07.06.2013

Die "mehrdimensionalen Erfahrungen" des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger aus Niederkrüchten - weiterer Intelligenzsschwund bei der Berger Law LLP

Figur 1: Alles neu im Juni 2013. Großmäulige Werbung des Philipp Berger, der auf einmal den "erfahrenen Strafrechtler" gibt - der er aber nicht ist.

Der mir auch sonst als "Großmaul" und wegen seiner Lügengeschichten bekannte Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger gibt im Rahmen der "Ligitation PR" ganz aktuell auf der Webseite der Düsseldorfer "Berger Law LLP" an, er habe "mehrdimensionale Erfahrungen"(*), welche "Grundlage für eine kompetente und effektive Strafverteidigung" seien.

Mir erscheint das wenig nachvollziehbar, denn eigentlich hat der Anwalt Philipp Karl Berger - jedenfalls so weit ich davon weiß - immer nur "Euroweb" gemacht oder sich selbst vertreten.

Figur 2: Noch im Mai 2013 war der selbe Philipp Karl Berger Inkassofritze und Kritikerbekämpfer der Euroweb - beides übrigens mit "bestenfalls bescheidenem Erfolg" - um es "jugendschutzgerecht" auszudrücken.

Zu diesem Zweck wurde die einstige Kanzlei "Berger & El Gendi" ja auch fast zeitgleich mit der Euroweb gegründet und hat sich auf eine Weise "präsentiert", die man als ein "Verstecken vor Laufkundschaft" ansehen kann. Philipp Berger hatte damals seine Anwaltszulassung noch nicht mal ein Jahr und hat sich mit Leib und Seele an die Euroweb - deren Mitgründer El Gendi auch ist - verkauft. Offenbar muss der Anwalt Berger (weil die Euroweb das Budget gekürzt hat) das Geld jetzt auch mit etwas ganz Neuem, nämlich mit Arbeit für "Laufkundschaft" verdienen und hat ganz neue Werbung aufgesetzt.

Philipp Berger wirbt jetzt mit zweifelhaften "mehrdimensionalen Erfahrungen".

Sehen wir das öffentliche Gelaber mal durch:

•    "Rechtsmittelrecht: Berufungen und Revisionen"

Naja. Berufungen und Revisionen, Revisonen und Berufungen: Philipp Berger wendet sich also neuerdings auch an "Querulanten". Ein Querulant ist z.B. jemand, der ein knappes dutzend Mal vor den BGH zieht und dort jeweils verliert. Die Euroweb ist sowas. Kann eine Firma eigentlich ein Querulant sein? Fakt ist, dass die Euroweb nebst dem "Ligitation (Lügen)-PR-Philipp" im Schwafeln über Berufungen und Revisionen einsame Spitze sind und im Falle des negativen Ausgangs dann mehrfach entweder sehr sorgfältig die Fresse gehalten oder aber dreist gelogen haben, wie z.B. Philipp Berger über die Sache VII ZR 22/11 des BGH.

•    "Betäubungsmittelstrafrecht"

Ich muss nicht wissen, wer was nimmt und von wem er es kauft. Ich kann mir aber vorstellen, dass das Blutbild des Autors sehr merkwürdige Auffälligkeiten hat, wenn er seine Veröffentlichen schreibt. Mir fehlen aber die Erfahrungen oder die medizinische Ausbildung um da was konkretes auch nur zu vermuten. Den von ihm selbst aufgeführten "mehrdimensionalen Erfahrungen" gerade im "Betäubungsmittelstrafrecht" nach würde ich, allerdings auf den Gebrauch von "Haschisch" oder (ohne aber eigene Erfahrungen zu haben) eines dieser modernen Ostasiatischen "Geruchskissen" tippen. Ich wüsste nichts was sonst zu solch seltsamen Formulierungen stimuliert.

•    "Wirtschaftsstrafrecht"

Oha! Wen hat der Philipp Berger denn je im "Wirtschaftsstrafrecht" vertreten? Bezieht sich seine "mehrdimensionale Erfahrung" hierin auf das Lesen von Prozessberichten? Oder meint er die für ihn nun wohl verlorenen Sache vor dem AG Kassel (620 M 5479/11), die ihm selbst eine Anzeige wegen versuchten schweren Betruges einbringen wird? "Mehrdimensional" kann auch einen Vorgriff auf die Zukunft (Zeit als 4. Dimension) bedeuten... oder meint der Philipp Berger die Leipziger Anklage wegen Christoph Preuß oder gar die Sache 20 Js 1328/12 der StA Düsseldorf in der nicht nur wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage gegen den "ehrenwerten Rechtsanwalt" sondern von Rechts wegen auch wegen Prozessbetruges gegen seinen Mandanten Preuß von der Euroweb ermittelt und Anklage erhoben werden sollte. Nun denn: gewerbsmäßiger Betrug wäre ja ein typisches Delikt im "Wirtschaftsstrafrecht". Und wenn schon Betrug: War das nicht der "Kanzleiblondschopf" Adrijana Blaszevka, die im Chemnitzer Betrugsprozess als "Nebenverteidigerin" der angeklagten Drückerin die Interessen nicht etwa der Angeklagten sondern der Euroweb vertrat? Und war es nicht das jetzt auch binnen Minuten zum "Strafrechtsexperte" mutierte Großmaul Philipp Berger, welches vom Partner Andreas Buchholz nicht gebremst, darüber den "ddB" (dümmsten denkbaren Bericht) verbreitete? Ein selbst ernannter "Experte für "Wirtschaftsstrafrecht" der verbreitet, dass eigentlich nicht deren Mitarbeiter sondern die Firma bescheisst - was kann das wohl für eine Art von einem "Experte" sein? Vermutlich eher eine Art "Eminenz". Ich "liege vor Lachen im Dreck" und bedaure künftige Mandanten dieses plötzlich via Großmaul zum "Strafrechtsexperte" mutierten Philipp Berger. Der ja durch seinen Bericht selbst immerhin den unwiderlegbaren Beweis lieferte, dass auch unsäglich dumm handelnde Personen die juristischen Staatsexamen schaffen können.

Das genau hätte man vorher nicht gedacht.

•    "Steuerstrafrecht"

Was sollen wir denn jetzt von der Euroweb - zu deren Vertretung die Berger-Kanzleien ja betrieben wurden - denken, Herr Berger? Ach so. Überweisungen wie die der Euroweb in solche "Kriminellen-Paradiese" wie Bulgarien, die Schweiz sowie nach Österreich haben ja doch stets sowas wie ein "Gerüchle" - nicht wahr?

•    "Verkehrsstrafrecht (Trunkenheitsfahrten, Entzug der Fahrerlaubnis.)"

Was? Herr Berger! Nach dem Verfassen Ihrer Beiträge zur "Ligitation PR" im Rahmen der Vertretung der Euroweb und sich selbst sollten Sie aber wirklich nicht mehr fahren! Und so, wie Sie lauthals veröffentlichen, sollten Sie sich auch nicht selbst vertreten!

•    "Ordnungswidrigkeitenrecht (Fahrverbot, Bußgeldverfahren)"

Aha! Kleinvieh macht auch Mist! Haben denn die Außendienste der Euroweb so enge Termine und so viel Streß, dass denen die StVO schnurz ist?

•    "Internetstrafrecht"

Klar, da war doch mal was. Ich wusste gar nicht, dass es da auch was anderes für den Anwalt Philipp Berger zu tun gab, als für die Euroweb die vom AG Düsseldorf erlassene einstweilige Verfügung als letzte Regelung anzuerkennen. Das heißt: eines war da schon: Die vorherige großmäulige Falschberatung, wegen der die Euroweb die von mir verlangte Unterlassungserklärung nicht abgab, was dann leider den Rechtsweg notwendig machte und Kosten für die so gar schlecht beratene Mandantin verursachte.

•    "Sexualstrafrecht"

Oi Oi! Das doch nicht etwa auch? Hatte da wer "Kipo" auf dem Vertreter- oder gar Kanzlei-Laptop? Oder hat da etwa wer auf einer der früheren "Incentiv-Jubelparties" der Euroweb zu viel gesoffen, sich dann wie bei der Ergo-Versicherung gefühlt - also bei einem (nun aber nicht dafür bezahlten) Mädel "gegrabscht" und sich etwas mehr als die fällige Ohrfeige eingefangen? Dann könnte Philipp Berger diese Person auch vertreten haben. Wenn er nicht gerade mit "Ligitation PR" (öffentlichen dummlabern) beschäftigt war.

•    "Haftrecht (U-Haft, Strafvollstreckungsrecht)"

Wow! Ist es denn mit den Sachen wegen Betruges gegen Christoph Preuß und der Sache wegen der Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage gegen Sie selbst schon so schlimm, Herr Philipp Berger? Es kommt noch eine wegen versuchten schweren Betruges hinzu.

•    "Kapitalverbrechen (Mord / Totschlag, schwerer Raub / Erpressung)"

Grundgütiger! Wie hat Sie denn der Anwalt Florian P. verlassen, Herr Berger? Schade für Sie! Denn dessen Abgang beweist: Das war der zu diesem Zeitpunkt klügste Kopf in Ihrer Kanzlei! Der Intelligenzschwund liegt bei mehr als 12,5%!

Vermutlich nehmen die Buchmacher in London schon Wetten an, wer von den verbliebenen angestellten Juristen (Adrijana Blazevska, Jean-Paul Bohne, Christian Hermanns, Ulrike Schenkel, Anne Sulmann) als nächstes diesen Eignungstest besteht. Womöglich auch Wetten hinsichtlich des Termins eines Zusammenbruchs der LLP - durch den immerhin Andreas Buchholz eine Chance auf eine qualitativ bessere Existenz haben könnte.

Was jetzt die "Erpressung" betrifft, so sehe ich da durchaus eine Dimension, nämlich die des Täters - allerdings nicht im ganz engen Sinne des StGB. Ich halte nämlich die Drohungen der Kanzlei Berger gegenüber Bloggern und die Drohungen gegenüber kündigungswilligen Kunden der Euroweb durchaus für "Erpressung". Laufen die letzteren doch darauf hinaus, dass die Berger Law LLP kündigungswilligen Kunden der Euroweb durch die Drohung mit hohen Gerichtskosten sowohl in den Veröffentlichungen als auch in "Vergleichsangeboten" von der Kündigung  abhalten oder sogar zu der direkten Zahlung von Geldbeträgen an die Euroweb oder die Webstyle GmbH in Höhe von mehreren tausend Euro bewegen wollte.

Das Gesetz  sagt dazu:
"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern..."

Das Gesetz sagt auch:

"Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat."
Womöglich findet sich eines Tages auch ein Staatsanwalt, der dem Philipp Berger, dem Christoph Preuß und oder dem Daniel Fratzscher nachweist, dass diese die hohen Geldbeträge unter Androhungen eines erheblichen Übels (dazu gehört der Vermögensschaden) und in dem Bewusstsein forderten, dass der Euroweb/Webstyle diese Beträge nicht zustanden.

Hinweise:

*) Das "mehrdimensionale Erfahrungen" kann hier viel bedeuten: Philipp Berger kann mehrfach oder auch nur einmal vertreten haben, als Referent bei Gericht die Akte für den Richter getragen (und sogar heimlich auf dem Gerichtsklo gelesen) haben aber auch Angeklagter (gewesen) sein oder auch nur im Law-blog davon gelesen haben.

Nur beim ersten und einskommafünften Punkt habe ich Zweifel. Ich kenne ja neben dem "großen Maul" des Philipp Berger auch seine "nicht auf jedem Gebiet überragende" Intelligenz und sein äußerst gespanntes Verhältnis zur Wahrheit.

18.05.2013

Allerwertester Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger, allerwertester Herr "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz

Wie ihnen bereits bekannt ist reagiere ich auf solche Vorkommnisse öffentlich. Sie wollen nunmehr - bitte - dafür Sorge tragen, dass Kommentare wie
"Grunzgrunz grunz! Grunz Grunz! Grunz-Grunzgrunzgrunz! Oink! Oink! Oinkoinkoink!" 
vom 17.05.2013 nicht erneut von der Kanzlei Berger Law LLP aus (das habe ich auf Grund früherer Vorkommnisse nicht nur so erwartet sondern auch so festgestellt) hier eingetragen werden.

Was soll denn die rechtstreue Bevölkerung über Ihre Kanzlei Berger Law LLP und deren "Ligitation PR" denken, meine Herren Eurowebanwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz?

Ich persönlich empfinde die getätigte Äußerung  - besonders hinsichtlich der Adresse des Absenders - als allgemeinverständlich ausgedrückt.

Die Person wollte etwas über sich selbst aussagen.



Mit betont höflichem Gruß!

Jörg Reinholz

10.05.2013

Euroweb/Webstyle - Vorsicht bei rechtswidriger Kontaktaufnahme der Kanzlei Berger Law LLP

Einem (wie immer auch in mehreren wichtigen Details verlogenen) Bericht der jener "Gisela Mertens" zu folge, die mindestens ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der die Euroweb oder die Webstyle regelmäßig vertretenden Kanzlei Berger Law LLP ist, müssen Prozessgegner der von der Berger Law LLP vertretenden Firmen sehr vorsichtig sein.

Jene falsche "Gisela Mertens" (wohl eine Sabine Meuter)  berichtet nämlich von einem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf, wo es um eine außergerichtliche Einigung in einem Verfahren ging.

Dem Bericht kann man entnehmen, dass die Kanzlei Berger Law LLP den Gegner unter rechtswidriger Umgehung des Gegenanwaltes (§ 12 Abs. 1 BORA) kontaktierte und so beim nicht beratenen Prozessgegner die Unterschrift unter den nachteiligen Vergleich erwirkte. Wie mir von Dritter Seite zugetragen wurde setzte die Kanzlei Berger Law LLP den Gegner während des Urlaubs des Rechtanwaltes Thorsten Wachs erheblich unter Druck und zwar auch unter Zeitdruck.

Das OLG Düsseldorf habe sich zwar auf die Seite der Euroweb gestellt und den Abschluss des Vergleiches als wirksam angesehen. Ob die Euroweb aus dem so zu Stande gekommenen Vergleich etwas verlangen kann steht jedoch in den Sternen: In § 4 Nr. 1 UWG ist folgendes als unlautere Handlung fest gelegt:
(Handlungen, die geeignet sind) "die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;"
Die rechtswidrige Anwaltsumgehung durch den Vertreter der Euroweb ist geradezu ein Paradebeispiel für "Ausübung von Druck" und "sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss". Es folgt das Fruchtziehungsverbot. Das heisst: Vertrag hin, wirksam geschlossen her, der Rechtsanwalt Thorsten Wachs kann gegen die Euroweb als Begünstigte ein Fruchtziehungsverbot erwirken. Die gemäß § 12 Abs. 1 BORA verbotene Anwaltsumgehung ist stets ein "unangemessener und unsachlicher Einfluss".

Vor solchen illegalen Kontaktaufnahmen der Berger Law LLP wird gewarnt. Betroffene sollten den eigenen Anwalt und die Anwaltskammer in Düsseldorf umgehend informieren und jedenfalls unberaten nichts unterschreiben. Die Vorgehensweise stellt sich letztendlich als genau so betrügerisch dar, wie die bei den Vertragsabschlüssen mit der Euroweb angewandte - vor dem die schweizerische Kriminalprävention wie folgt warnt:

Sollte Sie sich also in einem Rechtsstreit mit der Euroweb oder der Webstyle GmbH befinden und die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz kontaktiert Sie, setzt Sie zeitlich unter Druck - z.B. durch Setzung eines Termins vor dem Urlaubsende Ihres Anwaltes, dann unterschreiben Sie nichts und weisen Sie den Euroweb-/Webstyle-Anwalt auf den Urlaub und die Rechtswidrigkeit der Anwaltsumgehung hin. Kein Vergleich mit der Euroweb oder Webstyle kann so eilig sein, dass eine solche unbedachte Unterschrift für denjenigen vorteilhaft ist, der um diesen angegangen wird. Er wird sich als nachteilig erweisen!

Was den Berichts der falschen "Gisela Mertens" betrifft: Der ist offenbar so verlogen, dass die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz nicht getrauen, diesen auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen. Statt dessen bedienen sich diese beiden - wohl nicht immer rechtstreuen Herren "Rechtsanwälte" - eines Blogs, der gleich zwei falsche Angaben zum Betreiber enthält: Einmal "Gisela Mertens" und einmal "Günter Werner Doerr" - letzteres ist der "Mädchenname" des einst berüchtigten Abmahnbetrügers und späteren Selbstmörders Günter Werner "Freiherr von Gravenreuth" - einem "verlogenem Bilderbuchkriminellen".

Aus meiner Sicht haben die Düsseldorfer "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz da durchaus den treffenden "alter alias" gewählt.

Nachtrag:

"Einem Blogger gefällt dies." Das ist ausgerechnet der mir negativ bekannte "Rechtsanwalt" Andreas Neuber aus Krefeld, der - in dem Zusammenhang muss ich das erwähnen - nicht nur an gesetzlich verpönten (kann man auch "kriminelle" nennen) Handlungen gegen mich teilnahm, sondern ebenfalls gegen das Gebot aus § 12 Abs. 1 BORA verstieß, denn er kontaktierte mich an meinem Anwalt vorbei und vertrat dabei kriminelle und verlogene Mandanten aus dem kriminellen und verlogenen Umfeld des kriminellen Lügners Günter Freiherr von Gravenreuth. Unter anderem beleidigte und verleumdete DER mich auch unter Alias-Namen, wie z.B. "Der schwarze Block". Der Mann ist mir also als solcher bekannt, der ebenfalls gerne mit Sockenpuppen "spielt".

Da ist doch klar, dass DEM das gefällt. Ich finde, in dem Blog trifft sich was auch sonst zusammen gehört: Personen mit dem Verhalten "typischer Arschlöcher" - die andere und weit rechtmäßiger handelnde, verleumden, beleidigen, herabwürdigen und dabei gewohnheitsmäßig lügen, dass sich die Balken biegen.

08.05.2013

Euroweb-"Spezialisten" gegen Schlosser - 0:6

Die Geschwindigkeit mit der eine Webseite geladen wird ist eine sehr entscheidende Sache und man kann da an einigen "Schrauben drehen". Ohne Zweifel ein Job für einen Schlosser. Schauen wir mal deshalb mal nach, wie sich die Euroweb da schlägt.

Zuerst vergleichen wir die Leistung des Schlosser, der laut Euroweb kein Wettbewerber ist, mit der von Euroweb für sich selbst erbrachten Leistung:


- und jetzt den Sieger aus diesem Vergleich gegen die Webseite des Euroweb-Lieblingsanwaltes:


 - und jetzt den Sieger aus diesem Vergleich gegen einen echten Euroweb-Referenzkunde:


  - und jetzt den Sieger aus diesem Vergleich gegen einen vermeintlichen Euroweb-Referenzkunde:


  - und jetzt den Sieger aus diesem Vergleich gegen einen weiteren vermeintlichen Euroweb-Referenzkunde:


  - und jetzt den Sieger aus diesem Vergleich gegen die Euroweb-Tochter "Webstyle GmbH":


Auf den Vergleich mit Kunden der Webstyle GmbH habe ich dann gnädig verzichtet, denn das Bild, dass der Euroweb-Konzern fettere Webseiten langsamer ausliefert hat sich verfestigt.

Das Euroweb-/Webstyle-/Viscomp-"CMS" hat also ganz offensichtlich noch einiges "Optimierungspotential". Hinzu kommt, dass die Seite aus Bulgarien abgeholt werden müssen. Kein Wunder, wenn deutsche Besucher der Webseiten der Euroweb- oder Webstyle-Kunden vergrätzt sind.

05.05.2013

Ecojet / SCS Schneider GmbH - Geldverschwendung statt Amortisation!

Update: Der BGH hat das besprochene Schandurteil aufgehoben. Der 15 Zivilsenat des OLG Frankfurt (Richter Kölsch als Einzelrichter) hatte zuvor eben so kläglich versagt wie Richter Prietz von LG Kassel.

Eine SCS-Schneider GmbH (Geschäftsführer ein Marcus Schneider) bietet für viel Geld ein angebliches Energiesparsystem an, dessen angebliche Funktionsweise reichlich obskur erscheint. Es besteht aus Magneten...

Angebliche Funktionsweise des Ecojet-Systems der SCS Schneider GmbH
Figur 1: Angebliche Funktion des Ecojet-Systems - "exzellente Pseudowissenschaft"
Die SCS-Schneider GmbH behauptet also, es komme insgesamt zu einer vollständigeren Verbrennung, die Verbrennungstemperatur und die Reaktionsgeschwindigkeit steige.

Dagegen (1):
Der Energieerhaltungssatz würde verletzt

In der Schule haben wir einst gelernt, dass Energie nicht aus einem Nichts entsteht, sondern dass nur verschiedene Energieformen ineinander umgewandelt werden. Selbst bei Atombomben resultiert die Energieerzeugung aus einem Masseschwund, seit Einstein ist bekannt, dass Masse und Energie letzendlich zwei unterschiedliche, ineinander umformbare Zustände von Materie sind. Das ein solcher Prozess stattfindet behauptet aber die SCS-Schneider GmbH auch gar nicht - denn sonst wäre deren Anlage ja ein Atomkraftwerk...

Die Werbeaussage
"Die van-der-Waals Kräfte werden beeinflusst, es kommt zur Induktion von temporären Dipolen, also einer Ladungsverschiebung"
erweist sich als unsinniges, anscheinwissenschaftliches "Superplapla". Wenn das stimmen würde, dann käme wohl weder das Heizöl noch das Gas ohne erheblich Widerstand zu leisten durch die Düsen - denn die Ausrichtung der angeblichen Dipole müsste hierfür wieder verändert werden. Dafür wäre ein erheblicher Mehraufwand von Nöten. Und zwar an teurer Elektroenergie. Für die Pumpen. Und: In den Düsen würde alles wieder verwirbelt, was den behaupteten Effekt zunichte macht.

Konzentrieren wir uns also auf die übliche Funktion eines Heizkessels: Hier wird eine Stoffmischung verbrannt, die entweder ein Heizöl oder ein Gas ist. In jedem Fall sind es Kohlenwasserstoffe. Bei denen bestehen (in Chemie hatte ich im Abitur - Vornote, schriftliche und mündliche Prüfung - eine glatte Eins), niemals Verbindungen zwischen Wasserstoffatomen untereinander, sondern stets mit einem anderen Stoff - in der Regel mit Kohlenstoff, allerdings sind diese Kohlenwasserstoffe nicht rein, so also auch insbesondere mit Sauerstoff - z.B. bei Alkoholen oder einigen als gesundheitsschädlich bekannten Derivaten der Benzole z.B. Cumol.

Bei der vollständigen Verbrennung dieser Stoffe wird immer die selbe Energiemenge frei. Damit ist jetzt zu prüfen, was die Aussage
"Es werden Wasserstoffbrücken gelöst, so dass mehr Sauerstoff angebunden werden kann."
 her gibt.
  • Die Hauptbestandteile des Heizöls sind vorwiegend Alkane, Cycloalkane und aromatische Kohlenwasserstoffe mit etwa 9 bis 22 Kohlenstoff-Atomen pro Molekül.
  • Die ebenfalls zum Heizen verwendeten Erdgase bestehen hauptsächlich aus hochentzündlichem Methan, unterscheiden sich aber in ihrer weiteren chemischen Zusammensetzung.
  • Die ebenfalls zum Heizen  verwendeten Gase Butan und Propan sind (weit überwiegend) kettenförmige Kohlenwasserstoffe.
Für diese Heizstoffe behauptet die SCS-Schneider GmbH (Geschäftsführer Marcus Schneider) mit dem Ecojet-System würden "Wasserstoffbrücken gelöst, so dass mehr Sauerstoff angebunden werden kann." Das bedarf der Würdigung.


Chemische Grundlagen

Die Verbrennung ist ein Prozess, bei dem chemische Energie in Wärmeenergie verwandelt wird. Wir erinnern uns an den Energieerhaltungssatz.
  • Wasserstoff ist "einwertig". Ein Wasserstoffatom kann also immer nur eine molekulare Verbindung zu genau einem anderen Atom herstellen. Das ist eine Grenze, die unüberwindbar ist. Deshalb binden sich stets zwei Wasserstoffatome an ein Sauerstoffatom, Sauerstoff ist zweiwertig, kann also zwei Brücken bilden, die von je einem Wasserstoffatom besetzt werden. Es ist nichts ersichtlich oder denkbar, wie hier "mehr Sauerstoff" angebunden werden soll.
  • Kohlenstoff ist "vierwertig". Es kann z.B. als Methan 4 Wasserstoffatome, als Kohlendioxid zwei Sauerstoffatome anbinden. Es kann aber auch, unter Sauerstoffmangel verbrannt, unter Anbindung eines Sauerstoffatoms zu Kohlenmonoxyd verbrennen, wobei nur 2 der möglichen Bindungen zum stets zweiwertigen Sauerstoff benutzt werden. Mehr dazu unter "Chemische Verbrennung".
Löst man in den Hauptbestandteilen von Heizöl oder Gas (Erdgas), wie die SCS-Schneider GmbH behauptet, Wasserstoffbrücken, so entstände aber noch in der Leitung atomarer Wasserstoff und womöglich sogar atomarer Kohlenstoff - und zwar, wenn die Steigerung der Heizleistung von 7,9% stimmen soll in erheblicher Menge. Doch dafür braucht man außerdem auch noch eine Menge Energie! 

Dagegen (2)
Auf die Reaktionsgeschwindigkeit kommt es nicht an

Um die Umsatzmenge der Stoffe einer chemischen Reaktion zu erhöhen kann man deren Reaktionsgeschwindigkeit erhöhen. Das wird durch die Regulierung von Temperaturen, Drücken erreicht oder durch das Einbringen von Katalysatoren. Man kann aber auch einfach den Reaktor vergrößern. Bei Heizkesseln ist der Reaktor (Brennraum) vergleichbar klein. Würden die - an der Energieeffizienz der Heizkessel forschenden Hersteller eine höhere Reaktionsgeschwindigkeit wünschen, dann könnten die das auch erreichen. Man kann davon ausgehen, die nur behauptete Erhöhung der Reaktionsgeschwindigkeit ist ohne Einfluss, vielleicht sogar unerwünscht!


Dagegen (3):
Hat die SCS-Schneider etwa das Perpetuum Mobile erfunden?

Fraglich ist also, woher denn die, für die behauptete Lösung der Wasserstoffbrücken notwendige, nicht geringe Energie käme. Vom Magnet kann diese nicht stammen, denn der wäre irgendwann "leer". Käme als Energielieferant der Durchfluss des Brennstoffes durch das Magnetfeld in Betracht. Das bedeutet aber: Diese Energiezufuhr muss teuer bezahlt werden, denn der Brennstoff müsste (das Verfahren gibt das nicht her) dann gegen einen Widerstand gepumpt werden. Die behauptete Zufuhr der Energie ließe sich dann direkt am Stromzähler beweisen - unter einer extremen Kostensteigerung statt einer Einsparung. Außerdem müsste die Pumpe getauscht werden, denn die bestehende kann das nicht leisten. Der Gasdruck (bei Gasheizungen) reicht dafür ebenfalls nicht. Ich verzichte mal auf die Berechnung.


Dagegen (4):
Chemische Verbrennung

Der Verbrennungsprozess ist zwar mehrstufig und kompliziert, aber im Wesentlichen läuft dieser auf das folgende heraus:
  1. Zuerst werden die Kohlenwasserstoffe aufgespalten. Hierfür ist Energie notwendig. (Anzünden....)
  2. Danach werden die Wasserstoffatome zu Wasser verbrannt, hierbei werden immer 2 Wasserstoffatome und ein Sauerstoffatom zu einem Wassermolekül. Dieser Prozess liefert Energie.
  3. Außerdem wird Kohlenstoff zu Kohlenmonoxid, dieses dann zu Kohlendioxid verbrannt. Diese Prozesse liefern Energie.
Der einzige Punkt, an welchen "mehr Sauerstoff angebunden werden kann" ist also die Kohlenstoffverbrennung. Dieses würde sich in zwei Punkten realisieren:
  1. Es entstände im Abgas weniger Ruß.
  2. Es entstände im Abgas weniger Kohlenmonoxid.

Ich komme zu dem Schluss: Die Behauptung, dass "Wasserstoffbrücken gelöst, so dass mehr Sauerstoff angebunden werden kann." ist nicht haltbar.

Würde die Behauptung der Fuldabrücker SCS-GmbH des Marcus Scheider stimmen und würde in einem Maßstab Ruß oder Kohlenmondoxid den Schornstein einer Heizanlage verlassen, dass durch eine bessere Verbrennung ("mehr Sauerstoff") 7% Prozent oder mehr an Öl oder Gas einzusparen sein, dann würde diese Heizanlage stillgelegt oder bekäme erst gar nicht eine Zulassung:

Kohlenstoffmonoxid (CO) ist ein sehr giftiges Gas welches bei einer unvollkommenen Verbrennung entsteht. Der Anteil von CO im Abgas darf einen Grenzwert von 1170 ppm nicht überschreiten. das bedeutet: Nur 1170 von einer Million Molekülen im Abgas (~0,1%) dürfen Kohlenmonoxid-Moleküle sein.

Luft hat knapp 80% (oder 800.000 ppm) Stickstoff, knapp 20% (oder 200.000ppm) Sauerstoff. Im Abgas finden sich die eingetragenen Stickstoffmoleküle (im Wesentlichen) unverändert, geringste Mengen an Stickoxiden), Wasser, Kohlendioxid, geringste Mengen Kohlenmonoxyd und - nur bei Ölfeuerungsanlagen - geringste Mengen an Ruß. Diese wird auch überwacht.

Eine Erhöhung der  Verbrennungstemperatur würde übrigens zu einer Erhöhung des Anteils der Stickoxyde führen. Das ist einerseits wegen deren Giftigkeit sehr unerwünscht und senkt andererseits sogar die Energieeffizienz, denn die Oxydation von Stickstoff verbraucht Energie.

Würde eine im Abgas vorliegende Menge an Ruß und Kohlenmonoxid es zulassen, bei einer besseren Verbrennung 7% mehr Energie zu gewinnen, dann würde die Heizanlage als Giftschleuder zwangsweise stillgelegt und versiegelt, denn dann müssten der Anteil am stark giftigen und noch nutzbare Energie enthaltendem CO, grob überschlagen rund 60.000 ppm betragen. Alternativ würden die Nachbarn ihre Gemüseernten und die Dekontaminierung des Gartens in Rechnung stellen - wegen des wohl zentnerweise ausgestoßenen Rußes an dem dann auch stets giftige Kohlenwasserstoffe anhaften.

Dagegen (5)
Wettbewerb der Hersteller

Die Hersteller der Heizungsanlagen stehen in einem Wettbewerb. Eines der in diesem Wettbewerb höchst wichtigen Merkmale ist die Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Effiziente Anlagen wie z. B. Gas-Brennwertkessel können unter günstigen Umständen Wirkungsgrade von über 95 % bezogen auf den Brennwert oder über 105 % bezogen auf den (etwas niedrigeren) Heizwert erreichen. Eine weitere Steigerung um 7%, einfach durch den Einsatz von vergleichsweise billigen Magneten, wie es die SCS verspricht? Das würden die machen! Machen die aber nicht. Warum nicht? Weil es nichts bringt!

Fazit:

Das von der SCS-Schneider GmbH (Geschäftsführer ein Marcus Schneider) angebotene System kann die öffentlich und beim Verkauf gegebenen Versprechen gar nicht erfüllen. Die behauptete Funktionsweise erweist sich bei sachlicher Betrachtung als etwas, was mit "grober, nur wissenschaftlich klingender Unsinn" richtig beschrieben ist. Ich wüsste nichts, warum ich das nicht "Scharlatanerie" nennen sollte.

Personas:

Die SCS GmbH des Marcus Schneider in Fuldabrück nennt als Ansprechpartner u.a.
  • Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Findeisen (Dresden)
  • Dipl.- Ing. Peter Freund (Hannover)
  • Dipl.-Ing. (FH) Olaf Brokate (Vöhrum)
  • Dipl.-Ing., VDI Günter Gumz (Kassel)
Ich bin schwer enttäuscht, dass sich Ingenieure dazu hergeben, ein solches teures aber nutzloses Produkt - bei dem es offensichtlich nicht mal zum Placeboeffekt reicht - zu verkaufen. Aber bitteschön: Mir ist längst nicht nur ein Rechtsanwalt bekannt, mir sind sogar Richter (z.B. der Fall Wolski) bekannt, die nicht nur entgegen der Berufsehre handelten, sondern sogar kriminell wurden. Man kann auf Titel also einfach nichts mehr geben.

Geschichtliches:

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) veröffentlichte im Juni 2009 ein Infoblatt, das sich eingehend mit angeblich energiesparenden Magneten, den Versprechungen der Anbieter und den angeblichen wissenschaftlichen Hintergründen befasste und zu dem eindeutigen Schluss gelangte:
"Diese Magnettechnik hilft nicht, Brennstoff zu sparen".

Ein zum "Ecojet" nahezu identisches System hatte die SCS-Schneider GmbH, mit dem nahezu gleichen Vormachen noch von einem Sitz in Bayern aus, als "Ecojet Powerjet" für Fahrzeuge angeboten. Der ADAC hat es anno 2000 getestet und kam zu dem Schluss, dass die versprochene Einsparung nicht stattfindet:
"Auch der Ecojet Powerjet Baseline 800 (696 Mark ohne Einbau) konnte die Werbeversprechungen nicht einlösen. Dieses System, das mit Kunststoffbändern über der Kraftstoffleitung befestigt wird, arbeitet ebenfalls mit Magnetfeldern. Der Wirkmechanismus, der vom Hersteller selbst nicht im Detail erklärt werden kann, soll zu einer  Verbrauchsreduzierung um bis zu 12 Prozent führen. Tatsächlich wurden keine Einsparungen festgestellt."
Ungefähr seit dem werden die offensichtlich nutzlosen Magnete an übertölpelte Hausbesitzer, Wäschereien, Bäcker und so weiter verkauft. Ich gehe nämlich davon aus, dass der Marcus Schneider von der SCS GmbH sehr wohl von der tatsächlichen Nutzlosigkeit weiß.

Figur 2: Aus dem Handbuch der schweizerischen Betrugspräventionskampagne «Den Trick kenne ich» (PDF, 16MB)
Betrug? Beschiss? Scharlatanerie? - Gerichtliches:

Manche Richter haben dem Grundgesetz zu wider ein sehr gespanntes Verhältnis dazu, wenn man derlei Schabernack als "Betrug" oder "Scharlatanerie" bezeichnet. So hat es vor kurzem der Richter Prietz vom LG Kassel fertig gebracht, ein Urteil zu fällen, dem ich mich nicht anzuschließen vermag - und dass voraussichtlich spätestens vor dem BGH, alternativ dem BVerfassG, keinen Bestand haben wird. Ich halte das "Urteil" des Richters Prietz für ein "Schandurteil", für ein (weiteres) Versagen des Gerichts.

In der Sache 7 O 15/12 des LG Kassel verbot der Richter Prietz dem Kassler Ingenieur Thomas Berger allen Ernstes zu behaupten oder zu verbreiten, bei dem Produkt handele es sich um einen "groß angelegten Schwindel" bzw. "Betrug" und um "Scharlatanerieprodukte". Doch, dass es sich um "groß angelegten Schwindel" bzw. einen "Betrug" und um "Scharlatanerieprodukt" handelt, das vertrete auch ich als Meinung - und ich empfehle jedem Richter, der Richter oder gar ein "angesehener Richter" bleiben will, die Klauen von meinem Recht aus Art. 5 GG zu lassen und damit die Warnung vor der nutzlosen Geldausgabe nicht gesetz- und verfassungswidrig zu beeinträchtigen.


Aus meiner Sicht hat nämlich dieser Richter Prietz vom LG Kassel den Inhalt und Gedanken des Art. 5 Grundgesetz, aber auch des § 193 StGB nicht genügend verinnerlicht. Kritik darf herzlich böse, treffend sein und sogar richtig weh tun - sagt in ständiger Rechtsprechung der BGH. Die derzeit in Fuldabrück befindliche SCS GmbH des Marcus Schneider vertreibt für viel Geld ein Produkt, dessen Werbeversprechen im wahrsten Sinne es Wortes "heiße Luft" sind - woran es keinen tragfähigen wissenschaftlichen Zweifel gibt und zieht den Leuten dafür viel Geld aus der Tasche. Wenn jetzt jemand, Herr Thomas Berger hat das getan, Dritte über diesen Sachverhalt, also über einen drohenden oder eingetretenen Vermögensverlust aufklärt, dann greift ergo § 193 StGB und demnach greifen die §§ 823, 824, 1004 BGB als Anspruchsgrundlage gerade nicht. Das Urteil des Herrn Prietz ist "vorn und hinten" nicht haltbar.

Ein Richter mit offenbar bedenklich geringen Kenntnissen in den Naturwissenschaften...

Aber vielleicht hat der Richter Prietz ja auch "treugläubig-doof" das "Ecojet-System" erworben und nunmehr erhebliche Probleme damit, sich selbst einzugestehen, dass er ganz schön beschissen wurde. Dieses Phänomen des "grundlosen Besitzerstolzes" tritt (insbesondere) nach mittelgroßen Investitionen (Käufen) selbst bei den klügsten Leuten auf. Es ist aus der Psychologie und dem Marketing bekannt.

Andererseits ist mir das LG Kassel durchaus als Gericht bekannt, an dem - in anderen Zusammenhängen - das Recht zu Gunsten Krimineller gebeugt wurde bis es brach. Ich weiß nicht, ob der Richter Prietz diese merkwürdige Tradition fortsetzen will - und ich hoffe, dass dieses "höchst rechtsfreie Schandurteil" schon durch das OLG Frankfurt korrigiert wird!

Ecojet / SCS Schneider GmbH - Geldverschwendung statt Amortisation!

Update: Der BGH hat das besprochene Schandurteil aufgehoben. Der 15 Zivilsenat des OLG Frankfurt (Richter Kölsch als Einzelrichter) hatte zuvor eben so kläglich versagt wie Richter Prietz von LG Kassel.

Eine SCS-Schneider GmbH (Geschäftsführer ein Marcus Schneider) bietet für viel Geld ein angebliches Energiesparsystem an, dessen angebliche Funktionsweise reichlich obskur erscheint. Es besteht aus Magneten...

Angebliche Funktionsweise des Ecojet-Systems der SCS Schneider GmbH
Figur 1: Angebliche Funktion des Ecojet-Systems - "exzellente Pseudowissenschaft"
Die SCS-Schneider GmbH behauptet also, es komme insgesamt zu einer vollständigeren Verbrennung, die Verbrennungstemperatur und die Reaktionsgeschwindigkeit steige.

Dagegen (1):
Der Energieerhaltungssatz würde verletzt

In der Schule haben wir einst gelernt, dass Energie nicht aus einem Nichts entsteht, sondern dass nur verschiedene Energieformen ineinander umgewandelt werden. Selbst bei Atombomben resultiert die Energieerzeugung aus einem Masseschwund, seit Einstein ist bekannt, dass Masse und Energie letzendlich zwei unterschiedliche, ineinander umformbare Zustände von Materie sind. Das ein solcher Prozess stattfindet behauptet aber die SCS-Schneider GmbH auch gar nicht - denn sonst wäre deren Anlage ja ein Atomkraftwerk...

Die Werbeaussage
"Die van-der-Waals Kräfte werden beeinflusst, es kommt zur Induktion von temporären Dipolen, also einer Ladungsverschiebung"
erweist sich als unsinniges, anscheinwissenschaftliches "Superplapla". Wenn das stimmen würde, dann käme wohl weder das Heizöl noch das Gas ohne erheblich Widerstand zu leisten durch die Düsen - denn die Ausrichtung der angeblichen Dipole müsste hierfür wieder verändert werden. Dafür wäre ein erheblicher Mehraufwand von Nöten. Und zwar an teurer Elektroenergie. Für die Pumpen. Und: In den Düsen würde alles wieder verwirbelt, was den behaupteten Effekt zunichte macht.

Konzentrieren wir uns also auf die übliche Funktion eines Heizkessels: Hier wird eine Stoffmischung verbrannt, die entweder ein Heizöl oder ein Gas ist. In jedem Fall sind es Kohlenwasserstoffe. Bei denen bestehen (in Chemie hatte ich im Abitur - Vornote, schriftliche und mündliche Prüfung - eine glatte Eins), niemals Verbindungen zwischen Wasserstoffatomen untereinander, sondern stets mit einem anderen Stoff - in der Regel mit Kohlenstoff, allerdings sind diese Kohlenwasserstoffe nicht rein, so also auch insbesondere mit Sauerstoff - z.B. bei Alkoholen oder einigen als gesundheitsschädlich bekannten Derivaten der Benzole z.B. Cumol.

Bei der vollständigen Verbrennung dieser Stoffe wird immer die selbe Energiemenge frei. Damit ist jetzt zu prüfen, was die Aussage
"Es werden Wasserstoffbrücken gelöst, so dass mehr Sauerstoff angebunden werden kann."
 her gibt.
  • Die Hauptbestandteile des Heizöls sind vorwiegend Alkane, Cycloalkane und aromatische Kohlenwasserstoffe mit etwa 9 bis 22 Kohlenstoff-Atomen pro Molekül.
  • Die ebenfalls zum Heizen verwendeten Erdgase bestehen hauptsächlich aus hochentzündlichem Methan, unterscheiden sich aber in ihrer weiteren chemischen Zusammensetzung.
  • Die ebenfalls zum Heizen  verwendeten Gase Butan und Propan sind (weit überwiegend) kettenförmige Kohlenwasserstoffe.
Für diese Heizstoffe behauptet die SCS-Schneider GmbH (Geschäftsführer Marcus Schneider) mit dem Ecojet-System würden "Wasserstoffbrücken gelöst, so dass mehr Sauerstoff angebunden werden kann." Das bedarf der Würdigung.


Chemische Grundlagen

Die Verbrennung ist ein Prozess, bei dem chemische Energie in Wärmeenergie verwandelt wird. Wir erinnern uns an den Energieerhaltungssatz.
  • Wasserstoff ist "einwertig". Ein Wasserstoffatom kann also immer nur eine molekulare Verbindung zu genau einem anderen Atom herstellen. Das ist eine Grenze, die unüberwindbar ist. Deshalb binden sich stets zwei Wasserstoffatome an ein Sauerstoffatom, Sauerstoff ist zweiwertig, kann also zwei Brücken bilden, die von je einem Wasserstoffatom besetzt werden. Es ist nichts ersichtlich oder denkbar, wie hier "mehr Sauerstoff" angebunden werden soll.
  • Kohlenstoff ist "vierwertig". Es kann z.B. als Methan 4 Wasserstoffatome, als Kohlendioxid zwei Sauerstoffatome anbinden. Es kann aber auch, unter Sauerstoffmangel verbrannt, unter Anbindung eines Sauerstoffatoms zu Kohlenmonoxyd verbrennen, wobei nur 2 der möglichen Bindungen zum stets zweiwertigen Sauerstoff benutzt werden. Mehr dazu unter "Chemische Verbrennung".
Löst man in den Hauptbestandteilen von Heizöl oder Gas (Erdgas), wie die SCS-Schneider GmbH behauptet, Wasserstoffbrücken, so entstände aber noch in der Leitung atomarer Wasserstoff und womöglich sogar atomarer Kohlenstoff - und zwar, wenn die Steigerung der Heizleistung von 7,9% stimmen soll in erheblicher Menge. Doch dafür braucht man außerdem auch noch eine Menge Energie! 

Dagegen (2)
Auf die Reaktionsgeschwindigkeit kommt es nicht an

Um die Umsatzmenge der Stoffe einer chemischen Reaktion zu erhöhen kann man deren Reaktionsgeschwindigkeit erhöhen. Das wird durch die Regulierung von Temperaturen, Drücken erreicht oder durch das Einbringen von Katalysatoren. Man kann aber auch einfach den Reaktor vergrößern. Bei Heizkesseln ist der Reaktor (Brennraum) vergleichbar klein. Würden die - an der Energieeffizienz der Heizkessel forschenden Hersteller eine höhere Reaktionsgeschwindigkeit wünschen, dann könnten die das auch erreichen. Man kann davon ausgehen, die nur behauptete Erhöhung der Reaktionsgeschwindigkeit ist ohne Einfluss, vielleicht sogar unerwünscht!


Dagegen (3):
Hat die SCS-Schneider etwa das Perpetuum Mobile erfunden?

Fraglich ist also, woher denn die, für die behauptete Lösung der Wasserstoffbrücken notwendige, nicht geringe Energie käme. Vom Magnet kann diese nicht stammen, denn der wäre irgendwann "leer". Käme als Energielieferant der Durchfluss des Brennstoffes durch das Magnetfeld in Betracht. Das bedeutet aber: Diese Energiezufuhr muss teuer bezahlt werden, denn der Brennstoff müsste (das Verfahren gibt das nicht her) dann gegen einen Widerstand gepumpt werden. Die behauptete Zufuhr der Energie ließe sich dann direkt am Stromzähler beweisen - unter einer extremen Kostensteigerung statt einer Einsparung. Außerdem müsste die Pumpe getauscht werden, denn die bestehende kann das nicht leisten. Der Gasdruck (bei Gasheizungen) reicht dafür ebenfalls nicht. Ich verzichte mal auf die Berechnung.


Dagegen (4):
Chemische Verbrennung

Der Verbrennungsprozess ist zwar mehrstufig und kompliziert, aber im Wesentlichen läuft dieser auf das folgende heraus:
  1. Zuerst werden die Kohlenwasserstoffe aufgespalten. Hierfür ist Energie notwendig. (Anzünden....)
  2. Danach werden die Wasserstoffatome zu Wasser verbrannt, hierbei werden immer 2 Wasserstoffatome und ein Sauerstoffatom zu einem Wassermolekül. Dieser Prozess liefert Energie.
  3. Außerdem wird Kohlenstoff zu Kohlenmonoxid, dieses dann zu Kohlendioxid verbrannt. Diese Prozesse liefern Energie.
Der einzige Punkt, an welchen "mehr Sauerstoff angebunden werden kann" ist also die Kohlenstoffverbrennung. Dieses würde sich in zwei Punkten realisieren:
  1. Es entstände im Abgas weniger Ruß.
  2. Es entstände im Abgas weniger Kohlenmonoxid.

Ich komme zu dem Schluss: Die Behauptung, dass "Wasserstoffbrücken gelöst, so dass mehr Sauerstoff angebunden werden kann." ist nicht haltbar.

Würde die Behauptung der Fuldabrücker SCS-GmbH des Marcus Scheider stimmen und würde in einem Maßstab Ruß oder Kohlenmondoxid den Schornstein einer Heizanlage verlassen, dass durch eine bessere Verbrennung ("mehr Sauerstoff") 7% Prozent oder mehr an Öl oder Gas einzusparen sein, dann würde diese Heizanlage stillgelegt oder bekäme erst gar nicht eine Zulassung:

Kohlenstoffmonoxid (CO) ist ein sehr giftiges Gas welches bei einer unvollkommenen Verbrennung entsteht. Der Anteil von CO im Abgas darf einen Grenzwert von 1170 ppm nicht überschreiten. das bedeutet: Nur 1170 von einer Million Molekülen im Abgas (~0,1%) dürfen Kohlenmonoxid-Moleküle sein.

Luft hat knapp 80% (oder 800.000 ppm) Stickstoff, knapp 20% (oder 200.000ppm) Sauerstoff. Im Abgas finden sich die eingetragenen Stickstoffmoleküle (im Wesentlichen) unverändert, geringste Mengen an Stickoxiden), Wasser, Kohlendioxid, geringste Mengen Kohlenmonoxyd und - nur bei Ölfeuerungsanlagen - geringste Mengen an Ruß. Diese wird auch überwacht.

Eine Erhöhung der  Verbrennungstemperatur würde übrigens zu einer Erhöhung des Anteils der Stickoxyde führen. Das ist einerseits wegen deren Giftigkeit sehr unerwünscht und senkt andererseits sogar die Energieeffizienz, denn die Oxydation von Stickstoff verbraucht Energie.

Würde eine im Abgas vorliegende Menge an Ruß und Kohlenmonoxid es zulassen, bei einer besseren Verbrennung 7% mehr Energie zu gewinnen, dann würde die Heizanlage als Giftschleuder zwangsweise stillgelegt und versiegelt, denn dann müssten der Anteil am stark giftigen und noch nutzbare Energie enthaltendem CO, grob überschlagen rund 60.000 ppm betragen. Alternativ würden die Nachbarn ihre Gemüseernten und die Dekontaminierung des Gartens in Rechnung stellen - wegen des wohl zentnerweise ausgestoßenen Rußes an dem dann auch stets giftige Kohlenwasserstoffe anhaften.

Dagegen (5)
Wettbewerb der Hersteller

Die Hersteller der Heizungsanlagen stehen in einem Wettbewerb. Eines der in diesem Wettbewerb höchst wichtigen Merkmale ist die Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Effiziente Anlagen wie z. B. Gas-Brennwertkessel können unter günstigen Umständen Wirkungsgrade von über 95 % bezogen auf den Brennwert oder über 105 % bezogen auf den (etwas niedrigeren) Heizwert erreichen. Eine weitere Steigerung um 7%, einfach durch den Einsatz von vergleichsweise billigen Magneten, wie es die SCS verspricht? Das würden die machen! Machen die aber nicht. Warum nicht? Weil es nichts bringt!

Fazit:

Das von der SCS-Schneider GmbH (Geschäftsführer ein Marcus Schneider) angebotene System kann die öffentlich und beim Verkauf gegebenen Versprechen gar nicht erfüllen. Die behauptete Funktionsweise erweist sich bei sachlicher Betrachtung als etwas, was mit "grober, nur wissenschaftlich klingender Unsinn" richtig beschrieben ist. Ich wüsste nichts, warum ich das nicht "Scharlatanerie" nennen sollte.

Personas:

Die SCS GmbH des Marcus Schneider in Fuldabrück nennt als Ansprechpartner u.a.
  • Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Findeisen (Dresden)
  • Dipl.- Ing. Peter Freund (Hannover)
  • Dipl.-Ing. (FH) Olaf Brokate (Vöhrum)
  • Dipl.-Ing., VDI Günter Gumz (Kassel)
Ich bin schwer enttäuscht, dass sich Ingenieure dazu hergeben, ein solches teures aber nutzloses Produkt - bei dem es offensichtlich nicht mal zum Placeboeffekt reicht - zu verkaufen. Aber bitteschön: Mir ist längst nicht nur ein Rechtsanwalt bekannt, mir sind sogar Richter (z.B. der Fall Wolski) bekannt, die nicht nur entgegen der Berufsehre handelten, sondern sogar kriminell wurden. Man kann auf Titel also einfach nichts mehr geben.

Geschichtliches:

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) veröffentlichte im Juni 2009 ein Infoblatt, das sich eingehend mit angeblich energiesparenden Magneten, den Versprechungen der Anbieter und den angeblichen wissenschaftlichen Hintergründen befasste und zu dem eindeutigen Schluss gelangte:
"Diese Magnettechnik hilft nicht, Brennstoff zu sparen".

Ein zum "Ecojet" nahezu identisches System hatte die SCS-Schneider GmbH, mit dem nahezu gleichen Vormachen noch von einem Sitz in Bayern aus, als "Ecojet Powerjet" für Fahrzeuge angeboten. Der ADAC hat es anno 2000 getestet und kam zu dem Schluss, dass die versprochene Einsparung nicht stattfindet:
"Auch der Ecojet Powerjet Baseline 800 (696 Mark ohne Einbau) konnte die Werbeversprechungen nicht einlösen. Dieses System, das mit Kunststoffbändern über der Kraftstoffleitung befestigt wird, arbeitet ebenfalls mit Magnetfeldern. Der Wirkmechanismus, der vom Hersteller selbst nicht im Detail erklärt werden kann, soll zu einer  Verbrauchsreduzierung um bis zu 12 Prozent führen. Tatsächlich wurden keine Einsparungen festgestellt."
Ungefähr seit dem werden die offensichtlich nutzlosen Magnete an übertölpelte Hausbesitzer, Wäschereien, Bäcker und so weiter verkauft. Ich gehe nämlich davon aus, dass der Marcus Schneider von der SCS GmbH sehr wohl von der tatsächlichen Nutzlosigkeit weiß.

Betrug? Beschiss? Scharlatanerie? - Gerichtliches:

Manche Richter haben dem Grundgesetz zu wider ein sehr gespanntes Verhältnis dazu, wenn man derlei Schabernack als "Betrug" oder "Scharlatanerie" bezeichnet. So hat es vor kurzem der Richter Prietz vom LG Kassel fertig gebracht, ein Urteil zu fällen, dem ich mich nicht anzuschließen vermag - und dass voraussichtlich spätestens vor dem BGH, alternativ dem BVerfassG, keinen Bestand haben wird. Ich halte das "Urteil" des Richters Prietz für ein "Schandurteil", für ein (weiteres) Versagen des Gerichts.

In der Sache 7 O 15/12 des LG Kassel verbot der Richter Prietz dem Kassler Ingenieur Thomas Berger allen Ernstes zu behaupten oder zu verbreiten, bei dem Produkt handele es sich um einen "groß angelegten Schwindel" bzw. "Betrug" und um "Scharlatanerieprodukte". Doch, dass es sich um "groß angelegten Schwindel" bzw. einen "Betrug" und um "Scharlatanerieprodukt" handelt, das vertrete auch ich als Meinung - und ich empfehle jedem Richter, der Richter oder gar ein "angesehener Richter" bleiben will, die Klauen von meinem Recht aus Art. 5 GG zu lassen und damit die Warnung vor der nutzlosen Geldausgabe nicht gesetz- und verfassungswidrig zu beeinträchtigen.


Aus meiner Sicht hat nämlich dieser Richter Prietz vom LG Kassel den Inhalt und Gedanken des Art. 5 Grundgesetz, aber auch des § 193 StGB nicht genügend verinnerlicht. Kritik darf herzlich böse, treffend sein und sogar richtig weh tun - sagt in ständiger Rechtsprechung der BGH. Die derzeit in Fuldabrück befindliche SCS GmbH des Marcus Schneider vertreibt für viel Geld ein Produkt, dessen Werbeversprechen im wahrsten Sinne es Wortes "heiße Luft" sind - woran es keinen tragfähigen wissenschaftlichen Zweifel gibt und zieht den Leuten dafür viel Geld aus der Tasche. Wenn jetzt jemand, Herr Thomas Berger hat das getan, Dritte über diesen Sachverhalt, also über einen drohenden oder eingetretenen Vermögensverlust aufklärt, dann greift ergo § 193 StGB und demnach greifen die §§ 823, 824, 1004 BGB als Anspruchsgrundlage gerade nicht. Das Urteil des Herrn Prietz ist "vorn und hinten" nicht haltbar.

Ein Richter mit offenbar bedenklich geringen Kenntnissen in den Naturwissenschaften...

Aber vielleicht hat der Richter Prietz ja auch "treugläubig-doof" das "Ecojet-System" erworben und nunmehr erhebliche Probleme damit, sich selbst einzugestehen, dass er ganz schön beschissen wurde. Dieses Phänomen des "grundlosen Besitzerstolzes" tritt (insbesondere) nach mittelgroßen Investitionen (Käufen) selbst bei den klügsten Leuten auf. Es ist aus der Psychologie und dem Marketing bekannt.

Andererseits ist mir das LG Kassel durchaus als Gericht bekannt, an dem - in anderen Zusammenhängen - das Recht zu Gunsten Krimineller gebeugt wurde bis es brach. Ich weiß nicht, ob der Richter Prietz diese merkwürdige Tradition fortsetzen will - und ich hoffe, dass dieses "höchst rechtsfreie Schandurteil" schon durch das OLG Frankfurt korrigiert wird!

04.05.2013

Euroweb-Co-Chef Daniel Fratzscher beim Lügen erwischt?

Figur 1: Daniel Fratzscher, Euroweb: Große Fresse, falsche Zahlen.

Auf der NOAH12 in San Francisco präsentierte Daniel Fratzscher ganz tolle Zahlen. Nur ist weder der dort präsentierte Turnover noch der positive EBIT (grob: Gewinn + gezahlte Zinsen) mit dem Geschäftsbericht  für das Jahr 2011 in Übereinstimmung zu bringen. Denn 2011 machte die Euroweb hohe Verluste.

Hat Daniel Fratzscher gelogen?

Just aus dem Jahr 2011 ist bekannt, dass sich die Euroweb schon 2010 durch die Angabe falscher Zahlen und sogar einer ebenso falschen Bestätigung des Steuerberaters Jens Reimers eine Platzierung in einem Umsatz-Ranking erschlich - und, als das dem Veranstalter bekannt wurde, "achtkantig" aus dem Ranking flog. Danach versuchte die Euroweb sogar noch - ich halte das für dummdreist - auf die mir ebenfalls schon bekannte, rechtsmissbräuchliche Weise eine einstweilige Verfügung gegen die das Ranking veranstaltende Firma zu beantragen, was gewaltig schief ging.

Demnach kann es so falsch nicht sein, wenn man annimmt, dass Daniel Fratzscher auch auf der "NOAH12" in San Francisco bewusst log.

Figur 2: Bevor mal wieder eine Geschichte vom Pferd erzählt wird ...