22.03.2012

Über die Euroweb, Sportler, Politiker, einen Anwalt als Pressesprecher, Abmahnungen - und die Definition "organisierte Kriminalität"

Immer wieder verbreitet die gemeinsam mit der Kanzlei Berger und dem WAZ-Konzern betrügerisch agierende Euroweb Internet GmbH Presseberichte über von ihr "geförderte" Sportler wie Simon Schempp, Stephanie Beckert, Maria Riesch, Fabian Hambüchen, Julius Brink, Jonas Reckermann, Hella Jurich, Antje Röder aber auch über Besuche von Politikern wie MdB Thomas Jarzombek, OB Jochim Erwin und über soziale Aktivitäten. Der Anwalt Philipp Berger berichtet arbeitsteilig über Prozesse in einer Weise, die man als Hervorhebung der Euroweb und deren Töchter aber auch als klare Androhung von Übeln gegenüber von Kritikern und kündigungswilligen Euroweb/Webstyle-Kunden begreifen kann - oder sogar muss.



Das sind aber Sachverhalte, die man als Merkmale organisierter Kriminalität ansehen kann. Zunächst eine einfache Rechnung:

1 + 1 + 1 + 1 = Mafia

  • Wir haben eine definitiv in tausenden Fällen arglistig täuschende und betrügerisch agierende Euroweb Internet GmbH, ein Geflecht mit zahlreichen Töchtern auch im Ausland, Beteiligungen und häufig wechselnden Namen (1 Punkt)
  • ... einer deren Gründer auch gleichzeitig Gründer und Partner einer Rechtsanwaltskanzlei ist, die diese auf eine sehr bedenkliche, ein Einzelfällen auch kriminelle Weise öffentlich und vor Gericht vertritt (1 Punkt)
  • und wir haben Beziehungen zur Presse über diese Sache mit der über die WAZ-Onlineservice GmbH angeschlossenen WAZ-Gruppe (1 Punkt)
  • Und dann haben wir jetzt auch noch mehrere Beweise für die Involvierung von Politikern. Das ist der vierte Punkt.
Diese vier Punkte ergeben volle 100% auf der "Mafia-Skala!"

Definition "organisierte Kriminalität":

Die Definition OK umfasst strafrechtliche, soziologische, psychologische und ökonomische Elemente. Sie stellt keinen materiell-strafrechtlichen Normenbegriff dar. Sie ist in zwei Teile gegliedert: Die generellen Merkmale und die spezifischen Merkmale der Alternativen a) bis c).

Generelle Merkmale:
  • Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind
  • Gewinn- oder Machtstreben
  • auf längere oder unbestimmte Dauer
  • Arbeitsteiligkeit
  • Zusammenwirken von mehr als zwei Beteiligten
  • planmäßige Begehung

(Quelle: Die offizielle bundesdeutsche Definition organisierter Kriminalität aus dem Jahre 1990)

Weitere Merkmalsbestimmungen finden sich unter http://www.organized-crime.de/merkmale.htm:

Einflussnahme
Führungspersonen der Organisierten Kriminalität sind bestrebt, innerhalb ihres "Herrschaftsbereiches" und oft auch in der Gesellschaft Anerkennung zu finden. Soziale Integration bietet nach außen hin die beste Gewähr, "Geschäfte" ungestört und - bei Bedarf - mit Unterstützung der so gewonnenen "Freunde" erfolgreich abzuwickeln. Zu diesem Zweck werden gesellschaftliche Anlässe gesucht (oder selbst geschaffen), bei denen Kontakte zu Personen des öffentlichen Lebens - sei es aus dem Bereich der Politik, der Verwaltung, der Wirtschaft oder der Medien - hergestellt werden können. Ob und wie diese Beziehungen einmal für die illegalen Zwecke genutzt werden können, ob durch wie auch immer geartete Formen der Bestechung, der Erpressung oder sonstiger Beeinflussung die Betroffenen zur Mithilfe "bewegt" werden, steht zunächst nicht im Vordergrund.

Die Schwelle zu verwerflichen Formen der Einflussnahme ist weit unterhalb der strafrechtlich relevanten Korruptionstatbestände angesiedelt, die in den §§ 331-335 StGB (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung, besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung), in § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) und in §§ 299 und 300 StGB (Angestelltenbestechung/-bestechlichkeit) gesetzlich normiert sind." (Lagebild Organisierte Kriminalität 1999, S. 15f.)
Und nun ein Wort zur Gewaltanwendung:
Anwendung von Gewalt/anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel
Wenn die Gewaltanwendung Tatbestandsmerkmal einer Straftat ist, z.B. bei Angriffen gegen Leib und Leben, die persönliche Freiheit oder die Freiheit der Willensentschließung, ist diese konstitutives Merkmal und erfüllt für sich allein die qualifizierende Alternative nicht. Der Gewaltbegriff ist weitergehend zu prüfen, wenn unabhängig von der Gewaltanwendung bei der Verwirklichung des Straftatbestandes diese zugleich oder als selbständiges Teilziel
in ihrer Wirkung
  • auf die Allgemeinheit
  • mit bestimmbarer Auswirkung auf weitere potentielle Opfer oder
  • auf die Aufrechterhaltung der "inneren Ordnung der Organisation"
gerichtet ist.

Bei den weitergehenden Prüfungen ist sowohl die Tätervorstellung und -absicht zugrunde zu legen wie auch die objektiv feststellbare Wirkung auf die Betroffenen. Die Verhaltensweisen gemäß Alternative b) - gleichgültig in welcher Form angewendet, auch vordergründig positiv erscheinende Verhaltensweisen - müssen aus der Sicht der Betroffenen als Zwang verstanden werden.

Einschüchterung und Gewalt sind zur Durchsetzung und Sicherung der Machtansprüche gängige Mittel, wenngleich sich mit zunehmendem Organisationsgrad die Anwendung immer subtilerer Machtmittel beobachten lässt.
Quelle: ebenda




Eines dieser subtilerer Machtmittel" ist die in der Tendenz lügnerische, definitiv zur Bedrohung der Opfer und von feindlichen Meinungsträgern geeignete "Berichterstattung" der Kanzlei Philipp Berger. Der Anwalt Philipp Berger droht ziemlich unverholen damit, dass auf Opfer der vorherigen arglistigen Täuschung sogar noch höhere Kosten als vertraglich vereinbart zukommen - und stößt diese Drohungen nicht etwa wüst aus sondern verbreitet diese auf eine besonders perfide Weise und unter Missbrauch seiner Rolle als "Organ der Rechtspflege" in der Öffentlichkeit. Auch ist er bemüht durch offensiv unwahre Berichterstattung z.B. über das Verfahren hinsichtlich der arglistigen Täuschung vor dem BGH (VII ZR 22/11) die notorisch lügende und betrügende Euroweb in einem besseren Licht da stehen zu lassen. Er nimmt an der Täuschung mit Bedacht und Absicht teil.

Eine Täuschungshandlung kann nämlich auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu wahrer Tatsachenbehauptungen bedient. In solchen Fällen wird ein Verhalten dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der inhaltlich richtigen Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist - sagt der Bundesgerichtshof. Und Adressaten dieser planmäßig täuschenden Handlungen des Philipp Berger sind genau jene, die nach dem durch Betrug erwirkten Vertragsabschluss mit der Euroweb nach hilfreichen Hinweisen suchen.

Wenig subtil war der offen rechtswidrige und dämliche Angriff auf meine Webserver aus dem Netz der Euroweb. Aber auch Abmahnungen können Machtmittel sein:

Stalking ist stets auch Machtausübung! Und wenn ein Anwalt wie Philipp Berger so offensichtlich unbegründete Abmahnung verschickt, dann ist das - außerhalb einer temporären oder anhaltenden Verblödung - nur mit dieser Machtausübung - und zwar zu dem Zweck der Förderung der Interessen einer kriminellen Organisation zu erklären - und der personelle Bezug zwischen den Kanzleien des Philipp Berger und der Euroweb-Organisation besteht ja längst nicht allein in der Person des Gründers Amin El Gendi.

Amin El Gendi: Gründer der betrügerisch agierenden Euroweb wieder offiziell bei der Berger-Kamarilla

Offensichtlich hat der Anwalt Philipp Berger ein Faible für neues Briefpapier. Das aktuelle hat oben rechts etwas von Interesse zu bieten:

Amin El Gendi wird wieder offiziell als Partner und CEO der BERGER LAW LLP ausgewiesen.

Dieser Amin El Gendi ist auch Gründer der Euroweb Internet GmbH:


Ich bezweifle, dass es klug war, das merkwürdige und meiner Ansicht nach kriminelle Zusammenspiel von Euroweb und Anwaltskanzlei(en) Berger durch die Personalie des Amin El Gendi zu demonstrieren. Vermutlich horcht außer mir auch so manche Staatsanwaltschaft auf, weil der Verdacht des Tatbestands der organisierten Kriminaltität ohnehin im Raum steht: Sind doch die Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Anwälte der Kanzleien Berger schon vielfach mit vorsätzlich falschem Tatsachenvortrag vor den Gerichten aufgefallen - Herr Christoph Preuß sogar mit einer gleich mehrfach falschen Versicherung an Eides statt. Vertreten wurde jeweils von einer der Bergerschen Kanzleien, denen mindestens hinsichtlich eines Verfahrens vor dem AG Wolfsburg eine tatsächliche Lüge vorzuwerfen ist - wurde doch dort erklärt, die Webserver der Euroweb würden nicht mit dem Apache Webserver, der Datenbank MySQL, dem Verwaltungssystem Plesk und mit PHP betrieben. Mindestens die letzten beiden Punkte wusste die Kanzlei Philipp Berger erweislich ganz anders als diese vortrug: Es wurde also vom vertretenden Anwalt offensiv gelogen!

Daniel Fratzscher, Webstyle GmbH: Staatsanwaltschaft Moabit ermittelt wegen Betruges

Auch die Staatsanwaltschaft in Berlin-Moabit ermittelt wegen des substantiellen Vorwurfes des (Prozess-)Betruges gegen den Geschäftsführer der Webstyle GmbH, Berlin, Daniel Fratzscher und andere.

Die Webstyle GmbH Berlin ist eine Tochter der Euroweb Internet GmbH und bedient sich der gleichen Referenzkundenmasche. Hinsichtlich der Euroweb Internet GmbH sind 5 Fälle bekannt, in welchen deren Zahlungsklagen wegen arglistiger Täuschung abgelehnt wurden. Auch die Webstyle GmbH verlor zahlreiche Prozesse - bis hoch zum BGH.

Erst kürzlich hatte der Niederkrüchtener Anwalt Philipp Berger (Berger Law LLP Düsseldorf; Kanzlei Berger LLP Köln) der Öffentlichkeit berichtet, dass das Landgericht Berlin einer Zahlungsklage der Webstyle stattgab, nachdem der Anwalt der Gegenseite grob fahrlässig verspätet vortrug und der Websytele mehrere tausend Euro zubilligte obwohl die Beklagte keinerlei greifbaren Gegenwert erhielt. Allerdings erweckte der Anwalt durch seine sorgfältig ausgewählte "Berichterstattung" hierbei den falschen Eindruck, dass dieses im Ergebnis stets der Fall sei. Über die inzwischen weitaus zahlreicheren Fälle, in denen die Euroweb(Webstyle)-kunden obsiegen berichtet der Anwalt kein Wort - was auch nicht wundert wenn man weiß, dass seine Kanzlei(en) und die Euroweb einen gemeinsamen Gründer haben: Das ist ein Amin El Gendi. Und dass die beiden Kanzleien von der Euroweb und deren Töchteren wirtschaftlich abhängig sind berichtet der Anwalt natürlich auch nicht - obwohl genau dieses das einzige in Frage kommende Motiv für eine derart die Realität verzerrende Berichterstattung ist - immerhin findet der Anwalt Philipp Berger zwar Urteile von Amtsrichterinnen für verbreitenswert, aber über die für die Euroweb und die Webstyle selbst vor dem BGH negativ ausgegangenen Verfahren berichtet er öffentlich entweder gar nicht oder sogar wissentlich und vorsätzlich falsch - und zwar zum Vorteil seiner Mandanten. Das kann - und darf - man "Lüge" nennen.

Wie dies auch sei, im Verfahren wurde von der Bergerschen Kanzlei für die Euroweb-Tochter Webstyle vorgetragen, dass die Webseiten bei ordnungsgemäßer Durchführung von einem fest angestellten Mitarbeiter der Webstyle GmbH erstellt worden wären.

Da die Geschäftsberichte der Webstyle für die relevanten Jahre 2009 und 2010 aber nur einen, für 2010 sogar keinen(!) Mitarbeiter ausweisen kann dies nur vorsätzlich unwahr sein - und der vorsätzlich unwahre Vortrag geschah um das Gericht zu täuschen und in der eindeutigen Absicht einen Vermögensübergang zu bewirken. Damit sind nach dem Vortrag des Anzeigeerstatters die Voraussetzungen einer Verfolgung gemäß § 263 StGB (Betrug) erfüllt. Der Anzeigeerstatter wies darauf hin, dass wahrscheinlich auch eine Verabredung zu dem seriellen Begehen von gleichartigen Straftaten zwischen Daniel Fratzscher (Webstyle GmbH), Christoph Preuß (Euroweb Internet GmbH), Amin El Gendi (Euroweb Internet GmbH und Berger Law LLP), sowie den weiteren Partnern der Kanzlei(en) Berger, insbesondere Philipp Berger, getroffen wurde. Auch das LG München und das LG Chemnitz erkannten erst kürzlich das der Vortrag der Euroweb und einer weiteren Tochter unwahr gewesen ist - die Staatsanwaltschaften ermitteln bereits gegen Daniel Fratzscher (StA München) und Christoph Preuß (mindestens StA Chemnitz, StA Kassel, StA Düsseldorf ...) nach glatten und dennoch (genau wie im hier besprochenen Fall) ziemlich dämlichen Lügen im Prozess wegen des Vorwurfes des Betruges.

Das Aktenzeichen für das Ermittlungsverfahren ist: 281 Js 995/12.

Was Philipp Berger sorgfältig verschweigt: Gerichte erkennen arglistige Täuschung durch die Euroweb Internet GmbH

"Eine Täuschungshandlung kann auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu wahrer Tatsachenbehauptungen bedient. In solchen Fällen wird ein Verhalten nach der Rechtsprechung des BGH dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der inhaltlich richtigen Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist. "
(Quelle: BGH, Urteil vom 04.12.2003,5 StR 30S/03, m.w.N.)
Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger von den Kanzleien Berger Law LLP und Kanzlei Berger LLP berichtet tendenziös, teils unwahr und bewirbt mit der Euroweb Internet GmbH ein betrügerisch agierendes Unternehmen. Aktuell berichtet er, das LG Düsseldorf habe eine arglistige Täuschung nicht erkennen können, gleiches auch von einem Berliner Gericht und der Webstyle GmbH.
Die "sorgfältige" Auswahl von seltenen Urteilen einzelner Gerichte, in denen die Euroweb Internet GmbH oder eine derer Töchter durch teils nicht nachvollziehbare oder nach mangelhaften (LG Berlin: grob fahrlässig verspätetem) Vortrag obsiegt, zeigt auf, dass der Anwalt Philipp Berger mit seiner "Berichterstattung" in verschiedenen Presseportalen keinem sachlichen, sondern einem niedrigen wirtschaftlichen Interesse folgt und das arglistig täuschende, also betrügerisch agierende Unternehmen Euroweb Internet GmbH und dessen Töchter bewirbt sowie beim rechtssuchenden Publikum vorsätzlich einen falschen Eindruck erwecken will.

Erst kürzlich ergingen Urteile, die im Gegensatz zu der Einzelmeinung der einzeln entscheidenden Amtsrichterin(!) am Landgericht Düsseldorf stehen. So entschied das Landgericht Kiel (Az. 2 O 135/11, Berufung angekündigt) und das Amtsgericht Waiblingen, (Az. 7 C 798/10, Berufung eingelegt), dass die von dem Herrn Philipp Berger hier und anderswo beworbene Euroweb Internet GmbH beim Vertragsabschluss arglistig täuschte. Das ältere Urteil des Landgerichts Hildesheim ( Auch das Landgericht Chemnitz wies eine Klage der Euroweb Internet GmbH rechtskräftig ab (Az. 4 O 1209/11). Das Landgericht warf der Euroweb vor in dem Verfahren mehrere verschiedene und sich widersprechende Zahlenwerke zu den erbrachten und nicht erbrachten vorgelegt zu haben wodurch diese nicht mehr glaubbar seien. Zudem wäre es nicht mehr möglich den Zahlenwerken zu widersprechen, man wüsste ja nicht welchem. Abschließend führte das Landgericht Chemnitz wie folgt aus:

"Dies gilt um so mehr, als das der Vortrag der Klägerin auch nicht gänzlich mit dem Bilanzwerk der Klägerin übereinstimmt, aus dem hervorgeht, dass Web-Design-Leistungen gerade nicht durch fest angestellte Mitarbeiter der Klägerin sondern durch Dritte erbracht worden sind."
Das Bilanzwerk der Euroweb für das Jahr 2010 ist erst kurz vor dem Urteil - und damit reichlich spät- veröffentlicht worden. Die vom Gericht als unwahr erkannte Behauptung, dass die Euroweb die Web-Design-Leistungen durch fest angestellte Mitarbeiter erbringe dürfte von der Kanzlei Berger als Textbaustein in zahlreichen Verfahren angewendet worden sein.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ermittelt hier wegen versuchten Prozessbetruges in mehreren Fällen, denn im Urteil wird auf Parallelverfahren hingewiesen. (740 Js 7539/12).

Ebenso hat die Kanzlei Berger für die Euroweb Internet GmbH in womöglich hunderten Verfahren unwahr behauptet, das diese die Webseiten in einem eigenen Rechenzentrum hoste. Ich selbst habe dem LG Düsseldorf gegenüber bewiesen, dass diese Webseiten tatsächlich im Rechenzentrum einer dritten Firma - und zwar in Bulgarien(!) - gehostet werden (LG Düsseldorf, Az. 34 O 5/12). Dieses dürfte weitere Ermittlungsansätze liefern, die Strafanzeige wegen Betruges wurde gestellt.

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt ebenfalls wegen versuchten Prozessbetruges in der Sache 12 O 9628/10 - dort wurde durch die Kanzlei Berger für die Euroweb Internet GmbH erst vorgetragen, ca. 4800 Euro seien an Google überwiesen worden, dann ein Teil des Betrages sei überweisen worden, dann von dem Betrag sei noch gar nicht überwiesen worden. Der Vortrag, dass die 4800 Euro überweisen worden seien wurde im vorherigen schriftlichen Verfahren unter Zeugenbeweis gestellt und führte so zu einem Vorbehaltsurteil über welches das Langericht München zu entscheiden hatte - und die Klage abwies. Dieses Verfahren wegen Prozessbetruges hat das Aktenzeichen 256 Js 211258/11.

Es fällt auf, dass der Anwalt Berger über all diese aktuellen Sachen nicht (oder im Fall der BGH-Entscheidung: unrichtig) berichtet. Es würde niemand verlangen, dass er die Verliererin der Verfahren - nämlich die Euroweb oder deren Töchter benennt. Aber eine solche tendenziöse Berichterstattung über die wenigen positiven Urteile unter Nennung seiner Mandantin lässt die Vermutung zu, dass der "Rechtsanwalt" hier auftragsgemäß Propaganda und also Werbung betreibt. Das er darüber hinaus auch an der arglistigen Täuschung und damit am Betrug durch diese Firmen teilnimmt liegt auf der Hand.

Philipp Berger belästigt Euroweb-Kritiker per Post

Dieser Tage ist mir eine höchst merkwürdige Abmahnung eines "Rechtsanwaltes" Philipp Berger für die Euroweb Internet GmbH untergekommen.

Wer ist das überhaupt?

Der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger vertritt mit gleich zwei Kanzleien ("Berger LAW LLP", Düsseldorf und "Kanzlei Berger LLP", Köln), denen er als "Partner" gemeinsam mit einem Andreas Buchholz, einen P. Z., A. F.(*) und vor allem dem Euroweb-Mitgründer Amin El Gendi vor steht, die nicht grundlos wegen "Betruges" in der Kritik stehende Euroweb Internet GmbH. Außerdem ist bekannt, dass er auch im Rahmen einer "Gerichtsinkasso GmbH" in sogenannten "Adressbuchbetrug" verwickelt ist.

Bemerkenswert ist, dass die "Kanzlei Berger" und die Euroweb einen gemeinsamen Mitgründer haben, einen Amin El Gendi und dass die Kanzleien zumindest weit überwiegend, wenn nicht ausschließlich für die Euroweb Internet GmbH und deren nicht minder verrufene Töchter (u.v.a. Webstyle GmbH, Euroweb Marketing GmbH) tätig sind. Dabei fällt auf, dass den Gerichten mehrfach - und in eindeutiger Betrugsabsicht falsch vorgetragen wurde. In mindestens einem Einzelfall lässt sich beweisen, dass der Anwalt Berger hierbei selbst offensiv vor Gericht gelogen hat. (AG Wolfsburg ...)

Aber Philipp Berger und seine Kanzleien vertreten die Euroweb nicht nur vor Gericht: Philipp Berger hängt sich mit einer bestenfalls und übermäßig höflich als "verzerrend" zu bezeichneten "Berichtserstattung" in der Öffentlichkeit sehr weit aus dem Fenster. Er blieb dabei mehrfach "nicht ganz bei der Wahrheit". Drastisch ausgedrückt: Ich habe ihn auch schon mehrfach beim Verbreiten von vorsätzlich unwahren Tatsachenbehauptungen erwischt. Darüber werde ich demnächst öffentlich berichten. Zudem - und das steht aus zwei Verfahren vor Düsseldorfer Gerichten fest, hat er bereits im Auftrag der Euroweb deren Gegner und auch Mitbewerber öffentlich herab gewürdigt. In einem der Verfahren erwirkte ich selbst deshalb eine einstweilige Verfügung gegen seine Auftraggeberin, die Euroweb Internet GmbH.

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger behauptet öffentlich, er habe sich auf "auf das Forderungsmanagement/Inkasso und das Zivil-Prozessrecht konzentriert".

Er wäre besser bei seinen Leisten geblieben!

Mit einer erst kürzlich scheinbar im Auftrag der Euroweb versendeten Abmahnung an einen Dritten stellt sich Philipp Berger nämlich in eine Reihe mit dem anno 2010 an selbst beschleunigtem Blei verstorbenen Münchner Gauner und Rechtsganove Günter Freiherr von Gravenreuth, dessen Abmahnungen auch oft nur dazu dienten, das eigene Mütchen nach verlorenen Prozessen zu kühlen und zu stalken - es an einer tragfähigen Begründung aber sehr oft fehlen ließen:

Was beim Leser einer solchen Abmahnung ankommt:

Da wird also wegen eines Artikels abgemahnt, der die Überschrift "Einstweilige Verfügung gegen die Euroweb" trägt und behauptet, dass "pflichtwidrig" vergessen wurde, darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung lediglich eine vorläufige, im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Entscheidung darstelle.

Wenn man das mit angemessener Aufmerksamkeit ließt, dann wundert man sich (als Laie) oder man kommt (als Fachmann) aus dem Staunen nicht heraus...

Vier Fragen an den Herrn Philipp Karl Berger:

  1. Herr Berger: Wenn man eine Entscheidung eines Gerichtes mehrfach(sic!) als "Einstweilige Verfügung" darstellt, wie kann man dann vergessen haben, darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung lediglich eine vorläufige, im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Entscheidung darstellt?
  2. Herr Berger: Haben Sie die Abmahnung etwa in einem, hinsichtlich der Tätigkeit nicht vertretbaren geistigen Zustand verfasst?
  3. Litten Sie an einer temporären Dyslexie oder kognitiven Störungen?
  4. Oder handelt es sich gar um die Anwendung von Gewalt/anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel?

Die Antwort erwarte ich untergebenst. Sollte diese Antwort als Abmahnung tituliert oder aufgemacht sein, dann können Sie sich auf eine gerichtliche Entscheidung gefasst machen. Das Stichwort ist "Negative Feststellungsklage".

Sollten Sie wie bei der vorliegenden Abmahnung einen horrenden Streitwert ansetzen, dann freut sich das Gericht auf die kostendeckenden Gebühren und der Anwalt oder die Anwältin, die ich dann ja mit meiner Verteidigung beauftragen muss über das auf Ihre Kosten schnell verdiente Geld.

Ich habe dem Abgemahnten zu drei Handlungen geraten:

  1. Natürlich "Negative Feststellungsklage".
  2. Strafanzeige wegen Stalkings und Körperverletzung - der Abgemahnte hatte einen Lachkrampf und ich auch. Ein "Rechtsanwalt" (der den Name verdient) hätte damit rechnen müssen.
  3. Hinweis an die Rechtsanwaltskammer Köln bezüglich § 14 Absatz 2 Nr. 3 BRAO.

Man will ja nicht nur über solche dämlichen "Abmahnungen" lachen, sondern (bei einem Streitwert von 75.000 Euro) auch echten Spaß mit dem Verfasser dieser, im Rahmen einer ehrlichen Meinungsäußerung nun wirklich nur noch als "dämlich" zu bezeichnenden Abmahnung haben. Das gilt auch und gerade dann wenn der Anwalt Berger sich das in seinen womöglich wilden Träumen offenbar ganz anders vorstellte.

---
*) Diese beiden haben die Kanzlei verlassen und werden deshalb nicht mehr namentlich genannt.

Stipvisite im Karlsruhe


Mein Namenspatron Georg bei meiner Lieblingstätigkeit. Dem Drachentöten.



Nur sehe ich besser aus :)



(Und bevor die Fragen gestellt wird: Ja. Ich war aus beruflichen Gründen dort.)

24.01.2012

Ein Schlosser, ein gar kleiner Wicht,

Ein Schlosser, ein gar kleiner Wicht,
erwirkte vor dem Landgericht
(zu Düsseldorf – oh Weh!)
ganz alleine ein Verdict
welches es Betrügern
verbietet zu agieren
mit Lügen auf dem Markte.
Denn es ist des Volkes Wille:
Lügner seid jetzt endlich stille!
Ein eigen Rechenzentrum war beworben,
solches kann man sich nicht borgen,
und ein paar Rechner (eingezwängte!)
in weit entfernte Serverschränke
sind allemal kein Zentrum nicht,
solch Lügnern glaubt man fortan nicht!

Ins Abseits stellte das Gericht
just den Kassler Blogger nicht,
dafür jetzt - und das macht laut "Schepp"
die Täuscher von der Euroweb!
Dieser ostzonale Penner
hat gleich vor den nächsten Renner,
hat auch schon die nächste Klage
wegen einer üblen Plage
konkret es wird auch noch gelogen,
dass viele Balken sich schon bogen.

Die Euroweb, die hat als Masche,
und macht damit 'ne Menge "Asche",
lobt eine Firma übern Klee,
doch das alleine tut nicht weh.
Doch jetzt hat man herausgefunden,
Lügen, sehr geschickt verbunden,
dienen hier zu dem Betrug,
den man nun mit Recht und Fug,
jedenfalls wenn man nicht pennt
als "Referenzkundenmasche" klar erkennt.
Dem Christoph Preuß wird’s nicht gefallen,
sein Anwalt Berger garstig gallen,
sie werden lügen wie Münchhausen,
doch ihre Ohren werden sausen.
Wenn der Richter Urteil spricht:
Arglistig täuschen darf man nicht!