28.09.2026

Blick in die Zukunft: „In froher Hoffnung“

Nein. Ich bin nicht schwanger. Aber ... 

Karikatur (mit KI erstellt)

... was am 13.10.2026 um 13:00 Uhr im Raum 2288 des AG Hannover beginnt wird hoffentlich so enden wie gezeigt. Es geht aber um andere Verleumdungen bzw. Beleidigungen, das schwarze Schild bezieht sich auf frühere Taten.


3 Kommentare:

Tuxedo_Dotcom hat gesagt…

Ob sich ein hier bestens bekannter Rechtsanwalt darüber freuen kann, das man auch heute wieder an ihn gedacht hat? 🤔

Anonym hat gesagt…

Da der Hoffentlich-bald-Knasti jüngst von der auf Strafrecht spezialisierten Kirchendiener-Konkurrenz aus Köln als Anwalt im Strafverfahren schrieb (Wahrheitswert ist im Hinblick auf die Person des sich Äußernden zweifelhaft), scheint er dem SuperMarkus doch nicht so voll zu vertrauen, wie er den Anschein weckt.

Anonym hat gesagt…

"scheint er dem SuperMarkus doch nicht so voll zu vertrauen, wie er den Anschein weckt."

WAS? Und das wo doch die Frau Dannenmeier von Hainz legal GmbH gegen eine gewiss geringe Gebühr (wohl €220 + €180 + €20 = €420 + Umsatzsteuer = € 500, siehe Link) schon bei der (über die Selbstbestrafung) lachenden Staatsanwaltschaft die Einstellung eines Strafverfahrens nach der Zahlung von € 300 erreichte, statt dass unvertreten ein Strafbefehl über vielleicht 20 Tagessätze a 15 Euro ausgesprochen wurde...

Gebühren laut
https://kasur.de/rechtsberatung-rechtsanwalt-und-fachanwalt-steuerrecht-hannover-barsinghausen/strafrecht/typische-gebuehrenberechnung-im-strafverfahren/

Kommentar veröffentlichen