19.04.2023

Die Justiz muss zum Psychiater: Bewährung nach klarem Mordversuch

Im Januar, es ist noch gar nicht lange her, wurde in der Öffentlichkeit wegen Angriffen kranker Idioten mit Feuerwerkskörpern auf die Feuerwehr, Krankenwagen und Polizisten diskutiert und Strafverschärfungen in Erwägung gezogen. Gleichzeitig hat mal wieder(sic!) eine Staatsanwaltschaft und sodann ein Gericht das Hirn vollständig abgeschaltet und demonstriert, wie diese die Gesellschaft „vor Straftaten schützen“

Nämlich nur mit dem großem Maul.

Ich lese:

„Weil sie bei der Räumung von Lützerath einen Pflasterstein und einen Molotowcocktail auf Polizisten geworfen haben soll, ist eine Klimaaktivistin in Mönchengladbach zu 14 Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.“

Tut mir leid meine Damen und Herren von der so genannten „Justiz“: Außerhalb der Handlungen im Rahmen eines Verteidigungskrieges einen Molotow-Cocktail auf Menschen zu werfen ist stets und ohne Ausnahme ein Mordversuch:

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

    • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Und weil es explizit im Gesetz (Mord ist ein Verbrechen) steht, ist der Versuch nach allgemeiner Auffassung unstrittig strafbar.

Wer verkennt, dass vorliegend 4 (vier) klare Mordmerkmale erfüllt sind, der oder die sollte zum Psychiater:

  1. Die Tötung via Molotow-Cocktail, also das lebendige Verbrennen, ist extrem schmerzhaft und deshalb - ohne jeden Zweifel - grausam.
  2. Ein Molotow-Cocktail ist ein gemeingefährliches Mittel.
  3. Die Tat geschah, um eine andere Straftat (die Besetzung des Geländes) fortzuführen, mithin deren Fortführung zu ermöglichen. Das ist dann auch der „niedrige Beweggrund“.
  4. Das für die Tat bestimmte und geeignete Tatwerkzeug wurde mitgebracht. (Planvolles Vorgehen, schließt den milder zu bestrafenden Totschlag aus.)

Dann wäre da noch was:

Wer auch immer dazu bereit ist, für die Durchsetzung seiner Interessen gemeingefährliche Gewalt anzuwenden ist eine Gefahr für die Gesellschaft. Das schließt eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung aus. Wer das nicht fasst sollte kein Richter oder keine Richterin sein.

Ich frage hier und heute an, ob diese „überraschende Milde“ (eher: Rechtsbeugung und Strafvereitlung) mit dem Parteibuch des Justizministers in NRW zu tun hat. Dr. Benjamin Limbach ist nämlich „Grüner“ - und es tut mir besonders weh, diese Frage zu stellen müssen.

Anders gefragt: Mit wem ist die verhinderte Mörderin denn verwandt? Ich frage das nur, weil ich aus eigenem Erleben weiß, dass die sogenannte „Justiz“ ein zum Kotzen arroganter  und korrupter Haufen ist. Und ich weiß genau, dass just  Dr. Benjamin Limbach Rechtsbeugung und Strafvereitlung der StA Dortmund zu Gunsten des faktisch als solchen fest stehenden Straftäters Dr. jur. Hans-Dieter Weber durch absichtliches Nichtstun begünstigte. Er hätte bei der StA Dortmund und GStA Hamm gründlich aufräumen müssen,


Das war doch noch was? Ach ja: Krasser Fachkräftemangel bei der „Justiz“ in Mönchengladbach. Das liegt auch in NRW.

07.04.2023

Ostern 2023: Der Marsch der Hirntoten

Da werden also Ostern 2023 ein Haufen sich für klug haltender, ungeimpfter und auch sonst nicht ganz knusperer Leute Patienten auf der Straße unwahr behaupten, sie seien das Volk und einen „Waffenstillstand“ fordern und verlangen, dass wir die Ukraine im Stich und also den russischen Aggressoren und Mördern überlassen.

Das ist, wie wenn der Nachbar überfallen wird, seine Frau und Kinder getötet und vergewaltigt werden und man bei dem klingelt und verlangt, dass er still halte - statt ihm zu helfen und ihm die Keule in die Hand gibt, mit der er das Pack vertreiben kann.

Русские!  Вы криминальная стая. Вам нечего делать в Украине! Идет домой! Сейчас.

Или вы платите цену. Со своей жизнью!

Was mich betrifft, sage ich ganz klar: Russen! Geht nach Hause. Und ich bin durchaus bereit, einen Preis dafür zu zahlen. Und ob die Übeltäter drohen, kreischen und auf mich stinkesauer sind, ist mir scheißegal. 

Weil ich weiß, dass dieses bekloppt-kriminell-aggressive Pack, wenn ich es beim Nachbar gewähren lasse, als nächstes mein Haus überfällt.

Der Fall Patricia Schlesinger (ex RBB) - Wie man die „Unschuldsvermutung“ vernichtet: Kanzlei des Ralf Höcker (Köln) beauftragen.

Nun, wie ich die Sache sehe, kann man die Unschuldsvermutung zugunsten der eigenen Person kaum gründlicher vernichten, als ausgerechnet den „Journalisten darf man bedrohen“-Höcker mit der eigenen Vertretung zu beauftragen...

Denn eine Beauftragung just dieses „Lautsprechers“ (dessen „Erfolge“ eher „einzelne, laut begackerte Karpfeneier“ sind) weißt darauf hin, dass der eigene moralische Kompass erhebliche Dysfunktionen hat.

Was dann jeden verständigen und mit der üblichen Kundschaft(¹) des Ralf(²) Höcker vertrauten Leser denken lässt: „Klar! Der Höcker juppt wieder rum! Also ist es wahr!“

¹)  Kriminelle, Diktatoren, Nazipack und sonstige Typen, die vielen rechtschaffen Denkenden als „Arschlöcher“ gelten.

²) Hier wird er liebevoll „Ralfi“ genannt. Weil er und seine Kanzlei so „gefährlich“ ist.

03.04.2023

Ein Nachruf

"Wir werden alle besiegen, wir werden alle töten, wir werden alle berauben, die man berauben sollte", sagte Wladlen Tatarski, als er den Kreml verließ. "Alles wird so sein, wie wir das mögen."

Echte Putin-Fans hätten diesem, nunmehr nicht nur tatsächlich sondern auch formal hirntoten Blahfasler das sicher wirkende Polonium oder, hilfsweise, Nowitschok verabreicht. Und „Ja“: In einem Punkt ist eine Sache, wie ich es mag: Ein kriminelles(¹) Großmaul schweigt.


¹) „Wladlen Tatarski“ (tatsächlich: Maxim Fomin) war in der Ukraine wegen eines Raubüberfalls verurteilt, konnte im Rahmen von Unruhen (die von Moskau dafür bezahltes und bewaffnetes, kriminelles Pack anzettelte) fliehen und wurde sodann vom Kreml - eine Weile lang (konkret bis er die russische Armee als zu lasch beim Morden kritisierte) - hofiert.

01.04.2023

Sommerzeit und Winterzeit gelten nicht mehr überall: Neue Zeitzone für Deutsche Justiz

 

Sozialadäquat: Diese nette Lügengschichte wurde am 1. April verbreitet

(Sozialadäquat: Auch diese „kleine Lügengeschichte“
wurde von der NRW-Justiz am 1. April verbreitet)

Computerbesitzer, welche  aufmerksam hinschauen, werden es bei Einrichten der Zeitzone sicher bemerken: Es gibt eine neue Zeitzone für Deutschland - und damit ist nicht Büsingen gemeint.

Die neue Zeitzone nennt sich „Deutschland/Justiz“ bzw. „Europe/Germany/Justice" .

In einem groß angelegtem, bisher nur internen Test, der längst nicht nur aber mit „besonders herausragendem Ergebnis“ in den Verfahren gegen den, nur von völlig unwissenden und ergo der NRW-Justiz als ehrlich geltenden „Rechtsanwalt“ Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund durchgeführt wurde, habe sich gezeigt - so Dr. Benjamin Limbach, Minister der „Justiz“ des Landes Nordrhein-Westfalen - das die neue Zeitzone wesentlich zur Verbesserung des Selbstverständnisses aller Mitarbeiter der „Justiz“ beitragen könne.

Weiter führte Minister Buschmann aus, das der Umstand, dass künftige Schreiben der „Justiz“ - entsprechend der neuen speziellen Zeitzone - grundsätzlich auf den ersten Tag des vierten Jahresmonats datiert seien, dazu führe, dass sich Richter und Staatsanwälte moralisch besser fühlten und so zu neuen Höchstleistungen angespornt würden. Denn an diesem Tag sei es völlig sozialadäquat und niemand müsse sich dafür schämen, Geschichten vom Pferde zu erzählen (konkret solche, die weder mit den Tatsachen noch mit dem Gesetz übereinstimmen). Und in der „Justiz” wäre nun fortan nicht nur tatsächlich sondern auch formal jeder Tag ein Tag, an dem Justizbeschäftigte Kanonenkugeln reiten dürften, ohne Nacheile befürchten zu müssen.

Dortmunder Staatsanwaltschaft geht seiner ehrlichen Arbeit nach.
Foto: „Ein Dortmunder Staatsanwalt geht seiner ehrlichen Arbeit nach.“

Neben Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund und ein paar Dortmunder StaatsanwältInnen sei übrigens auch Wladimir Putin als  „jeweils genau so ehrliche und angesehene Person“ einzustufen, betonte Minister Buschmann. Das entspräche den Tatsachen, dem Gesetz und gälte in jeder Zeitzone.

26.03.2023

Christian Lindner(FDP): Subventionen für Schwach- und Krachköpfe
→ → → „Eine Ode an die tollen Fahrer“

Jeder kennt sie: Idioten, die nicht fahren können und in viel zu großen Karren mit aufgebohrtem Auspuff und auch sonst üblem und arrogantem Benehmen auf sich aufmerksam machen müssen. Die vermeinen, dass historische italienische Innenstädte mit 1,8m breiten Gassen der natürliche Lebensraum eines 2,3m breiten SUV sind, weil sie ja schließlich „Fahrer“ seien und das Recht hätten, erst Verbotsschilder zu ignorieren und dann durch Feststecken den Verkehr zu behindern. Regelmäßig sind das Leute im Zustand einer permanenten Pubertät und entweder kriminell oder zum Kotzen dumm. Manche sind „Rocker“, die auf einem Motorrad sitzend, beim Anhalten schlicht umfallen und dann weinen würden, manche geben ihr letztes Hemd dafür her um der Umwelt begreiflich zu machen was für blöde Idioten sie sind, manche sind einfach jene dummen, versoffenen und koksenden Erben welche das von den Altvorderen gemachte Vermögen im Puff durchbringen. Man hat bei diesen Leuten - oft mit der überbordenden Intelligenz eines ungeimpften Frosches, der Moral eines Dr. jur. und/oder der Tatsachenresilienz eines gewöhnlichen Kassler Landrichters - das Gefühl, dass es doch wunderschön wäre, wenn man zur rechten Zeit einen angemessen gewichtigen Blumentopf zur Hand hätte, um einem solchen „Fahrer“ für das Benutzen der Parkplätze für geistig behinderte und natürlich die stringent-olfaktorische sowie zugleich unüberhörbare Information über die genetischen Ursachen der Minderleistungsfähigkeit dessen Synapsen zu danken. Mancher oder manche würde auch den Einsatz von ausgewachsenen Kriegswaffen (von regelmäßig durch Lärm belästigten werden oft Flakgeschütze mit Erdzieleinrichtung erwähnt) befürworten um diese Krachmacher ein für alle Mal zu beruhigen.

Der sonst so wegen der schwarzen Null besorgte „FDP-Lindner“ will also arrogante Vollidioten subventionieren? Ernsthaft?

Ich lese also: Das Finanzministerium werde dazu ein Konzept vorlegen. "Es wird noch dauern, bis wir solche Fahrzeuge auf der Straße sehen und E-Fuels im Tank haben", sagte Schlauschwätzer Lindner. "Aber für die Menschen und die Wirtschaft wird es eine wichtige Planungsgröße sein, dass die E-Fuels günstiger besteuert werden als fossile Kraftstoffe.“ - blubbert es aus dem selbstvermeintlichen „politischen Achtzylinder mit Klappenauspuff“ - der indes von einer „Schnapsglasklasse mit abgeschraubtem Auspuff“ nicht zu unterscheiden ist.

Mal „Hand aufs Herz!“, Christian Lindner! Willst Du so die 5%-Hürde schaffen?

Wer, bitte, wird sich denn die lauten und versoffenen Karren kaufen und täglich Runden Achten um die von kleinen Mädchen frequentierten Fachgeschäfte für schlechtes Essen und Straßenverzierungspapier wie Mac Donalds und Burger King drehen um einen Blick einer fetten Zwölfjährigen mit einem IQ von immerhin 75 zu erhaschen? Wer kauft denn bitte Karren, die fast das Siebenfache an Energie gegenüber einem Elektrofahrzeug verbrauchen? Das sind nur Leute, bei denen das Bullern und Kreischen der Sechs- bis Zwölfzylinder angenehm empfundene Resonanzen in der hohlen Birne erzeugt, deren Schwanzgröße und Intelligenz kompatibel zu den oben erwähnten kleinen Mädchen ist - und welche irgendwann einen Megastau verursachen wenn sie sich auf dem Weg zu Mac Doof & Co. endlich irgendwo „mit einem Brückenpfeiler treffen“ und den IQ-Durchschnitt der Gesamtbevölkerung durch ihr Einzel-Erblassen gewaltig anheben. Hoffentlich bevor sie sich fortpflanzen.

Und die will Christian Lindner also subventionieren?

Ich weiß ja nicht, wer eine Partei noch wählen soll, deren Clientel so offensichtlich Leute sind, die eigentlich in die Klapse statt auf den Fahrersitz gehören.



Verlinkungsvorschlag:

Du bist ein toller Fahrer.

22.03.2023

“Mach hin, Nancy Faeser!“
Ein paar Anmerkungen und eine dringende Aufforderung

Heute in den Nachrichten:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich dafür ausgesprochen, dass mutmaßlich gefährlichen Personen legale Waffen vorübergehend abgenommen werden. "Wir müssen dafür sorgen, dass künftig schnell vorübergehend Waffen entzogen werden können, wenn es konkrete Hinweise auf eine Gefährdung gibt" ...

Nun, was mich betrifft, so gäbe ich Frau Faeser gern einen „Durchführungsbefehl“ - das steht mir in einer Demokratie leider nicht zu zu. Aber als Bürger darf ich ihr ein 

„Mach hin!“

zurufen. Denn natürlich dürfen Reichsbürger, Putinfreunde und ungeimpfte, sich aggressiv äußernde  Ivermectinfresser und „komplett irre“ Juristen  nicht mit Knarren aller Art, Armbrüsten oder Schwertern herumlaufen - schließlich handeltes sich bei denen um gefährliche Patienten, die eigentlich in einer psychiatrischen Anstalt gepflegt - aber eben auch höchst sorgfältig verwahrt werden sollten.

Aber ein wichtiges Element fehlt. Bevor ich das benenne erst einmal eine Geschichte:

Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Günter Dörr), ein bekannt-krimineller Münchner „Rechtsanwalt“ beging am 22. Februar 2010 Selbstmord. Mit einer Pistole, die er „legal“ besaß. Das ist insofern wichtig, als dass er diese eben nicht wirklich legal besaß..

Denn Günter Freiherr von Gravenreuth war zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, das Gericht bezeichnete ihn im Urteil ausdrücklich als „Gefahr für die Gesellschaft“. Das Waffengesetz besagte auch schon zu dieser Zeit klipp und klar, dass ihm der Waffenschein zu entziehen und die Knarre abzunehmen sei. 

Hier kommt dann so krasse wie leider verbreitete Beamtenverblödung ins Spiel:

Nachdem das Urteil rechtskräftig wurde erklärte der  „hoch angesehene Rechtsanwalt“ (¹) Günter Freiherr von Gravenreuth in einem Forum öffentlich, das er

  1. nicht in den Knast gehen werde
  2. mit seiner Waffe, er zeigte auch ein Foto derselben, „sehr zufrieden“ sei
  3. das er diese legal besäße.

Das war höchst offenkundig eine Ankündigung des späteren Selbstmordes. Ich habe diese Informationen zusammengepackt und a) der Polizei und b) dem Waffenamt in München zukommen lassen. Zusammen mit der Information, dass ich im Falle eines Mitnahmeselbstmordes wohl gefährdet sei, denn Gravenreuth hatte damals eine Menge irrer Theorien was meine Person betraf und stand - nach einer Ankündigung des OLG Frankfurt - kurz davor einen wichtigen Prozess zu verlieren und ihm hätte deshalb noch mehr Knast gedroht, wenn denn die StA Kassel ihren Job auch nur halbwegs brauchbar machen würde. Was diese bis heute nicht tut!

Doch statt den feinen, sauberen und höchst empfindlichen  aber leider völlig irren, verlogenen und kriminellen Herrn “Von-Und-Zu-Rechtsanwalt“ die Knarre abzunehmen (was das Gesetz zwingend vorschrieb) und ihn dahin zu bringen, wo man Leute hinbringt, die einen Selbstmord ankündigen (“Ja! In die Irrenanstalt!“), hat der Waffen-KVR dem späteren Bleibeschleuniger die Mumpelspritze einfach mal belassen.

Denn der offensichtlich völlig irre „nur-noch-Rechtsanwalt“ (sein Rauswurf aus der Kammer war zwingend) und später nicht scheintote Knasti hatte doch Widerspruch eingelegt, der stets aufschiebende Wirkung habe - so der seinen eigenen Namen feige nicht nennende Münchner „Waffen-KVR“ in einem „großen amtlichen Arroganzanfall“. Und dieser, von den Steuern der Bürger alimentierte Wicht, sicher ein Jurist, schrieb weiter: Er werde das mit mir nicht diskutieren! Ein persönlich grüßendes und die behauptete Bürgernähe vermittelnde „Sie Arschloch!“ hinzuzufügen hat er sicher „nur vergessen“.

Die „stets“ aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beschreibt das Gesetz so, dass der Widerspruch  nur dann aufschiebende Wirkung habe, wenn keine Störung der öffentlichen Ordnung zu befürchten sei.

  • Genau das ist aber schon der Fall, wenn ein von einem Gericht als  „Gefahr für die Gesellschaft“ bezeichneter mit einer Knarre  herumläuft und diese der Öffentlichkeit präsentiert - mithin mindestens seinen Selbstmord ankündigt.
  • Zudem gilt: §45 Absatz 5 i.V.m. §4 Absatz 1 Punkt 2 WaffG spricht ganz klar dafür, dass man dem Gravenreuth die Knarre ohne Wenn und Aber wegnehmen musste.

    Das hätte also nicht passieren dürfen. Einen Anschlag auf mich hat wohl nur der Umstand verhindert, dass der geistig völlig abgekackte Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Günter Dörr) zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr die Mittel besaß um nach Kassel zu kommen. Und was das „geistig völlig abgekackt“ betrifft - genau den „komplett ausgenullten“ Realitätsbezug hatte der damalige Münchner Waffen-KVR offensichtlich mit ihm gemeinsam. Und das längst nicht als einziger Träger staatlicher Macht.

    Aufforderungen an Frau Faeser:

    1. Machen Sie das Gesetz und die zugehörenden (Durchführungs-)Verordnungen so wasserdicht, dass  Beamte, Staatsanwälte und Richter auch im Stadium der Vollverblödung oder Denkverweigerung (sowas ist nach meinem Erleben leider nicht selten) keinen Spielraum haben.
    2. Sorgen Sie dafür, dass jeder, der einen Waffenschein besitzt, regelmäßig psychiatrisch untersucht wird, also ein Gutachten vorlegen muss. 
    3. Sorgen Sie dafür, dass diese Gutachter ausschließlich Personen sind, deren gutachterliche Tätigkeit nicht den Gestank der vorsätzlichen Lüge aus niedrigem pekunärem Interesse hat.

    ¹) Zitat und krude Einzelmeinung des von anderen Juristen als „besonders klug“ geschätzten Dr. Thomas Blumenstein, LG Kassel - der sich, weil Gravenreuth ein „hoch angesehener Rechtsanwalt“ sei, nicht mit anderen Tatsachen - Gerichtsakten - befassen wollte - und trotz der damaligen Rechtsbeugung immer noch Richter ist.