Der mir wegen seiner Werbung - mit welcher er auch in weiteren Fällen (Strafanzeigen, Selbstanzeigen, Sinnlosklagen) selbst in die Öffentlichkeit drängt - als „Querulant“ geltende Kölner „Ganz- bzw. Noch-Rechtsanwalt“ Markus Haintz prahlt damit, für eine (wie er selbst schreibt) wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse (Maskenbefreiungen) rechtskräftig verurteilte Frau Dr. Jiang eine Unterlassungsklage gegen das Bundesgesundheitsminsterium eingereicht zu haben - und bettelt öffentlich um Spenden dafür.
Markus Haintz quakt:
„Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat kürzlich auf ihren US-Kollegen Robert F. Kennedy Jr. und dessen scharfer Kritik an der Ärzteverfolgung in Deutschland erwidert, dass es in der Bundesrepublik strafrechtliche Verfolgung gegen Ärzte nur in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung gab.“
(und quakt ...)
„Das ist unwahr. Viele Ärzte wurden lediglich wegen des Ausstellens (vermeintlich) unrichtiger Gesundheitszeugnisse verurteilt...“
(und quakt...)
„Dr. Jiang beauftragte die Kölner Kanzlei Haintz legal damit, das Gesundheitsministerium auf Unterlassung zu verklagen. Diese Klage wurde heute eingereicht.
(und quakt...)
Monika benötigt eure Unterstützung, um sich rechtlich zur Wehr zu setzen. Eure Spende wird für die Finanzierung dieses Verfahrens und vor allem auch ihrer bisherigen erheblichen Verteidigungskosten des aufwendigen Strafverfahrens eingesetzt werden.“
Demnach ist er mit seiner Mandantin „per Du“. Die Spenden dürften aber per se „perdu“ (verloren) sein. Denn wenn es wirklich um die Unterlassung der Aussage geht, „dass es in der Bundesrepublik strafrechtliche Verfolgung gegen Ärzte nur in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung gab.“, dann dürfte die sich schon zuvor von anderen Anwälten aus der sogenannten „Covidiotenszene“ erfolgsfrei vertretene aus folgenden Gründen scheitern:
(1)
Es wird wohl an der Aktivlegitimierung fehlen. Mithin ist die Busenfreundin des Plapper-Markus, also Jiang nämlich nicht selbst Gegenstand der Äußerung.
„Dem reinen Grundsatz nach spricht der Gesetzgeber jeder Person die Sachbefugnis zu, welche in den eigenen Rechten von einer anderen Person oder einer Institution verletzt wurde. Zudem ist die Voraussetzung für die Sachbefugnis auch der Umstand, dass ein Kläger die Berechtigung dazu besitzt, gegen das verletzte Recht vorzugehen.“ schreibt z.b. der weitaus ernster zu nehmende Rechtsanwalt
Jiang - wie der vermeintlicher Freund (der aber gleich in mehrer Hinsicht davon profitiert, die Ärmste sekbst und deren Verurteilung wieder in die Öffentlichkeit zu zerren) mitteilt - rechtskräftig verurteilt wurde:
„Bei dem eingezogenen Geld handelt es sich nach Angaben des Gerichts um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern eingenommen habe. Bundesweit hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen - ohne dass die Ärztin sie untersucht hätte oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden. "Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme", heißt es in der Mitteilung.“
(schreibt die „Zeit“ über den damaligen Versandhandel mit dem die Verurteilte, so denke ich, daran teilnahm, bewusst rechtswidrig zahlreiche Menschenleben zu gefährden und die Pandemie zu befördern)
Jiang (der Doktor-Titel sollte ihr schleunigst entzogen werden) hat dem Bericht nach mehr als 4000 Atteste für krass unsolidarische Seuchenvögel und Covdioten ausgestellt, in diesen demnach also vorsätzlich unwahr behauptet, die Beattestierten untersucht zu haben, für die unrichtigen und ergo auch prospektiv ungültigen Atteste Geld genommen. € 28.000 wurden eingezogen.
Sorry. Herr Markus Haintz!
Aber nur im günstigsten Fall wird die großfressig verblahfaselte Unterlassungsklage nur wegen der fehlenden Aktivlegitimierung zurück gewiesen. Das Gericht kann nämlich auch zu der Aussage kommen, dass, jedenfalls nach dem Verständnis der nicht so juristisch gar fein unterscheidenden Bevölkerung auch eine „unwahre Urkunde“ eine „gefälschte Urkunde“ sei und dass es sich auch, weil eine unwahre Aussage in Kombination mit einem Vermögensvorteil gegenständlich ist - jedenfalls nach dem Verständnis der sich um rechtsverdrehende Feinheiten nicht kümmernde Bevölkerung - um „Betrug“ gehandelt habe und dass ergo die Aussage, es wären nur Betrüger und Urkundenfälscher verfolgt wurden, insofern längst nicht so unrichtig ist, als dass auch nur irgendwelche Rechte der Jiang betroffen sein könnten.
Die Spenden, um die Haintz also öffentlich wie folgt bettelt, ...
sind also als „perdu“ anzusehen. Nur für Markus Haintz himself nicht: Der (oder die ihm gehörende GmbH und damit dann doch er selbst) kassiert ja von der bespendeten Verurteilten für die Vertretung.
Im Übrigen - als was verbucht denn der Rechtsanwalt Markus Haintz Spenden ohne korrekte Angabe eines Zahlungszwecks oder solche, die er dann nicht zuordnen kann? Etwa für sich selbst?
In einer anderen, verlorenen Sache, bettelte der „Verfassungsschützer“ Haintz nämlich, nachdem er in eigener Sache eine querulatorische Klage in zwei Instanzen verloren hatte, ebenfalls - und für sich selbst -um Geld und gab die selbe Kontonummer an:
Womöglich haben Covidioten nicht nur ein kaputtes Hirn sondern auch eine offene Brieftasche und sind dazu bereit, Geld zum Fenster herauszuwerfen. Es scheint sich ja zu lohnen unter diesen um Spenden zu betteln. Das Finanzamt sollte sich das mal anschauen.
1 Kommentar:
Die fortgesetzte Spendenbettelei auch für sich selbst, lässt die Vermutung zu, dass dieser Unwalt verzweifelt gegen den Vermögensverfall anzukämpfen versucht. Die aufmerksamkeitsheischenden Verlautbarungen dieses Herrn über seine Sinnlosklagen, querulatorischen Anzeigen und sonstigen dramaturgisch aufgemotzten Aktionen dienen wohl nur der Eigenwerbung – die eigentlich vorgeschriebene Regeln befolgen müsste.
Kommentar veröffentlichen