Dieser ist doch enorm wichtig, weil das Oberlandesgericht der Euroweb auferlegt, schlüssig und detailliert zu der Möglichkeit eines anderweitigen Erwerbs der "Webdesigner" der Euroweb vorzutragen.
Wichtig ist das, weil entgegen dem vielhundertfachem, vorsätzlich falschem Behaupten der Euroweb die sogenannten "Webdesigner" eben nicht unbeschäftigt blieben wenn die Kunden noch vor Erstellung der Webseiten kündigten, sondern einfach den nächsten Auftrag vom Stapel abarbeiteten.
Es ist also sachlich sehr wichtig, wenn die Euroweb und deren Töchter künftig auf Anforderung des Bestellers Auskunft erteilen müssen, wie viele Internet-System-Verträge pro Jahr kalkuliert werden, wie hoch der Zeitaufwand ist, wie viele Mitarbeiter (aufgeteilt nach fester und freier Beschäftigung) im Vertragszeitraum beschäftigt waren, welches Arbeitszeitkontingent zur Verfügung steht, wie viele Aufträge durchgeführt und gekündigt worden sind und für welche Tochtergesellschaften die zur Abwicklung der Internet-System-Verträge eingeplanten Mitarbeiter mit welchem Aufgabenfeld und Zeitaufwand im Vertragszeitraum tätig waren. Wieso also berichten Sie, Herr Philipp Berger nicht über diese sehr wichtige Leitentscheidung eines Obergerichtes in dessen Bezirk Sie abertausende Gerichtssachen für die Euroweb verhandelten?
Herr Philipp Berger von der Berger-Law LLP (Düsseldorf): Könnte es außerdem sein, dass die sehr sorgfältig einseitig wirkende Auswahl der von Ihnen veröffentlichten Urteile und Beschlüsse Teil einer Handlungsweise ist, die als Nötigung gemäß § 240 StGB strafbar ist? Könnte es sein, dass diese Auswahl - die definitiv ein vorsätzlich falsches Vormachen ist - Teil eines Szenarios ist, mit dem Sie selbst kündigungswilligen Kunden der Euroweb wider besseren Wissens falsch vormachen, dass diesen ein hohes Risiko eines enormen Vermögensverlustes droht, wenn diese auf Ihre Vergleichsvorschläge in denen Sie 2000 - 3000 Euro fordern, nicht eingehen?
Ich frage Sie Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten: Nehmen Sie an Straftaten zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH und deren Töchtern teil?
Ich sehe das nämlich so, Herr Philipp Berger: Ihre Behauptung, "sachlich" oder "aus sachlichem Interesse" zu berichten, ist ganz offenkundig das hier:
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| "Bullshit" |
Dieser Artikel wurde zwischen dem 18. Juni 09:18 Uhr und dem 20. Juni 2013 00:13 Uhr mindestens 23 mal von der Berger Law LLP aus abgerufen.
