15.11.2019

Pascal Goffart und Pjotr Z./Philipp Berger: DSGVO-Abmahnungen sind offensichtlicher Rechtsmissbrauch - wahrscheinlich aber schon Betrug!

Die Indizien dafür, dass die für einen Pascal Goffart erstellten Abmahnungen nach angeblichen DSGVO-Verstößen Rechtsmissbrauch sind, haben sich zwischenzeitlich derart verdichtet, dass ich hier von einer Offensichtlichkeit ausgehe welche von keinem, auch nur halbwegs ernst zu nehmenden Richter mehr zu übersehen ist.

Zu diesen Indizien gehört:
  • (Angeblich, siehe unten) Pascal Goffart bestellt sich zunächst in auffallend hoher Zahl Newsletter bei ganz verschiedenen Firmen und gern auch bei Organisationen wie Freizeitbands, Chören - faktisch überall in der Bundesrepublik.
  • Einige Zeit - mit überraschend konstantem Zeitabstand - später fordert er  gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über seine Person betreffende Daten. 
  • Mit eben so überraschend konstantem Zeitabstand erhalten die Betroffenen sodann Abmahnungen mit erheblichen Kostenforderungen, formell von Pjotr Z.
  • Den so überraschten Organisationen, die sämtlich gerade nicht die Verarbeitung personenbezogener Daten als Geschäftszweck haben, wird hierbei schon eine mehrfache Falle gestellt. Hierzu kann ich genauer vor Gericht ausführen, aber Betroffene sollten sehr genau prüfen, ob die von Pascal Goffart bei der Bestellung des Newsletters getätigten Angaben mit denen übereinstimmen, welche er bei der Auskunftsanforderung angibt. Das betrifft z.B. die Email-Adresse. Stimmen die Daten nicht überein, so bestehen nämlich ernst zu nehmende Zweifel daran, dass die Daten, welche zu einem angeblichen Pascal Goffart gespeichert wurden, überhaupt Daten sind, die sich auf den die Auskunft fordernden Pascal Goffart beziehen. Das hat die Rechtsfolge, dass die Auskunft nicht gegeben werden darf...
  • Schon die Auskunftsanforderung erscheint hier höchst fragwürdig, denn Pascal Goffart führt offenbar Buch darüber, welche genauen Daten er genau wann bei welcher Organisation angab. Das heißt: Er fordert eine Auskunft über etwas, was er schon sehr genau weiß. Zudem haben seine Auskunftsanforderungen im Hinsicht auf die Häufigkeit und deren Methode einen exzessiven Charakter - den der Gesetzgeber in Art. 12,  Absatz 5, Satz 2  DSGVO berücksichtigt hat: "Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen einer betroffenen Person ..."
  • Im Falle, dass eine Auskunft erteilt wird, moniert dann der formell hinzugezogene Pjotr Z. sodann die womöglich fehlende Belehrung über die Rechte aus dem Kapitel 3 der DSGVO. Tatsächlich - und das geht just aus den früheren Abmahnungen sehr genau hervor - kennt Pascal Goffart seine Rechte sehr genau, braucht also diese Belehrung über eben diese Rechte gar nicht, spielt dann aber das angebliche Opfer - in einer Seifenoper welche die wahren Opfer dieses Handelns in der gewiss ganz besonderen Vorstellungswelt der Herren Pjotr  Z. und Philipp Berger jeweils mehrere hundert Euro kosten soll.
  • Der, Adressen in Düsseldorf und Wien angebende Pascal Goffart, beauftragt also angeblich eine Kanzlei im 35 km entfernten Essen mit Zweigstelle im 60km entfernten Witten. Da lacht doch längst nicht nur EIN Huhn.


Handelt es sich noch um Dummenfang oder schon um Betrug?

Mit dem Geschäft des Dummenfangs kennen sich Pjotr Z. und Philipp Berger sehr gut aus, denn immerhin haben beide (als Philipp Berger noch zugelasser Anwalt war) auch die Euroweb vertreten. Und die betreibt mindestens den Dummenfang als Geschäft. Philipp Berger war an Gerichtsverfahren der Euroweb als Anwalt beteiligt, bei denen ich von Prozessbetrug (im Sinne des Strafrechts!) und davon, dass er an diesen wissentlich beteiligt war, ausgehe.

Aber ich bezweifle sehr ernsthaft, dass Pascal Goffart die Anmeldung selbst vornimmt und sodann die Anforderung der Auskunft selbst vornimmt. Ich gehe viel mehr davon aus, dass die Handlungen aus der merk- und denkwürdigen Kanzlei des Pjotr Z. heraus erfolgen. Einer der Beweggründe für meinen Glauben ist der Umstand, dass der mir selbst als "gar garstiger und verlogener Betrüger" bekannte Ex-Anwalt und Ex-Chef von Pjotr Z., ein Philipp (Karl) Berger, in der Kanzlei des Pjotr Z. als Assessor tätig ist. Dazu, eine Anwaltszulassung zu verlieren, gehört schon Einiges. Ich gehe davon aus, dass auf Grund der von mir mindestens bei Philipp Berger gesehenen, kriminellen Energie die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass Pascal Goffart nur ein Strohmann ist und dass das gesamte Geschäft - beginnend mit der Eintragung als Empfänger eines Newsletters in der Kanzlei erfolgt. Zudem ist viel Raum für meine Vermutung, dass Pascal Goffart die (durch den Massencharakter der Abmahnungen bedingt: hohen) Anwaltskosten nicht bezahlt hat und auch gar nicht bezahlen kann. Spätestens (aber nicht erst) wenn sich diese Vermutung bestätigt ist die Grenze vom "Dummenfang und Rechtsmissbrauch" zum Betrug überschritten. Denn Betrug es, das Vermögen eines anderen dadurch zu beschädigen, dass durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen (hier der angebliche Schaden durch die angeblich notwendige Einschaltung eines Anwalts) ein Irrtum erregt oder unterhalten wird.

Bildschirmfoto: Auf der Webseite der Kanzlei wurde der Assessor Philipp Berger etwa 3x größer abgebildet als der Kanzleiinhaber. Das sendet das Signal aus, dass der Assessor „die Hosen an hat“. Philipp Berger ist namensgebemder Gesellschafter der „Berger Law LLP“ gewesen, die extrem verschuldet und unzweifelhaft insolvent „den Bach runter ging“. Er ist in mehrere Vorgänge verwickelt die sich hier als Betrug, Prozessbetrug und ein ganzes Bündel weiterer Straftaten darstellen und seine Anwaltszulassung wurde offenbar in diesem Zusammenhang auch widerrufen.

Ich sehe diese Voraussetzungen - unter der Prämisse, dass schon der Versuch strafbar ist - als erfüllt an. Denn  Pascal Goffart und der hier formal tätige und profitierende "Rechtsanwalt" Pjotr Z.  aber auch dessen, an den vorgestellten Handlungen wohl mindestens beteiligter Assessor, der Ex-Anwalt Philipp Berger, können jedenfalls nicht ausgerechnet mir weiß machen, dass selbige nicht wüssten, was genau sie da tun!

Allerdings bin ich auch "ein wenig erfahrener" als mancher, der zum Richter berufen wurde...

Zeugenaufruf

Falls Ihnen folgender, mir gegenüber so dargestellter, Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den "Kurzschluss" suchen. Denn der Nachweis möglichst zahlreicher identischer Fälle dient der Abwehr der Forderung. Kontakt via:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com

Bitte senden Sie sämtlichen Schriftverkehr als gut lesbaren Scan. Sie erhalten im Gegenzug die anderen Meldungen bzw. den Schriftverkehr der anderen Fälle und können sich so ggf. gegen die unberechtigt anmutende Kostennote verteidigen.


Verlogene Anwälte: IIIII
Rechtsbeugende Richter: IIIIIIII
Sonstiges Pack: IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII

04.10.2019

Ironie der Teutonen-Presse: "Hongkongs Regierung verbietet Tragen von Masken bei Demonstrationen" - "Waffe der Kolonialzeit"

In der weitgehend gleichgeschalteten deutschen Qualitätspresse lese ich:
  • "Die Hongkonger Regierung hat ein Vermummungsverbot für Demonstranten verhängt. Regierungschefin Carrie Lam berief sich dabei am Freitag auf ein altes Notstandsgesetz aus der britischen Kolonialzeit."
  • "Der bekannte Demokratieaktivist Joshua Wong sagte, das Gesetz "markiert den Anfang vom Ende Hongkongs". Es sei eine Ironie, dass "eine Waffe der Kolonialzeit von der Regierung Hongkongs und der Kommunistischen Partei Chinas genutzt wird", sagte Wong der Nachrichtenagentur AFP."
Das ist ja wahrhaft undemokratisch. Sehen wir uns mal an, wie viel besser und demokratischer das im Land der Richter und Belehrer: (Deutschland) geregelt ist:
  • Nach dem § 17a Abs. 2 VersammlG, das in diesem Punkt von den meisten Bundesländern übernommen wurde, ist die Vermummung bei Versammlungen eine Straftat und wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 VersammlG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt.
  • In Schleswig-Holstein ist die Vermummung seit 2015 nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit maximal 1500 Euro geahndet wird. Das Mitführen von Vermummungsutensilien wird als Ordnungswidrigkeit mit maximal 511,29 Euro geahndet. § 29 Abs. 1 Nr. 1 a VersG)
  • Am 28. Juni 1985 wurde ein Verbot der „Vermummung“ und „Schutzbewaffnung“ mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen. „Vermummung“ wurde gemäß  Abs. 2 StGB (Landfriedensbruch) zu einer Straftat, sofern sich die Betreffenden in einer „gewalttätigen Menschenmenge“ aufhielten und die Polizei zum Auseinandergehen aufgefordert hatte. 1989 wurden „Vermummung“ und „Schutzbewaffnung“ generell zu Straftaten hochgestuft.
(Quelle: Wikipedia)

Fazit:

Hier, in Deutschland ist, ohne dass es die staatstragenden Benachrichtigungsorgane von Gruner + Jahr (sicherlich aus reiner Bescheidenheit heraus!) auch nur erwähnen, wirklich alles sehr viel besser! Nicht nur Hong Kong und China sollten endlich dazu übergehen, unsere Leitkultur zu übernehmen und das Drangsalieren der stets "völlig grundlos" protestierenden Bevölkerung - auch mit Kriegswaffen - nicht länger als "Notstand" sondern als "alltägliches Handeln" betrachten. Am besten durch ein "Demokratie-Verbesserungsgesetz", welches nachts um zwei oder während einer Fußball-WM durch 30 von 700 Parlament-Arier angenommen wurde!

So lange das nicht gemacht wird sollte Deutschland, wie von Joshua Wong gefordert,  „Einreisesperren verhängen und das Vermögen derjenigen einfrieren, die Menschen in Hongkong unterdrücken wollen“. (Und ihm in unserem schönen, ach so demokatischen "Rechtsstaat" Asyl gewähren)

02.10.2019

Euroweb - Abzocke: "höchst raffinierte arglistige Täuschung" erfolgt wohl sogar mit "wissenschaftlichen" Methoden

Da wirbt ein Hennig Seemeyer, jetzt "Journalist" bei einer Werbeveranstaltung namens "T-Online.de", dafür, dass er sich auch bei der Euroweb mit der Frage befasst habe, was wohl in den Köpfen vorgehe und also über "Prozesse im Gehirn" nachgedacht habe.

Das stützt meine Behauptung, dass die Euroweb Internet GmbH und die angeschlossenen Vertriebsbuden(¹) die Kunden mittels raffinierter psychologischer Tricks, die meiner Meinung nach als "höchst raffinierte arglistige Täuschung" auch weit außerhalb zulässigen Handelns liegen, zum Abschluss von Verträgen bringen, welche diese bei vernünftiger Betrachtung des Angebots nicht abschließen würden.

¹) Zur Zeit sind das vor allem:
  • "Internetmedia" (Internet Online Media GmbH, Österreich),
  • Alpenweb AG (Schweiz),
  • Madsack OnlineService,
  • Westfalenblatt OnlineService,
  • Stuttgarter Zeitung OnlineService (stellen sich auch als "STZ-OnlineService" vor),
  • United Media AG,
und weitere, kleinere "Buden" - welche (ohne das hervorzuheben und sogar sehr bedacht, darüber hinwegzutäuschen) die eher geringwertigen Leistungen der Euroweb schwer überteuert verkaufen.

Tipp für Unternehmen, die wegen eines "kostenlosen" oder "vergünstigten" Webauftritts scheinbar von einer regionalen Zeitung angerufen werden:

Achten Sie, insbesondere als kleines oder mittelständisches Unternehmer vor einem Geschäftsabschluss im Bereich der Webseitenerstellung bei diesen selbsternannten "Marktführern" aufgrund der zahlreichen, offensichtlich kritikbedingten Umbenennungen und urteilsbedingten "Hemdchen-wechsle-Dich"-Aktionen in diesem Kreis zum einen auf unzulässige Kaltanrufe (mit denen diese die Geschäftsanbahnung fast ohne Ausnahme einleiten) und auf Geschäftsführer und Vorstände wie:
  • Daniel Fratzscher,
  • Christoph Preuß,
  • Christian Stein oder
  • Mike Müller.
Denn sonst zahlen Sie viel zu viel (bekannt: 17.000 bis 18.000 Euro) für Leistungen, die Sie für einen Bruchteil dessen haben könnten und die teils einfach nur ganz üble Schlechtleistungen sind.

Bildschirmfoto seiner Seite bei "tello". "T-Online" gehört zum "Plakatwerber" Stöer.

Hennig Seelmeyer danke ich für die wertvolle Information. Vermutlich (ich weiß nämlich nicht, was in so einem, von "harter Kindheit im Wedding" geprägtem Kopf vorgeht) meint er, seine Tätigkeit bei der Euroweb wäre "was positives". Manche Journalisten "googeln" wohl nicht und manche davon verkaufen Schlangenöl ("snake oil"). Darüber, ob Hennig Seelmeyer als "über Prozesse im Gehirn nachdenkender" an den Desinformationskampagnen der Euroweb und deren, auch wegen groben beruflichen Versagens zwischenzeitlich insolventer (Berger Law LLP) und teils sogar aus der Kammer geworfener Anwälte ("Neu-Assessor" Philipp Berger "himself") zu Lasten meiner Person - also an der früher von der "Euroweb-Mafia" gegen mich und andere Kritiker betriebenen Hetze und auch der bewussten Provokation meiner Person - beteiligt war, habe ich nun nachzudenken.

01.10.2019

Wohl reine Werbeveranstaltung: Hans-Georg Maaßen wird "of Counsel" bei der "Doktoren-Kanzlei" des Ralf Höcker

"Der umstrittene ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, wird Anwalt in einer Kanzlei, die außer anderen Parteien auch die AfD vertritt. Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung beginnt Maaßen am 1. Oktober als sogenannter "Of counsel" in der Kölner Anwaltskanzlei von Ralf Höcker. Höcker ist Medienrechtler und Pressesprecher der sogenannten Werte-Union, in der sich Maaßen seit einiger Zeit engagiert."

lese ich in der Süddeutschen Zeitung
Da fand wohl zusammen, was sich dringend brauchte: Hans-Georg Maaßen ist für mich nichts anderes als ein offen rechtsgerichteter und zudem weltfremder "Zausel im Dreiteiler" - u.a. weil er zu den Vorgängen in Chemnitz Zeug "deppertes Zeug" brabbelte wie:
"Die Skepsis gegenüber den Medienberichten zu rechtsextremistischen Hetzjagden in Chemnitz werden von mir geteilt. Es liegen dem Verfassungsschutz keine belastbaren Informationen darüber vor, dass solche Hetzjagden stattgefunden haben."

"Es liegen keine Belege dafür vor, dass das im Internet kursierende Video zu diesem angeblichen Vorfall authentisch ist."

(Quelle: zeit.de)
"Eigentlich war ich derjenige, gegen den ein Hetzjagd stattgefunden hat."

(Quelle: Cicero)
Im Hinblick auf diese Äußerungen kann ich mir gut vorstellen, warum der "Verfassungsschutz" lange auf dem "rechten Auge blind" blieb und warum trotz all der angeblichen Staatsmacht der NSU so ungestört arbeiten konnte, indirekt (Spenden der V-Leute!) sogar durch durch den Verfassungsschutz, das BKA und die LKAs finanziert wurde. Die Unfähigkeit der Staatsorgane ist jedenfalls allgemein offensichtlich, auch der Verfassungsschutz des Hans-Georg Maaßen hatte sich nicht gerade berühmt.

Was eigentlich gegen die Tätigkeit in einer Medienrechtskanzlei spricht:

Als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz hatte Hans-Georg Maaßen sehr viel mehr mit Verwaltungsrecht, meinetwegen Strafrecht zu tun als mit Äußerungs- und Medienrecht und wohl kaum die Zeit sich diesen Bereich genauer anzusehen, die Rechtsprechung  der Obergerichte und der Höchstgerichte dazu zu verfolgen. Die Vermutung, dass er gegenwärtig über diesen Bereich und dessen aktuellen Entwicklungen nicht mehr weiß als so mancher "interessierter Rechtslaie mit auch sonst guter Allgemeinbildung" (wie ich es hoffentlich bin) - die liegt einfach mal nahe. Was soll also diese Tätigkeit? Warum sollte man ihn also dafür anstellen?

Wenn es denn nicht an den Fähigkeiten liegt - Ist die "Beschäftigung" des Ex-Verfassungsschutz-Präsidenten dann eine "Werbeveranstaltung", die man auch einen "Marketing-Gag" nennen könnte?

Just dafür spricht Einiges: Was ist eigentlich ein "of Counsel"?
"Of counsel (engl. in beratender Funktion), oft kurz Counsel, ist die Bezeichnung für einen Berufsträger in einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem ähnlichen Unternehmen, der außerhalb der unternehmensinternen Organisation nur zu bestimmten speziellen Aufgaben als Fachmann hinzugezogen wird."

(Quelle: Wikipedia.de)
Dieses "Hinzuziehen" ist nicht überprüfbar, in manchen, vergleichbaren Fällen, erscheint es wegen altersbedingter, körperlicher oder geistiger Gebrechen mancher solcher, in der Absicht der Werbung auf dem Kanzleipapier genannter Werbeträger als "eher kontraproduktiv" oder gar "nur schwerlich möglich".

Besagter Anwalt Ralf Höcker, ein so kleiner wie lauter Geist (Zitat: "Journalisten bedrohen ist ok!"), der sich trotz etlicher bekannter Misserfolge seiner Kanzlei (auch gegen mich) lautstark als (angeblich) "erfolgreicher Medienrechtler" um kriminelle und auch rechtsradikale Kundschaft bewirbt (sogar Mandate von Seiten und aus Kreisen der Euroweb annimmt) braucht wohl derzeit recht dringend "jede" Werbung - und zwar nicht nur bei potentiellen Mandanten sondern auch bei Richtern, die - und das ist meine Erfahrung aus etlichen(!) aufgehobenen, krass falschen Entscheidungen - bewiesene Tatsachen und das Gesetz außer Acht lassen und rein nach dem Ansehen der Parteien, insbesondere auch gemäß deren Finanzstatus entscheiden. Ich weiß, viele glauben an was anderes. Manche davon aber auch, dass die Erde eine Scheibe sei.

Wenn ich von dieser so simplen wie arrogant-deppert-rechtswidrigen "Urteilsfindungsmethode" zu vieler oberteutonischer Richter weiß, dann weiß das auch der Anwalt Ralf Höcker, dessen Kanzlei sicherlich nicht nur diesen "Marketinggag" finanziert. Dafür, dass die "Höckeraner" bewusst an diese arrogant-deppert-rechtswidrige "Urteilsfindungsmethode" adressieren habe ich sogar regelrecht imponierende Anhaltspunkte in den Schriftsätzen der Kanzlei des Ralf Höcker gefunden.

Der Name des Hans-Georg Maaßen macht sich jedenfalls wohl in den Augen vieler auf dem Kanzleipapier erst mal ganz gut. Jedenfalls jenen, die nicht nachdenken und vor allem nicht zu Ende denken. Übrigens machen das viele Kanzleien: Nehmen wir die AWPR meines anderen Freundes Hans-Dieter Weber. Dort verdient sich, wohl nicht fassend mit wen er da im Boot sitzt, ein Dr. Beckmann, eigentlich bekannt durch gute und richtungsweisende Urteile des OLG Hamm, wohl "was zur Pension hinzu" und solche Beispiele könnte ich massenhaft aufzählen.

"Verwerflich" ist das nicht. Es sei denn man erwartet, dass "Werbung" viel mehr mit "Wahrheit" zu tun habe als in Deutschland üblich.

An: Ex-Eurowebanwalt Pjotr Ziental, Subjekt: Rechtsmissbräuchlich erscheinender Abmahnungspoker für Pascal Goffart

So wie ich die Dinge sehe, hat sich der ehemalige "Euroweb-Anwalt" Pjotr Ziental da "hübsch was aufgeladen":

Angeblich ein Pascal Goffart, offenbar eine Person welche in der Pokerszene bekannt ist (und neben einer Adresse in Düsseldorf die eines heimeligen Jugendwohnheims in "sehr verkehrsgünstiger Lage" an der autobahnähnlichen B1 in Wien angibt), meldet sich bundesweit bei nicht für Ihre Datenverarbeitung berühmte Organisationen, z.B. Chöre,  zum Empfang von Newslettern an - dieses um später eine Anfrage gemäß Art. 15  DSGVO zu stellen. Es scheint ziemlich egal zu sein, was man in der Auskunft angibt - auch auf die inhaltlich richtige Auskunft hin erfolgte in mehreren Fällen eine Abmahnung durch Pjotr Ziental (Sitz: die vom Düsseldorfer Wohnsitz des Pjotr Ziental 35 km entfernte Huttropstraße 60 in Essen). Also jener, noch zugelassene Anwalt, der seinen (gegen mich!) gar erfolgsfreien Exchef und Ex-Anwalt Philipp Berger jetzt formal als "Assessor/Bürovorsteher" beschäftigt.

... Und rund 350 Euro für den Mandant kassieren will. Was sich in etwa in dem Rahmen bewegt, den der Abmahnbetrüger Günter Freiherr von Gravenreuth sich so vorstellte als er für "Mandanten" rechtsmissbräuchlich abmahnte.

"Gelegtes" Spiel?

Offenbar  hat da mindestens einer nicht ganz genau begriffen, dass "Zocken" und "Abzocken" nicht ganz genau das selbe sind. Ich vermute nämlich bei solchen Konstellationen (wie übrigens viele Gerichte auch), dass besagter Pascal Goffart und Pjotr Ziental und vielleicht sogar der sicherlich sehr bedürftige Philipp Berger sich die Erträge teilen.

Falls nun der Ex-"Euroweb-Anwalt" Pjotr Ziental ("Euroweb-Anwalt" ist für mich ein Synomym für "ganz besonders verlogene Sorte Betrüger") die mir bekannten Sachen (oder auch nur eine) zur Klage bringen möchte, dann kann er sich womöglich auf ein Wiedersehen und die mediale Begleitung der zu erwartenden Niederlagen freuen.

Pjotr Ziental sollte sich denken können, dass die Argumente, wegen denen er (oder halt formal sein "Mandant") die Sache vorhersagbar wegen "Rechtsmissbrauchs, wenn nicht sogar Betrug" verliert, auf meinem "Mist" gewachsen sind.

Mich erinnert die Angelegenheit an eine etwas ältere. In dem Umfeld gab es auch "Poker-Enthusiasten".

Betroffene: Vereinigt Euch!


P.S.:
Pjotr Ziental "kann mich mal" (abmahnen). Pascal Goffart auch.

P.P.S.:
Wenn jemand "interessante Informationen" über jenen Pascal Goffart (Düsseldorf, Wien - demnächst vielleicht sogar "Rio, New York, Tokio"), ( z.B. über Beschäftigungsverhältnisse bei meinen Lieblingen von der Euroweb/"Internetmedia" oder womöglich zu Kontakten desselben zu bekannten Personen aus der Poker-, Abbofallen- und/oder Abmahnerszene)  hat, dann hätte ich die auch gern. Mich würde nämlich interessieren wie Pjotr Ziental und Pascal Goffart "einander fanden".

Wie immer werde ich meine Quellen schützen.

Kontakt via:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

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joerg.reinholz@gmail.com

19.08.2019

Neo-Stasi: Das BKA will Totalüberwachung und Blockwarte - Alles wissen wollen aber nichts hinkriegen und nichts sagen!

Drei Nachrichten kamen heute rein. Zuerst:

Das BKA muss weder die Personen benachrichtigen, die auf der Feindesliste einer Organisation namens Nordkreuz stehen, noch diese Liste herausgeben. Vor Gericht wurde damit argumentiert, dieses würde die Bürger nur verunsichern.

Dahinter dürfte sich folgendes verbergen:
  1. Das sind eh alles Linke.
  2. Bürger sind nur lästige Scheiß-Proleten, Staatsdiener sind der neue Adel!
  3. Die Liste wird - für den späteren Gebrauch - sorgfältig verwahrt.
  4. "Nordkreuz" ist eine überwiegend aus ehemaligen Elitesoldaten bestehende Gruppe, welche sich gezielt auf den Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung an einem Tag X vorbereitet. Wie offenbar auch das BKA... (und damit meine ich beides!)
Die zweite Nachricht ist die, dass das BKA sogenannte Hasspostings im Netz künftig bundesweit zentral erfassen, bewerten, den oder die Absender beziehungsweise Urheber in Zusammenarbeit etwa mit Social-Media-Konzernen oder Plattformbetreibern ermitteln will. Hierzu sollen die Provider solche Postings (und verfügbare Meta-Informationen wie IP-Adressen, Tracking-Informationen, Standort-Daten und dergleichen) nicht nur löschen sondern wie einst die Blockwarte und späteren Hausvertrauensmänner (und Frauen!) an eine nationale Stelle abgeben. Auch die Vorratsdatenspeicherung soll mal wieder ausgeweitet werden. 440 Mitarbeiter sollen allen beim BKA diese Daten auswerten. Nur wird (siehe erste Nachricht) der eigentlich Betroffene nicht gewarnt...

Die dritte Nachricht:

In Erfurt haben Mutter und Tochter gemeinsam schwer gesoffen und sich dann eine körperliche Auseinandersetzung geliefert. Die Mutter rief die Polizei - wurde aber selbst gleich mitgenommen, da gegen selbige ein Haftbefehl bestand und nach dieser gefahndet wurde. Vielleicht hätte man bei dieser einfach mal klingeln sollen.

Ich glaube besser kann man das Versagen des in Daten ersaufenden Staates bei der Durchsetzung der öffentlichen Ordnung nicht beschreiben: Der Staat will immer mehr Daten, kann aber mit denen, die er hat, nichts anfangen. Nicht mal eine Erfurter Assi-Tante kann er verhaften ohne dass diese selbst die Polizei ruft. Personen, die von durch eine paramilitärische Organisation ernsthaft ins Auge genommenen Handlungen gegen deren Leben bedroht sind, werden sogar absichtlich nicht gewarnt. (Nordkreuz-Angehörige haben Leichensäcke bestellt, Waffen und Munition gehortet).

440 weitere Sesselfurzer sind ein teurer Spaß - werden aber kein einziges Problem beheben. Außer dem der Alimentierung ehemaliger Bundeswehrangehöriger und der Ferne des Tages X!

25.07.2019

Fragwürdige Kostennoten von Pjotr Z. wegen angeblichen DSGVO-Verstoßes für Pascal Goffart - Philipp Berger hoch zwei?
Zeugenaufruf

Pjotr Z. ist kürzlich "aus nicht näher beschriebenen Gründen" bei der Partnerschaftsgesellschaft "D. & Z" (58452 Witten) ausgeschieden.Möglicherweise hält er sich für "jung", braucht wegen des Ausscheidens Geld und hat sich deshalb mit einem alten Bekannten zusammen getan bei dem ich davon ausgehe, dass dieser "nicht förderlich" für seine berufliche Zukunft als so genanntes "Organ der Rechtspflege" ist:
Foto der Geschäftspost: Das "Philipp Berger hoch zwei" stammt also nicht von mir.

Der trotz seines garstigen, meiner Ansicht nach sogar kriminellen Agierens gegen mich "schwer erfolgsfreie" Ex-Eurowebanwalt Philipp Berger ist ja schon lange kein Rechtsanwalt mehr... Offenbar will nun aber sein ehemaliger Angestellter bzw. Partner mit ihm selbst als formalen Angestelltem etwas machen, was viel mit "Abmahnanwalt" und "Abmahnwahn" zu tun hat. Voraussichtlich wird er sich  "keiner Schuld bewusst" sein und sein Handeln für "völlig legal" halten. 

Wie einst der Gravenreuth.

Pjotr Z.  stellt, so ein mir angetragener Vorgang, fragwürdige Kostennoten nach behaupteten DSGVO-Verstößen für einen Pascal Goffart

Die Vorgehensweise könnte sich als rechtsmissbräuchlich, möglicherweise sogar als strafbarer Betrug erweisen, nämlich dann wenn Pjotr Z. und sein Assessor Philipp Berger mehrfach für den selben Mandanten in der genannten Weise vorgehen und es sich herausstellt, dass gar keine echte Mandant-Antwalt-Beziehung besteht und also die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Anwaltes gar nicht bestand und also auch die sich auf das Schadensersatzrecht (Art. 82 DSGVO) stützende Kostennote wissentlich den Tatsachen und dem Recht zu wider gestellt wurde.

Dieses wäre bei weitem nicht der erste Fall  in welchem Anwälte in Betrugsabsicht abmahnen und Kostennote stellen. Günter Freiherr von Gravenreuth war z.B. so einer. Auch die "Buratino-Bande" mit dem mehrfach straffällig gewordenen Ex-Anwalt S. ist mir diesbezüglich fester Begriff.

Zeugenaufruf

Falls Ihnen folgender, mir gegenüber so dargestellter, Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den Kurzschluss suchen - nämlich den mit anderen betroffenen der wahrscheinlichen Masche:

  1. Ein "Pascal Goffart", meldet sich auf einer Webseite für irgendetwas an um wenig später Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO zu verlangen.
  2. Wird die Auskunft gegeben meldet sich der Anwalt Pjotr Z. mit der Behauptung dass infolge der unvollständigen Auskunft, zum Beispiel des Fehlens eines Hinweises auf "das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde" (Art. 15 DSGV, Absatz 1, Punkt f) diesem "Pascal Goffart" ein Schaden zugefügt worden sei,
  3. und stellt eine hohe Kostenrechnung
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