17.06.2013

Noch eine öffentliche Frage an den Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger

Warum Herr Philipp Berger, veröffentlichen Sie denn nicht den Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf vom 16.04.2013 zur Sache I-5 U 164/12?

Dieser ist doch enorm wichtig, weil das Oberlandesgericht der Euroweb auferlegt, schlüssig und detailliert zu der Möglichkeit eines anderweitigen Erwerbs der "Webdesigner" der Euroweb vorzutragen.

Wichtig ist das, weil entgegen dem vielhundertfachem, vorsätzlich falschem Behaupten der Euroweb die sogenannten "Webdesigner" eben nicht unbeschäftigt blieben wenn die Kunden noch vor Erstellung der Webseiten kündigten, sondern einfach den nächsten Auftrag vom Stapel abarbeiteten.

Es ist also sachlich sehr wichtig, wenn die Euroweb und deren Töchter künftig auf Anforderung des Bestellers Auskunft erteilen müssen, wie viele Internet-System-Verträge pro Jahr kalkuliert werden, wie hoch der Zeitaufwand ist, wie viele Mitarbeiter (aufgeteilt nach fester und freier Beschäftigung) im Vertragszeitraum beschäftigt waren, welches Arbeitszeitkontingent zur Verfügung steht, wie viele Aufträge durchgeführt und gekündigt worden sind und für welche Tochtergesellschaften die zur Abwicklung der Internet-System-Verträge eingeplanten Mitarbeiter mit welchem Aufgabenfeld und Zeitaufwand im Vertragszeitraum tätig waren. Wieso also berichten Sie, Herr Philipp Berger nicht über diese sehr wichtige Leitentscheidung eines Obergerichtes in dessen Bezirk Sie abertausende Gerichtssachen für die Euroweb verhandelten?

Herr Philipp Berger von der Berger-Law LLP (Düsseldorf): Könnte es außerdem sein, dass die sehr sorgfältig einseitig wirkende Auswahl der von Ihnen veröffentlichten Urteile und Beschlüsse Teil einer Handlungsweise ist, die als Nötigung gemäß § 240 StGB strafbar ist? Könnte es sein, dass diese Auswahl - die definitiv ein vorsätzlich falsches Vormachen ist - Teil eines Szenarios ist, mit dem Sie selbst kündigungswilligen Kunden der Euroweb wider besseren Wissens falsch vormachen, dass diesen ein hohes Risiko eines enormen Vermögensverlustes droht, wenn diese auf Ihre Vergleichsvorschläge in denen Sie 2000 - 3000 Euro fordern, nicht eingehen?

Ich frage Sie Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten: Nehmen Sie an Straftaten zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH und deren Töchtern teil?

Ich sehe das nämlich so, Herr Philipp Berger: Ihre Behauptung, "sachlich" oder "aus sachlichem Interesse" zu berichten, ist ganz offenkundig das hier:

"Bullshit"
Statistik:

Dieser Artikel wurde zwischen dem 18. Juni 09:18 Uhr und dem 20. Juni 2013 00:13 Uhr mindestens 23 mal von der Berger Law LLP aus abgerufen.

16.06.2013

Wieviel Gehalt und Provision verdienen bekommen die Außendienste der Euroweb/Webstyle, Internet Online Media GmbH*?

Die Euroweb Internet GmbH hat, aus deren eigenen Aussagen grob geschätzt, ca. 350 bis 400 Mitarbeiter im Vertrieb. Diese schließen für die Euroweb und deren Tochterfirmen jährlich ca. 6000 Verträge, von denen ich vermute das ca. 1000 storniert werden. Wenn nicht mehr. Die pressebekannte Zahl der Rechtsstreite um solche stornierten Aufträge geht jedenfalls in die Tausende.

Also bleiben geschätzte 5000 Verträge per anno. Durch (nur) 350 Mitarbeiter dividiert sind das rund 14 Verträge pro Jahr und Mitarbeiter. Rechnen wir also mal großzügig mit durchschnittlich 1,2 Verträgen pro Monat und Mitarbeiter.

Aus der Provisionsvereinbarung:
"Der Umsatz berechnet sich aus allen in einem Monat zu verprovisionierenden Verträgen, dass heißt aus allen Verträgen die vom ersten Tag bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats abgeschlossen wurden. Der Umsatz besteht aus der Summe aller vertraglich mit den jeweiligen Endkunden vereinbarten Netto-Monatsentgelte.
  • Für einen Monatsumsatz bis 650,00 EUR wird eine einmalige Provision in Höhe von 50% des tatsächlichen Monatsumsatzes gezahlt.
  • Für einen Monatsumsatz von 651,00 bis 900,00 EUR wird eine einmalige Provision in Höhe von 100% des tatsächlichen Monatsumsatzes gezahlt.
  • Für einen Monatsumsatz von 901,00 bis 1.000,00 EUR wird eine einmalige Provision in Höhe von 150% des tatsächlichen Monatsumsatzes gezahlt.
  • Für einen Monatsumsatz ab 1001,00 EUR wird eine einmalige Provision in Höhe von 200% des tatsächlichen Monatsumsatzes gezahlt."
1,2 Verträge/Monat im Durchschnitt bedeuten (bei einem typischen Vertrag über ca. 200 Euro/Monat also einen durchschnittlichen Umsatz von 240 Euro pro Mitarbeiter. Der bekommt also im Schnitt 120 Euro. "Geld" gibt es erst wenn ein Mitarbeiter rund das 2,5-fache des Durchschnitts bringt. Die Provision liegt in diesem schon recht unwahrscheinlichem Fall dann - brutto - bei "erstaunlichen" 600 Euro. Der Rest sind "Geschichten vom Pferd", denn ein Umsatz von einem Vertrag pro Woche scheint unerreichbar.

Ansonsten gibt es noch das hier:
"Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ein monatliches Gehalt von EUR 1.000,00 brutto. Durch diese Vergütung ist eine etwaige Mehr- oder Überarbeit des Arbeitnehmers abgegolten."
(Prekäre Realsatire aus einem real-prekären Vertrag - zu dem die (dann) ärmsten unter allerlei lustigen und vor allem höchst unzutreffenden Aussagen über die Einkommenschancen überredet wurden und werden.)

Nicht nur im Falle von Urlaub, Krankheit oder einer Clusterung von Stornos kann der Euroweb-Außendienst also in vielen Fällen mit dem Fahrrad (nicht etwa dem Dienstwagen!) zur "Jobagentur" pedalieren um "Hartz IV" zu beantragen.

"Arme Sau" möchte man zu solchen "Aufstockern" sagen und das möchte ich nicht als Beleidigung sondern als pures Mitleid verstanden wissen.

Und mich wundert auch nicht, dass ein Rechtsanwalt mir gegenüber wie folgt aussagte:
  • In noch keinem Prozess war der von der Euroweb als Zeuge aufgebotene "Abschlußbevollmächtigte" noch bei der Euroweb(*) beschäftigt.
  • In sämtlichen Verfahren haben diese "Zeugen" - recht lustlos wirkend - angegeben, sich an das Vertriebsgespräch und also die Umstände des Vertragsschlusses nicht (mehr) erinnern zu können.
  • In sämtlichen diesen Fällen wurde darauf hin von der Euroweb die Klage zurück genommen oder ein sehr günstiger Vergleich (weit unter 10% der Klagesumme) geschlossen oder zu Gunsten des beklagten Kunden geurteilt.
  • Auf meine Frage, um wie viele Fälle es gehe, sagte er mir: "Ach, die habe ich nicht mehr gezählt - das sind so einige."
Das sind dann die äußerst vielen Fälle hinsichtlich derer auf der Webseite der Berger Law LLP eine vorsätzliche Demenz herrscht. Denn dort wird, auch zu dem Zweck, kündigungswillige Referenzkunden zu einer überhöhten Zahlung zu nötigen, nur geschrieben, wenn der garstige Euroweb-Anwalt ausnahmsweise mal einen Blumentopf gewinnt. Und sei es auch nur ein Kaktus zum Draufsetzen mit Pfand auf den Topf.

*) Angestellt werden die armen Tore natürlich nicht etwa direkt, sondern bei einer scheinselbstständigen Vertriebsagentur.

13.06.2013

Auch die Euroweb-Tochter Webstyle verliert zu 95% - Neue Leitlinie des 5. Zivilsenates des OLG Düsseldorf

... und wieder liegt es an dem Vortrag, wonach die Webstyle ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter für die Erstellung der Webseiten beschäftige. Doch dazu hatte Webstyle in einem anderen Verfahren bereits zwei verschiedene, sich widersprechende Versionen zu dem selben Geschäftsjahr vorgetragen. Damit wertete das Landgericht die offensichtlich unwahren Behauptungen, der von der Düsseldorfer Berger Law LLP vertretenen Berliner Euroweb-Tochter Webstyle GmbH zu Recht nicht mehr.

Das LG Berlin (Az. 27 O 843/12) sprach der Webstyle darauf hin nur 5% der Klagesumme zu - berichtet Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg.

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Das von der Berger Law LLP im Auftrag der Euroweb Internet GmbH mehr als genug belogene OLG Düsseldorf hat mit einem sehr schonen Hinweisbeschluss vom 16.04.2013 zur Sache I-5 U 164/12 ausgerechnet des bisher von der Berger Law LLP so gelobten 5. Senats(!) eine ganz neue Richtung eingeschlagen:

1.)
"Die bloße Behauptung, der Werkunternehmer (Webdesigner) habe nur fest angestelltes Personal, das auch bei einer Vertragskündigung voll weiterbezahlt werden muss, befreit bei einem gegenteiligen Vortrag und entsprechenden Nachweisen nicht von der Verpflichtung, schlüssig und detailliert zu der Möglichkeit eines anderweitigen Erwerbs vorzutragen."
2.)
"Setzt der Werkunternehmer Mitarbeiter konzernweit, also auch bei Tochtergesellschaften durch Mitarbeiterüberlassung ein [Anm: was die Euroweb und die Webstyle aktuell in vielen Verfahren behaupten], muss er in jedem Fall auf Anforderung des Bestellers Auskunft erteilen, wie viele Internet-System-Verträge pro Jahr kalkuliert werden, wie hoch der Zeitaufwand ist, wie viele Mitarbeiter (aufgeteilt nach fester und freier Beschäftigung) im Vertragszeitraum beschäftigt waren, welches Arbeitszeitkontingent zur Verfügung steht, wie viele Aufträge durchgeführt und gekündigt worden sind und für welche Tochtergesellschaften die zur Abwicklung der Internet-System-Verträge eingeplanten Mitarbeiter mit welchem Aufgabenfeld und Zeitaufwand im Vertragszeitraum tätig waren.

Gibt er diese Daten nicht preis, wird seine Schlussabrechnung unschlüssig. Das würde bedeuten, dass er keine Zahlung oder nur 5% der Vertragssumme, § 649 Satz 3 BGB, verlangen kann."

Auch das ist bei Stefan Musiol nachzulesen - und es ist "frohe Kunde" für die Opfer der Referenzkundenmasche - anderseits aber eine ganz schlechte Nachricht für die Gläubiger der Euroweb - die längst nicht mehr mit Taschengeldbeträgen "in der Kreide" ist und sich hinsichtlich der Kreditwürdigkeit der Euroweb Internet GmbH wohl so langsam Sorgen um die Beständigkeit und also Richtigkeit der vorgelegten Zahlen machen. Was wird wohl geschehen, wenn auf Grund der jüngsten Entscheidungen mehr und mehr Kunden die Verträge aufkündigen? Spätestens dann würde sich wohl der Gestank einer nahenden Insolvenz breit machen.

Angesichts dessen Erfolge wundert es mich nicht, dass in dem von der quasi "Euroweb-eigenen" Berger Law LLP aus betriebenen Blog "Gerichtsreporterin" auch gegen den Rechtsanwalt Musiol übel gehetzt wurde. 

Der 5. Zivilsenat das OLG Düsseldorf hat damit im Übrigen mit dem Hinweisbeschluss auch das öffentliche Geschwafel des Philipp Berger über dessen künftige Entscheidungen in Sachen Euroweb "voll in die Tonne gekickt".

Euroweb - Neue Argumentation führt zu Vergleichsvorschlag: Nur 5% der Klagesumme sind für die Euroweb zu wenig: Klagerücknahme

Wie mir der Rechtsanwalt Alexander Otterbach (Freiburg im Breisgau) soeben mitteilte, hat die Euroweb nach einem Vergleichsvorschlag der 14. Zivilkammer des LG Düsseldorf die Klage zurück genommen und muss jetzt auch die Kosten der Beklagten tragen.

Dieser Vergleichsvorschlag sprach der Euroweb nur 5% der Vertragssumme (Regelung aus § 649, Satz 3 BGB) zu. Wie auch stets zuvor versuchte die Euroweb die volle Vertragssumme mit nur geringsten Abschlägen zu erklagen. Vermutlich decken die 5% (also grob um die 500 €) nicht die Mehrkosten des gerichtlichen Vergleiches und vor allem galt es vermutlich mal wieder eine negative Entscheidung eines Gerichtes zu verhindern.

In Anbetracht dessen kann man sagen, die Euroweb Internet GmbH habe das Verfahren verloren. Ich ahne aber schon, dass Philipp Berger mal wieder vor einem Artikel sitzt und entweder über Einzelmeinungen eines Richters schwafelt oder behaupten wird, dass Gericht habe die arglistige Täuschung nicht erkannt oder sogar, dass es die Kostenaufstellung gemäß § 649 BGB als korrekt anerkannt habe. In diesem Zusammenhang wird der Euroweb-Anwalt Philipp Berger womöglich dann vormachen, man habe den Streit nicht weiter verfolgt weil der Gegner zahlungsunfähig sei.

Diese Vermutungen erfolgen aus den inzwischen vielfältigen Erfahrungen mit ähnlichen bis identischen öffentlichen Lügen der Euroweb und des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger heraus.

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Neu an dem Verfahren ist, dass der Rechtsanwalt Otterbach meine Argumente aus folgenden Artikeln mit in die Verteidigung einbaute:
Nach einem Hinweis des Gerichts sah die Kanzlei Berger Law LLP (deren Propagandachef Philipp Berger darüber natürlich schweigt) offensichtlich keine Chance die Forderung noch zu durchzusetzen und nahm die Klage (wohl aus wirtschaftlichen Gründen) zurück.

Die letzten Berichte der Berger Law LLP, insbesondere deren großfressige Ankündigung, dass die Entscheidung des OLG Düsseldorf nunmehr positiv ausfallen werden, sind damit obsolet.

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Wer jetzt noch bei "Butter bei die Fische tun" will, der sei auch auf die Hinweise aus den Artikeln

aufmerksam gemacht, welche die Euroweb und die Berger Law LLP ebenfalls nicht entkräften können - die aber deren angeblich "obergerichtlich anerkannte Abrechnungen nach § 649 Satz 2 BGB" zu dem machen, was diese auch sind:
  • Altpapier oder
  • Bestandteile einer Strafermittlungsakte wegen schwerem, gemeinschaftlich, erwerbs- und bandenmäßig betriebenen Prozessbetrugs.

Insofern wundert mich die Wut auf meine Person natürlich nicht, mit der insbesondere der Herr "Rechtsanwalt" Berger - nebst ein paar Sockenpuppen - zunehmend auffällig wird.

Und ich halte diese Wut lachend aus. Das Aktenzeichen folgt.


Eine öffentliche Frage an "Rechtsanwalt" Philipp Berger (Niederkrüchten / Düsseldorf)

Was, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger, würde wohl passieren wenn das AG Kassel im Verfahren 244 DS 2640 Js 14696/11 zu dem Urteil kommt, dass die Bezeichnung Ihrer Person in einem Schriftsatz als "Krimineller"

a) eine wahre Tatsachenbehauptung ist,
1.)  weil Sie mehrfach am Prozessbetrug der Euroweb teilnahmen,
2.)  weil Sie einen Zeugen zur uneidlichen Falschaussage anstifteten um gemeinsam mit der Euroweb Prozessbetrug zu begehen,
3.)  weil Sie selbst in eigener Sache Prozessbetrug begingen,
4.)  weil Sie zahlreiche Personen oder Firmen unter bewusst falschem Vormachen und mit der Androhung eines enormen Vermögensverlustes zu Zahlungen an die Euroweb bewegten, welche diese nicht leisten mussten,
5.)  weil Sie Dritte sowie mich selbst öffentlich verleumden oder verleumden lassen und

b) schon aus jedem einzelnen dieser Gründe, erst recht jedoch in dieser Gesamtheit, in einem Schriftsatz an ein Gericht geäußert werden durfte?

Dann, Herr "Rechtsanwalt" Angeklagter Philipp Berger, möchte ich nicht Ihrer Haut stecken. Denn ich werde alles dafür tun, dass das Gericht in der Urteilsbegründung

      1.) nicht (um Sie zu schonen) bei nur einer der Feststellungen
      unter a) stehenbleibt, sondern
      2.) auch noch fest stellt, dass Sie die Strafanzeige in dem vollen
      Bewusstsein, dass Sie tatsächlich wiederholt und oft kriminell handeln,
      erhoben haben und die Staatsanwaltschaft anweist auch wegen versuchter
      schwerer Freiheitsberaubung gegen Sie, Herr Philipp Karl Berger,
      zu ermitteln!

Ich finde es also wirklich sehr schade, dass der Termin verlegt wurde:

Jeder einzelne Tag, den ich das von mir so erwartete Urteil früher vorlegen kann, ist nämlich ein verdammt guter Tag für die Rechtspflege!

Mein persönliches Risiko ist dagegen vergleichsweise sehr gering.

Dieser Artikel wurde von der Berger Law LLP aus 5 x abgerufen. Zuletzt am Freitag, 14.06.2013 um 21:17. Ich gehe auf Grund "technischer Merkmale" davon aus, dass die Berger Law LLP den RSS-Feed abbonniert hat und neue Artikeln sofort prüft.

Warnung vor Pressetexten der "Berger Law LLP" - Kleiner Schlosser mahnt Verbreiter der Lügen des großartigenkotzigen "Rechtsanwaltes" Philipp Berger kostenlos ab

Von Gier und Schädigungsabsicht zerfressen veröffentlicht ein formeller "Rechtsanwalt" Philipp Berger von der Düsseldorfer "Berger Law LLP" lautschreierische "Pressemeldungen". Es ist nicht nur so, dass diese Texte dem erheblichen Schädigungsinteresse des Herrn Philipp Berger und womöglich seiner Mandantin "Euroweb Internet GmbH" dienen, also "nur" herabwürdigend sind ...

Nein: Diese enthalten auch verleumderische Lügen.

In der jüngsten Vergangenheit habe ich als Betroffener dieses "Bergerschen Lügentheaters" Personen (kostenlos!) abgemahnt, welche diese Texte unbedarft weiter verbreitet haben. Vorgestern hat eine dieser Personen nicht nur die Bergersche "Pressemitteilung" gelöscht, sondern die gesamte Webseite geschlossen - was ich definitiv nicht verlangt habe.

Ein Verlangen, diese Personen - jedenfalls soweit diese die Meldungen im vorliegend falschen Glauben an das stets rechtmäßige Handeln eines so genannten "Rechtsanwaltes" veröffentlichten (und sofort löschten) - bloß zu stellen, habe ich nicht.

Es gibt ja sogar Richter - ich nenne die Herren Lohmann und Blumenstein vom LG Kassel, welche partout(!) nicht glauben woll(t)en, dass ein gar laut lamentierender "Rechtsanwalt" tatsächlich auch ein höchst ordinärer Krimineller sein kann. Anders als dem formellen "Rechtsanwalt" Philipp Berger muss man also den juristisch nicht besonders ausgebildeten Mitbürgern schlichte Unbedarftheit zu Gute halten. Denn das Gesetz, die Moral und auch die in Deutschland verbreiteten christlichen und islamischen Religionen verlangen - insbesondere gegenüber Einsichtigen - Milde.

Das gilt aber nicht für aktiv handelnde Kriminelle, welche tatsächlich die durch deren Straftaten geschädigten auch noch herabwürdigen und verleumden. Auch darin sind sich Gesetz, Moral und Religionen einig.