NTV: „Maschsee-Mörder beteuert vor Gericht seine Unschuld“
Zitat aus der Feder eines „ganz linken Typen“:
“Die Toleranzbesoffenen nehmen Morde an Kindern zum Anlass, rauschende Partys zu
feiern. Sublimierung nennt man das: Der woke Mob würde lieber die AfD-
Parteizentralen stürmen sowie Ungeimpfte, Pazifisten und “Klimaleugner” in KZs
sperren und den Russlandfeldzug beginnen. Da das aber (noch) nicht möglich ist,
begnügt man sich vorerst mit saufen, kiffen und lügen (Hetzjagden auf Ausländer,
Wannseekonferenz 2, Atomstrom verstopff unsere Stromnetze, Russland zerstört
unsere Gasleitungen usw.)
Mittendrin die berüchtigte Oma gegen das Recht LXXXXXXX und ihr psychisch kranker
Mandant.“
Diese Probe profaschistischen Dummkackens veröffentlichte am 27. Januar 2025 der insofern unzweifelhaft als solcher fest stehende Quaknazi Andreas Skrziepietz aus Hannover - der nunmehr Mitglied „einer als links geltenden Partei“ sein will - unter dem Titel
„Partys gegen rechts”
Vielleicht ist die „als links geltenden Partei“ ja national-sozialistisch.
Ich frage mal ganz mutig:
Wahrscheinlich habe ich und sodann das Oberlandesgericht Frankfurt am Main schon sehr bald etwas über diese neue Selbst-Sublimierung zu lachen.
Andreas Skrziepietz hetzt und lügt öffentlich wie folgt und unterstellt mir dabei durchaus auch Lüge und Betrug:
Soso! Was habe ich nicht? Andreas Manfred Skrziepietz nennt andere auch gerne Lügner - Also frage ich den Andreas Manfred Skrziepietz:
Wer ist hier ein Lügner?
Ich würde sagen, jemand, der behauptet „Weil er dann Beweise für seine Behauptung vorlegen müßte, genau an dem Tag, an dem die Verhandlung stattfand, einen Auftrag gehabt zu haben.“ obwohl ihm folgender Beschluss mit der Aussage ...
Den Parteien steht ein Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstausfall gem.§ 22 JVEG zu, sofern ein solcher tatsächlich entstanden ist, was aber nicht bedeutet, dass ein konkreter Verdienstausfall nachzuweisen ist, sondern lediglich, dass in der vorliegenden Konstellation von der Entstehung eines messbaren Nachteils grundsätzlich ausgegangen werden kann (BeckOGK/Dorn, a.a.O. Rn. 338).
Davon geht das Gericht nach Vorlage der Einzelaufträge über mehrere Monate vor und nach
dem durchgeführten Termin zur mündlichen Verhandlung und entsprechender eidesstattlicher
Versicherung aus. Ein konkret ausgefallener Termin am Terminstag muss aus o.g. Gründen
gerade nicht glaubhaft gemacht werden.
... gleich doppelt vorliegt, ist entweder ein Idiot, senil oder ein Lügner! (Es gibt einen vorangehenden, wörtlich fast identischen Hinweisbeschluss)
Übrigens gibt genau ein Verfahren zwischen ihm und mir, in welchem ich einen Verdienstausfall geltend gemacht habe (siehe unten). Und ich muss mich nicht von jeder „geistigen Flachzange“ verleumden lassen.
Herr Andreas Skrziepietz, zu Ihrer dummen Frage:
Ich lasse aus dem dieser Beschwerdezurückweisung zugehörigen, also vollständig rechtskräftig gewordenem Kostenfestsetzungsbeschluss pfänden, wann es mir passt - und habe dafür noch satte 30 Jahre Zeit:
(Ja: Auch das hat das Großmaul und SuperMarkus HAINTZ - der mich auf einer Seite A4 sieben (7) mal als Querulant verhetzt - für Skrziepietz verloren.)
Vorliegend kommt, im Hinblick auf die Deutlichkeit gleich zweier Gerichtsbeschlüsse (vorheriger Hinweisbeschluss und dann der obige, rechtskräftige) neben der, dem kriminellen und vielfach verurteiltem Herrn „Dr. Intensivtäter“ Skrziepietz höchst eigenen Boshaftigkeit auch „Alzheimer“ in Betracht, weshalb ich dem Herrn Andreas Manfred Skrziepietz das Aufsuchen einer zur Diagnose und ggf. notwendigen Hilfe geeigneten Einrichtung als „dringend“ nahe lege. Allerdings gehe ich davon aus, dass er in den offenbar stattfindenden Verfahren wegen der Verleumdung/Beleidigung der Richterin Pinski und des Richters Wöltje (beide: AG Hannover) ohnehin psychiatrisch begutachtet wird. Wenn das stattfindet, dann könnte der offensichtlich höchst Uneinsichtige[¹] im Falle festgestellter verminderter Schuldfähigkeit sodann durch das Urteil und gemäß § 56c Absatz 2 Variante 6 StGB endlich „fast freiwillig“ die Hilfe erhalten, die er zu brauchen scheint.
[¹]Dafür, dass „Dr. uneinsichtig” Skrziepietz „nur eingeschränkt schuldfähig“ sein könnte, spricht neben der Vielzahl von Straftaten (auch die beleidigten bzw. verleumdeten RichterInnen hatten ihn zuvor verurteilt) just auch das obige geistige Versagen.
„Man verstehe mich nicht falsch, es gibt reichlich unfähige Richter, z.B. Amtsrichterin Pinski aus Hannover, die mir den Anwalt verweigerte, wofür ich sie vor Gericht bringen werde - notfalls durch ein Klageerzwingungsverfahren.“
So Andreas Skrziepietz aus Hannover aktuell und öffentlich über das Verfahren gegen Andreas Skrziepietz, in welchem er, nachdem er nicht zum Verhandlungstermin erschien - wie er selbst veröffentlichte - im Strafbefehlsverfahren wegen Beleidigung bzw. Verleumdung meiner Anwältin erstinstanzlich wohl zu einer Geldstrafe bzw. Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurde.
Beantragt hatte die Staatsanwaltschaft 200 „Tagessätze“ a 30 € - was ich genau weiß, einfach weil ich da war.
Vermutlich wird er dem Strafbefehl widersprochen haben, denn in seinen früheren Äußerungen über dieses Verfahren gab er unwahr an, er sei für 15:00 Uhr geladen worden, tatsächlich hatte er selbst am 02. Juni 2026 die Ladung für den 14:00 Uhr am 16. Juni 2026 als „verstanden“ bestätigt - auch da war ich selbst anwesend, schon um die von ihm durch „herzliche“ Verleumdungen und Beleidigungen geschädigte (meine Anwältin) moralisch zu unterstützen.
Der mir auch insofern als Mobber und Stalker geltende Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover ist feige genug, seinem Quaknazidasein in einem Blog zu frönen, den er ohne Impressum betreibt und hierfür sogar meinen Name missbraucht.
Zurück zu seiner Äußerung:
Skrziepietz wurde also, wie er selbst öffentlich (aber feige, weil ohne Impressum) behauptet, ein Anwalt „verweigert“. Im Strafverfahren kann eine Beteiligung eines Anwalts oder eine Anwältin aber nur verweigert werden, wenn diese(r) an der Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet, beteiligt ist oder den Verkehr mit dem nicht auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten dazu mißbraucht, Straftaten zu begehen oder die Sicherheit einer Vollzugsanstalt erheblich zu gefährden, oder eine Handlung begangen hat, die für den Fall der Verurteilung des Beschuldigten Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei wäre.
Davon liegt offensichtlich nichts vor, denn die Taten hat Skrziepietz allein begangen, er war deswegen nicht in U-Haft und durch seine „Verteidigung“ hat er auch eingeräumt, dass die gegenständlichen Äußerungen von ihm stammen, denn er hat das in der Verhandlung am 02.06.2026 nicht in Abrede gestellt - sondern seine kackblöden Verleumdungen bzw. Beleidigungen als „wahr und berechtigt“ hinstellen wollen. Verurteilt wurde er gemäß § 408 a der Strafprozessordnung. Worauf er mit
„Überhaupt nicht geehrte Richterin Pinski! Ich habe gerade den Strafbefehl erhalten und bezeichne Sie hiermit ausdrücklich als die schlechteste und unfähigste Richterin Deutschlands“
und weiteren („geistig sehr ungesund“ anmutenden) Beschimpfungen und Verleumdungen reagierte, weshalb - so ein weiterer Bericht des Andreas Skrziepietpietz selbst - wohl ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet wurde. Es gibt da noch eine weitere Sache, weil er auch den Richter Wöltje verleumdete, der ihn im März 2025 wegen Beleidigungsdelikten zu 75 Tagessätzen verurteilte.
Wie auch immer, bei seiner Äußerung, ihm sei der „Anwalt verweigert“ worden, muss es wohl um eine(n) Pflichtverteidiger(in) gehen.
Ich sehe jedenfalls in § 140 StPO nichts, was für das Verfahren zutreffend gewesen wäre. Was ich aber aus seiner aktuellen Äußerung und den mir bekannten Umständen entnehme, ist, dass Andreas Manfred Skrziepietz demnach wohl erst herzlich beleidigt und verleumdet - sodann allen Ernstes fordert, dass die SteuerzahlerInnen dann bitteschön auch noch seine Verteidigung bezahlen sollen!
So geht auch „Großmaul“.
P.S.: Wenn ich richtig hingehört habe (die Äußerung ging an den Staatsanwalt und erforderte seitens der Zuschauer „Luchsohren“), hat die Richterin am 16.06.2026 ausgetan, dass ein Kölner Anwalt (womöglich nicht der GROSSMAUL-HAINTZ sondern der hier als unbefleckt geltende RA Kaplan - ich schließe das vage aus anderen Äußerungen des Andreas Skrziepietz) das Gericht benachrichtigt hatte, dass er den Termin nicht wahrnehmen und also die Vertretung nicht übernehmen könne.
Irgendetwas an den Berichten des Andreas Skrziepietz scheint zudem nicht zu stimmen, denn ich kann diese immer wieder nicht miteinander oder nicht mit Tatsachen in Übereinstimmung bringen ... Mich nennt der „feige-impressumsfreie“ Verleumder Andreas Skrziepietz einen „Lügner“ - und zwar ohne eine tatsächliche Lüge zu benennen.
Das OLG Frankfurt am Main hat es mir rechtskräftig erlaubt, den wegen seines Dummquakens (Hetze, Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohung) multibel verurteilten Andreas Skrziepietz als „Rechtsextremist und Hassblogger“ zu bezeichnen. (Urteil vom 28.08.2025, Az. 16 U 151/24) Hintergrund sind seine öffentlichen Schriften, darunter seine häufige Wortwahl „linksgrün versifft“, „Demokratten“ und das ebenfalls häufige und extrem verhetzende Behaupten, die Grünen seien eine „Kinderfickerpartei“, dazu noch ausländerfeindliche Äußerungen - was ihn als Nachahmer des Echtnazis Julius Streicher gelten lässt. Der hetzte übrigens längst nicht nur gegen Juden sondern auch gegen politische Gegner - außerhalb und sogar innerhalb der NSDAP!
Wie mir mitgeteilt wurde will Andreas Skrzipietz (Hannover) jetzt einer „linken“ Partei beigetreten sein.
Da aktuell ein Verfahren vor dem OLG Frankfurt stattfindet, in welchem es darum geht, ob die sein Quaken beleuchtende Wertung „Quaknazi“ und „Julius-Streicher-Ersatz“ rechtens sind, werte ich das als Versuch, das Oberlandesgericht zu täuschen - auch wenn der Versuch als „untauglich“ anmutet. Zugleich behaupte er, so die Mitteilung an mich, er habe sich nicht ausländerfeindlich geäußert, weil die Betroffene und von ihm wegen deren Migrationshintergrundes - ausgerechnet in einem Artikel des Andreas Skrziepietz mit dem bezeichenden Titel „Mein Kampf“ - öffentlich übel verhetzte Person eine deutsche Staatsbürgerin sei.
Wen will er also “verarschen“?
Offensichtlich verwechselt Andreas Skrzipietz (Hannover) die 16. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Frankfurt mit der sich durch wiederholt tatsachen- und rechtsfernes Agieren auf Seite eines wegen mulibler Strafaten verurteilten, rechtsradikalen Intensivtäters stellenden 3. Zivilkammer des LG Frankfurt unter Dr. Ina Frost.
Dem BSW (falls das die „linke“ Partei ist, der er beigetreten ist) seien die Mitgliedsbeiträge gegönnt. Allerdings sollte das Personkultbündnis besser prüfen, wen es aufnimmt - wenn es denn weiter als „links“ gelten will.
In der Sache 2-03 o 252/26 des Landgerichts Frankfurt setzte die in einem Parallelverfahren zuvor wirksam abgelehnte Richterin Dr. Frost mit Schreiben vom 02.09.2026 in einer nicht eiligen Angelegenheit die Frist für eine Stellungnahme zum Korrekturantrag des dortigen Widerklägers (Skrziepietz) vom 29.08.2026 von lediglich einer Woche. Schon am 08.09.202 hat das Landgericht Frankfurt am Main – 3. Zivilkammer – durch die abgelehnte Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Frost, die abgelehnte Richterin am Landgericht Monro-Kabel und den abgelehnten Richter am Landgericht Dr. Daßbach allen Ernstes wie folgt beschlossen:
(Abbildung des Beschlusses: Meine Veränderungen sind die Anonymisierungen in roter Farbe.)
Der Beschluss ging mir tatsächlich so zu, obwohl der Textbaustein nicht durch die Angaben
ergänzt wurde. Es fehlt zudem an einer Begründung, warum § 319 ZPO und nicht der einschlägige § 320 ZPO angewendet wurde - obwohl das Gericht in der Stellungnahme rechtzeitig darauf hingewiesen wurde.
Zudem handelten die
entgegen dem Stillhaltegebot aus § 47 ZPO (der nur „unaufschiebbare Amtshandlungen“ erlaubt), i.V. mit dem „infizierenden“ § 48 ZPO („oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen sei“) - was durch den wirksam gestellten Ablehnungsantrag über den noch gar nicht, geschweige denn rechtskräftig entschieden wurde, der Fall ist.
Die Vorsitzende Richterin Dr. Ina Frost setzte also schon zuvor mit der Frist von lediglich einer Woche für die Stellungnahme auf den Antrag eine deutlich, also rechtswidrig zu kurze Frist - üblich sind zwei Wochen. Eine Fristverkürzung war nicht beantragt und lässt sich auch nicht mit etwas anderem als den Zweck der Benachteiligung begründen. Schon am Tag nach Ablauf der grundlos, also willkürlich zu kurz gesetzten Frist erfolgte dann die sachlich falsche Entscheidung, denn statt § 319 ZPO wäre § 320 ZPO anzuwenden gewesen (der „Fehler“ bestand schon in der Tatbestandsdarstellung des Gerichts, welches auch gegen § 308 ZPO „Bindung an die Parteianträge“ verstieß) - der enthält aber eine Zweiwochenfrist für die Monierung - die aber war verstrichen!)
Mit der großen Eile wollte das Gericht durch die abgelehnten RichterInnen Dr. Ina Frost, Monro-Kabel und Dr. Daßbach mir gegenüber durch völlig überzogene, rechtsferne Willkür offensichtlich seine Macht demonstrieren und den rechtsradikalen (erlaubt durch das OLG Frankfurt), vielfach strafrechtlich verurteilten Kriminellen (AG und LG Hannover) Andreas Skrziepietz begünstigen und hat dabei eine nicht zu begreifende Eile an den Tag gelegt - die dann dazu führte, dass der obige Beschluss unausgefüllt das Gericht verließ. Demnach hat sich das Gericht auch inhaltlich gar nicht erst befasst.
Es geht im Urteil zudem auch um die Äußerung, Skrziepietz sei ein „Quaknazi“.
Gegen das Urteil in der Sache 2-03 o 252/25 wurde schon vor Monaten von meiner Seite Berufung eingelegt und diese im Übrigen auch begründet: Man braucht nicht viel Vorstellungskraft, um sich vorzustellen, dass auch dieses Mal das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den „Quatsch der unteren Instanz“ aufheben wird - denn das Verbot, einen mehrfach wegen Äußerungsdelikten (Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Bedrohung) verurteilten und weiter kriminell aktiven Lumich einen Quaknazi zu nennen, wird das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist unzweifelhaft aufheben. Dieses weil Andreas Skrziepietz ist wegen seines dummen Nazigequakes rechtskräftig mehrfach strafrechtlich verurteilt wurde, den Rest regelt Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit).
Folgen:
Sonstiges:
Ich wurde gebeten, in dem Bildchen vier Fehler zu finden.
Das war einfach.
Ich kann die Aufgabe sogar toppen: