufgeführt wird dem Gericht schriftlich die diametral entgegensetzte Lüge aufzutischen nenne ich nicht nur "dumm" sondern "saudumm"! Von einem "Rechtsanwalt" hätte man das nicht erwartet. Aber genau so wie bei dem in dessen letzten Lebensjahren schon notorisch lügenden und betrügenden "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth ist es die Gier und vor allem die Schädigungsabsicht, die das Hirn - dieses Mal des Herrn "Rechtsanwaltes" Philipp Berger aus Niederkrüchten am Rhein - zerfrisst.
"Auf Grund der unbestreitbaren Tatsache, dass der Beschuldigte Berger den Beweis dafür, dass er vor Gericht dreist log, selbst veröffentlicht dürfte die Sache der Staatsanwaltschaft nicht zu schwierig werden, weshalb ich davon ausgehe, dass in dieser Sache Anklage erhoben wird. Die kann ja mit der Sache 20 Js 1328/12 verbunden werden, in welcher derselbe Berger Beschuldigter und derselbe Preuß als GF der Euroweb Nutznieser der Straftat des Bestimmens eines Zeugens zur uneidlichen Falschaussage in der Absicht eines Prozessbetruges vor dem OLG Düsseldorf ist.

Ich bitte um Mitteilung des Aktenzeichens."

Das ist ein Zitat aus der Strafanzeige wegen Betruges zu Lasten auch des Steuerzahlers vom Tage, die eine Folge des Nachsuchens wegen des Prozesses vor dem AG Kassel ist. Ich habe in den kommenden Tagen noch so manchen "Storch zu braten" und am Ende dürfte auch die Anwaltskarte des offenbar dummen "Rechtsanwaltes" Philipp Berger "gar" sein.
Karikatur: "Beste Aussicht für den vorlaut veröffentlichenden Herrn Philipp Berger aus Niederkrüchten", Rechte: Gisela de la Merde, Verlag Pipiweb
Der definitiv nicht mit zu viel Fachwissen und auch nicht mit einem positiv auffälligem Maß an Verstand gesegnete "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger kann sich ja schon mal nach Jobmöglichkeiten für vorbestrafte Juristen ohne Anwaltszulassung, dafür mit der aktiv über viele Jahre erprobten Möglichkeit, den Verstand unbenutzt zu lassen, umsehen. Tipp: Die Inkasso-Erlaubnis wird dann auch schwierig zu erlangen oder zu behalten sein.

Bildschirmfoto: An diesem Impressum fehlt etwas ... was der Gesetzgeber vorschreibt - und ich bin weit davon entfernt, diesem "Rechtsanwalt" eine auch noch kostenlose Rechtsberatung zu gewähren. Ich bin also gespannt wann sich da ein Wettbewerber denkt: "He! Klasse! Diesen Idiot mahne ich jetzt mal richtig teuer ab!"
Apropos "abmahnen":

Das genau kann mich der Philipp Berger mal. Er kann wegen des Artikels auch eine Verfügung beantragen. Die dürfte aber "nur sehr einstweilig" sein.

Und falls der Herr Berger meint, er könne Goggle deswegen angehen, so teile ich ihm mit, dass er sich auch dann vor Gericht mit mir streiten muss - was für ihn ganz übel abgehen wird!

Terminaufhebung: "Berger-Fest" am Donnerstag, 13.6.2013 wird verschoben

Der Termin am 13.6.2013 um 13:30 im AG Kassel ("Berger-Fest") ist kurzfristig aufgehoben worden. Den neuen Termin gebe ich bei Vorliegen bekannt.



Hintergrund könnte (m)eine aktuelle Strafanzeige gegen den "Rechtsanwalt" Philipp Berger wegen versuchten Prozessbetruges - ebenfalls vor dem AG Kassel - wegen Verstoßes gegen § 263 Absätze 1, 2 sowie 3 Nr. 2, 3 und 4 StGB sein, die ich dem AG Kassel kürzlich in Kopie übermittelte. Hintergrund dessen ist wieder, dass der Rechtsanwalt Philipp Berger - ohne Frage vorsätzlich - versuchte, sich selbst und zu meinem Nachteil durch notorisches Belügen des AG Kassel zu einem Betrag von signifikant weniger als 10% des tatsächlichen Wertes in den Besitz zweier Domains zu bringen. Das ist eine fast identische Vorgehensweise wie einst bei "nerdcore.de". Aus meiner Sicht handelt es sich also eine Wiederholungstat, bei der die kriminelle Schädigungsabsicht des in Niederkrüchten wohnhaften und in der Düsseldorfer Kanzlei "Berger Law LLP" tätigen "Rechtsanwaltes" Philipp (Karl) Berger unverkennbar ist.

Immerhin geht es in dem Strafverfahren ja darum, ob es eine strafbare Handlung sein könnte, den Philipp Berger - der sich im Bewusstsein seines garstigen, verlogenen und betrügerischen Handelns heuchlerisch als "Rechtsanwalt" und damit als "Organ der Rechtspflege" bezeichnet und selbst aber auch (nicht mehr) anonym mit erheblichen Schmähungen und Beleidigungen seiner Gegner in die Öffentlichkeit dringt - in einem Schriftsatz an ein Gericht als "Kriminellen" zu bezeichnen. Die aktuelle Anzeige ist nur ein weiteres von sehr vielen Argumenten, wegen denen ich gemäß Art. 5 und 103 GG sowie § 193 StGB eine Strafbarkeit eines solchen Handelns strikt ausschließe.

Außerdem hat man ja auch prinzipiell das Recht, die Gerichte vor Lügnern und die Bevölkerung vor Straftätern zu warnen. Das entschied erst anno 2009 das OLG Düsseldorf auf meinen Antrag.


10.06.2013

Euroweb: Abrechnung nach § 649 BGB ist ganz einfach zu widerlegen - keine Zweifel an vielfachem Prozessbetrug

Daniel Fratzscher hat für das Jahr 2009 verkündet, die Euroweb habe 5300 Websites erstellt.

Vor Gericht wurde von der Berger "Law LLP" (vorher "Kanzlei Berger GbR", "Berger Rechtsanwälte GbR", vorher "Berger & el Gendi Rechtsanwälte GbR") für die Euroweb notorisch vorgetragen, die Websites würden ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter erstellt. Philipp Berger hat das selbst vielfach veröffentlicht.

Wir nehmen jetzt - wider gesicherten besseren Wissens - diesen Fall mal als wahr an, denn die Euroweb wird nicht selbst vortragen, dass diese in Betrugsabsicht gelogen habe:

Im gleichen Jahr (2009) wurden 3.175.350 Euro an Löhnen/Gehältern sowie 553.258 Euro an Sozialleistungen gezahlt - so steht es im Jahresbericht der Euroweb für das Jahr 2009. Der gesamte Personalaufwand betrug dem nach 3.728.608 Euro.


Selbst wenn man annähme, das sämtliche Mitarbeiter der Euroweb Webdesigner seien, so kommt man bei der Division von 3.728.608 Euro durch 5300 Websites nur auf

703,51 Euro / Website

In hunderten, wenn nicht tausenden Gerichtsverfahren hat die Euroweb jedoch Beträge zwischen ca. 2000,-- und 3000,-- für die Erstellung der Webseiten abgerechnet.

Weil die Euroweb viele Leistungen bereits anderweitig abgerechnet hat und ja auch nicht jeder Mitarbeiter als Webdesigner tätig ist wird sich der tatsächliche Betrag noch deutlich - nämlich auf signifikant weniger als 350 Euro - erniedrigen, nicht jedoch erhöhen - jedenfalls so lange die Euroweb nicht einräumt massiv Freiberufler einzusetzen und eingesetzt zu haben. Aber dann wäre just der Vortrag, es würden ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter eingesetzt, schlicht und einfach gelogen - und zwar in der Absicht durch die Täuschung des Gerichtes einen Vermögensvorteil zu erlangen.

Damit ist die Richtigkeit der Abrechnung nach § 649 BGB in aberhunderten Prozessen widerlegt. Gleichzeitig steht fest, dass die Euroweb in allen diesen Prozessen, dreist, vorsätzlich und in Betrugsabsicht gelogen hat. Es dürfte ein Gesamtschaden in Höhe mehrerer Millionen Euro entstanden sein. Es handelt sich damit nach meiner Ansicht um einen größten Betrugsfälle in Deutschland.
Und ich gehe davon aus, dass die vortragenden Anwälte der Berger Law LLP (vorher Kanzlei Berger GbR, vorher Berger & el Gendi GbR) - insbesondere jedoch Philipp Berger und Andreas Buchholz diese Lügen wissentlich vortrugen, sich am Betrug wissentlich und vorsätzlich beteiligten.

Auch hierüber werde ich mich mit Philipp Berger - dem "Obergerichtsbelüger" der Euroweb - am  Donnerstag, dem 13.6.2013 um 13:30 im AG Kassel, Raum D 112, im Beisein eines Staatsanwaltes (der jeden Eindruck, er sei voreingenommen vermeiden will) sehr gründlich unterhalten.

Soll der "Eurowebsche Lügen-Philipp" sich doch darauf vorbereiten. Das ist mir egal: Die Zahlen sind nämlich so hart, wie es für ihn und die Euroweb wird!


Nachtrag/Hinweis:

Die Berger Law LLP hat diesen Artikel - ich kann das beweisen - allein am 10. Juni 2013 zwischen 08:48 und 20:55 Uhr 17x aufgerufen. Damit besteht ohne jeden Zweifel Kenntnis des Sachverhaltes...

Ich bin deshalb äußerst gespannt, ob Philipp Berger oder Andreas Buchholz es  verantworten wollen, dass der hier besprochene, erweislich unwahre Vortrag hinsichtlich der Erstellungskosten vor Gericht nochmals gehalten wird. Denn spätestens dann stände deren wissentliche Beteiligung - von der ich bisher nur ausgehe - fest.

Euroweb, Berger Law LLP - weitere Hinweise auf Prozessbetrug

Zu Kommentar Nr. 12)

Laut Rechtsanwalt Kompa behauptete die von der Kanzlei Berger Law LLP vertretene Euroweb Internet GmbH in mindestens einem Prozess, die Abschlussgebühren könnten von den Abschlussvertretern nicht zurückgefordert werden, die Euroweb trage das volle Kosten- und Bonitätsrisiko.

Dieses Behaupten war vorsätzlich unwahr und erfolgte zweifelsfrei in Betrugsabsicht. Ich kann das behaupten, denn ich habe hier solche Verträge vorliegen. Zudem gehe ich auf Grund der bekannten "Wiederverwendung" der Schriftsätze durch die Kanzlei Berger Law LLP und die Euroweb sowie die Webstyle GmbH davon aus, dass es zahlreiche weitere Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht, aber auch bundesweit anderen (Land-)Gerichten gibt, in denen die gleiche Lüge in der Absicht des Prozessbetruges vorgetragen wurde.

In diesen heißt es:
F. Rückbelastungen

1. Wird ein vermitteltes Geschäft seitens des Auftraggebers nicht ausgeführt, ohne dass die Arbeitgeberin / der Auftraggeber dies zu vertreten haben oder ist die Ausführung des Geschäfts nicht zuzumuten, wird das entsprechende Geschäft nicht als provisionspflichtiges Geschäft gewertet. Die Ausführung eines Geschäftes ist insbesondere dann unzumutbar, wenn bei Vertragsabschluß begründeter Verdacht besteht, dass der Kunde insolvent ist oder seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nach kommen wird. Wurde der entsprechende Auftragswert bereits gutgeschrieben, ist die Arbeitgeberin berechtigt, eine Rückbelastung vorzunehmen.
2. Die Arbeitgeberin ist berechtigt, die auf dieses Geschäft entfallende Provision, soweit sie bereits ausgezahlt wurde, vom Arbeitnehmer zurückzufordern oder die zuviel gezahlte Provision mit künftigen Provisionsansprüchen zu verrechnen. Das gleiche gilt für bereits ausgezahlte Prämien, soweit durch die Quotengutschrift für das nicht ausgeführte Geschäft die Voraussetzungen für die Prämienzahlung erfüllt wurden.
Dieser Vertrag wurde ohne Zweifel in der Kanzlei des Philipp Berger entworfen. Der Vorsatz des kriminellen Handelns wird für mich auch daraus ersichtlich, dass die Mitarbeiter der Euroweb eine - von der Kanzlei Berger entworfene - strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben müssen und dass die Vertragswerke, wie auch die Provisionsvereinbarung durch willkürlich eingefügte Leerzeichen offensichtlich so markiert sind, dass diese einzelnen Personen zuzuordnen sind. Ich gebe hierzu den Hinweis, dass Forderungen aus solchen Unterlassungserklärungen sittenwidrig sind, wenn die darin untersagte Weitergabe von Informationen zur Aufklärung von Straftaten oder der Schadenswiedergutmachung der Opfer dient.

Zu Kommentar Nr. 15)

Laut dem Kommentar eines "Mark" hat dieser als Freelancer (Freiberufler) gearbeitet. Die Euroweb hat jahrelang - von der Berger Law LLP oder deren Vorgängerorganisationen vertreten - vor Gericht unwahr behauptet, die Webseiten würden ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter erstellt. Darüber hinaus hat die Euroweb jahrelang vor Gericht vorsätzlich unwahr über die Kosten für die Erstellung der Webseiten behauptet, denn diese zahlte den Freiberuflern offensichtlich Beträge um die 300 Euro, rechnete vor den Gerichten in mutmaßlich hunderten Fällen aber Kosten von ca. 2000 bis 3000 Euro ab.

Auch das geschah demnach in der Absicht des Betruges und ich gehe zu Recht davon aus, dass die vertretenden Anwälte der Kanzlei Berger Law LLP davon wussten, weil ich mir sicher bin, dass die Anwälte dieser Kanzlei auch die Verträge mit den Freelancern entwarfen.

Was das Gesetz dazu sagt:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter


1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

...

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Ich sehe den Tatbestand des jahrelang in einer Vielzahl von Fällen banden- und gewerbsmäßig begangenen Betruges durch die Euroweb und die Kanzlei Berger Law LLP sowie deren Vorgängerorganisationen als erfüllt an. Verantwortlich sind also mindestens
  1. Christoph Preuß
  2. Daniel Fratzscher, der erweislich wusste, dass der Vortrag hinsichtlich der Kosten falsch ist.
  3. Philipp Berger
  4. Andreas Buchholz

und ggf. weitere Personen mit Führungsverantwortung in den Unternehmen des Euroweb-Konzerns sowie der Kanzlei Berger Law LLP sowie deren Vorgängerorganisationen.

Ich fordere die StA Düsseldorf nunmehr öffentlich auf, hier weitere Straftaten zu verhindern und insbesondere ein Strafverfahren einzuleiten. Jede weitere Verweigerung unter fadenscheinigen Gründen über deren Ursache ich nur spekulieren kann halte ich für Strafvereitlung in Sinne des StGB.

09.06.2013

Einladung zum "Berger-Fest" - Darf man den Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger einen Kriminellen nennen?

- Achtung: Der Termin wurde kurzfristig aufgehoben -


Ich hatte ja vor einiger Zeit berichtet, dass ich vor dem AG Kassel einen wichtigen Sieg davon getragen habe, denn das Gericht lehnte die Anklage ab, jedenfalls hinsichtlich der Tatsache, dass ich zwei Richtern des LG Kassel Rechtsbeugung vorwarf.

Die Äußerung, so das Gericht, erfolgte nicht grundlos, wäre nachvollziehbar und wäre als Äußerung in einem Gerichtsverfahren zu dem von Art 5 GG und § 193 StGB gedeckt.

Am Donnerstag, dem 13.6.2013 um 13:30 wird im Raum D112 des AG Kassel der Rest verhandelt.

Es geht im Wesentlichen darum, dass ich in einem Verfahren den Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger einen "Kriminellen" nannte.

Der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger, Kopf der Eurowebkanzlei Berger Law LLP, hat das als "Beleidigung und üble Nachrede" angezeigt - obwohl er sehr genau weiß, dass meine Vorhaltungen richtig und wahr sind. Ich strebe an dass er selbst in der Folge des Prozesses wegen Falschverdächtigung verurteilt wird. Als das größte Hindernis hierbei sehe ich die Staatsanwaltschaft Kassel an - die mehrfach zu meinem Nachteil voreingenommen handelte und das Recht brach.

Das AG Kassel hat bereits auf meinen Vortrag hin einen Antrag des Philipp Berger abgelehnt, der sich als Nebenkläger von (s)einer Angestellten Adrijana Blazevska vertrete lassen wollte. Es hat die gesamte Nebenklage abgelehnt, weil es der Sache (anders und aus anderen Motiven als ich) keine besondere Bedeutung beimisst. Philipp Berger, dessen Schädigungsabsicht überdeutlich ist, wollte die Nebenklage und die Vertretung wohl "lediglich" um mir durch die Generierung weiterer Kosten zu schaden, denn jetzt stellt er sich - auch wenn das lächerlich ist - als eine Art "Super-Strafrechtler" mit "mehrdimensionalen Erfahrungen" dar.

Die Äußerung, der Philipp Berger sei ein Krimineller, erfolgte und erfolgt als wahre Tatsachenbehauptung, sie erfolgt(e) nicht grundlos und ist gerade als Äußerung in einem Gerichtsverfahren zu dem von Art. 5, 103 GG und § 193 StGB gedeckt. Das werde ich dem Gericht beizubringen wissen.

Das angebliche "Opfer" Philipp Berger wird, so er zum Prozess überhaupt erscheint und die Anzeige nicht feige zurück nimmt, von mir befragt werden. Das wird für ihn hart.

Denn ich kündige wie folgt an:
  • Ich werde wörtliche Protokollierung durch Tonbandmitschnitt beantragen.
  • Ich werde dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger nachweisen, dass er mehrfach vorsätzlich daran teilgenommen hat, Gerichte zu belügen um der Euroweb und deren Töchtern den Tatsachen und also dem Recht zu wider einen Vermögenszuwachs zu verschaffen.
  • Ich werde dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger nachweisen, dass er mehrfach und dreist die Öffentlichkeit belogen hat, insbesondere bei Berichten über Prozesse. Ich werde nachweisen, dass Philipp Berger hierbei von kriminellen Interessen getrieben wurde, die ich schon jetzt als "Betrugsabsicht" und "Herabwürdigungsinteresse" bezeichne.
  • Ich werde dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger nachweisen, dass er mir gegenüber eine rechtswidrige Schädigungsabsicht verfolgt und dabei vor folgenden kriminellen Handlungen zu meinem Nachteil nicht halt macht(e):
    • versuchten Betrug (Prozessbetrug) und
    • Beleidigung und Herabwürdigung durch öffentliche Schriften.
  • Ich werde dem Gericht also klar machen, dass Philipp  Berger mir durch sein eigenes Handeln selbst Anlass gab, ihn einen "Kriminellen" zu nennen.
  • Ich werde dem Gericht also klar machen, dass Philipp Berger tatsächlich ein Krimineller und darüber hinaus auch eine verlogene Person ist, dass er das Ansehen des Berufsstandes und die in seinem vom Steuerzahler finanzierten Studium erworbenen Kenntnisse missbraucht um Straftaten zu begehen.
Die harte Befragung des sich in niederträchtiger Weise über mich und Dritte äußernden Niederkrüchtener Anwaltes Philipp Karl Berger von der Euroweb-Kanzlei "Berger-Law-LLP" (Düsseldorfer) wird also ein "Berger-Fest" und ich gehe davon aus, dass diese Befragung auch wichtige Erkenntnisse bringt, welche denjenigen Opfern, die mit der Referenzkundenmasche der Euroweb/Webstyle "abgezogen" wurden, in deren Prozessen nützlich sein kann.

Ich selbst halte den Philipp Berger - durch seine zahlreichen öffentlichen und prozessualen Lügen begründet - nicht nur für einen "Kriminellen", sondern darüber hinaus auch für eine garstige, verlogene Person - der man ganz schnell und sehr gründlich den formellen Status als "Organ der Rechtspflege" entziehen sollte um den von dieser, von bitterbösen Absichten getriebenen Person selbst geschaffenen Tatsachen zu entsprechen und künftige Schäden zu vermeiden.

Ein weiteres Hühnchen werde ich mit der Kassler Staatsanwaltschaft rupfen, die bereits seit Jahren in einer Weise tätig ist, die ich als "Strafvereitlung im Sinne des StGB" bezeichne. So hatte u.v.a. die StA Kassel eine Verfolgung  des Günter Freiherr von Gravenreuth wegen Betruges und schwerer Freiheitsberaubung abgelehnt und dabei mehrfach ziemlich dreist gelogen.

Die ganze, von vorn herein offensichtlich sinnlose Anklage halte ich für eine rechtlich nicht legitimierte Strafmaßnahme, mit der mich die StA Kassel überzieht - statt sich bei mir endlich mal für die zahlreichen Rechtsbrüche zu entschuldigen - um sich in einer das Amt und nun auch das Gericht missbrauchenden Weise wegen der an ihr zu Recht geübten Kritik zu rächen. Auch dazu werde ich vortragen und der StA Kassel mehrere "Watschen" verpassen - an die sich so mancher, vorsätzlich sein Amt und seine Macht notorisch missbrauchender Kassler Staatsanwalt noch eine ganze Weile erinnern wird!

Es wird also nicht nur ein "Berger-Fest". Ich lade dazu ein.

Über die Euroweb, die Webstyle, Partybilder im Internet und viel zu viel Alkohol

Hinweis in eigener Sache: Antrieb zu diesem Artikel gab mir insbesondere die Tatsache, dass mir aus dem Blog einer angeblichen "Gisela Mertens" - der unter diesem falschen Name aus der "Berger Law LLP" heraus geführt wird - mehrfach und in krimineller Beleidigungsabsicht wahrheitswidrig Alkoholmissbrauch unterstellt wird. Ich gehe davon aus, dass die Berger Law LLP für diese Straftat von der Euroweb bezahlt wurde (natürlich wird dafür kein formeller Auftrag vorliegen - aber für die Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage, begangen von Philipp Berger, gibt es den ja auch nicht).

Über die Euroweb, die Webstyle, Partybilder im Internet und viel zu viel Alkohol


Man muss das kaum noch kommentieren. Man kann und darf das aber tun. Nach dem ersten Verlustjahr 2011 ging es 2012 nicht mit dem Flieger nach LA sondern nur im Bus nach Berlin und auch nicht zu einem der üblichen Incentiv-Tempel sondern kostengünstig in die Hallen der Tochter Webstyle GmbH - gesoffen wurde nach dem Motto "Alkohol ist Dein Retter in der Not!" und zwar schon im Bus: Dort floß reichlich billiger, selbst mitgebrachter Fusel ...

Szene 1: Kleiner Feigling?

... auch das in der Unterschicht so beliebte Dosenbier ...

Szene 2: Ich hab nicht bekommen was es ist, der Herr hat schon so undeutlich gesprochen...

... und dann offensichtlich auch noch so viel ...

Szene 3: "Berlin, Berlin! - Wir fahren nach Berlin!" - feiern bis der Arzt kommen muss.
Szene 4: Was hier an der Linse runter läuft ist doch nicht etwa eine Mischung aus etwa 0,5-prozentiger Salzsäure, Schleim, dem eiweißspaltenden Enzym Pepsin und Mucoprotein? Man kann nachlesen, was daraus besteht.
Szene 5: "Jonoll!", "Pooordiiie!", "Woooogn!", "Soufen!" "Figgn!" - Dem rechten Herrn (dem mit der Brille) scheint es peinlich zu sein. Kann  aber auch sein, er hat ein Problem mit dem Rauchverbot.
Szene 6: Gleich zeigt der Herr links der Öffentlichkeit sein Proll- und Potenzblech (s. Szene 1), dem Herren rechts ist das offenbar schon nicht mehr möglich, der kriegt sein Ding dem Gesichtsausdruck nach für eine ganze Weile nicht mehr hoch.

... dass bis jetzt noch niemandem bei der Euroweb aufgefallen ist, wie unseriös sich (mit viel "Tam Tam", "Ufta Ufta", "Bumba Bumba") das Unternehmen selbst und seine Mitarbeiter der Öffentlichkeit präsentiert:

Nämlich mit der Anmutung einer Herde Frust- oder Quartalssäufer, also als Alkoholiker!


Ich gratuliere!

Bisher dachte ich:

"So blöd kann niemand sein!" -

Doch nun wurde ich von der Euroweb eines schlechteren belehrt.


(Alle Bilder aus dem Film "Euroweb Sommerfest 2012", der seit einigen Monaten von der Euroweb in deren eigenem Kanal ("EurowebGroup") auf YouTube.de verbreitet wird. Die von der Euroweb in bedenklichen Zuständen gezeigten Mitarbeiter haben also (mutmaßlich) der Verbreitung via YouTube und der weltweiten Verbreitung durch Nutzer von YouTube.com zugestimmt, die Euroweb hat den AGB von YouTube - welche eine Weiterverbreitung und die Erstellung derivater (abgeleiteter) Werke unter Punkt 10 ("Rechte, die Sie einräumen") ausdrücklich erlauben - ebenfalls zugestimmt.)

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger als Querulant

Am 26.Mai 2013 schreibt Philipp Berger, der sich (nur) noch "Rechtsanwalt" nennt, an das OLG Düsseldorf:
"Soweit das Ausgangsgericht im Beschluss vom 16. Januar 2013 auf Seite 2 angibt, es habe Anzeichen für ein wahnhaftes Verhalten des Antragstellers in der mündlichen Verhandlung vom 21.11.2012 nicht fest stellen können, ist dies allerdings rechtsfehlerhaft."
Die offizielle Begründung für den Anwaltszwang ab dem Landgericht ist, dass der Anwalt den Prozessstoff sortiert, zusammenfasst, auf das Wesentliche beschränkt und versachlicht.

Kurz: Das Gericht nicht mit Blödsinn belästigt.

Das genau tut der Herr "Rechtsanwalt" Berger aber, denn er füllte schon wieder mal eine ganze Seite im Format A4 mit diesem Unsinn und führt so vor, dass der Anwaltszwang jedenfalls so lange nicht gerechtfertigt ist wie Typen wie er selbst eine Zulassung er- und behalten können. Schon auf seiner Webseite schreibt der sich (auch aber nicht nur:) dort selbst als "größter Dummkopf unter den Juristen" präsentierende Philipp Berger:
"Soweit Jörg Reinholz allerdings Berufung gegen das Urteil einlegen sollte, wird sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auch wieder mit der Frage seiner Prozessfähigkeit auseinander zu setzen haben. Insoweit hatte das Ausgangsgericht Jörg Reinholz für prozessfähig befunden - wohl auch, weil es Reinholz Klage mangels Wettbewerbereigenschaft sowieso für unbegründet hielt. Ein hohes Risiko für Jörg Reinholz, den selbsternannten „kleinen Schlosser aus dem Osten“ der in seinem Weblog http://joerg-reinholz.blogspot.de seine Scheinwelt emsig aufrecht hält."

Das scheint was tief zu sitzen! Offenbar so tief, dass der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und Chef der "Berger Law LLP" den Bezug zur beruflichen und sonstigen Realität zunehmend verliert. Zu dieser gehört es nämlich auch zu wissen welches Rechtsmittel wann statthaft ist.

Gegen den Beschluss vom 16. Januar 2013 wäre die sofortige Beschwerde das zulässige Rechtsmittel gewesen. Erst Ende Mai (ergo weit nach Ablauf der Notfrist) und dann dem OLG in der Berufung mit dem "Schwachfug" nochmals zu kommen (der Schriftsatz des Philipp Berger mit dem er den Beschluss beantragte, war 13 Seiten lang) ist nichts anderes als eine Belästigung des Gerichtes und damit eindeutig eine querulatorische Verhaltensweise.

Wenn also der beim Herabwürdigen und Beleidigen selbst grob austeilende - beim Empfang der passenden Antworten aber plötzlich "gar feine und empfindsame" Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger meint, dass "sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auch wieder mit der Frage [m]einer Prozessfähigkeit auseinander zu setzen haben" wird, dann macht der Anwalt dem OLG eine Vorschrift, welche die Zivilprozessordnung gerade verneint (§ 534 ZPO i.V. mit § 295 ZPO).

Es ist der Beruf des Anwaltes das zu wissen - aber ich (ein einfacher Schlosser aus dem Osten) belehre den "Rechtsanwalt" Philipp Berger natürlich a) sehr gern und b) auch öffentlich, denn dieses offenbar unwissende Exemplar der Gattung "Rechtsanwalt" hat sich ja auch a)  in deutlich erkennbarer Herabwürdigungsabsicht über mich geäußert und b) seine eigene Dummheit in einer Weise selbst öffentlich gemacht, die man in dieser Deutlichkeit bei einem studierten Jurist nicht für möglich gehalten hätte.

Aber womöglich denkt man genau deshalb am Düsseldorfer OLG nunmehr über die "Prozessfähigkeit" des Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Schubertstraße 2 nach.

Es kann aber auch sein, dass Philipp Berger den Prozessstoff erneut auf "Nebenkriegsschauplätze" ausweiten will, weil er ganz genau weiß, dass die Euroweb nicht mit einem eigenen Rechenzentrum werben darf - ganz einfach, weil diese kein eigenes Rechenzentrum hat. Wenn Philipp Berger also das Gegenteil veröffentlicht, dann steht fest, dass er entweder bewusst öffentlich lügt oder dass seine kognitiven Fähigkeiten zu stark eingeschränkt sind als dass er überhaupt noch bemerken könnte, dass er unwahres Zeug plappert und zu dem queruliert.

Wieso ihn sein "Partner" und die weiteren fünf angestellten Juristen nicht zurückhalten können steht in den Sternen. Aber es erscheint durchaus wahrscheinlich, dass weder Andreas Buchholz noch Adrijana Blazevska, Jean-Paul Bohne, Christian Hermanns, Ulrike Schenkel oder Anne Sulmann über eine spezielle Ausbildung verfügen, welche die Fähigkeiten(*) darin vermittelt wie man mit Menschen im Bergerschen Zustand umgeht.

*) Neben ein paar Grundkenntnissen in dem ganzen Psycho-Wissenschafts-Kram könnten da wohl auch gediegene Kenntnisse in einem Kampfsport sehr nützlich sein. Nicht das noch ein Unschuldiger verletzt wird!

Update:

Wohl um den Düsseldorfer Anwalt zu schonen, ging das OLG mit keiner Silbe auf den querulatorischen und lediglich auf eine Verletzung meiner Ehre abzielenden Vortrag des Philipp Berger ein - und winkte meinen Antrag durch. Zum Glück der Richter kann Philipp Berger das OLG jetzt in der Sache nicht noch weiter mit solchem Unsinn belästigen - Statt dessen wird Philipp Berger wohl im Juni oder Juli 2014 vormachen: ER hätte das Verfahren gewonnen, der andere Anwalt sei unfähig.

ER hätte aber ganz gewiss nicht gewonnen!