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| Mit KI erstellte Karikatur: Das unten dargestellte Geschehen wurde einfach mal in den Gerichtssaal verlegt. SuperMarkus Haintz popelt auch in mindestens einem veröffentlichten Video. |
Lamento des Markus Haintz in der Sache 16 U 73/26 des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 16. September 2026, es geht um eine Frage(!) die ich stellte, weil der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz im offensichtlichen Zusammenhang mit Verurteilungen, Straf- und Ermittlungsverfahren gegen ihn mehrere Blogs schloss. Ich fragte(!) deshalb, ob dieser „Angst vorm Knast“ habe:
„In dieser Zusammensetzung wird dem durchschnittlichen Leser der Eindruck vermittelt, dem Beklagten [Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, Hannover] stehe wegen einer Straftat eine Freiheitsstrafe bevor. Dem steht die Unschuldsvermutung entgegen.“
Wie er aber genau wusste, wurde Andreas Skrziepietz verurteilt (Hannover) und zwar wegen seiner offensichtlich rechtextrem motivierter Verleumdungen gegen mehrere Personen (ursprünglich) zu einer Geldstrafe, bemessen in 75 Tagessätzen „Ersatzfreiheitsstrafe“ a 15 Euro. Damit drang er selbst in die Öffentlichkeit, übrigens auch mit einer weiteren Verurteilung am 09.12.2025 - was neben der Schließung aller seiner Blogs - die Frage auslöste. Das also mindestens die erstgenannte Verurteilung rechtskräftig ist räumt Haintz in der Stellungnahme sogar ein - erzählt dann aber „von einem ganz besonderes Pferde“.
Die aktuelle „Geschichte vom Pferde“:
"Die Berufung legt erstmals eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 24.06.2026 vor, wonach der Beklagte [Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, Hannover] am 28.10.2025 durch Urteil des Landgerichts Hannover rechtskräftig verurteilt worden sei.
Der Vortrag ist nach § 531 Abs. 2 ZPO präkludiert. Die Verurteilung datiert vom 28.10.2025 und lag damit mehr als sieben Monate vor der mündlichen Verhandlung vom 11.06.2026 [...] der Kläger war an dem Verfahren als Anzeigeerstatter beteiligt. Zulassungsgründe sind nicht dargetan."
Ich finde es „echt superinteressant“, dass der „sehr gute“ Markus Haintz vorliegend nicht begriffen haben will, dass für die Frage der Zulässigkeit des Vortrages nicht etwa das Datum der eingetretenen Rechtskraft der Verurteilung des Andreas Manfred Skrziepietz, sondern das der hierseits erfreulichen Mitteilung an mich maßgeblich ist - die aber erst am 24.06.2026 erstellt wurde. Mithin 13 Tage nach der Verhandlung am 11.06.2026. Schon mit der Datumsangabe „Mitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 24.06.2026“ ist der Zulassungsgrund also deutlich dargetan.
Gemäß § 531 Abs. 2 ZPO sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel zuzulassen, wenn sie im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind, ohne dass dies auf einer Nachlässigkeit der Partei beruht.
Was ja nachweislich der Fall und sogar für einfache Schlosser aus dem Osten leicht erkennbar ist.
Ich denke, er versucht auf diese Weise, was rechtsmissbräuchlich anmutet, zu Gunsten seines auch aktuell wegen „Richterbeleidigung“ angeklagten, intensiv-kriminellen Mandanten Andreas Skrziepietz (Hannover) eine angeblich zu beachtende Unschuldsvermutung herbeizuphantasieren - von der er genau weiß, dass diese durch die Rechtskraft des Strafurteils mehr als nur „entfallen“ ist. Im Übrigen auch durch sein eigenes Drängen in die Öffentlichkeit, denn Skrziepietz hatte - wohl in einem Akt krasser Dummheit - via NIUS die Verurteilung und seine damaligen Beleidigungen offenbart und seine Autorenschaft eingeräumt. Das er jetzt seinen Anwalt von einer Unschuldsvermutung blahfaseln lässt - und das dieser das tut - ist (zusammen mit dem behaupteten BSW-Beitritt) für mich ein Zeichen, dass das Gericht hier regelrecht verarscht werden soll.
Bezüglich der definitiv und leicht erkennbar unrichtigen Ausführungen zum Datum und des Ausschlusses des Schreibens als Beweismittel („Präkludierung“) durch den „SuperMarkus“ Haintz gibt es zwei Möglichkeiten.
Entweder:
Der wohl nur aus Quaknazi- und Covidiotensicht „sehr gute“ Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz irrt in einer ganz einfachen Frage, die ein Schlosser aus dem Osten auf den ersten Blick richtig lösen kann. Das beleuchtet, wenn es zutrifft, sein Können höchst negativ.
oder:
Der Anwalt Markus Haintz will hier das Gericht auf eine wirklich blöd anmutende Weise verarschen. Und fällt auch damit durch, weil schon ein Schlosser aus dem Osten die Unrichtigkeit seines Vortrages erkennen kann. Das beleuchtet, wenn es zutrifft, sein Wollen höchst negativ und seine Fähigkeit, zu „tricksen“ ebenso.
Ich neige zum Genitiv. (Das ist der zweite Fall.)
P.S.:
Dr. Andreas Manfred Skrziepietz kritisiere ich wegen des Vorganges nicht. Ich halte ihn wegen seiner Blogartikel schon längst nicht (mehr) für fähig so etwas zu erkennen. Sonst hätte der (als Mandant) den Schriftsatz ja auch nicht genehmigt - oder?

3 Kommentare:
Treffen sich 2 Anwälte. Sagt der eine zum anderen: „Hallo, wie geht es dir?“ Darauf der andere: „Kann nicht klagen.“ 😈
Sagt der andere: Echt Scheiße, ich kann nicht klagen.
Der Ganz-Rechts-Anwalt ist ja auch für den Rechtsextremisten aus Österreich, den Sellner, beratend tätig geworden, damit der sein sogenanntes Remigrationsinstitut in Deutschland gründen kann. Warum nun schon wieder ein Österreicher einen Drang verspürt, in Deutschland seine rechtsextremistische Ideologie zu verbreiten, ist mir (noch) unerklärlich. Das hatten wir schonmal und es ging voll in die Hose – nicht nur für Deutschland, wie man weiß. Dass aber so ein Rechtsextremist hier in Deutschland willfährige Handlanger und Unterstützer findet, ist auch wieder nichts Neues. Geschichte wiederholt sich eben doch.
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