22.08.2026

Markus Haintz hat mehr Probleme als bisher bekannt - oder
„Wer andere Querulanten nennt sollte eine bessere Deckung haben als Markus Haintz!“

  

Da hat der sich als schön, fein, sauber und ehrlich ausgebende Markus HAINTZ, am 5. Juli 2026 viel Zeit, die Richterin Eva Brinkmann und auch den Richter Lopez Ramos  vom OLG Hamm zu verleumden. Wenn Online-Verhandlungen nicht stabil stattfinden können (die Gewährung der bei einem Gericht notwendigen Sicherheit ist weitaus aufwendiger als wenn Hans und sein Gretel im heimischen WLAN am ein wenig Telesex haben wollen), dann ist das so. Und die Richter haben keinen Einfluss darauf - den haben Techniker, die dabei von anderen Technikern und alle von Geldfritzen abhängig sind. Wenn man dann Richter als faul verleumdet ist das eine üble Nachrede, die allerdings durch § 193 StGB als „Äußerung in Rechtswahrnehmung“ geschützt (und nicht strafbar) ist, so lange das in einem rantifigen Schriftsatz geschah.  Aber: Eva Brinkmann hat als Mitglied des Richterrrates durchaus das Recht, sich bei der Anwaltskammer zu beschweren, weil auch der sich als schön, fein, sauber und ehrlich ausgebende Markus HAINTZ als Anwalt zur Sachlichkeit verpflichtet ist. Und was die gezeigten öffentlichen Äußerungen betrifft, bin ich mir betreffs des Schutzes durch § 193 StGB „nicht ganz so sicher“: Ich werde seine Anwürfe also der Anwaltskammer und der Staatsanwaltschaft in Köln vorstellen.

In eigener Sache ist der Bursche ja „hyperempfindlich“. 

Ich würde dem Markus Haintz das Gespräch mit einer Namensvetterin der Frau Dr. Eva Brinkmann empfehlen. Die hat eine Approbation zur „Psychologischen Psychotherapeutin für Erwachsene, Fachkunde Verhaltenstherapie“.

Auch so: Dieser und ähnliche Kotz-Beiträge des Markus Haintz zu dem Thema erschien gleich in mehreren Medien. 

Weil Haintz immer wieder solche Rants veröffentlicht habe ich den Eindruck, dass seine Veröffentlichungen auf etwas ganz ruchloses abzielen ...

 

... nämlich darauf, eine Art „Liste“ zu schaffen, mit der nach der von ihm wohl angestrebten, jedenfalls schon jetzt öffentlich begrüßten Machtübernahme durch Covidioten und AfD unliebsame RichterInnen gejagt und in KZ gesteckt werden. (wie nach der „Nacht der langen Messer“ 1933 1934)

Was war noch? Statt seine blöden Rants zu verbreiten, dort und sonstwo Videos zu drehen und/oder meinetwegen stundenlang nach Malle und zurück zu fliegen (In Deutschland will er aber nicht herumfahren und Köln ←→ Hamm geht mit RE1, RE7 oder ICE!) hätte er auch schon mal an der Begründung einer Berufung arbeiten können statt einen Antrag zu stellen, laut dem ihm

„Aufgrund erheblicher Arbeitsüberlastung und einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender
notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren“
 

z.B. eine Begründung einer Berufung „noch nicht möglich war. 

Sein Verlängerungsantrag (mitsamt einer Darstellung entgegen stehender Fakten) liegt bei der Kammer, diese beiden Äußerungen sende ich nach. Markus Haintz hat mehr Probleme als ich dachte und ich denke nach seinem zunächst offenbar fernschriftlichem alsdann aber öffentlichen Querulieren (siehe oben) wie folgt:

Wer andere kackdummdreist „Querulanten“ nennt sollte eine weitaus bessere Deckung haben als Markus Haintz!

Das gilt insbesondere beim Steinewerfen in Glashäusern, wo einen Splitter treffen können, und Kritik an Elchen, die bekanntermaßen am häufigsten von ebensolchen geäußert wird. Ich will damit sagen, der formale Rechtsanwalt Markus Haintz erweckt durch sein Schriftblöd höchstselbstpersönlich und öffentlich den Eindruck, selbst ein ganz heftiger „Narzisst“ und „Querulant“ zu sein - und sollte sich vorsichtiger, sachlicher über andere - insbesondere Gegner und Richter äußern. Sonst gibt es vom BGH erlaubte „Gegenschläge“.

Auch da rate ich dem Markus Haintz also zu einer Verhaltenstherapie. Z.B. just bei einer Namensvetterin der von ihm (im Stil eines ganz üblen, absolut toxischen Narzissten) angegangenen Frau Dr. Eva Brinkmann.

Aber vielleicht schickt ihn ja die Kammer dahin. Und vielleicht gewährt diese dem offenbar multibel und seit langer Zeit schon überlasteten Herrn Markus Haintz im Hinblick auf sein öffentliches und nichtöffentliches Wirken (und auf die, durch von ihm selbst wiederholt vor Gerichten angezeigte Arbeitsüberlastung wohl erheblich in Gefahr befindliche Gesundheit - Stichwort „BurnOut“) eine kleine Pause vom Anwaltsberuf.

Eine Frage hätte ich noch:  Erfahrungsgemäß findet solches Querulieren (wie oben erkennbar) statt, nachdem Prozesse verloren wurden. Wie bitter war es und um was ging es denn? Und was hat die Anwaltskammer denn so ausgetan? Verwarnt? Da kommt nach meinem Hinweis bezüglich der Überlastungsanzeigen wohl noch mehr!

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Kurzer Einwurf, die Nacht der langen Messer war 1934...

Anonym hat gesagt…

Die Wiener Forensische Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner hat in ihrem Buch "Dummheit". (Kremayr & Scheriau, Wien 2021, ISBN 978-3-218-01288-1) ganz richtig geschrieben: "Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen."

Und weiter: "Dummheit ist sehr gefährlich, vor allem, wenn sie massenhaft auftritt. Das Problem der Menschen, die unabhängig von ihrer Intelligenz oder ihrem Wissen nicht vernunftgeleitet agieren, ist, dass es unmöglich ist, mit ihnen gemeinsame Sache zu machen, weil sie rein emotional entscheiden und daher unberechenbar sind. Der Wirtschaftswissenschafter Carlo Cipolla unterscheidet zwischen Verbrechern und Dummen. Verbrecher sind ihm zufolge berechenbar, denn sie fördern ihren eigenen Vorteil, handeln also zielgerichtet, überlegt und rational, um zu bekommen, was sie wollen. Dumme hingegen beschädigen nicht nur andere, sondern auch sich selbst, weil sie es nicht schnallen. Diese Vorgangsweise hat ein noch größeres Schädigungspotential als Verbrechertum."

Mit herzlichem Gruß an den Quaknazi und ein untertalentiertes Organ der Rechtspflege.

Anonym hat gesagt…

> „Kurzer Einwurf, die Nacht der langen Messer war 1934... “

Danke, geändert.

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