18.03.2017

Staatsanwaltschaft Dortmund - Zugangsverhinderung vom Fristsachen durch Abschaltung des Faxgerätes

Mir ist mehrfach aufgefallen, dass die StA Dortmund den Zugang von Schriftstücken aktiv durch Abschalten des Faxgerätes mit der auf deren Webseiten genannten Nummer +49 231/926-25090 verhindert.

Dies dürfte rechtswidrig sein, da so Schriftsachen unter Umständen nicht rechtzeitig zugesandt werden können, so zum Beispiel Widersprüche gegen Strafbefehle (das war bei mir nicht der Fall) oder Beschwerden gegen Verfahrenseinstellungen. Schließlich hat nicht jeder die Mittel um eine Beschwerde oder einen Widerspruch bei der StA Dortmund via Kurier einzureichen und im Falle eines Strafbefehls könnten die Kosten hierfür auch weit über denen der Geldstrafe liegen. Ich gehe von "arbeitsvermeidender Absicht" aus.

Damit Dritte nicht in ihrer Rechtswahrnehmung behindert werden veröffentliche ich zum Nachweis, dass auch andere betroffen sind und das Problem der StA bekannt ist, den Faxreport meiner Beschwerde, welche ich an die schwer zu findende Nummer der Außenstelle Hamm,  +49 2381 / 909-201, gesendet habe.

Hinweis:

Zumindest derzeit funktioniert auch die Rufnummer +49 2381/272-403, welches die Faxnummer der GStA Hamm ist. Auch diesem Zugang muss die StA Dortmund gegen sich gelten lassen.

17.03.2017

Litigation PR - Ex-Eurowebanwalt zeigt, was man nicht tun sollte
Wurde Rechtsanwalt Philipp Berger (Essen) wegen Prozessbetruges verurteilt?

Nun, wenn der Rechtsanwalt Philipp Berger (jetzt Essen) "nicht klüger oder dümmer" sein will als der ganz gewiss längst nicht immer erfolgreiche Kölner Nazi-, AfD- und Euroweb - Anwalt Dr. Ralf Höcker oder Dr. Hans-Dieter Weber dann hat er mir auf seiner Webseite aber mal so richtig gezeigt, was er mit "nicht klüger" meint. Ich lese in seiner Vita folgendes:

Bildschirmfoto: "Werbung" auf Berger-Law.de

Da fehlt eigentlich nur noch eine Mitarbeit am BER(liner Flughafen), der ja derzeit auch die "beste" Referenz für deutsche Baufirmen und Gebäudeausrüster ist. Aber wie gesagt: Die Kanzlei der Kölner Zensurdoktoren um Ralf Höcker hat auch die Euroweb als "Erfolglos-Referenz" und über den ebenfalls gewiss oft erfolglosen Dr. Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund möchte ich mich im Interesse des Funktionierens der deutschen Justiz derzeit eigentlich nicht äußern. Genauer, weil der immer gleich merkwürdiges Zeug in Strafanzeigen schreibt wenn man ihm die Wahrheit sagt. In dem Punkt ist er ein wenig wie sein Ex-Kollege Günter Freiherr von Gravenreuth - Bei solchen nicht erfolgsverwöhnten Abmahnanwälten liegen die Nerven wohl stets etwas blank.

Ich schweife zu sehr ab. Weiter lese ich bei Philipp Berger:
"Bei mir ist guter Rat nicht teuer. Jeder meiner Mandanten zahlt ein Honorar in Höhe von 119,00 EUR (brutto) für 15 Minuten meiner Zeit."
Wie das mit der Inflation so ist. Sein krimineller Kollege und insoweit auch berühmter Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth (anno 2010 völlig erbfrei und freiwillig verstorben) hat vor 7 Jahren und ein paar Monaten öffentlich behauptet, 250 €/Stunde zu nehmen - das obige sind 400€/Stunde. Das stimmt also nur so ungefähr: 250 Euro * 102%^7 = 287.17 Euro.

Ob der Philipp Berger den Aufschlag wert ist?

Das kann man sicher sehen wie man will. Vor vier Jahren jedenfalls gab er seine Tätigkeit wie folgt an:
"Seit 2011 firmiert die Kanzlei in Düsseldorf nunmehr unter BERGER LAW LLP.

Seither hat sich Herr Rechtsanwalt Philipp Berger auf das Forderungsmanagement / Inkasso und das Zivil-Prozessrecht konzentriert
[...]
Einhergehend damit bietet Herr Philipp Berger für den Geschäftsalltag die Schulung von Mitarbeitern im Vertrieb und Service an."
Kein Wort von "Strafrecht".

Die Pflichtverteidigungen (er wird wohl hoffen, dass ihm das Gericht solch solide Kundschaft schickt) werden übrigens weitaus günstiger abgerechnet. Und er kann als Strafverteidiger erst mal ein paar Erfahrungen sammeln. Vielleicht wird er darin ja besser als im Zivilrecht. Da ist er an mir (formal bin ich wirklich nur ein kleiner Schlosser) regelrecht "zerschellt". Im Falle, dass dem Anwalt Philipp Berger diese Tatsachenbehauptung nicht gefällt werde ich ihn an gleich drei "Nummern" vor dem LG Mönchengladbach erinnern, wo es ihm auch nichts geholfen hat, dass der leseunwillige (Ex-)Landrichter Ralf Wolters das Recht beugte.

Die aktuelle Bewerbung des Philipp Berger als Strafrechtler
"Mit Kompetenz und Erfahrung stelle ich mich schützend vor Sie, wenn Sie als Beschuldigten oder Zeuge vom Staat oder den Gerichten beansprucht werden. Denn ich weiß aus eigener Erfahrung, dass nichts belastender ist, als einer öffentlichen Hauptverhandlung ausgesetzt zu sein."
schreibt er (Hervorhebung wie im Original)

Dieses Bewerben um die Aufträge erwischter Krimineller als "vom gleichen Unglück Betroffener" erweckt stringent den Eindruck, dass er entweder wegen anderer, mir (noch) nicht bekannter Straftaten angeklagt wurde oder dass meine Strafanzeigen aus dem Jahr 2013 wegen vieler Fälle des bandenmäßig betriebenen Prozessbetruges zu Gunsten der Euroweb doch einen Erfolg hatten. Er schreibt auch nicht, dass er nicht verurteilt wurde - das in diesem Zusammenhang eine solche Ausführung fehlt hat eine starke Aussagekraft, denn der Mann ist immerhin Jurist. Hinzu kommt: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat mir auch nie eine Einstellung mitgeteilt.

Das wieder lässt mich denken, dass er (und nicht nur er sondern auch weitere Beteiligte, z.B. Euroweb-Co-Chef Christoph Preuß und Daniel Fratzscher) wegen des von mir vorgeworfenen Prozessbetruges auch verurteilt wurde und beleuchtet die Trennung von der Euroweb-Kanzlei, die einst seinem Namen trug und jetzt "Buchholz und Kollegen" heisst - ich nehme nämlich an, dass er im Hinblick auf die vorgehaltenen Straftaten auch ein Vertretungsverbot auferlegt bekam.

Wertung:

Aus meiner Sicht sollte Philipp Berger seiner "Bewerbung" noch hinzufügen, dass er darauf spezialisiert sei, in Fällen des vorgeworfenen Prozessbetruges die Strafe auf Geldstrafen oder Bewährungsstrafen zu begrenzen. Allerdings wäre ich da vorsichtig: So genannte "Organe der Rechtspflege" werden auffällig häufig zu 11 Monaten (auf Bewährung) und hohen Geldstrafen verurteilt. Dies weil eine längere Haftstrafe zu einem praktischen Berufsverbot führt. Bei "Nichtanwälten" führt das gleiche Delikte zu einer längeren Haft und bei einer Verurteilung zu mehr 12 Monaten wird es mit der Aussetzung zur Bewährung schwieriger - wobei die Gerichte da auch gerne mal Gewinne abschöpfen und im Staatsinteresse Haftdauer gegen Geld "verdealen". Ich frage mich gerade, wieso bei der Euroweb 2015 das "Bargeld" knapp wurde.

Zählung:

Wenn meine "nicht grundlose Vermutung" stimmt, dann wäre Philipp Berger der 4. (vierte) Anwalt, der Gegner (oder sich selbst) gegen mich vertrat und wegen Straftaten, genauer Vermögensdelikten, verurteilt wurde. Und der Fünfte über den ich in solchen Zusammenhängen berichtet habe.

Dabei wird es wohl nicht bleiben, denn Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund hat sich ernsthaft darum beworben, Nr. 6 auf meiner Liste dummer, verlogener und verurteilter Anwälte zu werden.

10.03.2017

Recep Tayyip Erdoğan ./. Jan Böhmermann:
Die besondere Logik der Simone Käfer, Zensurkammer des LG Hamburg
Und ein Wort an meine "türkischen" Mitbürger

Vorab: Ich glaube, wie (wohl) alle geistig auch einigermaßen gesunden Leute in Deutschland und der Türkei definitiv nicht, dass der türkische Präsident Erdogan "Ziegen fickt". Auch nicht, dass er sowas getan hat oder tun wird. Ich glaube aber an die Meinungsfreiheit und an die Freiheit der Kunst.

Und ich glaube an das "Wort", welches "Im Anfang" der Schöpfung war.
(Johannes I)
"Alles ist durch das Wort geworden
und ohne das Wort wurde nichts, was geworden ist."

Zur Sache:

Die Pressekammer des LG Hamburg ist seit Jahren ein fester Anlaufpunkt für Europas Kriminelle, die mal schnell Kritik zensiert wissen wollen weil sie sich durch diese in Ihrem "ehrlichen und ehrbaren" Handeln gestört sehen. Oder für linke Typen aus der Politik, die mit ungefärbter Haarpracht vom Bundeskanzleramt direkt zu den Obligarchen von Gazprom wechseln. Grund dafür ist die besondere Zensurfreude. Früher von Richter Buske, jetzt der vorsitzenden Richterin Simone Käfer. Das Gericht ist, obwohl es selbst den größten Unfug offensichtlich "denkfrei" durchwinkt, überlastet und ein wichtiger Punkt im Fremdenverkehrskonzept der Stadt der Hamburg. Frau Simone Käfer wird wird jede Vorstellung, sie würde das Recht beugen, empört von sich weißen. Ich kenne das genau so auch von anderen Richtern.

Die Sache Recep Tayyip Erdoğan ./. Jan Böhmermann

So drang auch der Türkische Präsident Erdoğan weit aus dem Süden in Deutschlands nördlichste Zensurkammer vor, die soweit "weg vom Schuß" liegt, dass ich manchmal glaube, dass das Grundgesetz und das eine oder andere, seit der griechischen Antike (also weit südlich) verlegte Werk über Logik dort (in Hamburg) noch nicht ausgeliefert wurde.

Herrn Erdoğan Ansinnen:
Man dürfe nicht sagen, dass er "Ziegen ficke".
Die beanstandete Äußerung Böhmermanns lautete insgesamt wie folgt:
Man dürfe nicht sagen, dass Herr Erdoğan "Ziegen ficke".
Aha.

In der ersten und nicht letzten Instanz urteilte die Simone Käfer, das mit dem "Ziegen ficken" gehe gar nicht.

Was Simone Käfer dabei nicht bedachte:
Sie verbot zu sagen, dass man nicht sagen darf, dass der Herr Erdoğan "Ziegen ficke".

Das ist jetzt merkwürdig.

Jan Böhmermann geht jetzt in die zweite Instanz um durchzusetzen, dass man sagen darf, dass man nicht sagen darf, dass Herr Erdoğan "Ziegen ficke". Man kann sagen, Jan Böhmermann kämpft für die Rechte Herrn Recep Tayyip Erdoğan, des gewählten Präsidenten der Türken.

Dazu folgende Nachrichten:

Die zweite Instanz ist das OLG Hamburg, also Richter Buske. Von dem ist nichts anderes zu erwarten als vom "Bock, den man - ohne das zu sollen - zum Gärtner machte". Ich glaube also nicht nur an das Wort und die Logik, sondern auch daran, dass Richter Buske den Vorgang auch nicht begreift.

Die Meinung ist frei und Urteile der ehrenwerten Simone Schäfer und des oberehrenwerten Richters Buske gelten bei mir soviel wie die Werbung im Wurstblatt einer fremden Stadt.

Rolf Schälike schreibt richtig:
"Die aberwitzigen Entscheidungen der Hamburger Zensurkammer haben oft keinen Bestand, werden jedoch häufig vom Hanseatischen Oberlandesgericht bestätigt und dann erst vom Bundesgerichtshof aufgehoben."

Die dritte Instanz ist dann also der BGH. Der sollte das schaffen. Falls nicht folgt das Verfassungsgericht und dann der Europäsche Gerichtshof für Menschenrechte. Zu dem habe ich sogar richtig viel Vertrauen: Die in Strasbourg  sollen nämlich sogar Griechen haben, welche die alten Bücher über Logik längst geliefert bekommen, dann gelesen, sogar begriffen haben.

Was ich von Simone Käfer und Richter Buske ausdrücklich nicht behaupte.

Was jetzt Herrn Erdogan betrifft:

Liebe Türken in der Türkei:

Ihr habt den Präsident, den ihr gewählt habt. Und zehntausende nicht kriminelle Leute in den Gefängnissen. Es ist Eure Wahl, ob Herr Recep Tayyip Erdoğan so weiter machen darf und noch mehr Rechte erhält.

Liebe Türken in Deutschland:

Ihr lebt hier, viele von Euch haben schon eine Menge deutscher Macken angenommen und sind eigentlich nicht anders als die vielen "Kowalskis" deren Vorfahren einst aus Polen kamen um in deutschen Bergwerken zu schuften. Die hält man heute für "Echte Deutsche". Sind sie auch und das ist Euer Weg. Selbst wenn Ihr das nicht wollt: Eure Nachkommen werden immer "deutscher". Und bei sehr vielen von den hier geborenen "Türken" wüsste ich gar nicht aus welchem Grund diese keine Deutschen sein sollten. Ok, ok: Die saufen nicht. Das gefällt mir aber sehr besser als das besoffene Gelalle "deutschnationalen" Packs.

Aber was, außer dem formalen Gesetz, gibt Euch das Recht, den Präsidenten derer zu bestimmen, die in der Türkei leben? Und warum glauben so viele von Euch, die Ihr nach Deutschland gekommen seid, weil es Euch hier so gut geht, dass ein ganz anderes System mit einem "starken" Mann an der Spitze besser wäre als unsere Form der Demokratie? Das hatten wir mit Hitler und wollen es weit überwiegend nicht noch einmal! Weil Deutschland danach kaputt war.

Glauben wirklich so viele von Euch, es sei eine gute Rache dafür, dass viele von Euch von vielen Deutschen schlecht behandelt und nicht ernst genommen wurden, wenn Ihr jetzt einen derartigen Autokraten, der sich zu einem Diktator aufschwingt, die geforderte Macht gebt? Ist Euch nicht aus seinen Worten klar, dass Erdogan mit Kritik und Versagen gar nicht zu recht kommt und gebremst werden muss? Ist Euch nicht klar, dass Recep Tayyip Erdoğan sich und seine Familie durch unerhörte Korruption bereichert? Ist Euch nicht klar, dass Erdoğan eine Familiendynastie nach nordkoreanischem Vorbild aufbaut? Ist Euch nicht klar wie viele Menschen Erdoğan in Gefängnisse steckt? Ist Euch nicht klar, dass der Präsident Erdoğan Euch selbst in Deutschland nachspionieren lässt? Das inzwischen Euer eigener türkischer Nachbar der AKP-Spitzel ist, der Euch verrät, weshalb viele von Euch nicht mehr zu den Eltern oder Großeltern dürfen oder - wegen drohender Inhaftierung - nicht mehr können?

Warum wollt Ihr also einer Diktatur Erdoğans zustimmen, unter der dann nicht etwa Ihr selbst - Ihr seid hier ja in Sicherheit - sondern vor allem Eure Landsleute in der Türkei leiden werden?

Was - außer der Rache für die Schlechtbehandlung - fällt Euch also ein, hier in Deutschland eifrig türkische Fahnen zu schwingen und in weit gehender Unkenntnis der Lage in der vermeintlichen "Heimat" über die Ordnung zu bestimmen, die in der Türkei herrschen wird? Was fällt Euch ein, einen Herrn Erdoğan zum Diktator zu erheben, der sich und seine Familie bereichert, schon jetzt rotzfrech und dreist seine Verwandten in hohe Ämter hebt und, jedenfalls den eigenen Äußerungen nach, an Verfolgungsängsten leidet, bei jedem, selbst dem kleinstem Widerspruch überall nur noch "Terroristen" sieht? Der völlig durchgedreht und die Niederländer(!) als "Faschisten" zu beschimpft?

Man muss sich schon selbst als minderwertig begreifen wenn man glaubt, durch die Wahl eines solchen "umzingelten" Typen zum Diktator endlich wieder Stolz empfinden und Anerkennung erlangen zu können.

Wenn ihr also einen nationalistischen, fahnenschwingenden, von Machtphantasien und Rachegefühlen getriebenen Erdoğan-Anhänger kennen solltet, dann sagt ihm, er möge doch bitte nicht dumm sein und erst mal darüber nachdenken, welches Handeln welche Folgen haben wird.

Erdoğan-Anhänger seid gewarnt! Auch der sich nicht weniger großartig wähnende Hitler brachte bekanntlich so machen Mitstreiter um. Was ist ist mit Fethullah Gülen, dem einstigen Mitstreiter Erdoğans, der jetzt "Staatsfeind Nr. 1" ist und (als Islamist!) einen Putsch der traditionell kemalistischen, also sekulären Armee angezettelt haben soll? Erdoğan belügt Euch! Die meisten Deutschen haben aus dem tausendjährigen Reich und seinem schmählichen Untergang gelernt, dass eine Diktatur - die Recep Tayyip Erdoğan anstrebt - nicht der Hauptgewinn sondern "voll Scheiße" ist. Recep Tayyip Erdoğan ist auch ganz ein ganz anderer Diktator als Mustafa Kemal Atatürk, welcher den Fortschritt und nicht die eigene Bereicherung im Sinne hatte:
"Benim bir dinim yok ve bazen bütün dinlerin denizin dibini boylamasını istiyorum. Hükümetini ayakta tutmak için dini kullanmaya gerek duyanlar zayıf yöneticilerdir. Âdetâ halkı bir kapana kıstırırlar. Benim halkım demokrasi ilkelerini, gerçeğin emirlerini ve bilimin öğretilerini öğrenecektir. Batıl inançlardan vazgeçilmelidir. İsteyen istediği gibi ibadet edebilir. Herkes kendi vicdanının sesini dinler. Ama bu davranış ne sağduyulu mantıkla çelişmeli ne de başkalarının özgürlüğüne karşı çıkmasına yol açmalıdır."
(Mustafa Kemal Atatürk)

Recep Tayyip Erdoğan, dem zu einem "reis" vor allem Größe fehlt, will aus niedrigen eigenen Interessen den Türken den Fortschritt wieder nehmen und stützt sich dabei auf diejenigen, die nicht nachdenken können, nicht nachdenken wollen, jedenfalls nicht nachdenken. Er bringt der Türkei nach einem Strohfeuer des Nationalstolzes den Niedergang.

Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund: Wie dumm und kriminell darf ein Rechtsanwalt eigentlich handeln?

Wunsch der Bundesrechtsanwaltskammer:
2. Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit
 

a) Die Pflicht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Wahrhaftigkeit ergibt sich aus ihrer Pflicht zu einer gewissenhaften Berufsausübung, dem Sachlichkeitsgebot und ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege. Wahrhaftigkeit bedeutet, dass nach gewissenhafter Prüfung des Sachverhalts nicht bewusst falsch vorgetragen werden darf. Es gilt das Verbot der Lüge. Die Rechtspflege und der Berufsstand würden schweren Schaden nehmen, wenn man auf das Wort von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nicht mehr vertrauen dürfte.
Quelle: BRAK-Präsidium zur Berufsethik der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,  BRAK-Mitteilungen 2/2011

Bittere Realität:

Ich habe nunmehr neben dem vollständigen und "vollständig verlogenen" Strafantrag des Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR, Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund, auch die Anlagen erhalten.

Rechtsanwälte empfehlen den Mandanten häufig zu schweigen, sich jedenfalls vor einer Einlassung anwaltlich beraten zu lassen. Ich frage mich jetzt, was eine solche Beratung wohl bringen kann wenn diese durch Dr. Hans-Dieter Weber erfolgt. In der Kanzlei AWPR gibt es offenbar auch niemanden, der ihm erfolgreich zureden kann, denn die hatte ich unmissverständlich dazu aufgefordert.

"Dumm ist, wer Dummes tut!"

(Zitat aus „Forrest Gump“)

Fangen wir also an.

Dr. Weber, der allen Ernstes öffentlich angibt, dass Urheberrecht sein Schwerpunkt sei, beschuldigt mich wegen dieses Bildschirmfotos von seinem Webauftritt ...



... das Urheberrecht in strafbarer Weise gebrochen zu haben. Das Bildschirmfoto hatte ich ordentlich gekennzeichnet am 5. April 2016 veröffentlicht.

Der als "Dr. jur." und "Organ der Rechtspflege" auftretende Dr. Hans-Dieter Weber hat der StA gegenüber in seinem Strafantrag vorgetragen, ich hätte ein "Bildnis seiner Person" veröffentlicht - den wichtigen und zu seinem Strafantrag gar nicht passenden Umstand, dass es sich tatsächlich um das obige Bildschirmfoto handelte, hat er in der unzweifelhaften Absicht, die Staatsanwaltschaft und das Gericht zu täuschen, "einfach mal unerwähnt gelassen".

Doch das reichte dem Anwalt nicht: Zum Zwecke des "Beweises" legt er eine Lizenzvereinbarung vom 7. Juli 2016 vor, die er sich offenbar überhaupt erst verschaffte um am 20.7.2016 die Strafanzeige schreiben zu können. Bis zum 7. Juli 2016 - also noch Monate nach meiner Veröffentlichung - hatte er demnach selbst keine Lizenz dafür, das Bild zu veröffentlichen oder Dritten Rechte zu gewähren (was er tat) - Mich zeigt der feine, empfindliche und leider auch nicht nur "etwas" verlogene Herr "Rechtsanwalt" aber wegen eines angeblichen Rechtsbruchs an! Abgesehen davon kann ich mich auf die "Panoramafreiheit" berufen, denn die Webseite wurde (mit dem Foto!) offensichtlich schon vor einigen Jahren dauerhaft in den öffentlichen Raum gestellt - mit der Absicht, dass diese für jedermann sichtbar ist. Da Dr. Weber Partner der Kanzlei AWPR ist, kann ich sagen: Von ihm selbst.

Schon im Bezug auf diese, durch die Strafanzeige offenbar gewordenen Defizite, frage ich mich, wie dumm ein Rechtsanwalt eigentlich handeln darf.

Doch das reichte dem Abmahnanwalt Weber nicht: In der Strafanzeige behauptet der Anwalt Dr. Weber (unter vielem anderen) ich hätte hätte ihn als "Arschloch" und "blöd" tituliert, und mit "doof bleibt doof"  beleidigt. Problem für den Anwalt: All das habe ich ganz offensichtlich nicht getan. Selbst aus seinen Anlagen ergibt sich Unwahrheit seiner Behauptungen, die also Lügen sind.

In der Strafanzeige behauptet der Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber dann weiter rotzfrech lügend wie folgt:
"Weder droht der Entzug der Zulassung, noch läuft ein Ermittlungsverfahren gegen den Unterzeichner wegen falscher Zeugenaussage"
Offenbar hat er da (k)ein "kleines Intelligenz-Problem". Nämlich ein Problem die richtigen Zusammenhänge herzustellen. Er schreibt dieses in einem Strafantrag, den er zusammen mit dem Antrag stellt, genau dieses gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlich falscher Zeugenaussage (StA Dortmund, Az. 060 Js 222/16) einzustellen.

Ich weiß ja nicht wie ein naseweiser Anwalt das sieht. Wenn dieses Verfahren  eingestellt werden soll, dann muss es doch "laufen" - oder? Und so lange ein solches Verfahren "läuft" droht doch auch der Entzug der Anwaltskarte - oder muss der Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber auch sein Berufsrecht nicht kennen?  Infolge seiner neuen Lügen, seines Versuches, mich in den Knast zu lügen - was eine fulminante Straftat ist - droht dem "Rechtsanwalt" der Widerruf der Zulassung nun noch sehr viel mehr!

Also, Herr Doktor der Juristerei,  Hans-Dieter Weber: Ich stelle ihnen folgende Fragen:
  1. Warum haben Sie den jämmerlichen, weil schlecht gemachten Versuch, mich "in den Knast zu lügen", nicht abgebrochen? Gabe es wirklich niemanden, der Ihnen zu einem Abbruch oder einem "davon lassen" geraten hat? Oder haben Sie niemanden gefragt?
  2. Ist Ihnen als Jurist klar, dass man auf genau die von Ihnen begangene Weise (dreistes Belügen der Staatsanwaltschaft in einer Strafanzeige) nicht nur die Straftat der Falschbeschuldigung begeht sondern auch die Straftat der schweren mittelbaren Freiheitsberaubung versucht? (BGH, 10.06.1952; AZ 1 StR 837/51; ...; BGH, 2 StR 62/14)
  3. Haben Sie ausreichend berücksichtigt, dass es nunmehr nicht ausgeschlossen ist, dass Ihnen infolge des klaren Versuches, mich "in den Knast zu lügen", eine Strafe von einem bis 5 Jahre droht?
  4. Warum haben Sie, Herr Doktor jur. Weber, nichts unternommen um "von der Straftat zurück zu treten"?
  5. Glauben Sie wirklich, Sie können dann noch als Anwalt arbeiten? Ich meine, falls das Gericht davon ausgeht, dass Sie keine Gefahr für die Allgemeinheit sein sollten, dann kann es im Strafmaß unter zwei Jahren bleiben und die Strafe womöglich zur Bewährung aussetzen. Die Anwaltskammer wird aber trotzdem tätig. Dafür werde ich zu sorgen wissen.
Was glauben Sie eigentlich, Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Dieter Weber, wie kriminell und verlogen ein "Organ der Rechtspflege" handeln darf? Halten Sie sich für einen "Jupiter", der "dürfe, was dem Ochse verboten ist"?

Wenn es so ist dann hätten Sie mit der lächerlichen Strafanzeige vom 20.7.2016 den Beweis geliefert, dass sorgfältig ausgewählte Exemplare der Gattung "Rechtsanwälte" genau das sind, was der vermeintliche Rechtspöbel (potentielle Mandanten) mit "arrogante, häufig verlogene und manchmal kriminelle Ärsche" meint. Und genau solchen kommt die einzig passende Entgegnung "selbstredend" als "völlig ungerecht, völlig unpassend und natürlich rechtswidrig" vor:


Bild: Ausschnitt aus meiner Reaktion gegenüber der StA.

Einleitend hatte ich ausdrücklich um Klageerhebung gebeten, damit durch ein Urteil meine Unschuld und die bösen, kriminellen Absichten des Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund festgestellt werden. Dann hatte ich seitenlang kleinlich die vielen Lügen des "Organs der Rechtspflege" widerlegt und zum Schluss das kriminelle Handeln des Dr. Hans-Dieter Weber rechtlich gewürdigt. Die Strafanzeige ist gestellt, meine Nebenklage ist gemäß § 395 StPO wegen des Verstoßes gegen § 239 Absatz 3 zulässig und wird erhoben (PDF).

Ich drücke mich jetzt mal so aus: 

Sie, Herr Euroweb-Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber von der noch bestehenden Kanzlei AWPR Dortmund schädigen mit Ihrem dummen, verlogenen und kriminellen Handeln das Ansehen der Rechtsanwaltschaft. Ihr Schreiben an die StA Dortmund vom 20.07.2016 ist ein "rauchender Colt". Weil hier keinerlei Raum für "Vermutungen" bleibt muss ich nicht vom "Verdacht" schreiben oder Ihre "Unschuld" vermuten. Sie haben nicht aufgehört und sind also ohne Strafverfolgung auch nicht zur Besinnung zu bringen - genau wie Ihr Kollege Günter Freiherr von Gravenreuth - der auch "Kostenoptimierung" bei Abmahnungen betrieb.

Sie, Herr DOKTOR JUR. Hans-Dieter Weber, können mich mal - nämlich verklagen. Im Hinblick auf Ihre Schlechtleistung würde ich aber sagen, Sie sollten sich auch in meinem Interesse der Hilfe eines fähigen Rechtsanwalts bedienen. Nicht dass man mir nachher noch mangelnde Fairness unterstellt - weil ich mich - als Schlosser - ausschließlich mit offensichtlich schwächeren Gegnern - vorliegend Euroweb- und Abmahnanwälten - anlegen würde.


05.03.2017

Offene Worte an die Anwälte der Kanzlei "Apel, Weber und Partner Rechtsanwälte" in Dortmund:
Ihr Dr. Hans-Dieter Weber versucht "mich in den Knast zu lügen"

Vorwort: 

Dieses ist kein Hilferuf. Es ist die selbe Sorte einer klaren Ansage wie ich diese dem kriminellen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth gegenüber getätigt habe. Das Resultat seines Handelns ist bekannt.

Einleitung:

Ein Anwalt drückt sich genau aus und formuliert exakt. Das behaupten jedenfalls Anwälte über sich selbst und erheben sich damit übers gemeine Rechtsvolk. Die Anwälte kennen die Gesetze besser. Das behaupten jedenfalls Anwälte über sich selbst und erheben sich damit übers gemeine Rechtsvolk. Die Anwälte kennen den gerichtlichen Verfahrensweg besser. Das behaupten jedenfalls Anwälte obwohl manche von denen (aus der Kanzlei des Schreihalses Prof. Dr. Ralf Höcker) nicht mal wissen, dass man nicht  Anwalt sein muss um einen PKH-Antrag vor einem Landgericht zu stellen. Und Anwälte behaupten, diese wüssten wann es besser ist, zu schweigen. Ich brauchte den Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber nicht um zu wissen, dass auch das nicht in jedem Einzelfall stimmt. Ich kenne nämlich sogar Richter (ganz viele darunter an Landgerichten!) für die das nicht zutrifft. Die sind auch Juristen. Und ich kenne spätestens jetzt die Psyche sowie inzwischen strafrechtlich bedenklich geringe Wahrheits- und Rechtstreue des Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR.

"Oh mein Gott! Ist der ...!"

Obige, aus Gründen der Vorsicht und zur Vermeidung des Anscheins einer "Formalbeleidigung" nicht ganz vollständig wiedergegebene Wertung entfleuchte mir als ich gestern den Strafantrag des Herrn Dr. Weber, Kanzlei Apel, Weber und Partner Rechtsanwälte Dortmund, Aktenzeichen der Kanzlei: 1.3298/16/D11/1471-15, Aktenzeichen der StA Kassel:2660 Js 5822/17 gelesen habe. Und zwar an mehreren Stellen.

Verfasst ist dieser Strafantrag auf einem Briefbogen der Kanzlei AWPR, es wurden deren Ressourcen benutzt und ergo sind die Namen von Dr. Jürgen Apel, Dr. Hans-Dieter Weber, Daniel Christian Pohl, Dominik Rücker, Matthias Kleffner, Heinz Beckmann enthalten. Über die - von Dr. Weber durch den Briefkopf genannten - sich bisher passiv verhaltenden Kollegen weiß ich (derzeit) nichts Negativeres zu berichten als dass diese eben formal "Kollegen" des Dr. Hans-Dieter Weber sind. Ob diese das unter wirklich allen Umständen bleiben wollen wird sich mittelfristig erweisen.

Was ist:

Der gewiss allerhand Ehren werte Dr. Hans-Dieter Weber versucht mich doch allem Ernstes "in den Knast zu lügen". Denn er ist sich als Jurist durchaus dessen bewusst, dass sein Strafantrag die Folge haben kann, dass ich infolge seiner objektiv feststehenden Lügen unschuldig in Haft gerate. In seinem Strafantrag, das gesamte Schriftstück hat 11 Seiten, strotzt es von Lügen, die so rotzfrech - jedenfalls in Strafanzeigen - nicht mal der kriminelle Günter Freiherr von Gravenreuth seinerzeit vorgetragen hat.

Der eher auf eigennützig-teures (er nennt es "kostenoptimiert") Abmahnen spezialisierte Dr. Hans-Dieter Weber hat ganz offenbar ein Problem damit zu erkennen, wann er Partei oder Parteivertreter und wann er Zeuge ist. Auch der Anwalt und Parteivertreter wird nämlich zum Zeuge, wenn er dem Gericht gegenüber über höchst eigenes Wissen aussagt, wie es mit der Behauptung in der Sache I-20 U 140/12 geschehen ist. Dr. jur Hans-Dieter Weber hat nämlich dem Gericht gegenüber offensiv unwahr behauptet, ich hätte ihn "bedroht und beleidigt". Er kann und konnte aber keine Bedrohungen oder Beleidigungen vorweisen - also hat er vor Gericht unwahr "ausgesagt". Das Problem, welches der gewiss sehr teure Dr. Jur. Weber hat, ist das § 193 StGB (auf den er sich hilfsweise beruft, was an sich interessant ist) nicht greift: Als Partei (Kläger, Beklagter oder Angeklagter) eines Prozesses darf man sich "vermaulen" (aber wegen der Wahrheitspflicht und § 263 StGB im Zivilprozess nicht lügen). Im Hinblick auf die Äußerung, ich hätte ihn "bedroht und verleumdet", ist auch er auch laut Erkennen der Generalstaatsanwaltschaft Hamm "Zeuge", er durfte also nicht nassforsch lügen - das ist strafbar.

Auch die vorsätzlich unwahre Behauptung eines strafbaren Urheberechtsverstoßes habe ich der Staatsanwaltschaft Kassel gegenüber als wissentlich und böswillig unwahr - und Straftat - entlarvt.

Was wird:

Es ist nicht mein Job, den Anwalt Dr. Weber darüber zu beraten, was er jetzt zu tun hat. Aber als Betroffener seines höchst offensichtlichen und sehr ernsthaft betriebenen Versuchs, mich durch Lügen und stringent wahrheitsverzerrende, in offensichtlicher Täuschungsabsicht getätigte, die Tatsachen verzerrenden Darstellungen (die man auch Lügen nennen darf) zu schädigen teile ich ihm hier und jetzt öffentlich mit, dass sein, insgesamt verlogener Strafantrag erhebliche Folgen für seine Vita haben wird.

Ich werde es im Hinblick auf seine stringenten Lügen im Strafantrag nämlich nicht bei dem Vorwurf der versuchten, schweren, mittelbaren Freiheitsberaubung (§ 239 Absätze 2, 3 StGB, Tatmehrheit) durch falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) belassen. Ich werde auch die Anwaltskammer angehen weil seine miese, seine Stellung als "Organ der Rechtspflege", die Rechtsordnung und den Justizapparat missbrauchende Verhaltensweise Anlass dafür gibt, seine Kammermitgliedschaft einer ernsthaften Prüfung zu unterziehen, ob nicht spätestens jetzt ein Verstoß gegen § 43 Absatz 3 i.V.m. § 14 Absatz 2 Nr. 8 BORA vorliegt. Natürlich werde ich seine vorsätzlich Unwahre Aussage und die mit voller Absicht von ihm begangenen Verleumdungen meiner Person in den Zivilverfahren mit einfließen lassen und die Kammer dazu anregen, ihn "achtkantig zu feuern".

Sollte der Noch-Anwalt Hans-Dieter Weber es sich auch nur wagen einen Richter um eine einstweilige Verfügung nachzusuchen und eifrig weiter lügend zu behaupten, ich würde ihn verleumden und ich würde unwahr behaupten, dass er mich "in den Knast  lügen" will, so empfehle ich zur Vermeidung eines Fehlurteils die Akte 2660 Js 5822/17 von der Staatsanwaltschaft Kassel anzufordern und seine "durch und durch verlogene" Anzeige mit den eigenen Anlagen und den Akten I-20 U 66/13 und I-20 U 140/12 des OLG Düsseldorf zu vergleichen. Der Doktor jur. Hans-Dieter Weber hat sogar an Stellen rotzfrech gelogen welche im Hinblick auf die von ihm beabsichtigte Strafverfolgung gar keine Relevanz haben! Mindestens eine der Lügen erweist sich als dummdreist, weil ausgerechnet die Akten des Landgerichts Düsseldorf, deren Beiziehung er selbst in seinem Strafantrag anregte, den Beweis dafür liefern, dass der Doktor jur. Hans-Dieter Weber offensiv lügt.

Ich verbinde das mit der Aufforderung an jedermann, "Doktoren" oder "Rechtsanwälten" nicht nur deshalb zu glauben weil diese doch "Rechtsanwalt" und "Dr. jur.", gar "Organ der Rechtspflege" sind: formale Titel schützen nicht davor, ein tatsächlicher Lügner oder Krimineller zu sein. Sie schützen wegen der verbreiteten "Obrigkeitshörigkeit" nur davor, dass Kriminelle und Lügner, insbesondere kriminelle Lügner schnell (manchmal: rechtzeitig) als solche erkannt werden.

Ich kündige dem Dr. Weber an, dass er sich "nur noch tiefer reinreiten" wird, wenn er allen Ernstes versucht, gegen diesen aus wahren Tatsachen und zulässigen Meinungsäußerungen bestehenden Bericht vorzugehen. Wenn er sich in juristischer Arroganz für einen "Jupiter" hält, der dürfe "was einem Ochse verboten sei", dann werde ich ihm eben auf die "Hufe" klopfen - und seine Lügen mit einigem Genuss öffentlich ausbreiten. Und am Ende - der von ihm selbst vom Zaun gebrochenen Fehde - Urteile veröffentlichen welche die Wahrhaftigkeit und Richtigkeit dieses Artikels und die kriminelle Böswilligkeit seines Vorgehens bestätigen.

Es ist nicht mein Job, den Anwalt Dr. Weber darüber zu beraten, was er jetzt zu tun oder zu lassen hat. Aber vielleicht beraten ihn seine Kanzleikollegen kostenlos - und ziehen die fälligen Konsequenzen falls er sich, was ich allerdings befürchte, als "beratungswiderständig" erweist.

Was war:

Ein "Killermandat" ist ein Mandat, welches man als Anwalt besser nicht übernommen hätte. Die Euroweb zu vertreten ist aus meiner Sicht und im Hinblick auf die interessante Historie der Euroweb-Kanzlei "Berger und Kollegen" (Köln Düsseldorf), nachfolgend "Berger Law LLP" (erst mit 15 "Mann" in Köln und Düsseldorf, dann schwer verschuldet, mit den Schulden auf einen Briefkasten in Plovdiv reduziert, jetzt "tot"), nachfolgend "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf" ein solches. Ich weiß nur nicht, ob der Dr. Hans-Dieter Weber das (schon) weiß, aber eigentlich ist das "Anwaltsjargon".

In seinem lächerlichen und geradezu verlogenen Strafantrag heult der Dr. Hans-Dieter Weber nämlich herum, weil ich im Zusammenhang mit der Vertretung der Euroweb das Wort "Killermandat" erwähnt habe. So jammernd als würde er es am liebsten sehen, das ich allein dafür 15 Jahre und nachfolgend Sicherheitsverwahrung aufgebrummt bekäme.

04.03.2017

Euroweb: Über den richtigen Umgang mit Kriminellen

Täter stellen sich gerne als Opfer dar. Ich sorge dafür, dass diese sich auch so fühlen:
Allerwerteste Damen und Herren,

da mir aus der Vorgeschichte bewusst ist, dass die Geschäftsführer und Gesellschafter der Euroweb durchaus mit der kriminellen Energie "gesegnet" sind, welche notwendig ist um in Betrugsabsicht aber vor allem in dreckiger Schädigungsabsicht Gerichte zu belügen, vorsätzlich falsche Versicherungen an Eides statt zu leisten und Dritte zu solchen anzustiften, übersende ich Ihnen den von mir veröffentlichten Artikel über einen, von Ihrer kriminellen Organisation zu vertretenden Einbruchsversuch auf meinen Webserver.

Dieser ist unter der URL

http://joerg-reinholz.blogspot.de/2017/02/euroweb-ihr-wolltet-das-doch-lassen-ein.html

veröffentlicht.

Diese Nachricht dient dazu, Ihnen die Möglichkeit zu nehmen, ein oder mehrere Gerichte bezüglich des Termins der ersten Kenntnis dieses Artikels zu belügen.

Der Angriffsversuch war mit allem Verlaub nicht evident undämlicher als der im Jahr 2010.

Ich ehre, wem Ehre gebührt!

Jörg Reinholz
Gesendet an Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Georgi Grozdev, info@euroweb.de.

Ich habe es juristisch zu unterbinden versucht, ich habe es durch die Publikation zu unterbinden versucht. Falls das nicht reicht möchte es nicht versäumen, der Euroweb im Falle eines weiteren Angriffs aus dem Konzern heraus eine "angemessene technische Reaktion zur Unterbindung des Angriffs mit abschreckender Wirkung hinsichtlich künftiger Versuche" anzudrohen. Ich spekuliere nicht darüber, ob Daniel Fratzscher und Christoph Preuß diese Reaktion als "unangemessen" empfinden und sich als "Opfer" fühlen werden - denn das es so sein wird weiß ich schon jetzt.

Es wäre ja, in der ehemaligen Dialerszene weiß man das noch, auch nicht das erste Mal.