31.07.2025

Wer - Bitte! - macht denn sowas?

"Jemandem, der heimlich und gezielt ohne ersichtlichen Grund Bäume vergiftet, geht es vor allem um sadistische Macht und um Aufmerksamkeit", erklärt der Psychoanalytiker Hans-Otto Thomashoff. Der Psychiater erkennt Hinweise, dass der Täter "sich im Kern sehr klein fühlen muss und in seinem Leben sonst nur wenig Bestätigung erfährt".

berichtet NTV

Es ist wohl allgemein bekannt, dass für solche Leute - im engeren Kreis als der Öffentlichkeit - gerne mal der Begriff „Flachwichser“ gebraucht wird. Oft mit weiteren Begrifflichkeiten wie „dumm“ oder dem etwas übergriffig anmutendem „blöd“ garniert.

P.S.: 

Ich weise entschieden jede Vermutung zurück, dass diese Nachricht bezüglich der Tat selbst auch nur den kitzekleinsten Zusammenhang mit meinen Berichten über den notorischen Prozessbetrüger Andreas Skrziepietz und dessen Straftaten hat. Der Endfünfziger ist mir schon mal nicht dafür bekannt, dass er sich öfters oder gar länger weiter als einen Hausaufgang von seiner Mutti weggetraut. Und Riedstadt ist deutlich weiter weg von „Hannover - Groß Buchholz“ als Hannover von „Hannover - Groß Buchholz“.

Allerdings wäre da die Einschätzung, dass der Täter "sich im Kern sehr klein fühlen muss und in seinem Leben sonst nur wenig Bestätigung erfährt", dass es ihm um sadistische MachtausübungundAufmerksamkeitgeht. Die erinnert mich an ...

LG Frankfurt, Urteil, Az. 2-03 o 281/24. Kläger war Andreas Skrziepietz

LG Frankfurt, Urteil, Az. 2-03 o 281/24. Kläger war Andreas Skrziepietz  (Fortsetzung) das Gericht widerlegte somit seine Versicherung an Eides statt

Jemand wie der Psychoanalytiker Hans-Otto Thomashoff würde den Andreas Skrziepietz sicherlich - nach Herstellung eines Vertrauensverhältnisses, also „Mal unter uns Frauenärzten ...“ - fragen, was der denn so „mit Käfern“ oder „Ameisen, meinetwegen Bäumen“ mache ...

29.07.2025

Querulant mit Doktortitel nimmt Wiederaufnahmeantrag zurück
+ Einstweilige Verfügung, Vollziehung, Vollstreckung nach Urteilszustellung durch Gericht

AG Kassel, 435 C 1492/25, Verhandlung am 23. Juli 2025.

Der Verfügungsbeklagte Dr. Andreas Skrziepietz erscheint, nachdem er in der eigentlichen Verhandlung noch anwaltlich vertreten war,  plötzlich unvertreten vor Gericht.

Der Richter erteilt ihm die Auskunft, dass Andreas Skrziepietz - weil es nicht wahr ist - nicht berichten oder auch nur vormachen dürfe, dass ich in Straf- oder U-Haft gesessen hätte und/oder vorbestraft sei und verweist auf den Beschluss vom 14. Juli 2025. Darauf hin nahm der „dumm aus der Wäsche schauende“ Verleumder und Querulant seinen höchst merkwürdigen Wiederaufnahmeantrag zurück. Den hatte er mit einer  „neuen” Behauptung begründet, die völlig unstreitig war, weil ich das selbst schon im Antrag auf die Verfügung vorgetragen hatte und öffentlich hatte der insoweit doch recht dumm erscheinende mich mit wechselnden Begründungen verleumdet, ich hätte das AG Kassel belogen - was der demnach schon mit 57 zum verstehendem Lesen nicht mehr fähige „Dr. med“ Andreas Skrziepietz bis heute nicht vollständig zurückgenommen hat. (Dann kommt das eben vom Gericht.)

Die von Andreas Skrziepietz der Öffentlichkeit mehrfach großfressig angekündigte „Überraschung“ fiel indes ins Wasser:

Der Querulant und sein, bei Covidioten, Querfaslern und Quaknazis beliebter Anwalt Markus Haintz hatten (wie sich gleich zeigt: tatsächlich „überraschend“) beantragt, die einstweilige Verfügung aufzuheben, weil diese nicht vollzogen worden sei. Er bekam meine Entgegnung in die Hand gedrückt und musste erst mal mit seinem Anwalt Markus Haintz telefonieren. Es wurde eine Schriftsatzfrist beantragt... 

Ich frage mich, was der jetzt versuchen will, denn:

Es gab da mal - bis 1989 - die krude Vorstellung einiger weniger Landrichter, dass eine - nach mündlicher Verhandlung und durch Urteil erlassene Verfügung - die dem Verfügungsschuldner (genauer: seinem Anwalt Markus Haintz) also vom Gericht zugestellt wurde - nochmals im Parteibetrieb zugestellt werden müsse. Der BHG sagte dazu aber schon 1989 ganz klar „NEIN“:

„Auch wenn eine Unterlassungsverfügung, die die Androhung von Ordnungsmitteln enthält, wirksam vollzogen werden kann, indem der Verfügungskläger sie dem Verfügungsbeklagten im Parteibetrieb zustellen läßt (vgl. dazu unten), folgt daraus nicht, daß die Parteizustellung der einzige Weg ist, um eine Unterlassungsverfügung wirksam zu vollziehen. Dem Sinn und Zweck der Frist des § 929 Abs. 2 ZPO, eine Vollziehung der einstweiligen Verfügung nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen zu verhindern, ist genügt, wenn der Verfügungskläger innerhalb der Vollziehungsfrist die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den Verfügungsbeklagten beantragt und damit von der einstweiligen Verfügung Gebrauch macht.“
 
 

Offenbar hätte der Anwalt Markus Haintz auch mal seinen eigenen Schriftwechsel durchsehen sollen:

Denn innerhalb der „Monatsfrist“ - genauer am 27. Juni 2025 14:13 wurde von mir ein Verstoß gegen die Verfügung reklamiert:

Betreff: AG Kassel, Reinholz ./. Skrziepietz

Herr Markus Haitz!

Wie ich gerade fest stelle weigert sich Ihr auch sonst krimineller Mandant Skrziepietz, der
Anordnung des AG Kassel Folge zu leisten.

Ich drohe einen Ordnungsmittelantrag an.

Mit höflichem Gruß
Jörg Reinholz

(Unterstreichungen speziell für Andreas Skrziepietz, also nicht im Original) 

Nachdem der Anwalt (unter Einschluss des obigen Mails) nur 6 Minuten später in einer signierten Antwort wie folgt antwortete:

Sehr geehrter Herr Reinholz,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie können gerne die Verstöße konkret benennen. Wir würden
unserem Mandanten dann raten, dem abzuhelfen und sich an die Gerichtsentscheidung zu halten.
 Ohne Sachverhalt bzw. Darlegung des Verstoßes können wir Ihre Nachrichten nur weitergeben, hierzu aber keine Einschätzungen oder Stellungnahmen abgeben, das ginge dann nur in einem Ordnungsmittelverfahren vor dem AG Kassel. Ihnen ein schönes Wochenende! 

Mit freundlichen Grüßen
Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH 

(Unterstreichungen speziell für Andreas Skrziepietz, also nicht im Original)  

... kann auch der Zugang nur schwerlich bestritten werden. Noch weiter unten hat er bestätigt, dass er sich als Zustellungsbevollmächtigter für diese Sache bestellt hatte - und im Verfahren hatte er ihn vertreten.

Das OLG Celle hat unter dem Aktenzeichen 4 U 14/90 am 29.05.1990 (dem BGH folgend) so entschieden

„Nach Überzeugung des Senats läßt sich auch nicht sagen, dem Schuldner müsse durch die Parteizustellung die Ernsthaftigkeit besonders vor Augen geführt werden, wenn die Parteien zuvor in einer mündlichen Verhandlung um die Berechtigung zum Erlaß der einstweiligen Verfügung gestritten haben.“

 (was der Fall ist ... und weiter) 

„In diesem Zusammenhang hat bereits das OLG Karlsruhe (NJW RR 1988, 1470) zutreffend darauf hingewiesen, daß die Durchsetzungsabsicht des Gläubigers zwar in jedem Falle dokumentiert werden müsse, jedoch nicht zwangsläufig durch eine zusätzliche Parteizustellung, sondern daß ausreichend auch andere Maßnahmen seien, durch die der Gläubiger seinen Willen unmißverständlich zum Ausdruck bringe, die einstweilige Verfügung durchzusetzen.

Demnach muss der Verfügungsgläubiger (derjenige, der die Verfügung beantragt hat, also ich) nur seinen Wille, die Verfügung auch durchzusetzen, dem Verfügungsschuldner (hier: Skrziepietz) nur unmissverständlich klar machen - was sowohl durch meine Teilnahme am Prozess und mein Email geschehen ist.

Ich verwette meinen Popo, dass der offensichtlich erheblich degressierte Dr. med. Andreas Skziepietz, dessen „ganz oberschlauer“ Anwalt mir - tatsächlich „überraschend“ - mit seit mehr als 35 Jahren überholtem „Quatsch“ kommt, hiervon kaum (noch) ein Wort versteht. Das Urteil, geschweige denn den Inhalt der Schtiftsätze hat er ja schon nicht mehr verstanden und die Existenz eines - ihm zugestellten - Beschlusses vom 14. Juli 2025 anzuerkennen fiel ihm auch schwer. Das OLG Celle schreibt übrigens weiter:

„Bezogen auf den hier allein zu entscheidenden Fall einer Unterlassungsverfügung ergibt sich eine spezielle Problematik deshalb, weil abgesehen von der Zustellung die Zwangsvollstreckung erst bei einer Zuwiderhandlung des Schuldners gegen das Verbot beginnen kann, nämlich durch den Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach Maßgabe von § 890 ZPO. Obwohl es aus anwaltlicher Vorsicht dringend geboten sein wird, im Hinblick auf die Differenzen in der Rechtsprechung neben der Amtszustellung eine Parteizustellung durchzuführen, hält der Senat jedenfalls im Ergebnis bei Unterlassungsverfügungen eine zweite Zustellung nicht für erforderlich, weil sie auf eine bloße Förmelei hinauslaufen würde und dem Schuldner die Ernsthaftigkeit des Begehrens des Gläubigers durch die streitige Verhandlung ausreichend deutlich geworden ist.

P.S.:

Der sich „schlau“ und seinen Anwalt „gut“ wähnende Skrziepietz schreibt noch Unsinn über meine Anwältin. Er vermeint, dass ich nun einen anderen hätte. Aber ich werde doch zu einem Verfahrenstermin in Kassel nicht eine Anwältin aus Frankfurt herbeikarren lassen, nur weil da zwei (Anwalt und Mandant) querulatorisches Zeug vortragen und ich selbst beruflich verhindert bin - und an dem Tag deutlich mehr verdiene als der kostet. Da bekommt ein lokaler Anwalt, der gerade Zeit hat, eine Sitzungsvollmacht und „Ende“. Und deshalb behaupte ich (anders als er) auch nicht, dass der sich als „gar mutig“ gebende Andreas Skrziepietz heute aus Angst vor einer „Merkel SAntifa“ trotz persönlicher Ladung unentschuldigt nicht erschien und einen neuen Anwalt habe. Für Skrziepietz, der öffentlich - und an Gerichte - immer wieder echt idiotisch anmutendes Zeug schreibt, kam auch ein Sitzungsvertreter, weil dessen Lieblingsanwalt auch nicht nach Kassel reiste. Das so zu machen gebietet (außer in Ausnahmefällen) der Grundsatz der ökonomischen Prozessführung.

Aber das ist nicht sein Grundsatz. Andreas Skrziepietz aus Hannover verfolgt eine Schädigungsabsicht, die sich aktuell darin offenart, dass er mich verleumderisch in die Nähe einer Tätigkeit für die Stasi rückt. Was nicht unbeantwortet bleiben wird. Ebensowenig wie sein krassdummstrunzblödkrimineller Prozessbetrug in Frankfurt am Main.

P.P.S.:

Vom Richter wurde heute noch ein „Schriftsatz“ erwähnt, der wegen eines falschen Aktenzeichens nicht zugeordnet werden konnte und mit der Sache nichts zu tun hatte. Da hat der Andreas Skrziepietz wohl also mal wieder ein Gericht mit kompletten Schwachfug belästigt. Womöglich braucht der einen Vormund.

P.P.P.S.: 

Ich habe heute per Briefeinwurf meinen Antrag bekräftigt, dem Andreas Skrziepietz die Kosten für die Wiederaufnahme und das Aufhebungsverfahren zu 100% aufzudrücken. Das ist wohl das einzige, was der gerade noch versteht und was ihn interessiert.

P.P.P.P.S.:

Dem Dr. med. Andreas Skrziepietz empfehle ich wärmstens einen Gang zum Neurologe. Er drucke dafür alle seit 2020 verfassten Schriften in chronologischer Reihenfolge aus und lege seine Studienzeugnisse bei. Der krasse Widerspruch im Hinblick auf die Geistesleistung, sein sozialer Verfall ins Kriminelle,  Anzeichen von Verfolgungswahn und sein, (ausweislich seiner öffentlichen Äußerungen) mit dramatischer Geschwindigkeit kleiner werdender Wortschatz - beweisen seine Behandlungswürdigkeit. Aber das versteht er wohl auch schon nicht mehr.

27.07.2025

Wichtig: sed -i -e "s/Nazischlampe/Nazitante/gi"

Ich weiß ja nicht, ob das alle mitbekommen haben. Aber man darf eine Nazischlampe nicht einfach mal so und pauschal „Nazischlampe“ nennen, sonst freut sich der Nazis liebster Anwalt Höcker ein drittes Ei die Brieftasche dick und das kackblaue Nazigesindel jubelt zusammen mit Covidioten, Reichsbürgern, Klimaleugnern, Putins SchRaketenlutschern (nennen sich falsch „Pazifisten“) und sonstigen Schwurblern auf NIUS über Eure Geldspenden. (Nein, da ist kein Link zu NIUS „Nazis in unserer Schule“).

Ich empfehle also zu prüfen, ob Ihr das Wort „Nazischlampe“ im Zusammenhang mit einer diese Wortwahl rechtfertigenden Tatsache - oder humorvoll-sarkastisch - gebraucht oder ob Ihr es nicht lieber  gegen „Nazitante“ austauschen wollt.

Dann hilft Euch auf einem modernen System der obige Befehl weiter.

„Hach ja. Mal wieder die Stasi-Verleumdung.“
Dieses Mal von einem Russenfreund und Kriegshetzer.

Dr. med. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. Docmacher), der in meinen Augen wegen dieser und solcher Verleumdungen ein besonders dummer Quaknazi der Gattung „Wessi“ ist, veröffentlicht über mich wie folgt:

„Das Sprichwort sagt: Die Katze lässt das Mausen nicht. Kann es sein, daß JR schon in der DDR Mitbürger denunziert hat? Es muß nicht unbedingt im Auftrag des MfS gewesen sein, Kleingeister wie er handeln durchaus auch aus eigenem Antrieb, weil sie es nicht ertragen können, daß jemand abweichende Meinungen vertritt.

Natürlich gilt die Unschuldsvermutung auch für den selbsternannten Privatdozenten Jörg Reinholz. Solange keine IM-Akte gefunden wird, behaupte ich nicht, daß er Stasi-Spitzel war.“

Das ist eine besonders üble Verdächtigung: Jede und jeder, der (die) das liest und über ein gesundes Hirn verfügt, wird denken, dass ein, sich für „schlau“ haltender, „geistiger Flachwichser“ (Juristendeutsch:dumm handelnde Person mit besonders niedriger Denkungsart) versucht, mich auf strunzblöde Weise in die Nähe einer Stasi-Mitarbeit zu rücken. 

Da ich nun über ebendiesen Dr. med. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. Docmacher) gelernt habe, dass im maladen Umfeld seiner letzten drei (oder nur noch zweieinhalb) degressierenden Synapsen solche grundlosen Vermutungen zu einer - nur in seinem Hirn bestehenden - „Gewissheit“ heranfaulen, warne ich ihn schon mal vor:

Ein gewisser einstiger „Dialerparasit“ (dessen Name ich nicht nenne, weil er sich seit Jahren offenbar rechtstreu verhält, also Anstand und Gesetz das verbieten) hatte wenige Tage nach einer solchen Behauptung eine einstweilige Verfügung auf dem Tisch (AG Kassel, 423 c 81/07) und scheiterte mit seinem nachfolgenden Versuch eines geradezu skrziepietzinschen Prozessbetrugs brachial:


Und außerdem sollte  Dr. med. Andreas Manfred Skrziepietz sehr genau aufpassen, wem gegenüber er das äußert - denn „Ossis“ verstehen in dieser Frage überhaupt keinen Spaß. Ist das jemand, der mich gut kennt, könnte es sein, dass er umgehend „einen Satz heiße Ohren“ und mit „Traumata der Halswirbelsäule“(¹) sogar eigene Erfahrung erlangt. Ein wenig mehr von der Feigheit, die er ja ganz offen zu Tage trägt, in dem er seine Blogs ohne Impressum führt (genutzt hat es ihm im Hinblick auf seine strafrechtlichen Verurteilungen nichts) und bei seinen graußigen Monologen (oder sind es „Manifeste“?) auf Youtube eine Maske trägt, ist also auch in dieser Frage angebracht. 

Bild: Bildschirmfoto via Youtube. Das ist Andreas Skrziepietz bei einem der grausigen „Merkel-Masken-Monologe“.

  ¹) Seine Doktorarbeit zu diesem Thema war laut eigenem öffentlichen Bekenntnis eine reine Literarbeit.

P.S. Die Stasi und der KGB hatten auch im Westen Mitarbeiter. Skrziepietz verbreitet die Hassparolen der Moskowiter, mit welchem diese Verbrecher den illegalen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Kriegsverbrechen wie die Bombardierung von Frauen und Kindern „begründen“ und auch die, von diesen als „feindlich“ betrachtete, EU spalten wollen:



Davon gibt es viel mehr und noch übleres, z.B. die Bezeichnung der Ukraine als „faschistisch“ und die Forderung, Gas aus Russland zu beziehen.  Er ist also ein „Kriegshetzer wie aus dem Bilderbuch“. Das, vor allem die obige Provokation wie auch die direkte Übernahme der russischen Kriegspropaganda in das  Schriftschlecht des „Docmachers“ führt mich zu der Frage: „Hat der der russische Auslandsgeheimdienst SVR ihn vielleicht genau so von der Stasi oder dem KGB geerbt?“

Update: Das „gar arme Opfer“ Andreas Skrziepietz hat reagiert

und dabei nicht vergessen, seine blöde Stasi-Verleumdung so sorgfältig wie hinterfotzig zu verschweigen - was auch eine Form der feigen Lüge ist:

Also ich habe, was das betrifft, nämlich folgendes Gerücht gehört:  Die „Merkel-SAntifa“, welche ihm ein Bein („Narzi“ Skrziepietz, der andere wegen Schreibfehlern als „dumm“ bezeichnet,  schreibt „bein“) gebrochen haben soll:

... sei im Kern eine weibliche Person, 1,62m groß und (freilich ohne „geheime Merkel-SAntifa-Ausrüstung“) 52 kg schwer gewesen und habe ihn zum Tragen einer Schutzmaske aufgefordert. Das zuvor aus der Masse heraus gar „mutig und heldenhaft“ Beleidigungen blökende „Opfer“ Andreas Skrziepietz sei erschrocken davon gelaufen, bis er an einer 20 cm hohen Rasenabsperrung scheiterte. Zum Beinbruch soll es gekommen sein, als ein, mit ihm verbündeter 140 kg schwerer Lebersportler mit Russland-Fahne in der einen und Wodka-Flasche in der anderen Hand (und 3,8 „ATÜ“ im Hirn) mit einem E-Roller am gleichen Hindernis heldenhaft scheiterte und auf ihn fiel. Der sich für einen „großen bösen Junge“ haltende Skriziepietz soll angeblich geschrien haben wie am Spieß(¹). Nur ganz böse Zungen behaupten, die „Merkel-SAntifa“-Lady hieß zu dem auch noch „Heike“ - und seit dem wähne Skrziepietz, alle Männer hätten vor Frauen mit dem Name Angst. Ich weiß zwar nicht ob das stimmt (²) - aber ich habe gesehen wie er sich bewegt. Und, naja, es spricht jedenfalls nichts gegen die Version aus der Gerüchteküche. Hat schon mal jemand den Begriff „Bewegungslegasthenikergehört? So wie ich das sehe, passt der.

Und immerhin: Ich habe keine Angst davor, ein Impressum zu veröffentlichen. Der 1967 geborene Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, der sehr lange (offenbar bis ins Jahr 2000, vielleicht sogar noch 2020) in seinem Kinderzimmer ein von Mutti beschütztes Leben führte (soweit zu seiner Selbsteinschätzung „großer böser Junge“), vermeidet das strikt. Wahrscheinlich aus Angst vor 1,62m großen und ihm überlegenen Frauen von der „Merkel-SAntifa“ strikt: So geht „Angsthase“ und „Nesthocker“ - oder war es „Muttersöhnchen“?

¹) Ich habe mir mal, ich war 14, im Wettkampf (nein, nicht Schwimmen oder Federball) richtig böse (krasser Winkel, aber nichts offen) einen Arm gebrochen. Und es - noch bevor der Krankenwagen kam(³) -geschafft, ungefähr ein Pfund vom Muttis Pflaumenkuchen nebst einem halben Liter Kakao zu vertilgen. Hätte ich das nicht getan, wäre der Pflaumenkuchen verschimmelt - und das ging auf gar keinen Fall! Es kam nach der Operation übrigens keine Beschwerde von wegen „Kotzen“ oder so...

²) Hannovers wohl dümmster Prozessbetrüger Skrziepietz kann ja mal erzählen wie es aus seiner Sicht war. Da kommt dann bestimmt, es wären mindestens 2000 Mann auf mit Feuer, Pech und Schwefel speienden Panzerechsen nebst 200 Pfund schweren „Demok-Ratten“ am Halsband gewesen, gegen die er gekämpft habe „wie die Spartaner an den Thermopylen“ (falls er damit was anzufangen weiß). Wetten, dass die „Merkel-SAntifa“-Mädchen auch Corona-Schutzmasken trugen?

³) was seinerzeit in Glauchau sicherlich 30-45 Minuten dauerte ...

 


21.07.2025

„Nicht vergessen: Haldol 5mg“

Ein „Kotzlöffel“ aus Hannover schrieb mir gestern, auf eine Abmahnung bezüglich von ihm verbreiteter, vorsätzlich unwahrer Äußerungen hin, folgendes:

Herr Reinholz

Ihr Irrsinn wird das OLG interessieren. Es gibt keinen Beschluss vom 14.07. Warten Sie einfach den kommenden Mittwoch ab. 
Nicht vergessen: Haldol 5mg 

Holla! Sein „Tatsachenbezug“ ist aber höchst offenkundig!

 Nachtrag:

Am besagten Mittwoch hat er seinen Antrag, den er öffentlich großmäulig als „Überrraschung“ angekündigt hatte, zurück genommen. Das war wenig überrraschend, denn ich kannte meine Entgegnung auf den unwahren, unrichtigen, und also querulatrorischen Mist des gar stolzen Quaknazis schon.

20.07.2025

„Aufzeichnungen eines Wahnsinnigen“
Andreas Skrziepietz droht wegen multibler Rechtsbrüche eine sechsstellige Geldstrafe

 

Im Zusammenhang mit obigem Titel lässt ein „Andreas Manfred“ verbreiten, unter „www.docmacher.de“ und unter seinem Name „Andreas Skrziepietz“ betreibe dieser einen Verlag:

(eigenes Bildschirmfoto)

 

 (eigenes Bildschirmfoto)

Das also unzweifelhaft gewerbliche Angebot unter der Adresse „www.docmacher.de“ hat ergo klar rechtwidrig kein Impressum, was die Landesmedienanstalt in Niedersachsen (und am 31.08.2025 das OLG Frankfurt) sehr interessieren wird. Noch mehr wird die Landesmedienanstalt interessieren, dass der Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover auf dieser Webseite und zwei Blogs - beide ebenfalls ohne Impressum - die im Hinblick auf den Inhalt und seine Verurteilungen Hassblogs sind, teilweise keine Datenschutzerklärung und ebenso keine Cookiewarnung zeigt.

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt kann in solchen Fällen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten und sogar per Bußgeldbescheid - für jeden Einzelfall - sechsstellige Strafen verhängen. Üblich sind aber wohl Erststrafen um die € 3000. Dabei wird es (wohl) auch eine Rolle spielen, dass Andreas Skrziepietz bewusst gegen die Regeln verstößt, denn er hat anno 2013 an einem 4-Monats-Kurs zum „Webredakteur“ teilgenommen und auch im Teilgebiet „Internetrecht“ sein Wissen nachgewiesen.

Zudem wurde der Nichtarzt auch schon öffentlich im Forum des Ärzteblattes (wo er eigentlich nichts zu suchen hatte, aber Spam verbreitete um für seine gewerbliche Tätigkeit zu „werben“) auf die Impressumpsflicht hingewiesen ... 

... und hat schon damals eine so narzisstische wie eben auch großmäulig-kackblöde Antwort gegeben, sich dummdreist über das Recht gestellt.

Er brach und bricht demnach vorsätzlich und notorisch das Recht!

Da der in den vergangenen Jahren „wegen eines ganzen Sacks voller Straftaten“ (die von „B“ wie „Beleidigung“ bis „V“ wie „Verrate ich wo anders“ reichen) rechtskräftig verurteilte Andreas Manfred Skrziepietz, der mich - von Schädigungsabsicht getrieben - öffentlich als „Denunziant“ verunglimpft, habe ich nun zu dem erlaubten Mittel gegriffen und der zuständigen Landesmedienanstalt in Niedersachsen den Fall vorgestellt, denn ich lasse mich auch von einem in die Öffentlichkeit drängendem Kriminellen seiner Sorte (s.u.) nur ungern grundlos als „Denunziant“ beleidigen.

(Bild: Bescheid der StA Göttingen, Zentralstelle für die Bekämpfung von Hass im Internet, Schreiben vom 3. Januar 2025 zu Aktenzeichen NZS 805 JS 60207/24, es gibt aber weitere Verurteilungen)

Jetzt verleumdet Skrzieopietz mich als „Denunziant“, der einen gar harmlosen (aber schon mehrfach durch Strafgerichte verurteilten, insofern asozialen) Bürger angezeigen wolle - dabei hab ich das schon getan...  

Ich denke, der muss wohl „wahnsinnig“ sein, weil er Straftaten (Ordnungswidrigkeiten zählen dazu) begeht und gleichzeitig „das große Maul schwingt“.

Eine weitere Beschwerde habe ich gegen NIUS(¹) eingereicht, weil diese selbstangeblichen  „Hüter der Verfassungsrechte“ in einem von Andreas Skrziepietz selbst initiierten Bericht über eine, (nur) noch nicht rechtskräftige Verurteilung seiner, wirklich „besondere Ehren“ werte Person in gehässiger Weise und aus meiner Sicht grundlos die Namern der von Andreas Skrziepietz geschädigten nennen. Und zwar, um unter der Tarnung als „Bericht über ein Strafverfahren“, mindestens moralwidrig an der Schädigung von Mitbürgern teilzunehmen!

¹) NIUS ist (nicht nur) aus meiner Sicht ein, von einem Netzwerk aus Quaknazis, Covidioten, Klimaleugnern, Putinlutschern und Schwurbelprinzen betriebenes Netzwerk und Medium, welches „fast einnahmefrei ist“ und mit Millionenaufwand von einem, insofern „durchgeknallt“ wirkendem Millionär finanziert wird. Dort fühlt sich der Dr. med. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover ganz sicher (und voll berechtigt!) sehr zugehörig.

Schon allein deshalb denke ich: „Gottlob ist DER kein Arzt geworden!“

P.S.:

Andreas Skrziepietz hat offenbar Probleme damit, sich zu merken, dass es hier um ein Messerset und nicht um ein Messer geht. Oder Tatsachen interessieren den FakeNewsNazi gar nicht erst, weil er verleumden, hassen und hetzen will.

Und der Verleumder Andreas Skrziepietz behauptet hinsichtlich der obigen Bildschirmfotos vorsätzlich unwahr ... 

„Reinholz wurde also mal wieder beim Lügen erwischt“

... weil an anderer Stelle eine andere Firma als Verlag angegeben sei. Ich frage mich also, ob er ein Lügner oder einfach ein Idiot mit enormen Geltungsdrang ist.

Wer weiß - vielleicht ist er ja beides? Skrziepietz plärrt nämlich:

Es sind zwei. (Siehe oben). Und es steht nicht in meinem Interesse, es dem Großmaul Skrziepietz zu ermöglichen, die Beweismittel zu vernichten, bevor die Landesmedienanstalt - und nun auch das Gericht - tätig geworden ist.

Der Dreckverspritzer und kriminelle Verleumder Andreas Skrziepietz (a.k.a. „Docmacher“) verleumdet mich, nachdem er der Öffentlichkeit wochenlang vorsätzlich unwahr vormachte, ich hätte das AG Kassel belogen (was er - nicht ohne weitere, dreckige Schmähungen zu ejakulieren - zurückgenommen hat ohne geforderte die Unterlassungserklärung abzugeben, ohne den geforderten Widerruf zu veröffentlichen und ohne einzuräumen, dass er unwahr behauptet hat), nun also auch noch der Fälschung beweiserheblicher Daten.

Ein Rücktritt von einer Straftat sieht anders aus.