02.07.2012

Schleichwerbung: "Anonyme" Blogger hetzen für die Euroweb-Internet GmbH

In den vergangenen Tagen wurde ich von Google auf mehrere Blogs aufmerksam gemacht, welche über die Euroweb Interet GmbH schrieben. Die Blogs, welche mir genannt wurden, haben mit jenem der "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" eines gemeinsam: kein Impressum.Darin kann man das Interesse erkennen, anonym zu bleiben. Mich wundert das nicht, warum zeige ich auf.

Ein weiteres gemeinsames Merkmal ist nämlich: Diese Blogbeiträge wurden gekauft. Das werde ich an den Beispielen und an der "Person" des Betreibers aufzeigen. Und: die gekaufte Werbung ist nicht gekennzeichnet. Diese Blogger machen also Schleichwerbung für die Euroweb. Wettbewerbsrechtlich ist das "höchst bedenklich".

Die Blogs haben erkennbar die Aufgabe, die Euroweb Internet GmbH zu bewerben.

Werbung zu machen mag ja vielleicht noch angehen, mich wundert aber nicht, dass die Betreiber im Zusammenhang mit einer Bewerbung der Euroweb offensichtlich ihre eigene Identität verschleiern. Ich würde mich ja auch in Grund und Boden schämen, wenn ich die Euroweb oder eine andere, durch arglistige Täuschung abzockende Firma bewerben würde. Nur habe ich keinen Grund mich zu schämen, ich baue keinen solchen Bockmist, ich mache mich nicht mit einer Firma gemein, die - da bin ich mir ganz sicher - nicht umsonst den Ruf hat zu betrügen.

Doch diese Blogs haben auch die Aufgabe,  die getäuschten Referenzkunden durch klare Lügen und sogar DROHUNGEN mit erheblichen finanziellen Nachteilen von einer Kündigung abzuhalten.

Ein Beispiel:

Unter der Kategorie "Euroweb-Abzocke"  berichtet auf "media-law.de" die
Advertiso GmbH
GF: Marco Remmert
Kiebitzhof 1a
22089 Hamburg

unter dem Titel

"Unternehmeraufruhr wegen Euroweb Abzocke"

wie folgt: 
"Seit einiger Zeit verfolge ich die Diskussionen um die Euroweb Abzocke von Unternehmern – allerdings aus der Warte eines (weitgehend) Unbeteiligten." 
Wie schon geschrieben: keinerlei Impressum, keinerlei Hinweis auf den gewerblichen Betreiber, kein Hinweis darauf, dass es Werbung ist - und dann dieser Satz. Hier wird also offensiv verschleiert, dass für den Beitrag Geld geflossen ist. Das keines geflossen ist, das kann ich ausschließen - und ich kündige schon mal eine große und ganz üble Blamage für den Fall an, dass die Euroweb, deren für diese vor den Gerichten lügende Anwalt Berger  oder ein lügender Inhaber einer Werbeagentur (Was wird wohl eine "Advertiso GmbH" sein?) behaupten, dass kein Geld geflossen sei... Unverkennbar auch die "SEO"-Bemühungen, diejenigen, welche nach negativen Begriffen wie "Euroweb" und "Abzocke" suchen, auf diese Seite zu locken. Wer das macht, der weiß genau, wofür er 30 Silberlinge bekommt.

Ich nehme  diesen Blogbeitrag auseinander und finde:
"Ich frage mich zum Beispiel immer, warum ich so oft lese, dass Unternehmer im Euroweb Abzocke Fall den Paragraphen § 649 BGB (Kündigungsrecht des Bestellers) bemühen, um ihr „Martyrium“ zu beenden."
Dabei ist diese Frage in der Realität - also jenseits des gewollt begrenzten Erfassungsvermögens des "30-Silberlinge-PR-Bloggers"  Marco Remmert - ganz einfach zu beantworten: Hilfsweise muss man, um die Abzocke zu beenden, kündigen - falls das Gericht der Nichtigkeit des Vertrages wegen arglistiger Täuschung nicht zustimmen mag - oder falls die für die Anfechtung notwendig einzuhaltende Frist von einem Jahr nicht eingehalten wurde. Dann bleibt nämlich nur die Kündigung nach § 649 BGB und diese, für die Opfer der betrügerischen Praxis günstige Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen, musste 10-fach bis zum BGH durchgestritten werden. Seit dem geht dies vor den Gerichten glatt durch. Die Möglichkeit, sich mit der Euroweb kulant zu einigen, kann man zwar suchen - aber 3000 Verfahren vor Düsseldorfer Gerichten sagen ganz klar, dass "Kulanz" von diesen Abzockern nicht zu erwarten ist.

Doch jetzt streicht der ganz gewiss mit "30 Silberlingen" bezahlte Blogger ganz dick auf und verbreitet, wenn auch nicht wörtlich, die selbe verlogene Drohung, die sich in den Annalen des oft verdammt oft lügenden "Propagandaministers des Euroweb-Reiches", Philipp Berger, wieder findet:
"Meiner Lesart nach steht ihnen danach eine dicke Rechnung ins Haus"
Zu erst einmal mag es sein, dass die Euroweb Internet GmbH nach einer Kündigung eine "dicke Rechnung" verschickt. Nur zahlen muss man diese regelmäßig nicht! Man muss auch nicht auf den lächerlichen, sehr einseitig für die Euroweb günstigen Vergleichsvorschlag der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz eingehen. Und wieso (Zum Teufel!) sollte man das auch tun?

Denn es breitet sich gerade bei den Gerichten die Rechtsmeinung aus, dass die angeblichen "Vertragspartner" der Euroweb durch arglistige Täuschung zum Abschluss bewegt wurden. Für diesen Betrug haben wir eine anschwellende Zahl von Urteilen, praktisch nur das LG Düsseldorf sperrt sich noch ein wenig. "Nur ein wenig" bedeutet nicht, dass der Umstand auch dort zur immer mehr zur Diskussion steht - gerade auch in der sehr stark zunehmenden Zahl Verfahren, in denen die Euroweb "nur fast freiwillig" auf die Forderungen verzichtet und die Klagen zurück nimmt. Vor den Düsseldorfer Gerichten hat die Euroweb nebst der anno 2001 gleich mit gegründeten Kanzlei Berger jetzt nämlich den ihr gebührenden Ruf weg.

Wer sich gegen den Beschiss  der Euriweb und des Anwaltes Berger wehrt, der spart nämlich, wenn er durch den Anwalt brauchbar vertreten wird, regelmäßig ganz erhebliche Beträge. Die Anwaltsrechnung und die Gerichtskosten zahlt, wenn alles richtig gemacht wird, letztendlich die Euroweb.

Doch der Marco Remmert setzt noch einen drauf. Er lügt den Informationssuchenden vor:
"Hier scheinen mir die einzigen wahren Gewinner ein paar gewitzte Anwälte zu sein, die das Missverständnis der Unternehmer über die Kündigung nach § 649 BGB nutzen. Sie gewinnen diese Fälle immer, ist ja eine Kündigung! Gilt dieser Sieg den Unternehmern? Nach meiner Rechnung nicht. Die Causa Euroweb Abzocke könnte in meinen Augen genau so gut so beurteilt werden, dass Anwälte verunsicherte Euroweb Kunden abzocken."
Also nicht etwa die Euroweb täuscht, zockt ab und bereichert sich - nein, Marco Remmert macht bewusst für 30 Silberlinge unwahr vor, die Anwälte seien es! Also die, welche die Euroweb-Kunden tatsächlich aus den überteuerten Verträgen "rausboxen"!

Das wäre witzig, wenn diese Lügentirade denn ein Komödie wäre, es ist aber ein Trauerspiel
Marco Remmert setzt hier einen drauf und verbreitet die Drohung, dass diejenigen, welche sich mit der Hilfe von Anwälten gegen die Lügen der Euroweb vor, beim und nach Vertragsabschluss, dann sogar vor Gericht wehren, nicht etwa von der Euroweb sondern von den eigenen Anwälten abzockt werden. Wie erbärmlich verlogen ist das denn? Zugleich wird ein einfacher aber perfider psychologischer Trick angewendet. Mit der Kritik an der oft - und wegen des langen Zuwartens durch die Betrogenen selbst - einzig noch möglichen Handlung, also der Kündigung nach § 649 BGB, soll Zwiespalt zwischen dem Anwalt und dem von der Euroweb abgezockten Kunden geschaffen werden, das Vertrauen der Betrugsopfer zu deren Anwälten soll untergraben werden.

Das sind aber garstige, arglistige, ja perfide Lügen, die der Marco Remmert da im Auftrag der Euroweb verbreitet!

30 Silberlinge

Marco Remmert von der "Advertiso GmbH" schreibt im Blog unter "media-law.de" unter folgenden Überschriften
  • "Abschlussfeier der juristischen Fakultät"
    - Werbung für Einladungskarten auf "familieneinladung.de"
  •  "Praktikumsrecht"
    - Werbung für "bewerbung.net"
  • "Scheidungsrecht"
    - Werbung für eine Rechtsanwältin Marlies Belser
Es ist nicht so, das mir über diese Firmen  etwas negatives bekannt wäre, aber schon die Schleichwerbung an sich halte ich für befremdlich, und im Angesicht der weiteren Umstände sogar für fragwürdig. Spätestens die Rechtsanwältin Marlies Belser sollte sehr genau wissen warum - die hat schließlich Jura studiert. Die eigene Werbung neben der für die Euroweb wiederzufinden wäre jedenfalls für mich ein Grund, mein Geld wiederhaben zu wollen.

Doch Marco Remmert schreibt unter "Medienrecht"
"Ebenfalls in der Medienpolitik verankert ist auch die wahrheitsgetreue Übermittlung von Informationen an den Konsumenten wie dies zum Beispiel bei Zeitungen der Fall ist. Diese sollen Sachverhalte ungeachtet von staatlichen Zensuren möglichst korrekt wiedergeben, weshalb ein weiterer wichtiger Punkt im Medienrecht auch die Einhaltung der Presse- und Meinungsfreiheit ist."
Nun, wenn der Marco Remmert sich hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes und angesichts von 30 Silberlingen so "vertut", dann  muss er sich also meine Kritik gefallen lassen. Und weil er unter "Presserecht" noch folgendes schreibt
"Bei Unklarheiten in der journalistischen Sorgfaltspflicht sorgen der Pressekodex und der Deutsche Presserat für Aufklärung. "

empfehle ich ihm dringend, sich gemäß §6 TMG ein Impressum zuzulegen und, falls er seinen Namen neben der laut dem Pressekodex unzulässigen Schleichwerbung für die Euroweb (also der perfiden Unterstützung für arglistig täuschende Betrüger) nicht sehen will, das einfach zu lassen, statt dem amoralischen Handeln auch noch einen klaren Rechtsbruch hinzuzufügen.

Ziffer 7 Pressekodex:
"Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken."

Marco Remmert wirbt und lügt auch auf "lobby-fuer-menschenrechte.de" für die Euroweb und ich möchte ihm ganz persönlich übermitteln, dass ich die Tatsache, dass er ausgerechnet für seine "Drecksleistung"  das selbe Layout gebraucht wie der ehrlich und korrekt über die Euroweb-Abzocke berichtende Torsten Romaker auf referenzkunden.net als besonders widerwärtig und missbräuchlich empfinde. Auch die Benutzung von auf Rechtsfragen verweisenden Domainnamen für diese Werbung halte ich für "abartig". Ich bin empört!

Seine Unterstützung für Gauner ist widerwärtig und empfinde diese als assozial.

Und bevor Marco Remmert und Gotthard Wahr / Julian Barkow  meinen, ich hätte das nicht entdeckt ....

Einen in den Aussagen fast identischen Artikel, also ein genau so perfides und verlogenes Machwerk veröffentlicht ein Gotthard Wahr oder ein Julian Barkow aus Hamburg auf einer Domain "das-bund.de" die DENIC von einer "SEOSEO GmbH i.G." (also "in Gründung"),  Kiebitzhof 1a, 22089 Hamburg betrieben wird.

Das ist ganz gewiss nicht zufällig die selbe Adresse wie die des Marco Remmert und der "Advertiso GmbH" . Und ganz gewiss nicht zufällig fehlt auch dort das Impressum und jeder Hinweis darauf, dass es sich tatsächlich um Werbung handelt - die sich sogar als Unterstützung von Betrügern erweist. Geschockt bin ich nicht, ich habe derlei erwartet, aber die Verhaltensweise der Herren ekelt mich an.

Wer den Herren Marco Remmert und Gotthard Wahr von meiner Entdeckung derer Tätigkeit, der Lügen und der Drohungen - die letztendlich der Vollendung eines vorher schon weit fortgeschrittenen Betruges dienen - berichten möchte: Deren Telefonnummer ist die 040-878790623.

Nun,  Marco Remmert und Gotthard Wahr können sich gerne von Philipp Karl Berger vertreten lassen. Sollte ein Richter einen Antrag auf den Erlaß einer einstweiligen Verfügung vorgelegt bekommen, so empfehle ich vor dem Durchwinken einen Realitätscheck.

Den habe ich auch den Herren  Marco Remmert und Gotthard Wahr empfohlen:


Ich vermute aber, die Herren werden sich einer Diskussion nicht stellen. Das wäre deren, die 30 Silberlinge zahlenden Auftraggebern - die das ja auch nicht wollen - zu wider. Vor Gericht werden Sie es müssen und dann reden wir auch gleich über das Impressum. Das ja rechtswidrig fehlt.

Der Folgeartikel zeigt auf, was das für Typen sind, derer sich die Euroweb bedient, wer für die 30 Silberlinge da Werbung für die Düsseldorfer Abzockganoven macht. Marco Remmert (Advertiso GmbH, Hamburg) verbreitet nämlich einen Trojaner.




Update:

Die StA Leipzig hat meinen Hinweis auf das Nachtatverhalten des Christoph Preuß bekommen. Es ist deutlich, dass Christoph Preuß durch die unzweifelhaft bestellten Blogbeiträge Taten zu vollenden versucht, die denen wegen denen in Leipzig bereits angeklagt ist, gleichen wie ein Ei dem anderen.

Wenn er also den prinzipiell selben Betrug auch nach der Anklageerhebung fortzusetzen - und zu vollenden - versucht (genau das zeigen die Blogbeiträge unzweifelhaft auf), dann handelt es sich um ein höchst negatives Nachtatverhalten, welches genau genommen sogar eine Inhaftierung zur Unterbindung der Begehungsgefahr rechtfertigt.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Was das für Gauner sind!!!
Mir ist Kotzübel, und sowas nennt sich Mensch, Pfui, Pfuiteufel kann ich da nur sagen!!!

Anonym hat gesagt…

Allein der Rechtsanwalt Thomas Wachs hat z.B. Euroweb-Kunden die Zahlung mehrerer hundert tausend Euro erspart. Zahlen musste dafür dann die Euroweb.

Und nicht etwa die Kunden!

Kommentar veröffentlichen