16.02.2021

Nachricht aus dem Internet: Piotr Z. ist offenbar verstorben.
(Wie) Endet der Rechtsmissbrauch in der Sache Pascal Goffart?

„Schön“ ist das nicht und ich bin mir noch nicht ganz sicher - aber es scheint sich sich zu bestätigen, dass Piotr Z, der am „mindestens betrügerischen“ Rechtsmissbrauch des Pascal Goffart durch zahllose Abmahnungen und krude „Schadensersatzforderungen“ beteiligt ist, kürzlich verstorben ist.

Quelle: (angebliche) Nachricht in der existierenden aber nur Anwälten zugänglichen Face-Book-Gruppe „Nebenzimmer“. (Warnung: Link führt zu facebook.)

Update (19.02.2021)

Die Webseite der Kanzlei wurde gestern oder heute geschlossen.

Das Ableben des formal - womöglich nur scheinbar - federführenden Anwaltes Z. könnte für den tatbeteiligten „Mandant“ Pascal Goffart ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko darstellen. Ein auch nur halbwegs vernünftiger Vertreter oder Nachfolger würde diese Sachen nicht weiterführen oder gar durch Forderungsrücknahme beenden wollen. Und wenn - was ich begründet vermute - der Pascal Goffart für die extrem hohe Zahl der Abmahnungen keine Vorkasse geleistet hat, könnte der als „Kanzleiverweser“ zu bestimmende Anwalt sich im Interesse der oder des Erben daran versuchen, die ausstehenden Gelder bei Pascal Goffart einzutreiben.

Dabei wünsche ich diesem „Viel Erfolg!“

Im Übrigen vermute ich, dass Philipp Berger, Exchef von Piotr Z bis zuletzt in der Kanzlei als „Assessor“ tätig war weil er seine Zulassung verloren hatte - wie es in der (noch nicht handfest bestätigten) Mitteilung hieß war Piotr Z. schon längere Zeit schwer krank. Da stellt sich dann die Frage, wer denn eigentlich die Kanzlei tatsächlich geführt hat und auf wen also der wegen seines Umfangs recht arbeitsintensiv anmutende Abmahnbetrug zurück geht - und ob Piotr Z. von den Abmahnungen überhaupt wusste - denn genaus so wie die „Unterschriften“  des tatverdächtigen Goffart auf die Mandatsurkunden gelangten sind auch die „Unterschriften“ von Piotr Z. als Grafik in die Abmahnungen eingefügt worden. Bei Philipp Berger sehe ich zumindest ein starkes Motiv und die Gelegenheit.

Und nach meinen Erfahrungen mit den zahlreichen Lügen und der mir als „amoralisch und rechtsfremd wenn nicht krass antisozial“ gegenwärtigen Denkweise des Philipp Berger „himself“ würde es mich nicht wundern, wenn die ganze Scheißgeschichte tatsächlich auf dem Mist des mir als „arrogant, pathologisch zur Lüge neigend und nicht rechtstreu“ geltenden, gewiss nicht grundlos „ehemaligen“ Rechtsanwalt Philipp (Karl) Berger gewachsen ist. 

Das wäre, spätestens wenn Piotr Z. auch nur von einem Teil der Abmahnungen nichts wusste oder diese nicht billigte, Urkundenfälschung und Betrug.


15.02.2021

Dünnes Eis?

 

Badestelle am zugefrorenen BUGA-See in Kassel, 14. Februar 2021

Da ein gewisser Pascal Goffart über mich hanebüchenen Unsinn verbreitet: Das Eis, auf das ich mich begebe, trägt mich auch!

Foto: Jörg Reinholz, Motiv: Badestelle am BUGA-See in Kassel, 14. Februar 2021.

04.02.2021

Schlechte Zeiten für Covidioten, Quer-„denker“, Impfgegner und Nazis

Gegenwärtig ist ein Haufen Irrer unterwegs und behauptet besonders häufig etwa wie folgt:

  • Covid-19 sei eine Grippe,
  • die Tödlichkeit von Covid-19 läge auf dem Niveau der Grippe oder
    darunter,
  • es gäbe eine Kreuzimmunität zu Grippeviren,
  • es gäbe keine Übersterblichkeit,
  • ein Mensch könne nicht an Herzinfarkt und Corona gleichzeitig sterben,
  • die weitaus meisten Fälle würden ganz ohne nachhaltige Schäden verlaufen,
  • es gäbe bei 80% der Bevölkerung eine natürliche Immunität gegen COVID-19 (auch ohne Erkrankung!) ,
  • die Maßnahmen (Lockdown, Beschränkungen) seien nutzlos,
  • die Maskenpflicht sei Unsinn,
  • es würde reichen, die „Vulnerablen“ zu schützen,
  • Kinder würden die Infektion nicht weiter geben,
  • die Nebenwirkungen der Impfung seien übel,
  • die Impfstoffe seien zu schnell entwickelt und nicht ausreichend
    getestet

oder gar

  • mit der Impfung würden wir „gechippt“,
  • Bill Gates wolle die weißen Europäer unfruchtbar machen.

Also bei der zweiten Gruppe steht die Behandlungsbedürftigkeit von Anfang an fest. Aber auch diejenigen, die im Hinblick auf die gesicherte Nachrichtenlage im Februar 2021 noch an den schwachmatischen Blödsinn der ersten Gruppe glauben und auch noch versuchen, nach dem inzwischen in jedem einzelnen Punkt erbrachten (und denen ausreichend oft bekannt gemachten) Beweis des Gegenteils anderen diesen Unsinn als „Wahrheit“ zu verkaufen, sind nicht mehr nur „irrende“ sondern schlicht „irre Tatsachenverweiger“.

Und ich wundere mich deshalb keine Sekunde, dass „Jana aus Kassel“ (verglich sich mit Sophie Scholl) in ihrer Tatsachenverweigerung von einem rechtsradikalen Ordner (so einer verweigert anderen Tatsachen als die besagte „Jana“) angegangen wurde. Denn all die Covidioten merken nicht einmal, dass die nicht nur mit (mit ebenso irren) Rechtsradikalen (AfD oder schlimmer) und Reichsbürgern (noch eine eigene Kategorie „komplett irrer“) und (den ebenfalls komplett verblödeten) Donald-Trump-Fans zusammen stehen - sondern zunehmend auch deren krude Argumente und faschistoide Argumentationsweise übernehmen. Ich bin übrigens nicht wirklich davon überrascht, dass Covidioten und Nazis zwar auf die selben Demos gehen - sich aber (wie bei der „Jana aus Kassel“ und dem Order gesehen) gegenseitig für „bekloppt“ halten...

Für mich klingt das wie „Irre aller Couleur vereinigt Euch!“

Zumindest in den Fällen, wo diese zum Beispiel als Maskenverweigerer auftreten (und erst wenn die sich nicht fügen und auch noch aggressiv werden) würde ich diese schon wegen der aggressiven Verweigerung und also der erhöhten Wahrscheinlichkeit einer Infektion in eine Zwangsquarantäne einweisen und psychiatrisch beurteilen lassen, ob diese eine Gefahr für sich oder andere darstellen. Leider geben die Gesetze das nicht her - und wenn sie es hergeben würden, dann hätte ich schwere Bedenken...

Denn faktisch sind Covidioten nicht nur „irre“ sondern auch eine Gefahr ...

Zum psychischen Setup von Impfgegnern habe ich meine eigene Ansicht: Das sind einfach extrem feige Leute. Also sind Impfgegner nichts anderes als Angsthasen, die sehr genau um ihre Feigheit wissen, mit dieser nicht allein da stehen wollen und ergo nach Begründungen dafür suchen, warum sie derart weltfremd und  asozial denken. Die nunmehr versuchen durch bewusstes Lügen in der Bevölkerung Bedenken gegen die Impfung zu streuen. Ab diesem Punkt sind diese dann nicht einfach nur „dumme Feiglinge“, sondern „feige Arschlöcher“ - denen natürlich außerhalb der Blase aus Covidioten, Psychopathen, Reichsbürgern und Rechtsradikalen die Kontakte wegbrechen.

Denn wer (bitte!) redet noch mit solchem Pack?

Ich behalte es mir vor, Kommentare mit den „alternativen Fakten“ (dem Ausfluss dieser kaputten Hirne) ganz stumpf und also sonst reaktionslos zu löschen. Ich werde es auch merken, wenn diese denken, dass diese „ihre“ Desinformationen schlau verpacken könnten: das können die Covidioten (und Nazis) nicht.

Denn es sind ja Irre, die sich nur für besonders schlau und intelligent halten. Wer sich durch diesen Artikel also beleidigt fühlt kann sich mal von Prof. Dr. jur. Ralf Höcker gegen mich vertreten lassen!

25.01.2021

Ein guter juristischer Tipp: Besser formulieren!

Anstatt zu  formulieren, dass eine, auf Grund missliebiger Verhaltensweisen bei ihnen gerade sehr unbeliebte Person sie „am Arsch lecken“ könne, sollten Sie besser wie folgt formulieren:

„Sie können sich mal von Prof. Dr. jur. Ralf Höcker vertreten lassen!“

Die erste Formulierung geht nicht mehr an jedem Gericht als Beleidigung durch(¹). Die zweite ist viel lustiger, gibt dem Gegenüber mehr Grund zum Nachdenken(²) und ist in keinem Fall eine Beleidigung. Hinzu kommt: Wenn das so beratschlagte Gegenüber diesem Tipp folgt, so haben Sie meiner Erfahrung nach den „Geld-zum-Fenster-rauswerfen - Effekt“ auf Ihrer Seite und was zum Lachen.


¹) Nach Jahren des mühseligen Erlernens der modernen deutschen Sprache hat sich bei vielen Richtern die Erkenntnis verbreitet, dass „Sie können mich mal am Arsch lecken“ nichts anderes bedeutet als ein harsch formuliertes „Lass mich in Ruhe!“

²) Man schaue einfach nach, welche „rechts-gläubigen Eminenzen“ der Herr Prof. Dr. jur. Ralf Höcker denn mit welchem, naja, „Erfolg“ vertritt... Achten Sie hierbei darauf, nicht nur das, auf Herrn Höcker und seine KanzlistInnen zurückzuführende Geschreibsel wahrzunehmen.


Stillstand in Sachen des sehr unehrlichen „Rechtsanwaltes“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund):
Strafkammer des AG Kassel ist wohl „höchst lustlos“

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Ich wurde in den letzten Tagen gefragt, was denn mit dem Verfahren auf Grund des mit Lügen gespickten Strafantrages des sehr unehrlichen „Rechtsanwaltes“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) sei.

  • Leider gibt es da nichts Neues, das Amtsgericht Kassel schweigt.

Für mich selbst steht fest, dass das Gericht einen ordentlichen Abschluss des Verfahrens vermeiden will - und zwar weil es erkennt, dass es mich freisprechen muss. Die Anklageerhebung durch StA Jan Uekermann war bestenfalls „naseweis“ und wohl eher davon getrieben, dass er persönlich ein Problem damit hat, dass ich immer wieder freigesprochen werde. Falls der überhaupt den Strafantrag von Dr. Weber gelesen und auch nur eine der darin erhobenen Behauptungen geprüft hat.

Was bisher versucht wurde:

  • Einstellung des Verfahrens wegen „Geringfügigkeit“ (§ 153 StPO)
  • Zweite bereits unzulässiger Einstellung wegen „Geringfügigkeit“ - nach meiner Ablehnung des ersten mit der Begründung, dass ich einen richtigen Freispruch will. Im Widerspruchsverfahren (ich war im Urlaub als das Ansinnen bei mir zuging) habe ich die Aufhebung der Einstellung erreicht.

Danach wurde die Sache mit der wegen der angeblichen „Beleidigung“ dreier Richter des LG Kassel verbunden - die aber tatsächlich eine „Riesenscheiße“ gebaut hatten - und meine Kritik (ich bin von deren Dummheit und Arroganz unmittelbar betroffen gewesen) hinzunehmen haben. Diese Sache wurde dann vorläufig eingestellt. Auch hier ist inzwischen klar, dass das Gericht mich freisprechen muss. Würde in der von dem verlogenen Dr. Weber angeleierten Sache ein Freispruch ergehen müsste das AG Kassel die Sache wegen der Strafantrages des Dr. Simon und seiner, sich „angepisst“ sehenden Richter wieder aufnehmen, mich also auch da freisprechen - und dann wären drei Richter des LG Kassel und dessen Präsident Simon die Gelackmeierten. Die voreingenommene und insoweit „angepisste“ StA Kassel mitsamst dem StA Uekermann sowieso. Letzterer scheint mir auf Grund der Vielzahl von ihm gegen mich erfolglos(!) angeleierter Verfahren und seinen Äußerungen zwischen der Tätigkeit eines „Staatsanwaltes“ und eines „Stalkers“ nicht unterscheiden zu können. Ein kritisierter Staatsdiener halt - Viele Leser wissen was ich meine.

Weshalb nun folgendes versucht wurde und scheiterte:

Selbstverständlich würde das Gericht das bestreiten - aber für mich ist klar, dass das Verfahren in die Verjährung getrieben werden soll. Als Ausrede dürfte wohl „Corona“ dienen. Denn sonst müsste das AG Kassel zum zweiten Mal fest stellen, dass mal wieder ein Präsident des LG Kassel mich, um seine oft naseweis und rechtsfremd agierenden Richter zu schützen, ohne das Vorliegen einer tatsächlichen Straftat beschuldigt hat.

Nur die „besten“ Juristen werden Richter? Ein Amtsrichter und „Covidiot“...
Psychologische Eignungstests sind offensichtlich notwendig.

Die zugespitzte Bezeichnung „Covidiot“ ist als Meinungsäußerung in der politischen Auseinandersetzung in der Corona-Pandemie nicht strafbar und von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt und dient vorliegend der Beschreibung eines Verhaltens welches dazu führt, dass die körperliche Unversehrtheit und das Leben einer Vielzahl von unschuldigen Mitbürgern durch Dummheit, Tatsachenverachtung und Arroganz eines einzelnen Richters gefährdet werden.

Als Richter werden angeblich „nur die besten Juristen“ berufen...

Wenn man das Folgende liest und daran denkt, dass ein solcher Satz von einem der „besten“ Juristen stammen soll, dann muss man sich fragen wie denn - bitteschön - festgelegt wird, welcher der Kandidaten und Kandidatinnen denn bitteschön zu diesen „besten Juristen“ gehören soll. Ich lese gerade den Stuss von einem dieser „besten Juristen“:

 „Das freie Atmen der Menschen (nicht im übertragenen, sondern im wörtlichen Sinne!) bewusst einzuschränken, um bestimmte Botschaften in ihren Köpfen zu verankern, passt in einen autoritären oder faschistischen Staat, aber niemals in eine freiheitliche Demokratie.“

(Satz von Matthias Guericke, noch Amtsrichter von und zu Weimar und ab sofort Ehrenträger des „goldenen Aluhutes“.)

Und ich habe begründete erhebliche Zweifel daran, dass die angewandte Methode zur Richterauswahl funktioniert. Offenbar werden nur die besten „Auswendig-Lerner“ - nicht jedoch die „Klügsten“ und schon gar nicht „stabile Personen“ ausgewählt. Ein offensichtlich sehr notwendiger psychologischer Eignungstest scheint hierbei völlig zu fehlen.

02.01.2021

Pjotr Z., Pascal Goffart: „Rechtsmissbrauch im Rechtsmissbrauch“
Pjotr Z. könnte seine Anwaltszulassung verlieren

Über die lächerlichen DSGVO-Serienabmahnungen von Pjotr Z. (der behauptet, Pascal Goffart zu vertreten) habe ich genug berichtet. Inzwischen liegen hier zahlreiche Nachweise dafür vor, dass (angeblich) Pascal Goffart seine Daten mit dem Vorsatz in Webformulare einstreut, später eine Auskunft nach der DSGVO zu fordern und dann aus dem tatsächlich niedrigem Motiv der schnöden Geldgier heraus abzumahnen.

Dass er hierbei allen Ernstes auch noch einen „Schadensersatz“ geltend macht halte ich begründet für Betrug. Denn um den Schutz seiner Daten oder den Datenschutz insgesamt kann er nicht besorgt sein. Schon sein eigenes Verhalten (Er wirft seine Daten in jedes Webformular ein, welches nicht bei „Drei“ auf dem Baum ist.) beweist das Gegenteil und damit den „dummdreist“ anmutenden Rechtsmissbrauch an welchen der Wittener „Rechtsanwalt“ Piotr Z. wissentlich und willentlich als Mittäter beteiligt ist.

Fest steht:

Pascal Goffart und Pjotr Z. kennen meine höchst negativen Berichte und klagen - offensichtlich wegen Aussichtslosigkeit - nicht gegen mich. Wollen aber offenbar weiterhin betrügen.

Wichtiger Einschub:

Normalerweise würde man erwarten, dass ein „Rechtsanwalt“ einem derart negativ berichtendem, salopp gesagt, „den Arsch wegklagt“.

Ich selbst wurde aber von Pjotr Z. nicht (auch nicht wegen meiner Artikel über dessen Beteiligung am Betrug und Rechtsmissbrauch) „abgemahnt“ und auch nicht nach den über den Pokerspieler Goffart gespeicherten Daten gefragt. Das hat wohl damit zu tun, dass Pjotr Z. offenbar  (und zwar von seinem Assessor und Ex-Chef, dem Ex-Anwalt Philipp Berger) weiß, dass ich mich generell weder durch dummdreiste Abmahnungen noch durch sehr einstweilige Verfügungen irritieren lasse, einen langen Atem habe. Und wie das endet. Sogar für naseweise und nicht-lesen-wollende Richter.

Inzwischen liegen hier sogar ernst zu nehmende Anhaltspunkte dafür vor, dass tatsächlich Pjotr Z. womöglich schon bei dem Einstreuen der Daten - aber vor allem wohl schon bei der Auskunftsforderung - selbst aktiv wird.

Aber im Hinblick auf den klar erkennbaren Vorsatz des Rechtsmissbrauches - nach meiner Auffassung wegen des „vorsätzlich unwahren Vormachens mit der Absicht des unrechten Gelderwerbs“ sogar „serieller Betrug“ im Sinne des §263 (sogar Absatz 3!) StGB, wäre das, wenngleich ein weiteres Indiz, nebensächlich.

Seit Sommer 2019 sind mir die Serienabmahnungen bekannt. Ich gehe davon aus, von einer zugehörigen Klage wüsste ich längst. Obwohl zumindest viele Betroffene nicht zahlen werden die angekündigten Klagen nicht eingereicht:  

Nur wer dumm ist zahlt!

Bisher haben Pjotr Z. und der „nicht besonders erfolgreiche“ gewerbliche Pokerspieler Pascal Goffart offenbar nicht geklagt, weil diese beiden garstigen Typen genau wissen, dass eine solche Klage vorhersehbar wegen Rechtsmissbrauches abgewiesen würde und dass deren Vorgehen von einem Gericht in einem Urteil sehr wahrscheinlich als „betrügerisch wenn nicht Betrug i.S. des § 263 Absatz StGB“ beschrieben würde. Und Pjotr Z. wird wohl klar sein, dass ein solches Urteil spätestens auf mein Betreiben hin auch bei der Anwaltskammer landet. Er könnte darauf hin sogar die Zulassung verlieren.

Nahes Ende der Pokerpartie? Offenbar will ein Betroffener „sehen“!

Doch wie es aussieht hat wohl einer der Betroffenen „negative Feststellungsklage“ erhoben oder diese angedroht. Die hätte hier das Ziel, durch ein Gericht feststellen zu lassen, dass die durch Pjotr Z., Pascal Goffart erhobene Forderung (Anwaltsgebühren und zuletzt ein „Strafschadensersatz“) nicht besteht. Jedenfalls hat einer der Betroffenen mir angekündigt, dass er diesen Weg gehen will. Der will also „sehen“ - um es dem Pokerspieler Pascal Goffart verständlich zu machen. Womöglich hat Pjotr Z.„für Pascal Goffart“ - um einem Urteil aus dem Weg zu gehen - schon erklärt, dass er (formal natürlich sein Mandant) die Ansprüche nicht weiter erhebe und, ich bleibe beim Poker-Duktus, „der Pot ist weg“.

 „Rechtsmissbrauch im Rechtsmissbrauch“

Mir liegen erste Meldungen Betroffener vor, denen zufolge sich (angeblich) Pascal Goffart bei diesen gemeldet haben soll und nunmehr Auskunft fordern, welche seiner Daten an mich und andere, bzw. öffentlich weiter gegeben wurden. Das erneut unter Bezug auf die DSGVO. Ich würde ja staunen - wenn ich nicht schon sehr lange (jahrzehntelang!) wüsste, wie dumm Personen handeln können, die „nur schlau anmutendes juristisches Zeug“ von sich geben.

Lächerliche Forderung, ganz schlechter „Bluff“!

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 Punkt c) der DSGVO findet diese keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

Zu den „persönlichen Tätigkeiten“ gehört die Rechtsverteidigung (die ist stets „höchst persönlich“), wozu u.a. auch die „negative Feststellungsklage“ gehört. Und zur Rechtsverteidigung zählt auch die „Litigation PR“, also die „Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit“... da kann Pjotr. Z. seinen ehemaligen Chef, den ehemaligen „Rechtsanwalt“ und seinen späteren „Assessor“ („Büroleiter“) Philipp Berger (hat, als er „Rechtsanwalt“ war, trotz „behenden“ Lügens mehrfach ziemlich fett gegen mich verloren) fragen.

Mithin will also Pokerspieler Pascal Goffart und, das folgt für mich aus der Natur des Sachverhaltes, Pjotr Z. den Betroffenen “bluffen“, also „nur ein wenig Angst machen“. Das ist ganz klar „Rechtsmissbrauch im Rechtsmissbrauch“.

Und das ist eine „Lachnummer“, wie ich diese von „Abmahnanwälten“ der Couleur „Rechtsmissbraucher“ (also Typen, die aus meiner Sicht „ganz unten“ angekommen sind) tatsächlich erwarten würde. Vielleicht sehe ich die Burschen ja vor Gericht und kann diesen auch persönlich sagen, was ich davon halte.

Noch ein Hinweis für Rechtssuchende: Pjotr Z. beauftragen? Ernsthaft?

Rechtsstreite vor Gericht dauern oft lange, Anwaltswechsel im Verfahren schaffen oft Probleme. Da Pjotr Z. im Hinblick auf die Ereignisse und sein mir bekanntes Handeln durchaus sogar die Zulassung verlieren kann würde ich als Rechtssuchender das Risiko, dass er einen neuen Fall womöglich nicht mehr zu Ende bringen kann, sehr intensiv und genauestens bedenken und abwägen. Ich würde auch sehr ernsthaft prüfen, welcher Vorteil denn dieses Risiko überwiegen könnte.