09.03.2015

Netter Versuch!

Netter Versuch!

Es folgen Informationen für den un-glücklichen Angreifer:

"Alter Verwalter!" sag ich mal dazu.

05.03.2015

Kanzlei Schulenberg & Schenk: Jahrelang Abmahnen macht wohl doch ein wenig dumm?

Bildschirmfoto: Webseite der Kanzlei Schenk und Schulenberg:
Das könnte, auf den ersten Blick, die Euroweb gemacht haben! Liegt wohl am Wordpress-Template ...

Die Hamburger Kanzlei Schenk & Schulenberg hat in der Vergangenheit einen gewissen Ruf als "Abmahnkanzlei" für Rechteinhaber auch aus der Pornobranche erworben - was dieser schon anno 2013 nicht gefiel und zu mindestens einer Abmahnung führte.

Jetzt haben sich die Herren Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk sich aber ein "Ding" geleistet. Die haben Rechtsanwälte abgemahnt, die in den letzten Jahren nicht nur Abmahnungen geschrieben haben. Und sich dabei selbst vertreten. Das war wohl schon mal falsch, denn ich, als "ostzonaler" Schlosser, hätte die Interessen der Herren Schenk und Schulenberg viel besser vertreten und ich hätte diese (falls die auf mich gehört hätten) vor dem Schaden bewahrt. Ein ordentlich agierender Anwalt hätte das im Übrigen auch getan...

Ich hätte den Herren nämlich dringend von dem Vorhaben abgeraten.

Wie gesagt, die Herren Schenk & Schulenberg  haben sich also hingesetzt und, ich nenne es nicht "dumm", sondern "unüberlegt", eine Kanzlei angemahnt, welche über die Abmahnung schreibt:
"Die Kanzlei Schulenberg und Schenk, die sich selbst vertritt, führt in dieser Abmahnung aus, eine Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Vertriebsrechtes, der neuen Medien und des Gewerblichen Rechtsschutzes zu sein. Auf diesen Rechtsgebieten würde die Kanzlei Schulenberg und Schenk bundes- und europaweit mittelständische aber auch größere Unternehmen betreuen. Sie würde dabei zu den deutschlandweit bekanntesten Kanzleien im Bereich des Vertriebskanals des Network Marketings gehören."

Wow! "Bundes- und europaweit auf dem Gebiet des Vertriebsrechtes, der neuen Medien und des gewerblichen Rechtsschutzes mittelständische aber auch größere Unternehmen betreuen" - das klingt ja geradezu nach einer wahnsinnigen Größe (nur ganz böse Zungen machen daraus "Größenwahnsinn"!) und nicht nach den genau acht (===8) Anwälten, die auf der Liste der Kanzlei stehen:



Nun ja, wie auch immer: Ganz abgesehen davon, dass es Richter wie die Herren Prietz und Kölsch gibt, bei denen man sich nicht immer darauf verlassen kann, dass diese das nötige Maß an Verstand investieren bevor diese Urteile sprechen, wird das so enden, dass, falls die Herren Rechtsanwälte von der Kanzlei Schenk und Schulenberg wirklich klagen (die abgemahnte Kanzlei wird die Unterlassungserklärung nicht abgeben) dann spätestens der BGH den Herren die "Leviten" lesen wird.

Die abgemahnte Kanzlei schreibt weiter:
"Nun stellt Schulenberg und Schenk die Abmahntätigkeit ein, klagt jedoch noch munter den Schadensersatz und die Abmahnkosten aus alten Filesharing-Abmahnungen ein und verlangt zeitgleich, dass die komplette Vergangenheit von jetzt auf nachher aus Suchmaschinen verschwindet? Das Recht auf Vergessenwerden mal anders interpretiert.

Für diese Selbstbeauftragung werden uns dann noch die Kosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 25.000 EUR, mithin 1.044,40 EUR „in Rechnung“ gestellt."
Wow²: Dafür gibt es die Günter-Freiherr-von-Gravenreuth-Medaille, die ich insbesondere deshalb vergeben darf, "weil alle in Frage kommenden Erben das Erbe ausgeschlagen haben": (und also niemand klagen kann)


"Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden." (§ 12 Absatz 1 Satz 2 UWG!)
Blöd nur dass da steht: "Soweit die Abmahnung berechtigt ist" - Und das ist sie eben garantiert nicht so lange die Kanzlei noch für mindestens einen Porno-Verlag tätig ist. Und auch danach gäbe es eine Schamfrist. Falls überhaupt, denn:

Das Abmahnen gehört doch zum Geschäft eines jeden Rechtsanwaltes, der "europaweit auf dem Gebiet gewerblichen Rechtsschutzes mittelständische aber auch größere Unternehmen vertritt.

Wenn die Herren Schulenberg und Schenk also das hier
für verbietbar halten, dann werden die Herren Schulenberg und Schenk wohl "bitter Lehrgeld" zahlen.

Und wenn sich das bis jetzt noch nicht bis zu den (und das ist wichtig!) ausgerechnet "europaweit auf dem Gebiet gewerblichen Rechtsschutzes mittelständische aber auch größere Unternehmen tätigen" Abmahnanwälten Schenk und Schulenberg herumgesprochen hat, dann liegt das wohl daran, dass deren Aufgabengebiet - ich meine die "Pornoabmahnungen und den ganzen Scheiß" - bisher wohl doch recht einseitig auf etwas wie den Massendruck von Abmahnungen, und Zahlscheinen begrenzt war.

Nun ja: Ich habe ein paar Runden auf dem Boden gelacht und bin wieder an den Tasten - und, wenn auch mit Mühe, in der Lage halbwegs ernsthaft zu sein und eine Meinung zu formulieren:

Gute Güte! Bis das mit dem Anspruch der Herren Schenk und Schulenberg, "bundes- und europaweit auf dem Gebiet des Vertriebsrechtes, der neuen Medien und des gewerblichen Rechtsschutzes mittelständische aber auch größere Unternehmen zu betreuen" wirklich funktioniert (und, wenn überhaupt, nicht nur "stattfindet"), vergeht wohl noch etwas Zeit, welche für die Fortbildung benötigt wird.

Inzwischen gebe ich den Herren Rechtsanwälten Schenk und Schulenberg ohne Angst vor einer Abmahnung (weil es ja kein Rechtsrat ist) den guten Rat, sich nicht so naseweis mit Anwälten und auch nicht mit Schlossern anzulegen, sondern einfach mal "die Klappe" und die Finger still zu halten und vor allem kein Porto zu verschwenden.

Weil, mit solchem Handeln kommt man einfach nicht aus der negativen Presse.

Wie ich schon sagte: Die Kanzlei "Weiß und Partner" will (ganz ohne mich zu fragen) weder zahlen noch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und schreibt,
"Liebe Kollegen von der Kanzlei Schulenberg und Schenk, ich denke wir können bereits an dieser Stelle sagen, dass wir KEINE Unterlassungserklärung abgeben werden!"
Wusste ich es doch!

Es ist nämlich tatsächlich längst nicht so, dass jeder Anwalt den Rat eines Schlossers braucht. Manche wenige (und dazu zähle ich die Abmahnanwälte Schenk und Schulenberg) aber wohl doch. Zumindest in manchen Situationen.

(Meine Herren Schulenberg und Schenk! Legen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse nicht im Äußerungsrecht mit mir an. Das würden Sie - weil ich nur ein kleiner ostzonaler Schlosser bin - ganz bitter verlieren.)

Nochmal die übel zugerichtete Webseite. Ich habe, der typischen Fehler wegen, mehrfach(!) nachgeschaut, weil ich es nicht glauben konnte: Die Euroweb war das wirklich nicht! (Und ich habe auch nichts "gefummelt"!)

Bildschirmfotos: Der Aufbau und die Ähnlichkeit der Fehler ist wirklich frappierend.

04.03.2015

BGH-Urteil: Ecojet/SCS-Schneider GmbH, Marcus Schneider darf Betrüger genannt werden! Völliges Versagen des LG Kassel und OLG Frankfurt begünstigte Kriminellen

Bisherige Artikel zu diesem Thema:
Vor langer Zeit habe ich über ein Schandurteil 7 O 15/12 des Richters Prietz vom allgemein recht kriminellenfreundlichen Landgericht Kassel berichtet und dargelegt, warum das niemals so hätte ausfallen dürfen. Es ist extrem bedenklich und aus meiner Sicht völlig unvertretbar, dass auch das OLG Frankfurt, Zivilsenate in Kassel, nicht dazu bereit war, den groben Unsinn des Richters Prietz aufzuheben. Das Berufungsurteil des Einzelrichters Kölsch, Az. 15 U 16/13 ist jetzt, das was es von Anfang war: wertloses Papier, welches offensichtlich ohne den Kopf anzustrengen mit Textbausteinen bedruckt wurde, damit das Verfahren vom Tisch kommt.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. Dezember 2014, Az. VI ZR 39/14 wurden die, die hessische "Justiz" beschämenden Schandurteile aufgehoben.

Der BGH stellte wie folgt fest:
Krass ist, dass der BGH im Urteil fast genau das schrieb, was ich hier schon im Mai 2013 veröffentlichte. Ich bin nur ein Schlosser und sagte das richtig voraus - aber die Berufsrichter "irren" sich derart? Es war demnach ein grober Fehler, die Schöffen (Laienrichter) abzuschaffen und die Rechtsprechung ein paar, sich wohl für "cool" haltenden Typen zu überlassen, die wegen der bis ans Lebensende gesicherten Vollversorgung offenbar keinen Bezug mehr zur Lebenswirklichkeit entwickeln und deshalb irgendwann auch den Tatsachenbezug völlig verlieren und sinnlos hohle Phrasen aneinanderreihen, welche diese dann auch noch "Urteil" nennen und sich allen Ernstes auf eine Legitimation durch genau das Volk berufen, das durch deren Tätigkeit auch noch Schaden erleidet.

Die Folgen des aufgehobenen Schandurteils des LG Kassel:

Der Antragsgegner und Revisionsführer (ein Kassler Ingenieur) wurde durch das, auch mir ganz allgemein als kriminelles Pack (dazu zähle ich auch den vor 3 Jahren an Selbstmord verstorbenen "Rechtsanwalt" Günter "Freiherr" von Gravenreuth!) notorisch begünstigend bekannte Gericht zu einer Unterlassung verurteilt: Der Ingenieur dürfe nicht verbreiten, dass es sich beim Vertrieb der EcoJet-Magnete um Betrug handele und dass die (pseudo-)"wissenschaftlichen" Erklärungen des Herrn Marcus Schneider "Scharlatanerie" wären. Was aber jedem, der seinen Verstand beieinander und auch nur einen halbwegs guten Realschulabschluss (vor allem aber den weit mehr auf Naturwissenschaft bezogenen Abschluss der "ostzonalen" zehnklassigen allgemeinbildende Oberschule) hat, eigentlich eingehen sollte.  

Ich, der Schlosser Jörg Reinholz, frage öffentlich:
"Was, bitte, für eine Art von Schulbildung haben denn die Richter im Westen genossen?"

Es schwächt auch nicht meine Vorwürfe sondern stärkt mein schieres Entsetzen darüber dass auch der 15. Zivilsenat (in Kassel) des OLG Frankfurt - darin insbesondere Richter Kölsch - ebenso dramatisch versagte, denn durch dieses grobe Versagen wurde
  1. eine "rechtsfreie Zone" zu Gunsten eines Kriminellen geschaffen und
  2. das Vertrauen der Bevölkerung in die Ernsthaftigkeit und Unvoreingenommenheit der Rechtsprechung geschädigt.

Doch der Richter Prietz begünstigte auch danach noch den schlimmsten denkbaren Rechtsmissbrauch des spätestens ab diesem Punkt kriminellen Herrn Marcus Schneider:

Im Nachgang stellte Marcus Schneider, dem sein Betrug und sein Herumlügen bekannt sein musste, auch noch dreist Ordnungsmittelanträge gegen den Kassler Ingenieur und hatte damit vor dem, sich den Tatsachen und dem Grundgesetz auf extreme Weise verschließenden Richter Prietz vollen Erfolg: Der verurteilte den Ingenieur erst zu 10 Tagen Ordnungshaft (die der Ingenieur "absaß" und dann - ich vermute hier dringend aus Wut über die Berichterstattung über sein Schandurteil - sogar zu 100 Tagen Haft, welche der Ingenieur nicht absaß, sondern den nunmehr positiven Ausgang des Verfahrens vor dem BGH brav in Frankreich abwartete.

Besonders bemerkenswert und eine Dreistigkeit  des Richters dürfte es sein, dass der Richter Prietz die Vollstreckung der Ordnungsstrafe nicht einmal aussetzte als der BGH dem Ingenieur:
  1. Prozesskostenhilfe bewilligte und
  2. dessen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision statt gab

denn es war daraus absehbar, dass der BGH sein Schandurteil aufhebt. Für mich ist es hier nicht bei einer Rechtsbeugung geblieben, sondern es fand eine schwere Freiheitsberaubung (10 Tage) statt, eine weitere schwere Freiheitsberaubung wurde versucht. Freilich wäre "dejure" bei einem Richter bei "Rechtsbeugung" Schluss, die Freiheitsberaubung ist "nicht justitiabel", eine Verurteilung des Richters Prietz wegen Rechtsbeugung ist aber auch nicht zu erwarten, weil die deutsche Rechtsprechung es den Richtern zu einfach macht - diese müssen nur erklären "ich habe das halt so gesehen".

Für mich aber ist die Höhe der verhängten Ordnungsmittel ein extrem deutliches Indiz dafür, was der Richter Prietz wirklich dachte und vor hatte. Und wenn ich dann daran denke, dass auch nach zwei BGH-Beschlüssen die Vollstreckung dem Gesetz zu wider nicht ausgesetzt wurde, dann bin ich völlig unabänderlich der Ansicht, dass hier durch den Richter Prietz eine Rechtsbeugung mit der Absicht der Freiheitsberaubung stattfand. Ich sage es ganz klar: Ich will diesen Richter nicht in einer Position wissen, wo er weiteren solchen Schaden anrichten kann.

Was sonst noch passierte:

Der Herr Marcus Schneider von der SCS Schneider GmbH aus Fuldabrück bei Kassel versuchte mich wegen meines ersten Artikels anzuzeigen. Nachdem ich der Polizei mitteilte, die sollten sich doch mal um den Betrug mit den Ecojet-Magneten kümmern, habe ich nie wieder davon gehört.

Was jetzt passieren kann:

Nachdem der feine, offensichtlich auch verlogene und betrügende Herr Marcus Schneider Recht und Gericht missbrauchte, tatsächlich den Kassler Ingenieur "in den Knast log" und das im schwersten Ausmaß wiederholen wollte, wird er
  1. seine billigen und hinsichtlich der behaupteten Heizkostenersparnis unwirksamen Magnete, die er früher auch schon "für teuer Geld" zur "Kraftstoffeinsparung" bei Fahrzeugen anpries (laut ADAC völlig wirkungslos), jetzt wohl zum Erreichen einer Ersparnis beim Saufen anbieten - weil man auf Grund irgendeiner "Kernspinresonanz" schlicht weniger Alkohol vertrage, wenn man die Tasse mit dem Wodka auf den "kernspinnigen EcoSuff-Magnet" stellt,
  2. einer Strafanzeige wegen schwerer mittelbar begangener Freiheitsberaubung, versuchter schwerer Freiheitsberaubung  und (in meinem Fall) ebenfalls versuchter Freiheitsberaubung und wegen übler Nachrede entgegensehen.

Persönliche Nachricht an Marcus Schneider:

Die schwere Freiheitsberaubung, Herr Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH aus Fuldabrück bei Kassel, ist ein Verbrechen auch wenn diese mittelbar durch das Belügen des Gerichts begangen wurde. Aus meiner Sicht gehören Sie dafür weggesperrt um die Gesellschaft vor Ihrem kriminellen Handeln wirksam zu schützen. Gerade weil Richter wie der Richter Prietz am LG Kassel offensichtlich nicht in der Lage sind, dafür sorgen zu sorgen, dass verlogene Kriminelle (wie Sie nun mal einer sind) mit derart dreisten Lügen keinen Erfolg haben.

Machen Sie Ihre Webseite zu, hören Sie dem Lügen und Betrügen auf und stellen Sie den Vertrieb der Magnete ein. Die, genauer deren Grundstoffe, werden für Mobiltelefone und Elektromotoren gebraucht. Sonst werde ich eine kleine Serie auflegen und mich mal mit den Dokumenten befassen, welche Sie als "Beweis" für die behauptete Bewirkung einer Einsparung verlinken. Ich verspreche Ihnen: Das wird für Sie sehr bitter. Sie müssen die Webseite sowieso ändern lassen, sonst klagen Ihnen die unten im offenen Brief genannten schon bald "den Arsch weg" - die können nach dem BGH-Urteil und dem von mir ausgeübten Druck nicht anders! Der Staatsanwaltschaft habe ich das Urteil des BGH schön heiß gemacht - die kommt nun wohl doch nicht daran vorbei, gegen Sie ein Verfahren wegen schweren Betruges und schwerer Freiheitsberaubung einzuleiten. Ich komme dann zum Verfahren, dass im Hinblick auf die drohende, hohe Strafe wohl vor dem Landgericht stattfinden wird, und werde darüber berichten.

Persönliche Nachricht an den Richter Prietz:

Tut mir leid: Aber der Rechtsstaat gewinnt seine Legitimierung durch Gerechtigkeit. Wer also als Richter - egal ob durch Vorsatz, Dummheit, Faulheit oder Schlamperei - solche Schandurteile fällt, wie es das unter dem Aktenzeichen "7 O 15/15" verbrochene "Scheißding" nun einmal eines ist, und auch nicht - jedenfalls nicht in genügendem Maße - anfängt, über seinen völlig unvertretbaren Juristenmurks nachzudenken bevor er einen Haftbefehl erlässt oder erlassen lässt -  der macht es dem Volk verdammt schwer auch nur an einen Rest einer tatsächlichen Rechtsstaatlichkeit zu glauben, und bewirkt nichts anderes, als dass das Recht der Faust (oder halt der dreisteren Lüge vor Gericht) wieder Oberhand gewinnt.

Wer als Richter dann aus zwei Beschlüssen weiß, dass der BGH seinen Mist mit annehmbarer Wahrscheinlichkeit aufheben wird und die Vollstreckung des ohnehin völlig überzogenen Ordnungsmittels nicht aussetzt, der aber begeht im Hinblick darauf, wie klar das Gesetz hier ist, Rechtsbeugung - und es ist mir scheißegal, ob die Staatsanwaltschaft erneut dienstbeflissen die Strafe gegen einen Kassler Richter vereitelt, was diese - da bin ich gewiss - tun wird.

Und ich bin völlig bei dem Kassler Ingenieur, der sich nicht grundlos wegen der von ihm und auch von mir als solche angesehenen Rechtsbeugung und der Freiheitsberaubung beschwert. Sie, Herr Prietz, sollten keine Urteile mehr fällen. Ich traue Ihnen das einfach nicht mehr zu!

Ich ersuche Sie deshalb, wegen "nachgewiesener Nichtfähigkeit mit schweren Folgen" vom Richteramt zurück zu treten. In einer auch nur halbwegs ähnlich verantwortungsvollen und gut bezahlten Position in der Privatwirtschaft wären Sie, Herr Prietz, nach einem solchen Versagen mit solchem Schaden schließlich auch "geflogen" - und zwar "achtkantig"! Und ich sehe auch nicht ein, warum der Steuerzahler Sie weiter alimentieren soll, nachdem Sie so deutlich gezeigt haben, dass sie den Job nicht richtig erledigen wollen.

Offener Brief:


Adressaten:
  • Netzwerk für Klimaschutz
  • Deutsche Unternehmensinitiative Klimaeffizienz
  • Wirtschaft pro Klima
  • Exportinitiative Energieeffizienz
  • Umweltallianz Hessen
  • Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (AT)

Betrifft Ihre Partnerschaft mit:

SCS Schneider GmbH
Mittelstr. 29
D-34277 Fuldabrück

Telefon: +49 (0) 561 / 220 701 – 0
Telefax: +49 (0) 561 / 220 701 – 15
Email: info@ecojet.com

Geschäftsführer: Marcus Schneider
Handelsregister: Kassel HRB13983
USt-ID-Nr. DE 812070300


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Partnerschaft mit Ihnen bzw. Ihren Organisationen bzw. mit von Ihnen geförderten Organisationen wird auf http://www.ecojet.com/ unterhalb von "Downloads" beworben.

Sie werden sicherlich kein Interesse daran haben, dass ein derartiger Betrüger und Scharlatan (wie es jetzt endlich auch für den letzten Bürokraten, Juristen oder "Formalheini" aus dem beigefügten Urteil des Bundesgerichtshofes hervor geht) damit wirbt, Ihr Partner zu sein und den Eindruck erweckt, dass Sie seine Tätigkeit gutheißen.

Sollte der durchweg verlogen-kriminelle Herr Marcus Schneider (er hat immerhin einen Dritten "in den Knast gelogen"!) sich zu Unrecht einer Partnerschaft mit Ihnen berühmen, um vorzumachen, seine tatsächlich unwirksamen Magnete würden - durch Sie auch nur irgendwie anerkannt - zu einer Heizkostenersparnis führen, dann rate ich Ihnen dazu, den Herrn

a) vor Gericht auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen und
b) das öffentlich zu machen

weil der Ruf Ihrer Initiativen natürlich darunter extrem leidet, dass ein solcher, extrem verlogener Krimineller mit der Partnerschaft wirbt.

Ich bitte um die allfällige Bestätigung der Beendigung jeglicher Art von Geschäftsbeziehungen zu dem Herrn.

"Familienkarte Hessen": Entgegen Ihrer Aussage wird der Herr Schneider mit seiner SCS-Schneider GmbH noch immer als Mitglied beworben und wirbt auch selbst damit.

Siehe: http://www.familienkarte.hessen.de/dynasite.cfm?dssid=424&dsmid=15428&dspaid=0&pid=268

Das Umweltbundesamt wird sicherlich Regeln finden wollen, die möglichst wirksam ausschließen, dass derartige Firmen mit Mitgliedschaften in vom Bundesumweltamt geförderten Organisationen werben. Ich schlage vor, den Gebrauch des Verstandes bei der Prüfung einer derartigen Mitgliedschaft künftig zwingend vorzuschreiben und die Förderung daran zu binden bzw. eine solche Prüfung überhaupt vorzunehmen, statt sich für eine Spende von 30 Silberlingen zu verkaufen und so dabei zu helfen, dass vielen Bürgern und Firmen ein wirtschaftlicher Schaden - und darüber hinaus auch ein Umweltschaden (durch die Produktion der völlig nutzlosen Magnete) in nicht unbeträchtlicher Höhe entsteht.

Das von vorn herein zu tun wäre geeignet gewesen, den eingetretenen Rufschaden für Ihre Organisationen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz

Umladung: Gerichtstermin findet nun am 21.4.2015 statt

Update: Der Termin hat sich geändert:

Neuer Termin: 21. April 2015; 12:15; OLG Düsseldorf Cecilienallee 3, Raum A224 

Früherer Sachstand:

Auch ich kann Fehler machen: Der bisher veröffentlichte Termin für die Berufungsverhandlung des Christoph Preuß, welcher dieser sich mit allerhand dreisten Lügen gegen eine einstweilige Verfügung wehrt, welche neben der Euroweb auch ihm die notorisch betriebenen Kaltanrufe untersagt, findet nicht wie bisher veröffentlicht am 15.3 statt, sondern am 10.03.2015.

Interessierte Spontanzeugen und Beobachter sollten sich also den korrekten Termin:

10. März 2015; 15:15; OLG Düsseldorf Cecilienallee 3, Raum A224

notieren.

Euroweb-Chef Christoph Preuß weiß von nichts - oder ist er etwa ein "pathologischer" Lügner?

Ich habe da ein paar Zahlen, die auch Christoph Preuß mit seinem Computer aus einer Datenbank der Euroweb abrufen könnte:

105.000 verbotene Kaltanrufe!
(Die Zahl stammt aus einem begrenztem Zeitraum und betrifft ein begrenztes Gebiet.)

Davon gingen:

45.000 an Angerufene aus "Empfehlungen" und
60.000 an Angerufene aus dem Projekt "Cashtime", bei dem die Außendienste der Euroweb quasi jede einzelne Telefonnummer und Adresse abschreiben oder abfotografieren, welche sie sehen. Von Werbung, von Auslagen, Firmenschildern, sogar von Fahrzeugen. Laut Euroweb-Handbuch sollen Telefonnummern auf Fahrzeugen sogar direkt an der Kreuzung angerufen werden - was gleich mehrfach illegal ist, denn Freisprechanlagen haben zwar die Herren Fratzscher, Preuß und Stein - die Außendienste indes nicht.

Die 105.000 illegalen Kaltanrufe führten zu folgenden Ergebnissen:

  • 8.000 Termine vereinbart (viele, etwa .2500) davon finden dann doch nicht statt!),
  • 47.000 auf "Wiedervorlage" gelegt,
  • 15.000 Angerufene haben bekundet, dass diese kein Interesse haben,
  • 6.000 Firmen waren falsch (Privatpersonen, oder Firma längst aufgelöst),
  • 2.000 Telefonnummern waren falsch,
  • 200 "Verbannungen",
  • 18.000 mal wurde nicht abgenommen.
Die Zahlen sind grob gerundet und stammen aus einem begrenztem Zeitraum und betreffen ein begrenztes Gebiet. (Genaueres werde ich nicht schreiben um die Quelle nicht verraten - aber es ist aus den Zahlen klar, dass das kein einfacher Außendienst mehr ist.) Genau so oder noch enger begrenzt als das Gebiet ist offenbar die Wahrheitsliebe und die Rechtstreue des Christoph Preuß, der vor dem OLG Düsseldorf erklären lasst, dass er das nicht angeordnet habe und nichts davon wisse und dass die wenigen, einzelnen Anrufe ja doch ein Zeichen für seine Rechtstreue seien.

Woll!

Als ich genau das las, stufte ich ihn vom vom "notorischen Lügner" zum "pathologischen Lügner" - herauf oder herab, dass ist ja immer einer Frage der Ansicht und es gibt Leute, die mögen diese Art, sich selbst dem verlogenstem Pack zuzuordnen.

So dreist lässt Christoph Preuß "seine" Anwälte vor Gericht lügen.
(OLG Düsseldorf, 1-20 U 140/12, Schreiben des Dr. Weber vom 01.10.2014)

Am Dienstag, dem 21. April, (das ist der neu bekannt gegebene Termin) findet vor dem OLG Düsseldorf eine Verhandlung statt. Und ich bin sehr gespannt darauf, ob das OLG dem feinen, empfindlichen, auf seien Ruf bedachten, nach eigenem Behaupten sogar stets rechtstreuen und dabei doch höchst verlogenen Herrn Preuß glauben wird, der angeblich nicht wissen will, was in der von der Euroweb betriebenen Datenbank steht und das die Euroweb-Außendienste mit der Datenbank und gemäß dem zugehörigen Handbuch eine illegale Telefondrückerei betreiben. Aber ich kann dem als Zeuge geladenem Daniel Fratzscher gerne zeigen, an was für einer Datenbank er Haupteigentümer ist und was für Handbücher an die Drücker ausgegeben werden - ich kann ihm die Zahlen vorlegen und ich werde es veröffentlichen, falls das Gericht feststellt, dass (auch) er als Zeuge gelogen habe.

Der Termin und die Blamage findet natürlich nur statt, falls der Herr Dr. Weber von der Kanzlei AWPR aus dem fernen Dortmund ihm nicht gut zuredet und die Berufung zurück nimmt. Macht er das nicht, dann gibt es eben - nach einer allfälligen Überraschung für den Herrn Christoph Preuß, den Daniel Fratzscher und Christian Stein - ein Urteil, das wohl ziemlich herb ausfallen wird.

Hinweis: Der Termin ist neu auf den 21.4.2015 fest gelegt. Früher genannte Termine sind überholt.

02.03.2015

Euroweb? So blöd muss man erst mal sein!

Vor ein paar Wochen habe ich geschrieben, dass die Euroweb Deutschland GmbH des Christoph Stein allerhand Geld für die Bewerbung einer Webseite ausgibt, um den Benutzern dann KEINE Webseite zu präsentieren.

Das Problem ist behoben. Allerdings stellt sich die Frage nach dem "Wie?" - und da gibt es erstaunliches zu berichten.

Das Unternehmen, welches obwohl es im September 2014 gegründet wurde "lediglich" behauptet  "seit über 10 Jahren" am Markt tätig zu sein (das Wort "lediglich" wurde eingefügt um darauf hinzuweisen, dass der Herr Christoph Stein sich auch gröberer Lügen bedient) hat eine verkettete Umleitung gebaut:

Das ist es, wonach der Server gefragt wird:

 wget -d http://www.ew.de

Erste Umleitung:
HTTP/1.1 301 Moved Permanently
Date: Mon, 02 Mar 2015 09:16:06 GMT
Server: Apache
Location: https://www.ew.de/

welcher der Browser jetzt brav folgt, weil nun endlich auch ein passendes Zertifikat eingerichtet wurde.

Zweite Umleitung:
HTTP/1.1 301 Moved Permanently
Date: Mon, 02 Mar 2015 09:16:06 GMT
Server: Apache
Location: https://ew.de/

Möglicherweise will der Herr Christoph Stein sich die Domain OhJe.de sichern, denn dann können seine als "Suchmaschinen-Spezialisten" beworbenen Schüler-Praktikanten und Lehrlinge ja mal versuchen, eine sachgerechte Umleitung von WehOhWei.OhJe.de zu ew.de hinzubekommen.
 Was ja für die von der Euroweb abstrus niedrig bezahlten "Fachkräfte" viel zu schwierig zu sein scheint ... kein Wunder, dass der Herr Christian Stein auch die falschen Referenzen nicht löschen lassen kann. Wobei ich mir bei letzterem Punkt doch recht sicher bin, dass das noch sehr viel mehr daran liegt, dass dieser Euroweb-Zeuge ein verlogenes A..., Pardon: ein verlogener Zeitgenosse ist.

Dann wäre da noch das hier:
X-Powered-By: PHP/5.3.21
X-Drupal-Cache: HIT
Etag: "1424963646-0"
Content-Language: de
Link: <https://ew.de/>; rel="canonical", \ <https://plus.google.com/104487273196653938228> \
rel="author"
Dazu wie folgt: PHP 5.3.21 ist mehr als "nur geringfügig" veraltet.  Und dann sollten sich die von der Euroweb zwecks Werbung zu solchen ernannten "Euroweb-Spezialisten" mal die Handbücher nehmen und nachschauen, was in den HTTP-Header, was in den HTML-Header gehört statt dem armen PHP auch noch aufzuerlegen die falschen Header unschädlich zu machen. Und vor allem sollten die "Euroweb-Suchmaschinenoptimierer" mal in Fachbüchern nachlesen, was es bedeuten würde wenn der <link rel="canonical" ... > denn funktionieren würde, Sie "Euroweb-Suchmaschinenspezialist"!

Ganz ehrlich, Sie "Media-Präsident"! - Wenn "Ihr" Unternehmen Webdesign verkaufen will, dann sollten Sie sich auch ein wenig technische Intelligenz leisten. Sonst müssen Sie früher oder später die Content-Language auf "vvwvbv" ändern. Das steht für

"Voll verlogene Werbung von bekannten Versagern"!