10.09.2017

Typisch: Euroweb-Tochter YourRate unterliegt im Rechtsstreit mit Yelp - Vertragsversprechen können nicht eingehalten werden

Als besonderes "Highlight" versprachen und versprachen Töchter der Euroweb den angesprochenen Kunden "Bewertungen" in den einschlägigen Bewertungsportalen. Diese wurden offenbar über die Euroweb-Tochter YourRate GmbH realisiert, die jetzt als "YourRate by Euroweb Internet GmbH" auftritt.

Die Euroweb Internet GmbH bewirbt diesen Betrug wie folgt:


und lügt dabei fleißig. Denn dieses "Kunden-Feedback" ist nicht authentisch und es stammte nicht von Kunden, sondern - so die Feststellung des LG Düsseldorf - von Personen, welche von der YourRate GmbH BEZAHLT wurden. Man kann sich also gut vorstellen, wie "authentisch" diese "Bewertungen" von bezahlten Lügnern sind... Die Richter des LG Düsseldorf lachen, wie man so hört, immer noch über die typische "Euroweb-Lüge", man habe den Bewertern ja nicht vorgeschrieben wie diese zu bewerten haben. Immerhin ist den als Bewertern antretenden, mehr oder weniger phantasievollen "Literaten" ja sonnenklar, dass das YourRate/Euroweb-Konklomerat deren Bewertungen ja auch gegen Geld anbietet. (Bericht über das Verfahren).

Yelp wehrt sich gegen Missbrauch durch Betrüger dieser Sorte - gegen die Schleichwerber von Euroweb/YourRate

Den Betreibern des Online-Portals Yelp fielen nach Hinweisen auch meiner Person eben eine Vielzahl solcher "Bewertungen" auf, welche "in der Regel nicht auf tatsächlichen Erlebnissen" basierten, also "gefälscht, und obendrein noch Schleichwerbung" sind "da YourRate nie offengelegt hat, dass die Beiträge bezahlt wurden."

Formal war der Geschäftsführer Jan Wittig derjenige, dem das Gericht hier "den Arsch trat", informell dürfte sich auch sein Chef Christoph Preuß und der Hauptanteilseigner Daniel Fratzscher wirkungsvolle Heilsalbe für ihre juristisch malträtierten, virtuellen Hinterteile wünschen, denn Yelp meldet:
"Anfang Juni hat das Landgericht Düsseldorf die jüngste in einer langen Serie an Entscheidungen gefällt, die uns in unseren Bemühungen für exzellenten Online-Verbraucherschutz bestätigen. Es handelt sich dabei um ein richtungsweisendes Urteil zu gegen Bezahlung in Auftrag gegebenen Bewertungen in Deutschland. Yelp war gegen die Plattform YourRate vorgegangen, die Unternehmen angeboten hatte, bezahlte Bewertungen auf Yelp produzieren zu lassen."
Damit kann die Euroweb und deren Töchter (WN-Onlineservice, Webstyle, RP-Onlineservice, Internet Online Media, United Media AG...) soweit die angeblichen "Bewertungen" beim Vertragsabschluss versprochen wurden diese "Leistungen" nicht mehr erbringen, wird also vertragsbrüchig - mit Folgen für den Vertrag.

Gefahr für Kunden der Euroweb und deren Töchter (WN-Onlineservice, Webstyle, RP-Onlineservice, Internet Online Media, United Media AG, ...):

Soweit für Kunden der Euroweb und deren Töchter solche "Bewertungen" eingestellt wurden besteht auch gegen die Kunden der Euroweb-Töchter ein Unterlassungsanspruch und zwar sowohl von Yelp als auch von Seiten der eigenen, zahlreichen Wettbewerber. Ich kann nur dazu raten, die Abmahnkosten zu zahlen und den Vertrag mit der Euroweb(-Tochter) zu kündigen sowie die Abmahnkosten von der Euroweb bzw. deren Töchtern als Schadensersatz einzufordern, notfalls durchzuklagen. Das geht, denn den "schrägen, verlogenen Vögeln aus der Euroweb-Etage in der Düsseldorfer Hansaallee 299" war jederzeit klar, dass diese gegen Recht und Sitte verstoßen. Offensichtlich haben die keine gute Erziehung genossen!

Noch etwas:

Die YouCom GmbH (AG Düsseldorf, HRB 72027) wurde mit der Euroweb Internet GmbH (AG Düsseldorf, HRB 42518) laut Handelsregistereintrag vom 04.09.2017 verschmolzen. Kurz vorher wurde die YourRate GmbH mit der YouCom GmbH verschmolzen: "HRB 72037: yourRate GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2017 mit der youCom GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 72027) verschmolzen."

Was die Abzocker Jan Wittig (ehemaliger "Geschäftsführer" der yourRate GmbH) und Marcel Weymann ("Geschäftsführer" der youRate Holding GmbH, AG Düsseldorf, HRB 75223) jetzt machen weiß ich noch nicht. Vielleicht strampeln die sich wieder als "Treppenterrier" (Außendienste) die Beine ab, weil die Euroweb zwar nach "Führungskräften" sucht, aber tatsächlich die Anzahl der Häuptlinge aus pekunären Gründen verringern muss.

Die Verschmelzungen sind zur Rechtsumgehung untauglich!

Falls aber die "Oberbetrüger" Daniel Fratzscher und Christoph Preuß auch nur glauben, durch die Verschmelzung würden das oder die Urteil(e) des LG Düsseldorf obsolet, dann irren sich die beiden gewaltig: Alles, was Yelp gegen die yourRate GmbH erwirkte ging mit der Verschmelzung als Verpflichtung erst auf die YouCom GmbH und dann auf die Euroweb Internet GmbH über. Das heißt, auch diese darf jetzt nicht durch kleine und große Lügner "Bewertungen" bei Yelp einstellen lassen.

Falls das bei den oft genug dummdreist agierenden Herren "Euroweb-Fratschner und Euroweb-Preuß" nicht auf Gehör stößt gilt folgendes: Das kann das sogar dazu führen, dass Christoph Preuß (als formeller Geschäftsführer) vielleicht mal ein paar Tage einen Knast von innen sieht.

Danke für den Hinweis!

Ein Hinweis für die Euroweb: Wollt Ihr Euch selbst "ficken"?  Dann klagt doch gegen diesen Bericht. Euer, mir als "außergewöhnlich dumm und dreist" erscheinender Rechtsverdreher Dr. Hans Dieter Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund kann Euch schon bald erzählen wie "gut" es ist, erst zu dreist lügen und  dann die Lügen rotzfrech durch Lügen zu ersetzen und dann nochmal einen 9-seitigen Schriftsatz voller "grandios-dummer" Lügen zu packen!

05.09.2017

02.10.2017 13:00 Uhr, AG Kassel: Deutschlands fröhlichster Angeklagter und mindestens ein verlogener Rechtsanwalt als "Zeuge"

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin mehr als 4 Jahre(!) dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil. Die insofern und insoweit korrupte Staatsanwaltschaft Dortmund hat unter mehrfach bewusst unwahrem Vormachen (zunächst eine angebliche Verjährung, nach der Wiuderlegung die grob aktenwidrige, also vorsätzlich unwahre Behauptung, Dr. Hans-Dieter Weber habe „nicht gewusst, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn stattfand“ - dabei gaben die ihm sogar - was absolut illegal ist - die originale Ermittlungsakte!) eine Bestrafung des Dr. Weber wegen vorsätzlich falscher Verdächtigung vereitelt. Ein Klagerzwingungsverfahren hätte mich 10.000 Euro gekostet.  
-
Der Stern meldet:
"Anwälte stehen weit vorne in der Psychopathen-Liste. Sie sind Meister der Manipulation, notorische Lügner und haben den Drang, ständig im Mittelpunkt zu stehen."
Da kann ich beim "verarzten" helfen und biete eine öffentliche Vorführung an!

Die Verhandlung in der Sache 280 Ds - 2660 Js 5822/17, formal gegen mich, faktisch mindestens gegen den als Anzeigerstatter und formal als Zeuge geladenen "Noch-Rechtsanwalt" Hans Dieter Weber (zu meinem Erstaunen tatsächlich noch immer Partner der Herren von der Kanzlei AWPR aus Dortmund) findet

am Montag, dem 02. Oktober 2017
um 13:00 Uhr
im Raum D 214 des AG Kassel

Frankfurter Straße 9
37117 Kassel

statt.

Presse und Zuschauer, selbst Vertreter der Anwaltskammer Hamm sind bzw. wurden herzlichst eingeladen.

Ich freue mich darauf, den "Zeuge" und formalen Rechtsanwalt Hans Dieter Weber aus Dortmund gründlich über seine dummdreisten Lügen vor dem OLG Düsseldorf zu vernehmen wegen denen und wegen den vielen weiteren Lügen in seiner "geschrumpften" Strafanzeige ihm tatsächlich der Widerruf der Zulassung droht.

Ich hoffe, das Gericht stellt dieses ausdrücklich fest.

Auch damit ich durch das zu erwartende Urteil - zur Sicherung der Rechtspflege - für meine fälliges Insistieren bei der zuständigen Anwaltskammer in Hamm eine "kleine Argumentationshilfe" erhalte. Und ich habe für dieses Ziel schon viel getan:
  1. Die vom Gericht angebotene Einstellung wegen Geringfügigkeit (ohne Auflage und alle Kosten zu Lasten des Staates) habe ich abgelehnt.
  2. Auch hatte ich die Staatsanwaltschaft zuvor aufgefordert, in dem inzwischen wohl 140sten Vorgang, bei dem mich verlogenes Volk angezeigt hat, das Verfahren nicht etwa einzustellen sondern mich gefälligst anzuklagen.
  3. Sogar gegen die, durch die StA Kassel - zu meinen Gunsten - erfolgte Einstellung gemäß § 154 Absatz 1 StPO (Strafe in anderem Verfahren zu erwarten) ging ich als Beschuldigter selbst erfolgreich vor, weil es die in der damaligen Einstellungsverfügung behauptete Anklage bzw. den Strafbefehl gegen mich schlicht und einfach nicht gab. (Soweit auch zur Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft...)
Denn wie der Staatsanwalt Uekermann schon anlässlich der (wohl) 121. Strafanzeige gegen mich fest stellte, habe ich keinerlei Unrechtsbewusstsein.

Wie auch?

Da ich nichts Unrechtes tue (Kritik am Handeln von Lügnern und auch sonst kriminellen Anwälten ist nur in deren Augen "Unrecht") habe ich ja auch nichts zu befürchten.

Für den Zeuge und formalen Rechtsanwalt Hans Dieter Weber aus Dortmund (noch immer Partner der Herren von der Kanzlei AWPR aus Dortmund) geht es aber in der Konsequenz auch um eine Anklage gegen ihn selbst wegen Falschbeschuldigung ("Falscher Verdächtigung") und ergo sogar um die Zulassung.

Ich hoffe, er setzt sein mir bekanntes Verhalten fort und lügt also tüchtig. 

Auch auf den möglichen weiteren Zeuge, Dr. Frieder Nau aus Köln (Psychologe und Psychiater) dürften im Fall der Ladung Fragen zukommen, die er wohl höchst ungern und noch weniger gern wahrheitsgemäß beantworten wird. Auch hier hoffe und bete ich, dass ich ein Urteil erreiche mit dem ich bei der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung gut auf dem Weg vorankomme, dafür zu sorgen, dass dieser Mann in seinem Tun zumindest nicht mehr von den Beitragszahlern alimentiert wird, am Besten die Approbation verliert - und vor allem nie wieder "Gutachten" oder gar "Expertisen" erstellt.

Ich hoffe also, er wird als Zeuge geladen, setzt sein mir bekanntes Verhalten fort und lügt dreist.

Ich musste schon viel zu lange darauf warten, diese beiden Doktoren derart vor die Flinte zu bekommen wie es nun geschieht. Ich bin deshalb zumindest jetzt und bis zum Urteil Deutschlands fröhlichster Angeklagter. Nach dem Freispruch - und der steht quasi schon fest - ändern sich die Rollen dramatisch.

Die "Zeugen", namentlich der "Noch-Rechtsanwalt" Dr. Weber und der Dipl.-Psychloge und Psychiater Dr. Frieder Nau sind hoffentlich, also spätestens sobald das Urteil vorliegt und von mir veröffentlicht wird, Deutschlands "angepissteste" Zeugen: Eben rotzfrech-arrogant lügende Doktoren, die vor Gericht von einem vermeintlich dummen Schlosser aus dem Osten mal so richtig schön "verarztet" wurden und - hoffentlich - vom Gericht ganz klar als "in ihrem beruflichen Handeln eine Gefahr für die Gesellschaft darstellend" bezeichnet werden.

Es gibt für die beiden Herren keine Hoffnung auf Milde. Denn ich vertrete mich selbst.

Meinen Antrag, dass Dr. Hans Dieter Weber auf Grund der unerhörten Böswilligkeit seines Vorgehens - die sich in den Lügen in seiner Strafanzeige substantiiert - gemäß § 469 StPO die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegt werden, habe ich dem Gericht vorsorglich schon schriftlich übermittelt. Schließlich will ja niemand, dass wegen der böswilligen und verlogenen Strafanzeige eben dieses Dr. jur. Hans Dieter Weber aus Dortmund der Staat, also der Steuerzahler, mit den Kosten belastet wird.

Jörg Reinholz
Schlosser

03.09.2017

Urheberrechtlich geschützte Werke? Abmahnvermeidung in Deutschland


Was viele nicht wissen: Hin und wieder kommt man in die Situation, dass man sich etwas (ganz bewusst: "etwas") aus dem Internet herunterlädt und dabei womöglich (nicht zwingend: "wissentlich") statt z.B. einer freien Linuxdistribution ein "urheberrechtlich geschütztes Werk" nicht nur empfängt, sondern auch verbreitet. Dateinnamen sind halt nur Namen und wie wir wissen verstecken sich hinter Namen oft ganz unerwartete Sachverhalte, so z.B. hinter dem Titel eines "Rechtsanwaltes" gewöhnliche Kriminelle (Typen wie der hier gefahrfrei zu nennende Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth und Konsorten). Selbst hinter der Bezeichnung "Richter" steckt manchmal ein uneinsichtiger Rechtsbeuger. Manchmal treten diese in ganzen Rudeln auf, das Landgericht Kassel ist wohl nur ein - dafür aber besonders geeignetes - Beispiel für eine "vom Rechtsbeugervirus besudelte Gerichtsbude". Und der sich als ehrlich gerierende "Rechtsanwalt" Dr. Hans Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund ist nicht etwa ein "Anwalt des Rechts" sondern einer, der rotzfrech - je nach Ansicht auch "dummdreist" und/oder sogar "kriminell" - lügt.

Es ist also nicht in jeder Verpackung drin, was drauf steht und hinter dem angebotenen Download "Debian 6.0 - spanisch, englisch, griechisch" kann sich also das "urheberrechtlich geschützte Werk" namens "Malle: Deppensex in Lederhosen" verbergen. Lädt man das - selbst nur teilweise - unbedarft via Tauschprogramm herunter und stellt es also gleichzeitig - selbst nur ein paar Sekunden - der Öffentlichkeit zur Verfügung kommt der Abmahnanwalt zu Geld.

Abmahnvermeidung in Deutschland

Voraussetzung für das Treiben der Abmahner (nennen sich selbst "Spezialisten für Urheberrecht" oder "Internetrecht") ist, dass die betroffene Datei nicht nur heruntergeladen sondern auch für Dritte zur Verfügung gestellt wird. Ganz gleich, ob absichtlich oder nicht. Das heisst bei vielen Clients für die Tauschprotokolle "Hochladen" oder "upload".

Wenn man die Datenmenge für das Hochladen (wie oben für das BitTorrent-Programm Transmission gezeigt) auf 0 (Null) begrenzt, dann unterbindet man eben dieses Hochladen so wirkungsvoll, dass die von den Abmahnkanzleien wie Walldorf-Frommer beschäftigten Techniker (ein Teil von diesen "Technikern" dürfte früher in der Warez- und dann Porno- und Dialerszene unterwegs gewesen sein) bei dem Versuch, eben Daten vom Rechner herunterzuladen, zwingend scheitern.

Und wenn die scheitern, dann gibt es keine Abmahnung, weil man weder offensichtlich illegale Daten heruntergeladen und erst recht nichts verbreitet hat. So einfach ist das! Ein paar Klicks genügen:

04.08.2017

Rechtsanwalt Dr. Hans Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund, wird "nicht begeistert" sein...

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

-
"Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen."
§ 43 BRAO
"Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben."
§ 43a Absatz 3 BRAO

Jeder, der mich googlen kann, kann auch wissen wie ich reagiere und dass ich gerne beleuchte, welcher ganz besondere Typ von so genannten "Organen der Rechtspflege" solchen "Abzockern, Betrügern und Gerichtsbelügern" wie denen von der Euroweb auf welche Weise zu Diensten ist.

Jeder, der mich googlen kann, kann auch wissen wie gründlich man sich in Konflikten mit meiner Person - anders als beabsichtigt - selbst "ficken" kann, weil ich unwürdiges, amoralisches, asoziales und rechtswidriges Handeln von "Organen der Rechtspflege" zu gerne mit harten Worten offen lege. Als Dr. Hans Dieter Weber "übernahm" konnte ihm also auch bekannt sein, dass er das Mandat bekam, weil die quasi euroweb-eigene Kanzlei um Philipp Berger und Andreas Buchholz schon damals (auch) an mir regelrecht "zerbröselte". Darüber hätte er mal nachdenken sollen. Hat er nicht. Jedenfalls nicht genügend.

"Dumm ist, wer Dummes tut!"

In einer solchen Situation ist es einfach nur dumm, einem in solchen Fällen "erbarmungslosen" Typ wie mir mittels einer von Lügen durchsetzten Strafanzeige neue Argumente und neuen Grund für Berichte zu geben. Ein auch nur halbwegs ernst zu nehmender Rechtsanwalt, gar ein Doktor der Juristerei, hätte das, was jetzt gerade geschieht und geschehen wird, vorhergesehen und es unterlassen eine derart "hyperliquide" zu allem Überfluss noch von Lügen und Unwahrheiten strotzende Strafanzeige zu schreiben die dann schon vorgerichtlich auf den Minivorwurf zusammengeschrumpft wird, dass ich ihm vorhalte, dass ihm der Entzug der Zulassung droht. Was, als offensichtliche Meinungsäußerung, einen wahren Tatsachenhintergrund hat und durch die "insgesamt verlogene" Strafanzeige des Dr. jur Hans Dieter Weber von der Kanzlei "Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB" aus Dortmund sogar überdeutlich bestätigt wird.

Das dem Dr. jur. Weber der Entzug der Zulassung "droht" hat einen tatsächlichen Hintergrund: §§ 15, 43, 43a i.V. mit mindestens § 14 Absatz 2 Nr. 8 ("Tätigkeit, die mit seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist"), alternativ Nr. 3 (anzuwenden bei "geistigem Verfall"), alternativ Nr. 3, BRAO sind hier durchaus einschlägig und regeln den Widerruf, also Entzug der Zulassung und die möglichen Gründe. Der "Nur-Noch-Rechtsanwalt" Dr. Weber, Kanzlei AWPR Dortmund wird "nicht begeistert" sein - aber das Problem, das für ihn selbst auch noch richtig teuer (§ 469 StPO) und ein Problem seiner Mandanten (hier der Euroweb) aber noch sehr viel mehr des offenbar von ihm beauftragten Kölner Gutachters "Dipl.-Psych. Dr. med." Frieder Nau werden kann, hat er selbst auf mir als "ganz besonders dumm" erscheinende Weise verursacht.

Im Hinblick auf die Strafanzeige lasse ich mich zu Folgendem hinreißen:
"Offenbar hält der Dr. jur. Hans Dieter Weber, jeden anderen für "saublöd". Wer das tut, steht am Ende meist selbst "blöd" da."
Und dieses Ende naht in schnellen Schritten.

03.08.2017

Der Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund wird demnächst einen schweren Tag haben

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

-
Udo Vetter berichtet über hausgemachte Probleme der Justiz, da geht es um eine, bei einer Rangelei eingerissene Jacke. Udo Vetter beklagt die Lässlichkeit wegen welcher die Justiz beschäftigt wird, die doch besseres zu tun habe.

Das ist noch gar nichts!

Ich bin angeklagt, weil ich dem Anwalt Dr. Weber aus Dortmund meine ehrliche und durch Tatsachen begründete Auffassung mitteilte, dass ihm der Entzug der Zulassung droht. Dem voran ging "unsachliches Verhalten" wie z.B. eine vorsätzlich falsche Zeugenaussage. Der nach meiner Ansicht durch die Häufigkeit seiner Lügen auffällige Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber behauptete gegenüber dem OLG Düsseldorf, ich hätte ihn "beleidigt und bedroht". Den Beweis dafür blieb er dann - bis heute - absolut schuldig.

In der 11-seitigen Strafanzeige hat er mich dann so munter wie vorsätzlich unwahr eines ganzen Sammelsuriums von Straftaten beschuldigt, sich unter anderen NACHTRÄGLICH eine Lizenz des Fotografen zur Veröffentlichung eines Bildes auf seiner Webseite (hat er selbst als "Pressefoto" zum Download angeboten) besorgt und in seiner Strafanzeige "vergessen", dass das Bild nur ein Teil eines von mir veröffentlichten Bildschirmfotos von seiner Webseite war:
Bildschirmfoto: Für die Veröffentlichung eines solchen Bildschirmfotos gelten mehrere Privilegien. Eine davon ist die "Panoramafreiheit". Der Dr. jur. Hans Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund macht a) Werbung für seine Leistungen im "Medienrecht"  und b) wohl vor, die Panoramafreiheit nicht zu kennen. Sonst wäre seine, in diesem Punkt schon von der StA verworfene Strafanzeige, eine ernst zu nehmende, strafbare Handlung.

Angeklagt wurde ich nur wegen der einen, durch wahre Tatsachen begründeten Meinungsäußerung, eben dass dem Dr. Hans-Dieter Weber der Entzug der Zulassung drohe.

Man kann sich ausmalen, was passieren wird. Die vom Gericht beabsichtigte Niederschlagung der Anklage wegen des Mangels an öffentlichem Interesse (die Staatskasse sollte auch alle Kosten tragen) habe ich rundweg abgelehnt. Soll das Gericht der nur nach eigenem Bekunden neutralen Kassler Staatsanwaltschaft und dem feinen, gar empfindsamen aber "leider nicht immer ganz ehrlichem" Herrn Dr. jur. Hans-Dieter Weber nebst der für Dortmund zuständigen Anwaltskammer mitteilen, was es vom Strafantrag, also vom Anwalt und der Anklage, also von der Staatsanwaltschaft hält...

Termin ist der 2. Oktober 2017. Der besonders im Hinblick auf seine Tätigkeit für die mafiös agierende Euroweb mir als ganz besonders "ehrenwert" erscheinende, noch zugelassene "Rechtsanwalt", Herr Dr. jur. Hans-Dieter Weber darf sich schon jetzt davor fürchten, von mir als Zeuge vernommen zu werden. Er kann es ja mit der "Umerta" versuchen und sich auf seine anwaltliche Schweigeverpflichtung berufen - aber selbst dann "zerlege" ich ihn anhand seiner schriftlichen Äußerungen derart, dass wohl nicht einmal er selbst sich danach noch einen "ehrlichen Mann" nennen will.


"Schlosserweisheit" des Tages:
"Auch aus juristischer Perspektive ist nicht jeder Dachschaden ein Sachschaden."
Ich empfehle dem Anwalt Dr. jur. Hans Dieter Weber sich, als "Geschädigten" von einem wenigstens halbwegs ernst zu nehmenden Anwalt beraten zu lassen. Wo er den findet weiß vielleicht die Anwaltskammer. Ein brauchbarer Anwalt könnte ihn in wichtigen Fragen beraten:
"Kein Zeuge ist nach dem Gesetz verpflichtet, eine Aussage zu machen, die ihn selbst Gefahr der Bestrafung aussetzt. Dieses Recht wird in § 55 StPO normiert. Es kann in diesem Zusammenhang sinnvoll sein, den Strafverfolgungsbehörden gegenüber schon im Vorfeld anzuzeigen, dass ein Aussageverweigerungsrecht besteht. Denn unter Umständen kann der Zeuge aufgefordert werden, die Tatsachen glaubhaft zu machen, auf die er die Gefahr der eigenen Verfolgung stützt. Dies ist für den Zeugen ein sensibler Bereich, denn am einfachsten kann man die Strafverfolgungsbehörden von der Gefahr der eigenen Strafverfolgung überzeugen, wenn man die entsprechenden selbst belastenden Angaben macht. Gerade dies soll aber vermieden werden. Der Zeuge tut dann gut daran, seine Gründe für ein Aussageverweigerungsrecht so vorzutragen, dass er einerseits nicht aussagen muss, andererseits aber auch kein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wird."
Zitat von: Kanzlei Tarneden und Inhestern, Hannover

Immerhin vertrete ich die Auffassung, dass Dr. Hans Dieter die Euroweb Internet GmbH beim Prozessbetrug wissentlich und willentlich unterstützt, sogar selbst das Gericht - als Zeuge - mehrfach belogen hat und wissentlich, also böswillig daran mitwirkte, dass ein vorsätzlich falsches psychlogisches "Gutachten" eines Dr. Frieder Nau aus Köln dem OLG Düsseldorf vorgelegt wurde.

Euroweb: Was hier alles so reinkommt ... Provoziert die Euroweb etwa (unwahre) Berichterstattung über Sozialbetrug?

Immer mal wieder erhalte ich anonyme Nachrichten wie die folgende. Ich kann in den meisten Fällen nicht wissen ob das alles so stimmt, in dem folgenden Einzelfall kann es aber zumindest im Detail nicht stimmen. Warum das so ist erkläre ich unter dem Zitat:
Hallo Herr Reinholz,

ein Vögelchen hat mir gezwitschert.

angeblich haben aktuell einige ehemalige Gebietsleiter der EW große Probleme mit dem Finanzamt. Die EW, die ja die komplette Lohnabrechnung für die scheinselbständigen Vertriebsbuden gemacht hat, hat angeblich seit Jahren die Lohnnebenkosten nicht bezahlt. Und da das offiziell ja selbständige Firmen waren, steht jetzt das Finanzamt mit Forderungen von bis zu 100.000,- auf der Matte.
Was daran nicht stimmt? Nun ja. Nicht, dass ich sowas der Euroweb als Organisation nicht zutraue, denn groß angelegter Beschiss (das Geschäftsmodell der Euroweb ist mindestens Beschiss) richtet sich regelmäßig gegen mehrere Seiten und das die Maxworker GmbH (am Sitz der Euroweb Deutschland GmbH) die Abrechnungen für aus der Euroweb ausgelagerten Vertriebsbuden tätigt(e) ist mir als Nachricht nicht neu. Aber auf keinen Fall ist das Finanzamt dafür zuständig, die Lohnnebenkosten (Beiträge der Sozialversicherungen) "einzutreiben". Zuständig für die Vollstreckung sind die Hauptzollämter, wenn z.B. die gesetzliche Krankenkasse keine eigene Vollstreckungsbehörde eingerichtet hat. "Auf der Matte" steht dann nämlich der Zoll. Und damit muss ich leider davon ausgehen, dass die mir anonym zugegangene Nachricht in einem wichtigen Punkt unstimmig ist. Weiter kann ich wegen dieser Unstimmigkeit derzeit auch nicht davon ausgehen, dass die Nachricht wahr ist.

Es ist schließlich auch nicht unmöglich, dass die Euroweb mich durch solche Zusendungen (es gibt mehr davon) zu einem unbedachten Bericht provozieren und sodann ausnahmsweise mal erfolgreich gegen mich klagen will. Immerhin wurde seitens der Euroweb eine Klage, die auf vorsätzlich falschen Versicherungen an Eides statt basierte, schon versucht - und verloren. Auch vorsätzlich falsche Gutachten - wie das eines Dr. Frieder Nau aus Köln in Gerichtsverfahren zu verwenden - gehört zum "Euroweb-Style". Das alles (und noch viel mehr!) richtete sich gegen mich und erfolgte in der offensichtlichen Absicht, mich durch Urteile zu diffamieren und die Euroweb wahrheitswidrig als seriöse und stets gesetzestreu agierende Organisation darzustellen.

An die Richtigkeit einer solchen Nachricht kann ich also erst dann glauben, wenn ich was schriftliches habe. Die Kopie eines entsprechenden Bescheides wäre das passende Dokument.

(Eine solche Kopie könnte mir aus vielen Quellen zugegangen sein. Das muss nicht zwingend der ehemalige Inhaber einer dieser Vertriebsagenturen selbst sein. Was meine Quellen betrifft bin ich selbst zudem ziemlich vergesslich...)

16.07.2017

Fachkräftemangel: Euroweb sucht nun noch dümmere

Nicht nur dumme Kunden, die sich derart bescheißen lassen, dass diese glauben, dass 350 €/Monat über 4 Jahre + 199 € Einstand für eine tatsächlich per Baukasten generierte (tatsächlich nicht: "individuell programmierte") Webseite ein "tolles Angebot" wäre, sondern auch strunzdumme Mitarbeiter werden von der Euroweb offensichtlich dringend benötigt. Deshalb lese ich seit Monaten immer wieder (hier buchstabengetreu wieder gegeben):
Sie bringen mit:

 - Eine Abgeschlossene Berufsausbildung

Soso. Haupt- oder besser noch: Förderschule? Es soll demnach keiner klüger als der Chef (ein gewisser Herr Christian Stein aus Bochum?) sein - oder?