06.10.2014

Fortschritte in der Sache 34 O 67/14 des LG Düsseldorf "Euroweb-Referenzkundenmasche" - und ich lass mich nicht verarschen

Also die vom Gesetzgeber geforderte Begründung des Widerspruchs liegt mir immer noch nicht vor. Warum das so ist, dazu werde ich später mehr schreiben. Dafür erhielt ich die Kopie eines Schreibens der Richterin Stöve. Mit Datum vom 11.09.2014 setzt diese der Euroweb eine Frist von zwei Wochen für eine Stellungnahme "zu Ihrem Widerspruch gegen die erlassene einstweilige Verfügung".

In einem anderen Schreiben führt die Richterin Stöve ihre Rechtsauffassung aus, dass die Erhebung der Hauptsacheklage bisher nicht geboten sei.

Ich nehme Wetten an, ob das auch nach dieser Einlassung dabei bleibt, und, falls das so ist, ob das OLG Düsseldorf die Sache mal wieder etwas anders sieht.

05.10.2014

Zwangsdemokraten: Zensurrichter des LG und KG Berlin werden vom BGH korrigiert (oder "abgewatscht")

Die Pressekammer des Landgerichts Berlin ist dafür bekannt, dass diese irgendwelche Persönlichkeitsrechte stets über andere Grundrechte, so z.B. das der Pressefreiheit stellt. Üblicherweise korrigieren zumindest die schlimmsten Verfehlungen solcher Zensurrichter dann die Oberlandesgerichte. In Köln, Hamburg und Berlin findet diese Korrektur nicht statt, weil dort die Pressekammern der Oberlandesgerichte von ähnlichen "Zwangsdemokraten" besetzt sind und selbst den gröbsten Unsinn der niederen Instanz praktisch ausnahmslos nachschwatzen. Es ist kein Wunder, dass Kriminelle, Politiker, sogenannte Rechtsanwälte, Vorratsdatenspeicherungsfreunde oder Personen, welche die Eigenschaften mehrerer dieser Gruppen in sich vereinigen, genau diese Gerichte immer wieder anrufen wenn denen die öffentliche Berichterstattung über deren assoziales Tun nicht passt.

In der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes VI ZR 490/12 vom 30.09.2014 ging es darum, dass der Brandenburger Ex-Innenminister Rainer Speer die Axel Springer AG und andere verklagte weil diese aus seinen Emails veröffentlicht hatten. Insgesamt verklagte Rainer Speer - der offenbar nicht mal wusste, dass man als INNENMINISTER die Daten (besonders auf einem Laptop) besser verschlüsselt - mindestens 19 juristische und natürliche Personen.

Der BGH stellt den Sachverhalt wie folgt dar:
"Der Kläger war von 1994 bis 1999 Staatssekretär im Umweltministerium eines deutschen Bundeslandes. 1999 wurde er Chef der Staatskanzlei. Von Oktober 2004 bis November 2009 war er Finanzminister. Im November 2009 wurde er zum Innenminister ernannt. Zugleich war er Mitglied des Landtags. Mitte der 90er Jahre unterhielt er zu einer Mitarbeiterin eine außereheliche Beziehung, aus der im Jahre 1997 die gemeinsame Tochter E. hervorging. Auf Antrag der Kindesmutter erhielt E. bis Oktober 2003 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Im Jahre 2009 kam der private Laptop des Klägers abhanden. Die darauf befindliche E-Mail-Korrespondenz zwischen ihm und der Kindesmutter wurde der Beklagten zu 1) zugespielt. Am 31.08.2010 führten drei Redakteure der Beklagten zu 1) ein Interview mit dem Kläger. Sie hielten ihm vor, dass sich aus an ihn gerichteten E-Mails der Kindesmutter ergebe, dass er der Vater von E. sei und für sie keinen regelmäßigen Unterhalt gezahlt habe. Es bestehe der Verdacht des Sozialbetrugs. Der Kläger erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung, durch die der Beklagten zu 1) untersagt wurde, vier E-Mails wörtlich oder sinngemäß publizistisch zu nutzen. Am 20.09.2010 veröffentlichte die frühere Beklagte zu 2) unter voller Namensnennung des Klägers auf ihrem Internetauftritt einen Beitrag, der sich mit der Beziehung des Klägers mit der Kindesmutter, der Geburt der Tochter sowie der möglichen Erschleichung von Sozialleistungen befasst. In der Zeit zwischen dem 21. und dem 25.09.2010 erschienen in den Printmedien der Beklagten zu 1) und 3) sowie in dem Internetportal der früheren Beklagten zu 2) ähnliche Berichte über den Vorgang. Am 23.09.2010 trat der Kläger von seinem Ministeramt zurück. Er gab in einem Zeitungsinterview bekannt, dass er der Vater von E. sei und die Unterhaltszahlungen für sie nachgeholt habe. Der Kläger hält die Verwertung der privaten E-Mails zum Zwecke der Berichterstattung für rechtswidrig.

Das Landgericht hat angenommen, dass der Kläger bis zu seinem Rücktritt einen Anspruch gegen die Beklagte zu 19 gehabt habe, es zu unterlassen, die Fragen, ob er der Vater von E. ist, private oder intime Kontakte zur Kindesmutter hatte, Unterhaltsleistungen für E. erbracht hat und ob die Kindesmutter zu Unrecht Unterhaltsvorschuss für E. in Anspruch genommen hat, öffentlich zu erörtern. Das Landgericht hat die Beklagten darüber hinaus verurteilt, es zu unterlassen, den Inhalt einzelner E-Mails in direkter oder indirekter Rede zu verbreiten."
Da hat das LG Berlin "richtig Scheiße gebaut". Interessant dürfte gerade in diesem Zusammenhang sein, dass die Richter Mauck, Dr. Himmer und Dr. Hagemeister vom Landgericht Berlin in der damaligen Sache sogar die Öffentlichkeit ausschlossen, weil "umfangreiche Inhalte aus dem Lebensbereich der Zeugin zur Sprache kommen könnten, die besonderem Schutzbedürfnis unterliegen würden." - Die Richter sind wohl nicht damit einverstanden, dass Gerichtsverhandlungen Sache der Öffentlichkeit sind: Denn das dient deren Kontrolle durch das Volk. Die Zeugin ist jene Dame, welche den feinen Herrn Politiker Rainer Speer nicht als Vater angab und bis Oktober 2003, also bis der Springerverlag die Sache öffentlich machte, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezog. Hier von Sozialbetrug zu sprechen ist absolut korrekt und der feine Herr Innenminister, der ja eigentlich Straftaten verhindern sollte, ist darin mindestens als Mitwisser verwickelt gewesen. Das ist es, was die veröffentlichten Emails wiedergaben.

In einem ernsthaft demokratischen Staat hätte die Veröffentlichung, welche einen Missstand von erheblichem Gewicht dokumentierte, an dessen Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht, niemals verboten werden dürfen - doch die von mir nun (auch) deswegen als "Zwangsdemokraten" titulierten Richter Mauck, Dr. Himmer und Dr. Hagemeister vom Landgericht Berlin machten auch diese üble Zensur möglich: LG Berlin, Az. 27 O 719/10 vom 28.06.2011. Das Kammergericht (so heißt in Berlin das Oberlandesgericht) schloss sich dem Quatsch der unteren Zensoren an (KG Berlin, Az. 10 U 118/11 vom 05.11.2012) und zeigte auf, dass auch dessen Richter die Stunden im Fach "Demokratie" wohl in Folge eigenen Desinteresses als etwas wie eine regelmäßige "Gelegenheit für einen längeren Toilettenbesuch" betrachteten.

Der BGH urteilte (laut Pressebericht):
"Als Minister und als Landtagsabgeordneter gehöre der Kläger zu den Personen des politischen Lebens, an deren Verhalten unter dem Gesichtspunkt demokratischer Transparenz und Kontrolle ein gesteigertes Informationsinteresse bestehe. Die der Beklagten zu 1) zugespielten E-Mails belegten, dass sich der Kläger über viele Jahre der wirtschaftlichen Verantwortung für seine Tochter E. entzogen und diese auf den Steuerzahler abgewälzt hat. Er habe es im eigenen persönlichen, wirtschaftlichen und politischen Interesse hingenommen, dass seine ehemalige Geliebte für die gemeinsame Tochter Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezog, obwohl die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug nicht gegeben waren. Denn die Kindesmutter hätte der zuständigen Behörde den Kläger pflichtwidrig nicht als Vater von E. benannt.

Der BGH hat auch die Veröffentlichung verschiedener E-Mails in direkter oder indirekter Rede als zulässig angesehen. Die im Wortlaut veröffentlichten E-Mails dokumentierten mit besonderer Klarheit, wie der Kläger mit der Verantwortung gegenüber seiner nichtehelichen Tochter und der Mutter seines Kindes – und damit mittelbar gegenüber der Allgemeinheit, die jedenfalls bis zur Veröffentlichung der streitgegenständlichen Informationen die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen tragen musste – umgegangen sei."
Meine Meinung, ganz persönlich und ganz klar:

Richter Mauck, Dr. Himmer und Dr. Hagemeister vom Landgericht Berlin - ich hoffe die "Watsche" des BGH und auch mein Artikel schmerzt! Sie haben sich in Ausübung des Richterberufes an der Pressefreiheit und damit den Grundlagen der Demokratie, ergo an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vergriffen. Sie haben den Name des Volkes missbraucht um im Interesse eines Politikers zu zensieren wie einst der Metternich. Das geht so nicht! Sie sollten definitiv keine Pressesachen mehr entscheiden. Treten Sie endlich ab!

Nachtrag:

Der Ex-Offiziersanwärter der DDR, Ex-Landtagsabgeordnete und Ex-Minister des Landes Brandenburg Rainer Speer ging Ende 2010 - da war er gerade mal 51 Jahr alt - zu Lasten des von ihm (mit) beschissenen Steuerzahlers sehr komfortabel alimentiert - "fast freiwillig" in den Ruhestand. Wie hoch die Ruhestandsbezüge des 51-Jährigen sind, wollte die Staatskanzlei unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte Speers nicht mitteilen. Immerhin ging er ein halbes Jahr nach Tansania um ein kleines Boot zu reparieren. Vermutlich wächst auch dort der Pfeffer.

"Zwangsdemokraten"
„Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht."

1 BvR 1165/89

30.09.2014

Besch-eidene Euroweb Jobs: Maxworker (sonstwas) GmbH sucht jetzt "vertraulich" - aus gutem Grund

Die Maxworker GmbH, früher wohl mal in Bochum, jetzt angeblich am Sitz der Euroweb in der Düsseldorfer Hansallee 299 ist eins der Firmchen, bei denen die Äußendienste der Euroweb (und der angeschlossenen Firmen) angestellt werden. Die Firma tarnt sich als "Personalvermittlung" gehört aber zum Euroweb-Konzern.

Ohne den Vertrieb in solche Firmen ausgelagert zu haben könnte Christoph Preuß auch nicht behaupten, bei der Euroweb gäbe es nur geringe Fluktuation. In den Vertriebsfirmchen ist diese extrem nämlich hoch. Die Mitarbeiter schmeißen entweder hin oder werden rausgeschmissen. Einige berichten mir davon, dass diese immer wieder neue Arbeitsverträge unterschrieben mussten, mit jeweils neuer Probezeit. Die Chefs halten sich für besonders schlau, sind es aber nicht:


Die vollständige Anzeige für den prekären Drückerjob:

Wie intelligent der von Daniel Fratzscher eingesetzte Geschäftsführer Christian Stein wohl sein kann ergibt sich aus den Anzeigen. Erst wird eine "vertrauliche", also anonyme Anzeige bestellt und dann die Firma im ersten Satz doch genannt. Derlei passiert bei "Textbausteinzusammenklickern" der Euroweb-Klasse.

Der Satz
"Maxworker gehört zu den größten Personal- und Vertriebsdienstleistern in Deutschland, Österreich und der Schweiz."
zeigt übrigens deutlich an, dass da gewiss nicht das Reserverad "ab ist".


Toller Job bei Maxworker? Eher nicht!

Mir liegen Verträge von anderen Euroweb-Vertrieben vor. Demnach erhalten die Mitarbeiter ein Grundgehalt von 1000 Euro. Warum dauernd neue gebracht werden und ob tatsächlich Provisonen verdient werden können kann man hier nachlesen.

Wir bieten:  (Achtung! Es folgt "Bullshitbingo")
Der Schnellkurs im Lügen fehlt. Dabei ist der doch das Beste an dem "tollen Angebot".

Im übrigen sollten Einstellungskandidaten einen Zuschlag und eine angemessene Versicherung verlangen. Mir ist nämlich von so manchem der im Auftrag der Euroweb heimgesuchten berichtet worden, er habe die Drücker auf, sagen wir mal "rüde Weise" von seinem Gelände entfernt.

Ich behaupte nicht, dass "rüde Weise" für jene Weise steht, in welcher in manchem Filmen Personen aus einem Restaurant oder Club entfernt werden. Könnte aber so gewesen sein. Oder schlimmer. Je nach Film halt...

29.09.2014

Buchholz-kollegen braucht wohl ein Update?

Ist das nun der Sitz der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" oder der Sitz eines Einzelanwaltes?

Hinweis: Es könnte durchaus rechtswidrig sein wenn die Anwälte einmal als "Buchholz und Kollegen" und dann noch einmal unter einem eigenen Name agieren. Was sagt denn die Berufsordnung dazu?

Das frage ich insbesondere, weil ich auf der so benannten Seite statt "Kompetenzen" eine "Linkwüste" finde. Mit 5 Links zu buchholz-kollegen.de. Das mit der Werbung war doch bei Anwälten "etwas schwierig".  Ist das nicht mehr so?

Eine weitere Erkenntnis:

Auch der Euroweb-Anwalt Jean Paul Bohne kann nun als Zeuge darüber Auskunft geben, dass er des Preises und der besseren Leistung wegen auf die Leistungen von Jimdo vertraut. Und nicht der Euroweb. Womöglich hat er aber auch im Blog eines "Jörg Reinholz, Schlosser" so viel Übles über die Euroweb gelesen, dass er sich nicht für den wie wie saures Bier aufgedrängten "Internet System Vertrag" entscheiden konnte.

Noch ein Tip für meinen Leser, den Herrn Jean Paul Bohne:

Eine seiner EX-Kolleginnen, die sich rechtzeitig in Richtung einer dicken Großkanzlei "verdünnisiert" hat (statt so blöde Abmahnungen zu schreiben - und das gleich mehrfach - Pardon: vielfach), umschreibt den Fauxpas im Lebenslauf wie folgt:
"Rechtsanwältin in einer wirtschaftsrechtlichen Kanzlei ..."
Nein. Den Name nenne ich nicht. Die hat mir nichts getan. Und die schämt sich wahrscheinlich für jeden einzelnen Tag in der Euroweb-Kanzlei, die zeitweise "Berger Law LLP" hieß.

Herr Jean Paul Bohne! Sie schreiben über sich:
"Durch ein weiteres Studium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz erlangte er 2014 den akademischen Grad Master of Laws (LL.M.) im Medienrecht."

Oh! Sie mussten ein weiteres Studium abschließen um zu erfahren, dass man vor dem Abmahnen nachdenken sollte? Das war sicher ein Kurs für für Anwälte mit sehr spezieller Intelligenz! Außerdem hatte ich Ihnen das doch oft genug mitgeteilt!

Und dann lese ich:
Hierbei verfasste er seine Arbeiten zur „Durchsetzung presserechtlicher Unterlassungsansprüche“
Nun ja. Soweit ich das weiß hat ein gewisser Herr Jean Paul Bohne gar nichts durchgesetzt. Womöglich hat er seine Arbeit darüber geschrieben, mit was für Ansprüchen und an was für einem Schlossern er selbst gescheitert ist. Die Arbeit könnte in der Mainzer Unibibliothek also in der Abteilung "ganz schwarzer Humor" zu finden sein.

28.09.2014

Das LG Köln hat einen neuen Präsident

Nachdem der frühere Präsident des LG Köln, Helmut Zerbes, endlich seinen Job "geschmissen" hat (Der Kölner "Express" titelt "Gerichts-Präsident flüchtet in die Liebe") besteht an diesem Gericht, welches ich auf Grund so mancher Fehlentscheidung für einen "Hort systematischer Rechtsbeugung" halte, offenbar eine Chance zu normalen Verhältnissen zurückzukehren.

Der "Express" schreibt weiter, Helmut Zerbes habe sich nach Brück verzogen. Gemeint ist wohl nicht die Brandenburger Gemeinde sondern Köln-Brück. Nun ist er ein äußerst rüstiger und hervorragend gut alimentierter Rentner.

Da hat er vielleicht Zeit und Muse (Und schaden kann es ja auch nicht weiter!), um den Geschäftsverteilungsplan für einen der vier Karnevalsvereine zu verfassen.

27.09.2014

Linksrheinische "Rechtsstaatlichkeit" - Oder warum ich dazu rate, den PKH-Antrag durch Anwälte stellen zu lassen - Und warum die Justiz wirklich überlastet ist

Das Folgende ereignete sich links und des Rheins und wirft die Frage auf, ob man links des Rheins darauf bauen kann, dass auch dort das Recht der BR Deutschland von den Richtern umgesetzt und eingehalten wird. Die "Linksrheinischen" haben ja so manch seltsame, nicht immer "deutsch" erscheinende  Sitten. Die sind nicht immer schön. Damit meine ich z.B. das "Klüngeln".

Die Personen in der Geschichte:

BAG - Beklagter/Antragsgegner
KA - Klägerin/Antragstellerin, eine Firma links des Rheins
KAV1 - 1. Vertreter der Klägerin/Antragstellerin (Inhaber der Kanzlei Berger)
KAV2 - 2. Vertreter der Klägerin/Antragstellerin (Angestellte der Kanzlei Berger)

RMG - Ein Richter des Landgerichts Mönchengladbach
3ROLG - 3 Richter des OLG Düsseldorf

Der Geschichte 1. Akt:

Der BAG veröffentlicht seine Meinung über eine Veröffentlichung einer Kanzlei Berger in seinem Blog. Er schreibt über die KA und die Kanzlei Berger. Er äußert sich wie folgt:
"Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist."
Der Geschichte 2. Akt:

KAV1 stellt beim RMG den Antrag, dass dem BAG im Verfahren der einstweiligen Verfügung verboten werden solle, über die KAG zu verbreiten:
"Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - ..."
KAV1 schreibt in dem Antrag noch, dass eine vorherige Abmahnung eine "bloße Förmelei" und "ausnahmsweise entbehrlich" sei. Weil sich der BAG über die schönen und sorgfältig erstellten Abmahnungen des KAV1 bis KAV6 dann öffentlich lustig macht.

Der Geschichte 3. Akt:

Der RMG bekommt den Antrag auf den Schreibtisch und liest diesen und die Anlagen offenbar nicht einmal durch. Sonst hätte er erkennen müssen, dass im vollständigen Text steht: "das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist" - aus dem Rubrum aber, dass die
KAG Antragstellerin ist.
FEHLER Nr. 1:
RMG hätte demnach erkennen müssen, dass sich die KAG gar nicht betroffen, also nicht aktiv legitimiert ist. Er erlässt dennoch die einstweilige Verfügung.
Der Geschichte 4. Akt:

Der BAG stellt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und konfrontiert darin den RMG mit sehr deutlichen Worten mit dem Umstand, dass die KAG hinsichtlich der Äußerung gar nicht betroffen ist.

Der Geschichte 5. Akt:

Der RMG lehnt den PKH-Antrag mit der Begründung ab, der BAG könne, weil er nicht Anwalt sei, vor dem Landgericht einen PKH-Antrag nicht selbst stellen.
FEHLER Nr. 2:
Die Frage, ob ein PKH-Antrag durch den Antragsteller selbst oder nur durch einen Anwalt gestellt werden kann ist im Gesetz (§ 117 Absatz 1 Satz 1 ZPO) sehr eindeutig geregelt: Das kann man selbst, also ohne Anwalt. Der Rechtspfleger der Geschäftsstelle muss den ohne Anwalt gestellten Antrag protokollieren.
Der Geschichte 6. Akt:

Der BAG haut das dem RMG um die Ohren in dem er das Gesetz zitiert und einen bewilligenden PKH-Beschluss des für den RMG zuständigen OLG aus einem früheren Verfahren vorlegt, in welchem er den Antrag ebenfalls selbst stellte.

Der Geschichte 7. Akt:

Der RMG schreibt, er halte nicht mehr an seiner Auffassung fest, dass PKH nur durch einen Anwalt beantragt werden könne - lehnt jetzt den PKH-Antrag jedoch mit der Begründung ab, der habe keine Aussicht auf Erfolg.
FEHLER Nr. 3: Dem Richter wurde das 1. Mal vorgetragen, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist. Der RMG überging das.
Der Geschichte 8. Akt:

Der BAG haut dem RMG in der fälligen Rechtsbeschwerde nochmals um die Ohren, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist.

Zugleich stellt er den Antrag, der KA  eine Frist für das Einlegen der Hauptsacheklage zu setzen. Er schreibt dem Richter vorsichtshalber die Paragraphen gleich mit hin, aus denen hervorgeht, dass er das selbst tun kann. (durch die Formel "Antrag zu Protokoll der Geschäftstelle")

Der Geschichte 9. Akt:

KAV2 legt für die KA die Hauptsacheklage ein und behauptet wieder unwahr, die Äußerung  "Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - ..." beziehe sich auf die KAG

Der Geschichte 10. Akt:

Der BAG legt auch noch einen weiteren PKH-Antrag für diese Hauptsacheklage vor und begründet diesen damit, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist.

Der Geschichte 11. Akt:

Der RMG lehnt auch diesen PKH-Antrag mit der Begründung ab, der habe keine Aussicht auf Erfolg.
FEHLER Nr. 4:
Dem Richter wurde das 2. Mal vorgetragen, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist. Der RMG überging das.
Der Geschichte 12. Akt:

Der BAG haut dem RMG in der fälligen Rechtsbeschwerde nochmals um die Ohren, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist.

Der Geschichte 13. und 14. Akt:

Der RMG weist beide Beschwerden unter Verweisen auf seine vorherigen "Begründungen" ab.
FEHLER Nr. 5:
Dem Richter wurde das 3. Mal vorgetragen, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist. Der RMG überging das.

FEHLER Nr. 6:
Dem Richter wurde das 4. Mal vorgetragen, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist. Der RMG überging das.
Der BAG fragt sich spätestens jetzt, ob es denn nicht zu den Voraussetzungen des Richterberufes zählt, dass solche der deutschen Sprache mächtig sein müssen und ob es nicht Pflicht eines Richters sei, die Schriftsätze zu lesen?

Zwischenspiel:

Der RMG weist offenbar eine Untergebene an, dem BAG Kopierkosten zu berechnen.
FEHLER Nr. 7:
Der BAG lässt sich erklären, wofür die Kopierkosten denn angefallen sein sollen und weist dann das Gericht höflich, sehr bestimmt und noch geduldiger auf die grobe Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens hin:

Das PKH-Verfahren ist für den Antragsteller stets kostenlos.
Das Gericht schweigt seit dem dazu...

Der Geschichte 15. und 16. Akt:

Das OLG Düsseldorf erlässt zwei Jahre später zwei Beschlüsse und in beiden steht geschrieben, was der BAG vortrug. Nämlich dass die KAG gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist. Und dass der PKH-Antrag deshalb sehr wohl Erfolgsaussichten hat. Weshalb es die PKH gewährt.

Letzte Akte:

Der Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung und die Klage wurde zurück genommen.



Das erste Fazit der Gerichtsposse:

Der RMG hat den Verfügungsantrag (sagen wir mal: infolge Überlastung) nicht richtig gelesen. Mit dem Fehler und deutlichen Worten konfrontiert wollte er (wohl aus Scham oder weil Richter, die katholische Kirche sowie auch Lehrer und einst eine gewisse ostzonale Partei nach eigener Ansicht immer Recht haben) durch die Zurückweisung der PKH-Anträge den unvertretenen BAG "überfahren", damit seine Verfehlung nicht zu Tage kommt. Besonders deutlich wird das darin, dass der Richter zunächst sehr grob dem Gesetz zu wider behauptete, es sei unzulässig den Antrag selbst, also ohne Anwalt zu stellen und dann in der Frage so rasch einknickte. Der nachfolgende Versuch, einen Antragsteller im PKH-Verfahren mit hohen Kopierkosten zu belasten, ist ebenfalls grob rechtswidrig. Hier muss (oder: kann)  man also von einer Strafaktion, also von der Schikane einer Partei ausgehen.

Der RMG (Richter aus Mönchengladbach, links des Rheins) hat nicht damit gerechnet, dass der BAG sich nicht von seiner inzwischen "eher brüchigen" richterlichen Autorität beirren und also auch nicht locker lässt - seine Beschwerde bis zum OLG Düsseldorf (das liegt rechts des Rheins) bringt.

Die Posse zeigt auf, dass manche Richter grob dem Gesetz und noch gröber der Verfassung entgegen Unvertretene dadurch zu benachteiligen versuchen, dass diese sogar "in strafrechtlich höchst bedenklicher Weise" grob rechtswidrig handeln.

Insgesamt mussten deswegen statt einer Entscheidungen sechs Entscheidungen getroffen werden.

Weil der Richter erst Tatsachen nicht wahr nahm, dann nach dem viermaligen Vortrag eines von vorn herein sehr einfach erkennbaren Sachverhaltes (dass die KA gar nicht von der streitgegenständlichen Äußerung betroffen und also nicht aktiv legitimiert ist) diesen auch noch überging, hatten die Gerichte also nicht etwa weniger, sondern den sechsfachen Aufwand.

Zweites Fazit aus der Gerichtsposse:

Der KAV1 ("Rechtsanwalt" Philipp Berger) und die KAV2 ("Rechtsanwalt" Anne Sulmann) müssen wohl entweder ganz schön dumm oder ganz schön dreist oder aber beides zusammen sein. Die hätten nämlich den einfachen und sehr deutlichen Sachverhalt erkennen müssen, das die eigene "Kanzlei Berger" und nicht etwa die Euroweb Internet GmbH (sitzen links des Rheins) von der Äußerung betroffen ist. Da hätte sich der Verfügungsantrag und dann die Hauptsacheklage namens der Euroweb Internet GmbH und vor allem deren großfressige, mich herabwürdigende öffentliche "Berichterstattung" verboten.

Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es, was der Rechtsanwalt Philipp Berger (früher als als "Ansprechpartner im Äußerungsrecht" beworben) und danach seine angestellte Rechtsanwältin Anne Sulmann (wird als "Ansprechpartnerin im gewerblichen Rechtsschutz und im IT-Recht" beworben) durch den merkwürdigen Verfügungsantrag, die noch merkwürdigere Hauptsacheklage und deren nun ziemlich dumm erscheinende Veröffentlichungen über die Sache eindrucksvoll nachgewiesen haben.

Drittes Fazit aus der Gerichtsposse:

Manche Richter schreiben Unsinn in Urteile und Beschlüsse. Manche Anwälte taugen nichts. Wenn das aber zusammenkommt, dann kann auch der dämlichste unter den Anwälten selbst bei den gröbsten Fehlern mal kurz einen Erfolg feiern.  Das "mal kurz" hielt hier - auf Grund der mit und durch solchem Unsinn belasteten Gerichte zwei Jahre lang an.

Viertes Fazit aus der Gerichtsposse:

Was, bitte, soll der Anwaltszwang, wenn, wie es hier sichtbar wird, Juristen "Scheiße bauen"?

Fünftes Fazit aus der Gerichtsposse:

Bürger! Wehrt Euch!

Jetzt fehlt nur noch eines:

Die Euroweb sitzt in Düsseldorf. Der BAG (das bin ich) wohnt in Kassel. Angerufen wurde - und das ist höchst merkwürdig - ein Gericht in Mönchengladbach. Ich hoffe nicht, dass ich feststellen muss, dass zwischen dem Richter des LG Mönchengladbach und dem Philipp Berger (der in dem Dorf Niederkrüchten bei Mönchengladbach wohnt) irgendwelche persönlichen Schnittstellen gibt. z.B. aus einer Tätigkeit als "Assessor".

Das wäre nämlich nur ein weiteres Indiz für "glatte Rechtsbeugung"!

Nachricht an die frühere "Berger Law LLP" bzw. die jetzige "Kanzlei Buchholz und Kollegen" bzw. "Blazevska und Partner" (Philipp Berger, Andreas Buchholz und nun auch Adrijana Blazevska):

Sollte es Ihnen nochmals einfallen, einem Gericht gegenüber oder öffentlich zu behaupten, ich sei ein Querulant oder auch nur querulatorisch, dann werde ich dem Gericht neben dem
  1. Berufungsurteil I-20 U 66/13 und der 
  2. Entscheidung I-20 W 63/12

    auch die erst zwischen dem 11. und 15.9.2014 ergangenen Beschlüsse
  3. I-20 U 43/12, 
  4. I-20 U 100/12 und 
  5. I-20 U 131/12
vorlegen. In allen diesen 5 (in Worten "fünf") Fällen wurden vom OLG Düsseldorf die früheren Entscheidungen der Landgerichte vollständig zu meinen Gunsten und zum Nachteil der von Ihnen vertretenen Firmen des Euroweb-Konzerns umgekehrt.

Bei groben Fehlentscheidungen der Gerichte - und dann auch noch trotz der gegnerischen Lügen erfolgreich - den Rechtsweg zu gehen ist per Definition nicht "querulatorisch"! Die Kanzlei hat sich - auch mit erkennbar rechtswidrigen Methoden - schlicht mit dem Falschen angelegt, nämlich mit einem der im Umgang mit kriminellen Anwälten erfahren und sich also nicht so einfach wie von Ihnen wohl gedacht überfahren lässt:

Hier ist ein "Katzenbild" geradezu überfällig...)


Wenn ich also das frühere dreckiges Vormachen der Berger Law LLP, ich sei ein Querulant, noch einmal lese, dann mache ich Ihnen "richtig Dampf unter dem Arsch" - denn dann, meine "lieben Freunde" ist das eine vorsätzliche, höchst bösartige Verleumdung - welche nach dem "Klotz-Keil-Prinzip" einer groben Antwort bedarf. Sie wissen selbst, dass Ihr Vorgehen mit dem Behaupten einer "Rechtsvertretung" und dem deutschen Recht selbst "jedenfalls nicht unter jedem Aspekt in Übereinstimmung zu bringen" ist.

(Und wenn Ihnen das nicht passt, dann fragen Sie doch mal einen Rechtsanwalt der solche Dummheiten nicht macht.)

26.09.2014

Erst Dobrindt, dann Andreas Schockenhoff - Will die CDU/CSU eine DDR 2.0?

«Hierdurch berechtigt der Personalausweis nicht mehr zu Ausreise, da seine Passersatzfunktion entfallen ist.»
Eine solche (mir fehlen andere Worte:) "abgefuckte Scheiße" ist es, was der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andreas Schockenhoff, den Bundesbürgern zumuten will. Vorgeschobener Grund sind eine Hand voll Typen, die sich der IS anschließen. Vielleicht sollte er mal überlegen warum so viele junge Menschen so wenig Chancen auf ein anständiges und würdiges Leben in Deutschland sehen - weshalb diese ja in Wirklichkeit "allah-o-aqubar"-schreiend abhauen.

Noch mehr den Eindruck einer "DDR 2.0" bekommt man, wenn man an den sehr verkehrten Minister Dobrindt und seinen Mautwahnsinn denkt: Denn auch die DDR (1.0) wollte 25 DM "Eintritt". Da hieß das noch "Zwangsumtausch" und für 25 Ostmärker konnte man sich wenigstens satt essen und auf Wunsch auch schwer besaufen - bei Wahl des richtigen Restaurants sogar noch jemand zu beidem einladen. Dobrindts Werk wird nur dazu führen, dass das Verhältnis von Realproduktivität zu Verwaltungswahn noch schlechter wird. Was man ja auch von der "DDR 1.0" gut kannte. Was nicht da war wurde aufwendig verwaltet... 

Dobrindts Mautwahn, der auf die Bier- und Schnapsideen von den Stammtischen sehr ortsfester bayrischer Dorfschullehrer, Dorfpfarrer und tonangebender Bauern zurückgeführt werden kann, wird auch dazu führen, dass unsere Nachbarn (und nicht nur die) ebenfalls eine Maut für alle Straßen einführen. Das wird ein "Europa der Mautstellen" - als Übel bekannt aus ganz alten Zeiten, wo man aller paar Meilen die Geldbörse zücken musste um weiter zu kommen. Mithin endet die Maut in einer Beschneidung der Reisefreiheit und, wenn es die Mautstellen und Mautbrücken einmal gibt, dann wird die Maut unter dem Behaupten der "Prävention vor Straftaten" auch ganz schnell zum Instrument einer totalen Überwachung der Bürger.

Vielleicht hat dem Andreas Schockenhoff auch die chinesische Idee gefallen. Chinesen brauchen eine Erlaubnis, wenn diese innerhalb Chinas reisen wollen. Der nächste Schritt wäre also:
«Dieser Personalausweis berechtigt zum Reisen zwischen Oberammergau und Unterammergau.»
den selbstverständlich (wegen des präventiv bis zum Beweis des Gegenteils gegen jedermann gerichteten Terrorverdachtes) nicht gleich jeder und wenn überhaupt nur mit Genehmigung der Arbeitsagentur erhält. Am besten gefällt dem  Herrn Schockenhoff sicher die nordkoreanische Variante für "Jedermann":
«Der Inhaber dieses Personalausweis ist wegen Spionageverdachtes für eine mutmaßlich terroristische Vereinigung sofort präventiv zu erschießen falls er außerhalb von Bielefeld angetroffen wird.»
Das löst natürlich viele Verkehrsprobleme und auch das Problem, dass sich die Anwohner des Starnberger Sees von Touristen gestört fühlen, denn die beschweren sich schon lange mit Anwaltsbriefen wie "Jetzt läuft hier schon wieder Hinz und Kunz rum und terrorisiert meinen armen Mandant durch Anglotzen seines SLK!"

Wenn also ein paar offenbar durchdrehende Typen aus der Politik vorhaben, solche eingeschränkt geltende Personalausweise auszustellen, dann läuft das auf eine allgemeine Beschränkung der Reisefreiheit hinaus. Wenn damit erst einmal ein Anfang gemacht wird, werden ganz schnell und mit vorgeschobenen, populistischen Begründungen (siehe die vielen "vergewaltigten Babys" der "Bundesschrottverwalterin" von der Leyen) immer mehr und zuletzt - genau wie in der ostzonalen DDR - praktisch alle Bürger solche Einschränkungen auferlegt bekommen. Doch dann mögen diese Politiker aber bitte auch für eine "soziale Sicherheit" wie in der DDR sorgen.
  • Und sie mögen zugeben, dass diese mit dem Begriff der "Freiheitlich demokratischen Grundordnung" vielleicht nicht so viel anfangen können wie viele andere Bürger dieses Landes!
  • Und diese sollen sich meinetwegen auch ein "Kuhauge 3.0" ans Reviers stecken - damit man genau weiß wen man nach der nächsten Revolution wirksam daran hindern will, noch einmal in die Position zu kommen, der Presse solch einen Unsinn in die Mikrofone zu labern.

"Kuhauge" - spöttischer Begriff für das Abzeichen einer Partei die es nur bis 1945 gab, bekannter aber für das einer "ostzonalen" Partei, die sich 1989 und 1990 umbenannte.