Dienstag, 02. Juni 2026 12:30, Saal 2288 (Altbau) AG Hannover, gleich am Hauptbahnhof.
- Angeklagter ist Andreas Skrziepietz a.k.,a. „Docmacher“, ein ganz übler Hassblogger aus Hannover. Der hat schon einen Sack voller Vorstrafen.
- Es erscheint hier (im Hinblick auf eine hier bekannte und zur Anklage gebrachte Äußerung: auch) als wahrscheinlich, dass morgen statt eines Urteils ein Beschluss ergeht, durch ein psychiatrisches Gutachten seine Schuld- und Verhandlungsfähigkeit zu überprüfen - oder eben auch um zu prüfen, ob im Falle einer Schuldfähigkeit und eines Schuldspruches und also einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe eine Weisung nach § 56c Absatz Nr. 6 StPO (also „Therapieweisung“) angebracht und geeignet ist, ihm dabei zu helfen, künftig keine Straftaten mehr zu begehen.
4 Kommentare:
Ja, ist denn heute schon wieder Weihnachten?
*musikanmach*
https://mozartai.com/song/variant_178029
Für den einen ist es Weihnachten, Ostern und Pfingsten auf einen Tag, für den anderen das um zwei Tage verspätete Armageddon...
Andreas Skrziepietz wollte die Parteizugehörigkeit der Richterin abfragen und hat darauf hin natürlich keine Antwort erhalten. Sodann die Richterin wegen Voreingenommenheit abgelehnt. Und behauptet. Es handelt sich um einen politischen Prozess.
Es wurden 3 Zeuginnen vernommen. Eine Mitarbeiterin der Stadt Hannover, die sich durch seine beleidigenden Äuserungen auch bedroht und belästigt fühlte und die Staatsanwältin S. - Beide hat erzu einer Aussage drängen wollen, die aber nicht so kam wie erhoffte.
Er hat versucht, die Schuld auf meine Anwältin abzuwälzen, nicht er, diese gehöre auf die Anklagebank. Mehrfach ließ das Gericht Fragen nicht zu, die mit der Anklage nichts zu tun hatten. Ebenso "Fragen", die eigentlich nur Statements waren.
Fazit: Er hat nur querliert...
Fortsetzung am 16.6.2026 um 14:00 Uhr. Bericht folgt.
Wie der Querulant wohl reagiert hätte, wenn die Richterin sich zur AfD bekannt hätte? Anyway – wie man derart verblödet sein kann, ein Gericht mit so einer Frage zu konfrontieren, lässt sich nur mit dringend notwendiger psychiatrischer Untersuchung und Einweisung in eine geschlossene Anstalt beantworten.
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